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IR Notes 249 – 2 April 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Paola Panzeri, stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen
Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst
Was
sind die wichtigsten Bestimmungen der europäischen
Rahmenvereinbarung über Vielfalt und Inklusion, die Sie mit
der Veolia-Gruppe unterzeichnet haben (s. 3.
Unternehmen)? Hervorheben möchte ich, dass es sich um eine
sehr umfassende Vereinbarung handelt, die alle Aspekte der Vielfalt
abdeckt und sich nicht nur auf einige Formen von Diskriminierung
beschränkt. Sie fördert einen inklusiveren und intersektionelleren
Ansatz bei der geschlechtsspezifischen Diskriminierung, LGBTQ+,
Behinderung sowie Vereinbarkeit des Berufs- und Privatlebens der
Mitarbeitenden. Beispielsweise wird eine Anpassung der
Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter angeboten und vor allem für
Mitarbeiterinnen, die eine Person mit Behinderung betreuen, sowie
für pflegende Angehörige. Mit der Vereinbarung soll auch die
Vielfalt des sozialen und kulturellen Hintergrunds während der
gesamten Laufbahn im Unternehmen gefördert werden, also nicht nur
bei der Einstellung, sondern auch beim Zugang zu Weiterbildung oder
Karriereentwicklung.
Weiterhin wichtig: Diese Rechte werden den Mitarbeitenden in 17
Mitgliedstaaten zugestanden. So kann eine Arbeitnehmerin bei
erwiesener Gewalt am Arbeitsplatz, insbesondere durch
unternehmensfremde Personen – eine Form von Gewalt, die stetig
zunimmt –, oder häuslicher Gewalt alle notwendigen Schritte ohne
Lohnverlust ergreifen. Bei häuslicher Gewalt soll das Unternehmen zu
einem Zufluchtsort werden: Das Opfer kann zur Arbeit gehen, sich so
der Überwachung durch die gewalttätige Person entziehen und
ungehindert und ohne Lohnverlust die notwendigen Schritte bei
Behörden oder Opferorganisationen einleiten. Weniger spektakulär, aber dennoch
hervorheben möchte ich den Follow-up-Ausschuss, der im Rahmen der
Vereinbarung eingerichtet wird. Er setzt sich aus den
Verhandlungsführern der Vereinbarung zusammen und wird die Anwendung
der Vereinbarung überwachen. Dies erfolgt in Abstimmung mit den in
der EBR-Vereinbarung vorgesehenen Länderforen für den sozialen
Dialog, um bewährte Verfahren zu fördern und Empfehlungen
auszusprechen.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
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Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Kommission
will Zugang zu EU-Mitteln bei Umstrukturierungen erleichtern
Die EU-Kommission hat – wie bereits in ihren jüngeren Mitteilungen über den Deal für
eine saubere Industrie, auch in Bezug auf die sektorspezifischen Auswirkungen
(Automobil, Stahl usw.), und über die Union der Kompetenzen angesprochen (s. IR Notes 248)
-, am 1. April einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung
(EU) 2021/691 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) vorgelegt. Dieser Vorschlag
für eine Verordnung zielt darauf ab, die Unterstützung des EGF nicht nur für
entlassene Beschäftigte einzusetzen, sondern auch für „Beschäftigte, die von einem
unmittelbaren Verlust ihres Arbeitsplatz bedroht sind“, damit sie die erforderlichen
Kompetenzen erwerben können, die ihnen dabei helfen, eine Umschulung zu machen oder
eine neue Stelle zu finden (s. Pressemitteilung).
Darunter fallen Beschäftigte, unabhängig von der Art oder Dauer ihres
Beschäftigungsverhältnisses, „bei denen davon ausgegangen wird, dass ihr
Arbeitsvertrag oder ihr Beschäftigungsverhältnis durch eine Kündigung zu dem
Zeitpunkt beendet wird, zu dem der Arbeitgeber der zuständigen Behörde die
beabsichtigte Massenentlassung schriftlich mitteilt“. Ein Mitgliedstaat kann eine
Unterstützung beantragen, wenn der Verlust von mindestens 200 Arbeitsplätzen
unmittelbar bevorsteht. Um die Unterstützung des EGF in Anspruch nehmen zu können,
müssen die Unternehmen wie bisher einen entsprechenden Antrag beim betreffenden
Mitgliedstaat stellen. Die Kommission will ferner die Bearbeitung der Vorgänge
beschleunigen und dazu Unternehmen, Mitgliedstaaten und der Kommission selbst
Fristen setzen. Über diese neuen Regeln müssten die Arbeitnehmervertreter der
betroffenen Unternehmen sowie die jeweiligen Gewerkschaften informiert werden.
Während Parlament und Rat derzeit jeden Antrag auf Unterstützung einzeln prüfen und
genehmigen müssen, würden sie künftig das EGF-Budget einmal jährlich genehmigen, und
die Kommission würde den Mitgliedstaaten diese Mittel entsprechend ihrer Anträge
zuteilen. Seit 2007 wurde der EGF in 182 Fällen in Anspruch genommen. Mehr als
170.000 Personen in 20 Mitgliedstaaten wurden mit 700 Millionen Euro unterstützt.
Der EGF, der für den Zeitraum 2021-2027 mit einem Jahresbudget von 35 Millionen Euro
ausgestattet ist, wird unzureichend genutzt (s. European Globalisation Adjustment
Fund, die Seite
über den EGF auf der Website der Kommission und die Liste
der zugeteilten Unterstützung). Die Kommission hat außerdem einen Vorschlag für
eine Änderung
der Verordnung über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) vorgelegt (s.
European Social Fund), das
zentrale Instrument der EU für Investitionen in Personen. Die neuen Regeln werden es
den Mitgliedstaaten erleichtern, in Kompetenzen für strategische Sektoren wie die
Verteidigungsindustrie, in den ökologischen Wandel und die Automobilindustrie zu
investieren und Regionen zu unterstützen, die von der ungerechtfertigten Aggression
Russlands gegen die Ukraine betroffen sind.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten :
Am 26. März verabschiedete der Rat seine Verhandlungsposition,
um ein Dreiergespräch mit dem Europäischen Parlament zur Überarbeitung der
Richtlinien über Nachhaltigkeitsberichte (CSRD) und Sorgfaltspflichten einzuleiten.
Die polnische Ratspräsidentschaft hat diesem Vorschlag oberste Priorität eingeräumt.
Die Mitgliedsländer unterstützen den Vorschlag der Kommission, der darauf abzielt,
1. das Inkrafttreten der Anforderungen der CSRD-Richtlinie für große Unternehmen,
die mit der Umsetzung noch nicht begonnen haben, und auch für börsennotierte KMU um
zwei Jahre zu verschieben, und 2. die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über
die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und die erste Phase ihrer Anwendung (wovon
die größten Unternehmen betroffen sind) um ein Jahr zu verschieben. Es soll zu einer
„zügigen Einigung zwischen den beiden gesetzgebenden Organen“ kommen, damit mehr
Zeit bleibt, sich über inhaltliche Änderungen an den beiden Richtlinien zu
verständigen (s. Pressemitteilung).
Zwei Tage zuvor hatte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) zusammen mit fünf
seiner Mitgliedsgewerkschaften (EFBH, EFFAT, IndustriAll Europe, ETF und EGÖD) eine
gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie die Europaparlamentarier auffordern,
die CSRD-Richtlinie und die Lieferketten-Richtlinie beizubehalten. Sie rufen die
Abgeordneten dazu auf, „dieses katastrophale Paket abzulehnen und sicherzustellen,
dass die Kernziele“ dieser Richtlinien und „die Schutzmaßnahmen, die sie vorsehen,
von diesem Deregulierungsprogramm verschont bleiben“ (s. Erklärung).
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Rahmenbedingungen für Praktika :
Die Europaabgeordnete Alícia Homs Ginel (S&D) stellte am 18.
März im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ihren Entwurf
eines Berichts über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen von Praktikanten vor. In ihrem Vorschlag, der nach
Vorlage aller Änderungsanträge diskutiert wird, definiert sie das „Praktikum als
Einstiegstätigkeit für einen begrenzten Zeitraum, die darauf abzielt, praktische und
berufliche Kompetenzen durch eine umfassende Ausbildung zu vermitteln, um den
Übergang von der Ausbildung in eine feste Beschäftigung oder den Zugang zu einem
Beruf auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags zwischen dem Praktikanten und
dem Praktikumsanbieter zu erleichtern, die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2041 [über
angemessene Mindestlöhne] bezahlt wird“. Die Vertreter der Mitgliedstaaten werden
am 3. April über diesen Richtlinienvorschlag auf der Grundlage des neuen
Kompromissvorschlags diskutieren, den die polnische EU-Ratspräsidentschaft am 28.
März vorgelegt hat.
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Aktuelle
soziale Themen
Dreigliedriger Sozialgipfel :
Die europäischen Sozialpartner sind am 19. März mit den
Vertretern des Rats und der EU-Kommission im Rahmen des Dreigliedrigen Sozialgipfels
zusammengekommen. Das hochkarätige Dialog-Forum findet zweimal jährlich am Vortag
der Sitzung des Europäischen Rats statt. Die Sozialpartner formulierten ihre
Kernbotschaften: BusinessEurope fordert eine Verringerung des Verwaltungsaufwands
und die Senkung der Energiepreise, der Europäische Gewerkschaftsbund die Stärkung
der Binnennachfrage durch höheres Entgeld und Investitionen, „als Instrument für
sofortigen Schutz vor Arbeitsplatzverlusten“. Ferner nahmen die Sozialpartner eine
gemeinsame Erklärung zur geopolitischen Lage an, die in dem am 5. März
unterzeichneten Pakt für den sozialen Dialog außen vor gelassen wurde (s. IR Notes
248): Darin fordern sie die europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten
auf, „die Sozialpartner sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene –
angesichts der geopolitischen Unsicherheiten und Transformationsprozesse – in alle
relevanten Beratungen umfassend einzubeziehen“ (s. Pressemitteilung).
- Umstrukturierung: Die
Kommission hat am 26. März vorgeschlagen, nach der Insolvenz des belgischen
Busbauers Van Hool 2.400 ehemalige Beschäftigte mit 8 Mio. Euro aus dem
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu
unterstützen (s. Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Sorgfaltspflichten : Der
Gewerkschaftsverband UNI Global Union hat zusammen mit IndustriALL
Global Union, dem DGB und der Friedrich-Ebert-Stiftung am 20. März die Gründung
eines Kompetenzzentrums für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten angekündigt. Es
wird in Form einer Stiftung in den Niederlanden registriert und virtuell arbeiten
(s. Pressemitteilung des DGB
und von UNI
Global Union). Das Zentrum hat drei zentralen Ziele : Stärkung
gewerkschaftlicher Kapazitäten, strategische Interventionen und Gewährleistung einer
wirksamen Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten – dazu gehören vor allem
die EU-Lieferkettenrichtlinie (s. IR Notes 226)
und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Seine Arbeit dürfte das
Zentrum Ende 2025 aufnehmen.
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Spanien
Vereinbarkeit von Arbeit und Ruhestand :
Am 1. April trat die letzte Phase der Rentenreform (Gesetzesverordnung
11 vom 23. September 2024) gemäß einer Vereinbarung zwischen Regierung,
Arbeitgebern und Gewerkschaften in Kraft. Mit dieser Reform werden neue Maßnahmen
zum Renteneintritt eingeführt, unter anderem eine doppelte Leistung für diejenigen,
die gleichzeitig in den stufenweisen und aufgeschobenen Ruhestand gehen, sowie
Änderungen beim Zugang zur Altersteilzeit. 1/ Stufenweiser Übergang in den
Ruhestand: Bislang musste man dazu mindestens 36,5 Jahre gearbeitet haben. Diese
Möglichkeit besteht jetzt auch bei kürzeren Lebensarbeitszeiten. 2/ Aufgeschobene Rente: Die
Steigerungsrate erhöht sich auf 2 % alle sechs Monate, d.h. 4 % pro Jahr (vorher 2
% pro Jahr). Außerdem können diese Erhöhungen mit dem stufenweisen Übergang in den
Ruhestand kumuliert werden, wodurch sich eine doppelte Leistung ergibt, während das
zuvor nicht miteinander vereinbar war.
3/ Altersteilzeit: Ab jetzt kann diese bereits drei Jahre
vor dem gesetzlichen Rentenalter in Anspruch genommen werden (vorher zwei Jahre).
Außerdem muss der Arbeitsvertrag des Beschäftigten, der den Kollegen vertritt,
(üblicherweise Teilzeit) Vollzeit vorsehen und unbefristet sein.
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Luxemburg
Vertretung von Frauen in Führungsgremien :
Am 28. März hat die Regierung ein Gesetzesvorhaben
verabschiedet, um die Richtlinie 2022/2381 vom 23. November 2022 umzusetzen: Es
geht um die Festlegung eines quantifizierten Ziels für die ausgewogene Beteiligung
von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen. Börsennotierte
Unternehmen mit Sitz in Luxemburg müssen demzufolge sicherstellen, dass bis
spätestens 30. Juni 2026 das unterrepräsentierte Geschlecht zu mindestens 33 % als
geschäftsführende oder nicht geschäftsführende Direktoren im Aufsichtsrat vertreten
ist (s. Mitteilung).
Darüber hinaus hat die Regierung am 31. März einen nationalen
Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern verabschiedet, der
Initiativen zur Arbeitswelt enthält (s. Mitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neue Vereinbarung : Die
Unternehmensleitung von Nokia
und ein besonderes Verhandlungsgremium unterzeichneten am 30. Oktober 2024 eine EBR-Vereinbarung,
um den EBR zu ersetzen, der auf der Grundlage der subsidiären Bestimmungen der
Richtlinie arbeitete. Die Vereinbarung sieht die Einrichtung eines engeren
Ausschusses aus 5 Mitgliedern vor, ein Vorsitzender soll nicht ernannt werden. Damit
wollten die Verhandlungsführer eine privilegierte Beziehung zwischen einem EBR-
Mitglied und der Unternehmensleitung vermeiden. Jährlich sollen zwei Jahrestagungen
und weitere Sitzungen bei außergewöhnlichen Umständen stattfinden – die dann
vorliegen, wenn die Vorhaben „wesentliche“ Auswirkungen haben, entweder in Form von
betriebsbedingten Entlassungen oder durch weitreichende Änderungen, die mindestens
100 Beschäftigte in mindestens zwei Mitgliedstaaten betreffen. Der EBR kann
Sachverständige hinzuziehen, deren Kosten von der Unternehmensleitung übernommen
werden, und einen Gewerkschaftskoordinator, dessen Kosten nicht übernommen werden.
Angesichts der Tools zur maschinellen Übersetzung und generativer KI schließt die
Vereinbarung, Ausnahmen vorbehalten, die Übernahme von Übersetzungskosten seitens
der Unternehmensleitung aus. Geregelt wird auch die Weitergabe vertraulicher
Informationen. „Die Vereinbarung weist noch Lücken auf“, sagt EBR-Mitglied Linas
Maknavicius (CFE-CGC), „aber der soziale Dialog ist recht gut, und wir konnten eine
Arbeitsgruppe über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG) einrichten, obwohl
dies in der Vereinbarung nicht vorgesehen war. Diese Arbeitsgruppe konnte eine
Rückmeldung über das Nachhaltigkeitskapitel des Jahresberichts 2024 von Nokia
geben.“
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Länderübergreifende Vereinbarung
Vielfalt und Inklusion : Während
mehrere französische Unternehmen einen Brief der US-amerikanischen Botschaft in
Paris mit der Aufforderung erhalten haben, ihre Antidiskriminierungsprogramme
einzustellen (s. Artikel
in Les Échos), haben die Veolia-Gruppe und der
Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) am 26. März eine
europäische
Rahmenvereinbarung über Vielfalt und Inklusion unterzeichnet. Die
Vereinbarung enthält verbindliche Verpflichtungen in Bezug auf Gleichbehandlung,
Antidiskriminierung und die Unterstützung von Beschäftigten, die Opfer von Gewalt am
Arbeitsplatz oder von häuslicher Gewalt werden. Die Vereinbarung folgt auf die
„Verpflichtungserklärung“, die am 16. Juni 2021 von der Personalabteilung und dem
EBR „über die Begleitung des Wandels der Berufsfelder und die Vielfalts- und
Inklusionspolitik“ unterzeichnet worden war. Bei Gewalt am Arbeitsplatz oder
häuslicher Gewalt genehmigt die Vereinbarung „voll bezahlte Freistellungen […],
damit Mitarbeitende, die Opfer von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz geworden
sind, die notwendigen Schritte – insbesondere administrative (Einreichung einer
Beschwerde …) – einleiten können“. Die Unterzeichnenden räumen den Beschäftigten
die Möglichkeit ein, „eine Versetzung in ein Land [abzulehnen], in dem ihre Rechte
aufgrund ihrer romantischen und sexuellen Orientierung und/oder der Zugehörigkeit
zur LGBTIQ+-Gemeinschaft stärker eingeschränkt oder bedroht wären“. „Auch wenn
einige der durch die Vereinbarung gewährten Rechte nur eine oder wenige Personen in
der Unternehmensgruppe betreffen, wie das Recht auf bezahlte Freistellung bei
häuslicher Gewalt, das Recht, eine Versetzung in ein Land abzulehnen, das der
LGBTIQ+-Gemeinschaft feindlich gesinnt ist, oder das Recht, in der internen
Unternehmenskommunikation den Wahl- oder Gebrauchsnamen zu verwenden, ist dies
bereits sehr positiv, da es sich um echte Rechte handelt und für die Betreffenden
einen Unterschied machen kann“, betont Paola Panzeri, stellvertretende
Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst
(s. Eine Frage an …). Ein Follow-up-Ausschuss wird eingesetzt und erhält Zugang zu
einer Reihe von Leistungskennzahlen (KPI) (s. Pressemitteilung
des EGÖD).
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Streitschlichtung : Der
internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union veröffentlichte am 28. März
eine Mitteilung über die Schlichtung eines Streits zwischen einem Mitarbeiter von
BNP Paribas Taiwan und der
Unternehmensleitung. Der Mitarbeiter hatte E-Mails an seine Kollegen verschickt, um
eine Gewerkschaft zu gründen. Der taiwanesische Verband der Finanzgewerkschaften
(TFFU), der Mitglied von UNI ist, unterstützte den Angestellten während des gesamten
Vorgangs und bat UNI Global Union im Rahmen der globalen Vereinbarung tätig zu
werden. UNI Global Union freut sich, dass die globale Vereinbarung dazu beitragen
konnte, die Streitigkeiten beizulegen (s. Mitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Gesundheit von Plattformbeschäftigten :
Auf Ersuchen der Gewerkschaft CGT hat die französische Behörde
für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz (Anses) die
Arbeitsbedingungen der 71.000 unabhängigen Plattformbeschäftigten untersucht, die in
Frankreich als Boten, vor allem als Essenslieferanten, arbeiten. Am 26. März legte
sie dazu eine Stellungnahme
vor (s. auch ihren Bericht).
Untersucht wurden die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen des von
Plattformen verwendeten algorithmischen Managements. Neben den kurzfristigen Risiken
von Verkehrsunfällen und Muskel-Skelett-Erkrankungen werden in der Studie auch
Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit aufgezeigt, wie Stress, Müdigkeit und
Erschöpfung infolge des ständigen Drucks durch Benachrichtigungen, der sozialen
Isolation und dem Fehlen stabiler Beschäftigungsverhältnisse. Längerfristig stellt
die Behörde Schlaf- und Stoffwechselstörungen, Atemwegs- oder
Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Zusammenhang mit atypischen Arbeitszeiten und der
Arbeitsumgebung (Luftverschmutzung in Städten, Lärm usw.) fest. Anses empfiehlt, für
diese Selbstständigen die Anwendung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs
verbindlich vorzuschreiben, die ihnen einen gleichwertigen Schutz ihrer Gesundheit
und Sicherheit wie für abhängig Beschäftigte gewähren würden.
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Telearbeit und psychische Gesundheit :
Der Untersuchungs- und Forschungsdienst des französischen
Arbeitsministeriums hat am 27. März eine Studie
auf der Grundlage einer Literaturrecherche veröffentlicht, die sich mit den Risiken
von Telearbeit beschäftigte. 2023 waren 26 % der Beschäftigten von Telearbeit
betroffen. Die Risiken lassen sich in drei große Kategorien einteilen: Fehlende
soziale Kontakte, Intensivierung der Arbeit und Probleme bei der Trennung zwischen
Arbeits- und Privatleben.
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Verbleib von älteren Menschen im Arbeitsleben :
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat am 31. März eine Studie
über die Erhaltung der Arbeitskraft älterer Menschen am Arbeitsmarkt
veröffentlicht. Der Bericht, der die Politik der einzelnen Mitgliedstaaten zur
Förderung des Verbleibs von älteren Menschen im Arbeitsleben und die Antworten der
Sozialpartner analysiert, stellt fest, dass Betreuungsstrukturen und soziale
Unterstützung für ältere Arbeitnehmer, insbesondere für Frauen, die den Arbeitsmarkt
häufig vorzeitig verlassen, um sich um Familienangehörige zu kümmern, von
entscheidender Bedeutung sind.
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