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IR Notes 249 – Kommission will Zugang zu EU-Mitteln bei Umstrukturierungen erleichtern

  IR Notes 249 – 2 April 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Paola Panzeri, stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst

Was sind die wichtigsten Bestimmungen der europäischen Rahmenvereinbarung über Vielfalt und Inklusion, die Sie mit der Veolia-Gruppe unterzeichnet haben (s. 3. Unternehmen)?
Hervorheben möchte ich, dass es sich um eine sehr umfassende Vereinbarung handelt, die alle Aspekte der Vielfalt abdeckt und sich nicht nur auf einige Formen von Diskriminierung beschränkt. Sie fördert einen inklusiveren und intersektionelleren Ansatz bei der geschlechtsspezifischen Diskriminierung, LGBTQ+, Behinderung sowie Vereinbarkeit des Berufs- und Privatlebens der Mitarbeitenden. Beispielsweise wird eine Anpassung der Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter angeboten und vor allem für Mitarbeiterinnen, die eine Person mit Behinderung betreuen, sowie für pflegende Angehörige. Mit der Vereinbarung soll auch die Vielfalt des sozialen und kulturellen Hintergrunds während der gesamten Laufbahn im Unternehmen gefördert werden, also nicht nur bei der Einstellung, sondern auch beim Zugang zu Weiterbildung oder Karriereentwicklung.
Weiterhin wichtig: Diese Rechte werden den Mitarbeitenden in 17 Mitgliedstaaten zugestanden. So kann eine Arbeitnehmerin bei erwiesener Gewalt am Arbeitsplatz, insbesondere durch unternehmensfremde Personen – eine Form von Gewalt, die stetig zunimmt –, oder häuslicher Gewalt alle notwendigen Schritte ohne Lohnverlust ergreifen. Bei häuslicher Gewalt soll das Unternehmen zu einem Zufluchtsort werden: Das Opfer kann zur Arbeit gehen, sich so der Überwachung durch die gewalttätige Person entziehen und ungehindert und ohne Lohnverlust die notwendigen Schritte bei Behörden oder Opferorganisationen einleiten.
Weniger spektakulär, aber dennoch hervorheben möchte ich den Follow-up-Ausschuss, der im Rahmen der Vereinbarung eingerichtet wird. Er setzt sich aus den Verhandlungsführern der Vereinbarung zusammen und wird die Anwendung der Vereinbarung überwachen. Dies erfolgt in Abstimmung mit den in der EBR-Vereinbarung vorgesehenen Länderforen für den sozialen Dialog, um bewährte Verfahren zu fördern und Empfehlungen auszusprechen.

 
  Agenda

 


3. April
Noisy-le Grand (Frankreich)

Workshop von IRES mit dem Titel „Wie resilient sind Eurobetriebsräte (EBR)? Von Brexit-Verhandlungen zu Perspektiven des sozialen Dialogs“. IRES stellt die Umfrageergebnisse zu den Auswirkungen des Brexits auf EBRs vor. Informationen: contact@ires.fr


3.-4. April
Warschau
Konferenz der polnischen EU-Ratspräsidentschaft mit dem Titel „Aufbau einer digitalen Zukunft im Kontext von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“


6. Mai
Brüssel
Sitzung (möglicherweise letztes Treffen) der Verhandlungsführer von Parlament und Rat zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie


4.-6. Juni 2025
Bordeaux

5. Weltkongress des Netzwerks CIELO Laboral: „Welchen Wandel unterläuft das Sozialrecht angesichts des Wandels der Arbeit?“, mit der Unterstützung von COMPTRASEC, CIEST und dem europäischen Projekt Care4Care.

 
  Über uns

 


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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Kommission will Zugang zu EU-Mitteln bei Umstrukturierungen erleichtern

Die EU-Kommission hat – wie bereits in ihren jüngeren Mitteilungen über den Deal für eine saubere Industrie, auch in Bezug auf die sektorspezifischen Auswirkungen (Automobil, Stahl usw.), und über die Union der Kompetenzen angesprochen  (s. IR Notes 248) -, am 1. April einen Vorschlag zur Änderung  der Verordnung (EU) 2021/691 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) vorgelegt. Dieser Vorschlag für eine Verordnung zielt darauf ab, die Unterstützung des EGF nicht nur für entlassene Beschäftigte einzusetzen, sondern auch für „Beschäftigte, die von einem unmittelbaren Verlust ihres Arbeitsplatz bedroht sind“, damit sie die erforderlichen Kompetenzen erwerben können, die ihnen dabei helfen, eine Umschulung zu machen oder eine neue Stelle zu finden (s. Pressemitteilung). Darunter fallen Beschäftigte, unabhängig von der Art oder Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses, „bei denen davon ausgegangen wird, dass ihr Arbeitsvertrag oder ihr Beschäftigungsverhältnis durch eine Kündigung zu dem Zeitpunkt beendet wird, zu dem der Arbeitgeber der zuständigen Behörde die beabsichtigte Massenentlassung schriftlich mitteilt“. Ein Mitgliedstaat kann eine Unterstützung beantragen, wenn der Verlust von mindestens 200 Arbeitsplätzen unmittelbar bevorsteht. Um die Unterstützung des EGF in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen wie bisher einen entsprechenden Antrag beim betreffenden Mitgliedstaat stellen. Die Kommission will ferner die Bearbeitung der Vorgänge beschleunigen und dazu Unternehmen, Mitgliedstaaten und der Kommission selbst Fristen setzen. Über diese neuen Regeln müssten die Arbeitnehmervertreter der betroffenen Unternehmen sowie die jeweiligen Gewerkschaften informiert werden. Während Parlament und Rat derzeit jeden Antrag auf Unterstützung einzeln prüfen und genehmigen müssen, würden sie künftig das EGF-Budget einmal jährlich genehmigen, und die Kommission würde den Mitgliedstaaten diese Mittel entsprechend ihrer Anträge zuteilen. Seit 2007 wurde der EGF in 182 Fällen in Anspruch genommen. Mehr als 170.000 Personen in 20 Mitgliedstaaten wurden mit 700 Millionen Euro unterstützt. Der EGF, der für den Zeitraum 2021-2027 mit einem Jahresbudget von 35 Millionen Euro ausgestattet ist, wird unzureichend genutzt (s. European Globalisation Adjustment Fund, die Seite über den EGF auf der Website der Kommission und die Liste der zugeteilten Unterstützung).
Die Kommission hat außerdem einen Vorschlag für eine Änderung der Verordnung über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) vorgelegt (s. European Social Fund), das zentrale Instrument der EU für Investitionen in Personen. Die neuen Regeln werden es den Mitgliedstaaten erleichtern, in Kompetenzen für strategische Sektoren wie die Verteidigungsindustrie, in den ökologischen Wandel und die Automobilindustrie zu investieren und Regionen zu unterstützen, die von der ungerechtfertigten Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind.


1. Europäische Union
Vorhaben

Nachhaltigkeit und Sorgfaltspflichten : Am 26. März verabschiedete der Rat seine Verhandlungsposition, um ein Dreiergespräch mit dem Europäischen Parlament zur Überarbeitung der Richtlinien über Nachhaltigkeitsberichte (CSRD) und Sorgfaltspflichten einzuleiten. Die polnische Ratspräsidentschaft hat diesem Vorschlag oberste Priorität eingeräumt. Die Mitgliedsländer unterstützen den Vorschlag der Kommission, der darauf abzielt, 1. das Inkrafttreten der Anforderungen der CSRD-Richtlinie für große Unternehmen, die mit der Umsetzung noch nicht begonnen haben, und auch für börsennotierte KMU um zwei Jahre zu verschieben, und 2. die Frist für die Umsetzung der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und die erste Phase ihrer Anwendung (wovon die größten Unternehmen betroffen sind) um ein Jahr zu verschieben. Es soll zu einer „zügigen Einigung zwischen den beiden gesetzgebenden Organen“ kommen, damit mehr Zeit bleibt, sich über inhaltliche Änderungen an den beiden Richtlinien zu verständigen (s. Pressemitteilung). Zwei Tage zuvor hatte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) zusammen mit fünf seiner Mitgliedsgewerkschaften (EFBH, EFFAT, IndustriAll Europe, ETF und EGÖD) eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie die Europaparlamentarier auffordern, die CSRD-Richtlinie und die Lieferketten-Richtlinie beizubehalten. Sie rufen die Abgeordneten dazu auf, „dieses katastrophale Paket abzulehnen und sicherzustellen, dass die Kernziele“ dieser Richtlinien und „die Schutzmaßnahmen, die sie vorsehen, von diesem Deregulierungsprogramm verschont bleiben“ (s. Erklärung).



Rahmenbedingungen für Praktika : Die Europaabgeordnete Alícia Homs Ginel (S&D) stellte am 18. März im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ihren Entwurf eines Berichts über den Vorschlag für eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Praktikanten vor. In ihrem Vorschlag, der nach Vorlage aller Änderungsanträge diskutiert wird, definiert sie das „Praktikum als Einstiegstätigkeit für einen begrenzten Zeitraum, die darauf abzielt, praktische und berufliche Kompetenzen durch eine umfassende Ausbildung zu vermitteln, um den Übergang von der Ausbildung in eine feste Beschäftigung oder den Zugang zu einem Beruf auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags zwischen dem Praktikanten und dem Praktikumsanbieter zu erleichtern, die gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2041 [über angemessene Mindestlöhne] bezahlt wird“.   Die Vertreter der Mitgliedstaaten werden am 3. April über diesen Richtlinienvorschlag auf der Grundlage des neuen Kompromissvorschlags diskutieren, den die polnische EU-Ratspräsidentschaft am 28. März vorgelegt hat.


Aktuelle soziale Themen

Dreigliedriger Sozialgipfel : Die europäischen Sozialpartner sind am 19. März mit den Vertretern des Rats und der EU-Kommission im Rahmen des Dreigliedrigen Sozialgipfels zusammengekommen. Das hochkarätige Dialog-Forum findet zweimal jährlich am Vortag der Sitzung des Europäischen Rats statt.  Die Sozialpartner formulierten ihre Kernbotschaften: BusinessEurope fordert eine Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Senkung der Energiepreise, der Europäische Gewerkschaftsbund die Stärkung der Binnennachfrage durch höheres Entgeld und Investitionen, „als Instrument für sofortigen Schutz vor Arbeitsplatzverlusten“. Ferner nahmen die Sozialpartner eine gemeinsame Erklärung zur geopolitischen Lage an, die in dem am 5. März unterzeichneten Pakt für den sozialen Dialog außen vor gelassen wurde (s. IR Notes 248): Darin fordern sie die europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten auf, „die Sozialpartner sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene – angesichts der geopolitischen Unsicherheiten und Transformationsprozesse – in alle relevanten Beratungen umfassend einzubeziehen“ (s. Pressemitteilung).



  • Umstrukturierung: Die Kommission hat am 26. März vorgeschlagen, nach der Insolvenz des belgischen Busbauers Van Hool 2.400 ehemalige Beschäftigte mit 8 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu unterstützen  (s. Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Sorgfaltspflichten : Der Gewerkschaftsverband UNI Global Union hat zusammen mit IndustriALL Global Union, dem DGB und der Friedrich-Ebert-Stiftung am 20. März die Gründung eines Kompetenzzentrums für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten angekündigt. Es wird in Form einer Stiftung in den Niederlanden registriert und virtuell arbeiten  (s. Pressemitteilung des DGB und von UNI Global Union). Das Zentrum hat drei zentralen Ziele : Stärkung gewerkschaftlicher Kapazitäten, strategische Interventionen und Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten – dazu gehören vor allem die EU-Lieferkettenrichtlinie (s. IR Notes 226) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Seine Arbeit dürfte das Zentrum Ende 2025 aufnehmen.


Spanien

Vereinbarkeit von Arbeit und Ruhestand : Am 1. April trat die letzte Phase der Rentenreform (Gesetzesverordnung 11 vom 23. September 2024) gemäß einer Vereinbarung zwischen Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften in Kraft. Mit dieser Reform werden neue Maßnahmen zum Renteneintritt eingeführt, unter anderem eine doppelte Leistung für diejenigen, die gleichzeitig in den stufenweisen und aufgeschobenen Ruhestand gehen, sowie Änderungen beim Zugang zur Altersteilzeit. 1/ Stufenweiser Übergang in den Ruhestand: Bislang musste man dazu mindestens 36,5 Jahre gearbeitet haben. Diese Möglichkeit besteht jetzt auch bei kürzeren Lebensarbeitszeiten. 2/ Aufgeschobene Rente: Die Steigerungsrate erhöht sich auf 2 % alle sechs Monate, d.h. 4 % pro Jahr (vorher 2 % pro Jahr). Außerdem können diese Erhöhungen mit dem stufenweisen Übergang in den Ruhestand kumuliert werden, wodurch sich eine doppelte Leistung ergibt, während das zuvor nicht miteinander vereinbar war. 3/ Altersteilzeit: Ab jetzt kann diese bereits drei Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter in Anspruch genommen werden (vorher zwei Jahre). Außerdem muss der Arbeitsvertrag des Beschäftigten, der den Kollegen vertritt, (üblicherweise Teilzeit) Vollzeit vorsehen und unbefristet sein.


Luxemburg

Vertretung von Frauen in Führungsgremien : Am 28. März hat die Regierung ein Gesetzesvorhaben verabschiedet, um die Richtlinie 2022/2381 vom 23. November 2022 umzusetzen:  Es geht um die Festlegung eines quantifizierten Ziels für die ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen. Börsennotierte Unternehmen mit Sitz in Luxemburg müssen demzufolge sicherstellen, dass bis spätestens 30. Juni 2026 das unterrepräsentierte Geschlecht zu mindestens 33 % als geschäftsführende oder nicht geschäftsführende Direktoren im Aufsichtsrat vertreten ist (s. Mitteilung). Darüber hinaus hat die Regierung am 31. März einen nationalen Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern verabschiedet, der Initiativen zur Arbeitswelt enthält (s. Mitteilung).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Neue Vereinbarung : Die Unternehmensleitung von Nokia und ein besonderes Verhandlungsgremium unterzeichneten am 30. Oktober 2024 eine EBR-Vereinbarung, um den EBR zu ersetzen, der auf der Grundlage der subsidiären Bestimmungen der Richtlinie arbeitete. Die Vereinbarung sieht die Einrichtung eines engeren Ausschusses aus 5 Mitgliedern vor, ein Vorsitzender soll nicht ernannt werden. Damit wollten die Verhandlungsführer eine privilegierte Beziehung zwischen einem EBR- Mitglied und der Unternehmensleitung vermeiden. Jährlich sollen zwei Jahrestagungen und weitere Sitzungen bei außergewöhnlichen Umständen stattfinden – die dann vorliegen, wenn die Vorhaben „wesentliche“ Auswirkungen haben, entweder in Form von betriebsbedingten Entlassungen oder durch weitreichende Änderungen, die mindestens 100 Beschäftigte in mindestens zwei Mitgliedstaaten betreffen. Der EBR kann Sachverständige hinzuziehen, deren Kosten von der Unternehmensleitung übernommen werden, und einen Gewerkschaftskoordinator, dessen Kosten nicht übernommen werden. Angesichts der Tools zur maschinellen Übersetzung und generativer KI schließt die Vereinbarung, Ausnahmen vorbehalten, die Übernahme von Übersetzungskosten seitens der Unternehmensleitung aus. Geregelt wird auch die Weitergabe vertraulicher Informationen. „Die Vereinbarung weist noch Lücken auf“, sagt EBR-Mitglied Linas Maknavicius (CFE-CGC), „aber der soziale Dialog ist recht gut, und wir konnten eine Arbeitsgruppe über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESG) einrichten, obwohl dies in der Vereinbarung nicht vorgesehen war. Diese Arbeitsgruppe konnte eine Rückmeldung über das Nachhaltigkeitskapitel des Jahresberichts 2024 von Nokia geben.“


Länderübergreifende Vereinbarung

Vielfalt und Inklusion : Während mehrere französische Unternehmen einen Brief der US-amerikanischen Botschaft in Paris mit der Aufforderung erhalten haben, ihre Antidiskriminierungsprogramme einzustellen (s. Artikel in Les Échos), haben die Veolia-Gruppe und der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) am 26. März eine europäische Rahmenvereinbarung über Vielfalt und Inklusion unterzeichnet.  Die Vereinbarung enthält verbindliche Verpflichtungen in Bezug auf Gleichbehandlung, Antidiskriminierung und die Unterstützung von Beschäftigten, die Opfer von Gewalt am Arbeitsplatz oder von häuslicher Gewalt werden. Die Vereinbarung folgt auf die „Verpflichtungserklärung“, die am 16. Juni 2021 von der Personalabteilung und dem EBR „über die Begleitung des Wandels der Berufsfelder und die Vielfalts- und Inklusionspolitik“ unterzeichnet worden war. Bei Gewalt am Arbeitsplatz oder häuslicher Gewalt genehmigt die Vereinbarung „voll bezahlte Freistellungen […], damit Mitarbeitende, die Opfer von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz geworden sind, die notwendigen Schritte – insbesondere administrative (Einreichung einer Beschwerde …) – einleiten können“. Die Unterzeichnenden räumen den Beschäftigten die Möglichkeit ein, „eine Versetzung in ein Land [abzulehnen], in dem ihre Rechte aufgrund ihrer romantischen und sexuellen Orientierung und/oder der Zugehörigkeit zur LGBTIQ+-Gemeinschaft stärker eingeschränkt oder bedroht wären“. „Auch wenn einige der durch die Vereinbarung gewährten Rechte nur eine oder wenige Personen in der Unternehmensgruppe betreffen, wie das Recht auf bezahlte Freistellung bei häuslicher Gewalt, das Recht, eine Versetzung in ein Land abzulehnen, das der LGBTIQ+-Gemeinschaft feindlich gesinnt ist, oder das Recht, in der internen Unternehmenskommunikation den Wahl- oder Gebrauchsnamen zu verwenden, ist dies bereits sehr positiv, da es sich um echte Rechte handelt und für die Betreffenden einen Unterschied machen kann“, betont Paola Panzeri, stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (s. Eine Frage an …). Ein Follow-up-Ausschuss wird eingesetzt und erhält Zugang zu einer Reihe von Leistungskennzahlen (KPI)  (s. Pressemitteilung des EGÖD).



Streitschlichtung : Der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union veröffentlichte am 28. März eine Mitteilung über die Schlichtung eines Streits zwischen einem Mitarbeiter von BNP Paribas Taiwan und der Unternehmensleitung. Der Mitarbeiter hatte E-Mails an seine Kollegen verschickt, um eine Gewerkschaft zu gründen. Der taiwanesische Verband der Finanzgewerkschaften (TFFU), der Mitglied von UNI ist, unterstützte den Angestellten während des gesamten Vorgangs und bat UNI Global Union im Rahmen der globalen Vereinbarung tätig zu werden. UNI Global Union freut sich, dass die globale Vereinbarung dazu beitragen konnte, die Streitigkeiten beizulegen (s. Mitteilung).


4. Studien und Berichte

Gesundheit von Plattformbeschäftigten : Auf Ersuchen der Gewerkschaft CGT hat die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz (Anses) die Arbeitsbedingungen der 71.000 unabhängigen Plattformbeschäftigten untersucht, die in Frankreich als Boten, vor allem als Essenslieferanten, arbeiten.  Am 26. März  legte sie dazu eine  Stellungnahme vor (s. auch ihren Bericht). Untersucht wurden die kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen des von Plattformen verwendeten algorithmischen Managements. Neben den kurzfristigen Risiken von Verkehrsunfällen und Muskel-Skelett-Erkrankungen werden in der Studie auch Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit aufgezeigt, wie Stress, Müdigkeit und Erschöpfung infolge des ständigen Drucks durch Benachrichtigungen, der sozialen Isolation und dem Fehlen stabiler Beschäftigungsverhältnisse.  Längerfristig stellt die Behörde Schlaf- und Stoffwechselstörungen, Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Zusammenhang mit atypischen Arbeitszeiten und der Arbeitsumgebung (Luftverschmutzung in Städten, Lärm usw.) fest. Anses empfiehlt, für diese Selbstständigen die Anwendung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs verbindlich vorzuschreiben, die ihnen einen gleichwertigen Schutz ihrer Gesundheit und Sicherheit wie für abhängig Beschäftigte gewähren würden.



Telearbeit und psychische Gesundheit : Der Untersuchungs- und Forschungsdienst des französischen Arbeitsministeriums hat am 27. März eine Studie auf der Grundlage einer Literaturrecherche veröffentlicht, die sich mit den Risiken von Telearbeit beschäftigte. 2023 waren 26 % der Beschäftigten von Telearbeit betroffen. Die Risiken lassen sich in drei große Kategorien einteilen: Fehlende soziale Kontakte, Intensivierung der Arbeit und Probleme bei der Trennung zwischen Arbeits- und Privatleben.



Verbleib von älteren Menschen im Arbeitsleben : Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat am 31. März eine Studie über die Erhaltung der Arbeitskraft älterer Menschen am Arbeitsmarkt veröffentlicht. Der Bericht, der die Politik der einzelnen Mitgliedstaaten zur Förderung des Verbleibs von älteren Menschen im Arbeitsleben und die Antworten der Sozialpartner analysiert, stellt fest, dass Betreuungsstrukturen und soziale Unterstützung für ältere Arbeitnehmer, insbesondere für Frauen, die den Arbeitsmarkt häufig vorzeitig verlassen, um sich um Familienangehörige zu kümmern, von entscheidender Bedeutung sind.

 


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