IR Notes

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IR Notes 25 – Hat der 30 Jahre alte europäische Sozialdialog eine Zukunft?

  IR Notes 25 – 11 Februar 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Francisco Gomez Abelleira, Fernando Vasquez und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Liebe Leserinnen und Leser,

Das ganze Team von IR Notes freut sich darüber, dass die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats von Carrefour und die Mitglieder des EBR-Präsidiums von Michelin, Club Méditerranée, SNCF und Cereal Partners jetzt zu seinen Lesern gehören. Auch der Europäische Dachverband der Reinigungsbranche hat inzwischen die IR Notes abonniert. Auch Sie können zum weiteren Erfolg von IR Notes und vor allem zu unserer Unabhängigkeit beitragen, indem Sie uns helfen, IR Notes in Ihren Netzwerken bekannt zu machen. Alle Anregungen und Ratschläge sind uns willkommen! Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!


Frédéric Turlan
frederic.t@irshare.eu

 
  IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte beim IR Share Netzwerk

In dieser Woche geht es nicht nur um das Schicksal des EU-Landes, das am stärksten von der Krise betroffen ist, sondern auch um die Debatte zum Dilemma zwischen Spar- und Wachstumspolitik. Da ist es hilfreich, einen Blick auf die jüngsten Entwicklungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts in der EU zu werfen.


Was sagen uns in diesem Zusammenhang die Zahlen aus dem aktuellen Bericht der Europäischen Kommission? (*) Zwischen 2003 und 2013 ist die EU-Bevölkerung von 484,726 auf 500,457 Millionen (+15,731 Millionen) angestiegen, die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15-64 Jahre) hat um 8,9 Millionen zugenommen (von 203,804 auf 212,702 Millionen). In diesem Zeitraum ist die Erwerbsquote (gemessen in Vollzeitäquivalenten) von 58 auf 58,2% angestiegen und somit nahezu stabil geblieben. 2008 erreichte sie die Höchstmarke mit 60,4%. Der Gesamtanteil der Selbstständigen ist von 16,4 auf 15,4% (-673.000) gesunken, während die Zahl der Teilzeitkräfte von 16,5 auf 20,3 % (+ 9,5 Millionen) und die der Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen von 12,7 auf 13,8 % (+ 3,5 Millionen) gestiegen ist. Diese drei Kategorien zusammen bedeuten einen Anstieg von mehr als 4 Millionen Personen im erwerbstätigen Alter. Die Arbeitslosenzahl in der EU ist von 20,840 Millionen im Jahre 2003 auf 26,388 Millionen im Jahre 2013 gestiegen, d. h. um 5,5 Millionen. Wenn man den Höchststand der dazwischenliegenden Zahlen berücksichtigt (16,8 Millionen Arbeitslose im Jahre 2008), beträgt der Anstieg 9,5 Millionen. Das BIP, das zwischen 2003 und 2007 im Schnitt um +2,6% anstieg, ist zwischen 2008 und 2013 durchschnittlich auf -0,1% gesunken.


Diese Zahlen belegen den Zusammenhang zwischen Wachstum und Beschäftigung und die negative Auswirkung des Anstiegs der Arbeitslosenquote auf die Arbeitsqualität der Erwerbstätigen: Statistisch gesehen fallen alle neu geschaffenen Arbeitsplätze unter die steigende Anzahl prekärer Verträge. Schlimmer noch, die prekären Verträge zapfen sogar den existierenden Bestand stabiler Arbeitsplätze (4 Millionen) an. Der Bericht zeigt auch das große Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Angaben, sowie, und das ist besonders beunruhigend, eine ständige Zunahme dieses Gefälles, d. h.  den Prozess des wirtschaftlichen und sozialen Gefälles innerhalb der Union selbst. Der Bericht der Kommission erkennt diese Entwicklung an, wenn er die Bedeutung einer Rückkehr zur wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz insbesondere im Süden und an der Peripherie der alten EU-Mitgliedstaaten betont.


Der im Bericht hergestellte Zusammenhang zwischen dem Entwicklungsstand der Arbeitsmärkte – die offensten und weniger segmentierten Märkte, die mehr in eine ständige Aus- und Weiterbildung investiert haben und über effizientere Aktivierungssysteme verfügen – und ihrer Leistungsfähigkeit während der Krise, lässt jedoch die makro- und mikroökonomischen Faktoren außer Acht: Die jeweilige Industriestruktur, aber auch die Unterschiede der Wettbewerbsfähigkeit, das Niveau der internen und externen Nachfrage sowie sonstige externe Faktoren, die den Arbeitsmarkt beeinflussen.


Der Bericht erwähnt ebenso wenig das Scheitern unzähliger Strategien und Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung, die von der EU und den Mitgliedstaaten in den letzten zehn Jahren – zumeist mit enormen finanziellen Mitteln – durchgeführt wurden. Neben der entscheidenden Rolle des Wachstums sollte die Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für die Aufrechterhaltung eines vertretbaren Beschäftigungsniveaus stärker beachtet werden, jetzt, da die Beschäftigung in Europa wieder angekurbelt werden soll. Wir werden auf dieses Thema zurückkommen.


(*) Employment and Social Developments in Europe 2014, auf Englisch

 
  Agenda

11. Februar
Brüssel
Abschlusskonferenz des europäischen Projekts Eurosofin über den Beitrag des sozialen Dialogs im Finanzsektor in Europa zur Antizipation des Wandels und Umstrukturierungen. Das Projekt wird unter der Leitung der Einheit Tarifverhandlung und Beschäftigungspolitik des Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER) durchgeführt. Link zum Anmeldeformular.


12. Februar
Paris
Gepräche mit Ires (Entretiens de l’Ires) anlässlich der Erscheinung der Sonderausgabe der Chronique internationale de l’Ires: „Bildung, Gesundheit: Öffentlicher Dienst in Aufruhr“. Forscher und Gewerkschaftsmitglieder diskutieren an zwei Runden Tischen über Erfahrungen in Frankreich und anderen Ländern.


12. und 13. Februar
Paris
Die europäischen Sozialpartner im Zivilluftfahrtsektor veranstalten eine Konferenz, bei der das Ergebnis der auf Wunsch der Sozialpartner durchgeführten Studien der Universität Gent zu „atypischen Beschäftigungsverhältnissen bei Flugzeugbesatzungen“ vorgestellt wird.


24. Februar
Brüssel
Monatsforum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur sozialen Verantwortung von Unternehmen und Gewerkschaften


26. Februar
Brüssel
Sitzung des parlamentarischen Ausschusses Beschäftigung und soziale Angelegenheiten


26. Februar
Riga
Konferenz der lettischen EU-Ratspräsidentschaft über die Rolle der Gewerkschaften bei der Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen.


5. März
Brüssel
Hochrangige Konferenz, die von der Europäischen Kommission anlässlich des 30. Jahrestags der Einführung des europäischen Sozialdialogs (Val Duchesse) ausgerichtet wird, um dem sozialen Dialog neue Impulse zu geben.


9. März
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales


31. März
Riga
Forum der Sozialpartner über die Rolle des sozialen Dialogs zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Qualität der Arbeitsplätze, organisiert von den lettischen Sozialpartnern und der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.


9. und 10. April
Paris
Seminar zur transnationalen Zuständigkeit von Europäischen Betriebsräten – ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager reserviert, die für EBRs zuständig sind.
Tél. : + 33 (0)6 81 41 53 95
frederic.t@irshare.eu

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Hat der 30 Jahre alte europäische Sozialdialog eine Zukunft?

„Auf einer vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jacques Delors organisierten Tagung … nahm der europäische Sozialdialog am 31. Januar 1985 seinen Anfang.“ So beginnt das vom Jacques Delors Institute veröffentlichte und vom damaligen stellvertretenden Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds Jean Lapeyre (1991 – 2003) unterzeichnete Kurzdossier. Dieser Bericht zur Geschichte des europäischen Sozialdialogs schließt mit Empfehlungen für eine „Neubelebung und Stärkung des sozialen Dialogs“: Einrichtung eines Rechtsrahmens für „autonome Vereinbarungen“ der Sozialpartner (d. h. Vereinbarungen, die auf Initiative der Sozialpartner ohne Mitwirken der Europäischen Kommission zustandekommen) mit einer „autonomen Schieds- und Schlichtungsinstanz“; Einrichtung eines von der EU finanzierten europäischen Sekretariats für den sozialen Dialog, damit die Funktionsweise und Entwicklung des sozialen Dialogs durch ausreichende Mittel abgedeckt werden oder auch die Einrichtung eines sozialen Dialogs speziell für den Euroraum.  Vorschläge, die bei der hochrangigen Veranstaltung diskutiert werden könnten, die die Kommission am 5. März in Brüssel mit Vertretern der europäischen Sozialpartner organisiert. Erörtert werden die folgenden vier Themen: 1. Stärkere Einbindung der Sozialpartner in die wirtschaftliche Steuerung auf europäischer und auf nationaler Ebene. 2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner an der Gestaltung der europäischen Sozialpolitik (z. B. bei der Mobilität von Arbeitnehmern, der Eingliederung in den Arbeitsmarkt), aber auch in anderen Bereichen, wie der Energieunion oder dem digitalen Binnenmarkt. 3. Stärkung der von den Sozialpartnern geschlossenen europäischen Vereinbarungen, insbesondere wenn es darum geht, diese durch eine europäische Richtlinie „umzusetzen“. 4. Stärkung des sozialen Dialogs in den Mitgliedstaaten mit finanzieller Unterstützung der Union. Die Kommission will auch ihre Finanzierungslinien für den sozialen Dialog und die Arbeitsbeziehungen überarbeiten und den Projekten Priorität einräumen, die von den europäischen Sozialpartnern getragen werden. Der Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte angekündigt, dass er der „Präsident des sozialen Dialogs“ sein möchte. Das Jahr 2015 wird es zeigen!


> Siehe auch die eigens dafür eingerichtete Seite der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbeziehungen (Eurofound) und den Bericht auf dem Blog von Christian Welz über die Gründungskonferenz des Sozialen Dialogs am 31. Januar 1985 im Schloss von Val Duchesse (auf Englisch).


1. Europäische Union
Rechtsvorschriften

  • Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften: Die Richtlinie 2015/121 vom 27. Januar 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/96 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Richtlinie soll den Missbrauch der Maßnahme verhindern, die zur Befreiung der Dividendenzahlungen und anderer Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaft von Quellensteuern dient.


Aktuelle soziale Themen

  • Erhöhung des Vorschussbetrags für Maßnahmen für junge Menschen: Am 4. Februar hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, bei dem es um die Erhöhung des ersten Vorschussbetrags für Programme geht, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gefördert werden. Wenn der Rat und das Europäische Parlament diesen Vorschlag annehmen, können 2015 1 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel würden die Vorfinanzierung, die Mitgliedstaaten zur Förderung der Beschäftigung von jungen Menschen erhalten, auf das 30fache erhöhen und bis zu 650.000 junge Menschen erreichen (siehe  Mitteilung der Kommission und ihr Factsheet „Fragen und Antworten“ (weitere Sprachen IT PT EL PL). Mit dieser Initiative wird eine der zahlreichen Schwächen des Konzepts „Jugendgarantie“ korrigiert: Die von den Ländern mobilisierten Summen werden bei der Berechnung des Haushaltsdefizits berücksichtigt, so dass die Länder mit den höchsten Jugendarbeitslosigkeitsraten kein Interesse haben, diese Programme umzusetzen. Mit der Vorfinanzierung können sie Ausgaben tätigen, ohne dafür ihren eigenen Haushalt zu belasten.

  • Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 3. Februar vorgeschlagen, Griechenland einen Betrag in Höhe von 8,7 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen, um 1.633 ehemalige Beschäftigte aus dem Mediensektor bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen (siehe Mitteilung der Kommission, auf Englisch).


Rechtsprechung

  • Der Gerichtshof kann nicht über die Gültigkeit einer einjährigen Probezeit entscheiden: Der Gerichtshof ist ersucht worden, über die Vereinbarkeit einer zentralen Maßnahme der spanischen Arbeitsmarktreform aus dem Jahre 2012 mit dem Unionsrecht zu entscheiden: Es geht um die einjährige Probezeit, in der der Arbeitgeber im Rahmen des neuen „unbefristeten Arbeitsvertrags zur Unterstützung der Unternehmer“ das Beschäftigungsverhältnis mit einem angestellten Arbeitnehmer jederzeit ohne Begründung kündigen kann (EuGH, 5. Februar 2015, in der Rechtssache C-117/14, Nisttahuz Poclava). Ein Gericht, das von einer Arbeitnehmerin angerufen wurde, die während ihrer Probezeit entlassen wurde, wandte sich an den Gerichtshof mit der Frage, inwiefern hier eine Verletzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, des ILO-Übereinkommens Nr. 158, der Europäischen Sozialcharta, sowie der Richtlinie 1999/70 vom 28. Juni 1999, über befristete Arbeitsverhältnisse vorliege. Während der Europäische Ausschuss für soziale Rechte im Januar einen Bericht vorlegte, wonach diese Bestimmung der Europäischen Sozialcharta entgegenstehe, erklärt der Gerichtshof sich – zu Recht – für unzuständig: Die Charta der Grundrechte bezieht sich nur auf Gesetzestexte zur Durchführung des Unionsrechts. Der strittige Vertrag kann jedoch nicht als ein befristeter Arbeitsvertrag angesehen werden und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 1999/70. Der Gerichtshof ist ferner nicht befugt, über die Auslegung von Gesetzesbestimmungen zu urteilen, die nicht zu den vorgenannten Bestimmungen des internationalen Rechts gehören.  Eine andere Vorschrift des Unionsrechts über die Probezeit gibt es nicht.  „Das Kündigungsrecht entzieht sich dem EU-Arbeitsrecht, das ist eine seiner Schwächen“, betont Jean-Philippe Lhernould, Professor  an der Universität Nantes.

  • Nähere Angaben zur Richtlinie über betriebsbedingte Entlassungen: Der Generalanwalt beim Gerichtshof hat Schlussanträge zu drei Rechtssachen vorgelegt, die sich auf die Richtlinie über Massenentlassungen beziehen (EuGH, 5. Februar 2014, in den Rechtssachen C-182/13, C‑392/13, C‑80/14). Die Frage ist, wie bei einer Massenentlassung die genaue Bedeutung des in Art. 1 Abs. 1 Buchst. a(2) der Richtlinie 98/59 genannten Begriffs des „Betriebs“ auszulegen ist. Der Gerichtshof dürfte sein Urteil noch in diesem Jahr fällen.

  • Berücksichtigung der Arbeitszeiten vor dem 18. Lebensjahr: Der Gerichtshof hat ein weiteres Mal, fast sechs Jahre nach der Rechtssache Hütter (EuGH, 18. Juni 2009, in der Rechtssache C-88/08), ein Urteil in einer österreichischen Rechtssache gefällt. Bei der Festsetzung des Vorrückungsstichtags des betroffenen Arbeitnehmers wurde seine Lehrzeit vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs nicht angerechnet (EuGH, 28 Januar 2015, in der Rechtssache C-417/13, ÖBB Personenverkehr AG c./G. Starjakob). Das Gericht weist darauf hin, dass „solange kein System zur Beseitigung der Diskriminierung wegen des Alters in einer mit der Richtlinie 2000/78 in Einklang stehenden Art und Weise eingeführt worden ist“, den Geschädigten „dieselben Vorteile zu gewähren sind“, wie sie den Arbeitnehmern zuteil geworden sind, die sich in einer vergleichbaren Situation befanden.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Aussetzung der Anwendung des Mindestlohns im Transitverkehr : Arbeitsministerin Andrea Nahles beschließt, die Entscheidung über die Anwendung des seit Anfang des Jahres geltenden gesetzlichen Mindestlohns auf Berufskraftfahrer aus anderen Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland im Transit aufhalten, zu verschieben (siehe Mitteilung, auf Deutsch). Der europäische Unternehmerverband IRU forderte ein sofortiges Moratorium (siehe Mitteilung, auf Englisch). Die Europäische Transportarbeiterföderation (ETF) dagegen ist der Auffassung, dass diese Maßnahme mit dem Unionsrecht in Einklang stehe und betont, dass die Staaten weiterhin nationale Lösungen gegen den Sozialversicherungsbetrug im Transport wählen würden, solange es keine europäische Politik zur Bekämpfung des Sozialdumping gebe (siehe Eurofound (2015) „EurWORK topical update – Pay – Q4 2014 – Statutory minimum wages in 2015“). Die Kommission führt derzeit eine Voruntersuchung durch, um die (unserer Meinung nach fragwürdige) Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit dem Unionsrecht, insbesondere mit dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs, zu prüfen.


Frankreich

  • Finanzierung der Sozialpartner: Der kraft Gesetz Nr. 2014-288 vom 5. März 2014 vorgesehene Fond zur Finanzierung von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wurde per Dekret am 31. Januar 2015 eingerichtet. Dieser Fond soll die Sozialpartner bei ihren Aufgaben unterstützen, die dem Allgemeininteresse dienen (Verwaltung paritätischer Einrichtungen, Schulung von Arbeitnehmervertretern usw.). Die Finanzierung gewährleisten die Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft (0,016% der Lohnsumme) und der Staat. Das Dekret legt die Organisation und die Funktionsweise des Fonds sowie den Verteilungsschlüssel für die Mittel fest. Mit dieser Maßnahme sollen die undurchsichtigen Finanzierungskanäle der Sozialpartner transparent werden.


Luxembourg

  • Ergänzungen für das Arbeitsgesetzbuch: Die Regierung hat am 6. Februar (siehe Mitteilung, auf Französisch) einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um 1. die Gesetzgebung mit dem Unionsrecht durch den Zusatz „des Begriffs der Geschlechtsumwandlung in den allgemeinen Rechtsvorschriften zum Kampf gegen die Diskriminierung im Arbeitsrecht“ und in den Rechtsvorschriften für Beamte in Einklang zu bringen. 2. Beschäftigten außerhalb Luxemburgs bei grenzüberschreitenden Unternehmensfusionen dieselben Mitbestimmungsrechte zu garantieren wie Arbeitnehmern, die bereits vor dem Zusammenschluss auf luxemburgischen Staatsgebiet tätig waren. Die Regierung hat ferner einen Verordnungsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2010/32 vom 10. Mai 2010 angenommen, die durchzuführende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Risiken im Zusammenhang mit scharfen/spitzen Instrumenten im Krankenhaus- und Gesundheitssektor festlegt.


Spanien

  • Ein Programm für Arbeitslose, die kein Anrecht mehr auf Unterstützung haben: Die Regierung hat ein königliches Dekret (auf Spanisch) erlassen, das von den Sozialpartnern begrüßt wird und Arbeitslosen, die keine Unterstützung mehr erhalten, die Möglichkeit gibt, sechs Monate lang an Aktivierungsprogrammen teilzunehmen und gleichzeitig 426 Euro zu erhalten.

    > Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie im Newsletter European Labour Law Network (auf Englisch) und zu Kollektivverhandlungen im Newsletter des  Europäischen Gewerkschaftsinstituts Collective Bargaining newsletter(auf Englisch).


3. Unternehmen
Transnationale Vereinbarung

IndustriAll stellt seine neuen Leitsätze für die Aushandlung von trans-nationalen Vereinbarungen vor: Der globale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union stellte am 6. Februar seine neuen Leitsätze für Globale Rahmenvereinbarungen vor. Neben dem Verweis auf die sozialen Grundrechte, die in verschiedenen völkerrechtlichen Rechts-quellen garantiert werden, muss eine internationale Rahmenvereinbarung 1. alle Aktivitäten des Unternehmens in allen Ländern ohne Ausnahme abdecken; 2. eine Verpflichtung enthalten, dass Zulieferer und Subunternehmer den Inhalt der Vereinbarung für ihre Beschäftigten übernehmen; 3. garantieren, dass sich das Unternehmen verpflichtet, die Gewerkschaften positiv zu behandeln, von jeglichen gewerkschaftsfeindlichen Aktivitäten abzusehen und sich strikt neutral gegenüber der Entscheidung seiner Beschäftigten zu verhalten, ob sie einer Gewerkschaft beitreten oder nicht; 4. den Gewerkschaftsvertretern einen „angemessenen“ Zugang zu den Arbeitsstätten ermöglichen; 5. einen effektiven Umsetzungsmechanismus und ein Verfahren zur verbindlichen Schlichtung von Konflikten einschließen. Eine ständige Arbeitsgruppe wird eingerichtet, um die geltenden Vereinbarungen zu überarbeiten und einen Jahresbericht über die Umsetzung der unterzeichneten Vereinbarungen vorzulegen. Die Vereinbarungen müssen in alle im Unternehmen gesprochenen Sprachen übersetzt und den Beschäftigten, Managern, Zulieferern und Subunternehmern zugänglich gemacht werden. Diese Empfehlungen sind bereits in der globalen Rahmenvereinbarung der Total Gruppe vom 22. Januar 2015 berücksichtigt worden.



  • Areva: Zur Vereinfachung der Überwachung europäischer Vereinbarungen zwischen der Areva-Gruppe und der europäischen Gewerkschaftsföderation IndustriAll Europe (*), haben die beiden Parteien eine neue europäische Vereinbarung getroffen, die eine gemeinsame Verwaltung der bestehenden Vereinbarungen befürwortet. Im Vereinbarungsentwurf, der von den im Konzern vertretenen Gewerkschaften und den Mitgliedern der Föderation gebilligt werden muss, heißt es, der soziale Dialog müsse die „strategische Ausrichtung der Gruppe“ abdecken, um „die voraussehbaren Auswirkungen auf Beschäftigung, Berufe und Qualifikationen“  berücksichtigen zu können. Ferner geht es um die Anerkennung der Fähigkeiten, die bei der Ausübung eines Mandats als Belegschaftsvertreters erworben werden sowie um die Gleichbehandlung zwischen diesen Vertretern und den übrigen Beschäftigten.
    (*) Die Vereinbarungen zur „beruflichen Gleichstellung“ (und ihr Nachtrag) und zum „Stellen- und Kompetenzmanagement“ sind bei IR Share abrufbar.

  • Scor: Die im Bereich Rückversicherung tätige französische Versicherungsgruppe Scor SE (2.300 Beschäftigte in 11 Mitgliedstaaten) unterzeichnete am 29. Januar mit den Mitgliedern des gemeinsamen Betriebsrats der vier europäischen Unternehmen, aus denen sich Scor SE zusammensetzt (CECC Common European Companies Committee), eine europäische Charta zur beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen. Die Charta befasst sich mit allen Aspekten des Arbeits-verhältnisses im Zusammenhang mit der Gleichbehandlung (Einstellung, Ausbildung, Lohnentwicklung, Mutterschaft) und legt den Grundstein für Maßnahmen (Frauennetzwerk, Mentoring, Kampagnen zur Bewusstseinsbildung usw.), um eine angemessene Umsetzung der Vereinbarung sicherzustellen, „damit alle Beschäftigten ihr Bestes geben können und die Lebensqualität am Arbeitsplatz auf allen Ebenen verbessert wird“, so Roberta Iorizzo-Fard, Vertreterin des gemeinsamen Betriebsrats.


Europäische Betriebsräte

  • Dana: In der neuen EBR-Vereinbarung, die am 18. November 2014 zwischen der Unternehmensleitung des US-Automobilzulieferers Dana (5.325 Beschäftigte in Europa) und dem EBR-Vorsitzenden unterzeichnet wurde, heißt es, dass transnationale Angelegenheiten die Angelegenheiten sind, die zwei Gesellschaften in zwei Mitgliedstaaten betreffen und solche, die erhebliche Auswirkungen auf die europäischen Beschäftigten haben, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Länder. Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung muss der diesbezügliche EBR-Antrag von Arbeitnehmervertretern unterstützt werden, die mindestens zwei Länder und 25% der Beschäftigten vertreten.


4. Studien und Berichte

  • Mindestlohn: Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbeziehungen (Eurofound) hat einen Artikel über den Mindestlohn in Europa, auf Englisch, mit Stand 1. Januar 2015 veröffentlicht, in dem der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in 22 Mitgliedstaaten dem Stand von 2014 gegenübergestellt wird. Die Stiftung wagt sich ferner an die Darstellung der „realen“ Entwicklung des Mindestlohns unter Berücksichtigung der Inflation. Demnach weisen fünf Länder eine negative Entwicklung auf.

  • Abfindungen: Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbeziehungen (Eurofound) hat einen Überblick (auf Englisch) über die gesetzlich vorgeschriebenen Abfindungen in der EU veröffentlicht.

  • Auswirkungen der Sanktionen gegen Russland: Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbeziehungen (Eurofound) hat in der Quartalsübersicht über Umstrukturierungen eine kurze Analyse (auf Englisch) über den Verlust von Arbeitsplätzen  in der EU im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Russland veröffentlicht.


Das aktuelle Schlagwort

Die Abtei Herzoginnental – oder Val Duchesse –  liegt in der Gemeinde Auderghem im Süden Brüssels am Brüsseler Stadtwald, dem Forêt de Soignes.  In diesem idyllischen Rahmen wurde am 31. Januar 1985 auf Initiative des damaligen EU-Kommissionspräsidenten Jacques Delors der europäische Sozialdialog aus der Taufe gehoben. Daraus entstand der sogenannte „Prozess von Val Duchesse“, bei dem Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter zu Akteuren der Gestaltung der europäischen Rechtsvorschriften bei der Errichtung des europäischen Binnenmarktes wurden.

 


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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
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