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IR Notes 25 – 11 Februar 2015
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Francisco Gomez Abelleira, Fernando Vasquez
und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
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Liebe Leserinnen und Leser,
Das ganze Team von IR Notes freut sich
darüber, dass die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats von
Carrefour und die Mitglieder des EBR-Präsidiums von
Michelin, Club Méditerranée,
SNCF und Cereal Partners jetzt zu
seinen Lesern gehören. Auch der Europäische Dachverband der
Reinigungsbranche hat inzwischen die IR Notes
abonniert. Auch Sie können zum weiteren Erfolg von IR Notes und vor
allem zu unserer Unabhängigkeit beitragen, indem Sie uns helfen, IR
Notes in Ihren Netzwerken bekannt zu machen. Alle Anregungen und
Ratschläge sind uns willkommen! Setzen Sie sich einfach mit uns in
Verbindung!
Frédéric Turlan frederic.t@irshare.eu
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IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte
beim IR Share Netzwerk
In dieser Woche geht es nicht nur um das
Schicksal des EU-Landes, das am stärksten von der Krise betroffen
ist, sondern auch um die Debatte zum Dilemma zwischen Spar- und
Wachstumspolitik. Da ist es hilfreich, einen Blick auf die jüngsten
Entwicklungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts in der EU zu
werfen.
Was
sagen uns in diesem Zusammenhang die Zahlen aus dem
aktuellen Bericht der Europäischen Kommission?
(*) Zwischen 2003 und 2013 ist die
EU-Bevölkerung von 484,726 auf 500,457 Millionen (+15,731 Millionen)
angestiegen, die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15-64 Jahre)
hat um 8,9 Millionen zugenommen (von 203,804 auf 212,702 Millionen).
In diesem Zeitraum ist die Erwerbsquote (gemessen in
Vollzeitäquivalenten) von 58 auf 58,2% angestiegen und somit nahezu
stabil geblieben. 2008 erreichte sie die Höchstmarke mit 60,4%. Der
Gesamtanteil der Selbstständigen ist von 16,4 auf 15,4% (-673.000)
gesunken, während die Zahl der Teilzeitkräfte von 16,5 auf 20,3 % (+
9,5 Millionen) und die der Beschäftigten mit befristeten
Arbeitsverträgen von 12,7 auf 13,8 % (+ 3,5 Millionen) gestiegen
ist. Diese drei Kategorien zusammen bedeuten einen Anstieg von mehr
als 4 Millionen Personen im erwerbstätigen Alter. Die
Arbeitslosenzahl in der EU ist von 20,840 Millionen im Jahre 2003
auf 26,388 Millionen im Jahre 2013 gestiegen, d. h. um 5,5
Millionen. Wenn man den Höchststand der dazwischenliegenden Zahlen
berücksichtigt (16,8 Millionen Arbeitslose im Jahre 2008), beträgt
der Anstieg 9,5 Millionen. Das BIP, das zwischen 2003 und 2007 im
Schnitt um +2,6% anstieg, ist zwischen 2008 und 2013
durchschnittlich auf -0,1% gesunken.
Diese
Zahlen belegen den Zusammenhang zwischen Wachstum und
Beschäftigung und die negative Auswirkung des Anstiegs der
Arbeitslosenquote auf die Arbeitsqualität der
Erwerbstätigen: Statistisch gesehen fallen
alle neu geschaffenen Arbeitsplätze unter die steigende Anzahl
prekärer Verträge. Schlimmer noch, die prekären Verträge zapfen
sogar den existierenden Bestand stabiler Arbeitsplätze (4 Millionen)
an. Der Bericht zeigt auch das große Gefälle zwischen den
Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Angaben, sowie, und das ist
besonders beunruhigend, eine ständige Zunahme dieses Gefälles, d.
h. den Prozess des wirtschaftlichen und sozialen Gefälles innerhalb
der Union selbst. Der Bericht der Kommission erkennt diese
Entwicklung an, wenn er die Bedeutung einer Rückkehr zur
wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz insbesondere im Süden und
an der Peripherie der alten EU-Mitgliedstaaten betont.
Der
im Bericht hergestellte Zusammenhang zwischen dem
Entwicklungsstand der Arbeitsmärkte – die
offensten und weniger segmentierten Märkte, die mehr in eine
ständige Aus- und Weiterbildung investiert haben
und über effizientere Aktivierungssysteme verfügen – und
ihrer Leistungsfähigkeit während der Krise, lässt jedoch die makro-
und mikroökonomischen Faktoren außer Acht: Die jeweilige
Industriestruktur, aber auch die Unterschiede der
Wettbewerbsfähigkeit, das Niveau der internen und externen Nachfrage
sowie sonstige externe Faktoren, die den Arbeitsmarkt
beeinflussen.
Der
Bericht erwähnt ebenso wenig das Scheitern unzähliger
Strategien und Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung,
die von der EU und den Mitgliedstaaten in den
letzten zehn Jahren – zumeist mit enormen finanziellen Mitteln –
durchgeführt wurden. Neben der entscheidenden Rolle des Wachstums
sollte die Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für die
Aufrechterhaltung eines vertretbaren Beschäftigungsniveaus stärker
beachtet werden, jetzt, da die Beschäftigung in Europa wieder
angekurbelt werden soll. Wir werden auf dieses Thema
zurückkommen.
(*) Employment and Social Developments in
Europe 2014, auf
Englisch
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Agenda
11.
Februar Brüssel Abschlusskonferenz
des europäischen Projekts Eurosofin über den Beitrag des
sozialen Dialogs im Finanzsektor in Europa zur Antizipation des
Wandels und Umstrukturierungen. Das Projekt wird
unter der Leitung der Einheit Tarifverhandlung und Beschäftigungspolitik
des Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER)
durchgeführt. Link
zum Anmeldeformular.
12.
Februar Paris Gepräche
mit Ires (Entretiens de l’Ires) anlässlich der Erscheinung der
Sonderausgabe der Chronique internationale de l’Ires: „Bildung,
Gesundheit: Öffentlicher Dienst in Aufruhr“. Forscher und
Gewerkschaftsmitglieder diskutieren an zwei Runden Tischen über
Erfahrungen in Frankreich und anderen Ländern.
12. und 13.
Februar Paris Die
europäischen Sozialpartner im Zivilluftfahrtsektor veranstalten eine
Konferenz, bei der das Ergebnis der auf Wunsch der Sozialpartner
durchgeführten Studien der Universität Gent zu „atypischen
Beschäftigungsverhältnissen bei Flugzeugbesatzungen“ vorgestellt
wird.
24.
Februar Brüssel Monatsforum
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur sozialen Verantwortung von
Unternehmen und Gewerkschaften
26.
Februar Brüssel Sitzung des
parlamentarischen Ausschusses Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
26.
Februar Riga Konferenz
der lettischen EU-Ratspräsidentschaft über die
Rolle der Gewerkschaften bei der Förderung des nachhaltigen
Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen.
5.
März Brüssel Hochrangige
Konferenz, die von der Europäischen Kommission anlässlich des 30.
Jahrestags der Einführung des europäischen Sozialdialogs (Val Duchesse)
ausgerichtet wird, um dem sozialen Dialog neue Impulse zu geben.
9.
März Brüssel Rat
Beschäftigung und Soziales
31.
März Riga Forum der
Sozialpartner über die
Rolle des sozialen Dialogs zur Förderung des
Wirtschaftswachstums und der Qualität der
Arbeitsplätze, organisiert von den lettischen
Sozialpartnern und der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.
9. und 10.
April Paris Seminar zur
transnationalen Zuständigkeit von Europäischen Betriebsräten –
ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung
der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager reserviert,
die für EBRs zuständig sind. Tél. : + 33 (0)6 81 41 53 95 frederic.t@irshare.eu
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Hat der 30
Jahre alte europäische Sozialdialog eine Zukunft?
„Auf einer vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jacques Delors organisierten
Tagung … nahm der europäische Sozialdialog am 31. Januar 1985 seinen Anfang.“ So
beginnt das vom Jacques Delors Institute veröffentlichte und vom damaligen
stellvertretenden Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds Jean Lapeyre
(1991 – 2003) unterzeichnete Kurzdossier.
Dieser Bericht zur Geschichte des europäischen Sozialdialogs schließt mit
Empfehlungen für eine „Neubelebung und Stärkung des sozialen Dialogs“: Einrichtung
eines Rechtsrahmens für „autonome Vereinbarungen“ der Sozialpartner (d. h.
Vereinbarungen, die auf Initiative der Sozialpartner ohne Mitwirken der Europäischen
Kommission zustandekommen) mit einer „autonomen Schieds- und Schlichtungsinstanz“;
Einrichtung eines von der EU finanzierten europäischen Sekretariats für den sozialen
Dialog, damit die Funktionsweise und Entwicklung des sozialen Dialogs durch
ausreichende Mittel abgedeckt werden oder auch die Einrichtung eines sozialen
Dialogs speziell für den Euroraum. Vorschläge, die bei der hochrangigen
Veranstaltung diskutiert werden könnten, die die Kommission am 5. März in Brüssel
mit Vertretern der europäischen Sozialpartner organisiert. Erörtert werden die
folgenden vier Themen: 1. Stärkere Einbindung der Sozialpartner in die
wirtschaftliche Steuerung auf europäischer und auf nationaler Ebene. 2. Stärkere
Beteiligung der Sozialpartner an der Gestaltung der europäischen Sozialpolitik (z.
B. bei der Mobilität von Arbeitnehmern, der Eingliederung in den Arbeitsmarkt), aber
auch in anderen Bereichen, wie der Energieunion oder dem digitalen Binnenmarkt. 3.
Stärkung der von den Sozialpartnern geschlossenen europäischen Vereinbarungen,
insbesondere wenn es darum geht, diese durch eine europäische Richtlinie
„umzusetzen“. 4. Stärkung des sozialen Dialogs in den Mitgliedstaaten mit
finanzieller Unterstützung der Union. Die Kommission will auch ihre
Finanzierungslinien für den sozialen Dialog und die Arbeitsbeziehungen überarbeiten
und den Projekten Priorität einräumen, die von den europäischen Sozialpartnern
getragen werden. Der Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte angekündigt,
dass er der „Präsident des sozialen Dialogs“ sein möchte. Das Jahr 2015 wird es
zeigen!
> Siehe auch die eigens dafür
eingerichtete Seite
der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbeziehungen (Eurofound) und den
Bericht
auf dem Blog von Christian Welz über die Gründungskonferenz des Sozialen
Dialogs am 31. Januar 1985 im Schloss von Val Duchesse (auf Englisch).
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1.
Europäische Union
Rechtsvorschriften
- Steuersystem der Mutter- und
Tochtergesellschaften: Die Richtlinie
2015/121 vom 27. Januar 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/96 über
das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener
Mitgliedstaaten wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Richtlinie soll
den Missbrauch der Maßnahme verhindern, die zur Befreiung der
Dividendenzahlungen und anderer Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften
an ihre Muttergesellschaft von Quellensteuern dient.
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Aktuelle
soziale Themen
- Erhöhung des Vorschussbetrags für
Maßnahmen für junge Menschen: Am 4.
Februar hat die Europäische Kommission einen
Vorschlag für eine
Verordnung vorgelegt, bei dem es um die Erhöhung des ersten
Vorschussbetrags für Programme geht, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen der
Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gefördert werden. Wenn der Rat und
das Europäische Parlament diesen Vorschlag annehmen, können 2015 1 Mrd. EUR zur
Verfügung gestellt werden. Diese Mittel würden die Vorfinanzierung, die
Mitgliedstaaten zur Förderung der Beschäftigung von jungen Menschen erhalten,
auf das 30fache erhöhen und bis zu 650.000 junge Menschen erreichen (siehe Mitteilung
der Kommission und ihr Factsheet „Fragen und
Antworten“ (weitere Sprachen IT PT EL PL). Mit
dieser Initiative wird eine der zahlreichen Schwächen des Konzepts „Jugendgarantie“
korrigiert: Die von den Ländern mobilisierten Summen werden bei der Berechnung
des Haushaltsdefizits berücksichtigt, so dass die Länder mit den höchsten
Jugendarbeitslosigkeitsraten kein Interesse haben, diese Programme umzusetzen.
Mit der Vorfinanzierung können sie Ausgaben tätigen, ohne dafür ihren eigenen
Haushalt zu belasten.
- Mittel aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische
Kommission hat am 3. Februar vorgeschlagen, Griechenland einen Betrag in Höhe
von 8,7 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen, um 1.633 ehemalige Beschäftigte aus
dem Mediensektor bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen
(siehe Mitteilung
der Kommission, auf Englisch).
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Rechtsprechung
- Der Gerichtshof kann nicht über die
Gültigkeit einer einjährigen Probezeit entscheiden: Der
Gerichtshof ist ersucht worden, über die Vereinbarkeit einer zentralen Maßnahme
der spanischen Arbeitsmarktreform aus dem Jahre 2012 mit dem Unionsrecht zu
entscheiden: Es geht um die einjährige Probezeit, in der der Arbeitgeber im
Rahmen des neuen „unbefristeten Arbeitsvertrags zur Unterstützung der
Unternehmer“ das Beschäftigungsverhältnis mit einem angestellten Arbeitnehmer
jederzeit ohne Begründung kündigen kann (EuGH,
5. Februar 2015, in der Rechtssache C-117/14, Nisttahuz Poclava). Ein
Gericht, das von einer Arbeitnehmerin angerufen wurde, die während ihrer
Probezeit entlassen wurde, wandte sich an den Gerichtshof mit der Frage,
inwiefern hier eine Verletzung der Charta
der Grundrechte der Europäischen Union, des ILO-Übereinkommens
Nr. 158, der Europäischen
Sozialcharta, sowie der Richtlinie
1999/70 vom 28. Juni 1999, über befristete Arbeitsverhältnisse vorliege.
Während der Europäische Ausschuss für soziale Rechte im Januar einen Bericht
vorlegte, wonach diese Bestimmung der Europäischen Sozialcharta entgegenstehe,
erklärt der Gerichtshof sich – zu Recht – für unzuständig: Die Charta der
Grundrechte bezieht sich nur auf Gesetzestexte zur Durchführung des
Unionsrechts. Der strittige Vertrag kann jedoch nicht als ein befristeter
Arbeitsvertrag angesehen werden und fällt somit nicht in den Anwendungsbereich
der Richtlinie 1999/70. Der Gerichtshof ist ferner nicht befugt, über die
Auslegung von Gesetzesbestimmungen zu urteilen, die nicht zu den vorgenannten
Bestimmungen des internationalen Rechts gehören. Eine andere Vorschrift des
Unionsrechts über die Probezeit gibt es nicht. „Das Kündigungsrecht entzieht
sich dem EU-Arbeitsrecht, das ist eine seiner Schwächen“, betont Jean-Philippe
Lhernould, Professor an der Universität Nantes.
- Nähere Angaben zur Richtlinie über
betriebsbedingte Entlassungen: Der
Generalanwalt beim Gerichtshof hat Schlussanträge zu drei Rechtssachen
vorgelegt, die sich auf die Richtlinie über Massenentlassungen beziehen (EuGH,
5. Februar 2014, in den Rechtssachen C-182/13, C‑392/13, C‑80/14). Die
Frage ist, wie bei einer Massenentlassung die genaue Bedeutung des in Art. 1
Abs. 1 Buchst. a(2) der Richtlinie 98/59 genannten Begriffs des „Betriebs“
auszulegen ist. Der Gerichtshof dürfte sein Urteil noch in diesem Jahr fällen.
- Berücksichtigung der Arbeitszeiten vor dem
18. Lebensjahr: Der Gerichtshof hat ein weiteres Mal,
fast sechs Jahre nach der Rechtssache Hütter (EuGH,
18. Juni 2009, in der Rechtssache C-88/08), ein Urteil in einer
österreichischen Rechtssache gefällt. Bei der Festsetzung des
Vorrückungsstichtags des betroffenen Arbeitnehmers wurde seine Lehrzeit vor der
Vollendung des 18. Lebensjahrs nicht angerechnet (EuGH,
28 Januar 2015, in der Rechtssache C-417/13, ÖBB Personenverkehr AG
c./G. Starjakob). Das Gericht weist darauf hin, dass „solange kein
System zur Beseitigung der Diskriminierung wegen des Alters in einer mit der
Richtlinie 2000/78 in Einklang stehenden Art und Weise eingeführt worden ist“,
den Geschädigten „dieselben Vorteile zu gewähren sind“, wie sie den
Arbeitnehmern zuteil geworden sind, die sich in einer vergleichbaren Situation
befanden.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
- Aussetzung der Anwendung des Mindestlohns
im Transitverkehr : Arbeitsministerin Andrea Nahles
beschließt, die Entscheidung über die Anwendung des seit Anfang des Jahres
geltenden gesetzlichen Mindestlohns auf Berufskraftfahrer aus anderen
Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland im Transit aufhalten, zu verschieben
(siehe Mitteilung,
auf Deutsch). Der europäische Unternehmerverband IRU forderte ein sofortiges
Moratorium (siehe Mitteilung,
auf Englisch). Die Europäische Transportarbeiterföderation (ETF) dagegen ist der
Auffassung, dass diese Maßnahme mit dem Unionsrecht in Einklang stehe und
betont, dass die Staaten weiterhin nationale Lösungen gegen den
Sozialversicherungsbetrug im Transport wählen würden, solange es keine
europäische Politik zur Bekämpfung des Sozialdumping gebe (siehe Eurofound
(2015) „EurWORK
topical update – Pay – Q4 2014 – Statutory minimum wages in 2015“). Die
Kommission führt derzeit eine Voruntersuchung durch, um die (unserer Meinung
nach fragwürdige) Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit dem Unionsrecht,
insbesondere mit dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs, zu prüfen.
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Frankreich
- Finanzierung der
Sozialpartner: Der kraft Gesetz
Nr. 2014-288 vom 5. März 2014 vorgesehene Fond zur Finanzierung von
Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wurde per Dekret
am 31. Januar 2015 eingerichtet. Dieser Fond soll die Sozialpartner bei
ihren Aufgaben unterstützen, die dem Allgemeininteresse dienen (Verwaltung
paritätischer Einrichtungen, Schulung von Arbeitnehmervertretern usw.). Die
Finanzierung gewährleisten die Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft (0,016% der
Lohnsumme) und der Staat. Das Dekret legt die Organisation und die
Funktionsweise des Fonds sowie den Verteilungsschlüssel für die Mittel fest. Mit
dieser Maßnahme sollen die undurchsichtigen Finanzierungskanäle der
Sozialpartner transparent werden.
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Luxembourg
- Ergänzungen für das
Arbeitsgesetzbuch: Die Regierung hat am
6. Februar (siehe Mitteilung,
auf Französisch) einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um 1. die Gesetzgebung mit
dem Unionsrecht durch den Zusatz „des Begriffs der Geschlechtsumwandlung in den
allgemeinen Rechtsvorschriften zum Kampf gegen die Diskriminierung im
Arbeitsrecht“ und in den Rechtsvorschriften für Beamte in Einklang zu bringen.
2. Beschäftigten außerhalb Luxemburgs bei grenzüberschreitenden
Unternehmensfusionen dieselben Mitbestimmungsrechte zu garantieren wie
Arbeitnehmern, die bereits vor dem Zusammenschluss auf luxemburgischen
Staatsgebiet tätig waren. Die Regierung hat ferner einen Verordnungsentwurf zur
Umsetzung der Richtlinie 2010/32 vom 10. Mai 2010 angenommen, die
durchzuführende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Risiken im
Zusammenhang mit scharfen/spitzen Instrumenten im Krankenhaus- und
Gesundheitssektor festlegt.
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Spanien
- Ein Programm für Arbeitslose, die kein
Anrecht mehr auf Unterstützung haben: Die Regierung hat
ein königliches
Dekret (auf Spanisch) erlassen, das von den Sozialpartnern begrüßt wird
und Arbeitslosen, die keine Unterstützung mehr erhalten, die Möglichkeit gibt,
sechs Monate lang an Aktivierungsprogrammen teilzunehmen und gleichzeitig 426
Euro zu erhalten.
>
Weitere Informationen zum
Arbeitsrecht finden Sie im Newsletter
European Labour Law Network (auf Englisch) und zu Kollektivverhandlungen
im Newsletter des Europäischen Gewerkschaftsinstituts Collective
Bargaining newsletter(auf Englisch).
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3.
Unternehmen
Transnationale Vereinbarung
IndustriAll stellt seine neuen Leitsätze für
die Aushandlung von trans-nationalen Vereinbarungen vor: Der
globale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union stellte am 6. Februar seine neuen
Leitsätze für Globale Rahmenvereinbarungen vor. Neben dem Verweis auf die
sozialen Grundrechte, die in verschiedenen völkerrechtlichen Rechts-quellen
garantiert werden, muss eine internationale Rahmenvereinbarung 1. alle Aktivitäten
des Unternehmens in allen Ländern ohne Ausnahme abdecken; 2. eine Verpflichtung
enthalten, dass Zulieferer und Subunternehmer den Inhalt der Vereinbarung für ihre
Beschäftigten übernehmen; 3. garantieren, dass sich das Unternehmen verpflichtet,
die Gewerkschaften positiv zu behandeln, von jeglichen gewerkschaftsfeindlichen
Aktivitäten abzusehen und sich strikt neutral gegenüber der Entscheidung seiner
Beschäftigten zu verhalten, ob sie einer Gewerkschaft beitreten oder nicht; 4. den
Gewerkschaftsvertretern einen „angemessenen“ Zugang zu den Arbeitsstätten
ermöglichen; 5. einen effektiven Umsetzungsmechanismus und ein Verfahren zur
verbindlichen Schlichtung von Konflikten einschließen. Eine ständige Arbeitsgruppe
wird eingerichtet, um die geltenden Vereinbarungen zu überarbeiten und einen
Jahresbericht über die Umsetzung der unterzeichneten Vereinbarungen vorzulegen. Die
Vereinbarungen müssen in alle im Unternehmen gesprochenen Sprachen übersetzt und den
Beschäftigten, Managern, Zulieferern und Subunternehmern zugänglich gemacht werden.
Diese Empfehlungen sind bereits in der globalen Rahmenvereinbarung der Total Gruppe
vom 22. Januar 2015 berücksichtigt worden.
- Areva: Zur Vereinfachung
der Überwachung europäischer Vereinbarungen zwischen der Areva-Gruppe und der
europäischen Gewerkschaftsföderation IndustriAll Europe (*), haben die beiden
Parteien eine neue europäische Vereinbarung getroffen, die eine gemeinsame
Verwaltung der bestehenden Vereinbarungen befürwortet. Im Vereinbarungsentwurf,
der von den im Konzern vertretenen Gewerkschaften und den Mitgliedern der
Föderation gebilligt werden muss, heißt es, der soziale Dialog müsse die
„strategische Ausrichtung der Gruppe“ abdecken, um „die voraussehbaren
Auswirkungen auf Beschäftigung, Berufe und Qualifikationen“ berücksichtigen zu
können. Ferner geht es um die Anerkennung der Fähigkeiten, die bei der Ausübung
eines Mandats als Belegschaftsvertreters erworben werden sowie um die
Gleichbehandlung zwischen diesen Vertretern und den übrigen
Beschäftigten.
(*) Die Vereinbarungen zur „beruflichen
Gleichstellung“ (und ihr Nachtrag)
und zum „Stellen-
und Kompetenzmanagement“ sind bei IR Share abrufbar.
- Scor: Die im Bereich
Rückversicherung tätige französische Versicherungsgruppe Scor SE (2.300
Beschäftigte in 11 Mitgliedstaaten) unterzeichnete am 29. Januar mit den
Mitgliedern des gemeinsamen Betriebsrats der vier europäischen Unternehmen, aus
denen sich Scor SE zusammensetzt (CECC Common European Companies Committee),
eine europäische Charta zur
beruflichen Gleichstellung von Männern und Frauen. Die Charta befasst
sich mit allen Aspekten des Arbeits-verhältnisses im Zusammenhang mit der
Gleichbehandlung (Einstellung, Ausbildung, Lohnentwicklung, Mutterschaft) und
legt den Grundstein für Maßnahmen (Frauennetzwerk, Mentoring, Kampagnen zur
Bewusstseinsbildung usw.), um eine angemessene Umsetzung der Vereinbarung
sicherzustellen, „damit alle Beschäftigten ihr Bestes geben können und die
Lebensqualität am Arbeitsplatz auf allen Ebenen verbessert wird“, so Roberta
Iorizzo-Fard, Vertreterin des gemeinsamen Betriebsrats.
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Europäische
Betriebsräte
- Dana: In der neuen EBR-Vereinbarung,
die am 18. November 2014 zwischen der Unternehmensleitung des
US-Automobilzulieferers Dana (5.325 Beschäftigte in Europa) und dem
EBR-Vorsitzenden unterzeichnet wurde, heißt es, dass transnationale
Angelegenheiten die Angelegenheiten sind, die zwei Gesellschaften in zwei
Mitgliedstaaten betreffen und solche, die erhebliche Auswirkungen auf die
europäischen Beschäftigten haben, unabhängig von der Anzahl der betroffenen
Länder. Zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung muss der diesbezügliche
EBR-Antrag von Arbeitnehmervertretern unterstützt werden, die mindestens zwei
Länder und 25% der Beschäftigten vertreten.
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4. Studien
und Berichte
- Mindestlohn: Die Stiftung
zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbeziehungen (Eurofound) hat einen Artikel
über den Mindestlohn in Europa, auf Englisch, mit Stand 1. Januar 2015
veröffentlicht, in dem der aktuelle gesetzliche Mindestlohn in 22
Mitgliedstaaten dem Stand von 2014 gegenübergestellt wird. Die Stiftung wagt
sich ferner an die Darstellung der „realen“ Entwicklung des Mindestlohns unter
Berücksichtigung der Inflation. Demnach weisen fünf Länder eine negative
Entwicklung auf.
- Abfindungen: Die Stiftung
zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbeziehungen (Eurofound) hat einen Überblick
(auf Englisch) über die gesetzlich vorgeschriebenen Abfindungen in der EU
veröffentlicht.
- Auswirkungen der Sanktionen gegen
Russland: Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbeziehungen (Eurofound) hat in der Quartalsübersicht
über Umstrukturierungen eine kurze Analyse (auf Englisch) über den
Verlust von Arbeitsplätzen in der EU im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen
gegen Russland veröffentlicht.
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Das aktuelle
Schlagwort
Die Abtei Herzoginnental – oder Val Duchesse – liegt in der Gemeinde Auderghem im
Süden Brüssels am Brüsseler Stadtwald, dem Forêt de Soignes. In diesem idyllischen
Rahmen wurde am 31. Januar 1985 auf Initiative des damaligen
EU-Kommissionspräsidenten Jacques Delors der europäische Sozialdialog aus der Taufe
gehoben. Daraus entstand der sogenannte „Prozess von Val Duchesse“, bei dem
Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter zu Akteuren der Gestaltung der europäischen
Rechtsvorschriften bei der Errichtung des europäischen Binnenmarktes wurden.
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