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IR Notes 252 – Eine europäische „Quasi-Vereinbarung“ über Gewalt durch Dritte

  IR Notes 252 – 14 Mai 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Tonje Brenna, norwegische Ministerin für Arbeit und soziale Teilhabe

Sie haben neulich die Gesetzesvorlage unterstützt, das Alter, in dem Arbeitgeber Beschäftigte in Rente schicken können, von 70 auf 72 Jahre anzuheben. Was erwarten Sie sich von dieser Maßnahme?
Die Sozialvorschriften (Gesetz zum Arbeitsumfeld) legen eine Altersgrenze fest, ab wann der gesetzliche Kündigungsschutz endet. Arbeitgeber dürfen demnach einseitig das Beschäftigungsverhältnis beenden, wenn die Beschäftigten ein bestimmtes Alter erreichen. Am 1. Juli 2015 wurde diese Altersgrenze im Privatsektor von 70 auf 72 Jahre angehoben – ursprünglich lag sie bei 67 Jahren. Gemeinden und Unternehmen können jedoch eigene, d. h. interne Altersgrenzen unter 72 Jahren festlegen.
Der aktuelle Vorschlag der Regierung will 1. die Möglichkeit streichen, dass Unternehmen eigene Altersgrenzen festlegen und 2. auch die Altersgrenze im öffentlichen Sektor auf 72 Jahre anheben. Damit würde es im norwegischen Arbeitsleben nur noch eine Altersgrenze geben. Dieser Vorschlag folgt auf eine 2024 im Storting (Parlament) getroffene Vereinbarung, die Altersgrenze im öffentlichen Sektor auf 72 Jahre anzuheben. Viele Beschäftigte über 70 Jahre sind in der Lage und auch dazu bereit, weiter zu arbeiten. Davon würden die Einzelnen und die Gesellschaft profitieren. Denn in den kommenden Jahren wird sich die norwegische Wirtschaft, wie zahlreiche andere Länder, einem zunehmenden Arbeitskräftemangel stellen müssen. Der Vorschlag zur Aufhebung der unternehmenseigenen Altersgrenzen war Gegenstand einer öffentlichen Konsultation und wurde von Gewerkschaften und Arbeitgebern mehrheitlich unterstützt. Die Zustimmung der Gewerkschaften lässt sich vielleicht damit erklären, dass sich diese Veränderungen nicht auf die Rentenansprüche auswirken – im Gegenteil: Diejenigen, die nach 70 noch arbeiten, erhalten mehr Rente.
Parallel zu diesem Vorschlag wurden keine neuen Maßnahmen zur Weiterbeschäftigung Älterer eingeführt, aber die Regierung arbeitet mit den Sozialpartnern zusammen, um ein inklusiveres Arbeitsleben zu schaffen. Eine Grundlage unserer Beschäftigungspolitik ist die Erkenntnis, dass sektorspezifische Präventivmaßnahmen am Arbeitsplatz angepasst und umgesetzt werden müssen. Wir beobachten, dass manche Arbeitgeber Senioren besondere Angebote machen wie entsprechend angepasste Aufgaben, damit sie länger im Betrieb bleiben.


(Foto: Simen Gald)

 
  Agenda

 


20. Mai
Brüssel
Trilogsitzung über den Vorschlag zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie.

20. Mai

Paris
Konferenz des Forschungszentrums für Beschäftigung und Arbeit CEET zum Thema „Qualifikationsdefizite: Welche Auswirkungen haben sie auf den Arbeitsmarkt in Frankreich und Europa?“ Link zur Anmeldung.

27. Mai

Online
Das Arbeitsinstitut der Universität Straßburg und die Generaldirektion für Arbeit organisieren ein Webinar über „Sonderurlaub bei Menstruationsbeschwerden“, Referentin ist Nicole Maggi-Germain, Dozentin für Privatrecht (Sozialrecht), Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Link zur Anmeldung.

4.-6. Juni 2025

Bordeaux

5. Weltkongress des Netzwerks CIELO Laboral: „Welchen Wandel unterläuft das Sozialrecht angesichts des Wandels der Arbeit?“, mit der Unterstützung von COMPTRASEC, CIEST und dem europäischen Projekt Care4Care.

10. Juni

Brüssel

Abschlusskonferenz des europäischen Projekts der europäischen Sozialpartner im Baugewerbe über Sozialausweise.

18. Juni

Paris

11. „Treffen des sozialen Dialogs“ (Anmeldung)

19. Juni

Luxemburg
Informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“


8.-9. Juli
Bordeaux

Erstes Forum über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben, ein nach Ansicht der Organisatoren vernachlässigter Bereich der Forschung.

16.-17. Oktober

Salamanca, Spanien
Internationales Seminar zur „Richtlinie über Sorgfaltspflichten und Menschenrechte am Arbeitsplatz nach dem Omnibus-Vorschlag “, ausgerichtet von der Universität Salamanca.

 
  Über uns

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden

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Diese Ausgabe wurde erstellt bei Fiona Bernard, Inès Bollet, Victoria Fonseca, Ambre Grenier-Boley, Laura Renucci, Iris Turlan und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.

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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Eine europäische „Quasi-Vereinbarung“ über Gewalt durch Dritte

Als Beweis dafür, dass der europäische soziale Dialog effizienter ist als der branchenübergreifende soziale Dialog haben die europäischen Sozialpartner mehrerer Wirtschaftszweige nach sechsmonatigen Verhandlungen am 6. Mai eine überarbeitete Version der sektorübergreifenden Leitlinien zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung durch Dritte am Arbeitsplatz unterzeichnet (s. Harassment and violence at work), (s. gemeinsame Pressemitteilung). Diese Leitlinien ersetzen die Version aus dem Jahr 2020 und betreffen 50 Millionen Beschäftigte in der Zentralverwaltung (darunter Strafvollzug), in lokalen und regionalen Verwaltungen, Krankenhäusern, im Bildungswesen und Hotel- und Gaststättengewerbe. Besondere Aufmerksamkeit lag dabei auf genderspezifischer Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt, Digitalisierung und Cybergewalt, Bewertung von Gesundheitsrisiken, Unterstützung und Entschädigung der Opfer.
Anlässlich der Unterzeichnung des Dokuments verpflichtete sich der Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (EGÖD) Jan Willem Goudriaan, im Rahmen der nächsten Verhandlungen über das Arbeitsprogramm des branchenübergreifenden sozialen Dialogs einen Schritt weiterzugehen und die Überarbeitung der autonomen Vereinbarung über Gewalt und Belästigung (2007) aufzunehmen, um diese durch die Einbeziehung der Leitlinien zu Verhütung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz durch Dritte rechtsverbindlich zu machen (s. Mitteilung des EGÖD). Das Dokument betont die Schlüsselelemente der Präventionspolitik in diesem Bereich, die Werkzeuge und praktischen Maßnahmen zur Bewertung der Gesundheitsrisiken sowie die Definitionen und Grundsätze zur Förderung einer Kultur des Respekts und Nulltoleranz bei Gewalt und Belästigung.
Auf einer Website werden konkrete Beispiele für politische Maßnahmen und Tarifverträge vorgestellt. Der Text, der es verdient hätte, als europäische Vereinbarung anerkannt zu werden, kann als Inspiration für andere Akteure des sozialen Dialogs dienen, vor allem auf der Ebene transnationaler Unternehmen und EBRs, die psychosozialen und physischen Risiken im Zusammenhang mit diesem zunehmenden Problem vorbeugen wollen.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

Missachtung des EU-Rechts : Die Europäische Kommission hat am 7. Mai eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Frankreich gerichtet, weil das Land seinen Verpflichtungen aus der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs nicht nachkommt. Die Kommission ist der Auffassung, dass die französische Rechtsvorschrift, wonach Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen ihre täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbringen dürfen, gegen das Unionsrecht verstößt. Diese Vorschrift schränke die Dienstleistungsfreiheit im Straßengüterverkehr in Frankreich ungerechtfertigt und unverhältnismäßig ein und laufe den Zielen des Binnenmarktes zuwider.
Die Kommission hat ferner beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten, weil das Land gegen die EU-Vorschriften zur Arbeitszeit verstößt. Nach österreichischem Recht werden Beschäftigte in den teilweise im Staatseigentum befindlichen Unternehmen Post und Telekom in Bezug auf die tägliche Mindestruhezeit, Urlaubsersatzkräfte, den Krankheitsurlaub und den bezahlten Jahresurlaub weniger günstig behandelt.
Sie hat ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien eingeleitet, weil das Land gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitkräften und gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen verstößt. Die Kommission kritisiert, dass Vollzeitbeschäftigte ab der ersten gearbeiteten Stunde, mit der die Regelarbeitszeit überschritten wird, Anspruch auf Überstundenvergütung haben, während Teilzeitbeschäftigte, die länger als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit arbeiten, nicht von derselben Regelung profitieren.
Andere Aufforderungsschreiben richten sich an Frankreich und Luxemburg, weil diese Länder die Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtliniein nicht einhalten (s. Pressemitteilung).


Sektoraler sozialer Dialog

Straßentransport : Die europäischen Sozialpartner haben am 7. Mai in einem Schreiben an die EU-Kommission „einmal mehr“ ihre „Besorgnis in Bezug auf die mangelnden Informationen über das Lohnniveau in den EU-Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht“ (s. Mitteilung der ETF). Der Arbeitgeberverband IRU weist darauf hin, dass das Mobilitätspaket I – die ehrgeizigste EU-Reform der Sozialstandards für Kraftfahrer aus dem Jahr 2020 – „festlegt, ab wann ein Kraftfahrer in einem Gastland als entsendet gilt, was auch zur Folge hat, dass die Vergütung in dieser Zeit die Mindestvergütung des Gastlandes nicht unterschreiten darf (s. Mitteilung). Doch dazu müssen die Mitgliedstaaten angeben, welche Mindestvergütung für ihre jeweiligen Gebiete gelten. Dazu merkt der IRU kritisch an: „Wenn es Informationen darüber gibt, sind sie oft auf mehrere Websites verteilt, schwer verständlich oder nicht auf dem neuesten Stand, was zu einer großen Rechtsunsicherheit für den Sektor führt“. Die Unterzeichnenden fordern die Kommission auf, 1. den Mitgliedstaaten ein einheitliches Formular zur Verfügung zu stellen, in dem sie die erforderlichen Informationen über die Vergütung der Kraftfahrer in ihrem Staat eintragen und aktualisieren können.  2. einen Lohn-Rechner einzurichten, diesen Arbeitgebern zur Verfügung zu stellen und Beratungen anzubieten, wie die Vergütung von entsandten Fahrern zu berechnen sind.


2. Mitgliedstaaten
Spanien

Verringerung der Arbeitszeit : Am 6. Mai hat der Ministerrat ein Gesetzesvorhaben gebilligt, mit dem die wöchentliche Arbeitszeit ohne Lohneinbußen von 40 Stunden auf 37,5 Stunden reduziert wird (s. Mitteilung). Auch ein Recht auf Nichterreichbarkeit ist darin vorgesehen. Der dem Parlament vorgelegte Entwurf folgt auf eine Vereinbarung zwischen der Regierung und den größten Gewerkschaften, u.a. CCOO und UGT. Die Arbeitgeberverbände, darunter der CEOE, sind jedoch absolut dagegen (s. Pressemitteilung). Mehrere Arbeitgeberverbände verschiedener Sektoren haben ein gemeinsames Manifest gegen die Reform veröffentlicht. Als eines ihrer Hauptargumente verteidigen sie den Vorrang der Tarifverhandlungen auf Unternehmens- und Branchenebene. Der Verband der kleinen und mittleren Unternehmen CEPYME betont, dass eine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohneinbußen zu einer Steigerung der Arbeitskosten von bis  zu 6 % führen könnte (s. Pressemitteilung).


Finnland

Finanzierung von Gewerkschaften : Die Regierung will im Rahmen ihres Finanzplans 2026-2029 (s. Plan) das Recht abschaffen, an Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen gezahlte Beiträge steuerlich abzusetzen. Diese Maßnahme soll 2026 zu Einsparungen von schätzungsweise 144 Millionen Euro führen. Die Gewerkschaften wie SAK und STTK verurteilen dies als einen Angriff und befürchten, dass die gewerkschaftliche Organisation der Beschäftigten dadurch eingeschränkt werden könnte (s. Artikel).


Frankreich

Begleitung der Elternschaft : Die Nationalversammlung hat am 5. Mai einstimmig eine Gesetzesvorlage zum Schutz von Personen verabschiedet, die Eltern werden wollen, insbesondere solche, die an einem Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (Fortpflanzungsverfahren) oder einer Adoption teilnehmen. Der Schutz vor Diskriminierung wurde verstärkt und erstreckt sich jetzt ebenfalls auf Männer, die im Rahmen eines Fortpflanzungsverfahrens behandelt werden, sowie auf Arbeitnehmer in einem Adoptionsverfahren. Derzeit genießen Letztere nur einen Schutz, wenn das adoptierte Kind bei ihnen zu Hause eintrifft, „und nicht im langwierigen Verfahren vorab“, rechtfertigen die Abgeordneten.  Die Männer im Fortpflanzungsverfahren und die Beschäftigten in einem Adoptionsverfahren haben Anspruch auf eine gewisse Anzahl an Sonderurlaubstagen, um Arzttermine wahrnehmen oder Behördengänge erledigen zu können.



Sammelklagen vereinfacht : Das Gesetz Nr. 2025-391 vom 30. April 2025 über verschiedene Bestimmungen zur Anpassung an das Recht der Europäischen Union ändert auch die Sozialvorschriften in einigen Punkten: Der Anwendungsbereich der Sammelklagen im Arbeitsrecht ist gemäß Richtlinie 2020/1828 entscheidend erweitert worden. So können Sammelklagen jetzt nicht nur bei Diskriminierungen oder einer Datenschutzverletzung eingereicht werden, sondern auch in Fällen, in denen ein Arbeitgeber seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält. Gewerkschaften oder Verbände müssen vor dem Einreichen einer Sammelklage wegen Verletzung des Arbeitsrechts den Arbeitgeber auffordern, den Verstoß zu beenden. Dieser muss den Betriebsrat (CSE) und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften innerhalb von vier Wochen darüber informieren. Das Gesetz macht auch die Blaue Karte EU für ihre Inhaber attraktiver und verschiebt die in der Richtlinie 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) vorgesehenen Verpflichtungen um zwei Jahre.



Beschäftigung erfahrener Arbeitskräfte : Am 7. Mai hat die Regierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung landesweiter branchenübergreifender Vereinbarungen zugunsten der Beschäftigung erfahrener Arbeitskräfte verabschiedet (s. Mitteilung und Einzelheiten über den Entwurf). Das Gesetz soll 1. die Verpflichtungen zu Verhandlungen in den Branchen und Unternehmen zur Beschäftigung erfahrener Arbeitskräfte verschärfen, 2. die Einstellung älterer Arbeitnehmer durch die Erprobung eines Vertrags zur Aufwertung von Berufserfahrungen fördern, der gekündigt werden kann, sobald der Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreicht hat, 3. den zweiten Teil des Berufslebens besser vorbereiten, indem die Abstimmung von ärztlichen Untersuchungen und Mitarbeitergesprächen in der Mitte der beruflichen Laufbahn verbessert und ein weiteres Mitarbeitergespräch zwei Jahre vor dem 60. Lebensjahr des Beschäftigten angesetzt wird, 4. Regelungen für das Ende der beruflichen Laufbahn erleichtern, u. a. durch leichteren Zugang zu Teilzeitarbeit im Rahmen eines flexiblen Übergangs in den Ruhestand – möglich ab 60 statt wie bisher ab 62 Jahren – und indem der Beschäftigte bei Übergang in Teilzeit sein volles Gehalt weiterhin erhält oder Gehaltsabzüge durch Rentenleistungen gemäß vertraglich vereinbarter Bedingungen ausgleicht.


Niederlande

Abzüge vom Mindestlohn : Eddy van Hijum, Minister für Soziales und Beschäftigung, veröffentlichte einen Entwurf zur öffentlichen Konsultation über Abzüge vom Mindestlohn zur Deckung von Unterkunftskosten (s. Mitteilung). Arbeitgeber können zur Deckung dieser Kosten derzeit bis zu 25 % vom Mindestlohn abziehen. Diese Praxis steht jedoch in der Kritik, da sie manchmal zur Erzielung von Gewinnen missbraucht wird und die Abhängigkeit der Wanderarbeitnehmer von den Arbeitgebern verstärkt. Der Vorschlag zielt darauf ab, diese Abzüge jedes Jahr um 5 Prozentpunkte zu reduzieren, bis sie 2030 gänzlich wegfallen. Die Gewerkschaftsverbände CVN und FNV wissen zwar von dem Missbrauch, sind sich aber über die Schritte zur Lösung des Konflikts nicht einig (s. Schreiben).  Während FNV die Abzüge streichen will, ist CNV der Ansicht, dass die derzeitige Regelung, die Arbeitgeber zur Stellung einer Unterkunft verpflichtet, ein Vorteil für die Wanderarbeitnehmer sein kann.



Leitlinien zur psychosozialen Betreuung : Das nationale Zentrum für Psychotraumatologie (ARQ) hat für das Ministerium für Recht und Sicherheit einen Leitfaden veröffentlicht (s. Leitlinien), um Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Beschäftigte am Arbeitsplatz zu betreuen, die Tätigkeiten mit hohem Risiko ausüben (Sanitäter, Feuerwehrleute, Ordnungshüter etc.), d. h. die Aggressionen, Drohungen, Gewalt und anderen schwerwiegenden Vorfällen ausgesetzt sind. Der Leitfaden wendet sich auch an Gesundheitsfachkräfte (psychische Gesundheit und Sicherheit) und Rettungskräfte, die selbst Zielscheibe von Aggressionen sein können oder mit schwer verletzten Opfern in Kontakt kommen (s. Mitteilung).


Polen

Verringerung der Arbeitszeit : Die Regierung stellte am 28. April ein Pilotprogramm zur Verringerung der Arbeitszeit auf. Die Teilnahme ist freiwillig und steht Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen offen. Getestet werden sollen verschiedene Möglichkeiten: die Vier-Tage-Woche, kürzere Arbeitstage oder zusätzliche Urlaubstage – ohne Lohnkürzung oder Stellenabbau (s. Mitteilung). Arbeitsministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk begrüßt das Vorhaben: „Dies wäre das erste Pilotprojekt zur Verringerung der Arbeitszeit in diesem Teil Europas.“ Die Ministerin hebt hervor, dass Polen zu den Ländern mit der höchsten Arbeitsbelastung gehört. Ziel ist eine jährliche Reduzierung der Arbeitszeit um 20 %. Trotz bereits positiver Erfahrungen an manchen Orten wie in Włocławek oder bei Herbapol Poznań gibt es einige Stimmen von Arbeitgebern, die diesem Projekt skeptisch gegenüberstehen und demographische und wirtschaftliche Spannungen befürchten.


Rumänien

Bankensektor : Nach Beratungen im dreigliedrigen Nationalen Rat für den sozialen Dialog im November 2024 wurde der Tarifvertrag für den Bankensektor (45.000 Beschäftigte) auf alle Arbeitgeber ausgedehnt und ist am 1. Mai in Kraft getreten (s. Mitteilung). Es handelt sich um den ersten Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten des Sektors gilt, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband. Darin wird ein höherer Mindestlohn garantiert als der per Regierungsverordnung festgelegte Mindestlohn: Zum 1. Mai betrug er 4.500 Lei (882,44 Euro). Der Vertrag enthält außerdem ein Kapitel über Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und ein  Verbot von Belästigung am Arbeitsplatz gemäß ILO-Übereinkommen 190. Darüber hinaus bietet er Vorteile wie die Pflicht zur Zahlung einer Ruhestandsprämie, eine Finanzhilfe bei besonderen Ereignissen, Abfindungszahlungen und die Möglichkeit zur Gewährung von Essensgutscheinen und medizinischen Leistungen.


Schweden

Arbeiten trotz Krankengeld : Das Gesundheitsministerium hat eine neue Maßnahme vorgeschlagen, wonach Beschäftigte ihre Arbeit wieder aufnehmen können und gleichzeitig weiterhin Krankengeld beziehen (s. Pressemitteilung). Damit soll die schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz gefördert werden. Während eines kurzen Zeitraums von 14 Tagen können die Beschäftigten ihre Arbeitsfähigkeit einschätzen, ohne auf ihr Krankengeld zu verzichten (s. Pressemitteilung). Alle Beschäftigten können dieses Angebot zweimal pro Jahr in Anspruch nehmen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Umstrukturierung : Der Reifenhersteller Bridgestone kündigte am 1. April Umstrukturierungsmaßnahmen an. Laut Gewerkschaft könnte dieszu 546 Entlassungen in den spanischen Werken Basauri (Baskenland) und Puente de San Miguel (Kantabrien) führen. Eine Gewerkschaftsdelegation wurde am 29. April im Europäischen Parlament empfangen. IndustriAll Europe zufolge wies sie darauf hin, dass es „keine angemessene Unterrichtung und Anhörung gegeben habe, weder auf nationaler Ebene noch im EBR“ (s. Mitteilung). „Die Beschäftigten wurden erst am 1. April informiert, also nachdem die Entscheidung bereits getroffen worden war“, präzisiert IndustriAll Europe, für die es sich um einen „eklatanten Verstoß gegen die Rechte der Beschäftigten auf Unterrichtung und Anhörung“ handelt.



Unterstützung bei der Einrichtung von EBRs : Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) organisierte Anfang Mai einen zweiten Lehrgang für Arbeitnehmervertreter des norwegischen Betreibers von Kindertagesstätten Dibber (12.000 Beschäftigte). Es ging um die Führung von Verhandlungen zur Einrichtung eines EBR und die Themen, die Gegenstand der Vereinbarungen sein sollen. Diese Schulung erfolgte im Rahmen eines von der EU-Kommission finanzierten Projekts zur Einrichtung von EBRs bei Sozial-, Gesundheits- und Pflegedienstleistern in der EU (s. Mitteilung). Derzeit läuft ein ähnliches Projekt bei DomusVi (47.000 Beschäftigte), einem Unternehmen, das Pflegedienstleistungen für Ältere anbietet (s. Mitteilung).



Brexit : Der US-amerikanische Konzern Aptar (13.000 Beschäftigte), der Dosier- und Spendersysteme produziert,  hat am 19. März mit seinem  EBR den ersten Nachtrag seiner EBR-Vereinbarung von 2021 unterzeichnet, um den Verbleib der britischen Vertreter im EBR zu bestätigen. Im Nachtrag heißt es: „das Vereinigte Königreich ist weiterhin vollständig von der derzeit geltenden Vereinbarung abgedeckt‟, der EBR „ist für alle transnationalen Fragen im Zusammenhang mit dem Vereinigten Königreich zuständig“ und die britischen Vertreter „genießen dieselben Befugnisse, Rechte und denselben Schutz wie die anderen EBR-Mitglieder“.

 


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