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IR Notes 252 – 14 Mai 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Tonje Brenna, norwegische Ministerin für Arbeit und soziale Teilhabe
Sie haben neulich die
Gesetzesvorlage unterstützt, das Alter, in dem Arbeitgeber
Beschäftigte in Rente schicken können, von 70 auf 72 Jahre
anzuheben. Was erwarten Sie sich von dieser
Maßnahme? Die
Sozialvorschriften (Gesetz zum Arbeitsumfeld) legen eine
Altersgrenze fest, ab wann der gesetzliche Kündigungsschutz endet.
Arbeitgeber dürfen demnach einseitig das Beschäftigungsverhältnis
beenden, wenn die Beschäftigten ein bestimmtes Alter erreichen. Am
1. Juli 2015 wurde diese Altersgrenze im Privatsektor von 70 auf 72
Jahre angehoben – ursprünglich lag sie bei 67 Jahren. Gemeinden und
Unternehmen können jedoch eigene, d. h. interne Altersgrenzen unter
72 Jahren festlegen. Der aktuelle
Vorschlag der Regierung
will 1. die Möglichkeit streichen, dass Unternehmen
eigene Altersgrenzen festlegen und 2. auch die
Altersgrenze im öffentlichen Sektor auf 72 Jahre anheben. Damit
würde es im norwegischen Arbeitsleben nur noch eine Altersgrenze
geben. Dieser Vorschlag folgt auf eine 2024 im Storting (Parlament)
getroffene Vereinbarung, die Altersgrenze im öffentlichen Sektor auf
72 Jahre anzuheben. Viele Beschäftigte über 70 Jahre sind in der
Lage und auch dazu bereit, weiter zu arbeiten. Davon würden die
Einzelnen und die Gesellschaft profitieren. Denn in den kommenden
Jahren wird sich die norwegische Wirtschaft, wie zahlreiche andere
Länder, einem zunehmenden Arbeitskräftemangel stellen müssen. Der
Vorschlag zur Aufhebung der unternehmenseigenen Altersgrenzen war
Gegenstand einer öffentlichen Konsultation und wurde von
Gewerkschaften und Arbeitgebern mehrheitlich unterstützt. Die
Zustimmung der Gewerkschaften lässt sich vielleicht damit erklären,
dass sich diese Veränderungen nicht auf die Rentenansprüche
auswirken – im Gegenteil: Diejenigen, die nach 70 noch arbeiten,
erhalten mehr Rente. Parallel
zu diesem Vorschlag wurden keine
neuen Maßnahmen zur Weiterbeschäftigung Älterer eingeführt, aber die
Regierung arbeitet mit den Sozialpartnern zusammen, um ein
inklusiveres Arbeitsleben zu schaffen. Eine Grundlage unserer
Beschäftigungspolitik ist die Erkenntnis, dass sektorspezifische
Präventivmaßnahmen am Arbeitsplatz angepasst und umgesetzt werden
müssen. Wir beobachten, dass manche Arbeitgeber Senioren besondere
Angebote machen wie entsprechend angepasste Aufgaben, damit sie
länger im Betrieb bleiben.
(Foto: Simen Gald)
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur
Verfügung, das von Eurofound
veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR
Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die
Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Eine
europäische „Quasi-Vereinbarung“ über Gewalt durch Dritte
Als Beweis dafür, dass der europäische soziale Dialog effizienter ist als der
branchenübergreifende soziale Dialog haben die europäischen Sozialpartner mehrerer
Wirtschaftszweige nach sechsmonatigen Verhandlungen am 6. Mai eine überarbeitete
Version der sektorübergreifenden
Leitlinien zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung durch Dritte
am Arbeitsplatz
unterzeichnet (s. Harassment
and violence at work), (s. gemeinsame
Pressemitteilung). Diese Leitlinien ersetzen die Version
aus dem Jahr 2020 und betreffen 50 Millionen Beschäftigte in der Zentralverwaltung
(darunter Strafvollzug), in lokalen und regionalen Verwaltungen, Krankenhäusern, im
Bildungswesen und Hotel- und Gaststättengewerbe. Besondere Aufmerksamkeit lag dabei
auf genderspezifischer Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt, Digitalisierung und
Cybergewalt, Bewertung von Gesundheitsrisiken, Unterstützung und Entschädigung der
Opfer. Anlässlich der Unterzeichnung des Dokuments verpflichtete sich der
Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst
(EGÖD) Jan Willem Goudriaan, im Rahmen der nächsten Verhandlungen über das
Arbeitsprogramm des branchenübergreifenden sozialen Dialogs einen Schritt
weiterzugehen und die Überarbeitung der autonomen Vereinbarung über Gewalt und
Belästigung (2007) aufzunehmen, um diese durch die Einbeziehung der Leitlinien zu
Verhütung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz durch Dritte rechtsverbindlich
zu machen (s. Mitteilung
des EGÖD). Das Dokument betont die Schlüsselelemente der Präventionspolitik in
diesem Bereich, die Werkzeuge und praktischen Maßnahmen zur Bewertung der
Gesundheitsrisiken sowie die Definitionen und Grundsätze zur Förderung einer Kultur
des Respekts und Nulltoleranz bei Gewalt und Belästigung. Auf einer Website werden konkrete Beispiele
für politische Maßnahmen und Tarifverträge vorgestellt. Der Text, der es verdient
hätte, als europäische Vereinbarung anerkannt zu werden, kann als Inspiration für
andere Akteure des sozialen Dialogs dienen, vor allem auf der Ebene transnationaler
Unternehmen und EBRs, die psychosozialen und physischen Risiken im Zusammenhang mit
diesem zunehmenden Problem vorbeugen wollen.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Missachtung des EU-Rechts : Die
Europäische Kommission hat am 7. Mai eine mit Gründen versehene Stellungnahme an
Frankreich gerichtet, weil das
Land seinen Verpflichtungen aus der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 über gemeinsame
Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs nicht
nachkommt. Die Kommission ist der Auffassung, dass die französische
Rechtsvorschrift, wonach Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen ihre täglichen und
wöchentlichen Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbringen dürfen, gegen das Unionsrecht
verstößt. Diese Vorschrift schränke die Dienstleistungsfreiheit im
Straßengüterverkehr in Frankreich ungerechtfertigt und unverhältnismäßig ein und
laufe den Zielen des Binnenmarktes zuwider. Die Kommission hat ferner
beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten, weil das
Land gegen die EU-Vorschriften zur Arbeitszeit verstößt. Nach österreichischem Recht
werden Beschäftigte in den teilweise im Staatseigentum befindlichen Unternehmen Post
und Telekom in Bezug auf die tägliche Mindestruhezeit, Urlaubsersatzkräfte, den
Krankheitsurlaub und den bezahlten Jahresurlaub weniger günstig behandelt. Sie
hat ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien eingeleitet, weil das
Land gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Teilzeitkräften und gegen den
Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen verstößt. Die Kommission
kritisiert, dass Vollzeitbeschäftigte ab der ersten gearbeiteten Stunde, mit der die
Regelarbeitszeit überschritten wird, Anspruch auf Überstundenvergütung haben,
während Teilzeitbeschäftigte, die länger als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit
arbeiten, nicht von derselben Regelung profitieren. Andere
Aufforderungsschreiben richten sich an Frankreich und Luxemburg, weil diese Länder die
Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtliniein nicht einhalten (s. Pressemitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
Straßentransport : Die
europäischen Sozialpartner haben am 7. Mai in einem Schreiben
an die EU-Kommission „einmal mehr“ ihre „Besorgnis in Bezug auf die mangelnden
Informationen über das Lohnniveau in den EU-Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht“
(s. Mitteilung
der ETF). Der Arbeitgeberverband IRU weist darauf hin, dass das Mobilitätspaket I –
die ehrgeizigste EU-Reform der Sozialstandards für Kraftfahrer aus dem Jahr 2020 –
„festlegt, ab wann ein Kraftfahrer in einem Gastland als entsendet gilt, was auch
zur Folge hat, dass die Vergütung in dieser Zeit die Mindestvergütung des Gastlandes
nicht unterschreiten darf (s. Mitteilung).
Doch dazu müssen die Mitgliedstaaten angeben, welche Mindestvergütung für ihre
jeweiligen Gebiete gelten. Dazu merkt der IRU kritisch an: „Wenn es Informationen
darüber gibt, sind sie oft auf mehrere Websites verteilt, schwer verständlich oder
nicht auf dem neuesten Stand, was zu einer großen Rechtsunsicherheit für den Sektor
führt“. Die Unterzeichnenden fordern die Kommission auf, 1. den Mitgliedstaaten ein
einheitliches Formular zur Verfügung zu stellen, in dem sie die erforderlichen
Informationen über die Vergütung der Kraftfahrer in ihrem Staat eintragen und
aktualisieren können. 2.
einen Lohn-Rechner einzurichten, diesen Arbeitgebern zur Verfügung zu stellen und
Beratungen anzubieten, wie die Vergütung von entsandten Fahrern zu berechnen sind.
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2.
Mitgliedstaaten
Spanien
Verringerung der Arbeitszeit :
Am 6. Mai hat der Ministerrat ein Gesetzesvorhaben gebilligt,
mit dem die wöchentliche Arbeitszeit ohne Lohneinbußen von 40 Stunden auf 37,5
Stunden reduziert wird (s. Mitteilung).
Auch ein Recht auf Nichterreichbarkeit ist darin vorgesehen. Der dem Parlament
vorgelegte Entwurf folgt auf eine Vereinbarung zwischen der Regierung und den
größten Gewerkschaften, u.a. CCOO und UGT. Die Arbeitgeberverbände, darunter der
CEOE, sind jedoch absolut dagegen (s. Pressemitteilung).
Mehrere Arbeitgeberverbände verschiedener Sektoren haben ein gemeinsames
Manifest gegen die Reform veröffentlicht. Als eines ihrer Hauptargumente
verteidigen sie den Vorrang der Tarifverhandlungen auf Unternehmens- und
Branchenebene. Der Verband der kleinen und mittleren Unternehmen CEPYME betont, dass
eine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohneinbußen zu einer Steigerung der Arbeitskosten
von bis zu 6 % führen könnte (s. Pressemitteilung).
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Finnland
Finanzierung von Gewerkschaften :
Die Regierung will im Rahmen ihres Finanzplans 2026-2029 (s. Plan) das
Recht abschaffen, an Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen gezahlte Beiträge
steuerlich abzusetzen. Diese Maßnahme soll 2026 zu Einsparungen von schätzungsweise
144 Millionen Euro führen. Die Gewerkschaften wie SAK und STTK verurteilen dies als
einen Angriff und befürchten, dass die gewerkschaftliche Organisation der
Beschäftigten dadurch eingeschränkt werden könnte (s. Artikel).
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Frankreich
Begleitung der Elternschaft :
Die Nationalversammlung hat am 5. Mai einstimmig eine Gesetzesvorlage
zum Schutz von Personen verabschiedet, die Eltern werden wollen,
insbesondere solche, die an einem Verfahren der medizinisch unterstützten
Fortpflanzung (Fortpflanzungsverfahren) oder einer Adoption teilnehmen. Der Schutz
vor Diskriminierung wurde verstärkt und erstreckt sich jetzt ebenfalls auf Männer,
die im Rahmen eines Fortpflanzungsverfahrens behandelt werden, sowie auf
Arbeitnehmer in einem Adoptionsverfahren. Derzeit genießen Letztere nur einen
Schutz, wenn das adoptierte Kind bei ihnen zu Hause eintrifft, „und nicht im
langwierigen Verfahren vorab“, rechtfertigen die Abgeordneten. Die Männer im
Fortpflanzungsverfahren und die Beschäftigten in einem Adoptionsverfahren haben
Anspruch auf eine gewisse Anzahl an Sonderurlaubstagen, um Arzttermine wahrnehmen
oder Behördengänge erledigen zu können.
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Sammelklagen vereinfacht : Das
Gesetz
Nr. 2025-391 vom 30. April 2025 über verschiedene Bestimmungen zur Anpassung an
das Recht der Europäischen Union ändert auch die Sozialvorschriften in
einigen Punkten: Der Anwendungsbereich der Sammelklagen im Arbeitsrecht ist gemäß
Richtlinie 2020/1828 entscheidend erweitert worden. So können Sammelklagen jetzt
nicht nur bei Diskriminierungen oder einer Datenschutzverletzung eingereicht werden,
sondern auch in Fällen, in denen ein Arbeitgeber seine gesetzlichen oder
vertraglichen Verpflichtungen nicht einhält. Gewerkschaften oder Verbände müssen vor
dem Einreichen einer Sammelklage wegen Verletzung des Arbeitsrechts den Arbeitgeber
auffordern, den Verstoß zu beenden. Dieser muss den Betriebsrat (CSE) und die im
Betrieb vertretenen Gewerkschaften innerhalb von vier Wochen darüber informieren.
Das Gesetz macht auch die Blaue Karte EU für ihre Inhaber attraktiver und verschiebt
die in der Richtlinie 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
vorgesehenen Verpflichtungen um zwei Jahre.
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Beschäftigung erfahrener Arbeitskräfte :
Am 7. Mai hat die Regierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung
landesweiter branchenübergreifender Vereinbarungen zugunsten der Beschäftigung
erfahrener Arbeitskräfte verabschiedet (s. Mitteilung
und Einzelheiten
über den Entwurf). Das Gesetz soll 1. die Verpflichtungen zu
Verhandlungen in den Branchen und Unternehmen zur Beschäftigung erfahrener
Arbeitskräfte verschärfen, 2.
die Einstellung älterer Arbeitnehmer durch die Erprobung eines Vertrags zur
Aufwertung von Berufserfahrungen fördern, der gekündigt werden kann, sobald der
Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreicht hat, 3. den zweiten Teil des
Berufslebens besser vorbereiten, indem die Abstimmung von ärztlichen Untersuchungen
und Mitarbeitergesprächen in der Mitte der beruflichen Laufbahn verbessert und ein
weiteres Mitarbeitergespräch zwei Jahre vor dem 60. Lebensjahr des Beschäftigten
angesetzt wird, 4. Regelungen
für das Ende der beruflichen Laufbahn erleichtern, u. a. durch leichteren Zugang zu
Teilzeitarbeit im Rahmen eines flexiblen Übergangs in den Ruhestand – möglich ab 60
statt wie bisher ab 62 Jahren – und indem der Beschäftigte bei Übergang in Teilzeit
sein volles Gehalt weiterhin erhält oder Gehaltsabzüge durch Rentenleistungen gemäß
vertraglich vereinbarter Bedingungen ausgleicht.
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Niederlande
Abzüge vom Mindestlohn : Eddy
van Hijum, Minister für Soziales und Beschäftigung, veröffentlichte einen Entwurf
zur öffentlichen Konsultation über Abzüge vom Mindestlohn zur Deckung von
Unterkunftskosten (s. Mitteilung).
Arbeitgeber können zur Deckung dieser Kosten derzeit bis zu 25 % vom Mindestlohn
abziehen. Diese Praxis steht jedoch in der Kritik, da sie manchmal zur Erzielung von
Gewinnen missbraucht wird und die Abhängigkeit der Wanderarbeitnehmer von den
Arbeitgebern verstärkt. Der Vorschlag zielt darauf ab, diese Abzüge jedes Jahr um 5
Prozentpunkte zu reduzieren, bis sie 2030 gänzlich wegfallen. Die
Gewerkschaftsverbände CVN und FNV wissen zwar von dem Missbrauch, sind sich aber
über die Schritte zur Lösung des Konflikts nicht einig (s. Schreiben).
Während FNV die Abzüge streichen will, ist CNV der Ansicht, dass die derzeitige
Regelung, die Arbeitgeber zur Stellung einer Unterkunft verpflichtet, ein Vorteil
für die Wanderarbeitnehmer sein kann.
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Leitlinien zur psychosozialen Betreuung :
Das nationale Zentrum für Psychotraumatologie (ARQ) hat für das
Ministerium für Recht und Sicherheit einen Leitfaden veröffentlicht (s. Leitlinien),
um Arbeitgeber dabei zu unterstützen, Beschäftigte am Arbeitsplatz zu betreuen, die
Tätigkeiten mit hohem Risiko ausüben (Sanitäter, Feuerwehrleute, Ordnungshüter
etc.), d. h. die Aggressionen, Drohungen, Gewalt und anderen schwerwiegenden
Vorfällen ausgesetzt sind. Der Leitfaden wendet sich auch an Gesundheitsfachkräfte
(psychische Gesundheit und Sicherheit) und Rettungskräfte, die selbst Zielscheibe
von Aggressionen sein können oder mit schwer verletzten Opfern in Kontakt kommen (s.
Mitteilung).
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Polen
Verringerung der Arbeitszeit :
Die Regierung stellte am 28. April ein Pilotprogramm zur
Verringerung der Arbeitszeit auf. Die Teilnahme ist freiwillig und steht Unternehmen
und öffentlichen Einrichtungen offen. Getestet werden sollen verschiedene
Möglichkeiten: die Vier-Tage-Woche, kürzere Arbeitstage oder zusätzliche Urlaubstage
– ohne Lohnkürzung oder Stellenabbau (s. Mitteilung).
Arbeitsministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk begrüßt das Vorhaben: „Dies wäre das
erste Pilotprojekt zur Verringerung der Arbeitszeit in diesem Teil Europas.“ Die
Ministerin hebt hervor, dass Polen zu den Ländern mit der höchsten Arbeitsbelastung
gehört. Ziel ist eine jährliche Reduzierung der Arbeitszeit um 20 %. Trotz bereits
positiver Erfahrungen an manchen Orten wie in Włocławek oder bei Herbapol Poznań
gibt es einige Stimmen von Arbeitgebern, die diesem Projekt skeptisch
gegenüberstehen und demographische und wirtschaftliche Spannungen befürchten.
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Rumänien
Bankensektor : Nach Beratungen
im dreigliedrigen Nationalen Rat für den sozialen Dialog im November 2024 wurde der
Tarifvertrag für den Bankensektor (45.000 Beschäftigte) auf alle Arbeitgeber
ausgedehnt und ist am 1. Mai in Kraft getreten (s. Mitteilung).
Es handelt sich um den ersten Tarifvertrag, der für alle Beschäftigten des Sektors
gilt, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder einem
Arbeitgeberverband. Darin wird ein höherer Mindestlohn garantiert als der per
Regierungsverordnung festgelegte Mindestlohn: Zum 1. Mai betrug er 4.500 Lei (882,44
Euro). Der Vertrag enthält außerdem ein Kapitel über Chancengleichheit,
Nichtdiskriminierung und ein Verbot von Belästigung am Arbeitsplatz gemäß ILO-Übereinkommen
190. Darüber hinaus bietet er Vorteile wie die Pflicht zur Zahlung einer
Ruhestandsprämie, eine Finanzhilfe bei besonderen Ereignissen, Abfindungszahlungen
und die Möglichkeit zur Gewährung von Essensgutscheinen und medizinischen
Leistungen.
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Schweden
Arbeiten trotz Krankengeld : Das
Gesundheitsministerium hat eine neue Maßnahme vorgeschlagen, wonach Beschäftigte
ihre Arbeit wieder aufnehmen können und gleichzeitig weiterhin Krankengeld beziehen
(s. Pressemitteilung).
Damit soll die schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz gefördert werden. Während
eines kurzen Zeitraums von 14 Tagen können die Beschäftigten ihre Arbeitsfähigkeit
einschätzen, ohne auf ihr Krankengeld zu verzichten (s. Pressemitteilung).
Alle Beschäftigten können dieses Angebot zweimal pro Jahr in Anspruch nehmen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Umstrukturierung : Der
Reifenhersteller Bridgestone
kündigte am 1. April Umstrukturierungsmaßnahmen an. Laut Gewerkschaft könnte dieszu
546 Entlassungen in den spanischen Werken Basauri (Baskenland) und Puente de San
Miguel (Kantabrien) führen. Eine Gewerkschaftsdelegation wurde am 29. April im
Europäischen Parlament empfangen. IndustriAll Europe zufolge wies sie darauf hin,
dass es „keine angemessene Unterrichtung und Anhörung gegeben habe, weder auf
nationaler Ebene noch im EBR“ (s. Mitteilung). „Die
Beschäftigten wurden erst am 1. April informiert, also nachdem die Entscheidung
bereits getroffen worden war“, präzisiert IndustriAll Europe, für die es sich um
einen „eklatanten Verstoß gegen die Rechte der Beschäftigten auf Unterrichtung und
Anhörung“ handelt.
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Unterstützung bei der Einrichtung von EBRs :
Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst
(EGÖD) organisierte Anfang Mai einen zweiten Lehrgang für Arbeitnehmervertreter des
norwegischen Betreibers von Kindertagesstätten Dibber (12.000 Beschäftigte). Es
ging um die Führung von Verhandlungen zur Einrichtung eines EBR und die Themen, die
Gegenstand der Vereinbarungen sein sollen. Diese Schulung erfolgte im Rahmen eines
von der EU-Kommission finanzierten Projekts zur Einrichtung von EBRs bei Sozial-,
Gesundheits- und Pflegedienstleistern in der EU (s. Mitteilung). Derzeit läuft ein
ähnliches Projekt bei DomusVi
(47.000 Beschäftigte), einem Unternehmen, das Pflegedienstleistungen für
Ältere anbietet (s. Mitteilung).
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Brexit : Der US-amerikanische
Konzern Aptar (13.000
Beschäftigte), der Dosier- und Spendersysteme produziert, hat am 19. März mit
seinem EBR den ersten Nachtrag seiner EBR-Vereinbarung
von 2021 unterzeichnet, um den Verbleib der britischen Vertreter im EBR zu
bestätigen. Im Nachtrag heißt es: „das Vereinigte Königreich ist weiterhin
vollständig von der derzeit geltenden Vereinbarung abgedeckt‟, der EBR „ist für alle
transnationalen Fragen im Zusammenhang mit dem Vereinigten Königreich zuständig“ und
die britischen Vertreter „genießen dieselben Befugnisse, Rechte und denselben Schutz
wie die anderen EBR-Mitglieder“.
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