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IR Notes 253 – Weißer Rauch beim letzten Konklave zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie

  IR Notes 253 – 28 Mai 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an …
Camilla Kring, Geschäftsführerin von Super Navigators

In Ihrem neuesten Buch (*) sprechen Sie über Ihre Erfahrungen bei der Beratung von Unternehmen zur Einführung einer flexiblen Arbeitskultur, die über den einfachen Wechsel zwischen Homeoffice und Büro hinausgeht. Wie lässt sich eine solche Kultur in einem Unternehmen einführen?
Eine flexible Arbeitskultur, die ich seit der Gründung meines Unternehmens Super Navigator vor 20 Jahren zu fördern versuche, soll drei Faktoren berücksichtigen: die seit dem Industriezeitalter vorherrschende Arbeitszeitgestaltung ist überholt, die unterschiedlichen Familienstrukturen und den individuellen Biorhythmus. 80 % der Menschen in unserer Gesellschaft beispielsweise sind „Langschläfer“ und „Nachteulen“.  Werden sie vom Wecker aus dem Schlaf gerissen, wirkt sich das negativ auf ihre Gesundheit aus (Diabetes, Herzkrankheiten, psychische Gesundheit). Da die Wertschöpfung von Unternehmen im Wesentlichen immaterieller Art ist, müssen wir für die Menschen neue Arbeitsrhythmen entwickeln. Wenn sie mehr Autonomie und Freiheit gewinnen, indem sie ihre Arbeit mit ihrer Familienkonstellation und ihrem Biorhythmus kombinieren können und diesen Rhythmus in ihren Alltag integrieren, steigt die Produktivität des Unternehmens, und das Wohlbefinden und die Gesundheit der Beschäftigten verbessert sich.
Unsere Arbeitsorganisation bietet nur ein einziges Modell für alle. Das funktionierte in der Industriegesellschaft, weil Familienstrukturen und Arbeitsformen ähnlich waren. Doch geistige Arbeit lässt sich nicht in ein Modell pressen, bei dem man um 9 Uhr anfängt und um 17 Uhr aufhört, weil die Leute zu unterschiedlichen Tageszeiten produktiv sind und unterschiedliche familiäre Verpflichtungen haben. Es macht daher keinen Sinn, den Empfang von E-Mails ab 18 Uhr zu deaktivieren, um die Beschäftigten zu schützen. Wenn Sie eine Nachteule sind, passt dieser Rhythmus nicht für Sie. Sie müssen später anfangen können. Gleiches gilt für das Schulsystem, vor allem für Jugendliche. Wir müssen die Arbeitszeit anders gestalten, und dies können wir nur durch gemeinsame Diskussionen im Unternehmen erreichen – über Arbeitnehmervertreter oder Tarifverhandlungen, um die Gegebenheiten vor Ort weitgehend zu berücksichtigen und eine für alle Beteiligten vorteilhafte Lösung zu finden. Arbeitgeber können auf diese Weise eine attraktive Arbeitsumgebung anbieten, während sich die größere Autonomie – die „Kontrolle über das eigene Leben“ – eindeutig positiv auf das Wohlbefinden der Beschäftigten auswirkt. Ein Schlüsselfaktor ist Vertrauen: Die Unternehmensleitung muss sich darauf verlassen, dass die Beschäftigten ihre Arbeit erledigen, um die Entwicklung einer flexiblen Arbeitskultur zu unterstützen.


(*) Camilla Kring, Chronoleadership, LID, 2025, 160 p. @12,99

 
  Agenda

 


4.-6. Juni 2025
Bordeaux
5. Weltkongress des Netzwerks CIELO Laboral: „Welchen Wandel unterläuft das Sozialrecht angesichts des Wandels der Arbeit?“, mit der Unterstützung von COMPTRASEC, CIEST und dem europäischen Projekt Care4Care.

10. Juni
Brüssel
Abschlusskonferenz des europäischen Projekts der europäischen Sozialpartner im Baugewerbe über Sozialausweise.

18. Juni
Paris
11. „Treffen des sozialen Dialogs“ (Anmeldung)

19. Juni
Luxemburg
Informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für „Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten“

8.-9. Juli
Bordeaux
Erstes Forum über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für Beschäftigte in landwirtschaftlichen Betrieben, ein nach Ansicht der Organisatoren vernachlässigter Bereich der Forschung.

16.-17. Oktober
Salamanca, Spanien
Internationales Seminar zur „Richtlinie über Sorgfaltspflichten und Menschenrechte am Arbeitsplatz nach dem Omnibus-Vorschlag “, ausgerichtet von der Universität Salamanca.

 
  Über uns


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden

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Diese Ausgabe wurde erstellt bei
Inès Bollet, Victoria Fonseca, Ambre Grenier-Boley, Iris Turlan e Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.

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  Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen

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IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Weißer Rauch beim letzten Konklave zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rats erzielten am 21. Mai eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der EBR-Richtlinie. Auch wenn die endgültige Fassung noch nicht verfügbar ist, weisen die Pressemitteilungen der beiden Institutionen darauf hin, dass sie länderübergreifende Fragen besser definiert und damit gewährleistet, dass EBRs über Entscheidungen vorab unterrichtet und angehört werden, die erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigten in mehreren EU-Mitgliedstaaten haben, „ohne dass dies für alltägliche Entscheidungen oder Fragen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur am Rande berühren, gilt“ (s. Pressemitteilungen des Rats und des Parlaments). Der endgültige Wortlaut der Definition wird zeigen, ob sie Klarheit oder eher neue Mehrdeutigkeiten schafft.
Die Richtlinie soll ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den EBRs fördern und mindestens 40 % der Sitze dem einen oder anderen Geschlecht vorbehalten. Eine wesentliche Ergänzung der Überarbeitung betrifft ein schwieriges Thema: die Fähigkeit der EBR, ihre Rechte mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen, „unter anderem durch die Gewährleistung, dass die Kosten für Rechtsvertretung und Teilnahme gedeckt werden“. Mit anderen Worten, Arbeitgeber übernehmen die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn ein EBR den Rechtsweg bestreiten will. Außerdem müssten die Mitgliedstaaten – insbesondere Irland – ihre nationalen Rechtsvorschriften anpassen, damit die EBRs dieses Recht ausüben können. Unternehmen werden relevante Informationen zur Verfügung stellen müssen und begründen, warum sie eine Offenlegung verweigern, vor allem, wenn sie sich auf Vertraulichkeit berufen.
Damit die EBR-Rechte auch wirksam angewendet werden können, „sollten die auferlegten Geldstrafen ausreichend abschreckend sein, wobei verschiedene Faktoren wie Schwere, Dauer, Auswirkungen des Verstoßes sowie Vorliegen eines Vorsatzes oder einer Fahrlässigkeit berücksichtigt werden“, betonte der Rat. Das Parlament, das die Höhe der Strafen an die DSGVO-Bußgelder angleichen wollte (bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes), musste seine Position revidieren. Dafür hat es Fortschritte in anderen Bereichen erzielt. So wird die Anzahl der EBR-Tagungen von einer auf zwei pro Jahr erhöht, und es ist eindeutig festgelegt, dass sie „als Präsenzveranstaltung“ stattfinden müssen. Die Abgeordneten haben ebenfalls die Rolle der Arbeitnehmervertreter gestärkt, indem sie dafür gesorgt haben, dass Experten, die EBRs unterstützen, darunter auch Gewerkschaftsvertreter, in beratender Funktion an Sitzungen der Unternehmensleitung teilnehmen können. Die vorläufige Fassung wird jetzt noch durch Rechts- und Sprachsachverständige geprüft und dann den Institutionen zur förmlichen Billigung vorgelegt – dem Rat eventuell am 19. Juni auf der Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“ und dem Parlament während der Plenarsitzung ab dem 16. Juni.


1. Europäische Union
Vorhaben

Stärkung des Binnenmarkts : Am 21. Mai legte die Europäische Kommission eine Mitteilung über eine Binnenmarktstrategie vor, „um einen einfacheren, nahtloseren und stärkeren europäischen Binnenmarkt zu schaffen“ und die von ihr ermittelten „schrecklichen zehn“ Hindernisse abzubauen (s. Pressemitteilung und European single market). Inspiriert wurde die Strategie von den Empfehlungen aus den Berichten von Draghi und Letta. Sie umfasst zahlreiche Themen, darunter auch einige aus dem sozialen Bereich. Die Mitteilung greift die Idee auf, eine 28. Regelung für das europäische Gesellschaftsrecht einzuführen, für Unternehmen, die im gesamten Binnenmarkt tätig sind, mit rechtlichen Vereinfachungen in den Bereichen „Steuer-, Arbeits- und Insolvenzrecht“. Die Kommission schlägt mehrere Maßnahmen vor, die bis zum 4. Quartal 2026 durchgeführt werden sollen, um die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu fördern (schnellere Verfahren, automatische Anerkennung etc.) Sie will die Entsendeverfahren vereinfachen (siehe unten), einschließlich der Ausstellung der Bescheinigung A1, die belegt, dass die entsandten Arbeitnehmer in das Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes eingezahlt haben.  Wie bereits angekündigt, will die Kommission die Informationen, die große Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitsberichte von KMU in ihrer Wertschöpfungskette verlangen können, einschränken und kündigt eine Empfehlung zum freiwilligen Standard für KMU an, den die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) entwickelt hat. Die Empfehlung soll bis zum Sommer 2025 veröffentlicht werden.



Elektronische Erklärung über entsandte Beschäftigte : Der Rat hat am 22. Mai seine Position (allgemeine Ausrichtung) zur vorgeschlagenen Verordnung zur Erleichterung der elektronischen Erklärung über entsandte Arbeitnehmer festgelegt. Mit der Verordnung „dürfte der Verwaltungsaufwand für Unternehmen durch eine vollständige Digitalisierung der Übermittlung von Entsendemeldungen verringert werden. Auch für die nationalen Behörden dürfte sich der Verwaltungsaufwand reduzieren, indem die Überwachung der Einhaltung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern erleichtert wird“ (s. Pressemitteilung). Damit erhält der Ratsvorsitz vom Rat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Parlament, die aufgenommen werden, sobald Letzteres seinen Standpunkt festgelegt hat. Abgelehnt wird dieser Vorschlag vom Europäischen Gewerkschaftsbund (s. Stellungnahme) und den europäischen Sozialpartnern im Bausektor, die die Abschaffung der verpflichtenden vorherigen Anmeldung der Entsendung kritisieren (s. gemeinsame Position).



Vereinfachung und Verringerung des Aufwands für KMU : Am 21. Mai stellte die EU-Kommission ihr „Omnibus-Paket IV“ vor, das den jährlichen Verwaltungsaufwand von Unternehmen um 400 Mio. Euro senken soll (s. Pressemitteilung). Eine zentrale Maßnahme ist die Einrichtung einer neuen Unternehmenskategorie für kleine und mittelgroße Unternehmen: Small-Mid-Caps (SMC), d.h. Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und bis zu 150 Mio. Euro Umsatz (s. verschiedene relevante Texte). Davon soll es 38.000 geben. Unternehmen dieser Kategorie – zwischen KMU (unter 250 Beschäftigte) und großen Unternehmen (jetzt ab 750 Beschäftigte) – erhalten einige Vorteile wie KMU, beispielsweise bestimmte Ausnahmeregelungen nach der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Das Paket verschiebt außerdem die Umsetzungsfrist der Sorgfaltspflichten für Batteriehersteller um zwei Jahre auf 2027 (s. Vorschlag für eine Verordnung).


Aktuelle soziale Themen

Reaktionen zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie : Gewerkschaften begrüßen die im Trilog erzielte vorläufige Einigung vom 21. Mai (s. In den Schlagzeilen). „Während immer mehr Umstrukturierungen durchgeführt werden und Tausende von Arbeitsstellen in ganz Europa gefährdet sind“, so Isabelle Barthès, stellvertretende Generalsekretärin des europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe, „werden unsere EBRs damit zusätzliche Instrumente erhalten und ihr Recht auf Unterrichtung und Anhörung wirksamer ausüben können (s. Pressemitteilung). IndustriAll Europe und der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) betonen jedoch, dass „eine abschließende Einschätzung erst erfolgen kann, wenn der vollständige Wortlaut vorliegt“ (s. Pressemitteilung). Der EGB erinnert an drei seiner Hauptforderungen: Wirksamere Strafen, die Möglichkeit für Gerichte, eine Entscheidung des Arbeitgebers auszusetzen und die Garantie, dass EBRs über die erforderliche Rechtsfähigkeit und die notwendigen Mittel verfügen, um gerichtlich vorgehen zu können. IndustriAll Europe teilt diese Positionen und erwartet außerdem „wichtige Fortschritte in wesentlichen Aspekten wie bei der Definition von länderübergreifenden Angelegenheiten und Einschränkungen der Vertraulichkeit“. In diesen Mitteilungen – ebenso wie in denen des Parlaments und des Rats – gibt es keinen Hinweis auf die Aufnahme von Neuverhandlungen, um die bestehenden EBR-Vereinbarungen mit der künftigen Richtlinie in Einklang zu bringen. Die europäischen Arbeitgeberverbände haben sich dagegen nicht zur vorläufigen Einigung geäußert.



Europäische Arbeitsbehörde : Die EU-Kommission legte am 26. Mai ihren Bericht zur Bewertung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) vor, um Erfahrungen aus der ersten Amtszeit dieser 2020 eingerichteten Behörde zu sammeln (s. European Labour Authority), die nicht die Befugnisse einer „normalen Behörde“ hat, da sie ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten so gut wie nicht handlungsfähig ist (s. IR Notes 128). Die Kommission schlägt eine Überarbeitung der Gründungsverordnung vor, damit die ELA personenbezogene Daten besser verarbeiten, „die Mitgliedstaaten um Zusammenarbeit bei konzertierten und gemeinsamen Kontrollen“ ersuchen und sich „durch Informationsmaßnahmen der Situation von Drittstaatsangehörigen besser“ annehmen kann (s. Mitteilung). Isabelle Schömann, stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds, entnimmt dem Bericht, dass die ELA „eindeutig mit weiteren Befugnissen und Mitteln ausgestattet werden muss, um gegen die massive Ausnutzung vorzugehen, denen grenzüberschreitende Arbeitnehmer ausgesetzt sind (s. Pressemitteilung).


Rechtsprechung

Unmittelbare Diskriminierung : Ein ehemaliger spanischer Arbeitnehmer beanstandet bei Renteneintritt die Höhe seiner Rente, bei der die durch die Sozialvorschriften vorgesehene Zulage zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Gefälles nicht berücksichtigt war. Diese Zulage soll das geschlechtsspezifische Gefälle im Bereich der sozialen Sicherheit durch den Ausgleich des finanziellen Nachteils verringern, den die Mütter in ihrer beruflichen Laufbahn aufgrund ihrer führenden Rolle bei der Erziehung ihrer Kinder erleiden und der sich insbesondere in der Zahlung verminderter Beiträge zum System der sozialen Sicherheit und damit in der Gewährung geringerer Leistungen der sozialen Sicherheit äußert. Der Rentner, Vater von zwei Kindern, ist der Ansicht, dass diese Gesetzgebung Männer gegenüber Frauen benachteiligt, in dem Maße, in dem Frauen, die eine Rente beziehen und ein oder mehrere Kinder haben, die Rentenzulage automatisch gewährt bekommen, während Männer in einer vergleichbaren Situation zusätzliche Voraussetzungen erfüllen müssen, unter anderem eine tatsächliche Unterbrechung ihres Berufslebens und Einzahlungen in das System der sozialen Sicherheit. In einem Urteil vom 15. Mai bestätigt der Gerichtshof eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und stellt fest, dass sie nicht gerechtfertigt ist, „da eine solche Rentenzulage nicht geeignet ist, die Nachteile, die Frauen hinzunehmen haben, dadurch auszugleichen, dass ihnen in der beruflichen Laufbahn geholfen wird, und damit die volle Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben effektiv zu gewährleisten“.


2. Mitgliedstaaten
Spanien

Lockerung der Migrationspolitik : Das königliche Dekret 155/2024 vom 19. November 2024 zur Lockerung der Migrationspolitik ist am 20. Mai in Kraft getreten (s. Mitteilung). Geändert wurde u.a.: Das Visum zur Arbeitsplatzsuche wurde von 3 auf 12 Monate verlängert, es gelten neue Integrationskriterien (Arraigo), die eine Legalisierung von Personen mit irregulärem Status ermöglichen – berücksichtigt werden unter anderem ihre soziale Integration, ihre sozialberufliche Entwicklung oder Berufsausbildung sowie ihre familiären Bindungen. Auch wurde die Aufenthaltsdauer zur Beantragung eines Arraigo in mehreren Fällen von drei auf zwei Jahre verkürzt. Mit diesen Maßnahmen soll die soziale und berufliche Integration von Ausländern mit Bindungen zu Spanien erleichtert werden.


Finnland

Reform des Arbeitsmarkts : Das Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung hat drei dreigliedrige Arbeitsgruppen eingerichtet, um drei Regierungsmaßnahmen vorzubereiten (s. Mitteilung): Die erforderliche Grenze für die Einsetzung einer Arbeitnehmervertretung in Unternehmen soll von 150 auf 100 Arbeitnehmer herabgesetzt werden.  Arbeitgeber sollen künftig entscheiden können, wann der auf einem Zeitsparkonto angesammelte Urlaub genommen wird, und nicht mehr nur der Arbeitnehmer. Außerdem möchte die Regierung das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz abklären und den Verwaltungsaufwand verringern.


Niederlande

Mehr Sicherheit für Zeitarbeiter : Ein Gesetzesvorhaben soll flexible Beschäftigungsverhältnisse sichern (s. Mitteilung). Zeitarbeitskräfte sollen von denselben Arbeitsbedingungen profitieren wie Festangestellte. Damit kann die Gefahr von Ausbeutung verringert werden. Es dürfen nicht mehr als drei Zeitarbeitsverträge innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, Null-Stunden-Verträge durch Verträge mit einer Mindest- und einer Höchststundenzahl zu ersetzen, wobei der Unterschied zwischen beiden nicht mehr als 130 % betragen darf. Einzige Ausnahme sind die Nebenjobs junger Menschen, z.B. Studenten. Wird das Gesetz in beiden Kammern angenommen, tritt es im Januar 2027 in Kraft. Die Gewerkschaft VCP sowie die Arbeitgeberorganisationen VNO-NCW und MKB-Nederland erklären, dass es sich um eine wichtige Etappe des neuen Maßnahmenpakets für einen besseren Arbeitsmarkt handelt (s. Mitteilungen von VCP und VNO-NCW).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Neuer EBR : Nach der 2022 erfolgten Übernahme bestimmter Aktivitäten des Medienkonzerns Thomson Reuters in Spanien und des Informationsdienstleisters Wolters Kluwer in Spanien, Frankreich und Portugal hat der schwedische Konzern Karnov die Einrichtung eines EBR ausgehandelt, der seine 1.200 Beschäftigten in der EU vertritt. Der am 12. März unterzeichnete Vertrag fällt recht kurz aus und übernimmt die wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie. Damit ein möglichst offener Austausch gewährleistet wird, schränkt die Vereinbarung die Informationsweitergabe ein: Grundsätzlich bleiben alle Informationen vertraulich, es sei denn, die Unternehmensleitung erklärt ausdrücklich und schriftlich, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit für eine bestimmte Information oder ein bestimmtes Dokument nicht gilt. Der EBR trifft sich einmal im Quartal per Videokonferenz ohne die Unternehmensleitung (der EBR kann sie bei Bedarf einladen) und einmal im Jahr als Präsenztagung im Plenum. Der Austausch erfolgt ausschließlich auf Englisch.


Transnationale Vereinbarungen

Anerkennung der Gewerkschaftsarbeit : Die Unternehmensleitung der dänischen Genossenschaft Arla Foods (19.500 Beschäftigte) und die Gewerkschaft IUL haben am 14. Mai eine Absichtserklärung unterzeichnet, die auf eine erste transnationale Vereinbarung zur Prävention von sexueller Belästigung folgt. Mit dieser neuen Erklärung bestätigten die beiden Parteien „ihre Absicht, die Treffen zwischen den Personalverantwortlichen von Arla Foods und den IUL-Vertretern und ihren Mitgliedsorganisationen fortzuführen, um „den konstruktiven und kontinuierlichen Dialog aufrechtzuerhalten“.  Sie treffen sich zweimal im Jahr. Arla Foods erkennt an, dass die Zusammenarbeit mit IUL dem Unternehmen hilft, seine Pflichten in Bezug auf die Menschenrechte und die Sorgfaltspflichten nach der EU-Richtlinie einzuhalten. Weitere Diskussionsschwerpunkte könnten sein: Eindämmung des Klimawandels, nachhaltige Beschäftigung, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Zwangsarbeit, sexuelle Belästigung und Geschlechtergleichstellung.

 


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