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IR Notes 253 – 28 Mai 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an …
Camilla Kring, Geschäftsführerin von Super Navigators
In
Ihrem neuesten Buch (*) sprechen Sie über Ihre Erfahrungen
bei der Beratung von Unternehmen zur Einführung einer
flexiblen Arbeitskultur, die über den einfachen Wechsel
zwischen Homeoffice und Büro hinausgeht. Wie lässt sich eine
solche Kultur in einem Unternehmen
einführen? Eine flexible Arbeitskultur,
die ich seit der Gründung meines Unternehmens Super Navigator vor 20
Jahren zu fördern versuche, soll drei Faktoren berücksichtigen: die
seit dem Industriezeitalter vorherrschende Arbeitszeitgestaltung ist
überholt, die unterschiedlichen Familienstrukturen und den
individuellen Biorhythmus. 80 % der Menschen in unserer Gesellschaft
beispielsweise sind „Langschläfer“ und „Nachteulen“. Werden sie vom
Wecker aus dem Schlaf gerissen, wirkt sich das negativ auf ihre
Gesundheit aus (Diabetes, Herzkrankheiten, psychische Gesundheit).
Da die Wertschöpfung von Unternehmen im Wesentlichen immaterieller
Art ist, müssen wir für die Menschen neue Arbeitsrhythmen
entwickeln. Wenn sie mehr Autonomie und Freiheit gewinnen, indem sie
ihre Arbeit mit ihrer Familienkonstellation und ihrem Biorhythmus
kombinieren können und diesen Rhythmus in ihren Alltag integrieren,
steigt die Produktivität des Unternehmens, und das Wohlbefinden und
die Gesundheit der Beschäftigten verbessert sich. Unsere
Arbeitsorganisation bietet nur ein einziges Modell für alle. Das
funktionierte in der Industriegesellschaft, weil Familienstrukturen
und Arbeitsformen ähnlich waren. Doch geistige Arbeit lässt sich
nicht in ein Modell pressen, bei dem man um 9 Uhr anfängt und um 17
Uhr aufhört, weil die Leute zu unterschiedlichen Tageszeiten
produktiv sind und unterschiedliche familiäre Verpflichtungen haben.
Es macht daher keinen Sinn, den Empfang von E-Mails ab 18 Uhr zu
deaktivieren, um die Beschäftigten zu schützen. Wenn Sie eine
Nachteule sind, passt dieser Rhythmus nicht für Sie. Sie müssen
später anfangen können. Gleiches gilt für das Schulsystem, vor allem
für Jugendliche. Wir müssen die Arbeitszeit anders gestalten, und
dies können wir nur durch gemeinsame Diskussionen im Unternehmen
erreichen – über Arbeitnehmervertreter oder Tarifverhandlungen, um
die Gegebenheiten vor Ort weitgehend zu berücksichtigen und eine für
alle Beteiligten vorteilhafte Lösung zu finden. Arbeitgeber können
auf diese Weise eine attraktive Arbeitsumgebung anbieten, während
sich die größere Autonomie – die „Kontrolle über das eigene Leben“ –
eindeutig positiv auf das Wohlbefinden der Beschäftigten auswirkt.
Ein Schlüsselfaktor ist Vertrauen: Die Unternehmensleitung muss sich
darauf verlassen, dass die Beschäftigten ihre Arbeit erledigen, um
die Entwicklung einer flexiblen Arbeitskultur zu
unterstützen.
(*)
Camilla Kring, Chronoleadership, LID, 2025, 160 p. @12,99
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Über uns
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur
Verfügung, das von Eurofound
veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR
Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die
Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools
leicht übersetzen.
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In den
Schlagzeilen
Weißer Rauch
beim letzten Konklave zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie
Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rats erzielten am 21. Mai
eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der EBR-Richtlinie. Auch wenn die
endgültige Fassung noch nicht verfügbar ist, weisen die Pressemitteilungen der
beiden Institutionen darauf hin, dass sie länderübergreifende Fragen besser
definiert und damit gewährleistet, dass EBRs über Entscheidungen vorab unterrichtet
und angehört werden, die erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigten in mehreren
EU-Mitgliedstaaten haben, „ohne dass dies für alltägliche Entscheidungen oder
Fragen, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur am Rande berühren, gilt“ (s.
Pressemitteilungen des Rats
und des Parlaments).
Der endgültige Wortlaut der Definition wird zeigen, ob sie Klarheit oder eher neue
Mehrdeutigkeiten schafft. Die Richtlinie soll ein ausgewogenes
Geschlechterverhältnis in den EBRs fördern und mindestens 40 % der Sitze dem einen
oder anderen Geschlecht vorbehalten. Eine wesentliche Ergänzung der Überarbeitung
betrifft ein schwieriges Thema: die Fähigkeit der EBR, ihre Rechte mit rechtlichen
Mitteln durchzusetzen, „unter anderem durch die Gewährleistung, dass die Kosten für
Rechtsvertretung und Teilnahme gedeckt werden“. Mit anderen Worten, Arbeitgeber
übernehmen die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn ein EBR den Rechtsweg bestreiten
will. Außerdem müssten die Mitgliedstaaten – insbesondere Irland – ihre nationalen
Rechtsvorschriften anpassen, damit die EBRs dieses Recht ausüben können. Unternehmen
werden relevante Informationen zur Verfügung stellen müssen und begründen, warum sie
eine Offenlegung verweigern, vor allem, wenn sie sich auf Vertraulichkeit
berufen. Damit die EBR-Rechte auch wirksam angewendet werden können, „sollten
die auferlegten Geldstrafen ausreichend abschreckend sein, wobei verschiedene
Faktoren wie Schwere, Dauer, Auswirkungen des Verstoßes sowie Vorliegen eines
Vorsatzes oder einer Fahrlässigkeit berücksichtigt werden“, betonte der Rat. Das
Parlament, das die Höhe der Strafen an die DSGVO-Bußgelder angleichen wollte (bis zu
4 % des weltweiten Jahresumsatzes), musste seine Position revidieren. Dafür hat es
Fortschritte in anderen Bereichen erzielt. So wird die Anzahl der EBR-Tagungen von
einer auf zwei pro Jahr erhöht, und es ist eindeutig festgelegt, dass sie „als
Präsenzveranstaltung“ stattfinden müssen. Die Abgeordneten haben ebenfalls die Rolle
der Arbeitnehmervertreter gestärkt, indem sie dafür gesorgt haben, dass Experten,
die EBRs unterstützen, darunter auch Gewerkschaftsvertreter, in beratender Funktion
an Sitzungen der Unternehmensleitung teilnehmen können. Die vorläufige Fassung wird
jetzt noch durch Rechts- und Sprachsachverständige geprüft und dann den
Institutionen zur förmlichen Billigung vorgelegt – dem Rat eventuell am 19. Juni auf
der Tagung des Rats „Beschäftigung und Soziales“ und dem Parlament während der
Plenarsitzung ab dem 16. Juni.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Stärkung des Binnenmarkts : Am
21. Mai legte die Europäische Kommission eine Mitteilung
über eine Binnenmarktstrategie vor, „um einen einfacheren, nahtloseren und
stärkeren europäischen Binnenmarkt zu schaffen“ und die von ihr ermittelten
„schrecklichen zehn“ Hindernisse abzubauen (s. Pressemitteilung
und European single market).
Inspiriert wurde die Strategie von den Empfehlungen aus den Berichten von Draghi und Letta. Sie umfasst zahlreiche Themen,
darunter auch einige aus dem sozialen Bereich. Die Mitteilung greift die Idee auf,
eine 28. Regelung für das europäische Gesellschaftsrecht einzuführen, für
Unternehmen, die im gesamten Binnenmarkt tätig sind, mit rechtlichen Vereinfachungen
in den Bereichen „Steuer-, Arbeits- und Insolvenzrecht“. Die Kommission schlägt
mehrere Maßnahmen vor, die bis zum 4. Quartal 2026 durchgeführt werden sollen, um
die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu fördern (schnellere Verfahren,
automatische Anerkennung etc.) Sie will die Entsendeverfahren vereinfachen (siehe
unten), einschließlich der Ausstellung der Bescheinigung A1, die belegt, dass die
entsandten Arbeitnehmer in das Sozialversicherungssystem ihres Herkunftslandes
eingezahlt haben. Wie bereits angekündigt, will die Kommission die Informationen,
die große Unternehmen für ihre Nachhaltigkeitsberichte von KMU in ihrer
Wertschöpfungskette verlangen können, einschränken und kündigt eine Empfehlung zum
freiwilligen Standard für KMU an, den die Europäische Beratungsgruppe für
Rechnungslegung (EFRAG) entwickelt hat. Die Empfehlung soll bis zum Sommer 2025
veröffentlicht werden.
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Elektronische Erklärung über entsandte
Beschäftigte : Der Rat hat am 22. Mai seine Position
(allgemeine Ausrichtung) zur vorgeschlagenen
Verordnung zur Erleichterung der elektronischen Erklärung über entsandte
Arbeitnehmer festgelegt. Mit der Verordnung „dürfte der Verwaltungsaufwand
für Unternehmen durch eine vollständige Digitalisierung der Übermittlung von
Entsendemeldungen verringert werden. Auch für die nationalen Behörden dürfte sich
der Verwaltungsaufwand reduzieren, indem die Überwachung der Einhaltung der
Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern erleichtert wird“ (s. Pressemitteilung).
Damit erhält der Ratsvorsitz vom Rat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Parlament,
die aufgenommen werden, sobald Letzteres seinen Standpunkt festgelegt hat. Abgelehnt
wird dieser Vorschlag vom Europäischen Gewerkschaftsbund (s. Stellungnahme)
und den europäischen Sozialpartnern im Bausektor, die die Abschaffung der
verpflichtenden vorherigen Anmeldung der Entsendung kritisieren (s. gemeinsame
Position).
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Vereinfachung und Verringerung des Aufwands für
KMU : Am 21. Mai stellte die EU-Kommission ihr
„Omnibus-Paket IV“ vor, das den jährlichen Verwaltungsaufwand von Unternehmen um 400
Mio. Euro senken soll (s. Pressemitteilung).
Eine zentrale Maßnahme ist die Einrichtung einer neuen Unternehmenskategorie für
kleine und mittelgroße Unternehmen: Small-Mid-Caps (SMC), d.h. Unternehmen mit
weniger als 750 Beschäftigten und bis zu 150 Mio. Euro Umsatz (s. verschiedene
relevante Texte). Davon soll es 38.000 geben. Unternehmen dieser Kategorie –
zwischen KMU (unter 250 Beschäftigte) und großen Unternehmen (jetzt ab 750
Beschäftigte) – erhalten einige Vorteile wie KMU, beispielsweise bestimmte
Ausnahmeregelungen nach der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Das Paket verschiebt
außerdem die Umsetzungsfrist der Sorgfaltspflichten für Batteriehersteller um zwei
Jahre auf 2027 (s.
Vorschlag für eine Verordnung).
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Aktuelle
soziale Themen
Reaktionen zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie
: Gewerkschaften begrüßen die im Trilog erzielte vorläufige
Einigung vom 21. Mai (s. In den Schlagzeilen). „Während immer mehr
Umstrukturierungen durchgeführt werden und Tausende von Arbeitsstellen in ganz
Europa gefährdet sind“, so Isabelle Barthès, stellvertretende Generalsekretärin des
europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe, „werden unsere EBRs damit
zusätzliche Instrumente erhalten und ihr Recht auf Unterrichtung und Anhörung
wirksamer ausüben können (s. Pressemitteilung).
IndustriAll Europe und der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) betonen jedoch, dass
„eine abschließende Einschätzung erst erfolgen kann, wenn der vollständige Wortlaut
vorliegt“ (s. Pressemitteilung).
Der EGB erinnert an drei seiner Hauptforderungen: Wirksamere Strafen, die
Möglichkeit für Gerichte, eine Entscheidung des Arbeitgebers auszusetzen und die
Garantie, dass EBRs über die erforderliche Rechtsfähigkeit und die notwendigen
Mittel verfügen, um gerichtlich vorgehen zu können. IndustriAll Europe teilt diese
Positionen und erwartet außerdem „wichtige Fortschritte in wesentlichen Aspekten wie
bei der Definition von länderübergreifenden Angelegenheiten und Einschränkungen der
Vertraulichkeit“. In diesen Mitteilungen – ebenso wie in denen des Parlaments und
des Rats – gibt es keinen Hinweis auf die Aufnahme von Neuverhandlungen, um die
bestehenden EBR-Vereinbarungen mit der künftigen Richtlinie in Einklang zu bringen.
Die europäischen Arbeitgeberverbände haben sich dagegen nicht zur vorläufigen
Einigung geäußert.
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Europäische Arbeitsbehörde : Die
EU-Kommission legte am 26. Mai ihren Bericht
zur Bewertung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) vor, um Erfahrungen aus
der ersten Amtszeit dieser 2020 eingerichteten Behörde zu sammeln (s. European Labour Authority),
die nicht die Befugnisse einer „normalen Behörde“ hat, da sie ohne die Zustimmung
der Mitgliedstaaten so gut wie nicht handlungsfähig ist (s. IR Notes 128).
Die Kommission schlägt eine Überarbeitung der Gründungsverordnung vor, damit die ELA
personenbezogene Daten besser verarbeiten, „die Mitgliedstaaten um Zusammenarbeit
bei konzertierten und gemeinsamen Kontrollen“ ersuchen und sich „durch
Informationsmaßnahmen der Situation von Drittstaatsangehörigen besser“ annehmen kann
(s. Mitteilung).
Isabelle Schömann, stellvertretende Generalsekretärin des Europäischen
Gewerkschaftsbunds, entnimmt dem Bericht, dass die ELA „eindeutig mit weiteren
Befugnissen und Mitteln ausgestattet werden muss, um gegen die massive Ausnutzung
vorzugehen, denen grenzüberschreitende Arbeitnehmer ausgesetzt sind (s. Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Unmittelbare Diskriminierung :
Ein ehemaliger spanischer Arbeitnehmer beanstandet bei
Renteneintritt die Höhe seiner Rente, bei der die durch die Sozialvorschriften
vorgesehene Zulage zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Gefälles nicht
berücksichtigt war. Diese Zulage soll das geschlechtsspezifische Gefälle im Bereich
der sozialen Sicherheit durch den Ausgleich des finanziellen Nachteils verringern,
den die Mütter in ihrer beruflichen Laufbahn aufgrund ihrer führenden Rolle bei der
Erziehung ihrer Kinder erleiden und der sich insbesondere in der Zahlung
verminderter Beiträge zum System der sozialen Sicherheit und damit in der Gewährung
geringerer Leistungen der sozialen Sicherheit äußert. Der Rentner, Vater von zwei
Kindern, ist der Ansicht, dass diese Gesetzgebung Männer gegenüber Frauen
benachteiligt, in dem Maße, in dem Frauen, die eine Rente beziehen und ein oder
mehrere Kinder haben, die Rentenzulage automatisch gewährt bekommen, während Männer
in einer vergleichbaren Situation zusätzliche Voraussetzungen erfüllen müssen, unter
anderem eine tatsächliche Unterbrechung ihres Berufslebens und Einzahlungen in das
System der sozialen Sicherheit. In einem Urteil
vom 15. Mai bestätigt der Gerichtshof eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts und stellt fest, dass sie nicht gerechtfertigt ist, „da eine solche
Rentenzulage nicht geeignet ist, die Nachteile, die Frauen hinzunehmen haben,
dadurch auszugleichen, dass ihnen in der beruflichen Laufbahn geholfen wird, und
damit die volle Gleichstellung von Männern und Frauen im Arbeitsleben effektiv zu
gewährleisten“.
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2.
Mitgliedstaaten
Spanien
Lockerung der Migrationspolitik :
Das königliche Dekret
155/2024 vom 19. November 2024 zur Lockerung der Migrationspolitik ist am
20. Mai in Kraft getreten (s. Mitteilung).
Geändert wurde u.a.: Das Visum zur Arbeitsplatzsuche wurde von 3 auf 12 Monate
verlängert, es gelten neue Integrationskriterien (Arraigo), die eine Legalisierung
von Personen mit irregulärem Status ermöglichen – berücksichtigt werden unter
anderem ihre soziale Integration, ihre sozialberufliche Entwicklung oder
Berufsausbildung sowie ihre familiären Bindungen. Auch wurde die Aufenthaltsdauer
zur Beantragung eines Arraigo in mehreren Fällen von drei auf zwei Jahre verkürzt.
Mit diesen Maßnahmen soll die soziale und berufliche Integration von Ausländern mit
Bindungen zu Spanien erleichtert werden.
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Finnland
Reform des Arbeitsmarkts : Das
Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung hat drei dreigliedrige Arbeitsgruppen
eingerichtet, um drei Regierungsmaßnahmen vorzubereiten (s. Mitteilung):
Die erforderliche Grenze für die Einsetzung einer Arbeitnehmervertretung in
Unternehmen soll von 150 auf 100 Arbeitnehmer herabgesetzt werden. Arbeitgeber
sollen künftig entscheiden können, wann der auf einem Zeitsparkonto angesammelte
Urlaub genommen wird, und nicht mehr nur der Arbeitnehmer. Außerdem möchte die
Regierung das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz abklären und den
Verwaltungsaufwand verringern.
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Niederlande
Mehr Sicherheit für Zeitarbeiter :
Ein Gesetzesvorhaben soll flexible Beschäftigungsverhältnisse
sichern (s. Mitteilung).
Zeitarbeitskräfte sollen von denselben Arbeitsbedingungen profitieren wie
Festangestellte. Damit kann die Gefahr von Ausbeutung verringert werden. Es dürfen
nicht mehr als drei Zeitarbeitsverträge innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen
werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, Null-Stunden-Verträge durch Verträge mit
einer Mindest- und einer Höchststundenzahl zu ersetzen, wobei der Unterschied
zwischen beiden nicht mehr als 130 % betragen darf. Einzige Ausnahme sind die
Nebenjobs junger Menschen, z.B. Studenten. Wird das Gesetz in beiden Kammern
angenommen, tritt es im Januar 2027 in Kraft. Die Gewerkschaft VCP sowie die
Arbeitgeberorganisationen VNO-NCW und MKB-Nederland erklären, dass es sich um eine
wichtige Etappe des neuen Maßnahmenpakets für einen besseren Arbeitsmarkt handelt
(s. Mitteilungen von VCP
und VNO-NCW).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neuer EBR : Nach der 2022
erfolgten Übernahme bestimmter Aktivitäten des Medienkonzerns Thomson Reuters in
Spanien und des Informationsdienstleisters Wolters Kluwer in Spanien, Frankreich und
Portugal hat der schwedische Konzern Karnov die Einrichtung eines EBR
ausgehandelt, der seine 1.200 Beschäftigten in der EU vertritt. Der am 12. März
unterzeichnete Vertrag
fällt recht kurz aus und übernimmt die wichtigsten Bestimmungen der Richtlinie.
Damit ein möglichst offener Austausch gewährleistet wird, schränkt die Vereinbarung
die Informationsweitergabe ein: Grundsätzlich bleiben alle Informationen
vertraulich, es sei denn, die Unternehmensleitung erklärt ausdrücklich und
schriftlich, dass die Verpflichtung zur Vertraulichkeit für eine bestimmte
Information oder ein bestimmtes Dokument nicht gilt. Der EBR trifft sich einmal im
Quartal per Videokonferenz ohne die Unternehmensleitung (der EBR kann sie bei Bedarf
einladen) und einmal im Jahr als Präsenztagung im Plenum. Der Austausch erfolgt
ausschließlich auf Englisch.
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Transnationale Vereinbarungen
Anerkennung der Gewerkschaftsarbeit :
Die Unternehmensleitung der dänischen Genossenschaft Arla Foods (19.500 Beschäftigte)
und die Gewerkschaft IUL haben am 14. Mai eine Absichtserklärung
unterzeichnet, die auf eine erste transnationale
Vereinbarung zur Prävention von sexueller Belästigung folgt. Mit dieser
neuen Erklärung bestätigten die beiden Parteien „ihre Absicht, die Treffen zwischen
den Personalverantwortlichen von Arla Foods und den IUL-Vertretern und ihren
Mitgliedsorganisationen fortzuführen, um „den konstruktiven und kontinuierlichen
Dialog aufrechtzuerhalten“. Sie treffen sich zweimal im Jahr. Arla Foods erkennt
an, dass die Zusammenarbeit mit IUL dem Unternehmen hilft, seine Pflichten in Bezug
auf die Menschenrechte und die Sorgfaltspflichten nach der EU-Richtlinie
einzuhalten. Weitere Diskussionsschwerpunkte könnten sein: Eindämmung des
Klimawandels, nachhaltige Beschäftigung, Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz, Zwangsarbeit, sexuelle Belästigung und Geschlechtergleichstellung.
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