 |
| |
IR Notes 26 – 25 Februar 2015
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei par Raluca Dimitriu, Francisco Gomez
Abelleira, Ekaterina Markova, Christer Thörnqvist und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
|
|
|
|
| |
Interview
Emmanuel Jahan, Vorsitzender des Ausschusses für den Sektoralen Sozialen
Dialog im Bereich Luftfahrt
Welche Erkenntnisse ziehen Sie aus
der Konferenz der europäischen Sozialpartner am 12.-13. Februar
2015 in Paris, bei der es um atypische
Beschäftigungs-verhältnisse im Luftfahrtsektor und
Scheinselbständigkeit ging? Abgesehen vom Erfolg dieser Konferenz, an
der mehr als 100 Personen anstelle der ursprünglich angemeldeten 60
teilnahmen, begrüße ich zunächst die Tatsache, dass die Idee eines
globalen Abkommens über Mindeststandards bei der Beschäftigung im
Luftverkehr langsam Fuß fasst. Ein solches Abkommen könnte,
vergleichbar mit dem Abkommen, das unter der Federführung der ILO im
maritimen Sektor ausgehandelt wurde, auf Grundsätzen beruhen, die
die Sozialversicherungsregeln für mobile Arbeitnehmer (Piloten,
Kabinenpersonal) festlegen, und zwar unter Hinweis auf die nationale
Gesetzgebung des Landes, in dem sich die Heimatbasis (home base)
dieser Beschäftigten befindet. Dies könnte sowohl für die Anwendung
des Arbeits- als auch des Sozialversicherungsrechts gelten. Auch
wenn die Gespräche auf europäischer Ebene geführt werden können, so
muss die Antwort auf ein weltweites Sozialdumping zwangsläufig auf
globaler Ebene erfolgen.
Welche Lösungen wurden
vorgeschlagen, um gegen das Phänomen der Scheinselbständigkeit
vorzugehen, das in einer Studie der Universität von Gent
nachgewiesen wurde, an der mehr als 6.500 Piloten teilnahmen?
Die Studie
zeigt, dass viele Piloten tatsächlich scheinselbständig sind – ohne
es zu wissen oder auf jeden Fall ohne sich Gedanken darüber zu
machen – da sie nur für eine Luftfahrtgesellschaft arbeiten. Zu
diesem Punkt sollte darauf hingewiesen werden, dass die Europäische
Kommission (GD Beschäftigung), vertreten durch Armindo Silva, es für
angebracht hält, die verschiedenen Elemente des Unionsrechts und der
Rechtsprechung in einem einzigen Text, in einer Verordnung oder
einer Richtlinie, zusammenzufassen, um unmissverständlich
darzulegen, was einen selbständigen Erwerbstätigen von einem
Arbeitnehmer unterscheidet.
Wie geht es jetzt nach der
Konferenz weiter? Vor der Konferenz hatte die
Verkehrskommissarin den Ausschuss für den Sektoralen Sozialen Dialog
im Bereich Luftfahrt aufgefordert, Beweise für die Entwicklung der
Scheinselbständigkeit im Sektor zu erbringen und ihre Bereitschaft
erklärt, einen Dialog mit den beteiligten Parteien zu führen. So
wird die in unserem Auftrag durchgeführte Studie der Universität von
Gent als Arbeitsgrundlage für die nächsten Treffen mit der
Kommissarin dienen. Sie hat die in der Presse zitierte Liste mit den
220 Piloten erhalten, die sich als selbständige Erwerbstätige
darstellen, obwohl sie nur für eine Luftfahrtgesellschaft arbeiten.
Und sie hat den Arbeitsvertrag eines Piloten der Norwegian Airline
vorliegen, der in Bangkok stationiert ist und vorwiegend in der EU
arbeitet. Alle diese Unterlagen sind Beweise.
|
|
|
|
| |
Agenda
4. – 6.
März Brüssel Internationale
Konferenz „Women’s
health and work“, ausgerichtet vom Europäischen
Gewerkschaftsinstitut (ETUI/EGI).
5.
März Brüssel Hochrangige
Konferenz, die von der Europäischen Kommission anlässlich des 30.
Jahrestags der Einführung des europäischen Sozialdialogs (Val Duchesse)
ausgerichtet wird, um dem sozialen Dialog neue Impulse zu geben.
5.
März Berlin 10. Hans-Böckler-Forum
zum Arbeits- und Sozialrecht.
9.
März Brüssel Rat
Beschäftigung und Soziales.
12.
März Paris Internationales
IRES-Seminar zu „Beschäftigungsverhandlungen auf Unternehmensebene:
Erfahrungen in einigen europäischen Ländern“ mit Jacques Freyssinet,
Ökonom, emeritierter Professor an der Universität Paris I
Panthéon-Sorbonne.
17.
März Paris Europe et
Société organisiert zusammen mit Réalités du dialogue social im Rahmen
der Vortragsreihe zum europäischen sozialen Dialog eine Veranstaltung
zur kritischen Prüfung des sektoralen sozialen Dialogs, seiner
Resultate, Verfahren und Perspektiven.
31.
März Riga Forum
der Sozialpartner über die
Rolle des sozialen Dialogs zur Förderung des
Wirtschaftswachstums und der Qualität der
Arbeitsplätze, organisiert von den lettischen
Sozialpartnern und der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.
31.
März Brüssel Arbeitsessen,
ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut zum Thema „The
Nordic Model towards 2030. A new chapter?“, mit Jon Erik Dølvik,
Fafo, Institute for Labour and Social Research, Oslo.
9. und 10.
April Paris Seminar
zur transnationalen Zuständigkeit von Europäischen Betriebsräten –
ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung
der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager reserviert,
die für EBRs zuständig sind. Tél. : + 33 (0)6 81 41 53 95 frederic.t@irshare.eu
16. – 17.
April Brüssel Seminar
„Europäisches Gespräch 2015“ organisiert von der Hans-Böckler-Stiftung
zum Thema „Wohlstand
in Europa … gibt es nur, wenn wir die wachsende Ungleichheit
stoppen“ mit Lazlo Andor, Reiner Hoffmann und Paul Krugman,
Professor an der Universität Princeton und Nobelpreisträger für
Wirtschaftswissenschaften 2008.
|
|
|
|
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Maßnahmen
gegen das Sozialdumping im Straßentransport werden verschärft
Während die EU-Kommission die Entscheidung der deutschen Regierung prüft, den
gesetzlichen Mindestlohn auf ausländische Lkw-Fahrer anzuwenden, die im
Transitverkehr sind oder Transportleistungen in Deutschland erbringen, hat die
französische Regierung beschlossen, dem deutschen Beispiel zu folgen. So hat die
Regierung in einer Parlamentsdebatte eine Gesetzesänderung verabschiedet, wonach
„jeder Fahrer, der Transportdienstleistungen im grenzüberschreitenden Verkehr
erbringt, in den Genuss der in Frankreich geltenden Sozialvorschriften und dem dort
geltenden Mindestlohn kommen soll“, so die Pressemitteilung
(auf Französisch) des französischen Wirtschaftsministeriums. Mit dieser Änderung
können auch „ausländische Spediteure, die Lkw-Fahrer in Frankreich ohne die
erforderlichen Papiere arbeiten lassen, wegen Schwarzarbeit strafrechtlich verfolgt
werden”. Diesem Text zufolge wird die Haftung für die Einhaltung der französischen
Sozialvorschriften durch ausländische Lkw-Fahrer auf den französischen Auftraggeber
übertragen. Ein Dekret soll ausführen, wie die französischen Rechtsvorschriften zur
Entsendung von Arbeitnehmern auf Lkw-Fahrer angewendet werden. „Es handelt sich um
Maßnahmen gegen „Sozialdumping durch ausländische Unternehmen, aber auch durch
französische Unternehmen, die ihre Sozialausgaben optimieren, indem sie Filialen im
Ausland gründen“, erklärte Alain Vidalies, Staatssekretär für Transport und
Fischerei am 17. Februar 2015. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die Kommission diese
Entscheidungen im Hinblick auf den Grundsatz des freien Waren- und
Dienstleistungsverkehrs für begründet hält. Nachdem der internationale
Unternehmerverband IRU ein Moratorium für die Umsetzung der deutschen Entscheidung
gefordert hat, informiert der Verband seine Mitglieder darüber, ohne auf die
französische Entscheidung einzugehen (siehe Pressemitteilung).
Die Europäische Transportarbeiter-Förderation (ETF, siehe Pressemitteilung)
unterstützt dagegen die Entscheidung der deutschen Regierung, den Mindestlohn im
Straßenverkehr anzuwenden, ebenso wie die belgischen (Erlass vom
14. April 2014 auf Französisch und Flämisch) und französischen (Gesetz
Nr. 2014-790 vom 10. Juli 2014, auf Französisch) Rechtsvorschriften, den
Lkw-Fahrern die Mindestruhezeiten einzuräumen. Die Föderation hatte zuvor das Urteil
eines niederländischen Gerichts begrüßt, das einem niederländischen Spediteur
auferlegte, den niederländischen Tarifvertrag des Sektors auf ungarische Lkw-Fahrer
anzuwenden, die im Auftrag seiner ungarischen Filiale in den Niederlanden arbeiteten
(siehe Pressemitteilung).
Die Kommission, die zurzeit eine Reihe von Maßnahmen zum Güterkraftverkehr
(„Kraftverkehrspaket“) ausarbeitet, kann sich dieser Debatte, die auch von den
europäischen Abgeordneten des Transportausschusses geführt wird, nicht entziehen,
und ihre Auslegung der europäischen Rechtsvorschriften wird im Frühjahr erwartet
(siehe auch Artikel
des Europaforums v. 22.01.2015, auf Französisch).
|
1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Mittel aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische
Kommission hat am 6. Februar 2015 vorgeschlagen, 2,5 Mio. EUR bereitzustellen,
um 250 ehemalige Beschäftigte der Lufthansa Technik Airmotive Ireland und zweier
ihrer Zulieferer bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz (siehe Pressemitteilung
der Kommission) zu unterstützen.
|
Sektoraler
sozialer Dialog
- Förderung der Telearbeit in der
Versicherungsbranche: Am 10. Februar 2015 haben die
Sozialpartner eine Gemeinsame
Erklärung zur Telearbeit unterzeichnet. Diese Erklärung orientiert sich
an dem europäischen Rahmenabkommen, auf das sich die Sozialpartner am 16. Juli
2002 branchenübergreifend geeinigt hatten. Die Unterzeichner vertreten die
Auffassung, dass Telearbeit einerseits den Arbeitgebern zugutekommt, die von
motivierteren Arbeitskräften profitieren, andererseits aber auch den
Arbeitnehmern. Letztere haben den Vorteil einer flexibleren Arbeitszeit und
sparen Zeit, Geld und Stress, weil sie weniger Fahrten zum Arbeitsplatz haben.
In der Erklärung werden die einzelnen Punkte präzisiert, die bei der Umsetzung
der Telearbeit im Rahmen von individuellen Absprachen oder tariflichen
Vereinbarungen auf Branchen- oder Unternehmensebene zu berücksichtigen sind.
- Bericht über die Beschäftigung von Frauen
im Eisenbahnsektor: Die Sozialpartner haben am 2.
Februar 2015 ihren dritten
Bericht über die Anwendung der 2012 verabschiedeten Empfehlungen
veröffentlicht, um die Vertretung und Integration von Frauen in diesem Sektor zu
verbessern. 38 Unternehmen, die fast 900.000 Mitarbeiter vertreten, haben
geantwortet. Dem Bericht zufolge verzeichnet die Beschäftigungsquote von Frauen
2014 mit 19,8% einen geringfügigen Anstieg gegenüber 19,5% im Jahre 2013. In
den 10 Ländern, die sich an den drei Umfragen beteiligten, arbeiten seit 2010 1%
mehr Frauen. Der Anteil an Lokführerinnen ist mit 2% sehr niedrig (dagegen 21%
in Schweden).
|
Rechtsprechung
- Anwendung des Mindestlohns auf entsandte
Arbeitnehmer: Der Europäische Gerichtshof hat ein
wichtiges Urteil in einer Rechtssache zum Mindestlohn erlassen. Demzufolge muss
der in zwei finnländischen Tarifverträgen festgelegte Mindestlohn 186 Polen
gezahlt werden, die von ihrem polnischen Arbeitgeber nach Finnland entsandt
wurden (EuGH,
12. Februar 2015, in der Rechtssache C 396/13, Sähköalojen ammattiliitto
ry). Die Arbeiter waren auf der Baustelle eines Kernkraftwerks
beschäftigt und 15 km von der Baustelle entfernt untergebracht. Sie forderten
die Zahlung mehrerer Lohnbestandteile, die ihrer Auffassung nach Teil des
Mindestlohns sind. Die Entsenderichtlinie 96/71 legt fest, dass entsandte
Arbeitnehmer Anspruch auf den „Mindestlohnsatz“ des Aufnahmemitgliedstaates
haben, definiert aber nicht die Zusammensetzung dieses Mindestlohns. Dies fällt
in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die Richtlinie präzisiert lediglich,
dass die “Entsendungszulagen“ (wie eine Entsendungsprämie) „als Bestandteil des
Mindestlohns“ gelten, sofern sie nicht als Erstattung für Entsendungskosten wie
Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten gezahlt werden. Das Gericht ist
der Ansicht, dass Tagegeld und die Wegezeitentschädigung nicht als Erstattung
von tatsächlich entstandenen Kosten gezahlt werden. Somit sind diese
Entschädigungen als „Entsendungszulage“ einzustufen und Bestandteil des
Mindestlohns. Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßte dieses Urteil, in dem
„der Grundsatz der Lohngleichheit die Oberhand über Sozialdumping und den
bedingungslosen Konkurrenzkampf gewonnen hat“. In der Praxis sollte dieses
Urteil ein Anreiz für die Sozialpartner sein, sich auf eine detaillierte
Definition des Mindestlohns zu einigen und diese Information Arbeitgebern und
entsandten Arbeitnehmern zugänglich zu machen. Aus diesem Urteil geht ebenfalls
hervor, dass der Mindestlohn, auf den entsandte Arbeitnehmer Anspruch haben,
nicht nur aus dem gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn besteht, sondern
auch aus anderen Lohnbestandteilen im Zusammenhang mit der Arbeit der
Beschäftigten, die nicht als Erstattung für infolge der Entsendung entstandene
Kosten gezahlt werden. Der gesetzliche oder tarifliche Mindestlohnsatz setzt
sich somit nicht aus der Summe der einzelnen Lohnbestandteile zusammen. Wenn
diese Auslegung richtig ist, dann begrenzt die Rechtsprechung tatsächlich die
Gefahr von Sozialdumping, indem sie die Gesamthöhe des an entsandte Arbeitnehmer
zu zahlenden Entgelts der Vergütung annähert, die inländischen Arbeitnehmern
gewährt wird.
|
2.
Mitgliedstaaten
Bulgarien
- Machtübergabe an der Spitze des
Gewerkschaftsbunds Podkrepa: Beim 9. Kongress des
Gewerkschaftsbunds Podkrepa am 9. Februar 2015 haben die Delegierten des
Gewerkschaftsbunds ein neues Führungsteam gewählt: Dimitar Manolow wurde zum
Präsidenten und Ioanis Parteniotis zum Vizepräsidenten gewählt. Als Anerkennung
für seinen Beitrag zur Gründung und zur Weiterentwicklung der Gewerkschaft seit
nunmehr 26 Jahren wurde Konstantin Trentschew der Titel des Ehrenpräsidenten
verliehen.
- Dreiseitige Konzertierung in
Gefahr: Die vier auf Landesebene vertretenen
bulgarischen Arbeitgeberverbände (AICB, BIA, BCCI und CEIBG) haben damit
gedroht, den Nationalen Rat für Trilaterale Zusammenarbeit zu verlassen, wenn
die Regierung nicht unverzüglich ihre derzeitige Praxis ändere,
Gesetzesänderungen ohne Konzertierung zu verabschieden. In einem gemeinsamen
Schreiben weisen sie darauf hin, dass der Rat seit Ende November 2014 keine
regelmäßigen Sitzungen mehr abgehalten habe, die Regierung in diesem Zeitraum
aber wichtige wirtschafts- und sozialpolitische Entscheidungen getroffen habe,
wie die Änderung des Sozialgesetzbuches durch die Einführung eines Rechts der
Bürger, sich für einen universellen Pensionsfonds oder für den Pensionsfonds
beim Nationalen Versicherungsinstitut zu entscheiden. Die Regierung weist diese
Vorwürfe zurück und vertritt die Auffassung, dass der soziale Dialog bei
wichtigen Entscheidungen stattgefunden hat.
|
Rumänien
- Anpassung des nationalen Rechts an das
EU-Recht: Kraft Gesetz Nr. 12/2015, das am 22. Januar
2015 veröffentlicht wurde, wird das nationale Recht in mehreren Punkten an das
Unionsrecht angepasst: 1. Das Gesetz legt nun fest, dass Leiharbeitnehmer
Anspruch auf denselben Lohn haben wie die Beschäftigten des entleihenden
Unternehmens, die dieselbe Arbeit ausführen. Wenn kein Mitarbeiter des
entleihenden Unternehmens dieselbe Position innehat, muss der Lohn des
Leiharbeitnehmers dem Lohn entsprechen, der nach dem für dieses Unternehmen
geltenden Tarifvertrag angesetzt ist. Bislang lautete die einzige Vorgabe, dass
dem Leiharbeitnehmer der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen sei. 2. Der bezahlte
Jahresurlaub wird grundsätzlich im Verhältnis zu der im Kalenderjahr geleisteten
Arbeitszeit gewährt. Ab jetzt werden bei der Berechnung der Dauer des bezahlten
Urlaubs auch Unterbrechungen wie Krankheitstage, Mutterschaftsurlaub,
Mutterschutz oder Urlaub wegen der Erkrankung eines Kindes mitberücksichtigt.
Muss der Leiharbeitnehmer seinen bezahlten Jahresurlaub aufgrund einer der oben
genannten Gründe unterbrechen, verlängert sich der bezahlte Urlaub um die
entsprechende Dauer, oder der Leiharbeitnehmer kann diese nicht genommenen
bezahlten Urlaubstage verschieben. 3. Wenn eine Erwerbsunfähigkeit zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt, erfolgt ab jetzt die Kündigung zu dem
Zeitpunkt, an dem die Erwerbsunfähigkeit medizinisch festgestellt wird. Bisher
erfolgte die Kündigung, wenn die Rentenversicherung eine Invaliditätsrente
zuerkannte, was zu einer Verlängerung des Arbeitsvertrags des Beschäftigten
führte, der nicht mehr in der Lage war zu arbeiten.
|
Schweden
- Debatte über die Gleichstellung von
Männern und Frauen: Eine lebhafte Debatte wird derzeit
in der Gewerkschaftswelt über das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen
geführt. Anfang Februar prangerte Annelie Nordström, Präsidentin der
Gewerkschaft der kommunalen Beschäftigten Schwedens, in der linken Tageszeitung
Dagens Etc das ungerechtfertigte Lohngefälle zwischen Männern und
Frauen an, sowie die Unterschiede bei den Arbeitsbedingungen und den Renten, die
aufgrund des niedrigeren Einkommens der Frauen im Laufe ihres Arbeitslebens
geringer ausfallen. Bei der Debatte geht es weniger um die Unterschiede zwischen
Männern und Frauen an sich, sondern vielmehr um die Unterschiede zwischen den
Beschäftigten im öffentlichen Dienst (80% Frauen) und denen in der
Exportindustrie (80% Männer). Der Artikel stellt die im Rahmen von
Tarifverträgen der Exportindustrie ausgehandelten Lohnerhöhungen in Frage, die
einen Lohnstandard für den übrigen Arbeitsmarkt darstellen. Allerdings werden
diese Erhöhungen in Form eines Prozentsatzes angegeben, während die
Gewerkschaften des öffentlichen Sektors eine Erhöhung der Reallöhne fordern. Bei
der nächsten Verhandlungsrunde auf nationaler Ebene im Frühjahr 2016 werden
diese unterschiedlichen Ansichten zwischen den Gewerkschaften Thema sein, wenn
es darum geht, Arbeitskampfmaßnahmen für den nächsten Herbst festzulegen. Die
Chefs der Gewerkschaften für Mitglieder in der Exportindustrie haben deutlich
angekündigt, dass sie auf die Rolle des in ihren Vereinbarungen festgelegten
Lohnstandards nicht verzichten wollen, um eine größere Lohngleichheit zwischen
Männern und Frauen und zwischen den Beschäftigten im öffentlichen und im
privaten Sektor zu erreichen.
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Edenred: Die am 17.
September 2014 unterzeichnete EBR-Vereinbarung für die
Edenred-Gruppe (6.000 Beschäftigte) ist ab sofort auf der IR Share
Website verfügbar. Außer in Fällen, in denen ein Projekt zwei Einrichtungen in
zwei verschiedenen Mitgliedstaaten betrifft, ist „die Qualität des
transnationalen Gegenstands ein entscheidendes Element der Abstimmung” zwischen
der Unternehmensleitung und dem Betriebsratsvorsitzenden, heißt es in der
Vereinbarung. Der EBR setzt sich aus einem Arbeitnehmervertreter pro Land
zusammen, ohne zusätzliche Vertreter in Verhältnis zur Beschäftigtenzahl.
- Famar: Die am 2. Oktober
2014 unterzeichnete EBR-Vereinbarung für den
Pharmahersteller Famar (3.272 Beschäftigte) steht ebenfalls auf der IR
Share Website zur Verfügung. Diese Vereinbarung, in der die wesentlichen
Klauseln der Richtlinie 2009/38 übernommen wurden, zeigt, dass auch in einem
kleineren Konzern ein qualitativ hochwertiger Prozess der Unterrichtung und
Anhörung vereinbart werden kann, ohne dabei den wirtschaftlichen Rahmen zu
sprengen.
|
Transnationale Verhandlungen
Gamesa: Gamesa, ein spanischer
Konzern, der sich auf erneuerbare Energien spezialisiert hat (6.000 Beschäftigte,
davon 36% in Spanien), unterzeichnete am 18. Februar 2015 ein weltweites Rahmenabkommen mit
dem internationalen Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union. Dieses Abkommen,
das den neuesten Leitsätzen von IndustrieAll folgt (siehe IR
Notes 25), sieht die Einrichtung eines Überwachungsausschusses vor, der sich
aus Vertretern der Unternehmensleitung und IndustriAll sowie drei spanischen
Gewerkschaften zusammensetzt (FITAG-UGT, MCA-UGT und CCOO Industrie) (siehe
Pressemitteilung von IndustriAll
und Gamesa).
|
4. Studien
und Berichte
- Empfehlungen für die Beschäftigung von
jungen Menschen: Der Wissenschaftliche Dienst des
Europäischen Parlaments hat einen Bericht
über die verschiedenen in den EU-Mitgliedstaaten durchgeführten
beschäftigungspolitischen Maßnahmen für junge Menschen unter 25 Jahren
veröffentlicht. Der Bericht schließt mit einer Reihe von Empfehlungen, wie
beispielsweise die persönliche Betreuung junger Menschen durch die
Arbeitsvermittlungen zu verstärken, Aus- und Fortbildungen im privaten Sektor zu
bevorzugen, die eher in einer festen Arbeitsstelle münden, als die vom
öffentlichen oder Vereinssektor angebotenen Angebote oder auch Maßnahmen gegen
die Diskriminierung von jungen Menschen auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78
durchzuführen, die in der Regel beim Vorgehen gegen die Diskriminierung älterer
Arbeitnehmer herangezogen wird.
- Arbeitsbedingungen nach Wirtschaftszweig:
Anhand der 5. Europäischen Erhebung über Arbeitsbedingungen
(European Working Conditions Survey) hat die Stiftung zur Verbesserung der
Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) die Ergebnisse
nach Wirtschaftszweigen aufgeschlüsselt veröffentlicht. Dies ermöglicht
eine gezielte Betrachtung der Arbeitsbedingungen in über 30 Branchen in Europa.
|
Das aktuelle
Schlagwort
Massenentlassungen
Die Europäische Union hat sich noch nie zu Einzelkündigungen geäußert. Anders sieht
es bei Massenentlassungen aus. Kurz nach der ersten Ölkrise, die zu zahlreichen
Umstrukturierungen führte, haben die Mitgliedstaaten die Richtlinie
75/129 angenommen, die inzwischen in ihrer Neufassung, der Richtlinie
98/59 vom 20. Juli 1998 gültig ist. Demzufolge besteht die Pflicht zur
Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertreter und zur Suche nach alternativen
Lösungen, um Entlassungen zu vermeiden. Unter den Anwendungsbereich fallen
Massenentlassungen (Definition richtet sich nach der Zahl der Beschäftigten), die in
einem Betrieb in einem bestimmten Zeitraum (30 bis 90 Tage) erfolgen. Der
Gerichtshof soll sich demnächst zur Definition des Begriffs „Betrieb“ äußern.
Weitere Informationen dazu im Wörterbuch
der Arbeitsbeziehungen von Eurofound (auf Englisch).
|
|
|