IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 260 – Überarbeitete EBR-Richtlinie endgültig verabschiedet

  IR Notes 260 – 22 Oktober 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Nayla Glaise, Präsidentin von Eurocadres

Sie wurden auf dem Kongress am 15. und 16. Oktober in Paris einstimmig zur Präsidentin von Eurocadres wiedergewählt. Welche Ziele haben Sie sich für die neue Amtszeit gesetzt?
Eurocadres wird sich zunächst mit dem „Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze“ beschäftigen, das die Europäische Kommission bis Ende des Jahres ankündigt hat. Wir werden auf die Verabschiedung mehrerer Richtlinien drängen, vor allem der Richtlinien über Telearbeit, über das Recht auf Nichterreichbarkeit – denn dieses Recht betrifft alle Beschäftigten -, und über den Schutz vor psychosozialen Risiken und über algorithmisches Management. Gleichzeitig müssen wir uns auch dafür einsetzen, die Fortschritte zu sichern, die in der ersten Amtszeit von Ursula von der Leyen erzielt wurden. Die Arbeitgeber streben eine „Omnibus“-Richtlinie zu bestehenden Sozialvorschriften an. Die Aufweichung der Richtlinien über die Sorgfaltspflichten oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist bereits im Gange. Außerdem müssen wir die Arbeitgeber bremsen, die einige Bestimmungen der Entgelttransparenz-Richtlinie streichen wollen. In einem Kontext, in dem die Arbeitgeber erleben, dass ihnen alle zuhören, ist es wichtiger denn je, sich für den Erhalt der bisherigen Errungenschaften einzusetzen. Und auch wenn uns diese Situation nicht gerade hilft, es ist auch unser Ziel, in anderen Bereichen weiterzukommen – wie beim Klimaschutz, der Integrität am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Digitalisierung, der Gesundheit am Arbeitsplatz, beim algorithmischen Management, der Transformationen, der Mobilität usw. Darüber hinaus werden wir uns auch mit der Bewertung der von uns initiierten Richtlinie über Whistleblower befassen, um sie zu verbessern.
Und wie eine Podiumsdiskussion auf dem Kongress gezeigt hat, werden wir weiterhin Beziehungen zu anderen Organisationen der Zivilgesellschaft knüpfen, um koordiniert zu handeln und unsere Einflussmöglichkeiten zu stärken. Aus diesem Grund haben wir auch Chloé Mikolajczak – Aktivistin für Klima und soziale Gerechtigkeit und sehr aktiv in den sozialen Medien -, und Nathan Stewart, zur Podiumsdiskussion „Looking beyond the bubble“ eingeladen. Stewart ist Koordinator der NGO Fossil Free Politics, die NGOs in Brüssel koordiniert und arbeitet viel mit Gewerkschaften zusammen, u.a. auch als Streikhelfer, wenn die Interessen der Arbeitnehmer mit den Aufgaben dieser NGOs übereinstimmen. Wir wollen uns mehr mit solchen Akteuren vernetzen, um einen größtmöglichen Einfluss zu gewinnen.

 
  Agenda

 


5. November
Brüssel
Konferenz der Foundation für European Progressive Studies (FEPS) im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zum Thema: Den Einfluss der KI auf Entscheidungen verstehen – für ein besseres Verständnis der Auswirkungen von KI auf die Beschäftigung.


10. und 11. November
Luxemburg
Konferenz der Universität Luxemburg zum Thema: „Gesetze zur Regelung der Mindestlöhne: zwischen der EU und den Mitgliedstaaten (Anmeldung).0


13. November
Brüssel
Gemeinsame Konferenz der EU-Kommisison und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) mit dem Titel: „Für die Arbeitswelt von morgen: inklusive Partizipation und hochwertige Arbeitsplätze für ein wettbewerbsfähiges Europa“


19. und 20. November
Bordeaux
Das Europäische Gewerkschaftsinstitut ETUI geht in einem Schulungsseminar der Frage nach, wie Gewerkschaften EBRs im Rahmen von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen unterstützen können.


1. Dezember
Brüssel

Tagung des Rates Beschäftigung und Sozialpolitik

 
  Über uns ?

 


IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Polnisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden

Das Team:
Diese Ausgabe wurde erstellt bei Inès Bollet, Victoria Fonseca, Ambre Grenier-Boley, Laura Renucci, Iris Turlan und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.

Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: 
+33 (0)6 81 41 53 95

Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy – Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 –  Stammkapital 1.500 Euro – Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet – Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z 93933.

 
  Folgen Sie uns auf LinkedIn !

Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie uns! 745 Personen folgen uns bereits!

 

IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

In den Schlagzeilen
Überarbeitete EBR-Richtlinie endgültig verabschiedet

Die Europaabgeordneten haben am 9. Oktober den Vorschlag zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie endgültig angenommen. Der Vorschlag ging aus dem Kompromiss hervor, den die Verhandlungsführer des Parlaments, des Rates und der EU-Kommission am 21. Mai erzielt hatten (s. IR Notes 253). Trotz eines letzten Schreibens von BusinessEurope an die Abgeordneten, in dem sie unnötige und kostspielige neue Vorschriften kritisierten, trotz Druck einiger konservativer Abgeordneter, die um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen fürchteten, und der extremen Rechten, die vor den „europäischen Sowjets” warnte, verabschiedeten die Europaabgeordneten diese Fassung mit großer Mehrheit (414 Ja-Stimmen, 139 Nein-Stimmen und 61 Enthaltungen). Die Abstimmung markiert den „Schlusspunkt unter eine Debatte, die nun seit 16 Jahren läuft“, sagt Dennis Radtke (EVP), der die Überarbeitung bis zum Ende durchgezogen hat und seine Fraktion davon überzeugen konnte, dass sie gut begründet ist. Die Gewerkschaften, die eine Ablehnung im Namen der europäischen Wettbewerbsfähigkeit befürchteten, verfassten vor der Wahl sehr „wirtschaftsfreundliche“ Mitteilungen und versicherten, die Überarbeitung werde keine neuen Rechte begründen und den Unternehmen Rechtssicherheit bringen, ohne ihre Kosten zu erhöhen. Das stimmt nicht ganz, schon allein wegen der Umstellung auf zwei jährliche Präsenzsitzungen, die Kosten verursachen werden, und der neuen Regelung, wonach Arbeitgeber „die Kosten für Rechtsvertretung und Teilnahme“ an Verfahren tragen müssen, die der EBR zur Verteidigung seiner Rechte einleitet. Doch der Europäische Gewerkschaftsbund konnte damit einen echten Sieg verbuchen. Denn man muss nur das Schicksal der CSRD- und CS3D-Richtlinien bedenken (s. unten), um zu verstehen, dass es auch ganz anders hätte ausgehen können. Bevor die Richtlinie in Kraft tritt, muss sie noch vom Rat förmlich angenommen (eine reine Formalie, da 26 Mitgliedstaaten der Kompromissfassung zugestimmt haben) und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die Regierungen zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen, d. h. bis Ende 2027. Doch bei Verhandlungen oder Neuverhandlungen von Vereinbarungen wird diese neue Fassung bereits jetzt den Ausschlag geben.  Die wichtigste Auswirkung der Richtlinie besteht darin, dass sie zu einer Änderung fast aller bestehenden Vereinbarungen führen wird: Einige Bestimmungen sind zwingend vorgeschrieben, vor allem ebnen sie den Weg für die Neuverhandlung von Vereinbarungen, einschließlich der vor Inkrafttreten der Richtlinie 94/45, d.h. vor dem 23. September 1996, geschlossenen abweichenden Vereinbarungen. Die rund 350 betroffenen Gremien gelten nicht mehr als Eurobetriebsräte, und die Beschäftigten haben jetzt das Recht auf Verhandlungen für eine richtige EBR-Vereinbarung in ihrem Unternehmen. Neben der zu erwartenden Flut von Verhandlungen enthält die Fassung Maßnahmen zur Stärkung der EBR-Befugnisse: 1/ Durch die Anhörung des EBR müssen die Beschäftigten, „ihre Meinung im Vorfeld der Annahme einer Entscheidung“ äußern können.  Die Anhörung muss also vor der Entscheidung stattfinden, damit die Wirksamkeit der Richtlinie gewährleistet ist. 2/ Geben die Arbeitnehmervertreter ihre Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist ab, haben sie „Anspruch auf eine begründete schriftliche Antwort der zentralen Leitung […], bevor eine Entscheidung über die fraglichen Maßnahmen getroffen wird“. 3/ Die Unternehmen müssen begründen, warum sie Informationen nicht weitergeben wollen oder die Gründe nennen, warum diese vertraulich behandelt werden müssen, und die Dauer der Geheimhaltungspflicht festlegen. Sie behalten das Recht, Informationen in besonderen Fällen nicht weiterzugeben, doch sie müssen „die Gründe, die die Nichtübermittlung der Informationen rechtfertigen“, angeben. 4/ Der Zugang zur Justiz muss gewährleistet sein. 5/ Bei Verletzung des Rechts auf Unterrichtung wird „bei der Festlegung der Sanktionen die Schwere, die Dauer und die Auswirkungen der Nichteinhaltung sowie das Vorliegen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit“ berücksichtigt. Im Falle von „finanziellen Sanktionen“ wird der Jahresumsatz des Unternehmens berücksichtigt. 6/ Angestrebt wird ferner eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den besonderen Verhandlungsgremien und im EBR (jeweils mindestens 40 % der Sitze). 7/ Die subsidiären Vorschriften, die greifen, wenn es zu keiner EBR-Vereinbarung kommt, werden verschärft, u. a. mit zwei Präsenztagungen pro Jahr.


1. Europäische Union
Vorhaben

Aus für Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichte ist vorprogrammiert : Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat am 13. Oktober seinen Bericht zum Richtlinienvorschlag „Omnibus“ angenommen, der CS3D (Sorgfaltspflichten in der Lieferkette) und CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung) vereinfachen soll. Mit 17 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen erhielt der Bericht, der vom schwedischen Konservativen Jörgen Warborn (EVP) vorgelegt wurde, die Unterstützung der EVP, der Sozialdemokraten sowie der Liberalen von Renew. Dieser Kompromiss „ist nicht das Ergebnis eines Konsenses, sondern der Drohung der EVP, sich mit der extremen Rechten zu verbünden“, betont Andreas Rasche, Professor und Associate Dean an der Copenhagen Business School. Inhaltlich geht der Entwurf des Parlaments über die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur „Vereinfachung“ hinaus und verwandelt diese erste Omnibus-Richtlinie eindeutig in ein Instrument der Deregulierung. Der Anwendungskreis der CSRD soll sich nur noch auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz beschränken – im Gegensatz zu 1.000 Beschäftigten und 50 Millionen laut Kommissionsvorschlag – sowie auf Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen, die diese Schwellenwerte in der EU überschreiten. Wenn man zu der Anhebung der Schwellenwerte die Ausnahmen für Holdinggesellschaften und Finanzunternehmen hinzunimmt, könnte die Zahl der betroffenen Unternehmen in der EU nach Schätzungen von Andreas Rasche auf 4.200 sinken, was weit entfernt ist von den derzeit 46.450 Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, und auch von den 11.700 Unternehmen, für die früher die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (NFRD) galt. Noch drastischer fallen die Einschnitte bei der CS3D-Richtlinie aus: Die Kommission wollte die Anwendung auf Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro beschränken (um sie an die für die CSRD-Berichtspflicht vorgeschlagenen Schwellenwerte anzupassen). Das Parlament geht noch weiter und erhöht die Schwellenwerte auf 5.000 Mitarbeiter und 1,5 Milliarden Euro Umsatz (dies entspricht auch der Position des Rates). Und auch wenn der Kompromiss noch die Ausarbeitung eines Übergangsplans zum Klimaschutz vorsieht, wird dieser Plan vollständig ausgehöhlt: Durchführungsmaßnahmen müssen nicht mehr verpflichtend genannt werden , die Unternehmen müssen lediglich „angemessene Anstrengungen“ unternehmen (im Gegensatz zu den „größtmöglichen Anstrengungen“ in der aktuellen Fassung), um Ziele zu erreichen, die mit denen des Pariser Abkommens „vereinbar“ sind (und nicht mehr „dazu beitragen“) (s. Post von Andreas Rasche). Unter dem Druck der Arbeitgeberverbände und der extremen Rechten laufen diese beiden Richtlinien, an denen fast sechs Jahre gearbeitet wurde, Gefahr, bis Ende des Jahres in alle Einzelteile zerlegt zu werden.


Branchenübergreifender sozialer Dialog

Telearbeit und Recht auf Nichterreichbarkeit : Nach der am 6. Oktober beendeten zweiten Konsultationsphase der europäischen Sozialpartner muss die Europäische Kommission nun Rechtsvorschriften zur Telearbeit und zum Recht auf Nichterreichbarkeit ausarbeiten. Der Arbeitgeberverband BusinessEurope hat in seinem Beitrag zwar deutlich gemacht, dass er eine solche Regelung für überflüssig halte, erklärte sich aber offen, im Rahmen des Arbeitsprogramms der Sozialpartner über bestimmte Themen zu verhandeln. Ein merkwürdiges Angebot seitens eines Verbands, der bei den 2022 aufgenommenen Verhandlungen zu diesen beiden Themen nicht sehr professionell handelte (s. IR Notes 219). Das Angebot, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, wird von SGI Europe unterstützt (s. Position Paper). Es überrascht daher nicht, dass der Europäische Gewerkschaftsbund in seiner Antwort „die Kommission nachdrücklich auffordert, unverzüglich einen Legislativvorschlag vorzulegen, da die Arbeitgeber sich geweigert haben, die ausgehandelte Vereinbarung zur Annahme vorzulegen“. Genauer gesagt geht es um vier Vorschläge: Ein Vorschlag zur Telearbeit, einer zum Recht auf Nichterreichbarkeit, die „alle Arbeitnehmer“ betreffen, und zwei weitere zur Überarbeitung der Richtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und bei der Arbeit an Bildschirmgeräten.


Rechtsprechung

Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit : In einem Urteil vom 9. Oktober befindet der Gerichtshof, dass die Fahrtzeit zwischen dem Standort des Arbeitgebers und der Arbeitsstelle, die in einem Firmenwagen zu festgelegten Zeiten zurückgelegt wird, als Arbeitszeit gilt. In der Rechtssache geht es um Mitarbeiter eines öffentlichen Unternehmens, das für den Schutz eines Natura-2000-Gebiets zuständig ist. Die Mitarbeiter, deren Aufgabe es ist, die biologische Vielfalt zu erhalten, begeben sich eigenständig von ihrem Wohnsitz zu ihrem „Stützpunkt“, wo sie sich um 8.00 Uhr morgens einzufinden haben. Von dort aus fahren sie mit einem Firmenwagen bis zu ihrer Arbeitsstelle. Um 15.00 Uhr fahren sie mit dem Firmenwagen wieder zurück zum Stützpunkt. Von dort begeben sie sich nach Hause. Die Beschäftigten fordern, dass beide Fahrten zwischen der Arbeitsstelle und dem Stützpunkt als Arbeitszeit angerechnet werden – während das Unternehmen nur eine erfasst. Dem Gericht zufolge liegen die drei wesentlichen Merkmale des Begriffs „Arbeitszeit“ vor: 1/ Arbeitnehmer üben ihre Tätigkeit aus oder nehmen Aufgaben wahr, da die Fahrten „als untrennbar mit ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer im Bereich Biodiversität verbunden“ sind. 2/ Sie stehen „dem Arbeitgeber zur Verfügung“, denn die betroffenen Arbeitnehmer haben „während der erforderlichen Fahrzeit, die sich zumeist nicht verkürzen lässt, nicht die Möglichkeit, frei über ihre Zeit zu verfügen und ihren eigenen Interessen nachzugehen, so dass sie demnach ihren Arbeitgebern zur Verfügung stehen“. 3/ Und schließlich muss davon ausgegangen werden, dass die Beschäftigten „während der betrachteten Zeitspanne arbeiten“, denn „die Fahrten gehören untrennbar zum Wesen eines Arbeitnehmers, der keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort hat, so dass der Arbeitsort solcher Arbeitnehmer nicht auf die Orte beschränkt werden kann, an denen sie bei den Kunden ihres Arbeitgebers physisch tätig werden“.


2. Mitgliedstaaten
Österreich

Einheitliche Trinkgeldpauschale : Der Nationalrat hat eine einheitliche Regelung zur Einbeziehung der Trinkgelder in die Sozialversicherung angenommen (s. Pressemitteilung). Bisher gab es je nach Branche und Bundesland unterschiedliche Regelungen. Trinkgelder bleiben weiterhin steuerfrei. Die Neuregelung sieht verschiedene Pauschalbeträge je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeit vor (s. Artikel). Die Beschäftigten profitieren dadurch von höheren Pensionen, höherem Krankengeld und einem höheren Arbeitslosengeld.



Freie Dienstnehmer : Der Nationalrat hat Maßnahmen angenommen, die freien Dienstnehmern ab 2026 mehr Schutz bietet. Für sie können jetzt Kollektivverträge abgeschlossen werden, und es gelten nun Kündigungsfristen von vier bzw. sechs Wochen (s. Pressemitteilung). Zudem müssen die Arbeitgeber freie Dienstnehmer über die für sie geltenden Normen wie einen Mindestlohntarif informieren (s. Pressemitteilung).


Bulgarien

Tarifverhandlungen : Das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik hat ein Gesetzesvorhaben zur Änderung des Arbeitsrechts ausgearbeitet, mit dem die Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern auf sektoraler Ebene gestärkt werden sollen (s. Pressemitteilung). Es steht im Einklang mit der Priorität des Ministers Borislav Goutsanov, den Dialog zwischen Staat und Gewerkschaften zu beleben und bessere Arbeitsbedingungen zu garantieren. Der Gesetzesentwurf wurde in Abstimmung mit den Sozialpartnern erarbeitet und zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Vorgesehen ist ein gemeinsamer nationaler Plan zur Unterstützung der Tarifverhandlungen bis zum Jahresende. Dies entspricht auch den Anforderungen der EU-Mindstlohnrichtlinie.


Estland

Jugendarbeit : Die Regierung hat das Gesetz über Arbeitsverträge (§7) geändert: Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen während des Schuljahres zwei bis drei Stunden täglich arbeiten (s. Artikel von ERR news). Die Arbeitszeit in den Ferien beträgt nun acht Stunden täglich (§ 43) (s. Mitteilung der Industrie- und Handelskammer).


Frankreich

Elternschaft : Der Gesetzentwurf zur Finanzierung der Sozialversicherung 2026, der am 14. Oktober vom Ministerrat verabschiedet wurde, sieht einen „zusätzlichen Geburtsurlaub“ (Art. 42) bei Kindern vor, die ab dem 1. Juli 2027 geboren oder adoptiert werden, damit ihre Eltern sich um sie kümmern und die elterlichen Aufgaben besser aufteilen können. Dieser Urlaub von bis zu zwei Monaten würde teilweise von der Krankenversicherung abgedeckt (70 % des vorherigen Nettogehalts für den ersten, 60 % für den zweiten Monat) und könnte von jedem Elternteil einzeln, gleichzeitig oder abwechselnd mit dem anderen genommen werden. Er kann innerhalb von 9 Monaten nach dem Mutterschafts-, dem Vaterschafts- oder dem Adoptionsurlaub in Anspruch genommen werden.


Griechenland

13-Stunden-Tag : Am 16. Oktober hat das Parlament eine Arbeitsrechtsreform angenommen, zu der auch eine Verlängerung des Arbeitstags auf 13 Stunden zählt. Laut dem neuen Gesetz dürfen Beschäftigte – über den Standardarbeitstag von acht Stunden hinaus – höchstens an 37 Tagen im Jahr länger arbeiten. Dies gilt unter der Voraussetzung einer freiwilligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und einer Lohnzulage für die Überstunden von 40 %.  Vor der Abstimmung rief das Vorhaben zahlreiche Kritik hervor und führte am 1. und 14. Oktober zu zwei landesweiten Streiks. Der Allgemeine Arbeiterbund Griechenlands und die Gewerkschaft Adedy lehnen diese Maßnahme entschieden ab (s. Mitteilung von ADEDY). Die Gewerkschaften kritisieren den geringen Verhandlungsspielraum der Beschäftigten. Die Befürworter der Maßnahme begrüßen die Flexibilität ihrer Umsetzung, die freiwillig erfolgt und im Unternehmen entschieden wird.


Polen

Kürzere Arbeitszeiten : Nach Ankündigung eines Pilotprogramms, bei dem es um die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitszeit geht, haben sich 1.994 Unternehmen und Einrichtungen angemeldet (s. IR Notes 252). Davon wurden 90 ausgewählt, die insgesamt rund 5.000 Beschäftigte repräsentieren. Die Unternehmer werden nun Vereinbarungen unterzeichnen (s. Liste der Unternehmen/Einrichtungen). Die Ministerin wies darauf hin, dass die Arbeitszeit für ältere Menschen oder für diejenigen mit familiären Verpflichtungen reduziert werden müsse. Die Hauptphase des Projekts beginnt 2026.


3. Studien und Berichte

Europäische Säule sozialer Rechte : Während die Kommission an einem neuen Aktionsplan zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte arbeitet, hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Studie unseres Partners Panteia veröffentlicht, in der die Umsetzung der Säule und des ersten Aktionsplans von 2024 untersucht wird. Der Schwerpunkt liegt auf vier Richtlinien, die im Rahmen der europäischen Säule verabschiedet wurden: transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, angemessene Mindestlöhne und Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen. Die Analyse ihrer Umsetzung und der festgestellten Unzulänglichkeiten bezieht sich auf 14 der 27 Mitgliedstaaten (s. Länderbericht). Die Schlussfolgerungen fallen recht kritisch aus und weisen auf eine unzureichende Anwendung der Rechtsvorschriften hin, sodass Menschen in atypischen oder prekären Beschäftigungsverhältnissen die ihnen zustehenden Rechte oft nicht in Anspruch nehmen können. Außerdem verfügen die Arbeitsaufsichtsbehörden und Gleichstellungsstellen nicht über die erforderlichen Mittel und Sanktionen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

 


Désabonnement

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...