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IR Notes 261 – Arbeitsprogramm der Kommission für 2026

  IR Notes 261 – 05 November 2025
www.irshare.eu
 
 
  Eine Frage an…
Séverine Picard, Geschäftsführerin von Progressive Policies

Sie haben kürzlich einen Bericht vorgelegt, in dem es um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz als vergessene Dimension des europäischen Handels geht (s. 4. Studien und Berichte). Welche Schlüsse ziehen Sie daraus und können Europäische Betriebsräte dabei eine Rolle spielen?
Aus unserem Bericht geht hervor, dass die EU ihre giftigen Abfälle zum Recyceln vor allem in Länder des Globalen Südens exportiert, vorrangig nach Afrika. Wir exportieren also unsere Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, die dann außerhalb der EU-Grenzen bewältigt werden müssen. Außerdem sehen Länder, die Handelsabkommen mit der EU geschlossen haben – insbesondere in Afrika und Südamerika -, dass sich ihre Handelsmöglichkeiten durch diese privilegierten Partnerschaften wesentlich verbessern, aber nicht ihre Arbeitsschutz-Standards. In absoluten Zahlen steigt somit das Gesundheits- und Sicherheitsrisiko dieser Beschäftigten, weil sie Handel mit der EU treiben.
Wie aus unseren Empfehlungen hervorgeht, halten wir es für absolut notwendig, diese Abkommen, die angesichts des zunehmenden Handels nicht mehr angemessen sind, zu überprüfen – im Wissen, dass diese Länder ein niedriges Schutzniveau und keine auferlegten Gesundheits- und Sicherheitsstandards wollen. Sollte man sie bestrafen und dabei riskieren, ihnen wirtschaftliche Probleme zu bereiten, oder gibt es andere Möglichkeiten, die Gefährdung der Beschäftigten in den betroffenen Ländern zu verringern? Die Frage ist komplex, doch sie führt zu der Empfehlung, die Sorgfaltspflicht geltend zu machen, insbesondere für die Industrien, deren Mitarbeiter den größten Risiken ausgesetzt sind, wie mineralgewinnende Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Eurobetriebsräte könnten hier eine wichtige Rolle übernehmen, da sie Einfluss auf die Unternehmensleitungen haben. Derzeit schöpfen sie diese Möglichkeit noch nicht genügend aus. Aber es stimmt, dass sie oft schon genug damit zu tun haben, ihre Unterrichtungs- und Anhörungsrechte durchzusetzen. Sie könnten jedoch ein Monitoring durchführen und ihren Einfluss auf die Unternehmensleitung nutzen, wenn lokale Gewerkschaften über internationale Gewerkschaftsverbände Beschwerden an sie herantragen. Dies setzt natürlich den Aufbau dauerhafter Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren voraus. Ein EBR könnte auch eine ständige Arbeitsgruppe zur Sorgfaltspflicht einrichten oder ein Mitglied benennen, das vor allem in Konzernen mit langen Subunternehmerketten die Einhaltung dieser Pflichten überprüft.

 
  Agenda

 


10. und 11. November
Luxemburg
Konferenz der Universität Luxemburg zum Thema: „Gesetze zur Regelung der Mindestlöhne: zwischen der EU und den Mitgliedstaaten (Anmeldung).


11. November
Luxemburg
Der Gerichtshof erlässt sein Urteil in der Rechtssache Dänemark gegen die Europäische Kommission in Bezug auf die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne.


13. November
Brüssel
Gemeinsame Konferenz der EU-Kommisison und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) mit dem Titel: „Für die Arbeitswelt von morgen: inklusive Partizipation und hochwertige Arbeitsplätze für ein wettbewerbsfähiges Europa“


19. und 20. November
Bordeaux
Das Europäische Gewerkschaftsinstitut ETUI geht in einem Schulungsseminar der Frage nach, wie Gewerkschaften EBRs im Rahmen von grenzüberschreitenden Umstrukturierungen unterstützen können.


20. November
Dublin (und online)
Forum 2025 von Eurofound: Das europäische Sozialmodell, Schlüssel für ein wettbewerbsorientiertes Wachstum, mit Roxana Mînzatu, Micheál Martin, Li Andersson, Brigid Laffan, Daniel Susskind und Ivailo Kalfin.


1. Dezember
Brüssel

Tagung des Rates Beschäftigung und Sozialpolitik


4. Dezember
Lissabon (und online)
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts, von Práxis und dem Centro de Investigação e Estudos de Sociologia (CIES-Iscte), mit dem Titel „Neubelebung der Arbeitnehmerbeteiligung in Portugal und in Europa: Der Weg zu einem progressiven Programm zur Demokratisierung der Wirtschaft“.

 
  Über uns ?

 


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In den Schlagzeilen
Arbeitsprogramm der Kommission für 2026

Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober ihr Arbeitsprogramm 2026 vorgestellt. Ergänzt wird es durch einen Anhang mit dem Zeitplan sowie einer Auflistung der Texte, über die noch verhandelt oder die evaluiert oder zurückgezogen werden (s. Pressemitteilung). Was das soziale Europa betrifft, beschränkt sich das Programm auf bereits oft wiederholte Ankündigungen: 1/ Das „Paket“ zu hochwertigen Arbeitsplätzen steht zwar auf dem Programm, allerdings ohne den geringsten Hinweis auf den Inhalt (4. Quartal). Es heißt lediglich, dass dieser „Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze“ vorgeschlagen wird „damit die moderne Beschäftigung mit der modernen Wirtschaft Schritt hält“. 2/ Das zweite Paket „für faire Arbeitskräftemobilität“ (3. Quartal) enthält Legislativvorschläge für einen Europäischen Sozialversicherungspass, für die Stärkung der Europäischen Arbeitsbehörde und für die Portabilität von Kompetenzen. 3/ Was das laufende Gesetzgebungsverfahren betrifft, steht der Richtlinienvorschlag zur Telearbeit und zum Recht auf Nichterreichbarkeit nicht, wie erwartet, auf dem Programm. Das heißt, er wird bis Ende 2025 vorgelegt. Was den Vorschlag für eine Richtlinie über hochwertige Praktika betrifft, muss der Gesetzgebungsweg fortgesetzt werden. Gleiches gilt für die Vorschläge für eine Verordnung für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern, über die Überarbeitung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung und die Einrichtung eines EU-Talentpools. Der Vorschlag für eine Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit könnte dagegen zurückgenommen werden. 4/ Mehrere angekündigte Strategien und Initiativen sollen die Kaufkraft der Bürger stärken und die Armut bekämpfen – ein Thema, an dem die EU gescheitert ist. Des Weiteren angekündigt sind eine Initiative, um die Probleme „im Zusammenhang mit der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“ zu bewältigen (2. Quartal), ein Plan „für erschwinglichen Wohnraum“ (4. Quartal) und eine „EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut“ (2. Quartal). Diese Strategie wird durch eine „Garantie für Kinder flankiert, die Investitionen und Reformen zur Bekämpfung der Kinderarmut umfasst“. Hinzu kommen zwei Strategien „für die Gleichstellung der Geschlechter“ (1. Quartal) und „die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (2. Quartal). 5/ Die Bemühungen um eine Vereinfachung zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen wird mit neuen „Omnibus“-Paketen zu verschiedenen Themen fortgesetzt – diese betreffen jedoch die Sozialgesetzgebung nicht direkt. 6/ Wichtige Texte wurden angekündigt, die sich auf das Beschäftigungsverhältnis auswirken können: Die Vorstellung eines 28. Regimes für innovative Unternehmen (1. Quartal), das möglicherweise eine Vereinfachung der für Start-ups geltenden Sozialgesetzgebung enthält, und eine Überarbeitung der Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen (2. Quartal), die eine strengere Einhaltung von Sozialklauseln ermöglichen könnte, wie beispielsweise die Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließlich an Unternehmen, die einen Tarifvertrag abgeschlossen haben, oder auch eine Bewertung der Vorschriften über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie eine Evaluierung der Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern (4. Quartal).


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Europäischer Betriebsrat : Nach dem Parlament (s. IR Notes 260) hat nun auch der Rat am 27. Oktober die EBR-Richtlinie (s. Pressemitteilung) endgültig angenommen. Die Richtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und müssen sie spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten anwenden.


Aktuelle soziale Themen

Häusliche Gewalt : Der Rat „Beschäftigung und Soziales“ hat am 17. Oktober die Schlussfolgerungen des Rates über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt gebilligt. Für die Minister ist „die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt […] eine gesellschaftliche Verantwortung, da Gewalt die Gleichstellung der Geschlechter und das Recht von Frauen und Mädchen auf Gleichstellung in allen Lebensbereichen untergräbt und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt sowie zu ernsten Folgen für Gesundheit und Sicherheit – bis hin zu tödlichen Folgen – führen kann“.  In Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse werden die Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen aufgefordert, Initiativen zu ergreifen, um Schulungen „für die in den jeweiligen Bereichen tätigen Personen″ zur Unterstützung von Frauen durchzuführen, die Opfer von Gewalt sind, „sowie Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung, einschließlich Außenstehenden, anzubieten“. Außerdem sind die Mitgliedstaaten aufgerufen, „die Entwicklung von Instrumenten und Schulungen für Angehörige von Gesundheitsberufen, Pflege- und Betreuungskräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu fördern, damit sie beim Erkennen von Fällen der Gewalt gegen Schwangere und junge Eltern unterstützt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Gewalt während der Schwangerschaft und Geburt eskalieren kann“.



Umstrukturierung : Die Europäische Kommission hat am 30. Oktober vorgeschlagen, 5.800 von 6.500 Beschäftigten, die nach der Insolvenz des Batterieherstellers Northvolt in Schweden entlassen wurden, mit 8,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu unterstützen. Die schwedische Regierung hatte die Unterstützung des EGF im Juni 2025 beantragt. Die Mittel decken 60 % der Maßnahme, den restlichen Betrag übernimmt die schwedische Arbeitsverwaltung (s. Pressemitteilung).


Rechtsprechung

Sozialdumping im Straßenverkehr : Der Gerichtshof hat am 16. Oktober ein Urteil erlassen, das eine dänische Regelung aus dem Jahr 2019 bestätigt, die Kabotage-Fahrten nicht dänischer Transportunternehmen auf „sieben aufeinanderfolgende Tage pro Monat‟ beschränkt (Anm. d. Red.: Kabotage ist der Transport von Gütern – einschließlich Be- und Entladen – zwischen zwei Orten innerhalb eines Landes durch ein Unternehmen, das in diesem Land keinen Sitz hat). Während diese Regelung nach Ansicht der Europäischen Kommission die Handlungsfreiheit von Transportunternehmen in den Mitgliedstaaten einschränkt, präzisiert sie nach Ansicht Dänemarks den im EU-Recht verwendeten Begriff „Gelegenheitsverkehr“ und fällt in den Ermessensspielraum, der den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften zusteht. Die von Dänemark festgelegte „Wartezeit“ geht laut Gerichtshof „nicht über das hinaus, was zur Erreichung des mit dieser Praxis verfolgten Ziels, zu gewährleisten, dass die Kabotagebeförderungen mit Kraftomnibussen nicht dergestalt durchgeführt werden, dass dadurch eine dauerhafte oder ununterbrochene Tätigkeit in einem Aufnahmemitgliedstaat entsteht, erforderlich ist‟. Das ist „ein wichtiger Sieg im Kampf gegen das Sozialdumping im Transportsektor“, betont die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF). Für Flemming Overgaard, Vorsitzender der dänischen Gewerkschaft 3F Transport, „bedeutet die Entscheidung auch, dass Schweden und andere Länder die dänischen Regelungen übernehmen und die Aushöhlung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ausländischer Fahrer im gesamten nordischen Raum wirksam stoppen können“ (s. Mitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Vermutung einer Benachteiligung : Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil daran erinnert, dass eine Entgeltdifferenz zwischen Männern und Frauen für eine gleichwertige Arbeit die Vermutung einer Benachteiligung begründet, die der Arbeitgeber widerlegen muss (s. Pressemitteilung). In dieser Sache hatte eine Arbeitnehmerin wegen einer Entgeltdifferenz zu einem ihrer männlichen Kollegen Klage erhoben (ohne eine Vergleichsgruppe von männlichen Arbeitnehmern heranzuziehen). Dabei stützte sie sich auf ein Dashboard, das vom Arbeitgeber gemäß dem Entgelttransparenzgesetz zur Verfügung gestellt wird Das Landesarbeitsgericht hatte die Klage zunächst mit der Begründung abgewiesen, dass der Vergleich ihres Entgelts mit dem beider vergleichbaren Geschlechtergruppen keine ungerechtfertigte Differenz ergebe. Das BAG hat das Urteil jedoch teilweise aufgehoben, wobei es sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs orientiert und den Vergleich mit nur einem männlichen Kollegen durch die Klägerin als zulässig erklärt. Der DGB begrüßt das Urteil (s. Pressemitteilung) und fordert die Bundesregierung auf, die Entgelttransparenzrichtlinie endlich umzusetzen.



Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz : Das Ministerium für Arbeit und Soziales will die Bürokratie im Arbeitsschutz abbauen, die Unternehmen belastet. Damit sollen Verwaltungskosten in Höhe von knapp 200 Millionen Euro im Jahr eingespart werden (s. Pressemitteilung). So sollen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten nicht mehr verpflichtet sein, einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen.  Drei Maßnahmenpakete sollen während der Legislaturperiode umgesetzt werden, das erste tritt im November in Kraft.


Österreich

Pflege als Schwerarbeit : Pflegeberufe fallen ab 2026 unter die Schwerarbeitsregelung (s. Mitteilung GPA, ÖGB). Mit dieser von den Gewerkschaften unterstützten Maßnahme sollen die Arbeitsbedingungen im Pflegesektor verbessert werden, der durch einen hohen Frauenanteil und Fachkräftemangel gekennzeichnet ist. Ab einem Beschäftigungsausmaß von 50 Prozent sollen auch Teilzeitkräfte von dieser Maßnahme profitieren. Krankenpflegekräfte werden nur noch 12 Schwerarbeitsschichten pro Monat statt 15 leisten müssen.  Dank dieser neuen Regelung werden fast zwei Drittel der Fachkräfte vor 65 Jahren in Rente gehen können (s. Pressemitteilung).


Belgien

Ende der beruflichen Laufbahn : Auf der Versammlung des Nationalen Arbeitsrats (NAR) am 21. Oktober haben die Sozialpartner mehrere kollektive Arbeitsabkommen (CCT) unterzeichnet, die es Frauen oder Beschäftigten, für die Sonderregelungen gelten (Schwerarbeit, Bausektor, Nachtarbeit etc.), den Zugang zu Arbeitsplätzen am Ende der beruflichen Laufbahn erleichtern. Weitere Arbeitsabkommen, wie jene, die ein Recht auf eine Unterbrechungs- oder Betriebszulage vorsehen, wurden ebenfalls verlängert und bleiben nun bis Juni 2029 in Kraft (s. Pressemitteilung). Der Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften (CSC) begrüßt diese Beschlüsse und will 2026 neue Vereinbarungen abschließen, die in diese Richtung gehen (s. Pressemitteilung).


Niederlande

Kostenlose Kinderbetreuung : Die Regierung hat eine öffentliche Konsultation zu einem Gesetzesvorhaben gestartet, das erwerbstätigen Eltern ab 2029 eine (fast) kostenlose Kinderbetreuung  bietet (s. Pressemitteilung). Der Staat würde die Zahlungen direkt an die Betreuungseinrichtungen leisten – und das System der nachträglichen Erstattungen damit abschaffen. Ferner sollen die Zuschüsse schrittweise erhöht werden, insbesondere in Bereichen mit Fachkräftemangel. So würde ein zusätzlicher Arbeitstag nicht mehr zu einer Kürzung der Zuschüsse führen, so dass sich Arbeit wieder lohnt.


3. Unternehmen
SE-Betriebsrat

Belegschaftsaktien : Die Unternehmensleitung von Clariane hat für ihre 69.315 Beschäftigten in sechs EU-Mitgliedstaaten einen Aktienzuteilungsplan eingeführt. Der Plan wurde vom SE-Betriebsat der Europäischen Gesellschaft bewilligt, der die europäischen Beschäftigten des Konzerns vertritt. Jedem Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren wurden unabhängig von seinem Land, seiner Tätigkeit oder seiner Stellung am 2. Oktober 50 Clariane-Aktien kostenlos zugeteilt. Diese Aktien gehen endgültig in ihren Besitz über, wenn das Unternehmen sein Leistungsziel erreicht, d. h. wenn die Kundenzufriedenheit 2027 und/oder die durchschnittliche Kundenzufriedenheit in den Jahren 2025, 2026 und 2027 das Ziel der Gruppe erreicht oder übertrifft.


Länderübergreifende Vereinbarung

Grundrechte : Die Unternehmensleitung des Einzel- und Großhandelskonzerns Carrefour und der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union haben am 17. Oktober ihre 2001 geschlossene globale Vereinbarung erneuert. Die neue Vereinbarung wurde am letzten Tag der jährlichen Sitzung des EBR (CICE) von Carrefour unterzeichnet, der „eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der globalen Rahmenvereinbarung hatte, indem er Dokumente zu Geschlechtergleichstellung, Gewalt gegen Frauen und anderen wichtigen Themen unterstützt hat“, betont UNI Global Union (s. Mitteilung). Der Verband begrüßt, dass „das Unternehmen trotz der jüngsten Veränderungen in seinem globalen Fußabdruck seiner in der Vereinbarung vorgesehenen Verpflichtung zur Sorgfaltspflicht, auch im gesamten Franchisenetzwerk, nachgekommen ist“.


4. Studien und Berichte

Export von Arbeitsunfällen : Progressive Policies hat einen Bericht vorgelegt, den der Europäische Gewerkschaftsbund in Auftrag gegeben hatte, um ein besseres Verständnis der Auswirkungen von Freihandelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu erhalten. Das Thema, „das praktisch noch nicht erforscht wurde“, wie Séverine Picard, Geschäftsführerin von Progressive Policies betont (siehe nebenstehend „Eine Frage an …“), ist Gegenstand zweier Arbeiten: 1/ Eine juristische Arbeit, die alle geltenden europäischen Freihandelsabkommen aufführt, um die Bestimmungen zu Gesundheit und Sicherheit zu ermitteln (s. Anhang zum Bericht). Die Arbeit zeigt unter anderem, dass die Handelsabkommen mit den schwächsten Bestimmungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten mit den Ländern geschlossen wurden, die die gefährlichsten Produkte in die EU ausführen. 2/ Eine eher qualitative Untersuchung, um festzustellen, ob die Zunahme der Handelsströme einen Einfluss auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten hat. Die Schlussfolgerung lässt nicht lange auf sich warten, und die Antwort lautet ja, einerseits aufgrund des Exports von Abfällen in Drittländer, andererseits, weil die Länder des Globalen Südens eine deutliche Verbesserung ihrer Handelsmöglichkeiten sehen. Rein rechnerisch führt dies zu mehr Unfällen und zu mehr Toten am Arbeitsplatz, damit unser Bedarf an landwirtschaftlichen Produkten und seltenen Mineralien gedeckt wird.



Algorithmisches Management und KI am Arbeitsplatz : Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober eine Umfrage veröffentlicht, die zwischen Ende 2024 und Anfang 2025 unter 70.000 Beschäftigten in den 27 Mitgliedstaaten durchgeführt wurde. Daraus geht eine intensive Nutzung von KI-Tools hervor (s. Mitteilung): 30 % der Beschäftigten haben mindestens einmal in den letzten 12 Monaten KI-basierte Tools benutzt. Die Nutzung von KI ist innerhalb der EU recht unterschiedlich und reicht von 45 % in Dänemark bis zu 13 % in Griechenland. Das KI-Tool, das Beschäftigte in der EU am meisten nutzen, ist eindeutig ChatGPT (21 %), weit vor Copilot und Gemini. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen auch, dass die digitale Überwachung weit verbreitet ist: 37 % der Beschäftigten in der EU werden hinsichtlich ihrer Arbeitszeit, 36 % der Beschäftigten werden beim Betreten/Verlassen ihres Arbeitsplatzes digital überwacht. Gemessen wurde auch der Einsatz algorithmischen Managements: 24 % der Beschäftigten in der EU wird die Arbeit automatisch zugeteilt.

 


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