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IR Notes 261 – 05 November 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Séverine Picard, Geschäftsführerin von Progressive Policies
Sie haben kürzlich einen Bericht
vorgelegt, in dem es um Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz als vergessene Dimension des europäischen Handels
geht (s. 4. Studien und Berichte). Welche Schlüsse ziehen Sie
daraus und können Europäische Betriebsräte dabei eine Rolle
spielen? Aus
unserem Bericht geht hervor, dass die EU ihre giftigen Abfälle zum
Recyceln vor allem in Länder des Globalen Südens exportiert,
vorrangig nach Afrika. Wir exportieren also unsere Gesundheits- und
Sicherheitsrisiken, die dann außerhalb der EU-Grenzen bewältigt
werden müssen. Außerdem sehen Länder, die Handelsabkommen mit der EU
geschlossen haben – insbesondere in Afrika und Südamerika -, dass
sich ihre Handelsmöglichkeiten durch diese privilegierten
Partnerschaften wesentlich verbessern, aber nicht ihre
Arbeitsschutz-Standards. In absoluten Zahlen steigt somit das
Gesundheits- und Sicherheitsrisiko dieser Beschäftigten, weil sie
Handel mit der EU treiben. Wie
aus unseren Empfehlungen hervorgeht,
halten wir es für absolut notwendig, diese Abkommen, die angesichts
des zunehmenden Handels nicht mehr angemessen sind, zu überprüfen –
im Wissen, dass diese Länder ein niedriges Schutzniveau und keine
auferlegten Gesundheits- und Sicherheitsstandards wollen. Sollte man
sie bestrafen und dabei riskieren, ihnen wirtschaftliche Probleme zu
bereiten, oder gibt es andere Möglichkeiten, die Gefährdung der
Beschäftigten in den betroffenen Ländern zu verringern? Die Frage
ist komplex, doch sie führt zu der Empfehlung, die Sorgfaltspflicht
geltend zu machen, insbesondere für die Industrien, deren
Mitarbeiter den größten Risiken ausgesetzt sind, wie
mineralgewinnende Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft.
Eurobetriebsräte könnten hier eine wichtige Rolle übernehmen, da sie
Einfluss auf die Unternehmensleitungen haben. Derzeit schöpfen sie
diese Möglichkeit noch nicht genügend aus. Aber es stimmt, dass sie
oft schon genug damit zu tun haben, ihre Unterrichtungs- und
Anhörungsrechte durchzusetzen. Sie könnten jedoch ein Monitoring
durchführen und ihren Einfluss auf die Unternehmensleitung nutzen,
wenn lokale Gewerkschaften über internationale Gewerkschaftsverbände
Beschwerden an sie herantragen. Dies setzt natürlich den Aufbau
dauerhafter Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren voraus.
Ein EBR könnte auch eine ständige Arbeitsgruppe zur Sorgfaltspflicht
einrichten oder ein Mitglied benennen, das vor allem in Konzernen
mit langen Subunternehmerketten die Einhaltung dieser Pflichten
überprüft.
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In den
Schlagzeilen
Arbeitsprogramm der Kommission für 2026
Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober ihr Arbeitsprogramm
2026 vorgestellt. Ergänzt wird es durch einen Anhang
mit dem Zeitplan sowie einer Auflistung der Texte, über die noch verhandelt oder die
evaluiert oder zurückgezogen werden (s. Pressemitteilung).
Was das soziale Europa betrifft, beschränkt sich das Programm auf bereits oft
wiederholte Ankündigungen: 1/
Das „Paket“ zu hochwertigen Arbeitsplätzen steht zwar auf dem
Programm, allerdings ohne den geringsten Hinweis auf den Inhalt (4. Quartal). Es
heißt lediglich, dass dieser „Rechtsakt für hochwertige Arbeitsplätze“ vorgeschlagen
wird „damit die moderne Beschäftigung mit der modernen Wirtschaft Schritt hält“.
2/ Das zweite Paket „für faire
Arbeitskräftemobilität“ (3. Quartal) enthält Legislativvorschläge für einen
Europäischen Sozialversicherungspass, für die Stärkung der Europäischen
Arbeitsbehörde und für die Portabilität von Kompetenzen. 3/ Was das laufende
Gesetzgebungsverfahren betrifft, steht der Richtlinienvorschlag zur Telearbeit und
zum Recht auf Nichterreichbarkeit nicht, wie erwartet, auf dem Programm. Das heißt,
er wird bis Ende 2025 vorgelegt. Was den Vorschlag für eine Richtlinie über
hochwertige Praktika betrifft, muss der Gesetzgebungsweg fortgesetzt werden.
Gleiches gilt für die Vorschläge für eine Verordnung für die Erklärung über die
Entsendung von Arbeitnehmern, über die Überarbeitung des Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung und die Einrichtung eines EU-Talentpools. Der
Vorschlag für eine Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung
durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen
Stoffen bei der Arbeit könnte dagegen zurückgenommen werden. 4/ Mehrere angekündigte
Strategien und Initiativen sollen die Kaufkraft der Bürger stärken und die Armut
bekämpfen – ein Thema, an dem die EU gescheitert ist. Des Weiteren angekündigt sind
eine Initiative, um die Probleme „im Zusammenhang mit der kurzfristigen Vermietung
von Unterkünften“ zu bewältigen (2. Quartal), ein Plan „für erschwinglichen
Wohnraum“ (4. Quartal) und eine „EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut“ (2.
Quartal). Diese Strategie wird durch eine „Garantie für Kinder flankiert, die
Investitionen und Reformen zur Bekämpfung der Kinderarmut umfasst“. Hinzu kommen
zwei Strategien „für die Gleichstellung der Geschlechter“ (1. Quartal) und „die
Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (2. Quartal). 5/ Die Bemühungen um eine
Vereinfachung zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen wird mit
neuen „Omnibus“-Paketen zu verschiedenen Themen fortgesetzt – diese betreffen jedoch
die Sozialgesetzgebung nicht direkt. 6/
Wichtige Texte wurden angekündigt, die sich auf das
Beschäftigungsverhältnis auswirken können: Die Vorstellung eines 28. Regimes für
innovative Unternehmen (1. Quartal), das möglicherweise eine Vereinfachung der für
Start-ups geltenden Sozialgesetzgebung enthält, und eine Überarbeitung der
Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen (2. Quartal), die eine strengere
Einhaltung von Sozialklauseln ermöglichen könnte, wie beispielsweise die Vergabe
öffentlicher Aufträge ausschließlich an Unternehmen, die einen Tarifvertrag
abgeschlossen haben, oder auch eine Bewertung der Vorschriften über Marktüberwachung
und die Konformität von Produkten sowie eine Evaluierung der Richtlinie über den
Schutz von Hinweisgebern (4. Quartal).
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Europäischer Betriebsrat : Nach
dem Parlament (s. IR Notes 260)
hat nun auch der Rat am 27. Oktober die EBR-Richtlinie
(s. Pressemitteilung)
endgültig angenommen. Die Richtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt
der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, um die
Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und müssen sie spätestens
drei Jahre nach Inkrafttreten anwenden.
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Aktuelle
soziale Themen
Häusliche Gewalt : Der Rat
„Beschäftigung und Soziales“ hat am 17. Oktober die Schlussfolgerungen
des Rates über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt gebilligt. Für die
Minister ist „die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt […] eine gesellschaftliche Verantwortung, da Gewalt die Gleichstellung der
Geschlechter und das Recht von Frauen und Mädchen auf Gleichstellung in allen
Lebensbereichen untergräbt und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft
und dem Arbeitsmarkt beeinträchtigt sowie zu ernsten Folgen für Gesundheit und
Sicherheit – bis hin zu tödlichen Folgen – führen kann“. In Bezug auf
Beschäftigungsverhältnisse werden die Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen
aufgefordert, Initiativen zu ergreifen, um Schulungen „für die in den jeweiligen
Bereichen tätigen Personen″ zur Unterstützung von Frauen durchzuführen, die Opfer
von Gewalt sind, „sowie Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen für die gesamte
Bevölkerung, einschließlich Außenstehenden, anzubieten“. Außerdem sind die
Mitgliedstaaten aufgerufen, „die Entwicklung von Instrumenten und Schulungen für
Angehörige von Gesundheitsberufen, Pflege- und Betreuungskräfte und
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu fördern, damit sie beim Erkennen von
Fällen der Gewalt gegen Schwangere und junge Eltern unterstützt werden, wobei zu
berücksichtigen ist, dass Gewalt während der Schwangerschaft und Geburt eskalieren
kann“.
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Umstrukturierung : Die
Europäische Kommission hat am 30. Oktober vorgeschlagen, 5.800 von 6.500
Beschäftigten, die nach der Insolvenz des Batterieherstellers Northvolt in Schweden
entlassen wurden, mit 8,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu unterstützen. Die schwedische Regierung
hatte die Unterstützung des EGF im Juni 2025 beantragt. Die Mittel decken 60 % der
Maßnahme, den restlichen Betrag übernimmt die schwedische Arbeitsverwaltung (s. Pressemitteilung).
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Rechtsprechung
Sozialdumping im Straßenverkehr :
Der Gerichtshof hat am 16. Oktober ein Urteil
erlassen, das eine dänische Regelung aus dem Jahr 2019 bestätigt, die
Kabotage-Fahrten nicht dänischer Transportunternehmen auf „sieben
aufeinanderfolgende Tage pro Monat‟ beschränkt (Anm. d. Red.: Kabotage ist der
Transport von Gütern – einschließlich Be- und Entladen – zwischen zwei Orten
innerhalb eines Landes durch ein Unternehmen, das in diesem Land keinen Sitz hat).
Während diese Regelung nach Ansicht der Europäischen Kommission die
Handlungsfreiheit von Transportunternehmen in den Mitgliedstaaten einschränkt,
präzisiert sie nach Ansicht Dänemarks den im EU-Recht verwendeten Begriff
„Gelegenheitsverkehr“ und fällt in den Ermessensspielraum, der den Mitgliedstaaten
bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften zusteht. Die von Dänemark festgelegte
„Wartezeit“ geht laut Gerichtshof „nicht über das hinaus, was zur Erreichung des mit
dieser Praxis verfolgten Ziels, zu gewährleisten, dass die Kabotagebeförderungen mit
Kraftomnibussen nicht dergestalt durchgeführt werden, dass dadurch eine dauerhafte
oder ununterbrochene Tätigkeit in einem Aufnahmemitgliedstaat entsteht, erforderlich
ist‟. Das ist „ein wichtiger Sieg im Kampf gegen das Sozialdumping im
Transportsektor“, betont die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF). Für
Flemming Overgaard, Vorsitzender der dänischen Gewerkschaft 3F Transport, „bedeutet
die Entscheidung auch, dass Schweden und andere Länder die dänischen Regelungen
übernehmen und die Aushöhlung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ausländischer Fahrer
im gesamten nordischen Raum wirksam stoppen können“ (s. Mitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Vermutung einer Benachteiligung :
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil daran
erinnert, dass eine Entgeltdifferenz zwischen Männern und Frauen für eine
gleichwertige Arbeit die Vermutung einer Benachteiligung begründet, die der
Arbeitgeber widerlegen muss (s. Pressemitteilung).
In dieser Sache hatte eine Arbeitnehmerin wegen einer Entgeltdifferenz zu einem
ihrer männlichen Kollegen Klage erhoben (ohne eine Vergleichsgruppe von männlichen
Arbeitnehmern heranzuziehen). Dabei stützte sie sich auf ein Dashboard, das vom
Arbeitgeber gemäß dem Entgelttransparenzgesetz zur Verfügung gestellt wird Das
Landesarbeitsgericht hatte die Klage zunächst mit der Begründung abgewiesen, dass
der Vergleich ihres Entgelts mit dem beider vergleichbaren Geschlechtergruppen keine
ungerechtfertigte Differenz ergebe. Das BAG hat das Urteil jedoch teilweise
aufgehoben, wobei es sich an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
orientiert und den Vergleich mit nur einem männlichen Kollegen durch die Klägerin
als zulässig erklärt. Der DGB begrüßt das Urteil (s. Pressemitteilung)
und fordert die Bundesregierung auf, die Entgelttransparenzrichtlinie endlich
umzusetzen.
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Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz :
Das Ministerium für Arbeit und Soziales will die Bürokratie im
Arbeitsschutz abbauen, die Unternehmen belastet. Damit sollen Verwaltungskosten in
Höhe von knapp 200 Millionen Euro im Jahr eingespart werden (s. Pressemitteilung).
So sollen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten nicht mehr verpflichtet sein,
einen Sicherheitsbeauftragten zu ernennen. Drei Maßnahmenpakete sollen während der
Legislaturperiode umgesetzt werden, das erste tritt im November in Kraft.
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Österreich
Pflege als Schwerarbeit :
Pflegeberufe fallen ab 2026 unter die Schwerarbeitsregelung (s.
Mitteilung GPA,
ÖGB).
Mit dieser von den Gewerkschaften unterstützten Maßnahme sollen die
Arbeitsbedingungen im Pflegesektor verbessert werden, der durch einen hohen
Frauenanteil und Fachkräftemangel gekennzeichnet ist. Ab einem Beschäftigungsausmaß
von 50 Prozent sollen auch Teilzeitkräfte von dieser Maßnahme profitieren.
Krankenpflegekräfte werden nur noch 12 Schwerarbeitsschichten pro Monat statt 15
leisten müssen. Dank dieser neuen Regelung werden fast zwei Drittel der Fachkräfte
vor 65 Jahren in Rente gehen können (s. Pressemitteilung).
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Belgien
Ende der beruflichen Laufbahn :
Auf der Versammlung des Nationalen Arbeitsrats (NAR) am 21.
Oktober haben die Sozialpartner mehrere kollektive Arbeitsabkommen (CCT)
unterzeichnet, die es Frauen oder Beschäftigten, für die Sonderregelungen gelten
(Schwerarbeit, Bausektor, Nachtarbeit etc.), den Zugang zu Arbeitsplätzen am Ende
der beruflichen Laufbahn erleichtern. Weitere Arbeitsabkommen, wie jene, die ein
Recht auf eine Unterbrechungs- oder Betriebszulage vorsehen, wurden ebenfalls
verlängert und bleiben nun bis Juni 2029 in Kraft (s. Pressemitteilung).
Der Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften (CSC) begrüßt diese Beschlüsse und
will 2026 neue Vereinbarungen abschließen, die in diese Richtung gehen (s.
Pressemitteilung).
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Niederlande
Kostenlose Kinderbetreuung : Die
Regierung hat eine öffentliche Konsultation zu einem Gesetzesvorhaben gestartet, das
erwerbstätigen Eltern ab 2029 eine (fast) kostenlose Kinderbetreuung bietet (s. Pressemitteilung).
Der Staat würde die Zahlungen direkt an die Betreuungseinrichtungen leisten – und
das System der nachträglichen Erstattungen damit abschaffen. Ferner sollen die
Zuschüsse schrittweise erhöht werden, insbesondere in Bereichen mit
Fachkräftemangel. So würde ein zusätzlicher Arbeitstag nicht mehr zu einer Kürzung
der Zuschüsse führen, so dass sich Arbeit wieder lohnt.
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3.
Unternehmen
SE-Betriebsrat
Belegschaftsaktien : Die
Unternehmensleitung von Clariane
hat für ihre 69.315 Beschäftigten in sechs EU-Mitgliedstaaten einen
Aktienzuteilungsplan eingeführt. Der Plan wurde vom SE-Betriebsat der Europäischen
Gesellschaft bewilligt, der die europäischen Beschäftigten des Konzerns vertritt.
Jedem Mitarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren wurden
unabhängig von seinem Land, seiner Tätigkeit oder seiner Stellung am 2. Oktober 50
Clariane-Aktien kostenlos zugeteilt. Diese Aktien gehen endgültig in ihren Besitz
über, wenn das Unternehmen sein Leistungsziel erreicht, d. h. wenn die
Kundenzufriedenheit 2027 und/oder die durchschnittliche Kundenzufriedenheit in den
Jahren 2025, 2026 und 2027 das Ziel der Gruppe erreicht oder übertrifft.
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Länderübergreifende Vereinbarung
Grundrechte : Die
Unternehmensleitung des Einzel- und Großhandelskonzerns Carrefour und der internationale
Gewerkschaftsverband UNI Global Union haben am 17. Oktober ihre 2001 geschlossene globale
Vereinbarung erneuert. Die neue
Vereinbarung wurde am letzten Tag der jährlichen Sitzung des EBR (CICE) von
Carrefour unterzeichnet, der „eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der globalen
Rahmenvereinbarung hatte, indem er Dokumente zu Geschlechtergleichstellung, Gewalt
gegen Frauen und anderen wichtigen Themen unterstützt hat“, betont UNI Global Union
(s. Mitteilung).
Der Verband begrüßt, dass „das Unternehmen trotz der jüngsten Veränderungen in
seinem globalen Fußabdruck seiner in der Vereinbarung vorgesehenen Verpflichtung zur
Sorgfaltspflicht, auch im gesamten Franchisenetzwerk, nachgekommen ist“.
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4. Studien
und Berichte
Export von Arbeitsunfällen :
Progressive Policies hat einen Bericht
vorgelegt, den der Europäische Gewerkschaftsbund in Auftrag gegeben hatte, um ein
besseres Verständnis der Auswirkungen von Freihandelsabkommen zwischen der EU und
Drittstaaten auf die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu erhalten. Das
Thema, „das praktisch noch nicht erforscht wurde“, wie Séverine Picard,
Geschäftsführerin von Progressive Policies betont (siehe nebenstehend „Eine Frage an
…“), ist Gegenstand zweier Arbeiten: 1/ Eine juristische Arbeit, die alle geltenden
europäischen Freihandelsabkommen aufführt, um die Bestimmungen zu Gesundheit und
Sicherheit zu ermitteln (s. Anhang
zum Bericht). Die Arbeit zeigt unter anderem, dass die Handelsabkommen mit den
schwächsten Bestimmungen für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der
Beschäftigten mit den Ländern geschlossen wurden, die die gefährlichsten Produkte in
die EU ausführen. 2/ Eine eher qualitative Untersuchung, um festzustellen, ob die
Zunahme der Handelsströme einen Einfluss auf die Gesundheit und Sicherheit der
Beschäftigten hat. Die Schlussfolgerung lässt nicht lange auf sich warten, und die
Antwort lautet ja, einerseits aufgrund des Exports von Abfällen in Drittländer,
andererseits, weil die Länder des Globalen Südens eine deutliche Verbesserung ihrer
Handelsmöglichkeiten sehen. Rein rechnerisch führt dies zu mehr Unfällen und zu mehr
Toten am Arbeitsplatz, damit unser Bedarf an landwirtschaftlichen Produkten und
seltenen Mineralien gedeckt wird.
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Algorithmisches Management und KI am
Arbeitsplatz : Die Europäische Kommission hat am 21. Oktober
eine Umfrage
veröffentlicht, die zwischen Ende 2024 und Anfang 2025 unter 70.000 Beschäftigten in
den 27 Mitgliedstaaten durchgeführt wurde. Daraus geht eine intensive Nutzung von
KI-Tools hervor (s. Mitteilung):
30 % der Beschäftigten haben mindestens einmal in den letzten 12 Monaten KI-basierte
Tools benutzt. Die Nutzung von KI ist innerhalb der EU recht unterschiedlich und
reicht von 45 % in Dänemark bis zu 13 % in Griechenland. Das KI-Tool, das
Beschäftigte in der EU am meisten nutzen, ist eindeutig ChatGPT (21 %), weit vor
Copilot und Gemini. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen auch, dass die digitale
Überwachung weit verbreitet ist: 37 % der Beschäftigten in der EU werden
hinsichtlich ihrer Arbeitszeit, 36 % der Beschäftigten werden beim
Betreten/Verlassen ihres Arbeitsplatzes digital überwacht. Gemessen wurde auch der
Einsatz algorithmischen Managements: 24 % der Beschäftigten in der EU wird die
Arbeit automatisch zugeteilt.
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