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IR Notes 264 – 17 Dezember 2025
www.irshare.eu
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Eine Frage an…
Maxime Legrand, Präsident des Europäischen Führungskräfteverbands CEC
European Managers
Für welche Themen, die in der
Konsultation der europäischen Sozialpartner zu hochwertigen
Arbeitsplätzen angesprochen sind, werden Sie sich
einsetzen? Für
CEC European Managers stehen in der Tat
viele Themen gleichzeitig an. Wir werden uns vorrangig um die
psychische Gesundheit und psychosoziale Risiken kümmern. Unser
zentrales Anliegen ist die Einführung eines wirklichen Rechts auf
Nichterreichbarkeit. Führungskräfte sind heute besonders von der
Erschöpfung durch Hyperkonnektivität betroffen: Viele jonglieren
ständig mit zwei Telefonen und zwei Computern und erhalten pausenlos
Anrufe und Benachrichtigungen, auch über die sozialen Netzwerke. Die
Statistiken lassen keinen Zweifel: Diese Situation führt zu einem
Anstieg der Krankmeldungen unter den Beschäftigten, die wir
vertreten. Es ist also
wichtig, im Vorfeld zu handeln – Präventionsmaßnahmen müssen
ergriffen und die Arbeitgeber sensibilisiert werden. Für uns ist ein
hochwertiger Arbeitsplatz auch ein nachhaltiger, stabiler und
würdiger Arbeitsplatz, der auf hoher Führungskompetenz basiert. Er
muss Sicherheit, Vorhersehbarkeit, Entwicklungsmöglichkeiten und ein
respektvolles Arbeitsumfeld vereinen. Des Weiteren werden wir auf der Wichtigkeit
der Weiterbildung bestehen. Arbeitgeber fordern mehr Flexibilität
beim Stellenabbau, doch sobald die Beschäftigten das Unternehmen
verlassen haben, ist es zum Handeln zu spät. Vor jedem Ausscheiden
müssen Umschulungsmaßnahmen vorgesehen werden, um den Beschäftigten
eine berufliche Neuorientierung zu ermöglichen, insbesondere zu
Berufen in Zusammenhang mit dem grünen und digitalen
Wandel. Auch die
Managementkompetenzen müssen gestärkt werden. Dazu fordern wir ein
individuelles Recht auf Weiterbildung für Führungskräfte, um ihnen
dabei zu helfen, den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Schließlich – und das ist ein wichtiger Punkt auf unserer Agenda –
brauchen wir zur Sicherung hochwertiger Arbeitsplätze auch einen
intensiveren sozialen Dialog über die Arbeitsorganisation. In
manchen Mitgliedstaaten ist dieser Dialog bereits Realität: Die
Arbeitgeber konsultieren die Arbeitnehmervertreter oder gestalten
mit ihnen zusammen die Arbeitsorganisation, und das funktioniert,
indem die Qualität der Arbeitsplätze konkret verbessert wird. Das
ist jedoch nicht überall der Fall. Daher ist eine Initiative der
Europäischen Union unbedingt erforderlich, die Arbeitgeber zu
motivieren, mit uns zusammenzuarbeiten, um auf aktuelle und künftige
Veränderungen zu reagieren.
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In den
Schlagzeilen
Ein
beschwerlicher Weg zur Verbesserung der Arbeitsplatzqualität
Am 4. Dezember hat die Europäische Kommission eine Mitteilung
über einen Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze vorgelegt, um das
Qualitätsarbeitsgesetz vorzubereiten, das Ende 2026 vorgestellt werden soll. Der
Inhalt ist ziemlich enttäuschend, da bereits bekannte Formulierungen wiederholt
werden, ohne Einzelheiten über die Absichten der Kommission zu nennen. Die
Kommission macht auch keine näheren Angaben zu den Instrumenten, die sie einsetzen
will, sondern beschränkt sich auf den Hinweis, dass das Gesetz „von
nicht-legislativen Initiativen begleitet werden kann und die Vielfalt der nationalen
Systeme berücksichtigen wird“. Die Kommission erinnert daran, dass sie sich bei
Umstrukturierungen von Unternehmen verpflichtet, „mit den Sozialpartnern über einen
Rahmen für einen gerechten Übergang, die Antizipation von Veränderungen, ein
schnelleres Eingreifen und die Umsetzung des Unterrichtungs- und
Anhörungssverfahrens zu diskutieren“. Neu ist die Absicht, die geltenden
Rechtsvorschriften zu überprüfen. So plant die Kommission, eine Studie über die
Verfahren bei Umstrukturierungen von Unternehmen durchzuführen, um zu überprüfen, ob
„die geltenden Vorschriften Start-ups, Scale-ups und innovativen Unternehmen die
Möglichkeit geben, sich anzupassen und innovativ zu sein“, und Daten „über die
Umsetzung der Richtlinien über Unterrichtung und Anhörung, Massenentlassungen und
Unternehmensübertragungen“ zu sammeln. Dieser Ansatz überrascht, da ein sogenannter
Fitness
Check bereits 2013 durchgeführt wurde. Will die Kommission eine
Vereinfachung und Deregulierung im Bereich des Arbeitsrechts einleiten oder schließt
sie sich der Forderung des Europäischen Parlaments an, die Unterrichtung und
Anhörung im Rahmen des grünen und digitalen Wandels zu stärken? Alles in allem wird
das Ziel dieses Gesetzes durch die Mitteilung nicht klarer, obwohl sie das Ergebnis
eines „beispiellosen Konsultationsprozesses mit den Sozialpartnern“ zwischen April
und Juni 2025 ist. Gleichzeitig hat die Kommission auch die erste
Phase einer weiteren Konsultation der Sozialpartner eingeleitet, deren
Ergebnisse in das Qualitätsarbeitsgesetz einfließen könnten. Das Dokument nennt die
Interventionsbereiche mit möglichen Maßnahmen der EU: 1/ Algorithmisches Management
und künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz, um „den Schutz der Beschäftigten zu
stärken, u.a. durch den Ausbau des Prinzips der menschlichen Kontrolle, die
Förderung von Vertrauen und Transparenz, die Festlegung von ethischen Grenzen und
Verhältnismäßigkeit sowie durch einen verstärkten sozialen Dialog“; 2/ Gesundheitsschutz und
Sicherheit am Arbeitsplatz, einschließlich psychosozialer Risiken und Risiken der
Telearbeit; 3/
Unterauftragsvergabe mit einer Maßnahme der EU, „die auf die
Sektoren abzielt, in denen Daten auf Risiken betrügerischer Praktiken hinweisen“;
4/ Gerechter Übergang: u.a. um
eine frühzeitige und angemessene Beteiligung der Beschäftigten an
Unternehmensentscheidungen zu gewährleisten und um Tarifverhandlungen und sozialen
Dialog zu fördern; 5/
Anwendung des EU-Rechts und Einbeziehung der Sozialpartner, um die Einhaltung der
bestehenden Vorschriften durch die Gewährleistung einer „ausreichenden Wirksamkeit
der Kontrollen“ durchzusetzen. Jede ihrer genannten Maßnahmen ergänzt die Kommission
jedoch durch vorsichtige Formulierungen wie „ohne unnötige zusätzliche Belastungen
aufzuerlegen” oder „ohne unnötige Anforderungen oder Beschränkungen zu schaffen”
oder auch „durch Vereinfachung der Rechtsvorschriften”, um zu zeigen, dass sie ganz
im Sinne der Zeit, der Deregulierung und der Omnibus-Richtlinien handelt. Zu all
diesen Themen fragt die Kommission die Sozialpartner, ob sie die Problembereiche
richtig erkannt habe, ob Maßnahmen der EU sinnvoll wären und ob die Sozialpartner
bereit seien, über diese Themen zu verhandeln.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
EBR-Richtlinie : Die Richtlinie
2025/2450 vom 26. November 2025 zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG
betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte und die
wirksame Durchsetzung der Rechte auf länderübergreifende Unterrichtung und
Anhörung wurde am 11. Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die
Bestimmungen der Richtlinie müssen von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2028
umgesetzt werden. Die angestrebte Vereinfachung der EU-Gesetzgebung ging jedoch bei
der verzwickten Kompromisssuche zur Verabschiedung der Richtlinie verloren. Zunächst
sieht die Richtlinie eine auf den 2. Januar 2029 verschobene Anwendung vor, sodass
die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, Maßnahmen umzusetzen, die ein Jahr später
in Kraft treten. Aber es gibt natürlich auch Ausnahmen: Die Bestimmungen zur
Umsetzung von Artikel 1 Nummern 12 und 13 gelten bereits früher, nämlich ab dem 2.
Januar 2028. Sie betreffen die Streichung von Artikel 14 der Richtlinie von 2009
und die Einführung eines Artikels 14a Absätze 1, 2 und 3. Mit anderen Worten: Ab dem
2. Januar 2028 können die Arbeitnehmervertreter (oder die Unternehmensleitung) die
Neuverhandlung einer Vereinbarung beantragen oder einleiten, die noch nicht alle
vorgeschriebenen Elemente enthält, die gemäß dem überarbeiteten Artikel 6 in einer
EBR-Vereinbarung enthalten sein müssen – d. h. das Format der Sitzungen, die
finanziellen und materiellen Ressourcen, wozu mindestens die Hinzuziehung von
Sachverständigen und das Schulungsangebot für die Mitglieder gehören. Diese
Ausnahmeregelung wird in Erwägungsgrund 34 erläutert: „Es ist möglich, dass
Vereinbarungen über einen Europäischen Betriebsrat, die […] vor der Umsetzung der
vorliegenden Richtlinie“ – also vor dem 1. Januar 2028 – „geschlossen worden sind,
nicht die nach der vorliegenden Richtlinie geänderten Anforderungen an den Inhalt
dieser Vereinbarungen beinhalten. Es ist daher angezeigt, Übergangsregelungen zu
treffen, um die Parteien solcher Vereinbarungen in die Lage zu versetzen, über
Änderungen ihrer Vereinbarungen zu verhandeln.“ Wozu dient dann die Frist, die die
Anwendung der übrigen Bestimmungen der Richtlinie um ein Jahr verschiebt? Laut
Erwägungsgrund 33: „Damit Arbeitnehmervertretern und der zentralen Leitung […]
ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um die geänderten Mindestanforderungen zu
prüfen und deren Anwendung vorzubereiten“. Dazu gehören die neuen Definitionen der
Anhörung, des länderübergreifenden Charakters eines Vorhabens oder auch des Umgangs
mit vertraulichen Informationen.
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Omnibus-Richtlinie : Der Rat und
das Europäische Parlament haben sich am 9. Dezember auf eine vorläufige
Vereinbarung über vereinfachte Berichterstattung und Sorgfaltspflichten
geeinigt. Wie erwartet folgt die Vereinbarung im Wesentlichen dem Bericht, der am
13. November vom Parlament angenommen worden war (s. IR Notes
262): Sie sieht eine Deregulierung der Vorschriften der Richtlinien über die
Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen (CSRD) und die Sorgfaltspflichten
von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) vor. Der Geltungsbereich der
Richtlinien wurde auf ein Minimum reduziert: Die Sorgfaltspflichten betreffen nur
Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Mindestumsatz. Das gilt dann
nur noch für knapp über 1.000 Unternehmen (70 % weniger im Vergleich zum
ursprünglichen Anwendungsbereich). Aber die Vereinbarung geht noch über den Bericht
des Parlaments hinaus: Sie verschiebt die Frist für die Umsetzung der CSDDD um ein
weiteres Jahr auf den 26. Juli 2028 – die Unternehmen müssen die neuen Maßnahmen bis
Juli 2029 umsetzen – und sie hebt die Verpflichtung für Unternehmen auf, einen
Übergangsplan zur Minderung der Folgen des Klimawandels zu erstellen. Die
CSRD-Richtlinie, die für 46.450 Unternehmen galt, muss jetzt nur noch von 4.792
Unternehmen eingehalten werden. Eine „Vereinfachung“ um 90 %! Letztendlich wird die
Richtlinie weniger Unternehmen betreffen als die alte Richtlinie, die rund 11.700
Unternehmen zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen verpflichtete. Die
Vereinbarung, die von Rat und Parlament förmlich gebilligt wurde, wurde am 16.
Dezember vom Parlament bestätigt (mit 428 Ja-Stimmen, 218 Nein-Stimmen und 17
Enthaltungen). Damit wurde der Weg für die Veröffentlichung der Richtlinie im
Amtsblatt der EU geebnet (s. Pressemitteilung
des Rats). „Beide Vorschriften nur als Kostentreiber zu betrachten und sie als
Wettbewerbsnachteil darzustellen, mag zwar populistische Gesinnungen besänftigen,
ist jedoch keine erfolgreiche Strategie für die Zukunft Europas“, beklagt Andreas
Rasche, Professor und Associate Dean an der Copenhagen Business School.
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Aktuelle
soziale Themen
Begleitung von Übergängen : Die
Mitglieder des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des
Europäischen Parlaments haben am 3. Dezember mit großer Mehrheit (42 Ja-Stimmen, 12
Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen) eine Entschließung
für eine Richtlinie zum Schutz der Beschäftigten im Rahmen des grünen und
digitalen Wandels angenommen. Die Entschließung, die noch die Kompromissänderungsanträge
mitaufnehmen muss, wird im Januar im Plenum des Parlaments zur Annahme vorgelegt.
Die EU-Kommission muss dann innerhalb von drei Monaten entweder die von ihr
geplanten Maßnahmen präzisieren oder begründen, warum sie keine Gesetzesinitiative
vorschlagen will. Die Entschließung fordert einen „Rahmen für die Antizipation and
Bewältigung von Veränderungen durch die rechtzeitige Information und Konsultation
der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter, sozialen Dialog und Tarifverhandlungen“ für
„Maßnahmen für einen gerechten Übergang“ Der Text fordert ein individuelles Recht
auf Aus- und Weiterbildung während der Arbeitszeit und unterstreicht die
Notwendigkeit, die psychische Gesundheit und das psychosoziale Wohlbefinden der
Beschäftigten während des Übergangs zu schützen. Dazu sollen Maßnahmen in die
Übergangspläne der Unternehmen integriert werden.
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Europäische Kompetenzgarantie :
Die Europäische Kommission stellte am 27. November ein erstes
Pilotprojekt für eine Kompetenzgarantie vor. Es ist mit einem Budget von 14,5 Mio.
Euros ausgestattet und richtet sich an Beschäftigte in der Automobilindustrie und
ihrer Lieferketten, deren Arbeitsplatz gefährdet ist (s. Pressemitteilung).
Die Kommission hat eine Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen zur Finanzierung der Maßnahmen
veröffentlicht, um den Wechsel dieser Arbeitnehmer in strategische aufstrebende
Sektoren oder Wachstumsbranchen zu beschleunigen und zu verbessern: Vorgeschlagen
werden gezielte Programme zur Qualifizierung und beruflichen Neuorientierung. Der
europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe erinnert daran, dass er immer
schon „die Umsetzung frühzeitiger Maßnahmen“ gefordert hat, „die Beschäftigte dank
einer hochwertigen Ausbildung schützen, statt ihnen die Kosten des industriellen
Wandels aufzuerlegen“. Dieses Projekt „bietet genau das“, lobt der
Gewerkschaftsverband (s. Pressemitteilung).
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Europäischer
sozialer Dialog
Bildung : Die europäischen
Sozialpartner des Bildungssektors haben am 2. Dezember eine autonome
europäische Rahmenvereinbarung über Telearbeit und das Recht auf
Nichterreichbarkeit geschlossen. Auch wenn die branchenübergreifenden
Verhandlungen zu diesem Thema gescheitert sind, legt diese Vereinbarung gemeinsame
Prinzipien zur Telearbeit festgelegt und räumt Beschäftigten ein Recht auf
Nichterreichbarkeit ein. Die freiwillige und nicht verpflichtende Vereinbarung dient
als Grundlage für Gespräche und Verhandlungen auf nationaler und lokaler Ebene.
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Telekommunikation : Die
europäischen Sozialpartner des Telekommunikationssektors haben am 13. November eine
gemeinsame
Erklärung zur Künstlichen Intelligenz angenommen, die die
Erklärung von 2020 aktualisiert, um den legislativen Entwicklungen (AI Act)
und den Fortschritten im Bereich der generativen und agentenbasierten KI Rechnung zu
tragen. Dieser Text soll als Modell für einen flexiblen Rahmen für eine ethische und
verantwortungsvolle KI dienen. Er fordert einen „konstruktiven sozialen Dialog auf
der Grundlage kontinuierlicher und transparenter Information und Kommunikation“, um
„das Vertrauen der Beschäftigten zu stärken und den Einsatz von KI zu erleichtern“.
KI-Systeme müssen vor allem so transparent sein, dass die Beschäftigten
nachvollziehen können, wie ihre Daten genutzt und wie Entscheidungen, die sie selbst
betreffen, gefasst werden.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Tarifrunde : Laut der
Hans-Böckler-Stiftung beginnt 2026 eine große Tarifrunde für ca. 10 Mio.
Beschäftigte, da zwischen Dezember 2025 und November 2026 viele Tarifverträge
auslaufen (s. Pressemitteilung).
Im Vergleich dazu war die Tarifrunde 2025 mit neuen Tarifverträgen für etwa 6,3
Millionen Beschäftigte deutlich kleiner. In einer Aufstellung
sind die kommenden Verhandlungen für zahlreiche Branchen wie Chemische Industrie
(Februar), Einzelhandel (März) und vor allem die Metall- und Elektronikindustrie mit
3,7 Millionen Beschäftigten (Oktober) aufgeführt.
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Rentenpaket : Der Bundestag hat
das im Koalitionsvertrag vorgesehene Gesetzesvorhaben über die Renten angenommen (s.
Pressemitteilung).
Kanzler Friedrich Merz hat auch eine Gesamtreform aufgrund der Empfehlungen einer
Kommission für 2026 angekündigt. Die neuen Maßnahmen sollen die Beschäftigung über
das Rentenalter hinaus fördern und die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern
besser würdigen. Der DGB begrüßt diese Maßnahmen (s. Pressemitteilung). (Foto:
Steffen Kugler)
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Kroatien
Mindestlohn : Nach Konsultation
der Sozialpartner am 16. Oktober 2025, die sich nicht über das Niveau der
Mindestlohnerhöhung einigen konnten, hat die Regierung vorgeschlagen, den
Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 auf 1.050 Euros brutto festzusetzen, das bedeutet
eine Erhöhung um 80 Euro im Vergleich zu 2025. Der kroatische Arbeitgeberverband
(CEA) erinnert daran, dass der Mindestlohn seit 2019 um 92 % gestiegen ist und damit
drei Mal so schnell wie im EU-Durchschnitt und 60 % schneller als in Mittel- und
Osteuropa. Die Gewerkschaftsführer wiesen ihrerseits darauf hin, dass der
Mindestlohn bereits unter der Armutsgrenze liege, während die Nettogewinne der
Unternehmen zwischen 2019 und 2024 um 112 % gestiegen seien, gegenüber einem Anstieg
des durchschnittlichen Nettolohns um 54 % (s. ausführlicher
Artikel).
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Rumänien
Gewalt und Belästigung : Die
Regierung hat mehrere Gesetze geändert (Gesetz Nr. 319/2006, Gesetz Nr. 53/2003, Gesetz Nr. 108/1999), um Arbeitgeber bei der Prävention und
Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz in die Pflicht zu nehmen,
damit das ILO-Übereinkommen 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung am
Arbeitsplatz eingehalten wird. Es wurden insbesondere Pflichten für die Arbeitgeber
zum Schutz der Opfer eingeführt. Im Fall einer unmittelbar drohenden und
schwerwiegenden Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sicherheit haben Beschäftigte
somit das Recht, von ihrem Arbeitgeber eine vorläufige Änderung ihres Arbeitsortes
oder der Art ihrer Arbeit zu verlangen. Sind diese Anpassungen nicht möglich, und
ist auch ein Wechsel zu Telearbeit nicht umsetzbar, muss der Arbeitgeber ihnen
bezahlte Urlaubstage gewähren (s. Pressemitteilung).
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3.
Unternehmen
Gewerkschaften
Aufruf zu Verhandlungen : Das
globale Gewerkschaftsnetzwerk von Sanofi
hat sich am 10. und 11.
Dezember in Paris getroffen. Mehr als 50 Arbeitnehmervertreter aus verschiedenen
Ländern, in denen die Gruppe weltweit tätig ist, kamen zusammen. Das seit fast 10
Jahren bestehende Netzwerk fordert nun, den sozialen Dialog innerhalb einer globalen
Struktur zu führen, „vorzugsweise im Rahmen eines globalen Rahmenabkommens“ (s. Pressemitteilung).
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Gründung eines Gewerkschaftsnetzwerks :
Bei einem Treffen am 9. und 10. Dezember in Paris wurde erstmals
ein globales Gewerkschaftsnetzwerk im britischen Pharmakonzern GSK gegründet. Das neue globale
Gewerkschaftsnetzwerk, das von IndustriAll Global Union koordiniert wird, will
„Gespräche mit GSK über die Gründung eines globalen Gewerkschaftsbetriebsrats im
Rahmen einer umfassenden globalen Strategie für Arbeitsbeziehungen aufnehmen“ (s. Pressemitteilung).
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