IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 30 – Die Kommission öffnet die „Büchse der Pandora“ der Unterrichtung und Anhörung

  IR Notes 30 – 22 April 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre et Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Teamauf unserer Website.


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+33 (0)6 81 41 53 95

 
  Interview
Tristan Lormeau, Direktor Ressourcen und Kompetenzen der Renault Gruppe

Welche Bedeutung hat die neue Zusatz-vereinbarung zur Vereinbarung über die Einrichtung des Konzernbetriebsrats von Renault?
Diese Zusatzvereinbarung markiert einen Wendepunkt in der Geschichte des internationalen sozialen Dialogs der Gruppe. Auf der einen Seite ist sie das Ergebnis einer vorangegangenen Entwicklung – was den Abschluss einer Zusatzvereinbarung erklärt – und der Beginn einer neuen Epoche, und zwar in dem Sinn, dass wir ein besonderes Verhandlungsgremium einrichten werden, dessen Aufgabe es ist, eine neue Vereinbarung auszuhandeln.


Wird die neue Vereinbarung zum Konzernbetriebsrat ihren „antizipierenden“ Charakter verlieren?
Zum Abschluss der Verhandlungen über die Zusatzvereinbarung stellte sich die Frage über die Aufrechterhaltung der antizipierenden Vereinbarung. Die Vereinbarung zur Einrichtung des Konzernbetriebsrats von Renault wurde von den belgischen, spanischen und französischen Gewerkschaften unterzeichnet. Seither gibt es ein neues großes Land, nämlich Rumänien mit fast 20.000 Beschäftigten. Und dieses Land ist nicht unter den Unterzeichnern, denn um den antizipierenden Charakter zu erhalten, muss die Zusatzvereinbarung von den ursprünglichen Unterzeichnern unterschrieben werden. Zudem weicht unserer Vereinbarung inzwischen nur noch minimal von den Bestimmungen der Richtlinie 2009/38 ab. Es gibt also keine wirkliche Grundlage mehr, um den antizipierenden Charakter der Vereinbarung aufrechtzuerhalten. Die Verhandlungsführer haben daher beschlossen, in einem ersten Schritt eine Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen, die die verschiedenen Dimensionen des Konzernbetriebsrats erläutert, um im zweiten Schritt eine besondere Verhandlungsgruppe einzurichten, die eine neue Vereinbarung aushandeln wird.


Die neue Zusatzvereinbarung bestätigt die weltweite Präsenz der Gruppe …
Die Zusatzvereinbarung spiegelt die neuesten Entwicklungen von Renault wider. Sie berücksichtigt die internationale Dimension, die bereits in unserer globalen Rahmenvereinbarung 2013 zum Tragen kommt, dehnt die Arbeitnehmervertretung auf Länder außerhalb der EU aus und überträgt ihren Vertretern im Konzernbetriebsrat den Mitglieds- und nicht nur den Beobachterstatus. Mit dieser Zusatzvereinbarung erweitert sich das Spektrum an Expertenwissen, auf das der Konzernbetriebsrat gruppenübergreifend Zugriff hat, d. h. neben der Rechnungslegung gehören jetzt auch soziale, wirtschaftliche und Umweltbelange dazu.

 
  Liebe Leserinnen und Leser,

Das ganze Team von IR Notes freut sich darüber, dass die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats von ATOS SE jetzt zu seinen Lesern gehören. Auch der European Trade Union Institute hat inzwischen die IR Notes abonniert. Auch Sie können zum weiteren Erfolg von IR Notes und vor allem zu unserer Unabhängigkeit beitragen, indem Sie uns helfen, IR Notes in Ihren Netzwerken bekannt zu machen. Alle Anregungen und Ratschläge sind uns willkommen! Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!


Frédéric Turlan
frederic.t@irshare.eu

 
  Agenda

27. – 30. April
Straßburg
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments (Entwurf der Tagesordnung).


28 avril
Paris
9. Veranstaltung der Vortragsreihe über den europäischen sozialen Dialog. Thema: Europäischer sozialer Dialog auf Unternehmensebene; organisiert von Europe et Société und RDS.
Kontakt: laurette@rds.asso.fr oder europeetsociete @wanadoo.fr


29. April
Brüssel
Seminar mit dem Titel: „Transition to a low-carbon economy and industrial relations“, ausgerichtet von Confrontations Europe.
Kontakt: Lauriane Mariamé lmariame@confrontations.org / +32 2 213 62 73


7. Mai
Brüssel
Sitzung des parlamentarischen Ausschusses Beschäftigung und soziale Angelegenheiten


13. Mai
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema: „Bestandsaufnahme des Finanzsystems in Europa sieben Jahre nach Beginn der Krise“.


4. – 5. Juni
Amsterdam
Seminar zur Frage der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren auf transnationaler Ebene – ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit der Unterstützung der Europäischen Kommission.  Dieses Seminar ist für Manager reserviert, die für EBRs zuständig sind.
Tel.: : + 33 (0)6 81 41 53 95.


8. Juni
Brüssel

Konferenz der Denkfabrik Bruegel zur Strategie der Europäischen Kommission im Rahmen des digitalen Binnenmarkts  (Towards a digital single market: the European Commission strategy).


29. September
Paris
Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbunds.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Kommission öffnet die „Büchse der Pandora“ der Unterrichtung und Anhörung

Die Europäische Kommission hat sich am 10. April mit einem Anhörungsdokument zur „Konsolidierung der EU-Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer an die europäischen Sozialpartner gewandt. Diese Initiative basiert auf der im Juli 2013 veröffentlichten „Eignungsprüfung“ („Fitness checking“), bei der sich herausgestellt hatte, dass die drei Richtlinien, die den Arbeitnehmern Rechte auf Unterrichtung und Anhörung auf nationaler Ebene einräumen (Übergang von Unternehmen, Rahmenrichtlinie, Massenentlassungen), „zweckmäßig […]  relevant, wirksam, kohärent und effizient“ sind. Dennoch verwies die Kommission auf einige Mängel, die ihrer Ansicht nach Änderungen rechtfertigten, insbesondere im Hinblick auf eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Definitionen von Information und Konsultation. Sie fordert die Sozialpartner auf, zur Notwendigkeit einer „Konsolidierung“ der Richtlinien durch eine „Neufassung“ Stellung zu nehmen. „Dabei handelt es sich um die Annahme eines neuen Rechtsakts, der in einem einzigen Text sowohl substanzielle Änderungen gegenüber dem/den bisherigen Rechtsakt(en) als auch die unveränderten Bestimmungen eines oder mehrerer Rechtsakte zusammenfasst.“  Die europäischen Sozialpartner haben bis zum 30. Juni Zeit, der Kommission zu antworten, indem sie zu den verschiedenen Maßnahmen Stellung nehmen, und anzugeben, ob sie zu einem oder mehreren der angesprochenen Punkte Verhandlungen aufnehmen wollen. Anderenfalls kann die Kommission eine zweite Phase der Anhörung eröffnen, in der sie ihren Richtlinienentwurf vorstellt. Auch dann haben die Sozialpartner noch die Möglichkeit, über das Thema zu verhandeln. Die Aussichten auf erfolgreiche Verhandlungen sind jedoch äußert gering, wenn die Positionen zu diesem Thema weit auseinandergehen. Zumal sich die Diskussion auf die Definition von Unterrichtung und Anhörung in den Richtlinien über den Europäischen Betriebsrat und die Europäische Gesellschaft ausweiten wird, auch wenn der Kommission zufolge diese Rechtstexte anderer Art sind (die drei Richtlinien betreffen die Unterrichtung und Anhörung auf nationaler Ebene, während die beiden anderen Texte einen transnationalen Aspekt haben). Bis auf die Kommission, die ihr Programm der besseren Rechtsetzung verfolgt, scheinen jedoch nur wenige Akteure, einschließlich der Mitgliedstaaten, bei diesem Thema wirklich motiviert zu sein, sondern eher einen bequemen Status quo vorzuziehen. Die Kommission hat im Übrigen die Evaluierung der Richtlinie 2009/38/EG über den Europäischen Betriebsrat eingeleitet um festzustellen, ob die neuen Bestimmungen der Richtlinie effizient und relevant sind.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Der Europarat nimmt eine Empfehlung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeit-nehmern an: Der Europarat hat am 2. April eine Empfehlung zur Verarbeitung personenbezogener Daten am Arbeitsplatz angenommen, die 47 Mitgliedstaaten veranlassen soll, ihre innerstaatliche Gesetzgebung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern und Stellen-bewerbern zu aktualisieren (siehe Pressemitteilung). Diese Empfehlung, die ausdrücklich alle informationstechnischen Geräte mit einschließt (Überwachung der Internet- und  E-Mail-Nutzung, Einsatz der Videoüberwachung, des Geotargeting, Gentests etc.), soll die ungerechtfertigte und unberechtigte Verletzung des Rechts der Arbeitnehmer auf Privatleben am Arbeitsplatz vermeiden.

  • Die Arbeitgeber nehmen Stellung zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie: Nach ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie haben zehn Arbeitgeberorganisationen sowie der Arbeitgeberverband BusinessEurope ein gemeinsames Schreiben an die zuständige Kommissarin Marianne Thyssen gerichtet. Die Unterzeichner erachten die Richtlinie für einen Rechtstext, der auf den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz abzielt, und halten dessen aktuellen Bestimmungen für ausreichend. Für eine Überarbeitung gebe es also keinen Grund, bis auf einen punktuellen Bedarf an mehr Rechtssicherheit bei praktischen Schwierigkeiten aufgrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs: So müsste beispielsweise eindeutig klargestellt werden, dass die inaktive Bereitschaftszeit nicht als tatsächliche Arbeitszeit anzusehen sei oder dass die Bereitschaftszeit außerhalb des Betriebs, während dessen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, aber keine Tätigkeit ausübt, nicht als Arbeitszeit anzusehen ist, solange er nicht tätig wird.


Rechtsprechung

  • Die Frage nach dem Verbot des islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz wurde dem Gerichtshof unterbreitet: In einer Entscheidung vom 9. April hat sich der Oberste Gerichtshof Frankreichs (Kassationsgerichtshof, Urteil vom 9 April 2015, Nr. 13-19855 ) an den Gerichtshof der Europäischen Union gewandt in einer Rechtssache, die die Entlassung einer Angestellten betrifft, die sich weigerte, für die Arbeit bei einem Geschäftskunden ihr islamisches Kopftuch abzunehmen. Die Richtlinie 78/2000/EG vom 27. November 2000 verbietet insbesondere Diskriminierungen „wegen der Religion oder der Weltanschauung“.  Aber sie lässt zu, dass eine „unterschiedliche Behandlung“ keine Diskriminierung darstellt, „wenn das betreffende Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt”. Die französischen Richter wenden sich an den Gerichtshof mit der Frage, ob der Wunsch des Kunden eines IT-Beratungsunternehmens, für IT-Leistungen dieses Unternehmens nicht mehr eine Ingenieurin mit islamischem Kopftuch einzusetzen, zur Kategorie der „entscheidenden beruflichen Anforderungen“ gehört und somit eine Ungleichbehandlung ermöglicht, die die Kündigung der Arbeitnehmerin rechtfertigen kann. Die Entscheidung des Gerichtshofs wird in den nächsten 12 bis 18 Monaten erwartet.

  • Kann eine arbeitslose Ehefrau den Elternurlaub des Ehemanns verhindern? Der Gerichtshof ist mit einer Sache befasst, die einen griechischen Richter betrifft, dem der Elternurlaub verweigert wurde, weil seine Frau arbeitslos und damit in der Lage war, sich um das Kind zu kümmern. Eine Entscheidung der Verwaltung, die griechischem Recht entspricht. Für die Generalanwältin, die ihre Schlussanträge eingereicht hat (EuGH, SA 16. 04.2015, Rs C-222/14), widerspricht die Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub, die durch die Richtlinie 96/34, und Artikel 14 der Richtlinie 2006/54 umgesetzt wird, der streitigen Regelung, die vorsieht, „dass ein Richter keinen Anspruch auf Elternurlaub hat, wenn seine Ehegattin nicht erwerbstätig ist oder keinerlei Berufstätigkeit ausübt, es sei denn, sie kann wegen einer schweren Erkrankung oder Verletzung den Erfordernissen der Kinderbetreuung nicht nachkommen“.


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

  • Ein Beirat informiert die IG Metall: Die IG Metall hat einen Beirat „Zukunft der Arbeit“ mit 27 Expertinnen und Experten aus Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, Wissenschaft und Politik gegründet. Dem Gremium gehören unter anderem die Gesamtbetriebsratsvorsitzenden von Daimler und Robert Bosch an. Sie werden beauftragt, die Gewerkschaft über die Auswirkungen der Digitalisierung der industriellen Arbeit zu beraten und Antworten auf die Fragen zur Zukunft der Beschäftigung und der Beschäftigten in Deutschland zu finden (siehe Pressemitteilung der IG Metall).


Finnland

  • Ein Online-Zähler zur Berechnung der Kosten von Langzeitarbeitslosigkeit: Der Gewerkschaftsbund STTK hat auf seiner Website einen Zähler eingerichtet, der die Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit in Finnland automatisch errechnet. Die Zahl erscheint auf der ersten Seite der Website. Die täglichen Kosten belaufen sich auf 18,7 Millionen Euro, einschließlich Arbeitslosengeld, anderer sozialer Leistungen sowie Verluste von Einkommenssteuer und Rentenbeiträgen. Die Wirtschafts-experten des Gewerkschaftsbunds schätzen, dass ein Langzeitarbeitsloser die Gesellschaft durchschnittlich 600.000 Euro kostet, wenn man berücksichtigt, dass 70% der Langzeitarbeitslosen kaum mehr Chancen auf eine Arbeit haben und im Schnitt 48 Jahre alt sind, wenn sie zur Gruppe der Langzeitarbeitslosen stoßen.


Frankreich

  • Ein Gesetzesentwurf zur Reform des sozialen Dialogs in Unternehmen: Nachdem die Verhandlungen der Sozialpartner zur Modernisierung des sozialen Dialogs in den Unternehmen gescheitert sind, hat der Arbeitsminister am 22. April ein Projekt zum sozialen Dialog und zur Unterstützung der Erwerbstätigkeit vorgestellt (Presse Mitteilung,in Französisch). Die wesentlichen Neuerungen sind: 1. Einrichtung gemeinsamer Ausschüsse auf regionaler Ebene, um die Vertretung der Arbeitnehmer sehr kleiner Unternehmen (bis zu 10 Beschäftigten) zu ermöglichen.  2. Erweiterung des „Personalausschusses“ (Délégation Unique du Personnel) – bislang besteht in Unternehmen mit weniger als 200 Arbeitskräften die Möglichkeit, einen Personalausschuss zu bilden, der die Aufgaben von Betriebsrat und Personalvertretung wahrnimmt. Das Projekt sieht vor, diese Möglichkeit eines einzelnen Ausschusses auf Unternehmen mit weniger als 300 Arbeitskräften zu erweitern; zudem soll auch der Ausschuss für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz darin integriert werden. 3. Möglichkeit der Zusammenlegung der Arbeitnehmervertretungen in Unternehmen mit 300 und mehr Beschäftigten durch Tarifvertrag , wobei dieser von einer oder mehreren Gewerkschaften unterzeichnet sein muss, die mindestens 50% der Beschäftigten vertritt bzw. vertreten.


Griechenland

  • Dreiseitige Konsultationen zum Mindestlohn und Tarifverhandlungssystem: Die Regierung hat am 15. April Konsultationen mit den Sozialpartnern zu ihrem Vorhaben eingeleitet, den Mindestlohn bis 2016 in zwei Stufen anzuheben. Danach soll der aktuelle Betrag von 580 Euro am 1. Oktober 2015 auf 650 Euro angehoben werden und im Juli 2016 auf 751 Euro steigen, d. h. auf das Niveau, das Syriza in ihrem Wahlkampf versprochen hatte. Bei den Konsultationen geht es auch um die Wiedereinführung der Tarifverhandlungen, die im Rahmen der seit 2010 durchgeführten Sparprogramme außer Kraft gesetzt worden waren.


Grossbritannien

  • Anhebung des Mindestlohns: Die Regierung hat am 17. März beschlossen, den Mindestlohn für Erwachsene ab 1. Oktober 2015 von 6,50 £ auf 6,70 £ pro Stunde anzuheben und folgt damit der Empfehlung der britischen Niedriglohnkommission (Low Pay Commission) (siehe Pressemitteilung). Dagegen hat sie sich bezüglich der Auszubildenden nicht an die Auffassung der Kommission gehalten: Hier wird der Mindestlohn um 57 Pence auf 3,30 £ erhöht – so viel wie noch nie zuvor. Der Regierung zufolge handelt es sich um die größte reale Anhebung des Mindestlohns seit 2007, wovon 1,7 Millionen Arbeitnehmer direkt profitieren werden.

  • Geteilter Elternurlaub tritt in Kraft: Seit dem 5. April können sich Beschäftigte bei Geburt ihres Kindes oder Aufnahme eines adoptierten Kindes für einen geteilten Elternurlaub entscheiden. Nach dieser Maßnahme müssen Mütter nach der Geburt des Kindes zwei Wochen Mutterschaftsurlaub nehmen (oder 4 Wochen, wenn sie in einer Fabrik arbeiten). Darüber hinaus haben Eltern, die für diese Maßnahme in Frage kommen (nämlich ein Dienstalter von 26 Wochen), Anspruch auf bis zu 50 Wochen geteilten Elternurlaub (Shared Parental Leave) und 37 Wochen gemeinsames Elterngeld (Statutory Shared Parental Pay) in Höhe von wöchentlich 138,18 £ (oder 90% des Wochenlohns, wenn dieser niedriger ist). Die Eltern können ihren Urlaub zusammen oder nacheinander nehmen. Sie können ihn in einem Stück oder – mit Zustimmung des Arbeitgebers – auch mit Unterbrechungen nehmen. Die Regierung hat mehrere Leitfäden veröffentlicht, um die Maßnahmen Arbeitgebern und Eltern zu erläutern, die ihr Elterngeld nun auch online berechnen können.


3. Unternehmen
Weltkonzernbetriebsrat

Renault: Der französische Automobil-hersteller Renault hat am 24. März zusammen mit den Arbeitnehmervertretern der wichtigsten europäischen Länder und den französischen Metallgewerkschafts-verbänden eine neue Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung über den Konzernbetriebsrat von Renault unterzeichnet. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des engeren Ausschusses und IndustriALL Global Union haben diese Zusatzvereinbarung ebenfalls unterzeichnet. Darin geht es um die verschiedenen Zusammensetzungen des Konzernbetriebsrats von Renault:  1. Der Weltkonzernbetriebsrat, der einmal im Jahr mit 40 Arbeitnehmervertretern aus 18 Ländern (davon 9 Mitglieder aus Nicht-EU-Ländern) oder Ländergruppen tagt. 2. Der engere Ausschuss tagt mehrmals im Jahr, wenn die aktuelle Situation des Unternehmens dies erfordert, mit 11 Mitgliedern  (Vorsitzender und zehn stellvertretende Vorsitzende, die unter den europäischen Mitgliedern ausgewählt werden). 3. Der Europäische Betriebsrat, der bei außerordentlichen Entscheidungen einberufen wird, besteht aus 31 Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums. Hinzugekommen sind die sogenannten „Learning Sessions“, Studienprogramme, die den Mitgliedern des eingeschränkten Ausschusses die Möglichkeit geben, einmal im Jahr ein Land zu besuchen, in dem die Gruppe ansässig ist, um dort die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Aspekte kennenzulernen und die Herausforderungen für Renault in diesem Land besser zu verstehen (2013 Marokko, 2014 Brasilien).




Europäische Betriebsräte

  • Gestamp: Der spanische Automobilzulieferer Gestamp (ca. 19.000 Beschäftigte in der EU), hat am 29. Januar eine Vereinbarung zur Errichtung eines Europäischen Betriebsrats unterzeichnet. Diese Vereinbarung gehört zu den wenigen, in denen ausdrücklich festgehalten wird, dass der EBR mit der Geschäftsleitung über alle Themen „verhandeln“ kann, die die Beschäftigten betreffen. Die Vereinbarung räumt ein Besuchsrecht auf den Standorten ein, um die Beschäftigten oder ihre Vertreter zu treffen und mit ihnen transnationale Themen zu besprechen, die den Aufgabenbereich der Personalvertreter vor Ort überschreiten. Der EBR hat 21 Mitglieder, darunter 6 aus Spanien, 5 aus Deutschland, 3 aus Großbritannien und 2 aus Frankreich. Der engere Ausschuss wird bei außergewöhnlichen Umständen informiert, die die Interessen der Arbeitnehmer aus mindestens zwei Ländern betreffen, er kann die Arbeitnehmervertreter von den betroffenen Standorten einladen oder beschließen, eine Plenarsitzung einzuberufen. Die Unterzeichner haben ebenfalls eine Arbeitsgruppe zu Sicherheit und Gesundheitsschutz eingerichtet.

  • Alcatel-Lucent/Nokia: Die Abstimmung zwischen den Personalvertretern der beiden Konzerne Alcatel-Lucent und Nokia, die ihre Fusion bekannt gegeben haben, sollte dadurch erleichtert werden, dass Gewerkschaftsvertreter der beiden Unternehmen bereits im Sektorausschuss der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der europäischen Gewerkschaftsföderation IndustriAll sitzen. „Die Vorsitzenden der beiden EBRs kennen sich“, fügt Philippe Saint-Aubin (FGMM-CFDT) hinzu, Vorsitzender des IKT-Ausschusses. Eine Information zur Fusion wurde dem EBR am 17. April übermittelt.


Gewerkschaften

  • BNP-Paribas / Société Générale : Der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union gab bekannt, im Beisein der Gewerkschaftsvertreter seiner Mitglieder am 14. April in Marrakesch (Marokko) zwei globale Gewerkschaftsallianzen in den beiden Bankgruppen gegründet zu haben. Die UNI-Mitteilung verweist auf zwei Dokumente, in denen jeweils eine der beiden Allianzen vorgestellt wird. Der Verband betont, dass Verhandlungen zu einer internationalen Rahmenvereinbarung bei Société Générale im Gange seien.


4. Studien und Berichte

Sozialer Dialog oder europäisches Soziallobbying: Eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI, „Sektoraler Sozialdialog auf europäischer Ebene: Woran hapert es?“, Christophe Degryse, Arbeitspapier 2015.02 ; auf Französisch), beschäftigt sich mit der Entwicklung des europäischen sozialen Dialogs. Inzwischen gibt es 43 Ausschüsse für den sektoralen sozialen Dialog, in denen die europäischen Sozialpartner der betroffenen Sektoren zusammenkommen. Die Studie kommt zu einem differenzierten Ergebnis: Einige Ausschüsse sind dynamisch, andere in „tiefer Lethargie“ versunken (Versicherungen, Banken, Gas, Schuhe). Während der sektorale soziale Dialog zwischen 1999 und 2009 in erster Linie zu gegenseitigen Verpflichtungen zwischen den Partnern führte, hat er sich seit 2010 in einen „sozialen Dialog mehrheitlich für ein gemeinsames Lobbying“ gewandelt. „Weder 2011, noch 2013 oder 2014 wurden neue Vereinbarungen ausgehandelt“, so Christophe Degryse. Natürlich ermuntert die neue Haltung der EU-Kommission, diese Vereinbarungen und die Repräsentativität der Unterzeichnerparteien genauestens zu prüfen und somit ihre Umsetzung durch Richtlinien zu verlangsamen oder sogar ganz zu verhindern, die Sozialpartner nicht gerade dazu, auf diesem Weg weiterzumachen.




Das aktuelle Schlagwort
Die Autonomie der Sozialpartner

Die Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (s.o.) spricht von der Kontrolle, die die Europäische Kommission auf die Vereinbarungen der europäischen Sozialpartner ausübt. Manche Experten bezweifeln die Legitimität der Kontrollbefugnis der Kommission und verweisen auf Artikel 152 des Vertrags von Lissabon, in dem es heißt: die Europäische Union „fördert den sozialen Dialog und achtet dabei die Autonomie der Sozialpartner“.  Artikel 155 zufolge „kann“ dieser Dialog  „zur Herstellung vertraglicher Beziehungen einschließlich des Abschlusses von Vereinbarungen führen“, deren „Durchführung […] auf gemeinsamen Antrag der Unterzeichnerparteien durch einen Beschluss des Rates auf Vorschlag der Kommission“ erfolgt. In diesem Fall wird „das Europäische Parlament […] unterrichtet“. Anders gesagt scheint der Vertrag der Kommission lediglich die Befugnis einzuräumen, den Text in Form eines Vorschlags für einen Beschluss des Rates zu übernehmen, den der Rat annimmt oder nicht, und über den er einstimmig beschließt, sofern für den in der Vereinbarung behandelten Bereich Einstimmigkeit erforderlich ist. Die Frage lautet, ob der Vertrag der Kommission einen Beurteilungsspielraum einräumt oder ob ihr durch den Grundsatz der Parteiautonomie im Rahmen des sozialen Dialogs ein Eingreifen untersagt ist.

 

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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