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IR Notes 33 – 3 Juni 2015
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Catarina Carvalho, Francisco Gomez Abelleira
und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
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Notes Mit wenigen Klicks auf
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Interview
Rachid Brihi, Anwalt, Rechtsanwaltsbüro Brihi-Koskas & associés
Sie
haben den EBR von Transdev wegen der Anhörung in der
Angelegenheit von SNCM verteidigt (siehe 3.
Unternehmen).
Was halten
Sie von der Entscheidung des Berufungsgerichts von
Versailles, das Sie nicht angehört
hat? Dieses Urteil enthält einen
erheblichen Widerspruch. Einerseits bekräftigt das Gericht, dass die
Entscheidung der Unternehmensleitung von Transdev, die zur
Einleitung des Sanierungsverfahrens ihrer Tochtergesellschaft SNCM
geführt hat, „auf längere Sicht wichtige wirtschaftliche und soziale
Auswirkungen für die gesamte Gruppe und somit für die europäischen
Beschäftigten“ haben könnte. Somit könnte die mögliche Abwicklung
oder Veräußerung dieser „kleinen“ französischen Tochter, die nur 2,5
% der Beschäftigten der Gruppe ausmacht, Gegenstand einer
EBR-Anhörung sein.
Aber
das ist nicht der Tenor dieser
Entscheidung. Das Gericht ist zwar
dieser Auffassung, gleichzeitig schließt es das Element der
Transnationalität aus – dass die Entscheidung eine Auswirkung auf
die europäischen Beschäftigten haben kann – indem es erläutert, dass
das Ausscheiden von SNCM aus dem Kreis der Unternehmensgruppe
zurzeit noch auf einer Hypothese beruhe und die Entscheidung des
Handelsgerichts im Hinblick auf die Zukunft dieser
Tochtergesellschaft abgewartet werden sollte. Aber macht eine
EBR-Aktion nach der Entscheidung des Handelsgerichts noch einen
Sinn? Keineswegs. Es musste also vorher gehandelt werden. Es gehört
zur Aufgabe des zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen
Zustandes bestellten Richters, den Nutzen einer EBR-Anhörung
durchzusetzen! Außerdem ist nach eingehender Prüfung der
Angelegenheit klar, dass SNCM aus dem Kreis der Unternehmensgruppe
Transdev ausscheiden soll, wahrscheinlich durch Verkauf. Wenn das
Gericht befindet, dass ein Ausscheiden von SNCM wichtige
Auswirkungen für die Beschäftigten der Gruppe haben kann, hätte es
die Zuständigkeit des EBR anerkennen müssen.
Mit
anderen Worten kann eine rein nationale Angelegenheit ganz
ohne Auslandsbezug vor den EBR gebracht
werden? Das legt das Berufungsgericht
nahe. Wenn der Erwägungsgrund 16 der Richtlinie Teil der Richtlinie
wäre, wonach Fragen, die nur ein Land betreffen, aber entscheidende
Auswirkungen auf die gesamte Unternehmensgruppe haben, in den
Zuständigkeitsbereich des EBR aufgenommen werden können, wäre das
Gericht vielleicht weniger zurückhaltend gewesen. Die Tatsache, dass
dieser Erwägungsgrund Bestandteil der EBR-Vereinbarung ist, wurde
zwar berücksichtigt, aus unserer Sicht aber nicht in ausreichendem
Maße.
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Liebe Leserinnen und Leser,
Das ganze Team von IR Notes freut sich darüber, dass die Mitglieder des
Europäischen Betriebsrats von Solvay und die
Mitglieder des EBR-Präsidiums von Thales jetzt zu
seinen Lesern gehören. Auch Sie können zum weiteren Erfolg von IR Notes
und vor allem zu unserer Unabhängigkeit
beitragen, indem Sie uns helfen, IR Notes in Ihren Netzwerken bekannt zu
machen. Alle Anregungen und Ratschläge sind uns willkommen! Setzen Sie
sich einfach mit uns in Verbindung!
Frédéric
Turlan frederic.t@irshare.eu
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Veränderung
bei der Erstellung europäischer Normen
Ersten Kommissions-Vizepräsidenten Frans Timmermans (Foto) hat eine Reihe von Texten
vorgestellt, die darauf abzielen, „die Transparenz des Entscheidungs-prozesses der
EU zu erhöhen und die Qualität ihrer Gesetzgebung zu verbessern“, auch im sozialen
Bereich. 1/ In einer Mitteilung
erläutert die Kommission, wie sie diese Ziele erreichen will, ohne dabei „bestimmte
Politikbereiche zu deregulieren oder gegenüber anderen Prioritäten zurückzustellen
oder die Werte in Frage zu stellen, die uns wichtig sind, wie sozialer Schutz“ oder
die Grundrechte. 2/ Ein Arbeitsdokument verschafft
einen Überblick über das Programm für Effizienz und Leistungsfähigkeit der
Rechtsetzung (REFIT). Es enthält ein Kapitel über die derzeitigen Überprüfungen oder
Evaluierungen der Sozialrichtlinien. 3/ Ein Beschluss
über die Einrichtung einer „REFIT-Plattform“ zur Förderung des Dialogs zwischen den
Interessenträgern und den Mitgliedstaaten für eine Verbesserung der
Unionsvorschriften. Ihre Arbeitsweise ist in einer Mitteilung
dargelegt. 4/ Ein Beschluss über die Einrichtung
eines „Ausschusses für Regulierungskontrolle“, der die Qualität der
Folgenabschätzungen durch die Kommission kontrolliert für alle Initiativen, „bei
denen mit erheblichen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Auswirkungen zu
rechnen ist“. 5/ Ein Vorschlag für eine interinstitutionelle
Vereinbarung, die eine Folgenabschätzung vorsieht, wenn Rat oder
Parlament „erhebliche“ Änderungen an einem Vorschlag der Kommission im Rahmen des
Rechtsetzungsprozesses vornehmen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (CES) sieht
darin einen „eindeutigen Versuch, das Recht der MdEP und der gewählten Minister,
demokratische Entscheidungen zu treffen, zu beschneiden“. Er steht auf dem
Standpunkt, dass diese Vorschläge „den Rechtsetzungs-prozess länger, kostspieliger
und bürokratischer machen” (siehe Pressemitteilung).
Die Arbeitgeberverbände, die sehr sensibel auf Zielsetzungen für eine „bessere
Rechtsetzung“ (Better Regulation) und einen Abbau des Verwaltungsaufwands für KMUs
reagieren, befürworten die Initiative der Kommission weitgehend (siehe
Pressemitteilungen von BusinessEurope,
FoodDrinkEurope, CEEMET
etc.). (Siehe video :
Pressekonferenz et Präsentation).
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Mutterschaftsurlaub: Das
Europäische Parlament hat eine Entschließung
verabschiedet, damit die Europäische Kommission den Rat auffordert, die
Diskussionen mit dem Parlament zur Überprüfung der Richtlinie
92/85 wiederaufzunehmen, die einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen
vorsieht. Die Überprüfung ist seit 2010 blockiert, als das Parlament einen
Mutterschafts-urlaub bei voller Bezahlung von 20 Wochen forderte. Eine
unannehmbare Position für die Mitgliedstaaten, die seither keinen Kompromiss
angestrebt haben (siehe Pressemitteilung).
- Vaterschafts- und Elternurlaub:
In derselben Entschließung
(siehe oben) spricht sich das Parlament für eine Richtlinie zur Festlegung von
„bezahltem Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Arbeitstagen“ sowie für eine
Überprüfung der Richtlinie über den Elternurlaub aus, „da damit nicht das Ziel
erreicht wird […] die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu ermöglichen“.
- Mindestlohn im
Verkehrsbereich: Die Europäische Kommission hat ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wegen der Anwendung
des deutschen Mindestlohngesetzes auf Transportunternehmen mit Sitz außerhalb
Deutschlands. Sie müssen den Mindestlohn auf ihre Fahrer anwenden, die ihre
Tätigkeit in Deutschland ausüben (siehe IR
Notes 25). Die Kommission vertritt die Ansicht, dass diese Maßnahme
„eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des
freien Warenverkehrs bewirkt“ (siehe Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Ein Gesetz über die gewerkschaftliche Einheit:
Der Bundestag hat das Tarifeinheitsgesetz
beschlossen, das am 1. Juli in Kraft tritt (siehe Mitteilung
des Bundestags). Damit sollen in einem Betrieb Konflikte zwischen Gewerkschaften
vermieden werden. Wollen zwei Gewerkschaften getrennte Tarifverträge aushandeln (zum
Beispiel um verschiedene Personalkategorien abzudecken) müssen sie sich einigen. Bei
fehlender Einigung kann nur die Mehrheitsgewerkschaft einen Tarifvertrag mit der
Geschäftsleitung schließen. Die Gegner des Gesetzestextes kritisieren, dass den
kleinen Gewerkschaften das Streikrecht verweigert werde. Denn nach deutschem Recht
dürfen Gewerkschaften nur zum Streik aufrufen, wenn sie Partei eines Tarifvertrags
sind und auch nur dann, wenn der gültige Tarifvertrag ausgelaufen
ist. > Video
von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.
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Frankreich
- Einschränkung bei der Kontrolle von
Arbeitnehmern: Ein Urteil
des Obersten Verwaltungsgerichts (Conseil d‘Etat) verbietet einem privaten
Unternehmen den Einsatz einer Software zur Aufdeckung von Kinderpornografie,
denen sich seine Beschäftigten schuldig machen könnten. Die Implementierung
einer Verarbeitung „personenbezogener Daten in Bezug auf Straftaten,
Verurteilungen und Sicherungs-maßregeln“ darf nur von öffentlichen Einrichtungen
und nicht von privaten Unternehmen vorgenommen werden.
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Österreich
- Vergabeverfahren: Die
Regierung hat einen Gesetzentwurf
über Vergabeverfahren vorgelegt mit dem Ziel, gegen Sozialdumping in der Kette
der Subunternehmer vorzugehen (siehe auch die Erläuterungen
der Regierung). Danach könnten sich die Behörden bei einer Auftragsvergabe für
das beste und nicht für das billigste Angebot entscheiden.
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Portugal
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Spanien
- Massenentlassungen im öffentlichen
Sektor: Der Oberste Gerichtshof (die für
Verwaltungssachen zuständige Kammer) hat ein Urteil zu
Massenentlassungen gefällt, wonach ein Haushaltsdefizit oder ein Rückgang der
Einnahmen von 5% in einem Jahr oder 7% in den beiden letzten Jahren die
öffentlichen Einrichtungen nicht zu Entlassungen berechtigt. Die öffentlichen
Einrichtungen müssen vielmehr nachweisen, dass ihre Finanzlage nachhaltig
gefährdet und negativ ist.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Transdev: Das Urteil des Berufungs-gerichts
in Versailles bestätigt die Entscheidung in einem Konflikt zwischen dem EBR von
Transdev und der Unter-nehmensleitung. Der EBR hatte der Unternehmensleitung
vorgeworfen, dass er in einer Entscheidung nicht angehört wurde: Transdev hatte von
einer ihrer Tochtergesellschaften, der Fährgesellschaft SNCM, die Tilgung eines
Darlehens gefordert, was dazu führte, dass SNCM ein Sanierungsverfahren einleiten
musste (siehe IR
Notes 21). Es handelt sich um eine der ersten gerichtlichen Entscheidungen
in Europa zu einer EBR-Vereinbarung, die den Erwägungsgrund 16 der EBR-Richtlinie
enthält. Das Gericht betont, dass „die Angelegenheiten, zu denen der Europäische
Betriebsrat vorab angehört werden muss, (…) aufgrund ihres Sachverhalts oder ihrer
Auswirkungen eine internationale oder europäische Dimension enthalten müssen. Fehlt
jeglicher Auslandsbezug ist die Anhörung des Betriebsrats nicht zwingend
erforderlich“. Da das Gericht in dieser Angelegenheit keinen Auslandsbezug
feststellte, prüfte es, ob die Entscheidung von Transdev für die europäischen
Arbeitnehmer erhebliche Auswirkungen hat. Für das Gericht ist das nicht der Fall.
Der EBR musste also nicht angehört werden.
> Siehe auch: Der EBR der
Deutschen Post DHL fordert die Unternehmensleitung in einer Erklärung
auf, den „Grundsatz der sozialen Partnerschaft“ zu respektieren / Die
Unternehmensleitung und der EBR von Unicredit haben eine Gemeinsame Erklärung (auf Italienisch)
zu verantwortungsvollen Verkaufspraktiken unterzeichnet. Darin werden gemeinsame
Grundsätze festgelegt, auf denen die Geschäftspolitik des Konzerns basiert.
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Europäische
Gesellschaft
Dassault Systèmes: Anlässlich
ihrer Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) hat der Dassault Konzern
(6000 Beschäftigte in der EU) im Rahmen einer am 10. April unterzeichneten Vereinbarung einen
SE-Betriebsrat errichtet. Die Vereinbarung enthält sehr präzise Angaben zu
den Schwellenwerten für die Beschäftigtenzahl, die eine Anhörung des Betriebsrats
rechtfertigen. Der Engere Ausschuss kann ein Informations- und Diskussionsforum für
Themen sein, zu denen der SE-Betriebsrat angehört wird, und als Arbeitsgruppe zur
Vorbereitung der Anhörung fungieren. Er kann zu bestimmten Vorhaben auch direkt
angehört werden, wie beispielsweise zu einer vollständigen oder teilweisen
Einstellung einer Aktivität, „die höchstens zwei Länder und insgesamt nicht mehr als
100 Beschäftigte in diesen beiden Ländern“ betrifft. Der Betriebsrat erhält pro
Mitglied und pro Jahr 3250 EUR und verfügt über ein Jahresbudget für Gutachten in
Höhe von 20.000 EUR und eine engagierte Community, die über eine gruppenweite
Plattform erreichbar ist.
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Transnationale Verhandlungen
- Engie: Die
Unternehmensleitung und die europäischen Gewerkschaftsverbände, die im
französischen Energiekonzern Engie (ehemals GDF Suez) vertreten sind, planen
Verhandlungen über die Garantien für die Beschäftigten im Rahmen der laufenden
Umstrukturierung.
- Telenor: Die Leitung der
Telenor Gruppe (33.000 Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband
UNI Global Union haben ihre 2013 unterzeichnete internationale
Rahmen-vereinbarung verlängert (siehe Pressemitteilung).
- Grupo Caliente: Der
internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Gaming und der mexikanische
Konzern Grupo Caliente haben eine internationale Rahmenvereinbarung
abgeschlossen (siehe Pressemitteilung).
> Siehe
auch: Solvay
Globales Abkommen vom 29. März 2015 über einen
Gewinnbeteiligungsplan (2015-2016) (siehe Pressemitteilung,
in Englisch).
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4. Studien
und Berichte
Das Programm „bessere
Rechtsetzung“: Eric Van den Abeele analysiert in einer für
das Europäische Gewerkschaftsinstitut erstellten Studie
(auf Französisch) ein höchst aktuelles Thema (siehe In den Schlagzeilen) und
überlegt „was hinter den jüngsten Entwicklungen der Agenda für bessere Rechtsetzung
stecken könnte“. „Wie lässt sich die Hartnäckigkeit der Kommis-sion deuten, ihre
eigenen Rechts-vorschriften unablässig anzufechten?“ fragt sich der Autor. Siehe
auch das Kurzdossier
(auf Englisch) zu diesem Thema von Isabelle Schömann.
- Mobilität kroatischer Arbeitskräfte:
Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Mobilität
kroatischer Arbeitskräfte innerhalb der EU seit dem EU-Beitritt Kroatiens 2013
veröffentlicht (siehe Schlagzeilen).
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