IR Notes

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IR Notes 33 – Veränderung bei der Erstellung europäischer Normen

  IR Notes 33 – 3 Juni 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Catarina Carvalho, Francisco Gomez Abelleira und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Interview
Rachid Brihi, Anwalt, Rechtsanwaltsbüro Brihi-Koskas & associés

Sie haben den EBR von Transdev wegen der Anhörung in der Angelegenheit von SNCM verteidigt (siehe 3. Unternehmen). Was halten Sie von der Entscheidung des Berufungsgerichts von Versailles, das Sie nicht angehört hat?
Dieses Urteil enthält einen erheblichen Widerspruch. Einerseits bekräftigt das Gericht, dass die Entscheidung der Unternehmensleitung von Transdev, die zur Einleitung des Sanierungsverfahrens ihrer Tochtergesellschaft SNCM geführt hat, „auf längere Sicht wichtige wirtschaftliche und soziale Auswirkungen für die gesamte Gruppe und somit für die europäischen Beschäftigten“ haben könnte.  Somit könnte die mögliche Abwicklung oder Veräußerung dieser „kleinen“ französischen Tochter, die nur 2,5 % der Beschäftigten der Gruppe ausmacht, Gegenstand einer EBR-Anhörung sein.


Aber das ist nicht der Tenor dieser Entscheidung.
Das Gericht ist zwar dieser Auffassung, gleichzeitig schließt es das Element der Transnationalität aus – dass die Entscheidung eine Auswirkung auf die europäischen Beschäftigten haben kann – indem es erläutert, dass das Ausscheiden von SNCM aus dem Kreis der Unternehmensgruppe zurzeit noch auf einer Hypothese beruhe und die Entscheidung des Handelsgerichts im Hinblick auf die Zukunft dieser Tochtergesellschaft abgewartet werden sollte. Aber macht eine EBR-Aktion nach der Entscheidung des Handelsgerichts noch einen Sinn? Keineswegs.  Es musste also vorher gehandelt werden. Es gehört zur Aufgabe des zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes bestellten Richters, den Nutzen einer EBR-Anhörung durchzusetzen!  Außerdem ist nach eingehender Prüfung der Angelegenheit klar, dass SNCM aus dem Kreis der Unternehmensgruppe Transdev ausscheiden soll, wahrscheinlich durch Verkauf. Wenn das Gericht befindet, dass ein Ausscheiden von SNCM wichtige Auswirkungen für die Beschäftigten der Gruppe haben kann, hätte es die Zuständigkeit des EBR anerkennen müssen.


Mit anderen Worten kann eine rein nationale Angelegenheit ganz ohne Auslandsbezug vor den EBR gebracht werden?
Das legt das Berufungsgericht nahe. Wenn der Erwägungsgrund 16 der Richtlinie Teil der Richtlinie wäre, wonach Fragen, die nur ein Land betreffen, aber entscheidende Auswirkungen auf die gesamte Unternehmensgruppe haben, in den Zuständigkeitsbereich des EBR aufgenommen werden  können, wäre das Gericht vielleicht weniger zurückhaltend gewesen. Die Tatsache, dass dieser Erwägungsgrund Bestandteil der EBR-Vereinbarung ist, wurde zwar berücksichtigt, aus unserer Sicht aber nicht in ausreichendem Maße.

 
  Agenda

4. – 5. Juni
Amsterdam
Seminar zur Frage der Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren auf transnationaler Ebene – ausgerichtet von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit der Unterstützung der Europäischen Kommission.  Dieses Seminar ist für Manager reserviert, die für EBRs zuständig sind.
Tel.: : + 33 (0)6 81 41 53 95.


8. Juni
Brüssel
Konferenz der Denkfabrik Bruegel zur Strategie der Europäischen Kommission im Rahmen des digitalen Binnenmarkts  (Towards a digital single market: the European Commission strategy).


9. Juni
Paris
Seminar von Europe et Société und RDS zur „Einschaltung des Gerichtshofs in den europäischen Sozialdialog“.


9. Juni
Brüssel
Vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut organisierte Debatte rund um das neu erschienene Buch „Les risques au travail. Pour ne pas perdre sa vie à la gagner“ (Risiken am Arbeitsplatz. Seinen Lebensunterhalt verdienen, ohne sein Leben dabei zu verlieren“, auf Französisch).


11.-12. Juni
Budapest
Erstes Seminar eines europäischen Projekts über die Tarifverhandlungssysteme in Europa, organisiert vom Expertennetz INLACRIS, mit dem Titel: „Collective bargaining in times of crisis“. Nähere Informationen: Astrees.


23. Juni
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „What social face of the new EU trade agreements?“ mit Pascal Lamy.


29. September
Paris
Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbunds.

 
  Liebe Leserinnen und Leser,

Das ganze Team von IR Notes freut sich darüber, dass die Mitglieder des Europäischen Betriebsrats von Solvay und die Mitglieder des EBR-Präsidiums von Thales jetzt zu seinen Lesern gehören. Auch Sie können zum weiteren Erfolg von IR Notes und vor allem zu unserer Unabhängigkeit beitragen, indem Sie uns helfen, IR Notes in Ihren Netzwerken bekannt zu machen. Alle Anregungen und Ratschläge sind uns willkommen! Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung!


Frédéric Turlan
frederic.t@irshare.eu

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Veränderung bei der Erstellung europäischer Normen

Ersten Kommissions-Vizepräsidenten Frans Timmermans (Foto) hat eine Reihe von Texten vorgestellt, die darauf abzielen, „die Transparenz des Entscheidungs-prozesses der EU zu erhöhen und die Qualität ihrer Gesetzgebung zu verbessern“, auch im sozialen Bereich. 1/ In einer Mitteilung erläutert die Kommission, wie sie diese Ziele erreichen will, ohne dabei „bestimmte Politikbereiche zu deregulieren oder gegenüber anderen Prioritäten zurückzustellen oder die Werte in Frage zu stellen, die uns wichtig sind, wie sozialer Schutz“ oder die Grundrechte. 2/ Ein Arbeitsdokument verschafft einen Überblick über das Programm für Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT). Es enthält ein Kapitel über die derzeitigen Überprüfungen oder Evaluierungen der Sozialrichtlinien. 3/ Ein Beschluss über die Einrichtung einer „REFIT-Plattform“ zur Förderung des Dialogs zwischen den Interessenträgern und den Mitgliedstaaten für eine Verbesserung der Unionsvorschriften. Ihre Arbeitsweise ist in einer Mitteilung dargelegt. 4/ Ein Beschluss über die Einrichtung eines „Ausschusses für Regulierungskontrolle“, der die Qualität der Folgenabschätzungen durch die Kommission kontrolliert für alle Initiativen, „bei denen mit erheblichen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Auswirkungen zu rechnen ist“.  5/ Ein Vorschlag für eine interinstitutionelle Vereinbarung, die eine Folgenabschätzung vorsieht, wenn Rat oder Parlament „erhebliche“ Änderungen an einem Vorschlag der Kommission im Rahmen des Rechtsetzungsprozesses vornehmen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (CES) sieht darin einen „eindeutigen Versuch, das Recht der MdEP und der gewählten Minister, demokratische Entscheidungen zu treffen, zu beschneiden“. Er steht auf dem Standpunkt, dass diese Vorschläge „den Rechtsetzungs-prozess länger, kostspieliger und bürokratischer machen” (siehe Pressemitteilung). Die Arbeitgeberverbände,  die sehr sensibel auf Zielsetzungen für eine „bessere Rechtsetzung“ (Better Regulation) und einen Abbau des Verwaltungsaufwands für KMUs reagieren, befürworten die Initiative der Kommission weitgehend (siehe Pressemitteilungen von BusinessEurope, FoodDrinkEurope, CEEMET etc.).  (Siehe video : Pressekonferenz et Präsentation).


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Mutterschaftsurlaub: Das Europäische Parlament hat eine Entschließung verabschiedet, damit die Europäische Kommission den Rat auffordert, die Diskussionen mit dem Parlament zur Überprüfung der Richtlinie 92/85 wiederaufzunehmen, die einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen vorsieht.  Die Überprüfung ist seit 2010 blockiert, als das Parlament einen Mutterschafts-urlaub bei voller Bezahlung von 20 Wochen forderte. Eine unannehmbare Position für die Mitgliedstaaten, die seither keinen Kompromiss angestrebt haben (siehe Pressemitteilung).

  • Vaterschafts- und Elternurlaub: In derselben Entschließung (siehe oben) spricht sich das Parlament für eine Richtlinie zur Festlegung von „bezahltem Vaterschaftsurlaub von mindestens 10 Arbeitstagen“ sowie für eine Überprüfung der Richtlinie über den Elternurlaub aus, „da damit nicht das Ziel erreicht wird […] die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu ermöglichen“.

  • Mindestlohn im Verkehrsbereich: Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet wegen der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes auf Transportunternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands. Sie müssen den Mindestlohn auf ihre Fahrer anwenden, die ihre Tätigkeit in Deutschland ausüben (siehe IR Notes 25). Die Kommission vertritt die Ansicht, dass diese Maßnahme „eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs bewirkt“ (siehe Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Ein Gesetz über die gewerkschaftliche Einheit: Der Bundestag hat das Tarifeinheitsgesetz beschlossen, das am 1. Juli in Kraft tritt (siehe Mitteilung des Bundestags). Damit sollen in einem Betrieb Konflikte zwischen Gewerkschaften vermieden werden. Wollen zwei Gewerkschaften getrennte Tarifverträge aushandeln (zum Beispiel um verschiedene Personalkategorien abzudecken) müssen sie sich einigen. Bei fehlender Einigung kann nur die Mehrheitsgewerkschaft einen Tarifvertrag mit der Geschäftsleitung schließen. Die Gegner des Gesetzestextes kritisieren, dass den kleinen Gewerkschaften das Streikrecht verweigert werde. Denn nach deutschem Recht dürfen Gewerkschaften nur zum Streik aufrufen, wenn sie Partei eines Tarifvertrags sind und auch nur dann, wenn der gültige Tarifvertrag ausgelaufen ist.
> Video von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.




Frankreich

  • Einschränkung bei der Kontrolle von Arbeitnehmern: Ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (Conseil d‘Etat) verbietet einem privaten Unternehmen den Einsatz einer Software zur Aufdeckung von Kinderpornografie, denen sich seine Beschäftigten schuldig machen könnten. Die Implementierung einer Verarbeitung „personenbezogener Daten in Bezug auf Straftaten, Verurteilungen und Sicherungs-maßregeln“ darf nur von öffentlichen Einrichtungen und nicht von privaten Unternehmen vorgenommen werden.


Österreich

  • Vergabeverfahren: Die Regierung hat einen Gesetzentwurf über Vergabeverfahren vorgelegt mit dem Ziel, gegen Sozialdumping in der Kette der Subunternehmer vorzugehen (siehe auch die Erläuterungen der Regierung). Danach könnten sich die Behörden bei einer Auftragsvergabe für das beste und nicht für das billigste Angebot entscheiden.


Portugal

Spanien

  • Massenentlassungen im öffentlichen Sektor: Der Oberste Gerichtshof (die für Verwaltungssachen zuständige Kammer) hat ein Urteil zu Massenentlassungen gefällt, wonach ein Haushaltsdefizit oder ein Rückgang der Einnahmen von 5% in einem Jahr oder 7% in den beiden letzten Jahren die öffentlichen Einrichtungen nicht zu Entlassungen berechtigt. Die öffentlichen Einrichtungen müssen vielmehr nachweisen, dass ihre Finanzlage nachhaltig gefährdet und negativ ist.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Transdev: Das Urteil des Berufungs-gerichts in Versailles bestätigt die Entscheidung in einem Konflikt zwischen dem EBR von Transdev und der Unter-nehmensleitung. Der EBR hatte der Unternehmensleitung vorgeworfen, dass er in einer Entscheidung nicht angehört wurde: Transdev hatte von einer ihrer Tochtergesellschaften, der Fährgesellschaft SNCM, die Tilgung eines Darlehens gefordert, was dazu führte, dass SNCM ein Sanierungsverfahren einleiten musste (siehe IR Notes 21). Es handelt sich um eine der ersten gerichtlichen Entscheidungen in Europa zu einer EBR-Vereinbarung, die den Erwägungsgrund 16 der EBR-Richtlinie enthält. Das Gericht betont, dass „die Angelegenheiten, zu denen der Europäische Betriebsrat vorab angehört werden muss, (…) aufgrund ihres Sachverhalts oder ihrer Auswirkungen eine internationale oder europäische Dimension enthalten müssen. Fehlt jeglicher Auslandsbezug ist die Anhörung des Betriebsrats nicht zwingend erforderlich“. Da das Gericht in dieser Angelegenheit keinen Auslandsbezug feststellte, prüfte es, ob die Entscheidung von Transdev für die europäischen Arbeitnehmer erhebliche Auswirkungen hat. Für das Gericht ist das nicht der Fall. Der EBR musste also nicht angehört werden.

> Siehe auch: Der EBR der Deutschen Post DHL fordert die Unternehmensleitung in einer Erklärung auf, den „Grundsatz der sozialen Partnerschaft“ zu respektieren / Die Unternehmensleitung und der EBR von Unicredit haben eine Gemeinsame Erklärung (auf Italienisch) zu verantwortungsvollen Verkaufspraktiken unterzeichnet. Darin werden gemeinsame Grundsätze festgelegt, auf denen die Geschäftspolitik des Konzerns basiert.


Europäische Gesellschaft

Dassault Systèmes: Anlässlich ihrer Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) hat der Dassault Konzern (6000 Beschäftigte in der EU) im Rahmen einer am 10. April unterzeichneten Vereinbarung einen SE-Betriebsrat errichtet. Die Vereinbarung enthält sehr präzise Angaben zu den Schwellenwerten für die Beschäftigtenzahl, die eine Anhörung des Betriebsrats rechtfertigen.  Der Engere Ausschuss kann ein Informations- und Diskussionsforum für Themen sein, zu denen der SE-Betriebsrat angehört wird, und als Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Anhörung fungieren.  Er kann zu bestimmten Vorhaben auch direkt angehört werden, wie beispielsweise zu einer vollständigen oder teilweisen Einstellung einer Aktivität, „die höchstens zwei Länder und insgesamt nicht mehr als 100 Beschäftigte in diesen beiden Ländern“ betrifft.  Der Betriebsrat erhält pro Mitglied und pro Jahr 3250 EUR und verfügt über ein Jahresbudget für Gutachten in Höhe von 20.000 EUR und eine engagierte Community, die über eine gruppenweite Plattform erreichbar ist.


Transnationale Verhandlungen

  • Engie: Die Unternehmensleitung und die europäischen Gewerkschaftsverbände, die im französischen Energiekonzern Engie (ehemals GDF Suez) vertreten sind, planen Verhandlungen über die Garantien für die Beschäftigten im Rahmen der laufenden Umstrukturierung.

  • Telenor: Die Leitung der Telenor Gruppe (33.000 Beschäftigte) und der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union haben ihre 2013 unterzeichnete internationale Rahmen-vereinbarung verlängert (siehe Pressemitteilung).

  • Grupo Caliente: Der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Gaming und der mexikanische Konzern Grupo Caliente haben eine internationale Rahmenvereinbarung abgeschlossen (siehe Pressemitteilung).

    > Siehe auch: Solvay Globales Abkommen vom 29. März 2015 über einen Gewinnbeteiligungsplan (2015-2016) (siehe Pressemitteilung, in Englisch).


4. Studien und Berichte

Das Programm „bessere Rechtsetzung“: Eric Van den Abeele analysiert in einer für das Europäische Gewerkschaftsinstitut erstellten Studie (auf Französisch) ein höchst aktuelles Thema (siehe In den Schlagzeilen) und überlegt „was hinter den jüngsten Entwicklungen der Agenda für bessere Rechtsetzung stecken könnte“. „Wie lässt sich die Hartnäckigkeit der Kommis-sion deuten, ihre eigenen Rechts-vorschriften unablässig anzufechten?“ fragt sich der Autor. Siehe auch das Kurzdossier (auf Englisch) zu diesem Thema von Isabelle Schömann.



  • Mobilität kroatischer Arbeitskräfte: Die Europäische Kommission hat einen Bericht über die Mobilität kroatischer Arbeitskräfte innerhalb der EU seit dem EU-Beitritt Kroatiens 2013 veröffentlicht  (siehe Schlagzeilen).

 

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Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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