IR Notes

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Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 34 – Unmittelbare Auswirkung einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

  IR Notes 34 – 17 Juni 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Jan Czarzasty, Francisco Gomez Abelleira, Sylvain Nadalet und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Interview
Adrien Thomas, Forschungsschwerpunkt Tarifverhandlung, Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER)

Rund 78 % der Luxemburger stimmten gegen das Wahlrecht für Ausländer,
obwohl die Gewerkschaften dafür waren. Wie erklären Sie sich diese Wahl?
Die Ablehnung des Ausländerwahlrechts wurde am meisten kommentiert, aber bei dem Referendum ging es noch um zwei weitere Fragen: das Wahlrecht ab 16 Jahren und die Begrenzung der Amtszeit der Minister auf zehn Jahre. Alle drei Fragen wurden mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Dies legt den Schluss nahe, dass die Ergebnisse eine größere Unzufriedenheit gegenüber der Regierung und der Weise ausdrücken, wie die Kampagne für das Referendum geführt wurde. Darüber hinaus haben es die Befürworter des Ausländerwahlrechts nicht geschafft, ihren Standpunkt überzeugend zu vertreten, was die Wähler als ein fehlendes Engagement der Befürworter des “Ja” auslegen konnten.


Haben die Gewerkschaften also kein Gehör gefunden?
Die zwei Gewerkschaftsverbände OGBL und LCGB traten zwar für das „Ja“ ein, aber ein anderer großer Gewerkschaftsverband, der CGFP, der die Beamten vertritt und damit in erster Linie luxemburgische Staatsangehörige, hat sich für das „nein“ stark gemacht. Der CGFP hat zwar weniger Mitglieder als der OGBL oder der LCGB, dagegen verfügt er über einen starken Rückhalt in der wahlberechtigten Bevölkerung. Zahlreiche Mitglieder des OGBL und des LCGB sind in Luxemburg lebende Ausländer oder Grenzgänger, die kein Wahlrecht haben. Auch wenn die beiden Gewerkschaftsverbände das Ja befürworteten, führten sie keine starke Kampagne dafür. Die Gewerkschaftsspitzen waren sich sicher darüber im Klaren, dass ein Teil ihrer Mitglieder von einem Wahlrecht für Ausländer nicht überzeugt waren.


Haben die Gewerkschaften an Einfluss verloren?
Die Gewerkschaften Luxemburgs sind bei der Integration ausländischer Arbeitnehmer tatsächlich recht erfolgreich, wie ich in meinem Buch (*) schildere, bei der Anwerbung neuer Mitglieder setzen sie dabei jedoch betont auf Dienstleistungen. Damit haben sie teilweise aber auch ihre Rolle als soziale Bewegung eingebüßt, die die Arbeitnehmer mobilisieren und zu deren Meinungsbildung beitragen kann.


(*) « Les frontières de la solidarité. Les syndicats et les immigrés au cœur de l’Europe », Adrien Thomas, Presses universitaires de Rennes, Collection Res Publica, 138 Seiten, 12 Euro

 
  Agenda

23. Juni
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „What social face of the new EU trade agreements?“ mit Pascal Lamy.


25. – 26. Juni
Dublin
Die Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) organisiert eine Konferenz über Umstrukturierungen im öffentlichen Sektor.


10. – 11. September
Göteborg
IREC-Konferenz 2015 über soziale Beziehungen in Europa mit dem Thema  “Converging or diverging industrial relations in Europe?“


10. –  11.  September
Porto
Das Working Conditions Research Network (RICOT) organisiert den 3. Internationalen Kongress über Arbeitsbedingungen


29. September
Lissabon
Europäische Konferenz über die Zukunft individueller und kollektiver Arbeitsbeziehungen in der EU – organisiert von SOCIUS-ISEG, CESIS und IR Share mit Unterstützung der Fundação para a Ciência e Tecnologia.
Nähere Informationen: Fernando Vasquez oder Raquel Rego.


29. September bis 2. Oktober
Paris
Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbunds


1. –2. Oktober
Brüssel
Europäisches Seminar über den Umgang mit vertraulichen Informationen, die an Europäische Betriebsräte weitergegeben werden – organisiert von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager bestimmt, die für EBRs zuständig sind. Anmeldungen können online erfolgen. Die Teilnahmekosten belaufen sich auf 250 Euro.
Nähere Informationen: Frédéric Turlan (frederic.t@irshare.eu – +33 6 81 41 53 95) oder Christophe Teissier (c.teissier@astrees.org)

 
  Tipp
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IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Unmittelbare Auswirkung einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

Im Mai hat der EuGH in einem Urteil (Rechtssache Rabal Cañas) entschieden, dass Richtlinie 98/59 der spanischen Gesetzgebung entgegensteht: Das spanische Recht gewährt einen Schutz vor Massenentlassungen, wenn eine bestimmte Anzahl an Arbeitsplätzen in einem „Unternehmen“ bedroht ist (siehe Pressemitteilung), während dem Gerichtshof zufolge die Richtlinie bei Massenentlassungen den „Betrieb” als Grundlage nimmt, in dem die Entlassungen durchgeführt werden, und nicht das „Unternehmen“ (siehe IR Notes 32). In Spanien hat das Oberste Gericht des Baskenlandes diese Rechtsprechung jetzt angewendet.  Der Fall betrifft ein Unternehmen mit über 3000 Beschäftigten, das 12 von 77 Mitarbeitern eines Betriebs entlassen hat. Nach spanischem Recht handelt es sich nicht um eine Massenentlassung, da aufgrund der Gesamtbelegschaft die Schwelle bei 30 liegt. In Anlehnung an das Urteil Rabal Cañas hat das Gericht jedoch den Betrieb als Basis angesetzt und befindet, dass es sich um eine Massenentlassung im Sinne der Richtlinie handelt. Das Gericht urteilt daher, dass das Anhörungsverfahren der Beschäftigten nicht eingehalten worden ist und erklärt die Entlassungen für nichtig. Das Unternehmen muss die entlassenen Arbeitnehmer wieder einstellen und die zwischen dem Tag der Entlassung und ihrer Wiedereinstellung nicht gezahlten Löhne auszahlen. „Dies ist meines Wissens die erste gerichtliche Entscheidung in Spanien, bei der die Rechtsprechung Rabal Cañas angewendet worden ist“, kommentiert Francisco Gomez Abelleira, Jura-Professor an der Universidad Carlos III de Madrid,  „und sehr wahrscheinlich werden weitere Entscheidungen mit demselben Tenor folgen.“


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Europäische Sozialpolitik: Die Europäische Kommission hat am 9. Juni eine Orientierungsaussprache darüber geführt, „wie die EU die sozial- und beschäftigungspolitischen Heraus-forderungen in Europa am besten bewältigen kann“ (siehe Pressemitteilung der Kommission).

  • Gleichstellung von Frauen und Männern: Das Europäische Parlament hat am 9. Juni eine Entschließung zu der Strategie der EU für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015 verabschiedet, die sich an die europäische Strategie 2010-2015 anschließen soll (siehe Pressemitteilung). Das Parlament weist darauf hin, dass sich „während des letzten Jahrzehnts die gleichstellungsorientierten politischen Maßnahmen und Reformen auf EU-Ebene verlangsamt haben“. Die Entschließung sieht nicht die Notwendigkeit neuer Rechtsvorschriften, sondern setzt vielmehr auf Überzeugungsarbeit und den Austausch bewährter Verfahren.


2. Mitgliedstaaten
Estland

  • Fixed term contracts: The Commission has referred Estonia to the European Court of Justice for the abusive use of fixed-term contracts in the academic sector. Legislation limits the term of these successive contracts to five years, but if a period of two months is observed between each contract (the duration of the summer university recess), the limit does not apply. People can therefore remain on a temporary contract for their entire career (see press release).


Frankreich

  • „Small Business Act“: Die Regierung schlägt eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung in den kleinsten bis mittleren Unternehmen vor (siehe Pressemitteilung): 1. Befristete Arbeitsverträge sollen zweimal verlängert werden können, anstelle von derzeit nur einmal, dabei aber 18 Monate nicht übersteigen. 2. Die Beträge der von den Arbeitsgerichten festgelegten Abfindungen bei ungerechtfertigten Entlassungen sollen begrenzt werden. 3. Unternehmen, die ihren ersten Beschäftigten einstellen, sollen über zwei Jahre einen Zuschuss von 4.000 Euro erhalten. 4. Die Schwelleneffekte, die mit zusätzlichen Steuer- und Sozialabgaben verbunden sind, sollen neutralisiert werden, wenn die Beschäftigtenzahlen 11, 20 oder 50 übersteigen.


Großbritannien

  • Gewerkschaftsmitgliedschaft relativ stabil: Nach einem offiziellen Bericht über Gewerkschaftsmitgliedschaft ist die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder 2014 mit 6,4 Millionen Mitgliedern leicht zurückgegangen (-0,6%). Bedingt durch die Zunahme der erwerbstätigen Bevölkerung ist die Mitgliedschaft in Gewerkschaften zwischen 2013 und 2014 von 25,6 % auf 25 % gesunken. Es handelt sich um die niedrigste Quote seit 1995.


Italien

Entlassung eines Facebook-Nutzers: Der Kassationshof bestätigte in einem Urteil vom 27. Mai, auf Italienisch) die Entlassung eines Arbeitnehmers, weil er während seiner Arbeitszeit auf Facebook surfte. Der Personalleiter hatte ein falsches Profil angelegt, um mit dem Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit zu kommunizieren; dabei nutzte er auch die Positionsbestimmung um sicherzugehen, dass es sich tatsächlich um diesen Arbeitnehmer handelte. Das Gericht ist der Ansicht, dass diese Kontrolle gerechtfertigt war, da der Arbeitgeber für den guten Betrieb seines Unternehmens und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Sorge trägt. Denn der Beschäftigte arbeitete an einer Presse, die er verließ, um auf Freundschaftsanfragen zu antworten. Das Gericht entschied, dass die Erstellung eines falschen Profils und die Kommunikationsanfrage an den Arbeitnehmer den Grundsatz des guten Glaubens nicht verletzen. Gleiches gilt für die Positionsbestimmung, da der Arbeitnehmer einer solchen zustimmt, wenn er sich bei Facebook anmeldet.


Irland

  • Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit: Am 1. Oktober 2015 tritt eine wichtige Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit (Workplace Relations Act 2015) in Kraft (siehe Erklärung). Mit diesem Gesetz werden fünf Einrichtungen oder Gerichte, die sich mit Arbeitskonflikten befassen, zu zwei neuen Instanzen zusammengefasst: Workplace Relations Commission (erste Instanz) und Arbeitsgericht (Berufung). Ein System der Online-Beschwerde (e-Complaint Facility) wird auf einer Website zur Verfügung gestellt, die an eine Datenbank mit den Entscheidungen angeschlossen ist.


Polen

  • Koalitionsrecht: Der Verfassungsgerichthof hat aufgrund einer Beschwerde des Gewerkschaftsverbands OPZZ eine Entscheidung zum Koalitionsrecht gefällt. Demnach ist das Gewerkschaftsgesetz, welches das Recht, Gewerkschaften beizutreten oder neue zu gründen, auf Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschränkt, verfassungswidrig. Die Entscheidung kann weitreichende Folgen haben, wie beispielsweise eine Überarbeitung der Rechtsprechung, damit auch Selbständige oder Beschäftigte mit Werk- und Dienstleistungsverträgen in den vollen Genuss des Koalitionsrechts kommen.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Veolia: Der französische Konzern Veolia (179.000 Beschäftigte) hat zwei Vereinbarungen mit den Mitgliedern seines Konzernbetriebsrats (KBR) unterzeichnet. Die erste Vereinbarung sieht vor, dass die Arbeitnehmervertreter der Sparte „Transport“ zu den KBR-Sitzungen eingeladen werden, solange dieser Bereich nicht endgültig aus dem Konzernkreis ausgeschieden ist. Die zweite Vereinbarung (in Französisch) ist eine überarbeitete Fassung der Vereinbarung von Oktober 2010. Betriebsratsvorsitzender Hervé Deroubaix (CFDT) begrüßte es, dass “die Zahl der Beschäftigten, die zu einem Sitz im europäischen Konzernbetriebsrat berechtige, von 500 auf 300 herabgesetzt wurde. Damit sind fast alle Länder abgedeckt, in denen der Konzern vertreten ist“. Die Vereinbarung stellt 1. eine Verbindung zwischen dem KBR und der nationalen Ebene her, indem sie mehr „Raum für den sozialen Dialog“ zwischen der Unternehmensleitung, den Mitgliedern des KBR des Landes und weiteren Arbeitnehmervertretern schafft in den Ländern, in denen es keine entsprechende Instanz gibt, räumt 2. dem Betriebsrat die Möglichkeit ein, „bestimmte Grundsatzvereinbarungen, Verpflichtungserklärungen oder gemeinsame Entschließungen auszuhandeln“ und passt 3. die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren an in Abhängigkeit der von den Vorhaben der Unternehmensleitung betroffenen Beschäftigtenzahl.



  • Reno de Medici: Am 26. März wurde eine EBR-Vereinbarung zwischen der Unternehmensleitung des italienischen Kartonherstellers Reno de Medici (RDM) und einem besonderen Verhandlungsgremium unterzeichnet. Der Betriebsrat umfasst 13 Mitglieder und einen vom Europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll ernannten Gewerkschaftsdelegierten.

    > Siehe auch: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) hat auf seiner Website die vom 10. Dezember 2014 überarbeitete Fassung der Vereinbarung des irischen Lebensmittelkonzerns Kerry (28.000 Beschäftigte) veröffentlicht. Sie enthält eine ausführliche Klausel über die Auswirkungen einer Änderung des Konzernkreises aufgrund von Neuerwerbungen.  UNI Europa gibt den Abschluss einer EBR-Vereinbarung bei Teleperformance, dem auf das Management von Kundenbeziehungen spezialisierten Unternehmen, bekannt.


Europäische Gesellschaft

  • ProSiebenSat.1 Medien SE: Das deutsche Medienunter-nehmen ProSieben (4.118 Beschäftigte) hat eine Vereinbarung über die Beteiligung der Beschäftigten anlässlich der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) geschlossen. Die Vereinbarung sieht keine Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vor, aber die Einrichtung eines SE-Betriebsrats. Er tagt zweimal im Jahr oder bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, wenn ein Vorhaben mindestens 5% der Beschäftigten in mindestens zwei Mitgliedstaaten betrifft.


Transnationale Verhandlungen

Société Générale: Die französische Bank Société générale (148.000 Beschäftigte) und UNI Global Union haben am 3. Juni ein globales Abkommen über die grundlegenden Menschenrechte und die Gewerkschafts-freiheit unterzeichnet (siehe Pressemitteilungen von Société générale und UNI Finance), das bedeutende Auswirkungen auf Zentral- und Nordafrika haben wird, wo die Bank einen starken Expansionskurs verfolgt.


> Siehe auch: Europäische Vereinbarung über die Vielfalt und Einbindung älterer Arbeitnehmer der Unternehmensgruppe für Catering, Gemeinschaftsverpflegung und Facilitymanagement Sodexo (419.000 Beschäftigte). Unternehmenseinheiten mit mehr als 300 Beschäftigten werden aufgefordert, einen Aktionsplan für den Verbleib älterer Arbeitnehmer im Erwerbsleben anzunehmen.


4. Studien und Berichte

Umstrukturierungen: Der Verband Astrees hat die Ergebnisse von zwei von der Europäischen Kommission unterstützten europäischen Projekten veröffentlicht: Zum einen ging es um die Auswirkung von Umstrukturierungen auf die benachteiligten Gruppen, insbesondere Jugendliche und Migranten (Zusammenfassung auf Englisch undFranzösisch); zum anderen um die gesetzliche und verwaltungsrechtliche Situation bei Antizipation und Management von Umstrukturierungsprozessen in 11 europäischen Ländern (nationale Berichte auf Englisch): Belgien; Bulgarien;Frankreich; Deutschland; Niederlande; Portugal; Spanien; Slowenien; Schweden; Tschechische Republik;Großbritannien.



  • Langsamer Anstieg des Frauenanteils in Gewerkschaften: Eine Studie des Europäischen Gewerkschaftsbunds schätzt den Frauenanteil in den Gewerkschaften 2014 auf 43,8%, wobei es große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gibt. Der Anteil der Frauen in den Führungspositionen von Gewerkschaften beträgt nur 14,5%.

  • Arbeitsausbeutung in der EU: Die europäische Agentur, die über die Anwendung der Charta der EU-Grundrechte wacht, analysiert in einem Bericht die verschiedenen kriminellen Formen der Ausbeutung von Arbeitskräften aus EU- und anderen Ländern.  Die Täter laufen nur ein geringes Risiko, strafrechtlich verfolgt zu werden oder ihre Opfer entschädigen zu müssen.

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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