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IR Notes 34 – 17 Juni 2015
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Jan Czarzasty, Francisco Gomez Abelleira,
Sylvain Nadalet und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
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Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
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Interview
Adrien Thomas, Forschungsschwerpunkt Tarifverhandlung, Luxembourg
Institute of Socio-Economic Research (LISER)
Rund
78 % der Luxemburger stimmten gegen das Wahlrecht für
Ausländer, obwohl die Gewerkschaften dafür
waren. Wie erklären Sie sich diese
Wahl? Die
Ablehnung des Ausländerwahlrechts wurde am meisten kommentiert, aber
bei dem Referendum ging es noch um zwei weitere Fragen: das
Wahlrecht ab 16 Jahren und die Begrenzung der Amtszeit der Minister
auf zehn Jahre. Alle drei Fragen wurden mit deutlicher Mehrheit
abgelehnt. Dies legt den Schluss nahe, dass die Ergebnisse eine
größere Unzufriedenheit gegenüber der Regierung und der Weise
ausdrücken, wie die Kampagne für das Referendum geführt wurde.
Darüber hinaus haben es die Befürworter des Ausländerwahlrechts
nicht geschafft, ihren Standpunkt überzeugend zu vertreten, was die
Wähler als ein fehlendes Engagement der Befürworter des “Ja”
auslegen konnten.
Haben
die Gewerkschaften also kein Gehör
gefunden? Die zwei
Gewerkschaftsverbände OGBL und LCGB traten zwar für das „Ja“ ein,
aber ein anderer großer Gewerkschaftsverband, der CGFP, der die
Beamten vertritt und damit in erster Linie luxemburgische
Staatsangehörige, hat sich für das „nein“ stark gemacht. Der CGFP
hat zwar weniger Mitglieder als der OGBL oder der LCGB, dagegen
verfügt er über einen starken Rückhalt in der wahlberechtigten
Bevölkerung. Zahlreiche Mitglieder des OGBL und des LCGB sind in
Luxemburg lebende Ausländer oder Grenzgänger, die kein Wahlrecht
haben. Auch wenn die beiden Gewerkschaftsverbände das Ja
befürworteten, führten sie keine starke Kampagne dafür. Die
Gewerkschaftsspitzen waren sich sicher darüber im Klaren, dass ein
Teil ihrer Mitglieder von einem Wahlrecht für Ausländer nicht
überzeugt waren.
Haben
die Gewerkschaften an Einfluss
verloren? Die Gewerkschaften Luxemburgs
sind bei der Integration ausländischer Arbeitnehmer tatsächlich
recht erfolgreich, wie ich in meinem Buch (*) schildere, bei der
Anwerbung neuer Mitglieder setzen sie dabei jedoch betont auf
Dienstleistungen. Damit haben sie teilweise aber auch ihre Rolle als
soziale Bewegung eingebüßt, die die Arbeitnehmer mobilisieren und zu
deren Meinungsbildung beitragen kann.
(*) « Les
frontières de la solidarité. Les syndicats et les immigrés au cœur
de l’Europe », Adrien Thomas, Presses universitaires de Rennes,
Collection Res Publica, 138 Seiten, 12 Euro
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Agenda
23. Juni
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „What
social face of the new EU trade agreements?“ mit Pascal Lamy.
25. – 26.
Juni Dublin Die
Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) organisiert
eine Konferenz über Umstrukturierungen im öffentlichen
Sektor.
10. – 11.
September Göteborg IREC-Konferenz
2015 über soziale Beziehungen in Europa mit dem Thema “Converging or
diverging industrial relations in Europe?“
10. – 11.
September Porto Das
Working Conditions Research Network (RICOT) organisiert den 3. Internationalen Kongress
über Arbeitsbedingungen
29.
September Lissabon Europäische
Konferenz über die Zukunft individueller und kollektiver
Arbeitsbeziehungen in der EU – organisiert von SOCIUS-ISEG, CESIS und IR
Share mit Unterstützung der Fundação para a Ciência e
Tecnologia. Nähere Informationen: Fernando Vasquez
oder Raquel Rego.
29. September bis 2. Oktober
Paris Kongress des
Europäischen Gewerkschaftsbunds
1. –2.
Oktober Brüssel Europäisches
Seminar über den Umgang mit vertraulichen Informationen, die an
Europäische Betriebsräte weitergegeben werden – organisiert von Astrees,
IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen
Kommission. Dieses Seminar ist für Manager bestimmt, die für EBRs
zuständig sind. Anmeldungen können online erfolgen. Die
Teilnahmekosten belaufen sich auf 250 Euro. Nähere Informationen:
Frédéric Turlan (frederic.t@irshare.eu – +33
6 81 41 53 95) oder Christophe Teissier (c.teissier@astrees.org)
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Tipp
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Unmittelbare
Auswirkung einer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
Im Mai hat der EuGH in einem Urteil
(Rechtssache Rabal Cañas) entschieden, dass Richtlinie 98/59 der spanischen
Gesetzgebung entgegensteht: Das spanische Recht gewährt einen Schutz vor
Massenentlassungen, wenn eine bestimmte Anzahl an Arbeitsplätzen in einem
„Unternehmen“ bedroht ist (siehe Pressemitteilung),
während dem Gerichtshof zufolge die Richtlinie bei Massenentlassungen den „Betrieb”
als Grundlage nimmt, in dem die Entlassungen durchgeführt werden, und nicht das
„Unternehmen“ (siehe IR
Notes 32). In Spanien hat das Oberste Gericht des Baskenlandes diese
Rechtsprechung jetzt angewendet. Der Fall betrifft ein Unternehmen mit über 3000
Beschäftigten, das 12 von 77 Mitarbeitern eines Betriebs entlassen hat. Nach
spanischem Recht handelt es sich nicht um eine Massenentlassung, da aufgrund der
Gesamtbelegschaft die Schwelle bei 30 liegt. In Anlehnung an das Urteil Rabal Cañas
hat das Gericht jedoch den Betrieb als Basis angesetzt und befindet, dass es sich um
eine Massenentlassung im Sinne der Richtlinie handelt. Das Gericht urteilt daher,
dass das Anhörungsverfahren der Beschäftigten nicht eingehalten worden ist und
erklärt die Entlassungen für nichtig. Das Unternehmen muss die entlassenen
Arbeitnehmer wieder einstellen und die zwischen dem Tag der Entlassung und ihrer
Wiedereinstellung nicht gezahlten Löhne auszahlen. „Dies ist meines Wissens die
erste gerichtliche Entscheidung in Spanien, bei der die Rechtsprechung Rabal Cañas
angewendet worden ist“, kommentiert Francisco Gomez Abelleira, Jura-Professor an der
Universidad Carlos III de Madrid, „und sehr wahrscheinlich werden weitere
Entscheidungen mit demselben Tenor folgen.“
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Europäische
Sozialpolitik: Die Europäische
Kommission hat am 9. Juni eine Orientierungsaussprache darüber geführt, „wie die
EU die sozial- und beschäftigungspolitischen Heraus-forderungen in Europa am
besten bewältigen kann“ (siehe Pressemitteilung
der Kommission).
- Gleichstellung von Frauen und
Männern: Das Europäische Parlament hat am 9. Juni eine
Entschließung zu der Strategie der EU
für die Gleichstellung von Frauen und Männern nach 2015
verabschiedet, die sich an die europäische Strategie 2010-2015 anschließen soll
(siehe Pressemitteilung). Das
Parlament weist darauf hin, dass sich „während des letzten Jahrzehnts die
gleichstellungsorientierten politischen Maßnahmen und Reformen auf EU-Ebene
verlangsamt haben“. Die Entschließung sieht nicht die Notwendigkeit neuer
Rechtsvorschriften, sondern setzt vielmehr auf Überzeugungsarbeit und den
Austausch bewährter Verfahren.
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2.
Mitgliedstaaten
Estland
- Fixed term contracts: The
Commission has referred Estonia to the European Court of Justice for the abusive
use of fixed-term contracts in the academic sector. Legislation limits the term
of these successive contracts to five years, but if a period of two months is
observed between each contract (the duration of the summer university recess),
the limit does not apply. People can therefore remain on a temporary contract
for their entire career (see press
release).
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Frankreich
- „Small Business Act“: Die
Regierung schlägt eine Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung in
den kleinsten bis mittleren Unternehmen vor (siehe Pressemitteilung):
1. Befristete Arbeitsverträge sollen zweimal verlängert werden können, anstelle
von derzeit nur einmal, dabei aber 18 Monate nicht übersteigen. 2. Die Beträge
der von den Arbeitsgerichten festgelegten Abfindungen bei ungerechtfertigten
Entlassungen sollen begrenzt werden. 3. Unternehmen, die ihren ersten
Beschäftigten einstellen, sollen über zwei Jahre einen Zuschuss von 4.000 Euro
erhalten. 4. Die Schwelleneffekte, die mit zusätzlichen Steuer- und
Sozialabgaben verbunden sind, sollen neutralisiert werden, wenn die
Beschäftigtenzahlen 11, 20 oder 50 übersteigen.
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Großbritannien
- Gewerkschaftsmitgliedschaft relativ
stabil: Nach einem offiziellen Bericht über
Gewerkschaftsmitgliedschaft ist die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder
2014 mit 6,4 Millionen Mitgliedern leicht zurückgegangen (-0,6%). Bedingt durch
die Zunahme der erwerbstätigen Bevölkerung ist die Mitgliedschaft in
Gewerkschaften zwischen 2013 und 2014 von 25,6 % auf 25 % gesunken. Es handelt
sich um die niedrigste Quote seit 1995.
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Italien
Entlassung eines
Facebook-Nutzers: Der Kassationshof bestätigte in einem Urteil vom 27. Mai, auf
Italienisch) die Entlassung eines Arbeitnehmers, weil er während seiner Arbeitszeit
auf Facebook surfte. Der Personalleiter hatte ein falsches Profil angelegt, um mit
dem Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit zu kommunizieren; dabei nutzte er auch
die Positionsbestimmung um sicherzugehen, dass es sich tatsächlich um diesen
Arbeitnehmer handelte. Das Gericht ist der Ansicht, dass diese Kontrolle
gerechtfertigt war, da der Arbeitgeber für den guten Betrieb seines Unternehmens und
die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Sorge trägt. Denn der Beschäftigte
arbeitete an einer Presse, die er verließ, um auf Freundschaftsanfragen zu
antworten. Das Gericht entschied, dass die Erstellung eines falschen Profils und die
Kommunikationsanfrage an den Arbeitnehmer den Grundsatz des guten Glaubens nicht
verletzen. Gleiches gilt für die Positionsbestimmung, da der Arbeitnehmer einer
solchen zustimmt, wenn er sich bei Facebook anmeldet.
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Irland
- Reform der
Arbeitsgerichtsbarkeit: Am 1. Oktober 2015 tritt eine
wichtige Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit (Workplace Relations Act
2015) in Kraft (siehe Erklärung).
Mit diesem Gesetz werden fünf Einrichtungen oder Gerichte, die sich mit
Arbeitskonflikten befassen, zu zwei neuen Instanzen zusammengefasst: Workplace
Relations Commission (erste Instanz) und Arbeitsgericht (Berufung). Ein System
der Online-Beschwerde (e-Complaint Facility) wird auf einer Website zur
Verfügung gestellt, die an eine Datenbank mit den Entscheidungen angeschlossen
ist.
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Polen
- Koalitionsrecht: Der
Verfassungsgerichthof hat aufgrund einer Beschwerde des Gewerkschaftsverbands
OPZZ eine Entscheidung
zum Koalitionsrecht gefällt. Demnach ist das Gewerkschaftsgesetz, welches das
Recht, Gewerkschaften beizutreten oder neue zu gründen, auf Arbeitnehmer mit
einem Arbeitsvertrag beschränkt, verfassungswidrig. Die Entscheidung kann
weitreichende Folgen haben, wie beispielsweise eine Überarbeitung der
Rechtsprechung, damit auch Selbständige oder Beschäftigte mit Werk- und
Dienstleistungsverträgen in den vollen Genuss des Koalitionsrechts kommen.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Veolia: Der französische
Konzern Veolia (179.000
Beschäftigte) hat zwei Vereinbarungen mit den Mitgliedern seines Konzernbetriebsrats
(KBR) unterzeichnet. Die erste Vereinbarung sieht vor, dass die
Arbeitnehmervertreter der Sparte „Transport“ zu den KBR-Sitzungen eingeladen werden,
solange dieser Bereich nicht endgültig aus dem Konzernkreis ausgeschieden ist. Die
zweite Vereinbarung (in
Französisch) ist eine überarbeitete Fassung der Vereinbarung
von Oktober 2010. Betriebsratsvorsitzender Hervé Deroubaix (CFDT) begrüßte es, dass
“die Zahl der Beschäftigten, die zu einem Sitz im europäischen Konzernbetriebsrat
berechtige, von 500 auf 300 herabgesetzt wurde. Damit sind fast alle Länder
abgedeckt, in denen der Konzern vertreten ist“. Die Vereinbarung stellt 1. eine
Verbindung zwischen dem KBR und der nationalen Ebene her, indem sie mehr „Raum für
den sozialen Dialog“ zwischen der Unternehmensleitung, den Mitgliedern des KBR des
Landes und weiteren Arbeitnehmervertretern schafft in den Ländern, in denen es keine
entsprechende Instanz gibt, räumt 2. dem Betriebsrat die Möglichkeit ein, „bestimmte
Grundsatzvereinbarungen, Verpflichtungserklärungen oder gemeinsame Entschließungen
auszuhandeln“ und passt 3. die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren an in
Abhängigkeit der von den Vorhaben der Unternehmensleitung betroffenen
Beschäftigtenzahl.
- Reno de Medici: Am 26.
März wurde eine EBR-Vereinbarung zwischen der Unternehmensleitung des
italienischen Kartonherstellers Reno de Medici (RDM)
und einem besonderen Verhandlungsgremium unterzeichnet. Der Betriebsrat umfasst
13 Mitglieder und einen vom Europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll
ernannten Gewerkschaftsdelegierten.
> Siehe
auch: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) hat
auf seiner Website die vom 10. Dezember 2014
überarbeitete Fassung der Vereinbarung des irischen Lebensmittelkonzerns Kerry (28.000 Beschäftigte)
veröffentlicht. Sie enthält eine ausführliche Klausel über die Auswirkungen
einer Änderung des Konzernkreises aufgrund von Neuerwerbungen. UNI Europa gibt
den Abschluss einer EBR-Vereinbarung
bei Teleperformance, dem
auf das Management von Kundenbeziehungen spezialisierten Unternehmen, bekannt.
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Europäische
Gesellschaft
- ProSiebenSat.1 Medien SE:
Das deutsche Medienunter-nehmen ProSieben (4.118
Beschäftigte) hat eine Vereinbarung über die
Beteiligung der Beschäftigten anlässlich der Umwandlung in eine
Europäische Gesellschaft (SE) geschlossen. Die Vereinbarung sieht keine
Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vor, aber die Einrichtung eines
SE-Betriebsrats. Er tagt zweimal im Jahr oder bei Vorliegen außergewöhnlicher
Umstände, wenn ein Vorhaben mindestens 5% der Beschäftigten in mindestens zwei
Mitgliedstaaten betrifft.
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Transnationale Verhandlungen
Société Générale: Die
französische Bank Société
générale (148.000 Beschäftigte) und UNI Global Union haben am 3. Juni ein
globales Abkommen über die grundlegenden Menschenrechte und die
Gewerkschafts-freiheit unterzeichnet (siehe Pressemitteilungen von Société
générale und UNI
Finance), das bedeutende Auswirkungen auf Zentral- und Nordafrika haben
wird, wo die Bank einen starken Expansionskurs verfolgt.
> Siehe auch: Europäische
Vereinbarung über die Vielfalt und Einbindung älterer Arbeitnehmer der
Unternehmensgruppe für Catering, Gemeinschaftsverpflegung und Facilitymanagement Sodexo
(419.000 Beschäftigte). Unternehmenseinheiten mit mehr als 300 Beschäftigten werden
aufgefordert, einen Aktionsplan für den Verbleib älterer Arbeitnehmer im
Erwerbsleben anzunehmen.
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4. Studien
und Berichte
Umstrukturierungen: Der Verband
Astrees hat die Ergebnisse von zwei von der Europäischen Kommission unterstützten
europäischen Projekten veröffentlicht: Zum einen ging es um die Auswirkung von
Umstrukturierungen auf die benachteiligten Gruppen, insbesondere Jugendliche und
Migranten (Zusammenfassung auf Englisch
undFranzösisch);
zum anderen um die gesetzliche und verwaltungsrechtliche Situation bei Antizipation
und Management von Umstrukturierungsprozessen in 11 europäischen Ländern (nationale
Berichte auf Englisch):
Belgien; Bulgarien;Frankreich; Deutschland; Niederlande; Portugal; Spanien; Slowenien; Schweden; Tschechische
Republik;Großbritannien.
- Langsamer Anstieg des Frauenanteils in
Gewerkschaften: Eine Studie des Europäischen
Gewerkschaftsbunds schätzt den Frauenanteil in den Gewerkschaften 2014 auf
43,8%, wobei es große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gibt. Der
Anteil der Frauen in den Führungspositionen von Gewerkschaften beträgt nur
14,5%.
- Arbeitsausbeutung in der EU:
Die europäische Agentur, die über die Anwendung der Charta der
EU-Grundrechte wacht, analysiert in einem Bericht die verschiedenen
kriminellen Formen der Ausbeutung von Arbeitskräften aus EU- und anderen
Ländern. Die Täter laufen nur ein geringes Risiko, strafrechtlich verfolgt zu
werden oder ihre Opfer entschädigen zu müssen.
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