IR Notes

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IR Notes 35 – Die verkümmerte soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion

  IR Notes 35 – 1 Juli 2015
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Stepanka Lehmann und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte beim IR Share Netzwerk

Der Bericht der fünf Präsidenten, auf den diese Ausgabe von IR Notes eingeht (siehe In den Schlagzeilen), ist erneut ein Beleg für die fehlende Klarheit der großen europäischen Strategien, ein Manko, auf das ich wiederholt hingewiesen habe. Ein weiteres Mal wird in einem zentralen Dokument über Economic Governance in Europa zur Überprüfung  der Bestimmungen und Praktiken aufgerufen, die Tarifverhandlungen und Löhne regeln.


In Anbetracht ihrer Vorrechte und der in der Vergangenheit erfolgreich geführten Tarifverhandlungen als Instrument zur Umverteilung und zur wirtschaftlichen Leistung war es unvermeidlich, dass die europäischen Gewerkschaften den Bericht vehement ablehnen. Ähnliche, vielleicht etwas weniger heftige Reaktionen sind von Unternehmerseite zu erwarten, zumindest aus einigen Ländern.


Gut zehn Jahre vor der Einführung des Euro war die grenzübergreifende Koordinierung der Lohnverhandlungen bereits Realität. Den Sozialpartnern war es gelungen, in vielen Ländern die Anforderungen an Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in ihre Verhandlungen zu integrieren, wie beispielsweise in Deutschland oder anderen Ländern Nordeuropas.


Unabhängig von Fragen des demokratischen Anspruchs ist es schwer nachzuvollziehen, warum sich die Sozialpartner bei ihren Lohnverhandlungen an die Vorgaben einer Einrichtung außerhalb des sozialen Dialogs halten sollten. Zudem sollen die nationalen Einrichtungen, die darüber zu wachen haben, dass die Lohnentwicklung die Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt, von der Kommission koordiniert werden. Überall „gute Beispiele“ des sozialen Dialogs durch die Autorität der zentralen Macht der EU vorzuschreiben, ist im aktuellen Kontext  für die Idee Europas geradezu selbstmörderisch.


Durch seine Realitätsferne zum Scheitern verurteilt. Löhne sind in diesem Vorschlag nur eine Preiskomponente, ihre Rolle bei der Festlegung der Einkommen wird völlig ignoriert. Und das zu einem Zeitpunkt, in dem der IWF die Verbindung zwischen der Anhebung der Einkommen der armen Bevölkerung und des Mittelstands und dem Wirtschaftswachstum herstellt, während die Anhebung der Einkommen bei den reichsten 20 % das Wachstum mindert[1].


[1] „Causes and Consequences of Income Inequality: A Global Perspective“, Diskussionspapier der IWF-Mitarbeiter vom 15. Juni 2015

 
  Agenda

23. Juni
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „What social face of the new EU trade agreements?“ mit Pascal Lamy.


25. – 26. Juni
Dublin
Die Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) organisiert eine Konferenz über Umstrukturierungen im öffentlichen Sektor.


1. Juli
Europäische Union
Beginn der luxemburgischen EU-Ratspräsidentschaft (siehe Programm).


16. Juli
Luxemburg
Informelle Tagung der Minister für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit


10. – 11. September
Göteborg
IREC-Konferenz 2015 über soziale Beziehungen in Europa mit dem Thema  “Converging or diverging industrial relations in Europe?“


10. –  11.  September
Porto
Das Working Conditions Research Network (RICOT) organisiert den 3. Internationalen Kongress über Arbeitsbedingungen


29. September bis 2. Oktober
Paris
Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbunds


1. –2. Oktober
Brüssel
Europäisches Seminar über den Umgang mit vertraulichen Informationen, die an Europäische Betriebsräte weitergegeben werden – organisiert von Astrees, IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen Kommission. Dieses Seminar ist für Manager bestimmt, die für EBRs zuständig sind. Anmeldungen können online erfolgen. Die Teilnahmekosten belaufen sich auf 250 Euro.
Nähere Informationen: Frédéric Turlan (frederic.t@irshare.eu – +33 6 81 41 53 95) oder Christophe Teissier (c.teissier@astrees.org)


5. Oktober
Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die verkümmerte soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion

Fünf Präsidenten europäischer Institutionen (*) haben am 22. Juni ihren Bericht „Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“ (WWU) vorgelegt. Er enthält Maßnahmen, die in drei Stufen umgesetzt und die WWU bis 2025 vertiefen und vollenden sollen  (siehe Pressemitteilung). In Bezug auf die soziale Dimension der WWU sind mehrere Punkte hervorzuheben: 1/ Im sozialen Bereich wird als Einziges ein „Mindestsockel sozialer Schutzrechte“ für die „schwächsten Mitglieder der Gesellschaft“ gefordert. Eine einseitige Sichtweise, die sich auf soziale Hilfe beschränkt und den Sozialschutz der “starken Mitglieder der Gesellschaft” damit ganz oder teilweise diesen selbst überlässt. 2/ Trotz einiger Gesten guten Willens gegenüber dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten entzieht sich die Stärkung der WWU einer echten demokratischen Kontrolle – nicht angesprochen wurde die von Ex-Außenminister Joschka Fischer befürwortete und  von deutschen (Glienicker Gruppe) und französischen Intellektuellen („Manifeste pour une union politique de l’euro“) aufgegriffene Forderung nach einem gewählten Parlament der Euro-Zone. 3/ In Bezug auf die Beschäftigung wird empfohlen, die Arbeitsmarktreformen fortzusetzen und „dass jeder Euro-Mitgliedstaat eine nationale Stelle einrichtet, die seine Leistungen und seine Strategien in Sachen Wettbewerbsfähigkeit beobachtet“. Diese nationalen Stellen, deren Tätigkeiten die Europäische Kommission koordinieren würde, „sollten unabhängig“ und „demokratisch rechenschaftspflichtig“ sein. Sie müssten „beurteilen, ob die Löhne sich entsprechend der Produktivität entwickeln und Vergleiche mit den Entwicklungen in anderen Ländern des Euro-Währungsgebiets und in den wichtigsten vergleichbaren Handelspartnerländern“ anstellen. Die Sozialpartner müssten „die Stellungnahme dieser Einrichtungen [… ] bei Tarifverhandlungen als Richtschnur zugrunde“ legen. Ein Vorschlag, der vom Europäischen Gewerkschaftsbund vehement abgelehnt wurde (siehe Mitteilung auf Englisch).


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Schutz vor Asbest: Nach Verabschiedung einer Stellungnahme mit dem Titel „Die EU vom Asbest befreien“ im Februar 2015 veranstaltete der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss mit Unterstützung der Sozialpartner der europäischen Bauwirtschaft (EFBH und FIEC) am 24. Juni eine Konferenz, um verstärkt gegen die Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz vorzugehen. Laut einem Experten (siehe Mitteilung) verursacht Asbest in der EU jedes Jahr ca. 47.000 Todesfälle. Das sind 50 % mehr als nach den letzten Schätzungen und doppelt so viele wie im Straßenverkehr.

  • Governance des Euroraums: Das Europäische Parlament hat einen Bericht über seine Empfehlungen für die Governance des Euroraums verabschiedet. „Strukturreformpläne sollten von den nationalen Parlamenten genehmigt werden und die Sozialpartner in allen Phasen mit einbeziehen, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen und das Gefühl der einzelstaatlichen Identifikation zu stärken“, so die Abgeordneten. (siehe Pressemitteilung).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Zentralbehörden: Die Sozialpartner des europäischen Sektors Zentralbehörden (TUNED und EGÖD) gaben bekannt, dass sie derzeit über einen „rechtsverbindlichen Text“ zum Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren, insbesondere im Fall von Umstrukturierungen, verhandeln  (siehe Pressemitteilung von EGÖD).


Rechtsprechung

  • Unterscheidung zwischen Entsendung und Überlassung: Wenn ein ungarisches Unternehmen Arbeitnehmer nach Österreich schickt, um dort in einem Schlachthof eines österreichischen Unternehmens Fleisch zu verarbeiten und verkaufsfertig zu verpacken, teilweise unter Benutzung der dortigen  Maschinen – handelt es sich dann um eine Entsendung im Rahmen einer Dienstleistung oder um eine reine Arbeitskräfteüberlassung? Im ersten Fall müsste das ungarische Unternehmen lediglich eine Entsendebescheinigung ausstellen, im zweiten Fall müsste es für jeden einzelnen Arbeitnehmer eine Beschäftigungsbewilligung einholen. In seinem Urteil (EuGH, 18. Juni 2015, in der Rechtssache C‑586/13, Martin Meat) verweist der Gerichtshof auf sein Urteil Vicoplus. Drei Kriterien definieren die Überlassung von Arbeitskräften: 1/ Es handelt sich um eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung, bei der die Arbeitskraft weiterhin im Dienst des die Dienstleistung erbringenden  Unternehmens bleibt, und es gibt keinen Arbeitsvertrag  mit dem Kundenunternehmen. 2/ Der Wechsel des Arbeitnehmers in den Aufnahmemitgliedstaat ist der eigentliche Gegenstand der Dienstleistungen. 3/ Der Arbeitnehmer übt seine Aufgaben unter der Aufsicht und Leitung des Kundenunternehmens aus. Zur Einstufung des Vertragsverhältnisses ist „jeder Anhaltspunkt dafür zu berücksichtigen […], ob der Wechsel des Arbeitnehmers in den Aufnahmemitgliedstaat den eigentlichen Gegenstand der Dienstleistung, auf den sich dieses Vertragsverhältnis bezieht, darstellt oder nicht“. Die vom Gerichtshof zugrunde gelegten Kriterien zeigen, dass dies nicht der Fall ist: 1° Der Dienstleistungserbringer trägt die Folgen der nicht vertragsgemäßen Ausführung der Dienstleistung. 2° Dem Dienstleistungserbringer steht es frei, die Zahl der Arbeitnehmer zu bestimmen, deren Entsendung er für sachgerecht hält. In dieser Rechtssache ist der Gegenstand also nicht die Überlassung, sondern es handelt sich um eine Entsendung von Arbeitnehmern, auch wenn das Unternehmen, dem die betreffende Leistung zugutekommt, kontrolliert, ob diese vertragsgemäß ist, oder allgemeine Anweisungen an die entsendeten Arbeitnehmer erteilt.

  • Arbeitszeit von Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzorten: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat seine Schlussanträge (letzte Phase vor dem Urteil) in einer Rechtssache vorgelegt, die weitreichende Folgen haben wird (EuGH, 11. Juni 2015, in der Rechtssache C‑266/14, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones Obreras). Der Rechtsstreit bezieht sich auf die Einstufung der Fahrtzeiten von Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzorten (Techniker, die vor Ort Sicherheitssysteme installieren), wenn sie von Zuhause zu ihrem ersten Kunden aufbrechen und am Ende des Tages von ihrem letzten Kunden wieder nach Hause fahren. Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass es sich nicht um tatsächliche Arbeitszeit handelt. Der Generalanwalt stellt fest, dass die Fahrten dieser Arbeitskräfte ein Kriterium ihrer Tätigkeit darstellen und von daher in der Natur der Ausübung ihrer Tätigkeit liegen. Bei diesen Fahrten sind sie zudem nicht außerhalb der Weisungsbefugnis ihres Arbeitgebers. Ruhezeiten dienen zum Ausgleich der Müdigkeit, die durch die Arbeitszeiten entsteht und es würde ihre wichtige Funktion gefährden, wenn diese auf die Fahrten angerechnet würden. Sollte der Gerichtshof der Auffassung seines Generalanwalts folgen, wird er die Fahrtzeiten als Arbeitszeiten einstufen und nicht als Ruhezeiten. In der Praxis müsste dann die streitige Fahrtzeit bei der Berechnung der maximalen Arbeitszeit pro Tag (11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen) und pro Woche (48 Stunden) berücksichtigt werden.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Wahlen der Belegschaftsvertretungen: Das Gesetz vom 2. Juni 2015 regelt den Verlauf der Wahlen der Belegschafts-vertretungen, die vom 9. – 22. Mai 2016 stattfinden (siehe Mitteilung).


Finnland

  • Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit: Die neue konservative Regierungskoalition (aus Zentrumspartei, Konservativen und Rechtspopulisten) will den Sozialpartnern auferlegen, die Kosten pro Arbeitsstunde um 5 % zu senken, entweder durch Lohnkürzung, durch Kürzung des Urlaubs oder durch Verlängerung der Arbeitszeit. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, hat die Regierung Budgetkürzungen in Höhe von 1,4 Mrd. Euro und die Streichung oder Kürzung der Sozialleistungen angekündigt (siehe Gewerkschaftsnachrichten).


Tschechische Republik

  • Kurzarbeit: Am 17. Juni hat das Parlament in Anlehnung an das deutsche Konzept der „Kurzarbeit“ eine Regelung zur Kurzarbeit genehmigt, die in das Beschäftigungsgesetz aufgenommen wurde. Demnach kann sie bei Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen oder politischen Sanktionen, die Auswirkungen auf die Produktion tschechischer Unternehmen haben (wie die Vergeltungs-maßnahmen von Russland gegen die europäischen Sanktionen), zum Einsatz kommen. Die Arbeitgeber können darauf zurückgreifen, wenn sie nicht mindestens 20 % der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten garantieren können. Bei Inanspruchnahme der Kurzarbeit verpflichten sich die Arbeitgeber die Arbeitsplätze zu erhalten. Die Beschäftigten erhalten 70 % ihres Verdienstes, wovon der Arbeitgeber 50 % zahlt und der Staat 20 % finanziert. Die Maßnahme darf höchstens für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zum Einsatz kommen, mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederholung.

    > Siehe auch: Der letzte Newsletter des Europäischen Gewerkschaftsinstituts über die Kollektivverhandlungen in der EU  (Collective Bargaining developments May 2015).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Siemens: Auf ihrer letzten Sitzung am 27. und 28. Mai in Manchester haben die europäischen Arbeitnehmervertreter von Siemens mehreren Änderungen ihrer EBR-Vereinbarung zugestimmt. So wurde die Schwelle für einen zweiten Sitz auf 5.000 Beschäftigte herabgesetzt. Die Mitglieder erhalten ein Zugangsrecht zu allen Standorten ihres Landes und können dort die Beschäftigten informieren. Die mit dem Mandat verbundenen Verpflichtungen haben Vorrang vor anderen Verpflichtungen am Arbeitsplatz, und die Mitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Der Betriebsrat hält es insbesondere für die interne Kommunikation für sehr empfehlenswert, Deutsch und Englisch zu sprechen (siehe Mitteilung der IG Metall, auf Englisch).
Zudem wurde in Peking eine Sitzung mit den deutschen Arbeitnehmervertretern abgehalten. Mit dabei waren der EBR-Präsident und die chinesischen Arbeitnehmervertreter. Auf der Tagesordnung standen neben einem Workshop zu Kollektivverhandlungsstrategien die Verbesserung der Arbeitnehmervertretung in den chinesischen Standorten (siehe Bericht der IG Metall, auf Englisch) und die Annahme einer Verfassung zur Einrichtung eines Siemens China Committee als nationale Interessenvertretung.


Transnationale Verhandlungen

  • ENGIE: Auf der EBR-Sitzung vom 25. Juni ist die Unternehmensleitung des Energiekonzerns ENGIE (ehemals GDF Suez) einseitige Verpflichtungen zugunsten der Beschäftigten eingegangen, die vom Umstrukturierungsvorhaben der Gruppe direkt betroffen sind. Am 8. Juli werden zudem die Verhandlungen zu einer europäischen Rahmenvereinbarung über einen „Sozialvertrag“ beginnen, um die Arbeitskräfte langfristig bei allen Entwicklungen und Veränderungen des Konzerns zu begleiten.


Gewerkschaften

  • Lafarge/Holcim: 60 Arbeitnehmervertreter der beiden Zementkonzerne Lafarge und Holcim haben am 16. und 17. Juni an einer Sitzung zum Fusionsprozess der beiden Unternehmen teilgenommen. Die internationale (BHI) und europäische (EFBH) Föderation der Bau- und Holzarbeiter sowie die europäische Gewerkschaftsföderation IndustriAll haben in einer Pressemitteilung die Abwesenheit eines Vertreters von Holcim bei der Veranstaltung, zu der beide Konzerne eingeladen worden waren, verurteilt.

    > Siehe auch: Vereinbarung vom 3. Juni 2014 über den SE-Betriebsrat von Legris Industries (1.300 Beschäftigte), der erstmalig  am 30. Juni in Brüssel zusammenkam. Das im Kundenservice tätige deutsche Unternehmen Amevida (1.800 Beschäftigte) hat die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft angenommen, ein SE-Betriebsrat wurde eingerichtet und die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat eingeführt (Mitteilung).


4. Studien und Berichte

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat die Ergebnisse ihrer zweiten europaweiten Unternehmenserhebung  ESENER-2 veröffentlicht. Diese Erhebung beruht auf der Befragung von ca. 50.000 Unternehmen zu Themen wie Management im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und berufliche Risiken (siehe  Zusammenfassung). Ein Schwerpunkt dabei sind Fragen zu psychosozialen Risiken. Etwa 33 % der Betriebe mit über 20 Beschäftigten gaben an, über einen Aktionsplan zur Vorbeugung von arbeitsbedingtem Stress zu verfügen (siehe auch Nachrichten des Europäischen Gewerkschaftsinstituts).



  • Erwerbstätigkeit und Arbeitskosten: Eurostat hat Statistiken über Arbeitskosten veröffentlicht, die in allen Ländern bis auf Zypern (-1,8 %) gestiegen sind, sowie über die Erwerbstätigkeit, die im ersten Quartal 2015 im Euroraum um 0,1% und in der EU um 0,3 % leicht gestiegen ist.

  • Abweichungen bei der Arbeitszeit: Die europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat eine Studie (auf Englisch) veröffentlicht, in der sie untersucht, inwiefern die Mitgliedstaaten auf die Möglichkeit zurückgreifen, von der maximal zulässigen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden abzuweichen.

  • Arbeitsmarktreformen: Das Europäische Gewerkschafts-institut (ETUI) hat ein Arbeitspapier (auf Englisch) veröffentlicht, in dem es die seit Beginn der Krise durchgeführten Arbeitsmarktreformen in Spanien kritisiert. Die Lockerung der Schutzvorschriften für Arbeitnehmer und die Dezentralisierung der Tarifverhandlungen haben keine Auswirkungen auf die weiterhin hohe Arbeitslosigkeit gezeigt und bieten keine Lösung für den gespalteten spanischen Arbeitsmarkts, auf dem prekäre Arbeitsverträge nach wie vor eine große Rolle spielen. Eine Studie der französischen Denkfabrik France Stratégie analysiert die italienische Arbeitsmarktreform und hebt eines ihrer Merkmale besonders hervor: Den Arbeitgebern werden starke Anreize für unbefristete Einstellungen geboten, während die Möglichkeiten für prekäre Arbeitsverhältnisse gleichzeitig eingeschränkt werden.

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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