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IR Notes 35 – 1 Juli 2015
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Stepanka Lehmann und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
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IR Chronik von Fernando Vasquez
Anwalt, ehemaliger Mitarbeiter der Europäischen Kommission und Experte
beim IR Share Netzwerk
Der Bericht der fünf Präsidenten, auf den
diese Ausgabe von IR Notes eingeht (siehe In den Schlagzeilen), ist
erneut ein Beleg für die fehlende Klarheit der großen europäischen
Strategien, ein Manko, auf das ich wiederholt hingewiesen habe. Ein
weiteres Mal wird in einem zentralen Dokument über Economic
Governance in Europa zur Überprüfung der Bestimmungen und Praktiken
aufgerufen, die Tarifverhandlungen und Löhne regeln.
In
Anbetracht ihrer Vorrechte und der in der
Vergangenheit erfolgreich geführten Tarifverhandlungen als
Instrument zur Umverteilung und zur wirtschaftlichen Leistung war es
unvermeidlich, dass die europäischen Gewerkschaften den Bericht
vehement ablehnen. Ähnliche, vielleicht etwas weniger heftige
Reaktionen sind von Unternehmerseite zu erwarten, zumindest aus
einigen Ländern.
Gut
zehn Jahre vor der Einführung des Euro war
die grenzübergreifende Koordinierung der Lohnverhandlungen bereits
Realität. Den Sozialpartnern war es gelungen, in
vielen Ländern die Anforderungen an Produktivität und
Wettbewerbsfähigkeit in ihre Verhandlungen zu integrieren, wie
beispielsweise in Deutschland oder anderen Ländern
Nordeuropas.
Unabhängig von Fragen des
demokratischen Anspruchs ist es schwer
nachzuvollziehen, warum sich die Sozialpartner bei ihren
Lohnverhandlungen an die Vorgaben einer Einrichtung außerhalb des
sozialen Dialogs halten sollten. Zudem sollen die nationalen
Einrichtungen, die darüber zu wachen haben, dass die Lohnentwicklung
die Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt, von der Kommission
koordiniert werden. Überall „gute Beispiele“ des sozialen Dialogs
durch die Autorität der zentralen Macht der EU vorzuschreiben, ist
im aktuellen Kontext für die Idee Europas geradezu
selbstmörderisch.
Durch
seine Realitätsferne zum Scheitern
verurteilt. Löhne sind in diesem Vorschlag
nur eine Preiskomponente, ihre Rolle bei der Festlegung der
Einkommen wird völlig ignoriert. Und das zu einem Zeitpunkt, in dem
der IWF die Verbindung zwischen der Anhebung der Einkommen der armen
Bevölkerung und des Mittelstands und dem Wirtschaftswachstum
herstellt, während die Anhebung der Einkommen bei den reichsten 20 %
das Wachstum mindert[1].
[1] „Causes
and Consequences of Income Inequality: A Global Perspective“,
Diskussionspapier der IWF-Mitarbeiter vom 15. Juni 2015
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Agenda
23. Juni
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zum Thema „What
social face of the new EU trade agreements?“ mit Pascal Lamy.
25. – 26.
Juni Dublin Die
Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) organisiert
eine Konferenz über Umstrukturierungen im
öffentlichen Sektor.
1.
Juli Europäische
Union Beginn der luxemburgischen
EU-Ratspräsidentschaft (siehe Programm).
16.
Juli Luxemburg Informelle
Tagung der Minister für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit
10. – 11.
September Göteborg IREC-Konferenz
2015 über soziale Beziehungen in Europa mit dem Thema “Converging or
diverging industrial relations in Europe?“
10. – 11.
September Porto Das
Working Conditions Research Network (RICOT) organisiert den 3. Internationalen
Kongress über Arbeitsbedingungen
29. September bis 2.
Oktober Paris Kongress
des Europäischen Gewerkschaftsbunds
1. –2.
Oktober Brüssel Europäisches
Seminar über den Umgang mit vertraulichen Informationen, die an
Europäische Betriebsräte weitergegeben werden – organisiert von Astrees,
IR Share und SBI-FNV Formaat mit Unterstützung der Europäischen
Kommission. Dieses Seminar ist für Manager bestimmt, die für EBRs
zuständig sind. Anmeldungen können online erfolgen. Die
Teilnahmekosten belaufen sich auf 250 Euro. Nähere Informationen:
Frédéric Turlan (frederic.t@irshare.eu – +33
6 81 41 53 95) oder Christophe Teissier (c.teissier@astrees.org)
5.
Oktober Brüssel Tagung
des Rats für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf
der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
verkümmerte soziale Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion
Fünf Präsidenten europäischer Institutionen (*) haben am 22. Juni ihren Bericht „Die Wirtschafts- und
Währungsunion Europas vollenden“ (WWU) vorgelegt. Er enthält Maßnahmen, die
in drei Stufen umgesetzt und die WWU bis 2025 vertiefen und vollenden sollen (siehe
Pressemitteilung).
In Bezug auf die soziale Dimension der WWU sind mehrere Punkte hervorzuheben: 1/ Im
sozialen Bereich wird als Einziges ein „Mindestsockel sozialer Schutzrechte“ für die
„schwächsten Mitglieder der Gesellschaft“ gefordert. Eine einseitige Sichtweise, die
sich auf soziale Hilfe beschränkt und den Sozialschutz der “starken Mitglieder der
Gesellschaft” damit ganz oder teilweise diesen selbst überlässt. 2/ Trotz einiger
Gesten guten Willens gegenüber dem Europäischen Parlament und den nationalen
Parlamenten entzieht sich die Stärkung der WWU einer echten demokratischen Kontrolle
– nicht angesprochen wurde die von Ex-Außenminister Joschka Fischer befürwortete
und von deutschen (Glienicker Gruppe)
und französischen Intellektuellen („Manifeste pour une union politique
de l’euro“) aufgegriffene Forderung nach einem gewählten Parlament der
Euro-Zone. 3/ In Bezug auf die Beschäftigung wird empfohlen, die
Arbeitsmarktreformen fortzusetzen und „dass jeder Euro-Mitgliedstaat eine nationale
Stelle einrichtet, die seine Leistungen und seine Strategien in Sachen
Wettbewerbsfähigkeit beobachtet“. Diese nationalen Stellen, deren Tätigkeiten die
Europäische Kommission koordinieren würde, „sollten unabhängig“ und „demokratisch
rechenschaftspflichtig“ sein. Sie müssten „beurteilen, ob die Löhne sich
entsprechend der Produktivität entwickeln und Vergleiche mit den Entwicklungen in
anderen Ländern des Euro-Währungsgebiets und in den wichtigsten vergleichbaren
Handelspartnerländern“ anstellen. Die Sozialpartner müssten „die Stellungnahme
dieser Einrichtungen [… ] bei Tarifverhandlungen als Richtschnur zugrunde“ legen.
Ein Vorschlag, der vom Europäischen Gewerkschaftsbund vehement abgelehnt wurde
(siehe Mitteilung auf
Englisch).
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Schutz vor Asbest: Nach
Verabschiedung einer Stellungnahme mit dem Titel „Die EU vom
Asbest befreien“ im Februar 2015 veranstaltete der Europäische
Wirtschafts- und Sozialausschuss mit Unterstützung der Sozialpartner der
europäischen Bauwirtschaft (EFBH und FIEC) am 24. Juni eine Konferenz, um
verstärkt gegen die Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz vorzugehen. Laut
einem Experten (siehe Mitteilung)
verursacht Asbest in der EU jedes Jahr ca. 47.000 Todesfälle. Das sind 50 % mehr
als nach den letzten Schätzungen und doppelt so viele wie im Straßenverkehr.
- Governance des Euroraums:
Das Europäische Parlament hat einen Bericht über seine Empfehlungen für
die Governance des Euroraums verabschiedet. „Strukturreformpläne sollten von den
nationalen Parlamenten genehmigt werden und die Sozialpartner in allen Phasen
mit einbeziehen, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen und das Gefühl der
einzelstaatlichen Identifikation zu stärken“, so die Abgeordneten. (siehe Pressemitteilung).
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Zentralbehörden: Die
Sozialpartner des europäischen Sektors Zentralbehörden (TUNED und EGÖD) gaben
bekannt, dass sie derzeit über einen „rechtsverbindlichen Text“ zum
Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren, insbesondere im Fall von
Umstrukturierungen, verhandeln (siehe Pressemitteilung
von EGÖD).
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Rechtsprechung
- Unterscheidung zwischen Entsendung und
Überlassung: Wenn ein ungarisches Unternehmen
Arbeitnehmer nach Österreich schickt, um dort in einem Schlachthof eines
österreichischen Unternehmens Fleisch zu verarbeiten und verkaufsfertig zu
verpacken, teilweise unter Benutzung der dortigen Maschinen – handelt es sich
dann um eine Entsendung im Rahmen einer Dienstleistung oder um eine reine
Arbeitskräfteüberlassung? Im ersten Fall müsste das ungarische Unternehmen
lediglich eine Entsendebescheinigung ausstellen, im zweiten Fall müsste es für
jeden einzelnen Arbeitnehmer eine Beschäftigungsbewilligung einholen. In seinem
Urteil (EuGH,
18. Juni 2015, in der Rechtssache C‑586/13, Martin Meat) verweist der
Gerichtshof auf sein Urteil
Vicoplus. Drei Kriterien definieren die Überlassung von Arbeitskräften:
1/ Es handelt sich um eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung, bei der die
Arbeitskraft weiterhin im Dienst des die Dienstleistung erbringenden
Unternehmens bleibt, und es gibt keinen Arbeitsvertrag mit dem
Kundenunternehmen. 2/ Der Wechsel des Arbeitnehmers in den Aufnahmemitgliedstaat
ist der eigentliche Gegenstand der Dienstleistungen. 3/ Der Arbeitnehmer übt
seine Aufgaben unter der Aufsicht und Leitung des Kundenunternehmens aus. Zur
Einstufung des Vertragsverhältnisses ist „jeder Anhaltspunkt dafür zu
berücksichtigen […], ob der Wechsel des Arbeitnehmers in den
Aufnahmemitgliedstaat den eigentlichen Gegenstand der Dienstleistung, auf den
sich dieses Vertragsverhältnis bezieht, darstellt oder nicht“. Die vom
Gerichtshof zugrunde gelegten Kriterien zeigen, dass dies nicht der Fall ist: 1°
Der Dienstleistungserbringer trägt die Folgen der nicht vertragsgemäßen
Ausführung der Dienstleistung. 2° Dem Dienstleistungserbringer steht es frei,
die Zahl der Arbeitnehmer zu bestimmen, deren Entsendung er für sachgerecht
hält. In dieser Rechtssache ist der Gegenstand also nicht die Überlassung,
sondern es handelt sich um eine Entsendung von Arbeitnehmern, auch wenn das
Unternehmen, dem die betreffende Leistung zugutekommt, kontrolliert, ob diese
vertragsgemäß ist, oder allgemeine Anweisungen an die entsendeten Arbeitnehmer
erteilt.
- Arbeitszeit von Arbeitnehmern mit
wechselnden Einsatzorten: Der Generalanwalt beim
Europäischen Gerichtshof hat seine Schlussanträge (letzte Phase vor dem Urteil)
in einer Rechtssache vorgelegt, die weitreichende Folgen haben wird (EuGH,
11. Juni 2015, in der Rechtssache C‑266/14, Federación de Servicios Privados
del sindicato Comisiones Obreras). Der Rechtsstreit bezieht sich auf die
Einstufung der Fahrtzeiten von Arbeitnehmern mit wechselnden Einsatzorten
(Techniker, die vor Ort Sicherheitssysteme installieren), wenn sie von Zuhause
zu ihrem ersten Kunden aufbrechen und am Ende des Tages von ihrem letzten Kunden
wieder nach Hause fahren. Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass es sich nicht um
tatsächliche Arbeitszeit handelt. Der Generalanwalt stellt fest, dass die
Fahrten dieser Arbeitskräfte ein Kriterium ihrer Tätigkeit darstellen und von
daher in der Natur der Ausübung ihrer Tätigkeit liegen. Bei diesen Fahrten sind
sie zudem nicht außerhalb der Weisungsbefugnis ihres Arbeitgebers. Ruhezeiten
dienen zum Ausgleich der Müdigkeit, die durch die Arbeitszeiten entsteht und es
würde ihre wichtige Funktion gefährden, wenn diese auf die Fahrten angerechnet
würden. Sollte der Gerichtshof der Auffassung seines Generalanwalts folgen, wird
er die Fahrtzeiten als Arbeitszeiten einstufen und nicht als Ruhezeiten. In der
Praxis müsste dann die streitige Fahrtzeit bei der Berechnung der maximalen
Arbeitszeit pro Tag (11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen) und pro
Woche (48 Stunden) berücksichtigt werden.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Wahlen der Belegschaftsvertretungen:
Das Gesetz vom 2. Juni 2015 regelt den Verlauf der Wahlen
der Belegschafts-vertretungen, die vom 9. – 22. Mai 2016 stattfinden (siehe Mitteilung).
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Finnland
- Wiederherstellung der
Wettbewerbsfähigkeit: Die neue konservative
Regierungskoalition (aus Zentrumspartei, Konservativen und Rechtspopulisten)
will den Sozialpartnern auferlegen, die Kosten pro Arbeitsstunde um 5 % zu
senken, entweder durch Lohnkürzung, durch Kürzung des Urlaubs oder durch
Verlängerung der Arbeitszeit. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, hat die
Regierung Budgetkürzungen in Höhe von 1,4 Mrd. Euro und die Streichung oder
Kürzung der Sozialleistungen angekündigt (siehe Gewerkschaftsnachrichten).
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Tschechische
Republik
- Kurzarbeit: Am 17. Juni
hat das Parlament in Anlehnung an das deutsche Konzept der „Kurzarbeit“ eine
Regelung zur Kurzarbeit genehmigt, die in das Beschäftigungsgesetz aufgenommen
wurde. Demnach kann sie bei Wirtschaftskrisen, Naturkatastrophen oder
politischen Sanktionen, die Auswirkungen auf die Produktion tschechischer
Unternehmen haben (wie die Vergeltungs-maßnahmen von Russland gegen die
europäischen Sanktionen), zum Einsatz kommen. Die Arbeitgeber können darauf
zurückgreifen, wenn sie nicht mindestens 20 % der Arbeitszeit ihrer
Beschäftigten garantieren können. Bei Inanspruchnahme der Kurzarbeit
verpflichten sich die Arbeitgeber die Arbeitsplätze zu erhalten. Die
Beschäftigten erhalten 70 % ihres Verdienstes, wovon der Arbeitgeber 50 % zahlt
und der Staat 20 % finanziert. Die Maßnahme darf höchstens für einen Zeitraum
von bis zu sechs Monaten zum Einsatz kommen, mit der Möglichkeit der einmaligen
Wiederholung.
> Siehe auch: Der
letzte Newsletter des Europäischen Gewerkschaftsinstituts über die
Kollektivverhandlungen in der EU (Collective
Bargaining developments May 2015).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Siemens: Auf ihrer letzten
Sitzung am 27. und 28. Mai in Manchester haben die europäischen
Arbeitnehmervertreter von Siemens mehreren Änderungen ihrer EBR-Vereinbarung
zugestimmt. So wurde die Schwelle für einen zweiten Sitz auf 5.000 Beschäftigte
herabgesetzt. Die Mitglieder erhalten ein Zugangsrecht zu allen Standorten ihres
Landes und können dort die Beschäftigten informieren. Die mit dem Mandat verbundenen
Verpflichtungen haben Vorrang vor anderen Verpflichtungen am Arbeitsplatz, und die
Mitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Der Betriebsrat hält es
insbesondere für die interne Kommunikation für sehr empfehlenswert, Deutsch und
Englisch zu sprechen (siehe Mitteilung
der IG Metall, auf Englisch). Zudem wurde in Peking eine Sitzung mit den
deutschen Arbeitnehmervertretern abgehalten. Mit dabei waren der EBR-Präsident und
die chinesischen Arbeitnehmervertreter. Auf der Tagesordnung standen neben einem
Workshop zu Kollektivverhandlungsstrategien die Verbesserung der
Arbeitnehmervertretung in den chinesischen Standorten (siehe Bericht
der IG Metall, auf Englisch) und die Annahme einer Verfassung zur Einrichtung eines
Siemens China Committee als nationale Interessenvertretung.
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Transnationale Verhandlungen
- ENGIE: Auf der EBR-Sitzung
vom 25. Juni ist die Unternehmensleitung des Energiekonzerns ENGIE (ehemals GDF
Suez) einseitige Verpflichtungen zugunsten der Beschäftigten eingegangen, die
vom Umstrukturierungsvorhaben der Gruppe direkt betroffen sind. Am 8. Juli
werden zudem die Verhandlungen zu einer europäischen Rahmenvereinbarung über
einen „Sozialvertrag“ beginnen, um die Arbeitskräfte langfristig bei allen
Entwicklungen und Veränderungen des Konzerns zu begleiten.
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Gewerkschaften
- Lafarge/Holcim: 60
Arbeitnehmervertreter der beiden Zementkonzerne Lafarge und Holcim haben am 16.
und 17. Juni an einer Sitzung zum Fusionsprozess der beiden Unternehmen
teilgenommen. Die internationale (BHI) und europäische (EFBH) Föderation der
Bau- und Holzarbeiter sowie die europäische Gewerkschaftsföderation IndustriAll
haben in einer Pressemitteilung
die Abwesenheit eines Vertreters von Holcim bei der Veranstaltung, zu der beide
Konzerne eingeladen worden waren, verurteilt.
> Siehe
auch: Vereinbarung
vom 3. Juni 2014 über den SE-Betriebsrat von Legris
Industries (1.300 Beschäftigte), der erstmalig am 30. Juni
in Brüssel zusammenkam. Das im Kundenservice tätige deutsche Unternehmen
Amevida (1.800 Beschäftigte) hat die Rechtsform einer
Europäischen Gesellschaft angenommen, ein SE-Betriebsrat wurde eingerichtet und
die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat eingeführt (Mitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz: Die Europäische Agentur für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat die Ergebnisse ihrer zweiten europaweiten
Unternehmenserhebung ESENER-2 veröffentlicht. Diese Erhebung beruht auf der
Befragung von ca. 50.000 Unternehmen zu Themen wie Management im Bereich Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und berufliche Risiken (siehe Zusammenfassung).
Ein Schwerpunkt dabei sind Fragen zu psychosozialen Risiken. Etwa 33 % der Betriebe
mit über 20 Beschäftigten gaben an, über einen Aktionsplan zur Vorbeugung von
arbeitsbedingtem Stress zu verfügen (siehe auch Nachrichten
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts).
- Erwerbstätigkeit und
Arbeitskosten: Eurostat hat Statistiken über Arbeitskosten
veröffentlicht, die in allen Ländern bis auf Zypern (-1,8 %) gestiegen sind,
sowie über die Erwerbstätigkeit,
die im ersten Quartal 2015 im Euroraum um 0,1% und in der EU um 0,3 % leicht
gestiegen ist.
- Abweichungen bei der
Arbeitszeit: Die
europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
(Eurofound) hat eine Studie
(auf Englisch) veröffentlicht, in der sie untersucht, inwiefern die
Mitgliedstaaten auf die Möglichkeit zurückgreifen, von der maximal zulässigen
wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden abzuweichen.
- Arbeitsmarktreformen: Das
Europäische Gewerkschafts-institut (ETUI) hat ein Arbeitspapier
(auf Englisch) veröffentlicht, in dem es die seit Beginn der Krise
durchgeführten Arbeitsmarktreformen in Spanien kritisiert. Die Lockerung der
Schutzvorschriften für Arbeitnehmer und die Dezentralisierung der
Tarifverhandlungen haben keine Auswirkungen auf die weiterhin hohe
Arbeitslosigkeit gezeigt und bieten keine Lösung für den gespalteten spanischen
Arbeitsmarkts, auf dem prekäre Arbeitsverträge nach wie vor eine große Rolle
spielen. Eine Studie
der französischen Denkfabrik France Stratégie analysiert die italienische
Arbeitsmarktreform und hebt eines ihrer Merkmale besonders hervor: Den
Arbeitgebern werden starke Anreize für unbefristete Einstellungen geboten,
während die Möglichkeiten für prekäre Arbeitsverhältnisse gleichzeitig
eingeschränkt werden.
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