 |
| |
IR Notes 4 – 26 Februar 2014
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Über IR Share
IR Share bietet Zugriff auf
Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und
Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen,
Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem
Expertennetzwerk.
Das Team Diese
Ausgabe wurde erstellt von Štěpánka Lehmann und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
|
|
|
|
| |
Interview
Rüdiger Lütjen, Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats der Airbus
Group
Wie verläuft das Verfahren der
Unterrichtung und Anhörung zur Umstrukturierung der Airbus
Group? Unser
Europäischer Betriebsrat muss sich mit der größten Umstrukturierung
des Unternehmens seit seiner Gründung auseinandersetzen, davon
betroffen sind alle vier Länder und alle Divisionen. Wir befinden
uns in einer Informationsphase, in der wir vom Management eine große
Anzahl an Daten erhalten haben – über die neue Organisation, die
Gründung der Division Defence & Space, den Abbau von
Arbeitsplätzen pro Land, die Konzernstrategie usw. Wir haben die
Experten benannt, die uns dabei zur Seite stehen, eine französische
Institution, die sich mit der Prüfung der Strategie befasst, und
eine deutsche Einrichtung, die sich auf den wirtschaftlichen und
finanziellen Aspekt konzentriert. Auf der Grundlage all dieser
Elemente stellen wir zurzeit eine Liste mit Fragen an das Management
zusammen, auf die wir eine Antwort erwarten. Der Betriebsrat ist
außerdem im ständigen Kontakt mit den europäischen Kollegen. Mit der
Anhörungsphase haben wir noch nicht begonnen.
Wie gestalten sich die Verfahren
der Unterrichtung und Anhörung zwischen der europäischen und der
nationalen Ebene? Wir sind mit dem Management übereingekommen,
dass die Informationsphase sowohl auf europäischer Ebene als auch
auf nationaler Ebene eingeleitet werden kann. Dies ermöglicht einen
Austausch von Informationen von der europäischen hin zur lokalen
Ebene, und wir, als Mitglieder des EBR erfahren auf diese Weise
Einzelheiten über die Projekte, die auf lokaler Ebene geplant sind.
Bei jeder EBR-Sitzung haben wir einen Informationspunkt über das,
was in jedem Land passiert. Dagegen wollen wir auf nationaler Ebene
Verhandlungen über die Folgen der Restrukturierung führen, sobald
der EBR seine Anhörungsphase abgeschlossen und seine Stellungnahme
abgegeben hat. Wir haben uns insbesondere auf die französische
Rechtsprechung gestützt, damit die lokalen Verhandlungen erst dann
aufgenommen werden können, wenn die Arbeitnehmervertreter die
Stellungnahme des Europäischen Betriebsrats gehört haben. Wir
fordern von der Unternehmensleitung eine Verlängerung bestimmter,
gesetzlich vorgesehener Fristen, die für die Unterrichtung und
Anhörung auf nationaler Ebene gelten, damit der EBR genügend Zeit
hat, die Anhörungsphase abzuschließen.
Wie wird sich die Umstrukturierung
auf die Arbeitnehmervertretungen auf europäischer Ebene
auswirken? Die
Unternehmensleitung hat die Umwandlung
des Konzerns in eine Europäische Gesellschaft bis Januar 2015
angekündigt, das heißt, wir werden über die Einsetzung eines
Betriebsrats einer Europäischen Gesellschaft verhandeln. Die
organisatorische Umstrukturierung wird also bei dieser Gelegenheit
berücksichtigt, aber zunächst wollen wir uns auf die
Umstrukturierung konzentrieren, um die Arbeitsplätze und die Zukunft
der Standorte zu sichern.
Wie wollen Sie Arbeitsplätze
sichern? Für
uns ist es sehr wichtig, eine Einigung mit dem Management auf
europäischer Ebene zu erzielen, sei es in Form eines Vertrags oder
einer Verpflichtungserklärung seitens der Unternehmensleitung in
Bezug auf die gesamte Umstrukturierung, um Entlassungen zu
vermeiden, Standorte zu erhalten, Investitionen zu sichern, eine
Solidarität zwischen den Standorten zu organisieren usw. Wir müssen
einen europäischen Rahmen schaffen, der den Arbeitnehmervertretern
auf nationaler Ebene Unterstützung bietet, vor allem unseren
britischen und spanischen Kollegen, die weniger Verhandlungsmacht
als unsere deutschen oder französischen Kollegen haben, um über die
Auswirkungen der Umstrukturierung auf nationaler Ebene zu
verhandeln.
|
|
|
|
|
|
|
| |
Nominierung
- Jean-Philippe
Lhernould ist am 1. Februar 2014 zum
Professor der Universität Nantes ernannt worden. Er ist am
Forschungslabor „Recht und Sozialer Wandel“ der Gemeinsamen
Forschungseinheit (UMR) des Zentrums für wissenschaftliche Forschung
(CNRS) tätig und wird seine Zusammenarbeit mit der Zeitschrift
Liaisons sociales Europe fortsetzen (Kontakt: jean-philippe.lhernould@univ-nantes.fr).
Bereits seit vielen Jahren arbeitet er mit Liaisons sociales Europe
zusammen und ist im IR Share-Team Korrespondent der Europäischen
Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.
- Richard Gartside
übernimmt die Verantwortung als neuer
firmenweiter Personalchef bei der europäischen Management- und
Technologieberatung BearingPoint, die
weltweit 3.350 Mitarbeiter beschäftigt, davon 800 in Frankreich. Plus.
- Jean-Louis
Vincent wurde zum Personaldirektor von SNCF
Geodis ernannt, der Frachtsparte der französischen Staatsbahn SNCF.
Zuvor war er HR Direktor bei Geodis France.
|
|
|
|
IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR Share
und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser
Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht,
Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von
monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert
werden. IR Share ist
ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle
Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Bruchlandung
des europäischen Sozialmodells in den USA
Mit 712 zu 626 Stimmen haben die Beschäftigten des VW-Werks Chattanooga in Tennessee
die Zulassung der US-Autogewerkschaft United Auto Workers (UAW) in ihrem Werk abgelehnt. Die Abstimmung
wurde vom 12. bis 14. Februar 2014 unter der Aufsicht des National Labor Relations
Board, der US-Bundesbehörde für Arbeitsbeziehungen, durchgeführt. Ein
symbolträchtiges Ergebnis, das die Unterschiede zwischen Neuer und Alter Welt bei
den Arbeitsbeziehungen deutlich hervorhebt. Denn in diesem Fall befürwortete das
Unternehmen die Zulassung der Gewerkschaft, im Gegensatz zu vielen anderen Betrieben
ohne Gewerkschaft („non unionized“), die die Versuche amerikanischer Gewerkschaften
abwehren, selbst wenn diese Betriebe Teil eines Konzerns sind, der ein
internationales Rahmenabkommen über die Anerkennung der Gewerkschaftsrechte und das
Recht auf Tarifverhandlungen unterzeichnet hat: 1. Die lokale Unternehmensführung
hatte die Gewerkschaft UAW schließlich befürwortet und wollte während der Abstimmung
eine neutrale Haltung einnehmen, ja, seine Zulassung sogar begrüßen. 2. Die UAW war
bei ihrem Vorhaben, einen Betriebsrat zu etablieren, von der IG Metall und dem
VW-Gesamtbetriebsrat unterstützt worden, und das Werk sollte auch einen Sitz im
Gesamtbetriebsrat erhalten. Dieser Standort ist nun, zusammen mit dem in China, das
einzige VW-Werk, das keinen Betriebsrat hat. Trotz einer positiv gestimmten
Werksleitung, trotz eines globalen Abkommens, das den Sozialpartnern
Arbeitsbeziehungen auf der Grundlage von Konsultation, Konzertierung und Verhandlung
vorschreibt, war nichts zu machen. Politiker auf lokaler und bundesstaatlicher
Ebene, die es nicht zulassen wollten, dass sich Gewerkschaften wie ein
„Krebsgeschwür“ im Werk eines ausländischen Herstellers ausbreiten, hatten Druck auf
die 1338 Beschäftigten des Werks ausgeübt. Der internationale Gewerkschaftsbund
IndustriALL bedauerte in einer Mitteilung
diese Einmischung.
Das „europäische Sozialmodell“ ist auf nordamerikanischem Boden offensichtlich nicht
willkommen.
|
1.
Europäische Union
Rechtsvorschriften
- Saisonarbeiter-Richtlinie:
Am 17. Februar hat der Rat endgültig die Richtlinie
erlassen, in der die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von
Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung festgelegt
werden. Diese Richtlinie ist von den Mitgliedsländern innerhalb von zweieinhalb
Jahren nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt umzusetzen.
- Harmonisierung der
„Chemikalien“-Richtlinien: Am 20. Februar 2014 hat der
Rat eine Richtlinie verabschiedet, um fünf Richtlinien zur Gesundheit und
Sicherheit der Arbeitnehmer, genauer gesagt, zu ihrem Schutz vor gefährlichen
Chemikalien, zu ändern und ihre Bestimmungen an die Verordnung 1272/2008 über
die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
anzupassen. Die fünf betroffenen Richtlinien (92/58, 92/85, 94/33, 98/24 und
2004/37) beziehen sich alle auf die aktuellen Rechtsvorschriften über die
Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen, die gemäß Verordnung
1272/2008 am 1. Juni 2015 außer Kraft treten. Die Europäische Kommission begrüßt
die Annahme dieser Änderungen. „Diese Änderungen verstärken weiterhin den Schutz
der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch den Einsatz von gefährlichen
Chemikalien am Arbeitsplatz, sie passen die EU-Vorschriften an die höchsten
internationalen Standards an und gewährleisten ein höheres Maß an Kohärenz des
Rechts auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“, erklärt László Andor,
EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.
|
Aktuelle
soziale Thelen
- Anwendung der
Sozialvorschriften: Die Europäische Kommission hat beim
Gerichtshof Klage gegen mehrere Staaten eingereicht: 1. Luxemburg
wird für die fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie zu befristeten
Arbeitsverträgen in Bezug auf Arbeitnehmer in der Unterhaltungsbranche
kritisiert. 2. Italien
wendet die Arbeitszeitrichtlinie nicht ordnungsgemäß auf Ärzte im öffentlichen
Gesundheitswesen an. Andere Mitgliedsländer haben begründete Stellungnahmen
erhalten, die einer Klageerhebung beim Gerichtshof vorausgehen: 1. Zypern
hat die Richtlinie zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze
Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor nicht umgesetzt; 2. Spanien
wird aufgefordert, das Recht der Gerichtsmediziner auf Begrenzung der
Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zu achten; 3. Italien wird aufgefordert, die
im Anhang II der Richtlinie 93/103/EG
niedergelegten Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
Arbeit an Bord von Fischereifahrzeugen anzuwenden; 4. Slowenien
muss die Elternurlaubsrichtlinie umsetzen; 5. Die Slowakei
hat sicherzustellen, dass alle Arbeitgeber verpflichtet werden, Arbeitnehmer für
die Wahrnehmung von Schutz- und Gefahrenverhütungsdiensten zu benennen.
- Sozialgipfel der
Benelux-Länder: Am 13. Februar kamen die Regierungschefs
der drei Benelux-Länder (Luxemburg, Belgien und die Niederlande) zu einem Sozialgipfel
zusammen. Im Fokus standen vor allem der Kampf gegen das Sozialdumping und den
Sozialversicherungsbetrug sowie der Schutz der Arbeitnehmer vor jeder Form des
Sozialmissbrauchs (siehe Gemeinsame
Erklärung, auf Englisch). Die Gewerkschaften der drei Länder (LCGB,
OGBL, FNV, CNV, MHP, FGTB, CSC, CGSLB) haben anlässlich dieses Gipfels ebenfalls
eine Gemeinsame Erklärung
abgegeben, in der sie die „beunruhigenden Initiativen“ der Europäischen
Kommission anprangern. Die Unterzeichner unterstützen ihre Regierungen bei ihrer
Entscheidung, den Kampf gegen das Sozialdumping bei der Entsendung von
Mitarbeitern zu verschärfen.
- Gemeinsame Erklärung von BDI und MEDEF:
Am 5. Februar 2014 haben der Bundesverband der Deutschen
Industrie BDI und der französische Unternehmerverband MEDEF eine gemeinsame
Erklärung zu den Vorschlägen der Industrie beider Länder „für
Wettbewerbsfähigkeit und mehr Arbeitsplätze in Europa“ abgegeben. Darin wird
eine Verringerung der Arbeitskosten durch Senkung von Steuern und Sozialabgaben,
die Flexibilisierung von Arbeitsmärkten und eine Verlängerung der
Lebensarbeitszeit gefordert. Die Unterzeichner plädieren für eine Verbesserung
der Ausbildung und die Erhöhung der Arbeitszeit.
|
Intersektoraler sozialer Dialog
- Schwarzarbeit: Die
Europäische Kommission leitete am 29. Januar 2014 die zweite Phase der
Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Stärkung der Zusammenarbeit
zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei Prävention und Abschreckung von nicht
angemeldeter Erwerbstätigkeit ein. In dieser Unterlage
wird daran erinnert, dass die Sozialpartner nicht den Wunsch geäußert haben,
Verhandlungsverfahren in Gang zu setzen, ferner wird die Initiative der
Kommission zur Verstärkung des Kampfes gegen dieses Phänomen detailliert
erläutert.
|
Sektoraler
sozialer Dialog
- Banken: Die Sozialpartner
im Bankensektor haben am 31. Januar 2014 eine Gemeinsame Erklärung zur
Sozialen Verantwortung der Unternehmen unterzeichnet.
- Gemeinschaftsgastronomie:
Die europäischen Sozialpartner haben eine Gemeinsame Erklärung
veröffentlicht, in der sie die Mitgliedstaaten auffordern, die Bestimmungen der
vor kurzem vereinbarten Vergaberichtlinien für öffentliche Aufträge zu
verschärfen und insbesondere die Möglichkeit auszuschließen, bei der Vergabe
ausschließlich nach dem Preiskriterium zu entscheiden. Sie erläutern, was unter
einem „ungewöhnlich niedrigen Angebot“ zu verstehen ist.
- Privates Sicherheitsgewerbe:
Die europäischen Sozialpartner – CoESS und UNI-Europa –
haben ihr 1999 herausgebrachtes Handbuch über das beste
Preis-Leistungsverhältnis im Rahmen eines von der Europäischen
Kommission finanzierten Projekts
(„Update of the best value manual”) aktualisiert.
- Kristallines
Siliziumdioxid: Die Sozialpartner verschiedener
Sektoren, die am Projekt NepSI
zur Verbesserung des Schutzes der Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber
Feinstaub (kristallinem Siliziumdioxid) beteiligt sind, führen vom 15. Januar
bis 14. März 2014 eine Berichterstattung durch
– die dritte seit ihrem multisektoralen
Vertrag vom 25. April 2006. An der letzten Berichterstattung 2012 haben
sich 6400 Standorte und 500.000 Arbeitnehmer beteiligt.
- Elektrizitätswirtschaft:
Die europäischen Sozialpartner Eurelectric, industriAll et EPSU haben den ersten
Zwischenbericht zu ihrem 2009 verabschiedeten gemeinsamen Standpunkt zur
unternehmerischen Sozialverantwortung veröffentlicht. In diesem Bericht wird
insbesondere die Einrichtung von gemeinsamen Gremien zur Antizipation und
Bewältigung der Veränderungen gefordert, die sich auf Ausbildung, Gesundheit und
Sicherheit, die Strategien zur Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit
sowie die Auswirkungen des Klimawandels auf die Beschäftigung auswirken.
|
Rechtsprechung
- Massenentlassungen:
Italien wurde vom Gerichtshof im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 98/59/EG
über Massenentlassungen verurteilt. Die italienischen Rechtsvorschriften
schließen nämlich die leitenden Angestellten („dirigenti“) bei der
Berechnung der Zahl der Entlassungen und auch von den Verfahrensgarantien aus,
die die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vorsehen.
Nach dem Urteil des Gerichtshofes ist dieser Ausschluss nicht vereinbar mit dem
EU-Recht (siehe Klage auf Deutsch).
- Elternurlaub und Mutterschaftsurlaub:
Der Gerichtshof hat daran erinnert, dass eine Arbeitnehmerin
in einem unbezahlten Elternurlaub Mutterschaftsurlaub beantragen kann, wenn sie
erneut schwanger ist. Nach dem Prinzip, dass „ein durch das Unionsrecht
gewährleisteter Urlaub nicht den Anspruch auf einen anderen unionsrechtlich
gewährleisteten Urlaub beeinträchtigen” kann, muss die Arbeitnehmerin Zugang zu
Leistungen im Zusammenhang mit dem Mutterschaftsurlaub haben, als sei sie
unmittelbar von der Arbeit in den Mutterschaftsurlaub gewechselt. Während des
Mutterschaftsurlaubs hat sie daher Anspruch auf Fortzahlung des vollen Entgelts
nach dem für das Unternehmen geltenden Tarifvertrag, das ihr zugestanden hätte,
„wenn sie vor diesem Mutterschaftsurlaub ihre Arbeit zumindest für kurze Zeit
wieder aufgenommen hätte” (CJUE
13 Februar 2014, C-512/11 und C-513/11, Terveys).
|
2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Kündigungsreform: Die
Sozialpartner haben am 12. Februar 2014 im Rahmen des Nationalen Beirats für
Arbeit den Kollektivarbeitsvertrag
(CTT)
Nr. 109 geschlossen, der das Kündigungsrecht reformiert. Zum einen
sollen Arbeitnehmer das Recht erhalten, die konkreten Gründe für ihre Kündigung
zu erfahren, zum anderen sollen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entschädigung
erhalten, wenn die Kündigung eindeutig unangemessen war.
|
Bulgarien
- Reform des Arbeitsrechts:
Die Gewerkschaftsbewegung hat sich dem Anliegen
der bulgarischen Gewerkschaften angenommen, die sich besorgt zeigen über
einen Vorschlag der Regierung zur Einschränkung der Pflichten der Arbeitgeber.
|
Deutschland
- Chemische und pharmazeutische
Industrie: Die Sozialpartner in diesem Sektor – die
Gewerkschaft IG BCE und der Bundesarbeitgeberverband Chemie BAVC –
unterzeichneten am 5. Februar 2014 eine Tarifvereinbarung für 550.000
Beschäftigte. Die Entgelte werden nach einem Leermonat um 3,7% steigen. Die
Vereinbarung hat eine Laufzeit von 14 Monaten. Übernommenen Ausgebildeten soll
möglichst ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten werden; dies unterliegt der
Kontrolle der Sozialpartner. Befristete Arbeitsverträge sind weiterhin möglich,
wenn dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen sinnvoll ist. Aber die
Entscheidung zur Übernahme bleibt in der Verantwortung der Unternehmen, und es
gibt keinen tariflichen Übernahmezwang.
- Energiewirtschaft: Die
Sozialpartner im Energiesektor (der Tarifgemeinschaft Energie) – ver.di und AVE
– unterzeichneten am 17. Februar einen Tarifvertrag, in dem für die 25.000
Beschäftigten der Tarifgemeinschaft Energie, einschließlich E.ON, 4,5 % mehr
Gehalt in zwei Stufen beschlossen wurde: 2,4% rückwirkend zum 1. Februar 2014
und weitere 2,1 % zum 1. Februar 2015. Zusätzlich wurde vereinbart, dass 2015
alle Auszubildenden für mindestens zwölf Monate befristet übernommen und 150
Auszubildende unbefristet übernommen werden (siehe Nachrichten
von ver.di).
|
Frankreich
- Entsendung von
Arbeitnehmern: Die Nationalversammlung hat am 25.
Februar 2014 einen Gesetzesvorschlag
der sozialistischen Abgeordneten zur Verschärfung der Kontrollen und Sanktionen
gegen Unternehmen angenommen, die in missbräuchlicher Weise auf entsandte
Arbeitnehmer zurückgreifen.
- Kontrolle von Praktika:
Die Nationalversammlung prüft einen Gesetzesvorschlag
zur Kontrolle von Praktika.
- Umstrukturierungen: Die
Nationalversammlung prüft einen weiteren Gesetzesvorschlag,
wonach die Leitung eines Werks, das zu einem Konzern mit mehr als 1000
Beschäftigten gehört, verpflichtet werden soll, bei geplanter Schließung des
Werks einen Käufer zu finden. Bei Missachtung dieser Verpflichtung droht eine
Strafe von bis zum 20fachen des Mindestlohns pro Arbeitsplatz, der wegfällt.
|
Tschechische
Republik
- Wiederaufnahme des sozialen
Dreiparteiendialogs: Am 11. Februar 2014 wurde das
tripartistische Konzertierungsgremium zur allgemeinen politischen Ausrichtung
der neuen Regierung konsultiert, was eine Wiederaufnahme des Sozialdialogs im
Land ankündigt, nachdem er von 2006 bis 2013 unter der konservativen Regierung
auf Eis gelegt worden war. Die neue, am 29. Januar ernannte Regierung, bei der
die Sozialdemokraten die stärkste Partei bilden, ist um gute Beziehungen zu den
Sozialpartnern bemüht. Die Konsultationen erfolgten vor der Vorstellung der
neuen Regierungspolitik im Parlament, so dass die Äußerungen der Sozialpartner
darin mit einfließen konnten. Die Sozialpartner erwarten eine Phase des
verstärkten sozialen Dialogs, wobei die Regierung an monatlichen Dreiertreffen
teilnehmen will.
|
3.
Unternehmen
Verhandlungen auf Unternehmensebene
- BMW: Der deutsche
Automobilhersteller hat mit seinem Gesamtbetriebsrat und der IG Metall eine
Vereinbarung über flexible Arbeitszeit unterzeichnet, die für rund die Hälfte
der 79.000 Beschäftigten (vor allem Verwaltungsangestellte und
Entwicklungsingenieure) gilt: 1. Bessere Erfassung der Arbeitszeit, insbesondere
der Überstunden, die zuhause oder unterwegs anfallen. Die Beschäftigten können
diese Überstunden geltend machen und dafür an anderen Tagen frei nehmen oder
weniger arbeiten. 2. Recht auf Unerreichbarkeit für die Beschäftigten – auch
nicht über E-Mail oder Telefon. Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits bei
Volkswagen und Telekommunikationsunternehmen unterzeichnet. Die IG Metall
fordert in diesem Bereich einen gesetzlichen Rahmen und betont, dass der
Regelungsbedarf nicht ausschließlich durch einige Großunternehmen mit guten
Betriebsvereinbarungen abgedeckt werden kann (mehr
auf der IG Metall-Website).
- Iberia: Am 13. Februar
2014 traf die spanische Fluggesellschaft Iberia ein Übereinkommen mit der
Pilotengewerkschaft Sepla. Darin geht es u. a. um die Senkung der Gehälter von
rund 1.400 Piloten um 14%. Die Unternehmensleitung spricht in einer Mitteilung
von einem „historischen Übereinkommen“. Die Gehälter sollen bis 2015
eingefroren werden.
|
Europäische
Betriebsräte
- Ferroatlantica: Der
spanische Industriekonzern Ferroatlantico, zu dem auch der Konzern Villar Mir
gehört, schlossen am 5. Februar 2014 ihre Verhandlungen über eine Vereinbarung
zur Errichtung eines Europäischen Betriebsrats ab. Dies teilte die spanische
Metallgewerkschaft MCA-UGT mit. Der Konzern, weltweit führender Hersteller von
Silizium, Manganlegierungen und Ferrosilizium, betreibt 11 Standorte in Europa,
fünf davon in Spanien und sechs in Frankreich. Die Vereinbarung wird am 9. April
2014 unterzeichnet.
- IR Doc:
EBR-Vereinbarungen, die seit kurzem auf der IR Share-Website zur Verfügung
stehen: Bull (1992, 2002, 2013), Safran (2013),
Coface
(2013).
|
Grenzüberschreitende Vereinbarung
- Safran:
Der französische Konzern Safran und der europäische
Industriegewerkschaftsbund IndustriALL haben sich am 17. Februar 2014 zu einer
ersten Verhandlungsrunde für eine zweite grenzüberschreitende Vereinbarung
getroffen. Diese folgt auf die erste vom 28. März 2013 über die berufliche
Eingliederung von jungen Menschen. Dieses Mal hatten die
Verhandlungen den Ausbau von Fähigkeiten und den beruflichen Werdegang zum
Thema.
|
Gewerkschaftsarbeit
- Deutsche Post DHL: Die
nationale OECD-Kontaktstelle in Deutschland traf am 30. Januar 2014 eine Entscheidung, die von den
internationalen Gewerkschaftsdachverbänden UNI Global Union und Internationale
Transportarbeiter-Föderation IFT sowie von der Deutschen Post DHL akzeptiert
wurde. Damit konnten die seit 2012 andauernden Streitigkeiten zwischen den
beiden Gewerkschaftsverbänden und dem Logistikriesen Deutsche Post DHL beigelegt
werden. Nach der von der nationalen Kontaktstelle getroffenen Entscheidung
werden sich die Parteien alle drei Monate treffen, um die erbrachten Bemühungen
in den fünf Ländern, in denen die OECD-Leitsätze nicht umgesetzt worden waren
(Kolumbien, Indien, Indonesien, Türkei und Vietnam) zu überwachen und den
Kontakt zwischen den Beschwerdeführern und dem Konzern zu verbessern, was auch
den sozialen Dialog fördern wird, bei dem „es Gelegenheiten geben wird, auf
direkte und verantwortungsvolle Weise Konflikte zu lösen, insbesondere im
Zusammenhang mit den Rechten der Arbeitnehmer, Gewerkschaften zu gründen und
diesen beizutreten“, erklärte UNI Global Union. In den nächsten zwei Jahren muss
der nationalen Kontaktstelle in Deutschland von jedem Treffen ein Protokoll
vorgelegt werden.
|
4. Studien
und Berichte
- Elektrizitätswirtschaft:
Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbeziehungen (Eurofound) hat eine Studie
zur Repräsentativität im Elektrizitätssektor veröffentlicht, in der die in
diesem Sektor repräsentativen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
erfasst sind.
- Soziale Auswirkungen auf die Länder, die
von der Troika finanzielle Hilfe erhielten: Der Ausschuss
für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hat den vom spanischen
EU-Abgeordneten Alejandro Cercas (S & D) eingereichten Initiativbericht über
die Rolle und der Tätigkeiten der Troika (EZB, Kommission und IWF) in den vier
europäischen Ländern, die finanzielle Hilfe erhielten (Zypern, Griechenland,
Irland und Portugal) mit 27 Ja-Stimmen gegen 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen
angenommen. Der Bericht wird auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments im
März vorgelegt.
- Psychische Gesundheit in Großbritannien:
Aus einem Bericht
der OECD über psychische Gesundheit und Beschäftigung in Großbritannien geht
hervor, dass psychische Probleme das Land in Form von mangelnder Produktivität
am Arbeitsplatz, ärztlichen Zahlungen, Gesundheitsleistungen und –kosten ca. 70
Milliarden Pfund jährlich kosten – nahezu 4,5% des BIP.
- Finnland: In ihrer Studie
über die Wirtschaft in Finnland empfiehlt die OECD eine neue Rentenreform zur
schrittweisen Anhebung des Rentenalters, Beendigung der Teilzeitrenten und zur
Durchführung von Maßnahmen, um das Rentenalter heraufzusetzen und den Verbleib
älterer Arbeitnehmer im Erwerbsleben zu fördern.
- Unständig Beschäftigte im Kulturbereich
(„Intermittents du spectacle“): Während die französischen
Sozialpartner über eine Verlängerung der Arbeitslosenversicherung verhandeln und
dabei insbesondere die Regelung für kurzfristig Beschäftigte in der
Unterhaltungsbranche prüfen (unständig Beschäftigte im Kulturbereich),
veröffentlichte der Senat eine vergleichende
Studie über die Arbeitslosenregelungen für diese Art von Beschäftigten
in Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und Schweden.
|
Das aktuelle
Schlagwort
Multisektorale Vereinbarung
Europäische Sozialpartner verschiedener Branchen können nach Artikel 154 und 155 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Vereinbarungen aushandeln,
die mehrere Sektoren abdecken (siehe Europäisches
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen, in englischer Sprache). Bei der ersten
und einzigen Vereinbarung dieser Art handelt es sich um das „Übereinkommen über den
Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von
kristallinem Siliziumdioxid und dieses enthaltender Produkte“, das am 26. April
2010, stellvertretend für 15 Branchen und rund 2 Millionen Beschäftigte, von den
Sozialpartnern unterzeichnet wurde. Nach sektorübergreifenden Verhandlungen wurden
am 16. Juli 2010 die „multisektoralen
Richtlinien zur Eindämmung der Gewalt durch Dritte und der Belästigung am
Arbeitsplatz“ von mehreren
Sektoren verabschiedet. Inhaltlich kommen diese Richtlinien einem europäischen
Übereinkommen sehr nahe. Weitere Informationen dazu im Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache).
|
|
|