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IR Notes 48 – Die Bürgergesellschaft verteidigt den Schengen-Raum

  IR Notes 48 – 24 Februar 2016
www.irshare.eu
 
 
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  Interview
Elena Crasta, Leiterin des Brüsseler EU-Büros des britischen Gewerkschaftsdachverbands TUC

Wie steht der britische Gewerkschafts-dachverband Trades Union Congress zum „Brexit“?
Wir haben noch keine offizielle Position bezogen. Wir warten die Entscheidungen ab, die unsere Mitglieder nach den Verhandlungen im Rat treffen werden. Zurzeit gibt es Gewerkschaften, die für den Verbleib in der EU sind, während andere, wie beispielsweise die Gewerkschaft der Eisenbahner oder die der Lokführer bereits angekündigt haben, sich für den Austritt aus der EU einzusetzen. Wenn das Datum für das Referendum verkündet wird und die Kampagne beginnt, werden wir den Forderungen der Beschäftigten Gehör verschaffen. Denn den Umfragen zufolge wird das Ergebnis sehr knapp ausfallen, es zählt also die Stimme jedes einzelnen Beschäftigten.


Haben Sie eine Vorstellung von den Folgen eines möglichen EU-Austritts?
Wir haben die potenziellen Auswirkungen dieser Option auf Investitionen, Handel und soziale Rechte geprüft. Danach dürfte ein Austritt katastrophale Auswirkungen haben. 40 % des britischen Außenhandels wird mit der EU getätigt, und zwischen 3 und 4 Millionen Arbeitsplätze sind direkt mit dem Handel mit den EU-Ländern verknüpft. Auch wenn nicht alle diese Arbeitsplätze vernichtet werden, so doch eine gewisse Anzahl, und die Qualität der neuen Beschäftigungsverhältnisse wird nicht den Erwartungen entsprechen. Denn die meisten sozialen Rechte der britischen Beschäftigten ergeben sich aus den europäischen Rechtsvorschriften. Ein Austritt aus der EU könnte zur Abschaffung dieser sozialen Rechte führen. Wir haben das Gefühl, dass die Initiative des Premierministers zur Neuverhandlung des EU-Vertrags nicht darauf abzielt, den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. Es geht vielmehr darum, die Interessen der Londoner City zu wahren, eine zu starke Konvergenz zwischen den Wirtschaften der anderen Länder zu vermeiden und Einsparungen im Gesundheitssystem zu machen, indem Migranten von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden.


Ist die britische Bevölkerung für eine Aussetzung von Sozialleistungen für Migranten?
Das ist nicht wirklich ein Anliegen der Beschäftigten. Sie verstehen, dass die Ursache ihrer Schwierigkeiten vor allem in den niedrigen Löhnen und in der Ausbeutung der Beschäftigten durch skrupellose Arbeitgeber liegt. Den Plänen der Regierung zufolge würden derzeit 84.000 zugewanderte EU-Bürger ihren Anspruch auf die von Großbritannien gezahlten Sozialleistungen verlieren, was einer Einsparung von 530 Mio. Pfund pro Jahr entspräche. Ein Betrag in Höhe der Einnahmen, die dem Staatshaushalt durch die Steueroptimierungspraktiken von Google in Großbritannien entgehen. Sich gegen EU-Bürger zu wenden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, ist daher nicht unbedingt die Priorität … Eine Sache steht auf jeden Fall fest: Die Beschäftigten werden eher geneigt sein, für den Verbleib in der EU zu stimmen, wenn sie davon überzeugt sind, dass die EU für sie eintritt und ihnen mehr Rechte einräumt.

 
  Agenda

7. März
Berlin
Eröffnung der Ausstellung „Vom Wert der Mitbestimmung, Betriebsräte und Aufsichträte in Deutschland seit 1945 “ mit Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB, und Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales


7. – 10. März
Brüssel
Vollversammlung des Europäischen Parlaments


10. März
Paris
Konferenz mit dem Titel „Réformer le droit du travail ? Une approche franco-britannique“ (Reform des Arbeitsrechts? Ein französisch-britischer Ansatz), organisiert vom französischen Verband für Arbeitsrechte Association francaise de droit du travail am Collège de France. Mit Mark Freedland, Professor an der Universität Oxford, und einer Einführung von Alain Supiot, Inhaber des Lehrstuhls „état social et mondialisation : analyse juridique des solidarités“ (Sozialstaat und Globalisierung: rechtliche Untersuchung von Solidargemeinschaften).


11. März
Paris
Seminar zur Beschäftigungspolitik mit dem Titel „les conditions du licenciement sont-elles un obstacle à une bonne conciliation de la nécessaire protection du salarié avec les besoins de l’efficacité économique ?“ (Stellen Kündigungsbedingungen eine Belastung für eine gute Vereinbarkeit von erforderlichem Schutz von Beschäftigten und Anforderungen an die wirtschaftliche Effizienz dar?), organisiert von den Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Arbeit.


17. März
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel „The social reality of Europe after the crisis” (Die soziale Realität Europas nach der Krise), mit Lord (Roger) Liddle, Vorsitzender von Policy Network, Mitglied des britischen Oberhauses und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der FEPS, Montserrat Mir, Verbandssekretärin des EGB, und Ernst Stetter, Generalsekretär, FEPS.


18. März
Brüssel
Konferenz über die Vorzüge und Herausforderungen des Europäischen Berufsausweises, organisiert von der Europäischen Kommission.


31. März
Lissabon
Abschließender Workshop des europäischen Projekts „Managing transnational employee representation“, ausgerichtet von den Projektpartnern Astrees, IR Share und FNV Formaat/SBI, mit Empfehlungen zur Handhabung transnationaler Fragen, zur Abstimmung der nationalen und europäischen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren sowie der Behandlung vertraulicher Informationen.


8. April
Paris
Die Universität Panthéon Assas Paris II organisiert ein Kolloquium zur „Gestaltung von Arbeitsrechtsnormen“, das die laufenden Reformen in Frankreich erläutert. Informationen und Anmeldungen: Tel.: +33 (0)1 53 63 53 31; lebret@u-paris2.fr


28. April
Brüssel
Konferenz über gegenseitige Bewertung reglementierter Berufe und nationale Aktionspläne zur Bestimmung veralteter oder unverhältnismäßiger Regulierung, organisiert von der Europäischen Kommission

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Bürgergesellschaft verteidigt den Schengen-Raum

Die Personenfreizügigkeit, einer der Grundsätze der Europäischen Union, wird von allen Seiten angegriffen. Im Rahmen der Verhandlungen mit den anderen Regierungen zur Verhinderung eines „Brexit“ will Großbritannien europäischen Bürgern, die ihr Recht auf Mobilität ausüben, den Zugang zu Sozialleistungen beschränken. Was folglich die Freizügigkeit der Menschen bremsen und erschweren wird, die sich auf der Suche nach Arbeit in Großbritannien niederzulassen. Die Flüchtlingskrise und die Reaktion Frankreichs auf die Attentate vom 13. November 2015 haben mehrere Länder bereits dazu bewogen, einen Aspekt des Schengen-Systems außer Kraft zu setzen, indem sie die Grenzkontrollen wiedereingeführt haben. In einer am 17. Februar verabschiedeten Resolution mit 216 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen zeigen sich die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, der die europäische Bürgergesellschaft vertritt, „zunehmend besorgt über den Druck, der auf das Schengen-Abkommen ausgeübt wird“ und rufen die europäischen Regierungen dazu auf, „nicht dem Druck der Populisten und der Angst nachzugeben, sondern die Rechte, für die wir uns eingesetzt haben, zu verteidigen“. Dieses Abkommen „sollte die Einheit der Völker und die Solidarität zwischen den Völkern fördern. Dieses zu untergraben könnte, unabhängig von den katastrophalen Folgen für die Wirtschaft, fatale Auswirkungen auf die Solidarität und die Union selbst haben“, so der Ausschuss. Die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Aufgabe des Schengen-Systems für die Schengen-Länder wurden von France Stratégie, einer regierungsnahen Denkfabrik aus Frankreich, auf 0,8 Punkte des BIP geschätzt, also auf mehr als 100 Milliarden Euro („Wirtschaftliche Kosten bei Aufgabe des Schengensystems“, Analyse Nr. 39, Februar 2016). In seiner Analyse bemisst France Stratégie vor allem die Auswirkungen auf grenzüberschreitende Arbeit, Tourismus und Handel. Für Frankreich könnten „die kurzfristigen direkten Kosten zwischen einer und zwei Milliarden Euro pro Jahr liegen, abgesehen von den Kosten zur Wiedereinführung der Kontrollen“. Langfristig beziffert die Denkfabrik „die Nettokosten für Frankreich im Jahr auf mehr als 10 Milliarden Euro, das entspricht 0,5 Prozentpunkte des BIP, allein für den Rückgang des Handels zwischen den Ländern des Schengen-Raums“.  Verheerende Kosten, zu einem Zeitpunkt, in dem die OECD die Wachstumsprognosen nach unten korrigiert. In seinem Blog (auf Französisch) formuliert der Brüsseler Korrespondent der französischen Tageszeitung Libération es so: „Schengen ist vor allem eine Zusammenarbeit der europäischen Polizei- und Justizbehörden (…), die mit der Aufgabe des Abkommens wegfallen würde.“ Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen würde diese Zusammenarbeit aufs Spiel setzen, die im Gegenteil eher noch ausgebaut werden sollte.


1. Europäische Union
Rechtsvorschriften

  • Persönliche Schutzausrüstungen: Der Rat hat die neuen Verordnungen über die persönlichen Schutzausrüstungen (auf Englisch) am 12. Februar endgültig angenommen. Sie ersetzen die Richtlinie 89/686/EWG vom 21. Dezember 1989. Die neuen Vorschriften gelten für alle Ausrüstungen, die zum ersten Mal auf dem EU-Markt verkauft und/oder eingesetzt werden. Sie definieren die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und legen die Konformitätsbewertungsverfahren fest, die von den Herstellern zu befolgen sind. Die „CE-Kennzeichnung“ wird auf die Produkte aufgebracht, die diesen Anforderungen genügen (siehe  Pressemitteilung des Rats).


Aktuelle soziale Themen

Überblick über die Zugeständnisse, die Großbritannien im sozialen Bereich eingeräumt wurden: Die Vereinbarung über die Zugeständnisse, die die EU-Mitgliedstaaten Großbritannien am 19. Februar eingeräumt haben, gestattet es Großbritannien nicht, sich in Sachen Beschäftigung und Arbeitsrecht dem Europarecht zu entziehen, auch wenn die Union mit Nachdruck dazu aufgefordert wurde, ihre Rechtsvorschriften unter dem Blickwinkel der Subsidiarität zu überdenken und zu prüfen, ob die aktuellen Rechtsvorschriften nicht einen zu hohen bürokratischen Aufwand verlangen, insbesondere von den KMUs (siehe S. 32 des englischen Dokuments). Ein Ansatz, der letztlich eine gewisse Infragestellung der bestehenden Rechtsvorschriften, beispielsweise für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, legitimieren könnte. Was die Freizügigkeit angeht, erhält Großbritannien ein Optionsrecht – das auch anderen Mitgliedstaaten eingeräumt werden wird – um die Höhe des Kindergelds zu indizieren für Kinder, die in ihrem Herkunftsland geblieben sind (siehe S. 33 des Dokuments). In Ausnahmefällen kann Großbritannien sich für vier Jahre weigern, bestimmte beitragsunabhängige Sozialleistungen (die aus Steuern und nicht aus Sozialbeiträgen finanziert werden) an EU-Bürger zu zahlen, die sich in Großbritannien niederlassen wollen (siehe S. 23 des Dokuments). In diesem Zeitraum ist eine mögliche Staffelung der Leistungen vorgesehen, in dem Maße, in dem der Bürger, der sein Recht auf Freizügigkeit wahrnimmt, sich in den britischen Arbeitsmarkt integriert.



  • Unterstützung für die entlassenen Beschäftigten von Volvo Trucks in Schweden: Die Europäische Kommission hat am 16. Februar vorgeschlagen, Schweden einen Finanzbetrag in Höhe von 1,8 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung bereitzustellen, um 500 der 647 Beschäftigten zu unterstützen, die von Volvo Trucks und vier seiner Zulieferer in Folge des Umsatzeinbruchs auf dem Nutzfahrzeugmarkt entlassen wurden (siehe Pressemitteilung der Kommission, auf Englisch).

  • Mobilisierung für die Stahlindustrie: Die europäische Industrie-Allianz AEGIS Europe, der Verband der europäischen Stahlunternehmen EUROFER und die Gewerkschaften des Sektors unter der Leitung des europäischen Gewerkschafts-verbands IndustriAll haben am 15. Februar in Brüssel mehrere Tausend Menschen mobilisiert, um gegen die Einfuhr von chinesischen Produkten in die EU zu protestieren, die eine Gefahr für die europäische Industrie darstellen (siehe Pressemitteilung von Eurofer, AEGIS und IndustriAll. Die Europäische Kommission leitete am 12. Februar neue Antidumping-untersuchungen ein, um festzustellen, ob drei Stahlerzeugnisse aus China zu gedumpten Preisen auf den EU-Markt eingeführt wurden (siehe Pressemitteilung). Zahlreiche Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben ein „Manifest der Europäischen Industrie für freien und fairen Handel“ verfasst.


Sozialer Dialog

  • Europäische Verhandlungen über aktives Altern: Wie im Arbeitsprogramm 2015-2017 vorgesehen werden die europäischen Sozialpartner am 18. März branchenübergreifende Verhandlungen zu einer autonomen Rahmenvereinbarung einleiten, um „aktives Altern und einen generationsübergreifenden Ansatz zu fördern”.  Am 9. Februar fand dazu ein Vorbereitungsseminar in Brüssel statt. Auf der Website des europäischen Gewerkschaftsverbands EGÖD werden nationale Beiträge vorgestellt.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

Verhandlungen über die Reform des Streikrechts gescheitert: Die Sozial-partner auf Landesebene konnten sich am 18. Februar nicht auf eine Änderung des Streikrechts einigen. „Wir konnten das Risiko von Sanktionen gegen Aktivisten, die nicht an den rechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, nicht akzeptieren“, erläutert Marc Goblet, Generalsekretär der Gewerkschaft FGTB. „Außerdem wollten wir nicht, dass Gewerkschaftsaktionen grundsätzlich nicht mehr möglich sein sollten, dass beispielsweise die Abriegelung von Industriezonen oder Gewerbegebieten, von Straßen oder einem Kreisverkehr untersagt sein sollten.“  Pieter Timmermans, CEO des Belgischen Unternehmer-verbands FEB, scheint den sozialen Dialog fortführen zu wollen (siehe Position des FEB).




Finnland

  • Geplante Lockerung des Arbeitsvertrags: Die Regierung hat zu einem Bericht, bei dem es um die Lockerung bestimmter Arbeitsrechtsbestimmungen geht, eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Der Bericht enthält drei wesentliche Vorschläge: 1. Befristete Arbeitsverträge sollen ohne Vorliegen eines bestimmten Grunds abgeschlossen werden können (zurzeit muss ein gültiger Grund vorliegen, wenn ein Beschäftigter befristet eingestellt wird), maximal drei Verträge pro Jahr. 2. Anhebung der Probezeit von maximal vier Monaten auf sechs Monate, in der die Arbeitgeber einen Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen können. 3. Die Verpflichtung, einen aus wirtschaftlichen Gründen entlassenen Arbeitnehmer wiedereinzustellen, wenn das Unternehmen wieder mehr Arbeit hat, soll von neun Monaten auf vier Monate gekürzt werden (siehe Artikel in der Gewerkschaftszeitschrift Trade Union News from Finland).


Frankreich

Auf dem Weg zu einer neuen Reform des Arbeitsrechts: Ein Gesetzentwurf „zur Einführung neuer Freiheiten und neuer Schutzmaßnahmen für Unternehmen und Beschäftigte“ wurde dem französischen Verfassungsgericht am 17. Februar zur Stellungnahme vorgelegt. Der Text bereitet die Überarbeitung des Code du Travail vor, also der Gesetze im Bereich des Arbeitsrechts, dessen Entwurf in zwei Jahren vorliegen soll, er enthält aber bereits jetzt Änderungen zu Arbeitszeit, Entlassungen und Tarifverhandlungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen den in anderen Mitgliedstaaten durchgeführten Reformen, es geht um flexiblere Arbeitszeiten und mehr Tarifautonomie durch Stärkung der Rolle der Verhandlungen auf Unternehmensebene. Die Kosten von Entlassungen sollen gesenkt und die Arbeitgeber bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen abgesichert werden, indem der rechtliche Rahmen für die als zulässig erachteten Gründe definiert wird, was den Spielraum der Richter bei Anfechtung der Kündigungsgründe einschränkt. Der Entwurf wird dem Kabinett am 9. März vorgelegt, im Anschluss daran soll das Parlament bis Mai darüber debattieren; er könnte vor dem Sommer verabschiedet werden. Während die Gewerkschaften zahlreiche Punkte des Entwurfs ablehnen, sind die Arbeitgeberverbände generell der Ansicht, dass er in die richtige Richtung geht.


Portugal

  • Senkung der Arbeitgeberbeiträge: Die Regierung beschloss am 18. Februar, die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge um 0,75 Prozentpunkte auf die Löhne der Beschäftigten, die den Mindestlohn erhalten, beizubehalten, so dass der Satz der Arbeitgeberbeiträge jetzt 23 % beträgt. Der Mindestlohn, der zum 1. Januar auf 530 Euro angehoben wurde, soll den Plänen der neuen Regierung zufolge, einem Bündnis der Sozialistischen Partei mit der radikalen Linken, 2019 auf 600 Euro ansteigen. Derzeit beziehen 500.000 Beschäftigte den Mindestlohn.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Owens-Illinois (O-I): Der amerikanische Glasverpackungs-hersteller Owens-Illinois (27.000 Beschäftigte) unterzeichnete am 15. Oktober 2015 eine neue EBR-Vereinbarung, in der die Richtlinie 2009/38 berücksichtigt ist. Anders als die vorangehende Vereinbarung, die nach französischem Recht geschlossen wurde – in Frankreich beschäftigt der Konzern die meisten Mitarbeiter (ca. 2.000) – unterliegt die neue Vereinbarung italienischem Recht.

  • Praxair: Der US-Industriegase-Hersteller Praxair (27.000 Beschäftigte), der 2012 einen Europäischen Betriebsrat eingerichtet hatte (siehe Vereinbarung), wird neue Verhandlungen zur Überarbeitung seiner Vereinbarung einleiten.

    >
    Siehe auch:
    neue EBR-Vereinbarung bei McBrive


4. Studien und Berichte

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: Das französische Forschungs-institut IRES hat eine Zeitschrift heraus-gebracht, die der Entwicklung und dem Stand der beiden Instrumente zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in mehreren OECD-Ländern gewidmet ist, nämlich dem Elternurlaub (Elternurlaub, Vaterschaftsurlaub etc.)  und den Kinderbetreuungsstrukturen. Das Heft bietet „eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen und zeigt auf, in welchem Maße die Krise bereits bestehende Spannungen und Schwierigkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verschärft hat“. Die Beiträge aus den einzelnen Ländern lassen den Schluss zu, dass die Maßnahmen von der Krise „verschont“ geblieben sind.



  • Die Auswirkungen der Digitalisierung: Das europäische Gewerkschaftsinstitut hat ein „Working Paper“ über „die Auswirkungen der Digitalisierung der Wirtschaft auf die Arbeitsmärkte“ (auf Englisch) veröffentlicht, das vier wesentliche Folgen herausarbeitet: Schaffung, Umwandlung, Vernichtung und Verlagerung von Arbeitsplätzen. „Ein Konsens über eine zunehmende Polarisierung der Gesellschaft von morgen scheint sich abzuzeichnen, mit einer schrumpfenden Mittelschicht, einer starken Zunahme von Haushalten und Beschäftigten mit niedrigem Einkommen und einer verschwindend geringen Minderheit von ‚Superstars‘, deren Wohlstand buchstäblich explodiert“, so Christophe Degryse, Autor des Arbeitspapiers.

 

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Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

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Jede Ausgabe enthält:

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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