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IR Notes 48 – 24 Februar 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre und Frédéric Turlan. Erfahren
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Notes Mit wenigen Klicks auf
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Interview
Elena Crasta, Leiterin des Brüsseler EU-Büros des britischen
Gewerkschaftsdachverbands TUC
Wie
steht der britische Gewerkschafts-dachverband Trades Union
Congress zum „Brexit“? Wir haben noch
keine offizielle Position bezogen. Wir warten die Entscheidungen ab,
die unsere Mitglieder nach den Verhandlungen im Rat treffen werden.
Zurzeit gibt es Gewerkschaften, die für den Verbleib in der EU sind,
während andere, wie beispielsweise die Gewerkschaft der Eisenbahner
oder die der Lokführer bereits angekündigt haben, sich für den
Austritt aus der EU einzusetzen. Wenn das Datum für das Referendum
verkündet wird und die Kampagne beginnt, werden wir den Forderungen
der Beschäftigten Gehör verschaffen. Denn den Umfragen zufolge wird
das Ergebnis sehr knapp ausfallen, es zählt also die Stimme jedes
einzelnen Beschäftigten.
Haben
Sie eine Vorstellung von den Folgen eines möglichen
EU-Austritts? Wir haben die
potenziellen Auswirkungen dieser Option auf Investitionen, Handel
und soziale Rechte geprüft. Danach dürfte ein Austritt katastrophale
Auswirkungen haben. 40 % des britischen Außenhandels wird mit der EU
getätigt, und zwischen 3 und 4 Millionen Arbeitsplätze sind direkt
mit dem Handel mit den EU-Ländern verknüpft. Auch wenn nicht alle
diese Arbeitsplätze vernichtet werden, so doch eine gewisse Anzahl,
und die Qualität der neuen Beschäftigungsverhältnisse wird nicht den
Erwartungen entsprechen. Denn die meisten sozialen Rechte der
britischen Beschäftigten ergeben sich aus den europäischen
Rechtsvorschriften. Ein Austritt aus der EU könnte zur Abschaffung
dieser sozialen Rechte führen. Wir haben das Gefühl, dass die
Initiative des Premierministers zur Neuverhandlung des EU-Vertrags
nicht darauf abzielt, den Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu
werden. Es geht vielmehr darum, die Interessen der Londoner City zu
wahren, eine zu starke Konvergenz zwischen den Wirtschaften der
anderen Länder zu vermeiden und Einsparungen im Gesundheitssystem zu
machen, indem Migranten von bestimmten Sozialleistungen
ausgeschlossen werden.
Ist
die britische Bevölkerung für eine Aussetzung von
Sozialleistungen für Migranten? Das ist
nicht wirklich ein Anliegen der Beschäftigten. Sie verstehen, dass
die Ursache ihrer Schwierigkeiten vor allem in den niedrigen Löhnen
und in der Ausbeutung der Beschäftigten durch skrupellose
Arbeitgeber liegt. Den Plänen der Regierung zufolge würden derzeit
84.000 zugewanderte EU-Bürger ihren Anspruch auf die von
Großbritannien gezahlten Sozialleistungen verlieren, was einer
Einsparung von 530 Mio. Pfund pro Jahr entspräche. Ein Betrag in
Höhe der Einnahmen, die dem Staatshaushalt durch die
Steueroptimierungspraktiken von Google in Großbritannien entgehen.
Sich gegen EU-Bürger zu wenden, die ihr Recht auf Freizügigkeit
ausüben, ist daher nicht unbedingt die Priorität … Eine Sache steht
auf jeden Fall fest: Die Beschäftigten werden eher geneigt sein, für
den Verbleib in der EU zu stimmen, wenn sie davon überzeugt sind,
dass die EU für sie eintritt und ihnen mehr Rechte einräumt.
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Agenda
7.
März Berlin Eröffnung
der Ausstellung „Vom
Wert der Mitbestimmung, Betriebsräte und Aufsichträte in Deutschland
seit 1945 “ mit Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB, und
Yasmin Fahimi, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales
7. – 10.
März Brüssel Vollversammlung
des Europäischen Parlaments
10.
März Paris Konferenz mit
dem Titel „Réformer le droit du travail ? Une approche
franco-britannique“ (Reform des Arbeitsrechts? Ein
französisch-britischer Ansatz), organisiert vom französischen Verband
für Arbeitsrechte Association francaise de droit du travail am Collège
de France. Mit Mark Freedland, Professor an der Universität Oxford, und
einer Einführung von Alain Supiot, Inhaber des Lehrstuhls „état social
et mondialisation : analyse juridique des solidarités“ (Sozialstaat und
Globalisierung: rechtliche Untersuchung von Solidargemeinschaften).
11.
März Paris Seminar zur
Beschäftigungspolitik mit dem Titel „les
conditions du licenciement sont-elles un obstacle à une bonne
conciliation de la nécessaire protection du salarié avec les besoins
de l’efficacité économique ?“ (Stellen Kündigungsbedingungen
eine Belastung für eine gute Vereinbarkeit von erforderlichem Schutz von
Beschäftigten und Anforderungen an die wirtschaftliche Effizienz dar?),
organisiert von den Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Arbeit.
17.
März Brüssel Monatliches
Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel „The
social reality of Europe after the crisis” (Die soziale Realität
Europas nach der Krise), mit Lord (Roger) Liddle, Vorsitzender von
Policy Network, Mitglied des britischen Oberhauses und Mitglied des
Wissenschaftlichen Beirats der FEPS, Montserrat Mir, Verbandssekretärin
des EGB, und Ernst Stetter, Generalsekretär, FEPS.
18.
März Brüssel Konferenz
über die Vorzüge
und Herausforderungen des Europäischen Berufsausweises,
organisiert von der Europäischen Kommission.
31. März Lissabon Abschließender
Workshop des europäischen Projekts „Managing transnational employee
representation“, ausgerichtet von den Projektpartnern Astrees, IR Share
und FNV Formaat/SBI, mit Empfehlungen zur Handhabung transnationaler
Fragen, zur Abstimmung der nationalen und europäischen Unterrichtungs-
und Anhörungsverfahren sowie der Behandlung vertraulicher Informationen.
8.
April Paris Die
Universität Panthéon Assas Paris II organisiert ein Kolloquium zur
„Gestaltung von Arbeitsrechtsnormen“, das die laufenden Reformen in
Frankreich erläutert. Informationen und Anmeldungen: Tel.: +33 (0)1 53
63 53 31; lebret@u-paris2.fr
28.
April Brüssel Konferenz
über gegenseitige
Bewertung reglementierter Berufe und nationale Aktionspläne zur
Bestimmung veralteter oder unverhältnismäßiger Regulierung, organisiert
von der Europäischen Kommission
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Bürgergesellschaft verteidigt den Schengen-Raum
Die Personenfreizügigkeit, einer der Grundsätze der Europäischen Union, wird von
allen Seiten angegriffen. Im Rahmen der Verhandlungen mit den anderen Regierungen
zur Verhinderung eines „Brexit“ will Großbritannien europäischen Bürgern, die ihr
Recht auf Mobilität ausüben, den Zugang zu Sozialleistungen beschränken. Was
folglich die Freizügigkeit der Menschen bremsen und erschweren wird, die sich auf
der Suche nach Arbeit in Großbritannien niederzulassen. Die Flüchtlingskrise und die
Reaktion Frankreichs auf die Attentate vom 13. November 2015 haben mehrere Länder
bereits dazu bewogen, einen Aspekt des Schengen-Systems außer Kraft zu setzen, indem
sie die Grenzkontrollen wiedereingeführt haben. In einer am 17. Februar
verabschiedeten Resolution
mit 216 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen zeigen sich die Mitglieder des
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, der die europäische
Bürgergesellschaft vertritt, „zunehmend besorgt über den Druck, der auf das
Schengen-Abkommen ausgeübt wird“ und rufen die europäischen Regierungen dazu auf,
„nicht dem Druck der Populisten und der Angst nachzugeben, sondern die Rechte, für
die wir uns eingesetzt haben, zu verteidigen“. Dieses Abkommen „sollte die Einheit
der Völker und die Solidarität zwischen den Völkern fördern. Dieses zu untergraben
könnte, unabhängig von den katastrophalen Folgen für die Wirtschaft, fatale
Auswirkungen auf die Solidarität und die Union selbst haben“, so der Ausschuss. Die
wirtschaftlichen Auswirkungen einer Aufgabe des Schengen-Systems für die
Schengen-Länder wurden von France Stratégie, einer regierungsnahen Denkfabrik aus
Frankreich, auf 0,8 Punkte des BIP geschätzt, also auf mehr als 100 Milliarden Euro
(„Wirtschaftliche
Kosten bei Aufgabe des Schengensystems“, Analyse Nr. 39, Februar 2016). In
seiner Analyse bemisst France Stratégie vor allem die Auswirkungen auf
grenzüberschreitende Arbeit, Tourismus und Handel. Für Frankreich könnten „die
kurzfristigen direkten Kosten zwischen einer und zwei Milliarden Euro pro Jahr
liegen, abgesehen von den Kosten zur Wiedereinführung der Kontrollen“. Langfristig
beziffert die Denkfabrik „die Nettokosten für Frankreich im Jahr auf mehr als 10
Milliarden Euro, das entspricht 0,5 Prozentpunkte des BIP, allein für den Rückgang
des Handels zwischen den Ländern des Schengen-Raums“. Verheerende Kosten, zu einem
Zeitpunkt, in dem die OECD die Wachstumsprognosen nach unten korrigiert. In seinem
Blog
(auf Französisch) formuliert der Brüsseler Korrespondent der französischen
Tageszeitung Libération es so: „Schengen ist vor allem eine Zusammenarbeit der
europäischen Polizei- und Justizbehörden (…), die mit der Aufgabe des Abkommens
wegfallen würde.“ Die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen würde
diese Zusammenarbeit aufs Spiel setzen, die im Gegenteil eher noch ausgebaut werden
sollte.
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1.
Europäische Union
Rechtsvorschriften
- Persönliche Schutzausrüstungen:
Der Rat hat die neuen Verordnungen
über die persönlichen Schutzausrüstungen (auf Englisch) am
12. Februar endgültig angenommen. Sie ersetzen die Richtlinie
89/686/EWG vom 21. Dezember 1989. Die neuen Vorschriften gelten für alle
Ausrüstungen, die zum ersten Mal auf dem EU-Markt verkauft und/oder eingesetzt
werden. Sie definieren die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen und legen
die Konformitätsbewertungsverfahren fest, die von den Herstellern zu befolgen
sind. Die „CE-Kennzeichnung“ wird auf die Produkte aufgebracht, die diesen
Anforderungen genügen (siehe Pressemitteilung
des Rats).
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Aktuelle
soziale Themen
Überblick über die Zugeständnisse, die
Großbritannien im sozialen Bereich eingeräumt wurden: Die
Vereinbarung
über die Zugeständnisse, die die EU-Mitgliedstaaten Großbritannien am 19.
Februar eingeräumt haben, gestattet es Großbritannien nicht, sich in Sachen
Beschäftigung und Arbeitsrecht dem Europarecht zu entziehen, auch wenn die Union mit
Nachdruck dazu aufgefordert wurde, ihre Rechtsvorschriften unter dem Blickwinkel der
Subsidiarität zu überdenken und zu prüfen, ob die aktuellen Rechtsvorschriften nicht
einen zu hohen bürokratischen Aufwand verlangen, insbesondere von den KMUs (siehe S.
32 des englischen Dokuments). Ein Ansatz, der letztlich eine gewisse Infragestellung
der bestehenden Rechtsvorschriften, beispielsweise für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz, legitimieren könnte. Was die Freizügigkeit angeht, erhält
Großbritannien ein Optionsrecht – das auch anderen Mitgliedstaaten eingeräumt werden
wird – um die Höhe des Kindergelds zu indizieren für Kinder, die in ihrem
Herkunftsland geblieben sind (siehe S. 33 des Dokuments). In Ausnahmefällen kann
Großbritannien sich für vier Jahre weigern, bestimmte beitragsunabhängige
Sozialleistungen (die aus Steuern und nicht aus Sozialbeiträgen finanziert werden)
an EU-Bürger zu zahlen, die sich in Großbritannien niederlassen wollen (siehe S. 23
des Dokuments). In diesem Zeitraum ist eine mögliche Staffelung der Leistungen
vorgesehen, in dem Maße, in dem der Bürger, der sein Recht auf Freizügigkeit
wahrnimmt, sich in den britischen Arbeitsmarkt integriert.
- Unterstützung für die entlassenen
Beschäftigten von Volvo Trucks in Schweden: Die
Europäische Kommission hat am 16. Februar vorgeschlagen, Schweden einen
Finanzbetrag in Höhe von 1,8 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung bereitzustellen, um 500 der 647 Beschäftigten zu
unterstützen, die von Volvo Trucks und vier seiner Zulieferer in Folge des
Umsatzeinbruchs auf dem Nutzfahrzeugmarkt entlassen wurden (siehe Pressemitteilung
der Kommission, auf Englisch).
- Mobilisierung für die Stahlindustrie:
Die europäische Industrie-Allianz AEGIS Europe, der Verband
der europäischen Stahlunternehmen EUROFER und die Gewerkschaften des Sektors
unter der Leitung des europäischen Gewerkschafts-verbands IndustriAll haben am
15. Februar in Brüssel mehrere Tausend Menschen mobilisiert, um gegen die
Einfuhr von chinesischen Produkten in die EU zu protestieren, die eine Gefahr
für die europäische Industrie darstellen (siehe Pressemitteilung von Eurofer,
AEGIS und IndustriAll.
Die Europäische Kommission leitete am 12. Februar neue
Antidumping-untersuchungen ein, um festzustellen, ob drei Stahlerzeugnisse aus
China zu gedumpten Preisen auf den EU-Markt eingeführt wurden (siehe Pressemitteilung).
Zahlreiche Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften haben ein „Manifest
der Europäischen Industrie für freien und fairen Handel“ verfasst.
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Sozialer
Dialog
- Europäische Verhandlungen über aktives
Altern: Wie im Arbeitsprogramm 2015-2017 vorgesehen
werden die europäischen Sozialpartner am 18. März branchenübergreifende
Verhandlungen zu einer autonomen Rahmenvereinbarung einleiten, um „aktives
Altern und einen generationsübergreifenden Ansatz zu fördern”. Am 9. Februar
fand dazu ein Vorbereitungsseminar in Brüssel statt. Auf der Website des
europäischen Gewerkschaftsverbands EGÖD werden nationale Beiträge vorgestellt.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
Verhandlungen über
die Reform des Streikrechts gescheitert: Die Sozial-partner
auf Landesebene konnten sich am 18. Februar nicht auf eine Änderung des Streikrechts
einigen. „Wir konnten das Risiko von Sanktionen gegen Aktivisten, die nicht an den
rechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, nicht akzeptieren“, erläutert Marc
Goblet, Generalsekretär der Gewerkschaft FGTB. „Außerdem wollten wir nicht,
dass Gewerkschaftsaktionen grundsätzlich nicht mehr möglich sein sollten, dass
beispielsweise die Abriegelung von Industriezonen oder Gewerbegebieten, von Straßen
oder einem Kreisverkehr untersagt sein sollten.“ Pieter Timmermans, CEO des
Belgischen Unternehmer-verbands FEB, scheint den sozialen Dialog fortführen zu
wollen (siehe Position des FEB).
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Finnland
- Geplante Lockerung des
Arbeitsvertrags: Die Regierung hat zu einem Bericht, bei
dem es um die Lockerung bestimmter Arbeitsrechtsbestimmungen geht, eine
öffentliche Konsultation eingeleitet. Der Bericht enthält drei wesentliche
Vorschläge: 1. Befristete Arbeitsverträge sollen ohne Vorliegen eines bestimmten
Grunds abgeschlossen werden können (zurzeit muss ein gültiger Grund vorliegen,
wenn ein Beschäftigter befristet eingestellt wird), maximal drei Verträge pro
Jahr. 2. Anhebung der Probezeit von maximal vier Monaten auf sechs Monate, in
der die Arbeitgeber einen Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen können. 3.
Die Verpflichtung, einen aus wirtschaftlichen Gründen entlassenen Arbeitnehmer
wiedereinzustellen, wenn das Unternehmen wieder mehr Arbeit hat, soll von neun
Monaten auf vier Monate gekürzt werden (siehe Artikel in der
Gewerkschaftszeitschrift Trade
Union News from Finland).
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Frankreich
Auf dem Weg zu einer neuen Reform des
Arbeitsrechts: Ein
Gesetzentwurf „zur Einführung neuer Freiheiten und neuer Schutzmaßnahmen für
Unternehmen und Beschäftigte“ wurde dem französischen Verfassungsgericht am
17. Februar zur Stellungnahme vorgelegt. Der Text bereitet die Überarbeitung des
Code du Travail vor, also der Gesetze im Bereich des Arbeitsrechts, dessen Entwurf
in zwei Jahren vorliegen soll, er enthält aber bereits jetzt Änderungen zu
Arbeitszeit, Entlassungen und Tarifverhandlungen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen
entsprechen den in anderen Mitgliedstaaten durchgeführten Reformen, es geht um
flexiblere Arbeitszeiten und mehr Tarifautonomie durch Stärkung der Rolle der
Verhandlungen auf Unternehmensebene. Die Kosten von Entlassungen sollen gesenkt und
die Arbeitgeber bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen abgesichert werden,
indem der rechtliche Rahmen für die als zulässig erachteten Gründe definiert wird,
was den Spielraum der Richter bei Anfechtung der Kündigungsgründe einschränkt. Der
Entwurf wird dem Kabinett am 9. März vorgelegt, im Anschluss daran soll das
Parlament bis Mai darüber debattieren; er könnte vor dem Sommer verabschiedet
werden. Während die Gewerkschaften zahlreiche Punkte des Entwurfs ablehnen, sind die
Arbeitgeberverbände generell der Ansicht, dass er in die richtige Richtung geht.
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Portugal
- Senkung der Arbeitgeberbeiträge:
Die Regierung beschloss am 18. Februar, die Senkung der
Sozialversicherungsbeiträge um 0,75 Prozentpunkte auf die Löhne der
Beschäftigten, die den Mindestlohn erhalten, beizubehalten, so dass der Satz der
Arbeitgeberbeiträge jetzt 23 % beträgt. Der Mindestlohn, der zum 1. Januar auf
530 Euro angehoben wurde, soll den Plänen der neuen Regierung zufolge, einem
Bündnis der Sozialistischen Partei mit der radikalen Linken, 2019 auf 600 Euro
ansteigen. Derzeit beziehen 500.000 Beschäftigte den Mindestlohn.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Owens-Illinois (O-I): Der
amerikanische Glasverpackungs-hersteller Owens-Illinois
(27.000 Beschäftigte) unterzeichnete am 15. Oktober 2015 eine neue
EBR-Vereinbarung, in der die Richtlinie 2009/38 berücksichtigt ist. Anders als
die vorangehende Vereinbarung, die nach französischem Recht geschlossen wurde –
in Frankreich beschäftigt der Konzern die meisten Mitarbeiter (ca. 2.000) –
unterliegt die neue Vereinbarung italienischem Recht.
- Praxair: Der
US-Industriegase-Hersteller Praxair (27.000 Beschäftigte), der 2012 einen
Europäischen Betriebsrat eingerichtet hatte (siehe Vereinbarung),
wird neue Verhandlungen zur Überarbeitung seiner Vereinbarung
einleiten.
> Siehe
auch: neue
EBR-Vereinbarung bei McBrive
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4. Studien
und Berichte
Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben: Das französische Forschungs-institut IRES hat
eine Zeitschrift
heraus-gebracht, die der Entwicklung und dem Stand der beiden Instrumente zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf in mehreren OECD-Ländern gewidmet ist, nämlich
dem Elternurlaub (Elternurlaub, Vaterschaftsurlaub etc.) und den
Kinderbetreuungsstrukturen. Das Heft bietet „eine Bestandsaufnahme der Maßnahmen und
zeigt auf, in welchem Maße die Krise bereits bestehende Spannungen und
Schwierigkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verschärft hat“. Die
Beiträge aus den einzelnen Ländern lassen den Schluss zu, dass die Maßnahmen von der
Krise „verschont“ geblieben sind.
- Die Auswirkungen der
Digitalisierung: Das europäische Gewerkschaftsinstitut
hat ein „Working Paper“ über „die
Auswirkungen der Digitalisierung der Wirtschaft auf die Arbeitsmärkte“
(auf Englisch) veröffentlicht, das vier wesentliche Folgen herausarbeitet:
Schaffung, Umwandlung, Vernichtung und Verlagerung von Arbeitsplätzen. „Ein
Konsens über eine zunehmende Polarisierung der Gesellschaft von morgen scheint
sich abzuzeichnen, mit einer schrumpfenden Mittelschicht, einer starken Zunahme
von Haushalten und Beschäftigten mit niedrigem Einkommen und einer verschwindend
geringen Minderheit von ‚Superstars‘, deren Wohlstand buchstäblich explodiert“,
so Christophe Degryse, Autor des Arbeitspapiers.
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