IR Notes

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IR Notes 51 – Die Arbeitsmarktreformen treffen jetzt auch Frankreich

  IR Notes 51 – 6 April 2016
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


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  Interview
Ron Oswald, Generalsekretär des internationalen Gewerkschaftsverbands IUF

IUF und Danone haben im vergangenen Monat eine globale Vereinbarung zur Reduzierung der prekären Arbeitsverhältnisse in diesem Nahrungsmittelkonzern unterzeichnet. Sind prekäre Jobs ein weltweites Phänomen?
Weltweit gibt es immer mehr prekäre Arbeitsbedingungen, auch in Europa – ein gutes Beispiel dafür sind die Null-Stunden-Verträge in Großbritannien, von denen über eine Million Menschen betroffen sind. Das ist ein Rückschritt, der an die Zeiten erinnert, als die Arbeiter sich jeden Morgen vor den Fabriktoren einfanden, in der Hoffnung für den Tag angeheuert zu werden. Für diesen Anstieg sind vor allem die Zeitarbeitsfirmen verantwortlich. Denn sie sichern sich ihr Wachstum, indem sie unbefristete Arbeitsverträge durch befristete Arbeitsverträge ersetzen. Das ist ihr Wirtschaftsmodell.


Was war der härteste Verhandlungspunkt?
Am schwierigsten war es, sich über einen notwendigen Rahmen zu einigen und gleichzeitig den lokalen Verhandlungspartnern ausreichenden Spielraum zu lassen. Die Entscheidung, in welchem Umfang auf prekäre Arbeitsverhältnisse in dem von diesem Vertrag vorgegebenen Rahmen zurückgegriffen wird, sofern diese rechtmäßig und für beide Seiten annehmbar sind, wird auf der lokalen Ebene getroffen.


Welche Vorteile bringt dieser Vertrag?
Das grundlegende Element dieses Abkommens ist die Anerkennung der Tatsache, dass prekäre Arbeitsverhältnisse mit einem Hauptarbeitgeber den Zugang der Betroffenen zu Grund- und Menschenrechten einschränken kann. Die so Beschäftigten laufen Gefahr, dass ihnen bestimmte Rechte verweigert werden, wie der Zugang zu Wohnraum, zu Krediten, zu einer Krankenversicherung, zu Kollektivverhandlungen oder auch das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten.


Aber müssen Unternehmen nicht flexibel sein?
Ja, das erkennen wir an, aber wir denken, dass Flexibilität auch durch eine bessere Organisation der Arbeit geschaffen werden kann, oder, falls erforderlich und im gegenseitigen Einvernehmen, auch eher durch direkte befristete Arbeitsverhältnisse, als über Zeitarbeit oder Outsourcing.


Werden Sie dieses Thema auch mit anderen Konzernen verhandeln?
Im Bereich Arbeitsbeziehungen war Danone schon immer globaler Vorreiter. Die Reaktionen, die wir von anderen Nahrungsmittelkonzernen nach der Bekanntgabe dieses Abkommens erhalten haben, zeigen allerdings, dass deren Unternehmensleitungen noch nicht bereit sind, darüber zu diskutieren. Aber wir setzen unseren Kampf gegen unsichere Arbeitsverhältnisse fort. Was das Abkommen mit Danone angeht, werden wir unseren Mitgliedsgewerkschaften Empfehlungen darüber geben, wie wir das Abkommen auslegen, um die Umsetzung auf lokaler Ebene zu erleichtern.

 
  Agenda

8. April
Paris
Die Universität Panthéon Assas Paris II organisiert ein Kolloquium zur „Gestaltung von Arbeitsrechtsnormen“, das die laufenden Reformen in Frankreich erläutert. Informationen und Anmeldungen: Tel.: +33 (0)1 53 63 53 31; lebret@u-paris2.fr


19. April
Brüssel
Vorstellung des jährlichen Berichts „Benchmarking working Europe 2016“ mit Sotiria Theodoropoulou und Torsten Müller, Senior Researcher beim Europäischen Gewerkschaftsinstitut.


19. April
Amsterdam
Informelles Treffen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO). Auf der Tagesordnung: Arbeitsmobilität, die Ausgestaltung des europäischen Pfeilers der Sozialrechte und die Plattform zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.


28. April
Brüssel
Konferenz über gegenseitige Bewertung reglementierter Berufe und nationale Aktionspläne zur Bestimmung veralteter oder unverhältnismäßiger Regulierung, organisiert von der Europäischen Kommission.


23. Mai
Amsterdam
Konferenz der niederländischen EU-Ratspräsidentschaft zur Bekämpfung berufsbedingter Krebserkrankungen und zur Festlegung strengerer Grenzwerte für die Arbeit mit krebserregenden Stoffen.


16.-17. Juni
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales


27. – 29. Juni
Brüssel
Konferenz über die Auswirkungen der Digitalisierung und Robotisierung auf die Arbeit – ausgerichtet vom Europäischen Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Europäischen Gewerkschaftsinstitut.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden.
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Arbeitsmarktreformen treffen jetzt auch Frankreich

Angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise haben viele europäische Länder weit-reichende Arbeitsmarktreformen durch-geführt. Dies gilt insbesondere für die Staaten, die Finanzhilfen beantragt haben. Griechenland, Spanien und Portugal haben dabei zahlreiche Aspekte ihrer Gesetzgebung in Frage gestellt. Im Rampenlicht steht jetzt Frankreich, das noch keinen Ausweg aus der Krise gefunden hat. Und die Mobilisierung von Studentenverbänden und Gewerkschaften, die gegen die Reform sind, dürfte dafür sorgen, dass diese nicht so bald aus den französischen Schlagzeilen verschwindet. Zunächst die Fakten: Am 24. März verabschiedete der Ministerrat den nach der französischen Arbeitsministerin benannten Gesetzesentwurf „El Khomri“ für mehr Freiheiten und mehr Schutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er zielt auf eine Neufassung des Arbeitsgesetzbuches ab, das alle in Frankreich geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften umfasst (siehe Mitteilung des Ministerrats). Im ersten Teil sollen die Grundrechte der Beschäftigten in 61 Paragraphen festgehalten werden. Als nächstes werden Bestimmungen auf der Grundlage von Vereinbarungen auf Sektor- oder Unternehmensebene genannt, gefolgt von den Vorschriften, die für die Fälle gelten, die nicht von Vereinbarungen abgedeckt sind. Ein Ausschuss wird sich zwei Jahre lang mit dieser Neufassung beschäftigen. Der Entwurf beinhaltet aber auch zahlreiche Änderungen, die bereits mit seiner Annahme in Kraft treten: Der Teil des Arbeitsgesetzbuches zur Arbeitszeit ist komplett neu gefasst. Das Recht auf Tarifverhandlungen wurde überarbeitet, Betriebsvereinbarungen haben Vorrang vor Branchentarifverträgen, und in den Unternehmen sollen die Beschäftigten mittels eines Referendums direkt über die Tarifvereinbarungen abstimmen können. Weiterentwickelt wurden die Vorschriften für die Repräsentativität von Arbeitgeberorganisationen, für betriebsbedingte Kündigungen (betriebsbedingte Kündigungen können gerechtfertigt sein, sobald ein Unternehmen über einen Zeitraum von vier Monaten rückläufige Umsätze vorweisen kann) und die Arbeitsmedizin. Vorgesehen ist die Einrichtung von „persönlichen Aktivitätskonten“ für Beschäftigte, um deren Berufslaufbahn ein Leben lang zu sichern, und entlastet die Arbeitgeber im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Vorschriften für die Arbeitnehmerentsendung werden weiter verschärft. Am 31. März gingen Hunderttausende in ganz Frankreich auf die Straße und forderten die Rücknahme des Entwurfs. Zu den Demonstrationen hatten Gewerkschaften, Studenten- und Schülerorganisationen aufgerufen. Dennoch plant die Regierung, die Parlamentsdebatte darüber im Frühling einzuleiten, um das Gesetz im Sommer endgültig anzunehmen. Dieses nationale Thema steht in den „Schlagzeilen“ von IR Notes, weil es sich in den europäischen Kontext einfügt: Kurz gesagt folgt dieser Entwurf in vielen Punkten den Empfehlungen der Europäischen Kommission, die sie im Rahmen der Troika zuweilen zur Auflage machte. Weisungen, die auf Studien der OECD in den 1990er Jahren beruhen, als diese Einrichtung die Dezentralisierung von Tarifverhandlungen und eine Senkung des Arbeitsplatzschutzes (Erleichterung von Entlassungen) für das das A und O der Arbeitsmarktpolitik hielt. Die OECD hat diese Aussagen inzwischen zurückgenommen. Die Kommission noch nicht. Dass in dem OECD-Land, das den geringsten gewerkschaftlichen Organisationsgrad aufweist, die Ausarbeitung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen auf Betriebsverhandlungen beruhen soll, scheint ziemlich gewagt. Wenn dieser Gesetzesentwurf angenommen wird, stärkt er indirekt die Kommission. Wenn die Regierung ihn zurückzunehmen muss, wird dies für die Kommission ähnlich schmerzhafte Folgen haben wie damals, als die Franzosen die EU-Verfassung per Referendum ablehnten.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Sozialdumping: Die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) hat einen Bericht der dänischen Gewerkschaft 3F und des dänischen Arbeitgeberverbands für Transport und Logistik DTL vorgelegt, der auf den Ergebnissen einer Befragung von 225 Lkw-Fahrern aus den drei Ländern Bulgarien, Mazedonien und Rumänien basiert. Diese Beschäftigten arbeiteten alle dauerhaft in oder von Dänemark aus, ohne irgendeiner Tätigkeit in ihren eigenen Ländern nachzugehen (siehe Mitteilung der ETF,  Bericht oder Zusammenfassung des Berichts, auf Englisch). Die EFT kritisiert die Tatsache, dass diese Arbeitnehmer nicht zu den Löhnen und Arbeitsbedingungen arbeiten, die für ihre dänischen Kollegen gelten.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Nachtarbeit im Onlinehandel: Die königliche Verordnung vom 13. März 2016, die Nachtarbeit für alle Tätigkeiten im Onlinehandel genehmigt, wurde am 18. März im belgischen Staatsblatt veröffentlicht.


Bulgarien

  • Reform der gewerkschaftlichen Vertretung: Das Parla-ment hat im Januar eine Änderung des Arbeitsgesetzbuches beschlossen, mit der die Vorschriften für die Vertretung der Sozialpartner geändert werden. Demnach muss eine Gewerkschaft nunmehr 50.000 Mitglieder (bisher 75.000) haben, um auf nationaler Ebene repräsentativ zu sein.


Finnland

  • Integration der Migranten: Der Zentralverband der finnischen Gewerkschaften (SAK) hat einen kostenlosen Beratungsdienst für Zuwanderer zu Fragen der Beschäftigung in Finnland eingerichtet. Zusammen mit den NROs hilft SAK durch die Bereitstellung dieses Dienstes den Ausländern, Zuwanderern oder Flüchtlingen beim Eintritt in die Arbeitswelt und der Integration in die Gesellschaft (siehe Pressemitteilung auf Englisch).


Frankreich

  • Reform der Mitarbeitervertretungen: In Anwendung des Gesetzes Nr. 2015-994 vom 17. August 2015 über den sozialen Dialog und Beschäftigung hat die Regierung am 24. März zwei Dekrete veröffentlicht: Eines präzisiert die Funktion des Personalausschusses (Délégation Unique du Personnel – eine Instanz, die die Aufgaben von Personalvertretung und Betriebsrat wahrnimmt) in Unternehmen mit 50 bis 300 Mitarbeitern (Verordnung Nr. 2016-345 vom 23. März 2016), die andere die Funktion der Instanz, die durch kollektive Vereinbarung eingesetzt werden kann und drei Formen der Arbeitnehmer-vertretung zusammenfasst (Personalvertretung, Betriebsrat und Ausschuss für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen) (Verordnung Nr. 2016-346 vom 23. März 2016).


Großbritannien

Anhebung des Mindestlohns: Am 1. April ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für Arbeitnehmer ab dem 25. Lebensjahr in Kraft getreten. Diese neue Lohnuntergrenze für den Lebensunterhalt, den die konservative Regierung „National Living Wage“ getauft hat, wird für die betroffenen Beschäftigten auf 7,20 Pfund (9 Euro) pro Stunde angehoben – ein Lohn-Plus von 7,5 %, während die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 0,3 % anstiegen.  Nach dem im Juli 2015 angekündigten Vorhaben der Regierung soll dieser „Living Wage“ bis 2020 auf 60 % der Medianeinkommen der Haushalte ange-hoben werden und den Schätzungen zufolge bei ca. 9 Pfund (11,25 Euro) pro Stunde liegen; von dieser Maßnahme würde fast jeder siebte Arbeitnehmer profitieren.  Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind nicht bekannt, aber einer offiziellen Schätzung zufolge wird diese höhere Lohnuntergrenze etwa 60.000 Arbeitsplätze kosten, insbesondere im Pflegebereich, in dem viele Arbeitnehmer zum Mindestlohn beschäftigt sind. Das Wirtschaftsforschungsinstitut Institute for Fiscal Studies ist der Auffassung, dass die Haushalte, die den „Living Wage“ beziehen, durch die Kürzungen der staatlichen Zusatzleistungen mehr verlieren, als sie durch die Erhöhung des Mindestlohns gewinnen (The impact of proposed tax, benefit and minimum wage reforms on household incomes and work incentives, November 2015).


Schweden

  • Kollektivverträge für entsandte Arbeitnehmer: Die schwedische Gewerkschaft Unionen schlägt ausländischen Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Schweden entsenden, den Abschluss eines „Kollektivvertrags für entsendete Beschäftigte“ vor (auf Englisch), um das Fehlen eines geltenden Kollektivvertrags auszugleichen. Auf ihrer Website hat die Gewerkschaft einen Mustervertrag für Entsendete in technischen Berufen veröffentlicht.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Whirlpool: Die Unternehmensleitung von Whirlpool, dem amerikanischen Hersteller von Haushaltsgeräten, hat am 18. März eine neue EBR-Vereinbarung  unterzeichnet, die für die 24.000 Beschäftigten in Europa, im Nahen Osten und in Afrika gilt (siehe Pressemitteilung von IndustriAll).  Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft und wurde im Rahmen der Übernahme des italienischen Herstellers von Haushaltgeräten Indesit durch Whirlpool Ende 2014 ausgehandelt. Mit der Übernahme hat sich die Präsenz von Whirlpool in Europa verdoppelt. Die Vereinbarung „regelt die volle Mitgliedschaft von Arbeitnehmer-vertretern, auch von denen in Russland, Südafrika und in der Türkei“, betont der europäische Koordinator von IndustriAll im WEEC (Whirlpool European Employee Committee) Gianni Alioti. Dies wird „die Integration der verschiedenen Kulturen der Beschäftigten von Whirlpool fördern.“



  • Faurecia: Die Unternehmensleitung des französischen Auto-mobilzulieferers Faurecia hat am 11. Januar ihre EBR-Vereinbarung verlängert, die auf der Website des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur Verfügung steht.  Der Betriebsrat besteht aus 25 Mitgliedern und hat einen engeren Ausschuss mit sechs Mitgliedern aus den Ländern, in denen das Unternehmen die meisten Arbeitnehmer beschäftigt (Frankreich, Deutschland, Spanien, Polen, Portugal und Tschechische Republik). Bei den Verhandlungen ging es in erster Linie darum, den Schwellenwert für die von einem Vorhaben betroffenen Arbeitnehmer herabzusetzen, der für eine Unterrichtung des EBR erforderlich ist (die Anhörung fällt in den Zuständigkeitsbereich des EBR des Mutterkonzerns PSA Peugeot-Citroën). In Zukunft können daher außerordentliche Sitzungen bei außergewöhnlichen Umständen einberufen werden, die „ein Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf die Interessen der Beschäftigten rechtfertigen“ und mehr als 3 % der Beschäftigten von Faurecia in mindestens zwei Ländern in Europa betreffen. Auch wenn die Schwelle nicht erreicht wird, jedoch 1.300 Beschäftigte in vier oder mehr Ländern betroffen sind (zuvor 1.500), kann ebenfalls eine außerordentliche Sitzung einberufen werden.

  • GlaxoSmithKline: Die zentrale Leitung des britischen Pharma-konzerns GlaxoSmithKline (GSK, 41.810 Beschäftigte in Europa) hat die Bestimmungen seiner EBR-Vereinbarung neu ausgehandelt und mit den Mitgliedern des engeren Ausschusses und zwei Vertretern der europäischen Gewerkschaftsverbände IndustriAll und FECCIA am 11. Februar eine neue Vereinbarung unterzeichnet. Die Anzahl der Mitglieder ist von 33 auf 38 (die neue Obergrenze) gestiegen und trägt so den höheren Mitarbeiterzahlen des Konzerns Rechnung.  Die Länder mit weniger als 1.500 Beschäftigten werden zusammengefasst, um einen Vertreter zu ernennen, wie dies bei den drei baltischen Staaten der Fall ist, in denen nicht mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigt sind.


Transnationale Vereinbarung

  • ThyssenKrupp: Zur Förderung der Umsetzung des interna-tionalen Rahmenabkommens, das zwischen der deutschen Unternehmensleitung von ThyssenKrupp (155.000 Beschäftigte), dem globalen Gewerkschaftsverband IndustriALL Global Union und IG Metall im März 2015 unterzeichnet wurde, hat der Konzern ein System eingerichtet, über das Verletzungen der Bestimmungen des Abkommens auch online angezeigt werden können (siehe  Pressemitteilung von IndustriAll). Anzeigen über Verletzungen des Abkommens, das in zehn Sprachen zur Verfügung steht, können jetzt namentlich oder auch anonym über ein gesichertes E-Mail-System eingereicht werden. Ferner haben alle Beschäftigten und die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften die Möglichkeit, eine Verletzung per E-Mail bei einer dafür vorgesehenen Adresse zu melden. „Wenn eine Beschwerde angenommen wurde, kann das Verfahren nur mit der Zustimmung des internationalen Ausschusses, in dem IndustriALL zusammen mit ThyssenKrupp vertreten ist, abgeschlossen werden.


Gewerkschaften

DHL: Die internationale Transportarbeiter-Föderation (ITF) hat eine Pressemitteilung zu einem Bericht über Verletzungen der Grundrechte und über die Nichteinhaltung des Verhaltenskodexes des Konzerns in drei Ländern (Chile, Kolumbien und Panama) herausgegeben. Der Bericht stützt sich auf Interviews mit Beschäftigten, Verfasser ist Victor Figueroa Clark von der London School of Economics, einer auf Sozial-wissenschaften spezialisierten Universität (siehe Mitteilung, Bericht und Pressemitteilung von ITF). ITF hebt den Kontrast zwischen den Praktiken von DHL in diesen Ländern und dem deutschen Modell der Arbeitsbeziehungen hervor.


4. Studien und Berichte

  • Unterschiedliche Arbeitskosten in der EU: Die Unter-schiede bei den Arbeitskosten in der EU sind nach wie vor sehr hoch. Im Jahr 2015 lagen die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde (Löhne und Gehälter sowie Lohnnebenkosten) in der gesamten Europäischen Union schätzungsweise bei 25,0€ und im Euroraum bei 29,5€ (siehe Pressemitteilung von Eurostat). Hinter diesen Durchschnittswerten verbergen sich jedoch deutliche Unterschiede zwischen den Ländern. Die niedrigsten Arbeitskosten pro Stunde wurden in Bulgarien (4,1€), Rumänien (5,0€), Litauen (6,8€), Lettland (7,1€) und Ungarn (7,5€) verzeichnet und die höchsten in Dänemark (41,3€), Belgien (39,1€), Schweden (37,4€), Luxemburg (36,2€) und Frankreich (35,1€). Und die Unterschiede werden nicht kleiner: Zwischen 2004 und 2015 ist der Unterschied, ausgedrückt in Prozentpunkten, zwischen den fünf Ländern mit den niedrigsten Arbeitskosten und den fünf Ländern mit den höchsten Arbeitskosten von 26,5 auf 31,7 Punkte gestiegen, was deutlich macht, dass die Bemühungen um eine Konvergenz der Arbeitskosten in der EU gescheitert sind.

 

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IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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