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IR Notes 51 – 6 April 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Pete Burgess, Alain Lefebvre, Ekaterina
Markova et Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
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Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
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Interview
Ron Oswald, Generalsekretär des internationalen Gewerkschaftsverbands
IUF
IUF
und Danone haben im vergangenen Monat eine globale
Vereinbarung zur Reduzierung der prekären
Arbeitsverhältnisse in diesem Nahrungsmittelkonzern
unterzeichnet. Sind prekäre Jobs ein weltweites
Phänomen? Weltweit gibt es immer mehr
prekäre Arbeitsbedingungen, auch in Europa – ein gutes Beispiel
dafür sind die Null-Stunden-Verträge in Großbritannien, von denen
über eine Million Menschen betroffen sind. Das ist ein Rückschritt,
der an die Zeiten erinnert, als die Arbeiter sich jeden Morgen vor
den Fabriktoren einfanden, in der Hoffnung für den Tag angeheuert zu
werden. Für diesen Anstieg sind vor allem die Zeitarbeitsfirmen
verantwortlich. Denn sie sichern sich ihr Wachstum, indem sie
unbefristete Arbeitsverträge durch befristete Arbeitsverträge
ersetzen. Das ist ihr Wirtschaftsmodell.
Was
war der härteste Verhandlungspunkt? Am
schwierigsten war es, sich über einen notwendigen Rahmen zu einigen
und gleichzeitig den lokalen Verhandlungspartnern ausreichenden
Spielraum zu lassen. Die Entscheidung, in welchem Umfang auf prekäre
Arbeitsverhältnisse in dem von diesem Vertrag vorgegebenen Rahmen
zurückgegriffen wird, sofern diese rechtmäßig und für beide Seiten
annehmbar sind, wird auf der lokalen Ebene getroffen.
Welche Vorteile bringt dieser
Vertrag? Das grundlegende Element
dieses Abkommens ist die Anerkennung der Tatsache, dass prekäre
Arbeitsverhältnisse mit einem Hauptarbeitgeber den Zugang der
Betroffenen zu Grund- und Menschenrechten einschränken kann. Die so
Beschäftigten laufen Gefahr, dass ihnen bestimmte Rechte verweigert
werden, wie der Zugang zu Wohnraum, zu Krediten, zu einer
Krankenversicherung, zu Kollektivverhandlungen oder auch das Recht,
einer Gewerkschaft beizutreten.
Aber
müssen Unternehmen nicht flexibel
sein? Ja, das erkennen wir an, aber wir
denken, dass Flexibilität auch durch eine bessere Organisation der
Arbeit geschaffen werden kann, oder, falls erforderlich und im
gegenseitigen Einvernehmen, auch eher durch direkte befristete
Arbeitsverhältnisse, als über Zeitarbeit oder Outsourcing.
Werden Sie dieses Thema auch mit
anderen Konzernen verhandeln? Im
Bereich Arbeitsbeziehungen war Danone schon immer globaler
Vorreiter. Die Reaktionen, die wir von anderen
Nahrungsmittelkonzernen nach der Bekanntgabe dieses Abkommens
erhalten haben, zeigen allerdings, dass deren Unternehmensleitungen
noch nicht bereit sind, darüber zu diskutieren. Aber wir setzen
unseren Kampf gegen unsichere Arbeitsverhältnisse fort. Was das
Abkommen mit Danone angeht, werden wir unseren
Mitgliedsgewerkschaften Empfehlungen darüber geben, wie wir das
Abkommen auslegen, um die Umsetzung auf lokaler Ebene zu
erleichtern.
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IR
Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von
IR
Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Arbeitsmarktreformen treffen jetzt auch Frankreich
Angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise haben viele europäische Länder
weit-reichende Arbeitsmarktreformen durch-geführt. Dies gilt insbesondere für die
Staaten, die Finanzhilfen beantragt haben. Griechenland, Spanien und Portugal haben
dabei zahlreiche Aspekte ihrer Gesetzgebung in Frage gestellt. Im Rampenlicht steht
jetzt Frankreich, das noch keinen Ausweg aus der Krise gefunden hat. Und die
Mobilisierung von Studentenverbänden und Gewerkschaften, die gegen die Reform sind,
dürfte dafür sorgen, dass diese nicht so bald aus den französischen Schlagzeilen
verschwindet. Zunächst die Fakten: Am 24. März verabschiedete der Ministerrat den
nach der französischen Arbeitsministerin benannten Gesetzesentwurf
„El Khomri“ für mehr Freiheiten und mehr Schutz für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer. Er zielt auf eine Neufassung des Arbeitsgesetzbuches ab, das
alle in Frankreich geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften umfasst (siehe Mitteilung
des Ministerrats). Im ersten Teil sollen die Grundrechte der Beschäftigten in 61
Paragraphen festgehalten werden. Als nächstes werden Bestimmungen auf der Grundlage
von Vereinbarungen auf Sektor- oder Unternehmensebene genannt, gefolgt von den
Vorschriften, die für die Fälle gelten, die nicht von Vereinbarungen abgedeckt sind.
Ein Ausschuss wird sich zwei Jahre lang mit dieser Neufassung beschäftigen. Der
Entwurf beinhaltet aber auch zahlreiche Änderungen, die bereits mit seiner Annahme
in Kraft treten: Der Teil des Arbeitsgesetzbuches zur Arbeitszeit ist komplett neu
gefasst. Das Recht auf Tarifverhandlungen wurde überarbeitet, Betriebsvereinbarungen
haben Vorrang vor Branchentarifverträgen, und in den Unternehmen sollen die
Beschäftigten mittels eines Referendums direkt über die Tarifvereinbarungen
abstimmen können. Weiterentwickelt wurden die Vorschriften für die Repräsentativität
von Arbeitgeberorganisationen, für betriebsbedingte Kündigungen (betriebsbedingte
Kündigungen können gerechtfertigt sein, sobald ein Unternehmen über einen Zeitraum
von vier Monaten rückläufige Umsätze vorweisen kann) und die Arbeitsmedizin.
Vorgesehen ist die Einrichtung von „persönlichen Aktivitätskonten“ für Beschäftigte,
um deren Berufslaufbahn ein Leben lang zu sichern, und entlastet die Arbeitgeber im
Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Vorschriften für die
Arbeitnehmerentsendung werden weiter verschärft. Am 31. März gingen Hunderttausende
in ganz Frankreich auf die Straße und forderten die Rücknahme des Entwurfs. Zu den
Demonstrationen hatten Gewerkschaften, Studenten- und Schülerorganisationen
aufgerufen. Dennoch plant die Regierung, die Parlamentsdebatte darüber im Frühling
einzuleiten, um das Gesetz im Sommer endgültig anzunehmen. Dieses nationale Thema
steht in den „Schlagzeilen“ von IR Notes, weil es sich in den europäischen Kontext
einfügt: Kurz gesagt folgt dieser Entwurf in vielen Punkten den Empfehlungen der
Europäischen Kommission, die sie im Rahmen der Troika zuweilen zur Auflage machte.
Weisungen, die auf Studien der OECD in den 1990er Jahren beruhen, als diese
Einrichtung die Dezentralisierung von Tarifverhandlungen und eine Senkung des
Arbeitsplatzschutzes (Erleichterung von Entlassungen) für das das A und O der
Arbeitsmarktpolitik hielt. Die OECD hat diese Aussagen inzwischen zurückgenommen.
Die Kommission noch nicht. Dass in dem OECD-Land, das den geringsten
gewerkschaftlichen Organisationsgrad aufweist, die Ausarbeitung der
arbeitsrechtlichen Bestimmungen auf Betriebsverhandlungen beruhen soll, scheint
ziemlich gewagt. Wenn dieser Gesetzesentwurf angenommen wird, stärkt er indirekt die
Kommission. Wenn die Regierung ihn zurückzunehmen muss, wird dies für die Kommission
ähnlich schmerzhafte Folgen haben wie damals, als die Franzosen die EU-Verfassung
per Referendum ablehnten.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Sozialdumping: Die
Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) hat einen Bericht der dänischen
Gewerkschaft 3F und des dänischen Arbeitgeberverbands für Transport und Logistik
DTL vorgelegt, der auf den Ergebnissen einer Befragung von 225 Lkw-Fahrern aus
den drei Ländern Bulgarien, Mazedonien und Rumänien basiert. Diese Beschäftigten
arbeiteten alle dauerhaft in oder von Dänemark aus, ohne irgendeiner Tätigkeit
in ihren eigenen Ländern nachzugehen (siehe Mitteilung
der ETF, Bericht
oder Zusammenfassung des Berichts,
auf Englisch). Die EFT kritisiert die Tatsache, dass diese Arbeitnehmer nicht zu
den Löhnen und Arbeitsbedingungen arbeiten, die für ihre dänischen Kollegen
gelten.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Nachtarbeit im
Onlinehandel: Die königliche Verordnung vom 13. März
2016, die Nachtarbeit für alle Tätigkeiten im Onlinehandel genehmigt, wurde am
18. März im belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
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Bulgarien
- Reform der gewerkschaftlichen
Vertretung: Das Parla-ment hat im Januar eine Änderung
des Arbeitsgesetzbuches beschlossen, mit der die Vorschriften für die Vertretung
der Sozialpartner geändert werden. Demnach muss eine Gewerkschaft nunmehr 50.000
Mitglieder (bisher 75.000) haben, um auf nationaler Ebene repräsentativ zu sein.
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Finnland
- Integration der Migranten:
Der Zentralverband der finnischen Gewerkschaften (SAK) hat einen kostenlosen
Beratungsdienst für Zuwanderer zu Fragen der Beschäftigung in Finnland
eingerichtet. Zusammen mit den NROs hilft SAK durch die Bereitstellung dieses
Dienstes den Ausländern, Zuwanderern oder Flüchtlingen beim Eintritt in die
Arbeitswelt und der Integration in die Gesellschaft (siehe Pressemitteilung
auf Englisch).
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Frankreich
- Reform der Mitarbeitervertretungen:
In Anwendung des Gesetzes Nr. 2015-994 vom 17. August 2015
über den sozialen Dialog und Beschäftigung hat die Regierung am 24. März zwei
Dekrete veröffentlicht: Eines präzisiert die Funktion des Personalausschusses
(Délégation Unique du Personnel – eine Instanz, die die Aufgaben von
Personalvertretung und Betriebsrat wahrnimmt) in Unternehmen mit 50 bis 300
Mitarbeitern (Verordnung Nr.
2016-345 vom 23. März 2016), die andere die Funktion der Instanz, die
durch kollektive Vereinbarung eingesetzt werden kann und drei Formen der
Arbeitnehmer-vertretung zusammenfasst (Personalvertretung, Betriebsrat und
Ausschuss für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen) (Verordnung
Nr. 2016-346 vom 23. März 2016).
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Großbritannien
Anhebung des Mindestlohns: Am
1. April ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für Arbeitnehmer ab dem 25.
Lebensjahr in Kraft getreten. Diese neue Lohnuntergrenze für den Lebensunterhalt,
den die konservative Regierung „National Living Wage“ getauft
hat, wird für die betroffenen Beschäftigten auf 7,20 Pfund (9 Euro) pro Stunde
angehoben – ein Lohn-Plus von 7,5 %, während die Verbraucherpreise im Vergleich zum
Vorjahr lediglich um 0,3 % anstiegen. Nach dem im Juli 2015 angekündigten Vorhaben
der Regierung soll dieser „Living Wage“ bis 2020 auf 60 % der Medianeinkommen der
Haushalte ange-hoben werden und den Schätzungen zufolge bei ca. 9 Pfund (11,25 Euro)
pro Stunde liegen; von dieser Maßnahme würde fast jeder siebte Arbeitnehmer
profitieren. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind nicht bekannt, aber einer
offiziellen Schätzung zufolge wird diese höhere Lohnuntergrenze etwa 60.000
Arbeitsplätze kosten, insbesondere im Pflegebereich, in dem viele Arbeitnehmer zum
Mindestlohn beschäftigt sind. Das Wirtschaftsforschungsinstitut Institute for Fiscal
Studies ist der Auffassung, dass die Haushalte, die den „Living Wage“ beziehen,
durch die Kürzungen der staatlichen Zusatzleistungen mehr verlieren, als sie durch
die Erhöhung des Mindestlohns gewinnen (The impact of proposed tax,
benefit and minimum wage reforms on household incomes and work incentives,
November 2015).
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Schweden
- Kollektivverträge für entsandte
Arbeitnehmer: Die schwedische Gewerkschaft Unionen
schlägt ausländischen Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Schweden entsenden, den
Abschluss eines „Kollektivvertrags für entsendete Beschäftigte“ vor (auf
Englisch), um das Fehlen eines geltenden Kollektivvertrags auszugleichen. Auf
ihrer Website hat die Gewerkschaft einen Mustervertrag
für Entsendete in technischen Berufen veröffentlicht.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Whirlpool: Die
Unternehmensleitung von Whirlpool, dem amerikanischen Hersteller von
Haushaltsgeräten, hat am 18. März eine neue EBR-Vereinbarung unterzeichnet, die für
die 24.000 Beschäftigten in Europa, im Nahen Osten und in Afrika gilt (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll). Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft und wurde im
Rahmen der Übernahme des italienischen Herstellers von Haushaltgeräten Indesit durch
Whirlpool Ende 2014 ausgehandelt. Mit der Übernahme hat sich die Präsenz von
Whirlpool in Europa verdoppelt. Die Vereinbarung „regelt die volle Mitgliedschaft
von Arbeitnehmer-vertretern, auch von denen in Russland, Südafrika und in der
Türkei“, betont der europäische Koordinator von IndustriAll im WEEC (Whirlpool
European Employee Committee) Gianni Alioti. Dies wird „die Integration der
verschiedenen Kulturen der Beschäftigten von Whirlpool fördern.“
- Faurecia: Die
Unternehmensleitung des französischen Auto-mobilzulieferers Faurecia hat am 11.
Januar ihre EBR-Vereinbarung
verlängert, die auf der Website des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur
Verfügung steht. Der Betriebsrat besteht aus 25 Mitgliedern und hat einen
engeren Ausschuss mit sechs Mitgliedern aus den Ländern, in denen das
Unternehmen die meisten Arbeitnehmer beschäftigt (Frankreich, Deutschland,
Spanien, Polen, Portugal und Tschechische Republik). Bei den Verhandlungen ging
es in erster Linie darum, den Schwellenwert für die von einem Vorhaben
betroffenen Arbeitnehmer herabzusetzen, der für eine Unterrichtung des EBR
erforderlich ist (die Anhörung fällt in den Zuständigkeitsbereich des EBR des
Mutterkonzerns PSA Peugeot-Citroën). In Zukunft können daher außerordentliche
Sitzungen bei außergewöhnlichen Umständen einberufen werden, die „ein Vorhaben
mit erheblichen Auswirkungen auf die Interessen der Beschäftigten rechtfertigen“
und mehr als 3 % der Beschäftigten von Faurecia in mindestens zwei Ländern in
Europa betreffen. Auch wenn die Schwelle nicht erreicht wird, jedoch 1.300
Beschäftigte in vier oder mehr Ländern betroffen sind (zuvor 1.500), kann
ebenfalls eine außerordentliche Sitzung einberufen werden.
- GlaxoSmithKline: Die
zentrale Leitung des britischen Pharma-konzerns GlaxoSmithKline (GSK, 41.810
Beschäftigte in Europa) hat die Bestimmungen seiner EBR-Vereinbarung
neu ausgehandelt und mit den Mitgliedern des engeren Ausschusses und
zwei Vertretern der europäischen Gewerkschaftsverbände IndustriAll und FECCIA am
11. Februar eine neue Vereinbarung unterzeichnet. Die Anzahl der Mitglieder ist
von 33 auf 38 (die neue Obergrenze) gestiegen und trägt so den höheren
Mitarbeiterzahlen des Konzerns Rechnung. Die Länder mit weniger als 1.500
Beschäftigten werden zusammengefasst, um einen Vertreter zu ernennen, wie dies
bei den drei baltischen Staaten der Fall ist, in denen nicht mehr als 150
Arbeitnehmer beschäftigt sind.
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Transnationale Vereinbarung
- ThyssenKrupp: Zur
Förderung der Umsetzung des interna-tionalen Rahmenabkommens, das zwischen der
deutschen Unternehmensleitung von ThyssenKrupp (155.000 Beschäftigte), dem
globalen Gewerkschaftsverband IndustriALL Global Union und IG Metall im März
2015 unterzeichnet wurde, hat der Konzern ein System eingerichtet, über das
Verletzungen der Bestimmungen des Abkommens auch online angezeigt werden können
(siehe Pressemitteilung
von IndustriAll). Anzeigen über Verletzungen des Abkommens, das in zehn
Sprachen zur Verfügung steht, können jetzt namentlich oder auch anonym
über ein gesichertes E-Mail-System eingereicht werden. Ferner haben alle
Beschäftigten und die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften die Möglichkeit,
eine Verletzung per E-Mail bei einer dafür vorgesehenen Adresse zu melden. „Wenn
eine Beschwerde angenommen wurde, kann das Verfahren nur mit der Zustimmung des
internationalen Ausschusses, in dem IndustriALL zusammen mit ThyssenKrupp
vertreten ist, abgeschlossen werden.
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Gewerkschaften
DHL: Die internationale
Transportarbeiter-Föderation (ITF) hat eine Pressemitteilung zu einem Bericht über
Verletzungen der Grundrechte und über die Nichteinhaltung des Verhaltenskodexes des
Konzerns in drei Ländern (Chile, Kolumbien und Panama) herausgegeben. Der Bericht
stützt sich auf Interviews mit Beschäftigten, Verfasser ist Victor Figueroa Clark
von der London School of Economics, einer auf Sozial-wissenschaften spezialisierten
Universität (siehe Mitteilung,
Bericht
und Pressemitteilung
von ITF). ITF hebt den Kontrast zwischen den Praktiken von DHL in diesen
Ländern und dem deutschen Modell der Arbeitsbeziehungen hervor.
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4. Studien
und Berichte
- Unterschiedliche Arbeitskosten in der
EU: Die Unter-schiede bei den Arbeitskosten in der EU
sind nach wie vor sehr hoch. Im Jahr 2015 lagen die durchschnittlichen
Arbeitskosten pro Stunde (Löhne und Gehälter sowie Lohnnebenkosten) in der
gesamten Europäischen Union schätzungsweise bei 25,0€ und im Euroraum bei 29,5€
(siehe Pressemitteilung
von Eurostat). Hinter diesen Durchschnittswerten verbergen sich jedoch deutliche
Unterschiede zwischen den Ländern. Die niedrigsten Arbeitskosten pro Stunde
wurden in Bulgarien (4,1€), Rumänien (5,0€), Litauen (6,8€), Lettland (7,1€) und
Ungarn (7,5€) verzeichnet und die höchsten in Dänemark (41,3€), Belgien (39,1€),
Schweden (37,4€), Luxemburg (36,2€) und Frankreich (35,1€). Und die Unterschiede
werden nicht kleiner: Zwischen 2004 und 2015 ist der Unterschied, ausgedrückt in
Prozentpunkten, zwischen den fünf Ländern mit den niedrigsten Arbeitskosten und
den fünf Ländern mit den höchsten Arbeitskosten von 26,5 auf 31,7 Punkte
gestiegen, was deutlich macht, dass die Bemühungen um eine Konvergenz der
Arbeitskosten in der EU gescheitert sind.
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