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IR Notes 62 – 26 Oktober 2016
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Stepanka Lehmann, Märt Masso,
Frédéric Turlan und Mariangela Zito. Erfahren Sie mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter:
+33 (0)6 81 41 53 95
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Interview
Marc Ambiaux, Vorsitzender des SE-Betriebsrats der Airbus Group SE
(Mitglied der Gewerkschaft Force Ouvrière)
Worin
besteht der Mehrwert der Unterrichtung und Anhörung des
Europäischen Betriebsrats wenn es sich um Digitalisierung
behandelt? Der Europäische
Betriebsrat hat eine zentrale Rolle und seine Maßnahmen betreffen
alle europäischen Beschäftigten unmittelbar. Er überprüft die
ordnungsgemäße Einhaltung der europäischen Vorschriften. Er baut
Hürden auf, sobald der Schutz personenbezogener Daten gefährdet
ist. Für jede Datenbank mit Personaldaten haben wir genau
festgelegt, wer Zugriff auf welche Informationen hat. Wir haben
definiert, was sichtbar ist, sobald der Arbeitnehmer seinen
Lebenslauf eingegeben hat, wie er Zugriff auf den Inhalt erhält und
wie er seine Einträge korrigieren kann. Diese Regeln müssen für alle
europäischen Arbeitnehmer gelten. So haben wir beispielsweise die
Möglichkeit ausgeschlossen, dass diese Datenbanken den Inhalt der
LinkedIn-Seite übernehmen, denn es ist nicht garantiert, dass der
Arbeitnehmer auch Autor des Inhalts dieser Seite ist. Die
Beschäftigten können dagegen die Angaben, die zu
Personalverwaltungszwecken erforderlich sind, selbst
eingeben.
Der
Europäische Betriebsrat kann also in den
Entscheidungsprozess eingreifen? Das
ist seine Aufgabe, vor allem bei der Digitalisierung, denn hier
handelt es sich um ein langfristiges Engagement, bei dem er sich an
den jeweiligen Projekten beteiligen und diese begleiten wird. Wir
befinden uns in einem Kooperationsprozess mit der
Unternehmensleitung und formulieren Vorschläge zur Änderung von
Prozessen, die berücksichtigt werden. Wir argumentieren aus der
Sicht der Arbeitnehmer, und für die Entwickler ist unser
Gesichtspunkt hilfreich.
Sind
wirklich alle Beschäftigten von den Auswirkungen der
Digitalisierung betroffen? Es ist ein
Irrtum davon auszugehen, dass dieser Prozess nur die Produktion
betrifft, bei der Menschen von Robotern ersetzt werden. Die
Digitalisierung hat enorme Auswirkungen auf alle zwischengelagerten
Tätigkeiten, auf alle Unterstützungsfunktionen. So wird z.B. die
Finanzberichter-stattung schon bald ganz anders erfolgen – die
meisten Daten werden dann durch Algorithmen konsolidiert. Die
Qualitätskontrolle muss neu überdacht werden. Ein Arbeiter, der die
Sitze in der Kabine eines Flugzeugs festschraubt, wird z. B.
eine interaktive Brille tragen, die die Befestigung prüft und
umgehend die Konformität bestätigt, so dass eine nachträgliche
Kontrollphase wegfällt. Diese Entwicklung wirkt sich auf die gesamte
Organisation aus.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Europäischen Betriebsräte nehmen sich der Digitalisierung an
Die EGB-Jahreskonferenz, die vom 12.-13. Oktober in Brüssel beim Europäischen
Gewerkschaftsbund stattfand, erzielte mit dem Thema „Europäische Betriebsräte im
digitalen Zeitalter“, dem sie einen ganzen Tag widmete, einen beispielslosen Erfolg.
Die insgesamt 160 Teilnehmer vertraten 20 verschiedene Nationen aus 80 Europäischen
Betriebsräten. Der Erfolg lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass die
Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Digitalisierung ein Kernanliegen des EBR
ist, wie es Christophe Teissier, Projektleiter des französischen Verbands Astrées,
formuliert, denn der digitale Wandel ist zwangsläufig eine globale Strategie, die
alle Länder und Beschäftigten betrifft. „Die Unternehmensleitungen haben ebenfalls
ein Interesse daran, eine regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des EBR zu diesem
Thema einzurichten, das sich nicht wie andere EBR-Angelegenheiten in ein oder zwei
Sitzungen behandeln lässt. Hier haben wir es mit einer langfristigen Entwicklung zu
tun, die die Unternehmensleitungen nicht vom Anfang bis Ende beherrschen. Während
der Umsetzung ihrer Strategie besteht die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen, die
von den EBRs erzielt werden können“. Der EGB, der sich der Bedeutung ihrer Aufgabe
bewusst ist, gibt ihnen einige Ratschläge: die digitale Strategie ihres Unternehmens
genau zu überwachen; Auslagerungen zu prüfen und sicherzustellen, dass diese nicht
auf unlauterem Wettbewerb beruhen – was ein EBR-Vertreter von Nokia deutlich machte,
der über die Schließung eines Werks in Deutschland mit 150 qualifizierten
Beschäftigten und der darauffolgenden Verlagerung der Aktivitäten nach Asien
berichtete; sich europäischen Gewerkschaftsverbänden anzunähern, um
länderübergreifende Vereinbarungen im Bereich der Digitalisierung auszuhandeln. Ziel
ist es festzulegen, welchen Platz die Beteiligung der Beschäftigten bei der
Einführung der neuen Technologien einnimmt, und das Recht zu erwirken,
Entscheidungen der Unternehmensleitungen zur Arbeitsorganisation nach der Einführung
neuer Technologien vorrübergehend auszusetzen. „Diese Technologien haben Vorteile,
bergen aber auch Risiken“, so Wolfgang Kowalsky, Referent beim EGB. „Es ist daher
sinnvoll, über dieses Thema zu verhandeln, denn eine Work-Life-Balance ergibt sich
nicht von selbst. Wir haben von interessanten Erfahrungen gehört, was das Recht
angeht, sich nachts vom E-Mail-Empfang abzumelden“. Dieses Thema ist
konfliktgeladen, aber auch konsensfähig, und es kann den Arbeitnehmervertretern in
EBRs wertvolle Gelegenheiten für eine Zusammenarbeit bieten, jenseits der
unterschiedlichen Arbeitsbeziehungskulturen in dieser Instanz. Die Redaktion von IR
Notes wird diese Entwicklungen weiterhin verfolgen und über die Erfahrungen der EBRs
in diesem Bereich berichten.
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Gesetzgebung
Richtlinie über die Arbeitsbedingun-gen im
Seefischereisektor: Der Euro-päische Rat für Beschäftigung
und Soziales hat am 13. Oktober einen Vorschlag
für eine Richtlinie (gebilligt, die einer 2012 geschlossenen Vereinbarung
zwischen den EU-Sozialpartnern im Seefischereisektor Rechtswirkung verleiht.
Damit kann das IAO-Übereinkommen
Nr. 188 über die Arbeit im Fischereisektor in der EU umgesetzt werden (siehe
Pressemitteilung
des Rates). Die Richtlinie tritt erst in Kraft, wenn das IAO-Übereinkommen von
mindestens 10 Ländern ratifiziert wurde. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten
zwei Jahre Zeit, um diesen Gesetzestext umzusetzen, der für alle Fischer gilt,
sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte. Ziel ist es, den „Schutz der
allgemeinen Sicherheit und Gesundheit der auf einem Fahrzeug arbeitenden
Arbeitskräfte zu gewährleisten“ (siehe Folgenabschätzung
zur Richtlinie, auf Englisch). > Siehe auch Pressemitteilung der
Sozialpartner Europêche
und ETF
(auf Englisch).
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Legislativvorschlag
- Überarbeitung der Richtlinie über die
Exposition gegen-über Karzinogenen und Mutagenen: Der
Europäische Rat für Beschäftigung und Soziales hat am 13. Oktober eine Einigung
über die Überarbeitung der Richtlinie 2004/37 erzielt, die
Arbeitnehmer besser vor Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz schützen
soll. (siehe Pressemitteilung
des Rates). Die Annahme dieser „allgemeinen Ausrichtung“ soll den Weg für
Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament freimachen, damit
dieser Gesetzestext in erster Lesung angenommen werden kann. Der Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments wird im
November einen Berichtsentwurf prüfen. Die Annahme erfolgt voraussichtlich im
Februar 2017.
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Aktuelle
soziale Themen
- Gemeinsame Erklärung der europäischen
Sozial-partner: Die vier europäischen Sozialpartner
(Business-Europe, CEEP, UEAPME und EGB) haben am 18. Oktober, einen Tag vor dem
dreigliedrigen Sozialgipfel, eine gemeinsame
Erklärung angenommen (siehe Pressemitteilung
des Rates zum Gipfel). Sie rufen dazu auf, Populismus, Nationalismus,
Ausländerfeindlichkeit, antieuropäische Stimmung, Isola-tionimus oder
Protektionismus abzulehnen. Die Sozialpartner haben den Wunsch, dass der Brexit
keine negativen Auswirkungen „auf die Unternehmen und die Arbeitnehmer“ haben
soll. Sie halten es für notwendig, „die engstmöglichsten Wirtschaftsbeziehungen
zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aufrechtzuerhalten, ohne dass
dadurch die vier Freizügigkeiten des Binnenmarkts, nämlich der freie Verkehr von
Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen beeinträchtigt werden“.
- Eine Plattform zum Schutz von
Whistleblowern: Über 40 Gewerkschaften und
Organisationen der Zivilgesellschaft haben eine Plattform (www.whistleblowerprotection.eu)
ins Leben gerufen, über die sie die EU zum besseren Schutz von angestellten
Hinweisgebern auffordern wollen. „In den meisten Fällen geht dieser Schutz auf
Arbeitnehmerrechte zurück, obwohl einige Hinweisgeber keine Beschäftigten sind“,
betonen die Unterzeichner.
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Vereinbarung über die Auswirkung der
Digitalisierung im Versicherungssektor: Die europäischen
Sozialpartner im Versicherungssektor haben am 12. Oktober eine gemeinsame
Erklärung über die Auswirkungen der Digitalisierung (siehe
Pressemitteilung von UNI
Finance und von Insurance
Europe) unterzeichnet. Daraus geht hervor, dass nicht alle
Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz aufgrund der Digitalisierung verlieren,
zwangsläufig eine andere Stelle in ihrem Unternehmen finden werden. Daher sind
die Unternehmen aufgefordert, ihr Möglichstes zu tun, um Entlassungen zu
vermeiden oder zu beschränken.
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Gewerkschaften
- IndustriAll Global Union nimmt den
Aktionsplan 2016-2020 an: Auf seinem Kongress hat der
internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union einen Aktionsplan
angenommen, der den Ausbau der globalen gewerkschaftlichen Netzwerke in
multinationalen Unternehmen vorsieht. Im Aktionsplan wird präzisiert, dass zu
einem „aktiven Dialog mit den multinationalen Konzernen“ die „Einrichtung von
Weltbetriebsräten“ gehört, „um den grenzüberschreitenden Austausch zu fördern
und die ArbeitnehmerInnen weltweit an allen Standorten zu koordinieren“
beinhaltet zu koordinieren Beschäftigten an Standorten auf der ganzen Welt zu
fördern.“
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Vorschlag für einen Anspruch auf befristete
Teilzeitarbeit: Bei der Vorstellung des ersten Arbeitszeitreports
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kündigte Arbeitsministerin
Andrea Nahles (SPD) an, dass die Regierung noch in diesem Herbst einen
Gesetzes-entwurf verabschieden will, der einen Anspruch auf befristete
Teilzeitarbeit gewährt, mit der Garantie, später zu einer Vollzeittätigkeit
zurückzukehren, womit mehr Beschäftigte zur Teilzeitarbeit motiviert werden könnten.
Laut diesem Report arbeiten die 20.000 befragten Beschäftigten durchschnittlich 43,5
Wochen-stunden, was knapp fünf Stunden pro Woche länger ist als vertraglich
vereinbart. 47 % der Beschäftigten würden ihre Arbeitszeit gerne reduzieren.
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Estland
- Sektorvereinbarung im
Transportwesen: Die im Frühjahr begonnenen Verhandlungen
im Transportsektor wurden mit der Unterzeichnung einer Kollektivvereinbarung
zwischen dem Verband der estnischen Transportunternehmen (AL) und der estnischen
Gewerkschaft für Arbeitnehmer im Straßen-verkehrssektor (ETTA) im September
abgeschlossen. Die für drei Jahre geltende Vereinbarung legt einen Mindestlohn
für alle Busfahrer fest. Derzeit liegt der monatliche Mindestlohn bei 800 € und
der Mindeststundenlohn bei 3,20 €. Diese Beträge werden bis 2019 sukzessive auf
945 € pro Monat und 4 € pro Stunde erhöht. Dies ist außer dem Gesundheitswesen,
in dem zurzeit Verhandlungen geführt werden, der einzige Sektor in Estland, an
dem ein Mediator beteiligt ist.
- Rentenreform: Die
Regierung hat einen Vorschlag für eine Reform des Rentensystems vorgelegt. Eine
der wichtigsten Änderungen betrifft die Anhebung des gesetzlichen
Renteneintrittsalters auf 70 Jahre bis 2040. Zurzeit liegt das
Renteneintrittsalter von Männern und Frauen bei 63 Jahren.
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Italien
- Kampf gegen die Ausbeutung von
landwirtschaftlichen Arbeitskräften: Das Parlament hat
am 18. Oktober ein Gesetz angenommen, mit dem die Praktiken von Arbeitgebern und
Vermittlern bekämpft werden sollen, die hunderttausende Arbeitnehmer in der
Landwirtschaft im Land ausbeuten. Vorgesehen sind bis zu sechs Jahre Haftstrafe
für Arbeitgeber und Vermittler sowie €1000 Bußgeld pro ausgebeuteter
Arbeitskraft sowie die Einziehung ihrer Vermögenswerte. Das Gesetz sieht auch
eine Entschädigung der Opfer vor.
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Polen
- Das Arbeitsgesetz wird überarbeitet:
Die Regierung hat eine Kommission zur Kodifizierung des
Arbeitsrechts eingesetzt; die erste Sitzung fand am 23. September statt.
Innerhalb von anderthalb Jahren muss die Kommission zwei Gesetzesentwürfe
ausarbeiten, einen für ein neues Arbeitsgesetz und den anderen für einen Kodex
der kollektiven Rechte für Beschäftigte, insbesondere im Hinblick auf
gewerkschaftliche Aktivitäten.
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Rumänien
- Neue Maßnahmen im Kampf gegen die
Arbeitslosigkeit: Durch eine Dringlichkeitsverordnung
hat die Regierung ein wichtiges Maßnahmenpaket genehmigt, mit dem die Mobilität
der Arbeitnehmer erhöht und die Arbeitslosigkeit verringert werden soll. Ab dem
1. Dezember erhalten beispielsweise Arbeitslose, die umziehen, um eine feste
Anstellung zu erhalten, die mehr als 50 Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernt
ist, 12.500 Lei (ca. 2.850 EUR), wenn sie alleine sind, und 15.500 Lei, wenn sie
mit Familie umziehen.
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Tschechische
Republik
Anhebung des Mindestlohns: Die
Regierung hat am 5. Oktober einer Erhöhung des Mindestlohns zugestimmt, die zum 1.
Januar 2017 in Kraft tritt (siehe Pressemitteilung,
auf Tschechisch). Der monatliche Mindestlohn steigt von 9.900 Kronen (366 €) auf
1.1000 Kronen (407 €) und der Mindeststundenlohn von 58,70 Kronen (2,20 €) auf 66
Kronen (2,40€). Ferner wird der für Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente geltende
Mindestlohn abgeschafft, der unter dem gesetzlichen Mindestlohn lag, so dass nun ein
einheitlicher Mindestlohn für alle Beschäftigten gilt. Die sozialdemokratische
Regierung hat den Mindestlohn laut ihrem Regierungsprogramm jedes Jahr angehoben –
angestrebt sind 40 % des Durchschnittsgehalts. Die neue Erhöhung liegt jedoch über
den vorherigen und trat nur zwei Tage vor den Regional- und Senatswahlen in Kraft.
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3.
Unternehmen
Europäischer
Betriebsrat
- Ferrero : Der EBR des
italienischen Nahrungsmittelkonzerns Ferrero veranstaltete seine Jahrestagung
vom 25. bis 27. Oktober in Alba (Italien) und hat bei dieser Gelegenheit den 20.
Jahrestag seiner Gründung gefeiert. Schwerpunkt der Tagung waren Performance und
Perspektiven des Konzerns. Unterstützt wurde der EBR von SindNova im Rahmen
ihrer Tätigkeit als Sachverständige und Schulungsanbieter.
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Europäische
Gesellschaft
- windeln.de : Der deutsche
Hersteller von Babyprodukten windeln.de (490 Beschäftigte) hat die Rechtsform
einer Europäischen Gesellschaft angenommen, um jedwede paritätische Verwaltung
zu vermeiden. Ab 500 Mitarbeitern ist in Deutschland die Einrichtung eines
Aufsichtsorgans vor-geschrieben, der sich zu einem Drittel aus
Arbeitnehmer-vertretern zusammensetzt. Die Verhandlungen über die Vereinbarung
zur Beteiligung der Arbeitnehmer fanden an einem Tag statt und führten zur
Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats mit sehr begrenzten Mitteln.
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Gewerkschaften
LafargeHolcim : Mehr als
sechzig Gewerkschafter aus den beim Schweizer Zementhersteller LafargeHolcim
vertretenen Gewerkschaften haben sich unter der Federführung der internationalen und
europäischen Gewerkschaftsverbände, die Industrie (IndustriAll Global Union,
IndustriAll European Trade Union) und Bauwesen (BHI/BWI, EFBH/EFBWW) vertreten, vom
17. bis 19. Oktober in Hyères (Frankreich) getroffen, um drei wichtige Forderungen
zu diskutieren: Aushandlung eines internationalen Rahmenvertrags; Aushandlung einer
globalen Vereinbarung über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und
Einsetzung eines Weltkonzernbetriebsrats (siehe einstimmig
angenommene Erklärung, auf Englisch). Die Unter-nehmensleitung, die zu
diesem Treffen eingeladen war und einen Teil der Kosten übernahm, bekundete, dass
sie die Bedeutung der Strukturierung eines weltweiten sozialen Dialogs anerkenne und
Ende des Jahres einen entsprechenden Vorschlag vorlegen wolle. Im Übrigen dauern die
Verhandlungen über eine neue EBR-Vereinbarung weiterhin an und sollten zum
Jahresende abgeschlossen sein (siehe Pressemitteilung,
IndustriAll).
- Mondelez : Der
internationale Gewerkschaftsverband IUF hat am 20. und 21. September ein Treffen
seiner Mitglieder in den Vereinigten Staaten organisiert, um gegen den Abbau von
Arbeitsplätzen und die Auslagerung von Betrieben beim Nahrungsmittelkonzern
Mondelez zu protestieren, u. a. mit einer Demonstration vor dem privaten
Wohnsitz der Vorstandsvorsitzenden (siehe Pressemitteilung).
- Nissan : Auf lnitiative
des internationalen Gewerkschafts-verbands IndustriAll Global Union
demonstrierten französische und amerikanische Gewerkschaften am 12. Oktober
gemeinsam in Paris und forderten den CEO von Renault-Nissan, Carlos Ghosn, auf,
die antigewerkschaftlichen Praktiken des Unternehmens im Nissan-Werk in Canton,
Mississippi, (5.000 Beschäftigte) einzustellen (siehe Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Anerkennung von
Muskel-Skelett-Erkrankungen: EUROGIP, eine
franzö-sische Organisation, die sich auf Fragen der Versicherung und Verhütung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auf europäischer und internationaler Ebene
spezialisiert hat, hat die Ergebnisse einer neuen Studie
über die Anerkennung von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) als Berufskrankheiten
inzehn europäischen Ländern (auf Französisch) veröffentlicht: Belgien,
Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweden, Schweiz
und Spanien (siehe Pressemitteilung).
MSE machen einen wesentlichen Anteil der anerkannten Berufskrankheiten in Frankreich
(88 %), Spanien (75 %), Belgien und Italien (69 %) aus. In Dänemark, Deutschland,
Finnland, Österreich und in der Schweiz sind es hingegen weniger als 20 %.
- Rückgang des Anteils der von Armut oder
sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU: Laut
Eurostat waren im Jahr 2015 etwa 119 Millionen Personen bzw. 23,7% der
Bevölkerung in der Europäischen Union von Armut oder sozialer Ausgrenzung
bedroht. Nachdem der Anteil dieser Personen zwischen den Jahren 2009 und 2012
dreimal in Folge gestiegen war und fast 25% erreicht hatte, ist er seither
stetig gesunken und auf das Niveau von 2008 (23,7%) zurückgekehrt (siehe Pressemitteilung).
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