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IR Notes 62 – Die Europäischen Betriebsräte nehmen sich der Digitalisierung an 

  IR Notes 62 – 26 Oktober 2016
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Stepanka Lehmann, Märt Masso, Frédéric Turlan und Mariangela Zito.
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  Interview
Marc Ambiaux, Vorsitzender des SE-Betriebsrats der Airbus Group SE (Mitglied der Gewerkschaft Force Ouvrière)

Worin besteht der Mehrwert der Unterrichtung und Anhörung des Europäischen Betriebsrats wenn es sich um Digitalisierung behandelt?
Der Europäische Betriebsrat hat eine zentrale Rolle und seine Maßnahmen betreffen alle europäischen Beschäftigten unmittelbar. Er überprüft die ordnungsgemäße Einhaltung der europäischen Vorschriften. Er baut Hürden auf, sobald der Schutz personenbezogener Daten gefährdet ist.  Für jede Datenbank mit Personaldaten haben wir genau festgelegt, wer Zugriff auf welche Informationen hat. Wir haben definiert, was sichtbar ist, sobald der Arbeitnehmer seinen Lebenslauf eingegeben hat, wie er Zugriff auf den Inhalt erhält und wie er seine Einträge korrigieren kann. Diese Regeln müssen für alle europäischen Arbeitnehmer gelten. So haben wir beispielsweise die Möglichkeit ausgeschlossen, dass diese Datenbanken den Inhalt der LinkedIn-Seite übernehmen, denn es ist nicht garantiert, dass der Arbeitnehmer auch Autor des Inhalts dieser Seite ist. Die Beschäftigten können dagegen die Angaben, die zu Personalverwaltungszwecken erforderlich sind, selbst eingeben.


Der Europäische Betriebsrat kann also in den Entscheidungsprozess eingreifen?
Das ist seine Aufgabe, vor allem bei der Digitalisierung, denn hier handelt es sich um ein langfristiges Engagement, bei dem er sich an den jeweiligen Projekten beteiligen und diese begleiten wird. Wir befinden uns in einem Kooperationsprozess mit der Unternehmensleitung und formulieren Vorschläge zur Änderung von Prozessen, die berücksichtigt werden. Wir argumentieren aus der Sicht der Arbeitnehmer, und für die Entwickler ist unser Gesichtspunkt hilfreich.


Sind wirklich alle Beschäftigten von den Auswirkungen der Digitalisierung betroffen?
Es ist ein Irrtum davon auszugehen, dass dieser Prozess nur die Produktion betrifft, bei der Menschen von Robotern ersetzt werden. Die Digitalisierung hat enorme Auswirkungen auf alle zwischengelagerten Tätigkeiten, auf alle Unterstützungsfunktionen. So wird z.B. die Finanzberichter-stattung schon bald ganz anders erfolgen – die meisten Daten werden dann durch Algorithmen konsolidiert. Die Qualitätskontrolle muss neu überdacht werden. Ein Arbeiter, der die Sitze in der Kabine eines Flugzeugs festschraubt, wird
z. B. eine interaktive Brille tragen, die die Befestigung prüft und umgehend die Konformität bestätigt, so dass eine nachträgliche Kontrollphase wegfällt. Diese Entwicklung wirkt sich auf die gesamte Organisation aus.

 
  Agenda

9. November
Paris
Die Abteilung des französischen Arbeitsministeriums für den Forschungs-, Studien- und Statistikbereich (DARES) organisiert ein Kolloquium mit dem Titel „Behinderte Arbeitnehmer: Welchen Platz nehmen sie im Unternehmen ein?“, u. a. werden die in anderen europäischen Ländern durchgeführten öffentlichen Förderungsmaßnahmen zur Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer vorgestellt.


22. November
Paris
In einem von DARES organisierten Kolloquium über „Einsichten zur Arbeitsqualität “ werden die auf der Grundlage der Untersuchung „Arbeitsbedingungen“ durchgeführten Forschungen vorgestellt.


28. – 29. November
Berlin
Seminar zur Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt, organisiert von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, mit Experten aus sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Österreich).


16. Dezember
Brüssel
Monatliches Forum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts über berufsbedingten Krebs in Europa.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Europäischen Betriebsräte nehmen sich der Digitalisierung an 

Die EGB-Jahreskonferenz, die vom 12.-13. Oktober in Brüssel beim Europäischen Gewerkschaftsbund stattfand, erzielte mit dem Thema „Europäische Betriebsräte im digitalen Zeitalter“, dem sie einen ganzen Tag widmete, einen beispielslosen Erfolg. Die insgesamt 160 Teilnehmer vertraten 20 verschiedene Nationen aus 80 Europäischen Betriebsräten. Der Erfolg lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der Digitalisierung ein Kernanliegen des EBR ist, wie es Christophe Teissier, Projektleiter des französischen Verbands Astrées, formuliert, denn der digitale Wandel ist zwangsläufig eine globale Strategie, die alle Länder und Beschäftigten betrifft. „Die Unternehmensleitungen haben ebenfalls ein Interesse daran, eine regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des EBR zu diesem Thema einzurichten, das sich nicht wie andere EBR-Angelegenheiten in ein oder zwei Sitzungen behandeln lässt. Hier haben wir es mit einer langfristigen Entwicklung zu tun, die die Unternehmensleitungen nicht vom Anfang bis Ende beherrschen. Während der Umsetzung ihrer Strategie besteht die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen, die von den EBRs erzielt werden können“. Der EGB, der sich der Bedeutung ihrer Aufgabe bewusst ist, gibt ihnen einige Ratschläge: die digitale Strategie ihres Unternehmens genau zu überwachen; Auslagerungen zu prüfen und sicherzustellen, dass diese nicht auf unlauterem Wettbewerb beruhen – was ein EBR-Vertreter von Nokia deutlich machte, der über die Schließung eines Werks in Deutschland mit 150 qualifizierten Beschäftigten und der darauffolgenden Verlagerung der Aktivitäten nach Asien berichtete; sich europäischen Gewerkschaftsverbänden anzunähern, um länderübergreifende Vereinbarungen im Bereich der Digitalisierung auszuhandeln. Ziel ist es festzulegen, welchen Platz die Beteiligung der Beschäftigten bei der Einführung der neuen Technologien einnimmt, und das Recht zu erwirken, Entscheidungen der Unternehmensleitungen zur Arbeitsorganisation nach der Einführung neuer Technologien vorrübergehend auszusetzen.  „Diese Technologien haben Vorteile, bergen aber auch Risiken“, so Wolfgang Kowalsky, Referent beim EGB. „Es ist daher sinnvoll, über dieses Thema zu verhandeln, denn eine Work-Life-Balance ergibt sich nicht von selbst. Wir haben von interessanten Erfahrungen gehört, was das Recht angeht, sich nachts vom E-Mail-Empfang abzumelden“. Dieses Thema ist konfliktgeladen, aber auch konsensfähig, und es kann den Arbeitnehmervertretern in EBRs wertvolle Gelegenheiten für eine Zusammenarbeit bieten, jenseits der unterschiedlichen Arbeitsbeziehungskulturen in dieser Instanz. Die Redaktion von IR Notes wird diese Entwicklungen weiterhin verfolgen und über die Erfahrungen der EBRs in diesem Bereich berichten.


Gesetzgebung

Richtlinie über die Arbeitsbedingun-gen im Seefischereisektor: Der Euro-päische Rat für Beschäftigung und Soziales hat am 13. Oktober einen Vorschlag für eine Richtlinie (gebilligt, die einer 2012 geschlossenen Vereinbarung zwischen den EU-Sozialpartnern im Seefischereisektor Rechtswirkung verleiht. Damit kann das IAO-Übereinkommen Nr. 188 über die Arbeit im Fischereisektor in der EU umgesetzt werden (siehe Pressemitteilung des Rates). Die Richtlinie tritt erst in Kraft, wenn das IAO-Übereinkommen von mindestens 10 Ländern ratifiziert wurde. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um diesen Gesetzestext umzusetzen, der für alle Fischer gilt, sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte. Ziel ist es, den „Schutz der allgemeinen Sicherheit und Gesundheit der auf einem Fahrzeug arbeitenden Arbeitskräfte zu gewährleisten“ (siehe Folgenabschätzung zur Richtlinie, auf Englisch).
> Siehe auch Pressemitteilung der Sozialpartner Europêche und ETF (auf Englisch).


Legislativvorschlag

  • Überarbeitung der Richtlinie über die Exposition gegen-über Karzinogenen und Mutagenen: Der Europäische Rat für Beschäftigung und Soziales hat am 13. Oktober eine Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie 2004/37 erzielt, die Arbeitnehmer besser vor Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz schützen soll. (siehe Pressemitteilung des Rates). Die Annahme dieser „allgemeinen Ausrichtung“ soll den Weg für Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament freimachen, damit dieser Gesetzestext in erster Lesung angenommen werden kann. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments wird im November einen Berichtsentwurf prüfen. Die Annahme erfolgt voraussichtlich im Februar 2017.


Aktuelle soziale Themen

  • Gemeinsame Erklärung der europäischen Sozial-partner: Die vier europäischen Sozialpartner (Business-Europe, CEEP, UEAPME und EGB) haben am 18. Oktober, einen Tag vor dem dreigliedrigen Sozialgipfel, eine gemeinsame Erklärung angenommen (siehe Pressemitteilung des Rates zum Gipfel). Sie rufen dazu auf, Populismus, Nationalismus, Ausländerfeindlichkeit, antieuropäische Stimmung, Isola-tionimus oder Protektionismus abzulehnen. Die Sozialpartner haben den Wunsch, dass der Brexit keine negativen Auswirkungen „auf die Unternehmen und die Arbeitnehmer“ haben soll. Sie halten es für notwendig, „die engstmöglichsten Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aufrechtzuerhalten, ohne dass dadurch die vier Freizügigkeiten des Binnenmarkts, nämlich der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen beeinträchtigt werden“.

  • Eine Plattform zum Schutz von Whistleblowern: Über 40 Gewerkschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft haben eine Plattform (www.whistleblowerprotection.eu) ins Leben gerufen, über die sie die EU zum besseren Schutz von angestellten Hinweisgebern auffordern wollen. „In den meisten Fällen geht dieser Schutz auf Arbeitnehmerrechte zurück, obwohl einige Hinweisgeber keine Beschäftigten sind“, betonen die Unterzeichner.


Sektoraler sozialer Dialog

  • Vereinbarung über die Auswirkung der Digitalisierung im Versicherungssektor: Die europäischen Sozialpartner im Versicherungssektor haben am 12. Oktober eine gemeinsame Erklärung über die Auswirkungen der Digitalisierung (siehe Pressemitteilung von UNI Finance und von Insurance Europe) unterzeichnet. Daraus geht hervor, dass nicht alle Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz aufgrund der Digitalisierung verlieren, zwangsläufig eine andere Stelle in ihrem Unternehmen finden werden. Daher sind die Unternehmen aufgefordert, ihr Möglichstes zu tun, um Entlassungen zu vermeiden oder zu beschränken.


Gewerkschaften

  • IndustriAll Global Union nimmt den Aktionsplan 2016-2020 an: Auf seinem Kongress hat der internationale Gewerkschaftsverband IndustriAll Global Union einen Aktionsplan angenommen, der den Ausbau der globalen gewerkschaftlichen Netzwerke in multinationalen Unternehmen vorsieht. Im Aktionsplan wird präzisiert, dass zu einem „aktiven Dialog mit den multinationalen Konzernen“ die „Einrichtung von Weltbetriebsräten“ gehört, „um den grenzüberschreitenden Austausch zu fördern und die ArbeitnehmerInnen weltweit an allen Standorten zu koordinieren“ beinhaltet zu koordinieren Beschäftigten an Standorten auf der ganzen Welt zu fördern.“


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Vorschlag für einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit: Bei der Vorstellung des ersten Arbeitszeitreports der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kündigte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) an, dass die Regierung noch in diesem Herbst einen Gesetzes-entwurf verabschieden will, der einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit gewährt, mit der Garantie, später zu einer Vollzeittätigkeit zurückzukehren, womit mehr Beschäftigte zur Teilzeitarbeit motiviert werden könnten. Laut diesem Report arbeiten die 20.000 befragten Beschäftigten durchschnittlich 43,5 Wochen-stunden, was knapp fünf Stunden pro Woche länger ist als vertraglich vereinbart. 47 % der Beschäftigten würden ihre Arbeitszeit gerne reduzieren.


Estland

  • Sektorvereinbarung im Transportwesen: Die im Frühjahr begonnenen Verhandlungen im Transportsektor wurden mit der Unterzeichnung einer Kollektivvereinbarung zwischen dem Verband der estnischen Transportunternehmen (AL) und der estnischen Gewerkschaft für Arbeitnehmer im Straßen-verkehrssektor (ETTA) im September abgeschlossen. Die für drei Jahre geltende Vereinbarung legt einen Mindestlohn für alle Busfahrer fest. Derzeit liegt der monatliche Mindestlohn bei 800 € und der Mindeststundenlohn bei 3,20 €. Diese Beträge werden bis 2019 sukzessive auf 945 € pro Monat und 4 € pro Stunde erhöht. Dies ist außer dem Gesundheitswesen, in dem zurzeit Verhandlungen geführt werden, der einzige Sektor in Estland, an dem ein Mediator beteiligt ist.

  • Rentenreform: Die Regierung hat einen Vorschlag für eine Reform des Rentensystems vorgelegt. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre bis 2040. Zurzeit liegt das Renteneintrittsalter von Männern und Frauen bei 63 Jahren.


Italien

  • Kampf gegen die Ausbeutung von landwirtschaftlichen Arbeitskräften: Das Parlament hat am 18. Oktober ein Gesetz angenommen, mit dem die Praktiken von Arbeitgebern und Vermittlern bekämpft werden sollen, die hunderttausende Arbeitnehmer in der Landwirtschaft im Land ausbeuten.  Vorgesehen sind bis zu sechs Jahre Haftstrafe für Arbeitgeber und Vermittler sowie €1000 Bußgeld pro ausgebeuteter Arbeitskraft sowie die Einziehung ihrer Vermögenswerte. Das Gesetz sieht auch eine Entschädigung der Opfer vor.


Polen

  • Das Arbeitsgesetz wird überarbeitet: Die Regierung hat eine Kommission zur Kodifizierung des Arbeitsrechts eingesetzt; die erste Sitzung fand am 23. September statt. Innerhalb von anderthalb Jahren muss die Kommission zwei Gesetzesentwürfe ausarbeiten, einen für ein neues Arbeitsgesetz und den anderen für einen Kodex der kollektiven Rechte für Beschäftigte, insbesondere im Hinblick auf gewerkschaftliche Aktivitäten.


Rumänien

  • Neue Maßnahmen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit: Durch eine Dringlichkeitsverordnung hat die Regierung ein wichtiges Maßnahmenpaket genehmigt, mit dem die Mobilität der Arbeitnehmer erhöht und die Arbeitslosigkeit verringert werden soll. Ab dem 1. Dezember erhalten beispielsweise Arbeitslose, die umziehen, um eine feste Anstellung zu erhalten, die mehr als 50 Kilometer von ihrem Wohnsitz entfernt ist, 12.500 Lei (ca. 2.850 EUR), wenn sie alleine sind, und 15.500 Lei, wenn sie mit Familie umziehen.


Tschechische Republik

Anhebung des Mindestlohns: Die Regierung hat am 5. Oktober einer Erhöhung des Mindestlohns zugestimmt, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt (siehe Pressemitteilung, auf Tschechisch). Der monatliche Mindestlohn steigt von 9.900 Kronen (366 €) auf 1.1000 Kronen (407 €) und der Mindeststundenlohn von 58,70 Kronen (2,20 €) auf 66 Kronen (2,40€). Ferner wird der für Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente geltende Mindestlohn abgeschafft, der unter dem gesetzlichen Mindestlohn lag, so dass nun ein einheitlicher Mindestlohn für alle Beschäftigten gilt. Die sozialdemokratische Regierung hat den Mindestlohn laut ihrem Regierungsprogramm jedes Jahr angehoben – angestrebt sind 40 % des Durchschnittsgehalts. Die neue Erhöhung liegt jedoch über den vorherigen und trat nur zwei Tage vor den Regional- und Senatswahlen in Kraft.


3. Unternehmen
Europäischer Betriebsrat

  • Ferrero : Der EBR des italienischen Nahrungsmittelkonzerns Ferrero veranstaltete seine Jahrestagung vom 25. bis 27. Oktober in Alba (Italien) und hat bei dieser Gelegenheit den 20. Jahrestag seiner Gründung gefeiert. Schwerpunkt der Tagung waren Performance und Perspektiven des Konzerns. Unterstützt wurde der EBR von SindNova im Rahmen ihrer Tätigkeit als Sachverständige und Schulungsanbieter.


Europäische Gesellschaft

  • windeln.de : Der deutsche Hersteller von Babyprodukten windeln.de (490 Beschäftigte) hat die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft angenommen, um jedwede paritätische Verwaltung zu vermeiden. Ab 500 Mitarbeitern ist in Deutschland die Einrichtung eines Aufsichtsorgans vor-geschrieben, der sich zu einem Drittel aus Arbeitnehmer-vertretern zusammensetzt. Die Verhandlungen über die Vereinbarung zur Beteiligung der Arbeitnehmer fanden an einem Tag statt und führten zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrats mit sehr begrenzten Mitteln.


Gewerkschaften

LafargeHolcim : Mehr als sechzig Gewerkschafter aus den beim Schweizer Zementhersteller LafargeHolcim vertretenen Gewerkschaften haben sich unter der Federführung der internationalen und europäischen Gewerkschaftsverbände, die Industrie (IndustriAll Global Union, IndustriAll European Trade Union) und Bauwesen (BHI/BWI, EFBH/EFBWW) vertreten, vom 17. bis 19. Oktober in Hyères (Frankreich) getroffen, um drei wichtige Forderungen zu diskutieren: Aushandlung eines internationalen Rahmenvertrags; Aushandlung einer globalen Vereinbarung über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Einsetzung eines Weltkonzernbetriebsrats (siehe einstimmig angenommene Erklärung, auf Englisch). Die Unter-nehmensleitung, die zu diesem Treffen eingeladen war und einen Teil der Kosten übernahm, bekundete, dass sie die Bedeutung der Strukturierung eines weltweiten sozialen Dialogs anerkenne und Ende des Jahres einen entsprechenden Vorschlag vorlegen wolle. Im Übrigen dauern die Verhandlungen über eine neue EBR-Vereinbarung weiterhin an und sollten zum Jahresende abgeschlossen sein (siehe Pressemitteilung, IndustriAll).



  • Mondelez : Der internationale Gewerkschaftsverband IUF hat am 20. und 21. September ein Treffen seiner Mitglieder in den Vereinigten Staaten organisiert, um gegen den Abbau von Arbeitsplätzen und die Auslagerung von Betrieben beim Nahrungsmittelkonzern Mondelez zu protestieren, u. a. mit einer Demonstration vor dem privaten Wohnsitz der Vorstandsvorsitzenden (siehe Pressemitteilung).

  • Nissan : Auf lnitiative des internationalen Gewerkschafts-verbands IndustriAll Global Union demonstrierten französische und amerikanische Gewerkschaften am 12. Oktober gemeinsam in Paris und forderten den CEO von Renault-Nissan, Carlos Ghosn, auf, die antigewerkschaftlichen Praktiken des Unternehmens im Nissan-Werk in Canton,  Mississippi, (5.000 Beschäftigte) einzustellen (siehe Pressemitteilung).


4. Studien und Berichte

Anerkennung von Muskel-Skelett-Erkrankungen: EUROGIP, eine franzö-sische Organisation, die sich auf Fragen der Versicherung und Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auf europäischer und internationaler Ebene spezialisiert hat, hat die Ergebnisse einer neuen Studie über die Anerkennung von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) als Berufskrankheiten inzehn europäischen Ländern (auf Französisch) veröffentlicht: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweden, Schweiz und Spanien  (siehe Pressemitteilung). MSE machen einen wesentlichen Anteil der anerkannten Berufskrankheiten in Frankreich (88 %), Spanien (75 %), Belgien und Italien (69 %) aus. In Dänemark, Deutschland, Finnland, Österreich und in der Schweiz sind es hingegen weniger als 20 %.



  • Rückgang des Anteils der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen in der EU: Laut Eurostat waren im Jahr 2015 etwa 119 Millionen Personen bzw. 23,7% der Bevölkerung in der Europäischen Union von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Nachdem der Anteil dieser Personen zwischen den Jahren 2009 und 2012 dreimal in Folge gestiegen war und fast 25% erreicht hatte, ist er seither stetig gesunken und auf das Niveau von 2008 (23,7%) zurückgekehrt (siehe Pressemitteilung).

 

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Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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