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IR Notes 69 – Mindestlöhne steigen schneller

  IR Notes 69 – 15 Februar 2017
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Sylvain Nadalet und Frédéric Turlan.
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  Interview
Karel Fric, Forschungsbeauftragter bei der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Können Sie einschätzen, in wie vielen Jahren sich die Spanne zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Mindestlohn – die Rate beträgt derzeit 1 zu 8,5 – signifikant verringert haben wird?
Das ist eine schwierige Frage, da wir die künftigen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen nicht vorhersehen können. Wenn die derzeitigen Steigerungsraten auf demselben Niveau blieben, würde es etwa zehn Jahre dauern, bis der gesetzliche Mindestlohn in Bulgarien auch nur ein Viertel des Luxemburger Niveaus erreicht hätte. Allerdings werden die gegenwärtigen Steigerungsraten aus wirtschaftlichen und politischen Gründen voraussichtlich nicht stabil bleiben. Schon jetzt beobachten wir, dass in einigen Ländern mit einem raschen Anstieg der Mindestlöhne der Anteil an Mindestlohnverdienern höher zu sein scheint als in Ländern mit mäßigem Anstieg. Wenn eine Erhöhung des Mindestlohns künftig nicht mit einem entsprechenden Zuwachs der Arbeitsproduktivität einhergeht, könnte die Beschäftigung in bestimmten Bereichen langfristig unter Druck geraten. Setzen sich alle Entwicklungen unverändert fort, könnte es weitere 10 bis 15 Jahre dauern, bis der EU-weit niedrigste Mindestlohn ca. ein Viertel des höchsten EU-Mindestlohns erreicht.


Ihr Bericht verweist auf eine stärkere Kooperation mit den Sozialpartnern und Expertenausschüssen bei der Festlegung des Mindestlohns. Führt dieser kollaborative Ansatz dazu, dass Regierungen den Mindestlohn stärker erhöhen als bisher?
Ich glaube nicht, dass der kollaborative Ansatz notwendigerweise zu höheren gesetzlichen Mindestlöhnen führt. Eher bringt eine Mindestlohngestaltung mit transparenten Regeln größere Klarheit für Unternehmen hinsichtlich der künftigen Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns. Darüber hinaus unterliegt sie weniger dem politischen Zyklus und dessen Auswirkungen. Außerdem werden gesetzliche Mindestlöhne nicht im luftleeren Raum festgesetzt, sondern deren Gestaltung hat in vielen Ländern große Auswirkungen auf das Sozialversicherungssystem bzw. wird vom Steuersystem und dessen Änderungen beeinflusst. Mehr Parteien an der Festsetzung des Mindestlohns zu beteiligen macht die Sache nicht unbedingt einfacher, aber das Ergebnis reflektiert die Bedürfnisse der verschiedenen Beteiligten besser, als wenn der Mindestlohn allein von der Regierung festgelegt wird. Andererseits bedeutet eine stärkere Einbeziehung von Expertenausschüssen auch, dass die Sozialpartner einen Teil ihrer Autonomie bei der Festsetzung der Löhne verlieren.


Was sind die größten Hindernisse für die Annahme des von Jean-Claude Juncker gewünschten Mindestlohns auf EU-Ebene?
Es gibt eine Reihe von Ländern, in denen es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt (wie Österreich, Dänemark, Schweden, etc.). Mit der Einführung eines solchen Instruments müssten diese ihr System der Mindestlohnfestlegung erheblich verändern.  In vielen dieser Länder wird der Mindestlohn auf Branchenebene durch eine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern festgelegt. Diese stehen der Einführung eines Mindestlohns aber häufig ablehnend gegenüber, da dies ihre Position schwächen könnte. Und falls der Vorschlag beinhaltet, dass die Festlegung des Mindestlohns an einen Durchschnittslohn geknüpft wäre, würde sich auch in Ländern Widerstand gegen Junckers Vorschlag regen, in denen ein potenzieller EU-weiter Ansatz zu erheblichen Steigerungen des Mindestlohnniveaus führen könnte, wie im Fall einiger neuer Mitgliedstaaten. In diesen Ländern würden die Arbeitgeber und möglicherweise auch die konservativen politischen Parteien zu den größten Gegnern des EU-weiten Ansatzes zählen.

 
  Agenda

16. Februar
Straßburg

Sondersitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Entsenderichtlinie.



2. März
Paris

Eurogip-Tagung zum Thema „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, für Unternehmen ein Hebel zur Steigerung der Performance“, mit Beiträgen der europäischen Sozialpartner.



3. März
Luxemburg

Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher


9.-10. März
Brüssel
Europäischer Rat


3.-4. April
Valletta
Informelles Treffen des Rats für Beschäftigung und Soziales


28. April
Paris
Konferenz des französischen Verbands für Arbeitsrecht und soziale Sicherheit AFDT über die Messbarkeit der Repräsentativität von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.


29. April
Bordeaux
Das nationale Zentrum für vergleichende Forschung in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Sozialschutz und Demografie COMPTRASEC (UMR 5114 – CNRS-Université de Bordeaux) organisiert eine internationale und interdisziplinäre Konferenz über Innovation und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, mit Professor Robert Karasek, dem Vater des Job-Demand-Control-Modells zur Einschätzung von arbeitsplatzbedingtem Stress.


4. Mai
Paris
Hochrangige Konferenz über soziale Mobilität und Chancengleichheit, ausgerichtet von der OECD und der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Eurofound.


15.-16. Juni
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Mindestlöhne steigen schneller

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat am 9. Februar ihren Jahresbericht über die Entwicklung der Mindestlöhne in der EU (auf Englisch) vorgelegt. Der Bericht hebt die folgenden Entwicklungen hervor: 1. Eine schnellere Erhöhung des Mindestlohns mit einem starken Anstieg in den neuen Mitgliedstaaten, was zu einer langsamen Annäherung der verschiedenen Mindestlohnniveaus führt. 2. Weiterhin eine sehr hohe Diskrepanz – der Mindestlohn in Luxemburg ist um das 8,5 fache höher als der Mindestlohn in Bulgarien. 3. 22 der 28 Mitgliedstaaten haben einen gesetzlichen Mindestlohn, wobei die anderen Länder tarifvertragliche Mindestlöhne haben. 4. Bei der Festlegung der Mindestlöhne lässt sich in einigen Ländern ein kollaborativer Ansatz unter Mitwirkung von Sozialpartnern und Sachverständigenausschüssen feststellen. Diese Ergebnisse werden von Eurostat in seiner am 10. Januar veröffentlichten Bestandsaufnahme der Mindestlöhne untermauert. Am 1. Januar 2015 stellte Eurostat bei den Mindestlöhnen in der EU Unterschiede in einem Verhältnis von 1 zu 10 fest, die sich in Kaufkraftstandards auf 1 zu 4 verringerten (siehe Pressemitteilung). In seiner neuen Veröffentlichung zeigt Eurostat auf, dass der Unterschied von 1 auf 9 gesunken ist, während sich der Unterschied in Kaufkraftstandards  von 1 auf 3 verringert hat (Pressemitteilung). Diese Studie ermöglicht es, das vom Europäischen Parlament unterstützte Projekt, in allen EU-Ländern einen Mindestlohn in Höhe von 60 % des Bruttomedianverdienstes einzuführen, der Realität gegenüberzustellen. Dem statistischen Amt der Europäischen Union zufolge erreicht oder übersteigt der Mindestlohn die 60 %-Marke nur in drei Ländern: Portugal (64 %), Frankreich und Slowenien (je 62 %). Auch wenn neun andere Staaten Sätze von zwischen 50 und 60 % aufweisen, sind andere noch sehr weit davon entfernt: Slowakei (46 %), Spanien (45 %), Irland (45 %), Estland (40 %) und Tschechische Republik (39 %). Das Erreichen der 60 %-Marke würde demnach große Angleichungsanstrengungen erfordern. Diese beiden Studien werden die Debatte unterstützen, die im Rahmen der Gespräche über die Einrichtung einer europäischen Säule sozialer Rechte zur Einführung eines europäischen Mindestlohns geführt werden, ein Ziel, das der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker noch am 23. Januar wiederholt hat (siehe IR Notes 68).


1. Europäische Union
Gesetzgebung

  • Arbeitsbedingungen im Fischereisektor: Veröffentlichung der Richtlinie 2017/159 vom 19. Dezember 2016 im Amtsblatt der EU zur Umsetzung der Vereinbarung der europäischen Sozialpartner des Fischereisektors vom 21. Mai 2012 über die Durchführung des IAO-Übereinkommens über die Arbeit im Fischereisektor.

  • Exposition gegenüber Chemikalien: Veröffentlichung der Richtlinie 2017/164 vom 31. Januar 2017 zur Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten für 31 gefährliche Chemikalien.


Rechtsprechung

Wöchentliche Ruhezeiten im Lkw sind keine Ruhezeiten: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, dessen Stellungnahme (die „Schlussanträge“) der Gerichtshof in seinen Urteilen sehr oft folgt, hat in einer belgischen Rechtssache, die weitreichende Auswirkungen auf den Straßentransportsektor haben wird, einen Vorschlag abgegeben (EuGH, Schlussantr. Rs C-102/16, Vaditrans BVBA). In der Rechtssache geht es um ein Güterkraftverkehrsunternehmen, das eine Geldbuße anficht, die verhängt wurde, weil einer seiner Fahrer seine wöchentliche Ruhezeit in seinem Lastwagen eingelegt hat. Es stellt sich die Frage, ob die unionsrechtlichen Sozialvorschriften im Straßenverkehr diese Vorgehensweise erlauben. Mehrere Mitgliedstaaten, die in ihre Rechtsvorschriften ein Verbot von wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug aufgenommen haben, vertreten die Ansicht, dass die Ruhezeiten außerhalb des Lastwagens verbracht werden müssen, während andere wie Estland oder Spanien der Meinung sind, dass ein Lastwagenfahrer seine Ruhezeiten sehr gut in seinem Lastwagen verbringen kann, insbesondere, wenn man den zunehmenden Komfort der Kabinen berücksichtigt. Der Generalanwalt hat die zutreffende europäische Bestimmung Art. 8 Abs. 6 und 8 der Verordnung Nr. 561/2006 dahingehend ausgelegt, dass „der Fahrer die in Art. 8 Abs. 6 angesprochenen regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht im Fahrzeug verbringen darf”. Der europäische Gewerkschaftsverband ETF, der in einem Schreiben an die Europäische Kommission die Praxis angeprangert hatte, das Verbringen von Ruhezeiten im Fahrzeug vorzuschreiben, begrüßte in einer Mitteilung die Schlussanträge des Generalanwalts.


Sektoraler sozialer Dialog

  • Beschäftigungsfähigkeit im Sport und in Freizeitaktivitäten: Die europäischen Sozialpartner des Sektors Sport und Freizeit haben eine gemeinsame Stellungnahme über die „Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit im Sport- und Freizeitsektor“ unterzeichnet.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Branchenvereinbarung: Am 2. Februar unterzeichneten die Sozialpartner die Branchenvereinbarung 2017-2018, auf die wir in unserer letzten Ausgabe näher eingegangen sind. Die Vereinbarung steht jetzt im Wortlaut zur Verfügung.
    > siehe auch Mitteilungen der Gewerkschaftsverbände FGTB und CSC sowie der Arbeitgeberorganisation FEB.


Italien

  • Vereinbarung über die Geschäftspolitik im Bankensektor: Die Sozialpartner im Bankensektor unterzeichneten am 8. Februar eine nationale Vereinbarung zur Verkaufspolitik und Arbeitsorganisation. Sie enthält insbesondere die Themen der Kampagne „Verkauf und Beratung“, die der Gewerkschaftsverband UNI Global Union 2010 lanciert hatte, um den Missbrauch bei der Kommerzialisierung von Finanzprodukten zu vermeiden und die Beschäftigten vor unrealistischen Zielsetzungen zu schützen (siehe Frankfurt Erklärung vom 16.04.2010, und Pressemitteilung von UNI Finance).


Luxemburg

  • Arbeitszeit wird flexibler: Das Gesetz vom 23. Dezember 2016 zur Arbeitszeitregelung ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Maßnahmen besteht darin, dass Arbeitgeber den gesetzlichen Referenzzeitraum von momentan einem Monat auf vier Monate ausdehnen können. Im Gegenzug müssen sie ihren Arbeitnehmern je nach Dauer des Referenzzeitraums zusätzliche Urlaubstage einräumen. Die Sozialpartner haben jedoch nach wie vor die Möglichkeit, über eine tarifvertragliche Regelung den Referenzzeitraum auf bis zu 12 Monate zu verlängern und dabei eine Entschädigung auszuhandeln, die den Bedürfnissen der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer entspricht. Die Arbeitgeber erachten diese Reform als zu streng und kostspielig für die Unternehmen (siehe Praktischer Leitfaden, von Fedil herausgegeben).
    > Einen Überblick über das Gesetz gibt die Analyse der Anwaltskanzlei Arendt&Medernach.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Eiffage: Das französische Bau- und Konzessionsunternehmen Eiffage (70.000 Beschäftigte) unterzeichnete am 30. Dezember 2016 eine neue EBR-Vereinbarung. Der EBR hat 22 Mitglieder (Obergrenze wurde auf 30 festgelegt) und tagt zweimal im Jahr. Der engere Ausschuss setzt sich aus fünf Personen zusammen (wovon drei keine Franzosen sind) und tagt alle drei Monate. Ein Vertreter des europäischen Gewerkschaftsverbands EFBH kann an diesen Sitzungen teilnehmen. Zwischen zwei Plenarsitzungen wird die Unternehmensleitung im Rahmen der Vereinbarung dazu aufgefordert, dem engeren Ausschuss Zwischenbericht zu erstatten, „um den EBR stärker in die transnationale Aktualität und die Entwicklungen des Konzerns einzubinden“. Der EBR kann auch seinerseits bei der Unternehmensleitung Informationen über die internationalen Projekte des Konzerns einholen. Bei außergewöhnlichen Umständen wird der engere Ausschuss „im Voraus informiert und zu einer Sitzung auf Initiative” der Unternehmensleitung „einberufen“. Dies ist der Fall, wenn eine Entscheidung zu einem Beschäftigungsproblem ansteht und davon entweder mindestens zwei Länder und ein erheblicher Anteil der Beschäftigten von jeder Einheit betroffen sind, oder wenn nur ein einziges Land betroffen ist, dieser Umstand aber aufgrund seiner Bedeutung nationale oder transnationale Auswirkungen auf die Beschäftigten haben wird. Die Mitglieder des engeren Ausschusses können die betroffenen Standorte besuchen. Dem EBR steht ein Betriebsbudget von 60.000 Euro zur Verfügung.



  • Geberit: Der Euro-Betriebsrat (“Europäisches Forum”) des Schweizer Konzerns Geberit trifft sich am 2. – 3. März in München anlässlich einer Unterrichtung und Anhörung zu einem Umstrukturierungsplan, der zwei Produktionsstandorte in Frankreich mit 250 Arbeitsstellen bedroht. Die Produktion soll vor allem nach Portugal, aber auch nach Polen und Italien verlagert werden. Der Anwalt des Zusammenschlusses der Gewerkschaften der beiden französischen Standorte hat sich um diese verspätete Sitzung bemüht, da dieses Projekt im Mai 2016 zunächst den Vertretern der französischen Beschäftigten vorgestellt wurde. Das französische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, und die anhängigen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Gewerkschaftsvertretern und der Unternehmensleitung könnten dazu führen, dass letztere das Verfahren neu einleiten muss.
    Syndex: Nachdem das Beratungsunternehmen Syndex seit 2015 im Rahmen des europäischen Projekts „Zusammen auf eine Erholung in Europa hinarbeiten: Arbeitnehmerbeteiligung als Eckpfeiler für die Zukunft der Unternehmen“ über 300 Gewerkschafter und EBR-Mitglieder geschult hat, hat es nun ein Toolkit (www.syndex.eu) in verschiedenen Sprachen online zur Verfügung gestellt, das EBR-Mitgliedern als Schulungsmaterial dienen kann. Dieses Projekt wurde von Syndex in Partnerschaft mit den vier europäischen Gewerkschaftsverbänden ETF, EGÖD, IndustriAll Europe und UNI Europa koordiniert.


Gewerkschaften

  • Axa: Die vom europäischen Gewerkschaftsverband UNI Europa Finance gegründete Gewerkschaftsallianz von Axa hat in einer Pressemitteilung den „Angriff auf die sozialen Rechte der Mitarbeiter von Axa“ angeprangert.  Anlass ist die kürzlich erfolgte Kündigung einer Vereinbarung des französischen Konzerns über Zeitwertkonten durch die Unternehmensleitung.


Betriebsvereinbarung 

  • Unicredit: Die Unternehmensleitung der italienischen Bank UniCredit und die fünf Mitgliedsgewerkschaften von UNI Finance haben eine Vereinbarung zu den sozialen Auswirkungen des Umstrukturierungsplans der Bank unterzeichnet. Demzufolge werden 3.900 Beschäftigte freiwillig aus dem Unternehmen ausscheiden, und Beschäftigte können 54 Monate vor dem regulären Rentenalter in den Vorruhestand treten (siehe Pressemitteilung von UNI Finance, auf Englisch, und des Zusammenschlusses von Gewerkschaften, auf Italienisch).


4. Studien und Berichte

Abschwächung der Auslagerungstätigkeit: Nach einem Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) geht seit der Wirtschafts- und Finanzkrise die Zahl der Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Auslagerung von Aktivitäten in der EU zurück (siehe Zusammenfassung). Die Studie hebt hervor, dass Auslagerungen „ungeachtet der düsteren Prognosen, dass eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in Europa und in anderen Regionen der industrialisierten Welt potenziell betroffen sein könnten, zu keiner Zeit große Beschäftigungseinbußen bewirkt” haben. Nach Angaben des von Eurofound entwickelten europäischen Beobachtungsinstruments für Umstrukturierungen (European Restructuring Monitor – ERM) waren „zwischen 2003 und 2007 […] Auslagerungen laut ERM für 7 % des gesamten angekündigten Beschäftigungsverlustes verantwortlich.” „Dieser Prozentsatz ging während des Höhepunkts der Rezession (2008-2010) auf 4 % zurück und sank im Zeitraum 2015-2016 weiter auf weniger als 3 %.“ ERM stellt zudem in den alten Mitgliedstaaten einen Rückgang von Auslagerungen im verarbeitenden Gewerbe fest: Der Anteil der Arbeitsplätze, die auslagerungsbedingt verloren gingen, sank von 14 auf 7 % aller Arbeitsplatzverluste zwischen 2003 – 2007 und 2015 – 2016, während dieser Anteil in den neuen Mitgliedstaaten im gleichen Zeitraum um den Faktor 4 von 4 auf 15 % stieg. Die Produktion geht in Länder mit geringeren Arbeitskosten.

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
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