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IR Notes 70 – 1 März 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR
Share bietet Zugriff auf
Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und
Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen,
Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem
Expertennetzwerk.
Das
Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Alain
Lefebvre, Märt Masso, Frédéric Turlan und Mariangela Zito.
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Interview
Éloi Laurent, Ökonom bei der Französischen Beobachtungsstelle für
Wirtschaftsentwicklungen (OFCE) und Professor an der Sciences Po und der
Stanford University (*)
Das
Europäische Parlament hat sich für einen Fonds zur
Finanzierung eines „gerechten Übergangs“ ausgesprochen.
Gehört ein
solches Instrument zu den Maßnahmen, die einen ökologischen
Übergang gewährleisten, ohne die Beschäftigten dabei zu
gefährden? Um die volle Tragweite
dieser Maßnahme zu verstehen, muss sie im Zusammenhang mit der
Entschließung über die Reform des CO2-Markts betrachtet werden. Es
besteht ein grundlegender Widerspruch zwischen den fehlenden
Ambitionen dieser Entschließung, so wie sie – gegen den Willen der
NROs – angenommen wurde, und den zu hohen Erwartungen an die
Umschulung und Eingliederung der betroffenen Arbeitskräfte, die mit
diesem Fonds finanziert werden sollen. Die Begründung ist einfach:
Je billiger die Kohle wird, desto niedriger fallen die Einnahmen aus
der Versteigerung der Zertifikate aus. Da das Parlament eine
wesentliche jährliche Verringerung der vorhandenen
Emissionsgutschriften ablehnt, birgt die Entschließung die Gefahr,
dass der Kohlemarkt in seinem jetzigen Zustand des Tiefschlafs bis
nach 2021 erhalten bleibt (5 Euro die Tonne, achtmal weniger als die
sozialen Kosten der Kohle). Gleichzeitig erstickt die Entschließung
den von ihr eingerichteten Übergangsfonds im Keim, da er nicht mit
den Mitteln ausgestattet wird, die angesichts der genannten
Bedeutung des Problems angemessen wären. Vom „gerechten Übergang“
bleibt gerade mal der „Übergang“ übrig …
Halten Sie es für gerecht, die
Fondsmittel ausschließlich in den schwächeren Regionen der
EU zu nutzen? Den Fonds nur in den
Sektoren einzusetzen, die „von der Kohle abhängen“ ist eine gute
Idee, zumal die Mittel begrenzt sein werden. Hier aber den
regionalen Ansatz der Strukturfonds mit einzubringen, verwässert das
Ganze, da deren Bewilligung von dem absolut überholten Pro-Kopf-BIP
abhängt. Die Europäische Union kann nicht behaupten, in ihrer
Entwicklungsstrategie „über das BIP hinausgehen“ zu wollen und
gleichzeitig ihre makroökonomischen und strukturpolitischen
Maßnahmen vom BIP abhängig machen – das ist ein totaler Widerspruch.
In diesem Fall könnte man eher die Energieknappheit für das Heizen
und die Mobilität als Maßstab ansetzen – das wäre der
sozialökologische Ansatz, für den ich mich in meiner Arbeit
einsetze.
Welche Maßnahmen wären in diesem
Sinne unerlässlich, um den ökologischen Übergang tragbarer
zu gestalten? Es muss ein echter
sozialökologischer Übergang geschaffen werden. Die größten
Baustellen dabei sind die Gesundheit und ökologischen
Ungleichheiten, die Arbeitsplätze der Energiewende, die Verlagerung
der Besteuerung des Hab und Guts (Einkommen, Arbeit) auf das Übel
(Verschmutzung, übermäßige Nutzung natürlicher Ressourcen) und eine
sozialökologische Absicherung, die ökologische Krisen als die größte
soziale Gefahr des 21. Jahrhunderts anerkennt und sie auf alle
umlegt, um sie zu bewältigen.
(*) In seinem Buch Notre
bonne fortune – Repenser la prospérité (PUF) verteidigt Éloi Laurent die Schaffung
eines sozialökologischen Übergangs, um aus dem Wachstum
auszusteigen. Veröffentlichungsdatum: 8. März 2017
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Agenda
2.
März Paris
Eurogip-Tagung zum Thema „Gesundheit
und Sicherheit am Arbeitsplatz, für Unternehmen ein Hebel zur Steigerung
der Performance“, mit Beiträgen der europäischen Sozialpartner.
3.
März Luxemburg
Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucher
9.-10. März
Brüssel
Europäischer Rat
13. März
Brüssel
Vorstellung des gemeinsamen Berichts von EGB und ETUI mit dem Titel „Benchmarking
Working Europe 2017“.
13. März
Brüssel
Monatsforum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) Prosperity
without Growth – Foundations for the Economy of Tomorrow,
(Wohlstand ohne Wachstum – Grundlagen für die Wirtschaft von morgen) mit
Tim Jackson, Professor für Nachhaltige Entwicklung an der University of
Surrey, Großbritannien, der eine aktualisierte Ausgabe seines Werks
„Wohlstand ohne Wachstum“ von 2009 vorstellen wird.
14. März
Rom
Konferenz anlässlich des 60jährigen Jubiläums der Unterzeichnung der
Römischen Verträge, ausgerichtet von SindNova, Partner von IR Share.
23. März
Paris
Konferenz ausgerichtet von Confrontations Europe mit dem Titel „60 ans
du traité de Rome – Relancer l’Europe“ (60 Jahre Römische Verträge –
Europa neu beleben), unter dem Vorsitz von Marcel Grignard, mit
Jean-Louis Bourlange, Isabelle Jegouzo und Laurence Parisot.
25. März
Europäische
Union 60jähriges Jubiläum der
Unterzeichnung der Römischen Verträge
29. März
Paris
Konferenz mit dem Titel „Moins de constitution en Europe pour plus
de
démocratie“ (Weniger Verfassung in Europa stattdessen mehr Demokratie)
mit Dieter Grimm, einem der weltweit bekanntesten Verfassungsrechtler,
der eine „Entkonstitutionalisierung“ der Verträge vorschlägt, damit die
EU wieder Auftrieb erhält.
3.-4. April
Valletta
Informelles Treffen des Rats für Beschäftigung und Soziales
28. April
Paris
Konferenz des französischen Verbands für Arbeitsrecht und soziale
Sicherheit AFDT
über die Messbarkeit der Repräsentativität von Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden.
29. April
Bordeaux Das
nationale Zentrum für vergleichende Forschung in den Bereichen
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Sozialschutz und Demografie COMPTRASEC
(UMR 5114 – CNRS-Université de Bordeaux) organisiert eine internationale
und interdisziplinäre Konferenz über Innovation und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, mit Professor Robert Karasek,
dem Vater des Job-Demand-Control-Modells zur Einschätzung von
arbeitsplatzbedingtem Stress.
4. Mai Paris
Hochrangige Konferenz über soziale
Mobilität und Chancengleichheit, ausgerichtet von der OECD und
der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
Eurofound.
15.-16. Juni
Brüssel Rat
Beschäftigung und Soziales.
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IR
Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von
IR
Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Ein erster
Schritt zum ökologischen und sozialen Übergang
Das Europäische Parlament setzt wieder ein Zeichen der Hoffnung. Zu den Abänderungen,
die das Parlament am 15. Februar 2017 im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie
2003/87 zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf dem europäischen CO2-Markt
(EU-EHS) angenommen hat, gehört die Einrichtung eines „Fonds für einen gerechten
Übergang“ (siehe Pressemitteilung
des Parlaments über die Entschließung). Er soll ab dem 1. Januar 2021 eingerichtet
werden und durch die Bündelung von 2 % der Versteigerungseinnahmen aus den
Emissionsberechtigungen finanziert werden. Diese Einnahmen „werden zur Unterstützung
von Regionen verwendet, in denen ein großer Teil der Arbeitnehmer in CO2
-intensiven Sektoren tätig ist und das Pro-Kopf-BIP deutlich unter dem
EU-Durchschnitt liegt.” Die für „einen gerechten Übergang“ gesammelten Einnahmen
„können auf unterschiedliche Weise verwendet werden, beispielsweise für: 1. die
Einrichtung von Wiedereingliederungs- und/oder Mobilitätsstellen; 2.Schulungs- und
Ausbildungsinitiativen zur Neu- oder Weiterqualifizierung von Arbeitnehmern; 3. die
Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz [und] Unternehmensgründungen und
Überwachung und vorbeugende Maßnahmen, mit denen die nachteiligen Auswirkungen des
Umstrukturierungsprozesses auf die körperliche und geistige Gesundheit abgewendet
oder auf ein Mindestmaß gesenkt werden.“ Laut der entsprechenden Abänderung sind
„die Sozialpartner – nach dem Vorbild des Ausschusses des Europäischen Sozialfonds –
aktiv in die Verwaltung des Fonds einzubinden, und die Beteiligung lokaler
Sozialpartner ist als grundlegende Voraussetzung für die Gewährung von Finanzmitteln
für Projekte anzusehen“. Auch wenn dieser Fonds noch so bescheiden ist, folgt er
doch dem von Éloi Laurent und Philippe Pochet* unterstützten Ansatz „eine gemeinsame
positive Linie vorzuschlagen, die den Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit
mobilisiert“, um die Herausforderungen infolge des unumgänglichen ökologischen
Übergangs bewältigen zu können. Mit dem Bericht, der vom Parlament mit 379 zu 263
Stimmen bei 57 Enthaltungen angenommen wurde, wird sich jetzt der Rat befassen, um
in dieser Sache zu einem Beschluss zu kommen, bevor dieser ihn wieder an das
Parlament zurückreicht. Die Zukunft dieses Fonds hängt also vom Ausgang dieser
Verhandlungen ab.
(*) „Pour
une transition sociale-écologique : quelle solidarité face aux défis
environnementaux?“ (Für einen sozialökologischen Übergang: Solidarität im
Zeitalter ökologischer Herausforderungen), Les petits matins, Institut Veblen pour
les réformes économiques, November 2015, eine kostenlose
englische Ausgabe ist auf der Website des Europäischen
Gewerkschaftsinstituts erhältlich.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
- Automobilindustrie: Der
Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat am 22. Februar 2017 einen
Informationsbericht über die „Automobilindustrie“ verabschiedet. „Fast alles,
was in der Automobilindustrie jahrzehntelang als gegeben und unveränderlich
galt, steht heute in Frage“, betonen die Berichterstatter, die für einen
sozialen Dialog zwischen den Arbeitgebern und den Gewerkschaften plädieren, um
einen „reibungslosen sozialen Wandel in der Automobilindustrie [zu]
gewährleisten“ (siehe Pressemitteilung).
- Gewerkschaftskampagne für Lohnerhöhungen:
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) startete am 15.
Februar eine Kampagne für Lohnerhöhungen und ist der Auffassung, dass die
Nachricht inzwischen hörbar ist. „Die Gewerkschaften sind nicht mehr isoliert.
Wissenschaftler, Politiker und sogar der Internationale Währungsfonds sind heute
auf unserer Seite und plädieren für eine politische Kehrtwende, die Kaufkraft
und Investitionen unterstützt“ (siehe Pressemitteilung).
- Europäisches Semester 2017:
Im Rahmen des jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen
Koordinierung auf EU-Ebene hat die Europäische Kommission am 22. Februar ihre
jährliche Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Lage in den Mitgliedstaaten
vorgestellt, zu der auch eine Bewertung der verbleibenden Ungleichgewichte
gehört. Die vorgelegten 27 Länderberichte
sind das Ergebnis der von den Kommissionsdienststellen durchgeführten jährlichen
Analyse der wirtschaftlichen Lage in den Mitgliedstaaten, die die Grundlage für
die Empfehlungen im kommenden Frühjahr bilden (siehe Pressemitteilung
der Kommission). Am Vorabend trafen die europäischen Institutionen mit den
europäischen Sozialpartnern im Rahmen eines dreigliedrigen sozialen Dialogs
zusammen (siehe Pressemitteilung
des Rats).
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2.
Mitgliedstaaten
Dänemark
Neuer Tarifvertrag für die Industrie:
Am 12. Februar 2017 haben die Arbeitgeberorganisation Dansk
Industri (DI) und das Verhandlungskartell CO-industri, das sich aus neun
Gewerkschaften im verarbeitenden Gewerbe zusammensetzt, einen neuen Tarifvertrag
vorgestellt, der für 230.000 Beschäftigte im verarbeitenden Gewerbe gilt. Der
Tarifvertrag sieht Folgendes vor: 1. Die Löhne steigen jährlich jeweils zum 1. März
um 1,6 % für die Dauer des Vertrags von 3 Jahren. 2. Einen Fonds von ca. 26,9 Mio.
Euro zur Finanzierung von Schulungen für unqualifizierte Arbeitskräfte,
Gewerkschaftsvertreter, deren Stelle gestrichen wurde, und für Arbeitskräfte, die
Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben, insbesondere Legastheniker.
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Estland
Vorschlag für eine Reform der Elternzeit und
der Elternzulagen: Die Regierung hat vorgeschlagen, das
System der Elternzeit und der Elternzulagen zu überarbeiten. Zu den wichtigsten
Änderungen gehören: 1. Eine größere Flexibilität der Anspruchsvoraussetzungen, um
die Beteiligung der Väter an der Erziehung der Kinder zu fördern und zu steigern,
die Frauen dazu anzuregen, ihren Platz auf dem Arbeitsmarkt zu behalten, Berufs- und
Privatleben besser aufeinander abzustimmen und es den Eltern zu ermöglichen
weiterzuarbeiten, und gleichzeitig Elternzulagen zu erhalten. 2. Geringere
Fragmentierung des Systems durch Reduzierung der Zahl der verschiedenen Urlaube und
Zulagen und Harmonisierung der Vorschriften für die Elternzeit für eigene und für
Adoptivkinder sowie der Sozialleistungen. Die Regierung will die neuen
Rechtsvorschriften bis zum Herbst 2017 ausgearbeitet haben.
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Frankreich
Verabschiedung eines Gesetzes zur
Sorgfaltspflicht von multinationalen Unternehmen: Das
Parlament hat am 21. Februar 2017 ein Gesetz zur
Sorgfaltspflicht von multinationalen Unternehmen endgültig angenommen, das
nach der Katastrophe von Rana Plaza ausgearbeitet wurde, bei der 2013 mehrere
tausend Textilarbeiterinnen in Bangladesch ums Leben kamen. „Alle Unternehmen, die
[…] mindestens 5.000 Arbeitskräfte im Unternehmen und in seinen direkten und
indirekten Tochtergesellschaften beschäftigten, deren Hauptsitz auf dem
französischen Hoheitsgebiet ist, oder mindestens 10.000 Arbeitskräfte in seinen
direkten und indirekten Tochtergesellschaften beschäftigten, deren Hauptsitz auf dem
französischen Hoheitsgebiet oder im Ausland ist“ sind verpflichtet, einen
Wachsamkeitsplan aufzustellen und wirksam umzusetzen. Dieser Wachsamkeitsplan muss
Maßnahmen enthalten, die „Risiken erkennen und schwere Verletzungen von
Menschenrechten und Grundfreiheiten oder ernsthaften Schaden für die Gesundheit oder
Sicherheit von Personen oder die Umwelt verhindern,“ die durch den Konzern, aber
auch aufgrund von Geschäftstätigkeiten von Subunternehmern oder Lieferanten
verursacht werden. Bei Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen „kann der Richter die
Unternehmen zur Zahlung einer Geldstrafe von maximal 10 Mio. Euro verurteilen, die
„abhängig von der Schwere und den Umständen des Fehlverhaltens und der Schäden“ bis
zur dreifachen Summe erhöht werden kann. Außerdem ist diese Strafzahlung „kein
ertragssteuerlich abzugsfähiger Aufwand“.
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Italien
- Branchenvereinbarung im Energie- und
Erdölsektor: Die Arbeitgeberorganisation Confindustria
und die Gewerkschaften Filctem Cgil, Femca Cisl und Uiltec Uil haben am 25.
Januar den Tarifvertrag für den Energie- und Erdölsektor verlängert. Neben einer
Lohnerhöhung setzt der Vertrag verschiedene Ziele: 1. Verbesserung der
Unterrichtungs- und Anhörungsrechte der Arbeitskräfte in Bezug auf
Produktivität, Arbeitsbedingungen und Entwicklung der Unternehmen. 2.
Einrichtung einer nationalen Beobachtungsstelle für den Sektor – in der
Gewerkschafter und Vertreter der Unternehmen sitzen – um die Schlüsselthemen für
die Tarifverhandlungen zu analysieren und zu diskutieren. 3. Verbesserung der
Qualifikationen der Arbeitnehmervertreter in den Bereichen Gesundheit und
Sicherheit, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und soziale Verantwortung des
Unternehmens. 4. Einrichtung einer nationalen paritätisch besetzten, ständigen
Einrichtung zur Planung gemeinsamer Ausbildungsmaßnahmen, zur Organisation von
Konferenzen auf nationaler und lokaler Ebene und zur gemeinsamen Nutzung der
besten Verfahren zur Risikoprävention (siehe Pressemitteilungen von femca
cisl, filctem
cgil).
> siehe auch
die Pressemitteilung
von IndustriAll Global Union über die neue Tarifvereinbarung der Metallindustrie
(678.000 Beschäftigte), die Ende Dezember 2016 von den Mitgliedern der drei
Gewerkschaftsverbände angenommen wurde, sowie den von Eurofound veröffentlichten
Artikel
von Feliciano Ludicone (Fondazione G. Brodolini).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
PSA Peugeot-Citroën/Opel: Nach
der offiziellen Bestätigung der Gespräche zwischen dem französischen Autokonzern PSA
Peugeot-Citroën und der deutschen Tochter von General Motors, Opel/Vauxhall trafen
am 20. Februar der PSA-Chef Carlos Tavares und der Personalvorstand des Konzerns
Xavier Chéreau mit dem IG Metall-Vorsitzenden und Präsidenten des Welt-Dachverbands
der Industriegewerkschaften IndustriAll Global Union Jörg Hofmann und dem
Vorsitzenden des Euro-Betriebsrats von Opel Dr. Wolfgang Schäfer-Klug zusammen
(siehe Pressemitteilung
von IndustriAll Global Union und Pressemitteilung
von PSA). Ein Treffen, das die Bedeutung der sozialen Fragen dieser Angelegenheit
unterstreicht, da es noch vor den Gesprächen zwischen den Regierungschefinnen der
beiden betroffenen Länder Angela Merkel und Theresa May stattgefunden hat.
Festzuhalten ist: 1. PSA akzeptiert die wichtigste Forderung der IG Metall, die mit
Opel unterzeichneten Vereinbarungen zur Sicherung der Arbeitsplätze einzuhalten. 2.
Anerkennung der deutschen Mitbestimmung durch die PSA-Unternehmensleitung, die diese
mit ihrer Praxis des sozialen Dialogs vergleicht, der sogenannten „Mitgestaltung“
(„coconstruction“), die zusammen mit der „Qualität der Beziehungen zu den
Gewerkschaften ein Wettbewerbsvorteil und ein Schlüsselfaktor für den Erfolg des
Unternehmens“ ist. 3. PSA-Leitung und IndustriAll Global Union werden am 7. März
eine Verlängerung ihrer globalen Rahmenvereinbarung unterzeichnen, mit der ein
Weltbetriebsrat eingerichtet wird. 4. Das Präsidium des Euro-Betriebsrats von PSA
(der „Verbindungsausschuss“) wurde über das Verfahren informiert.
- Carlson Wagonlit Travel:
Die Unternehmensleitung des Konzerns Carlson Wagonlit Travel
teilte dem engeren EBR-Ausschuss am 31. Januar 2017 mit, dass aufgrund einer
neuen Umstrukturierung 328 Arbeitsstellen in der EU wegfallen werden, 150 – 170
davon in Frankreich. Gleichzeitig plant die Unternehmensleitung die Schaffung
von 175 neuen Stellen mit lokalen Arbeitsverträgen in Osteuropa, sehr
wahrscheinlich in Polen. Diese Umstrukturierung ist Teil der Umsetzung der
Strategie 3.0 des Konzerns auf globaler Ebene, bei der zahlreiche Funktionen
automatisiert werden.
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Transnationale Vereinbarung
Solvay: Der belgische
Chemiekonzern Solvay (30.000 Beschäftigte) hat am 22. Februar 2017 mit seinem
Weltbetriebsrat, dem Solvay Global Forum, eine Vereinbarung unterzeichnet, um
allen Solvay-Mitarbeitern weltweit einen soziale Mindestschutz zu gewährleisten. Die
‚Solvay Cares‘ getaufte Vereinbarung soll ab dem 1. April 2017 innerhalb von drei
Jahren umgesetzt werden und deckt die folgenden vier Bereiche ab: 1. Volle
Gehaltsfortzahlung während der Elternzeit mit 14 Wochen für die Mutter und einer
Woche für den Vater; volle Gehaltsfortzahlung von einer Woche bei einer Adoption; 2.
Übernahme von mindestens 75 % der Arztkosten bei Krankenhausaufenthalt oder schwerer
Erkrankung; 3. Invaliditätsversicherung bei andauernder Arbeitsunfähigkeit; 4.
Lebensversicherung für den Todesfall zugunsten eines vom Arbeitnehmer genannten
Begünstigten (siehe Pressemitteilung
von Solvay).
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4. Studien
und Berichte
- Etwa ein Drittel der europäischen
Umstrukturierungen finden ohne Euro-Betriebsräte statt:
Stan De Spiegelaere, Forscher am Europäischen
Gewerkschaftsinstitut (Etui) wollte herausfinden, wie viele Umstrukturierungen
auf europäischer Ebene potenziell Gegenstand eines Unterrichtungs- und
Anhörungsverfahrens in einer europäischen Arbeitnehmervertretung gewesen sind
und hat dazu die Umstrukturierungsabsichten auf europäischer Ebene, die in der
von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbeziehungen verwalteten Datenbank zu
Umstrukturierungen geführt werden, mit den Vereinbarungen zur
Einrichtung von Euro- oder SE-Betriebsräten in der ETUI Datenbank über EBR-Vereinbarungen
(Etui) verglichen. Dem von ETUI veröffentlichen Policy
Brief zufolge fanden zwischen 2013 und 2015 70 % der registrierten
angekündigten Umstrukturierungen in Unternehmen statt, die über eine
entsprechende Instanz verfügten. Das heißt, in 30 % der Fälle wurden die
Arbeitskräfte nicht zu einem transnationalen Umstrukturierungsplan angehört.
Gemessen an den Arbeitsplätzen war jeder 5. von einer Umstrukturierung
betroffene Arbeitnehmer nicht von einem solchen Verfahren abgedeckt.
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