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IR Notes 72 – 29 März 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR
Share bietet Zugriff auf
Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und
Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen,
Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem
Expertennetzwerk.
Das Team:
Diese Ausgabe wurde erstellt bei Jean-Philippe Lhernould, Sylvain
Nadalet und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Notes Mit wenigen Klicks auf
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Interview
Bernard Haurie, stellvertretender CEO von GeoPost
Wann
haben Sie beschlossen, die Verhandlungen für den Abschluss
einer internationalen Rahmenvereinbarung mit UNI Global
Union aufzunehmen? 2007 hatten wir
bereits eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, und UNI Global Union
wollte diese aktualisieren. Deren Generalsekretär Philip Jennings
hat damals Paul-Marie Chavanne, CEO von GeoPost, direkt kontaktiert,
um ihm die Aufnahme von Verhandlungen vorzuschlagen. Da Herr
Chavanne sich der sozialen Verantwortung von Unternehmen zutiefst
verpflichtet fühlt, sowohl auf Branchenebene als auch innerhalb
unserer Gruppe, hat er mit seiner Einwilligung nicht lange gezögert.
Bis zur Unterzeichnung hat es dann noch zwei Jahre gedauert, weil
wir von allen Geschäftsführern in jedem Land, in dem wir tätig sind,
die Zustimmung einholen mussten. Das liegt an der Struktur von
GeoPost, das aus einem Netzwerk inländischer Unternehmen
besteht.
Was
bringt Ihnen diese Vereinbarung ganz
konkret? Diese Vereinbarung ist eine
Anerkennung der bereits geleisteten Arbeit im Bereich sozialer
Verantwortung und sozialem Dialog. Zusammen mit dem Europäischen
Betriebsrat, der über die Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten
wurde, haben wir eine Untersuchung zur Qualität des Arbeitslebens
durchgeführt. Diese ergab, dass die Tochtergesellschaften von
GeoPost in den Ländern, in denen wir tätig sind, im Vergleich zu
anderen Unternehmen über dem Durchschnitt liegen, und insbesondere
weit über dem Durchschnitt im Vergleich zu anderen Unternehmen in
unserer Branche. Darüber hinaus soll diese Vereinbarung auch die
internationale Ausrichtung der Gruppe begleiten. Wir sind davon
überzeugt, dass die Bekanntmachung dieser Vereinbarung für das Image
der Gruppe wichtig ist und die Beschäftigten auf lokaler Ebene
unterstützt.
Welche Punkte haben sich bei den
Verhandlungen als schwierig
erwiesen? Die Verhandlungen waren auf
keinem Gebiet schwierig. Dagegen waren sie in manchen Punkten recht
langwierig. Wir hatten die praktische Schwierigkeit, dass die
Verhandlungen auf Englisch geführt wurden, was bedeutete, dass jede
Verhandlungspartei zunächst die Feinheiten der Vereinbarung
verstehen und entsprechend dazu Stellung nehmen musste. Am Rand sei
erwähnt, dass die Teilnahme unseres britischen Personaldirektors
(und ehemaligen Gewerkschafters) an den Verhandlungen den Dialog mit
Philip Jennings, ebenfalls ehemaliger britischer Gewerkschafter,
sicherlich vereinfacht hat …
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Agenda
3.-4. April
Valletta
Informelles Treffen des Rats für Beschäftigung und Soziales
28. April
Paris
Konferenz des französischen Verbands für Arbeitsrecht und soziale
Sicherheit AFDT
über die Messbarkeit der Repräsentativität von Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden.
29. April
Bordeaux Das
nationale Zentrum für vergleichende Forschung in den Bereichen
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Sozialschutz und Demografie COMPTRASEC
(UMR 5114 – CNRS-Université de Bordeaux) organisiert eine internationale
und interdisziplinäre Konferenz über Innovation und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, mit Professor Robert Karasek,
dem Vater des Job-Demand-Control-Modells zur Einschätzung von
arbeitsplatzbedingtem Stress.
4. Mai Paris
Hochrangige Konferenz über soziale
Mobilität und Chancengleichheit, ausgerichtet von der OECD und
der Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
Eurofound.
16.-17. Mai
Wien
Das österreichische Ministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz organisiert „Promoting
uptake of paternity and parental leave among fathers for an equal share
of child care“ mit Beispielen bewährter europäischer
Praktiken.
15.-16. Juni
Brüssel Rat
Beschäftigung und Soziales.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Das soziale
Europa ist beim 60. Jubiläum der Römischen Verträge dabei
Nach langen Jahren der Abwesenheit hält ein soziales Europa mit Jean-Claude Juncker
an der Spitze der Kommission “der letzten Chance” allmählich wieder Einzug in die
europäische Agenda. Die Erklärung
von Rom, die am 25. März von 27 Mitgliedstaaten verabschiedet wurde – ohne
Großbritannien, das sich davon nicht mehr betroffen fühlte – ruft die
Mitgliedstaaten dazu auf, sich für „ein wohlhabendes und nachhaltiges Europa“
einzusetzen, „für eine Union, die Wachstum generiert und Arbeitsplätze schafft“.
Eine der vier Verpflichtungen, die die 27 Mitgliedstaaten übernommen haben, handelt
ausdrücklich vom sozialen Europa. Sie wollen sich einsetzen für eine Union, „die auf
der Grundlage nachhaltigen Wachstums den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt
sowie Zusammenhalt und Annäherung fördert und dabei zugleich die Integrität des
Binnenmarktes wahrt“. Diese Union muss „der Unterschiedlichkeit der nationalen
Systeme und der Schlüsselrolle der Sozialpartner Rechnung“ tragen. Sie muss „die
Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie die Rechte und die Chancengleichheit
aller“ fördern und „die Arbeitslosigkeit, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und
Armut“ bekämpfen. In dieser Union müssen „junge Menschen die beste Bildung und
Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und Arbeit finden
können“. Zu diesem Absatz, der in den Schlussfolgerungen des Rats der letzten Jahre
noch nie aufgetaucht ist, wird es eine Reihe von Diskussionspapieren zu zentralen
EU-politischen Themen geben. Die Europäische Kommission wird die ersten davon zum
Ausbau der sozialen Dimension Europas vorlegen (siehe Pressemitteilung
der Europäischen Kommission). Letztere wird auch im April eine Mitteilung über die
europäische Säule sozialer Rechte machen, die insbesondere einen
Richtlinienvorschlag zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben mit neuen Rechten
für die Beschäftigten enthalten wird. Weitere Termine folgen, wie die neuen
Empfehlungen an die Mitgliedstaaten im Mai und ein großer Sozialgipfel in Göteborg
im November. Viele Tests, wie Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen
Gewerkschaftsbunds (EGB) meint, für die „auf die guten Worte jetzt Taten folgen
müssen“ (siehe Erklärung).
Die europäischen Sozialpartner ihrerseits haben eine gemeinsame Erklärung zur
Förderung einer stärkeren Union und gegen Populismus, Nationalismus,
Fremdenfeindlichkeit, antieuropäische Haltung etc. verabschiedet, die in
wirtschaftlichen und sozialen Bereichen nur zu schwachen Ergebnissen führen können.
Ziel ist es, etwas gegen die seit zwanzig Jahren herrschende Verdrossenheit der
europäischen Bürger gegenüber Europa zu unternehmen. Fraglich ist, ob ein solches
Ziel noch realistisch ist.
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1.
Europäische Union
Aktuelle
soziale Themen
Verordnung über Blutmineralien: Das Europäische Parlament hat am 16.
März den Vorschlag einer Verordnung
zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch Einführer von
Mineralien und Metallen aus Konflikt und Hochrisikogebieten angenommen. Mit
dieser Verordnung soll die Finanzierung bewaffneter Gruppen und die Verletzung von
Menschenrechten durch den Handel mit diesen Mineralien verhindert werden. Der
Gesetzestext wurde mit 558 zu 17 Stimmen bei 45 Enthaltungen angenommen (siehe Pressemitteilung).
Sobald der Rat die Entschließung angenommen hat, wird sie im Amtsblatt der EU
veröffentlicht. „Mit dieser Verordnung werden die Pflichten zur Erfüllung der
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette festgelegt, denen Unionseinführer der […]
Minerale oder Metalle unterliegen, in denen Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold
enthalten sind oder die daraus bestehen.“ (Artikel 1.2)
- Zehn Jahre finanzielle Hilfe der EU bei
Umstrukturierungen: Die Europäische Kommission hat das
10jährige Bestehen des Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung (EGF) gefeiert. Dieses Instrument soll die Arbeitskräfte
unterstützen, die ihre Arbeitsplätze aufgrund von strukturellen Anpassungen an
sich wandelnde Handelsmuster verlieren (siehe Pressemitteilung).
Seit seiner Einrichtung 2007 hat der EGF 148 Anträge aus 21 Ländern über einen
Betrag von insgesamt fast 600 Mio. EUR bearbeitet zur Unterstützung von 138.888
entlassenen Arbeitnehmern. Insgesamt betrachtet wurde der EGF nicht ausreichend
genutzt: Die 500 Mio. EUR, die ihm pro Jahr zur Verfügung stehen, wurden bei
weitem nicht verbraucht, zugutekam er nur einer begrenzten Zahl von
Mitgliedstaaten, allen voran Frankreich (90 Mio. EUR), während er von wichtigen
Ländern wie Großbritannien nie und von Polen, Portugal oder Rumänien (weniger
als 10 Mio. EUR) nur wenig genutzt wurde.
> siehe
auch: Die Pressemitteilung
der Europäischen Kommission zum 60jährigen Bestehen des Europäischen
Sozialfonds.
- Arbeitsbedingungen in der Textilbranche:
Der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments hat am
21. März den Entwurf
eines Initiativberichts angenommen, in dem die Europäische Kommission
aufgefordert wird, einen Legislativvorschlag vorzulegen, um die Überprüfung der
Einhaltung verbindlicher Sorgfaltspflichten für europäische Unternehmen
vorzuschreiben, die ihre Produktion von Textilprodukten in Drittstaaten
auslagern. Die Unternehmen wären somit verpflichtet nachzuprüfen, ob in ihren
Lieferketten die Leitsätze der OECD eingehalten werden (siehe Pressemitteilung).
Der Bericht wird dem Parlament auf der Plenartagung am 26. April zur Abstimmung
vorgelegt.
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Rechtsprechung
Ein Rahmen für eine Politik der Neutralität in
Unternehmen: Mit den beiden Urteilen, auf die wir bereits in
unserer letzten Nummer hingewiesen haben (EuGH,
14. März 2017, Rs C-157/15, G4S Secure Solutions und EuGH,
14. März 2017, Rs C-188/15, Bougnaoui und ADDH), vermittelt der Gerichtshof
einige Botschaften, die Arbeitgeber im Alltag befolgen sollten, wenn sie die
sichtbaren religiösen Zeichen ihrer Beschäftigten einschränken wollen: 1. Das
Gericht weist darauf hin, „dass der Wille, im Verhältnis zu den öffentlichen und
privaten Kunden eine Politik der politischen, philosophischen oder religiösen
Neutralität zum Ausdruck zu bringen“ im Namen der unternehmerischen Freiheit, die in
Artikel 16 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wird „als
rechtmäßig anzusehen ist“. Mit anderen Worten ist es schwieriger, eine solche
Politik der Neutralität beispielsweise mit einer internen Regel umzusetzen, wenn die
Beschäftigten keinen Kontakt mit Kunden oder der Öffentlichkeit haben. 2. Eine
Politik der Neutralität, die es Arbeitnehmern verbietet, Zeichen politischer,
philosophischer oder religiöser Überzeugungen sichtbar zu tragen, muss in kohärenter
und systematischer Weise verfolgt werden. Der Arbeitgeber muss von daher
sicherstellen, dass diese Politik bei allen Beschäftigten bekannt ist, und mit allen
Situationen gleich umgegangen wird. 3. Eine solche Politik der Neutralität kann eine
mittelbare Diskriminierung darstellen, wenn die interne Regel dazu führt, „dass
Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung in besonderer Weise
benachteiligt werden“. Mit anderen Worten, wenn die Anwendung der Regel nur die
Arbeitnehmerinnen betrifft, die ein islamisches Kopftuch tragen, dann könnte eine
mittelbare Diskriminierung geltend gemacht werden. 4. Bevor ein Arbeitnehmer
entlassen wird, weil er sich weigert, die geforderte Neutralität einzuhalten, muss
ein Arbeitgeber ihm, innerhalb eines gewissen Rahmens, „einen Arbeitsplatz ohne
Sichtkontakt mit Kunden“ anbieten, statt ihn zu entlassen. 5. Der Wille des
Arbeitgebers, „besonderen Kundenwünschen zu entsprechen“ und „die Leistungen dieses
Arbeitgebers nicht mehr von einer Arbeitnehmerin ausführen zu lassen, die ein
islamisches Kopftuch trägt”, kann nicht als „eine wesentliche und entscheidende
berufliche Anforderung“ angesehen werden kann, die eine Ungleichbehandlung
rechtfertigt. 6. Eine Strafe, die für das sichtbare Tragen von Zeichen politischer,
philosophischer oder religiöser Überzeugungen verhängt wird, ohne dass eine
ausdrückliche Politik der Neutralität verfolgt wird, beispielsweise in Form einer
internen Regel, gilt als unmittelbare Diskriminierung.
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Gewerkschaften
- Ein Leitfaden zur Steigerung der Zahl
junger Menschen in den Gewerkschaften: Im Rahmen eines
von der Europäischen Kommission finanzierten Projekts haben die europäischen
Gewerkschaftsverbände einen Leitfaden „Just
go for it!“ herausgegeben, der die bewährten Praktiken in den
EU-Mitgliedstaaten zusammenstellt – wie die Entwicklung einer App, um innerhalb
von zwei Minuten Mitglied der britischen Gewerkschaft Unite zu werden.
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
- Der Verfassungsrat schränkt den
Anwendungsbereich des Gesetzes über die Sorgfaltspflicht von
multinationalen Unternehmen ein: In einer Entscheidung
vom 23. März zum Gesetz über die Sorgfaltspflicht von Muttergesellschaften und
beauftragenden Unternehmen (siehe IR
Notes 70) hat der Verfassungsrat die Bestimmungen, die Unternehmen mit
einer Strafe belegen, als verfassungswidrig erklärt (siehe Pressemitteilung
des Verfassungsrats). Das Gesetz sah Strafzahlungen von bis zu 10 Mio. Euro für
Unternehmen vor, die die Pflicht zur Umsetzung eines Sorgfaltsplans nicht
erfüllen, und Strafen von bis zu 30 Mio. Euro, wenn ein fehlender Plan die
Ursache einer Katastrophe wäre. Die Richter befanden, dass „der Gesetzgeber die
von ihm eingeführte Pflicht nicht ausreichend klar und präzise formuliert hätte,
so dass eine Strafe bei Nichteinhaltung nicht auferlegt werden könne“. Die
meisten NROs bedauern diese Entscheidung, die diesem Gesetzestext einen Teil
seiner Wirksamkeit entzieht, äußern sich aber nach wie vor zufrieden darüber,
dass die Sorgfaltspflicht gesetzlich verankert wurde.
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Italien
- Die Regierung schafft die
Arbeitsgutscheine (Voucher) ab: Der größte
Gewerkschaftsbund Italiens, die CGIL, hat für den 28. Mai erfolgreich ein
Referendum zum Voucher-System beantragt, den Gutscheinen, die Arbeitgeber im
Tabakladen kaufen konnten, um Arbeitskräfte für Gelegenheitsjobs zu bezahlen
(siehe Mitteilung
der CGIL). Die Regierung zog es jedoch vor, das System abzuschaffen, statt das
Referendum zu organisieren. Mit den Vouchern im Wert von 10 Euro erhielten die
Arbeitskräfte 7,50 Euro, der Rest wurde vom Staat als Sozialbeitrag eingezogen.
Das Gesetz hatte aber zum einen nicht die Arbeitsdauer festgelegt, die mit 10
Euro bezahlt wurde (oft eine Stunde, oder auch länger), zum anderen standen den
Arbeitskräften keine Garantien im Zusammenhang mit dem Status eines Angestellten
zu (kein Krankengeld, bezahlter Urlaub etc.) Die Regierung wird nun ein neues
System vorschlagen, das die zahlreichen Missbräuche bei der Nutzung der Voucher
berücksichtigt.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Axa: In einem Urteil vom 14. März 2017 hat
das Berufungsgericht Versailles (Frankreich) entschieden, dass zwei Mitglieder des
EBR der AXA Gruppe ihr Mandat zu Ende führen können, auch wenn sie aus ihrer
Gewerkschaft ausgetreten sind. Zwei Mitglieder, davon der Vorsitzende, waren 2015
aus der CFDT ausgetreten, um anlässlich der Betriebsratswahlen der Gruppe der
CFE-CGC beizutreten. Bei Prüfung der Vereinbarung über die Bildung des
Euro-Betriebsrats befand das Gericht, dass das Mandat des EBR-Mitglieds mit einem
Sitz in einer Arbeitnehmervertretung in Frankreich verbunden ist. Da beide
Mitglieder – als Vertreter von CFE-CGC – in einen Betriebsrat gewählt worden waren,
waren sie befugt, ein nationales Mandat innezuhaben. CFDT konnte das Mandat der
Mitglieder also nicht beenden, „ohne die Gewerkschaftsfreiheit und den Schutz des
Gewerkschaftsrechts zu beeinträchtigen, obwohl sich die Anzahl ihrer Sitze im EBR
durch deren Wechsel zu einer anderen Gewerkschaft verringerte“.
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Transnationale Vereinbarungen
GeoPost: Die
Unternehmensleitung der internationalen Express-Tochter der französischen Groupe La
Poste (33.600 Beschäftigte) hat am 14. März mit dem Gewerkschaftsdachverband UNI
Global Union und den drei repräsentativen französischen Mitgliedsgewerkschaften
(CGT-FAPT, F3C CFDT, FO Com) eine
internationale Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Die Vereinbarung enthält
ein umfassendes Kapitel über Gewerkschaftsfreiheit, dafür verpflichtet UNI Global
Union sich, nach einer friedlichen Lösung von Konflikten zu suchen, um eine
Unterbrechung der Dienstleistungen für die Kunden oder eine Rufschädigung für
GeoPost zu vermeiden (siehe Pressemitteilung
GeoPost – dpd group). Der Verband ermutigt seine Mitglieder, vor der Durchführung
kollektiver Maßnahmen oder Medienkampagnen im Unternehmen alle
Kommunikationsmöglichkeiten und lokalen Streitschlichtungsverfahren auszuschöpfen.
Da die Antwort des internationalen Riesen DP DHL auf einen Antrag über die Aufnahme
von Verhandlungen immer noch aussteht, ist Philip Jennings, Generalsekretär von UNI
Global Union, umso zufriedener, „dass GeoPost in diesem Bereich die Initiative
ergriffen hat“ (siehe Pressemitteilung
UNI).
- Auchan: Die
Unternehmensleitung der Einzelhandelskette Auchan Retail (345.396 Beschäftigte)
und der Gewerkschaftsdachverband UNI Global Union haben am 17. März eine
„weltweite Vereinbarung über sozial und ökologisch verantwortliches Handeln“
unterzeichnet (siehe Pressemitteilung
von UNI Global Union und der Gruppe Auchan,
die Vereinbarung wird, sobald verfügbar, von IR Share online gestellt). Die
Vereinbarung „bestätigt die Verpflichtungen von Auchan Retail, die
Menschenrechte einzuhalten und die grundlegenden Rechte bei der Arbeit, darunter
die Gewerkschaftsfreiheit, anzuerkennen“.
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Gewerkschaften
- Coca-Cola: Die vom
Gewerkschaftsverband EFFAT organisierte Koordinierungsgruppe hat am 9. März eine
Entschließung
angenommen, in der sie die Haltung von Coca-Cola Iberian Partners bei der
Schließung ihres Produktionswerks in Fuenlabrada verurteilt. Das Werk wurde nach
einem Gerichtsbeschluss in ein Logistikzentrum umgewandelt.
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Betriebsvereinbarung
- Volkswagen: Am 22. Februar
wurde im VW-Werk in Kaluga (Russland) ein Tarifvertrag geschlossen. Ein neuer
Beweis dafür, dass sich das deutsche Modell der Arbeitsbeziehungen exportieren
lässt (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll).
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4. Studien
und Berichte
Arbeiten, zu jeder Zeit und überall:
Eine gemeinsame
Studie von IAO und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens-
und Arbeitsbedingungen zeigt die Zweischneidigkeit der Nutzung der neuen
Technologien in einer Arbeitswelt, die jedem Einzelnen die Möglichkeit gibt, zu
jeder Tageszeit außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers zu arbeiten. Die
Nutzung der neuen Technologien und der Telearbeit, die bis zu 37 % der
Beschäftigten, wie in Dänemark, betreffen kann (verglichen mit nur 7 % in Italien),
ermöglicht zum einen, Privat- und Arbeitsleben miteinander zu vereinbaren. Auf der
anderen Seite birgt sie auch Gefahren im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz, insbesondere durch mehr Stress und längere Arbeitszeiten. Eine Studie,
die für die Eröffnung einer Diskussion über die Regelung der Arbeitszeit sehr
nützlich ist.
- Drei Szenarien für die Zukunft der Arbeit
in Europa: In einer von der IAO veröffentlichten Forschungsarbeit
geht die französische Soziologin Dominique Méda auf die Geschichte der Arbeit
und ihren Stellenwert für Europäer ein, bevor sie drei Szenarien für die Zukunft
der Arbeit entwickelt. Das erste Szenarium ist der „Abbau des Arbeitsrechts“,
das zweite die „technologische Revolution“, die das Ende der Beschäftigung
aufgrund der Automatisierung ankündigt, und das dritte – das Modell der
ökologischen Neuorientierung – bietet die Möglichkeit, Ökologie und sozialen
Fortschritt zusammenzuführen.
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