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IR notes 76 – Die Kommission stellt die Weichen für eine nutzbringende Globalisierung

  IR notes 76 – 24 Mai 2017
www.irshare.eu
 
 
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  Editorial
Solidarität mit Manchester

Kurz vor Redaktionsschluss von IR Notes starben erneut Menschen in einem der Mitgliedstaaten der Union bei einem Anschlag – dies wird schon fast zur Gewohnheit. Aber diese Ereignisse rufen immer die gleiche Wut, die gleiche Trauer hervor und lassen in uns den Ruf immer lauter werden, wie notwendig es ist, „in Vielfalt geeint“ zu leben, wie es das Motto der Europäischen Union beschwört. Die Europäische Kommission erläutert das Motto so, „dass sich die Europäer in der EU zusammengeschlossen haben, um sich gemeinsam für Frieden und Wohlstand einzusetzen, und dass gleichzeitig die vielen verschiedenen europäischen Kulturen, Traditionen und Sprachen den gesamten Kontinent bereichern“. Die IR Notes-Redaktion verurteilt die Niederträchtigkeit dieser Anschläge aufs Schärfste und spricht den vom Attentat in Manchester betroffenen Menschen sowie den britischen IR Notes-Lesern ihr tiefstes Mitgefühl aus.

 
  Agenda

15.-16. Juni
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales.


16. Juni
Paris

Konferenz des französischen Verbands AFDT zum Thema „Beitrag der europäischen Verordnung über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr”.


29. Juni
Bourg-la-Reine
Fachtagung veranstaltet von Ires und ISST zu den „Reformen des Arbeitsmarkts in Europa: Welche Leistung, welche Konvergenzen, welche Logik?“.


3. Juli
Bordeaux
COMPTRASEC organisiert die interdisziplinäre und internationale Sommeruniversität der Arbeit zum Thema „Gesundheit und Arbeit“.


4. Juli
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur Rolle der Euro-Betriebsräte bei der sozialen Verantwortung von multinationalen Unternehmen und den Sorgfaltspflichten. Organisatoren: Astrees und IR Share.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Die Kommission stellt die Weichen für eine nutzbringende Globalisierung

Nach ihrem am 1. März vorgestellten Weißbuch zur Zukunft Europas und dem Reflexionspapier über die soziale Dimension Europas vom 26. April hat die Europäische Kommission nun am 10. Mai ihr Reflexionspapier: Die Globalisierung meistern vorgelegt. Mit diesem Text soll „eine Diskussion über die Frage angestoßen werden, wie die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten den Globalisierungsprozess so gestalten können, dass künftige Entwicklungen frühzeitig erkannt werden und den Europäerinnen und Europäern ein besseres Leben ermöglicht wird.”  Nach einem Plädoyer für die Vorteile der Globalisierung in der EU und der Welt nennt die Kommission auch eine Reihe von Herausforderungen: Unlautere Handelspraktiken von Drittländern, die Wirtschaftszweige wie die Stahlindustrie oder den Schiffsbau geschwächt haben; Weigerung, ausländischen Unternehmen im Gegenzug Zugang zum eigenen Markt zu gewähren; Streichung zahlreicher Arbeitsplätze für gering qualifizierte Arbeitnehmer, die Schwierigkeiten haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, vor allem, wenn damit der Erwerb neuer Kompetenzen verbunden ist, oder auch die Steueroptimierung, die es den Unternehmen ermöglicht, ihre Steuern in Niedrigsteuerländern zu zahlen, und nicht in den Ländern, in denen sie produzieren. Eine Strategie, durch die „den EU-Mitgliedstaaten Steuereinnahmen“ entgehen. „Dies trägt zu Ungerechtigkeit bei und verstärkt den Eindruck, dass die globale Integration nur großen Unternehmen und wohlhabenden Bürgern zugutekommt.“ Nach Aufzählung der Herausforderungen weist die Kommission darauf hin, dass sich die Globalisierung durch die Digitalisierung der Wirtschaft erheblich wandeln wird. Als Antwort lehnt sie die Versuchung einer Abschottung ab: „Wenn wir unsere Grenzen schließen, tun andere das Gleiche und alle wären Verlierer“ und stellt zwei Maßnahmen in den Vordergrund: 1. Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der Wirtschaftsdiplomatie und der „Instrumente zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle“. 2. Stärkung der Widerstandsfähigkeit durch bessere Verteilung der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf lange Sicht. Die Sozialpolitik kommt dabei nicht zu kurz, und der Erfolg ist möglich, scheint die Kommission sagen zu wollen und nennt die Länder, die in die richtige Richtung gehen: „Durch eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung, wie in Finnland oder Estland, erhalten die Bürgerinnen und Bürger jene Qualifikationen und die Widerstandsfähigkeit, die sie brauchen, um sich erfolgreich anzupassen.  Eine aktive Arbeitsmarktpolitik und effektive Umverteilungspolitik sorgen für sozialen Zusammenhalt und bekämpfen die soziale Ausgrenzung – so wie in Dänemark, Schweden und anderen Ländern.“  „Die Bewältigung der Globalisierung beginnt also vor unserer Haustür“, schlussfolgert die Kommission. „Europa muss im Einklang mit unseren Grundsätzen der Solidarität und Nachhaltigkeit dafür sorgen, dass die Vorteile aus der Globalisierung gerechter verteilt werden.“ Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßt die Arbeit der Kommission, die „lange gebraucht hat“ um zu erkennen, dass „die Globalisierung fair sein muss“ (siehe Pressemitteilung).  „Die Antwort auf die Globalisierung“, so EGB-Vorstandsmitglied Liina Carr, „sei nicht die Schließung der Grenzen […], sondern vielmehr die Anwendung von Vorschriften, die einen Wettlauf nach unten hin zu niedrigeren Gehältern, schlechten Beschäftigungsbedingungen, Sozialdumping und Ausnutzung vermeiden und multinationale Unternehmen daran hindern, Steuern zu hinterziehen und das Arbeitsrecht zu umgehen.“ Bei Vorlage des Dokuments im Europäischen Parlament verlangten die Abgeordneten „einen besseren Schutz für die Industrie und die Arbeitnehmer in der EU und forderten die Union auf, bei der Förderung des fairen Welthandels eine Führungsrolle zu übernehmen“ (siehe Pressemitteilung).  Einige Abgeordnete forderten einen Aktionsplan „um einen sozialen Wettlauf nach unten zu vermeiden“ und schlugen eine gerechtere Verteilung der Vorteile der Globalisierung unter den Bürgern durch die Mitgliedstaaten vor.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Sektoraler sozialer Dialog

  • Die Sozialpartner im Fischereisektor gehen gegen Zwangsarbeit vor: Die europäischen Sozialpartner im Seefischereisektor (ETF, Cogeca, und Europêche) unterzeichneten am 10. Mai eine Entschließung, in der sie die EU dazu auffordern, ihre Verantwortung zu übernehmen und Zwangsarbeitspraktiken gegen Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb der EU in EU-Gewässern zu unterbinden. In den von der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) durchgeführten Untersuchungen wurden strafbare Handlungen wie Einschüchterungen, Drohungen, Beschlagnahmung von Ausweispapieren oder Einbehaltung von Löhnen in den Vordergrund gestellt. „Diese Verletzungen internationaler Vereinbarungen, die den Fischern schaden und sie menschenunwürdigen Bedingungen aussetzen“, so der Sprecher der Arbeitnehmerseite Flemming Smidt, „geschehen unter den wachsamen Augen der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Das ist für eine Union, die solche unmoralischen Praktiken außerhalb der EU-Gewässer verurteilt, völlig unannehmbar und unwürdig!“  (siehe Pressemitteilung).


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Ein Kodex über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Der Kodex über das Wohlbefinden am Arbeitsplatz, der am 28. April erlassen wurde, enthält alle Vorschriften zum Wohlbefinden der Arbeitnehmer (siehe Pressemitteilung).


Dänemark

  • Neuer Kollektivvertrag für den Finanzsektor: Die Sozialpartner des Finanzsektors haben einen neuen Kollektivvertrag geschlossen. Er gilt für drei Jahre und sieht eine allgemeine Erhöhung von 6 % über drei Jahre vor, eine Aufstockung der Mittel zur Unterstützung der Kompetenzentwicklung der Beschäftigten dieses Sektors, eine größere Flexibilität der Arbeitszeitregelungen für Unternehmen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen sowie die Einrichtung von fünf themenbezogenen Arbeitsgruppen, insbesondere zur Bewertung eines Arbeitszeitkontos (time-bank system), zur Arbeit auf Abruf/Rufbereitschaft sowie zur Gesundheit und Sicherheit von Versicherungsvertretern (siehe  Pressemitteilung von UNI Europa).


Irland

Mehr Transparenz beim Lohngefälle: Das am 11. Mai angenommene neue Regierungsprogramm sieht neue Maßnahmen zur Verringerung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen vor, so werden Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, an einer Lohnumfrage teilzunehmen, um die Unterschiede bei der Vergütung zwischen Männern und Frauen sichtbar zu machen.  Ein ähnliches System wurde Anfang des Jahres in Großbritannien für Unternehmen ab 250 Beschäftigten eingeführt. Ziel ist es, die Unternehmen zur Transparenz zu verpflichten, damit sie eine Ungleichbehandlung berichtigen. Als weiteres Ziel will die Regierung eine Frauenquote von 40 % in staatlichen Einrichtungen zu erzielen.


Italien

Neue Reform des Arbeitsmarkts: Am 10. Mai hat der Senat ein Gesetz zur Änderung bestimmter Beschäftigungsformen endgültig angenommen. Das Gesetz besteht aus zwei Teilen: Der erste, der als „Jobs Act“ der selbstständigen Tätigkeit vorgestellt wird, ändert den Status von Selbstständigen, wenn diese nicht als unabhängige Unternehmer tätig sind. Diese Arbeitnehmer profitieren von einem verbesserten Schutz (Entschädigung bei schwerer Krankheit, Anspruch auf Elternurlaub, Mutterschaftsgeld etc.), vor allem dann, wenn sie nur für einen Auftraggeber arbeiten. Des Weiteren wird die Definition eines quasi-selbstständigen Arbeitnehmers geändert, seine Aufgaben müssen fortan vertraglich festgelegt werden. Im zweiten Teil wird das „Smart Working“ als eine Arbeitsmethode eingeführt, die durch Nutzung moderner Technik gekennzeichnet und frei von spezifischen Sachzwängen in Bezug auf Arbeitszeit oder Arbeitsplatz ist. Die Arbeitsmodalitäten werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich festgelegt. Diese Arbeitnehmer profitieren vor allem von einem Recht auf Nichterreichbarkeit und einem Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen.


Luxemburg

  • Neue Gesetzgebung zur Reduzierung der Lohnungleichheit: Auf einer Pressekonferenz hat die Regierung den Teil „Arbeitsrecht“ des Gesetzes vom 15 Dezember 2016 vorgestellt, wonach ein Arbeitgeber mit einer Strafe von 251 bis 25.000 Euros belegt werden kann, wenn ein Unterschied bei der Vergütung nicht mehr durch objektive Gründe gerechtfertigt werden kann und auf geschlechtsspezifischen Aspekten beruht. Die Unternehmen werden aufgefordert, die Software Logib-Lux zu nutzen, um eventuelle Ursachen für unterschiedliche Löhne und Gehälter bei Männern und Frauen zu ermitteln.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Air France KLM: Der EBR der Air France KLM hat am 5. April eine ablehnende Stellungnahme zur geplanten Schließung der Basis der Transavia in München abgegeben. Diese Basis, die im März 2016 eröffnet wurde, soll laut einem Beschluss des Vorstands der Transavia vom 10. Februar nach „weniger als einem Jahr nach der Inbetriebnahme“ wieder geschlossen werden, wie der Betriebsrat hervorhebt. Letzterer „bedauert“ diese Entscheidung „zutiefst“ und „dass seine Stellungnahme zu einer bereits getroffenen Entscheidung erbeten wurde“, und die Empfehlungen, die der Betriebsrat abgeben könnte, „sowieso nicht berücksichtigt werden können“. Der EBR fordert von der Geschäftsleitung die Mitteilung, „wie der Sozialplan für die 108 Beschäftigten aussieht, die Ende Oktober 2017 ihren Arbeitsplatz verlieren“, und ist der Auffassung, dass Transavia NL „nicht alles getan hat, um die Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz verlieren, zu unterstützen“.


Europäische Gesellschaft

HelloFresh: Das 2011 gegründete deutsche Unternehmen HelloFresh, ein Lieferdienst für Lebensmittel nach Rezept, hat, nach Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer an der SE am 7. November 2016, die Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (SE) angenommen. Der EBR besteht aus drei Mitgliedern aus Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien. Übersteigt die Anzahl der Beschäftigten in einem Land 3000 Personen, wird ein weiteres Mitglied ernannt. Der SE-Betriebsrat tagt einmal im Jahr. Bei außergewöhnlichen Umständen kann eine Sitzung einberufen werden, die auch als Telefonkonferenz, per E-Mail oder mit sonstigen geeigneten Kommunikationsmitteln abgehalten werden kann. In der Vereinbarung wird jede Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat für die Zukunft ausgeschlossen, da es im Unternehmen zum Zeitpunkt der Umwandlung in die SE keine Mitbestimmung gab.



  • UBS : Die Geschäftsführung der Schweizer Bank UBS und ein besonderes Verhandlungsgremium aus Arbeitnehmervertretern der europäischen Zweigstellen haben am 11. August 2016 eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Europäischen Gesellschaft (SE) unterzeichnet. Der SE-Betriebsrat (SE-BR) besteht aus mindestens einem Vertreter für jedes Land, in dem mindestens 30 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der Betriebsrat hat 15 Mitglieder, von denen er ein Präsidium aus fünf Personen wählt, darunter den Vorsitzenden. Die Zahl der Präsidiumsmitglieder erhöht sich, wenn die Zahl der SE-Betriebsratsmitglieder steigt (bis auf 7 Mitglieder, wenn der SE-BR 16 bis 20 Mitglieder hat). Der SE-BR tagt mindestens zwei Mal jährlich und ist für transnationale Fragen zuständig, jedoch nur solche, die mehr als ein Land betreffen, was den Vorschriften der Richtlinie über die Beteiligung von Arbeitnehmern an der Europäischen Gesellschaft zu widersprechen scheint. Dennoch kann eine außerordentliche Sitzung des SE-BRs einberufen werden, wenn ein Vorhaben zwar nur ein Land betrifft, jedoch Auswirkungen auf mindestens 1 % der Konzernbelegschaft hat. Zudem können nach dieser Vereinbarung die Mitglieder des SE-BRs aus mindestens vier Ländern die Geschäftsleitung zu Vorhaben ansprechen, die nach Ansicht der SE-Betriebsratsmitglieder, eine außerordentliche Sitzung des Betriebsrats erforderlich macht.


Transnationale Verhandlungen

Schneider Electric: Die Unternehmensleitung von Schneider Electric (110.000 Beschäftigte) und der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe haben am 18. Mai eine Europäische Vereinbarung zur frühzeitigen Erkennung und Entwicklung von Kompetenzen und Beschäftigung unterzeichnet, die eine frühere, 2007 unterzeichnete Vereinbarung zu diesem Thema ersetzt. Mit der neuen Vereinbarung wird eine „Europäische Stelle zur Beobachtung von Beschäftigung und Berufen“ eingerichtet, um auf der Grundlage verschiedener sozialer Indikatoren „mittels einer sozialen Diagnostik einen Gesamtüberblick über die Entwicklung der Beschäftigung nach Umfang und Kompetenzen über mehrere Jahre zu erhalten“. Damit Beschäftigungsfähigkeit und Entwicklung von Kompetenzen sichergestellt werden, sieht die Vereinbarung insbesondere folgende Maßnahmen vor: Alle Beschäftigten haben Anspruch auf ein jährliches Gespräch über die berufliche Entwicklung. Ziel ist es, Bilanz zu ziehen und einen Karriereplan zusammen mit den Maßnahmen zu definieren, die den Arbeitnehmer auf seiner jetzigen oder künftigen beruflichen Position weiterbringen. Das Gespräch kann dazu führen, dass eine Weiterbildung oder berufliche Mobilität vorgeschlagen wird. Der Konzern „garantiert“ zudem „einen Zugang zur beruflichen Weiterbildung für alle“, und gewährt jedem Beschäftigten ein Recht auf mindestens sieben Stunden Weiterbildung pro Jahr. Das Unternehmen verpflichtet sich ferner, über externe Verfahren 42 % Frauen und 50 % junge Menschen einzustellen. Die Vereinbarung enthält einen Absatz über die Handhabung von Umstrukturierungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben, und nennt eine Reihe von Maßnahmen, die in allen Unternehmenseinheiten einzuhalten sind. Zur Förderung des sozialen Dialogs auf nationaler Ebene haben die unterzeichneten Parteien entschieden „in jedem Land, das Mitglied der Vereinbarung ist und noch keine Arbeitnehmervertretung hat, eine solche einzurichten“ (siehe Gemeinsame Presseerklärung von Schneider Electric und IndustriAll Europe).


Gewerkschaften

Orpea: Im Rahmen einer Initiative, Beschäftigte von multinationalen Unternehmen zu organisieren, die im Pflegesektor tätig sind (siehe Pressemitteilung), veranstaltete der europäische Gewerkschaftsverband EGÖD am 4. und 5. Mai in Brüssel ein Treffen der Arbeitnehmervertreter der französischen Orpea Gruppe (43.000 Beschäftigte), dem in Europa führenden Unternehmen im Pflegebereich. Ziel war der Aufbau einer gewerkschaftlichen Koordinierung (siehe Pressemitteilung).



  • Unilever: Nach einer im Januar 2016 angenommenen gemeinsamen Verpflichtung zur Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz hat die Unternehmensleitung von Unilever gemeinsam mit den unterzeichnenden Gewerkschaftsverbänden IUF und IndustriAll Global Union eine Broschüre (auf Englisch) herausgegeben, um an den Inhalt dieser Verpflichtung zu erinnern und das Bewusstsein der Führungskräfte und Gewerkschafter zu schärfen (siehe Pressemitteilung IUF).


4. Studien und Berichte

Veröffentlichung der länderspezifischen Empfehlungen : die Europäische Kommission legte am 22. Mai ihre länderspezifischen Empfehlungen für 2017 vor, in denen sie den Mitgliedstaaten wirtschaftliche Maßnahmen für die kommenden 12 bis 18 Monaten anrät (Pressemitteilung). Diese Empfehlungen stehen auf Englisch und in der jeweiligen Landessprache online zur Verfügung. Es handelt sich um ein wichtiges Dokument, das „den Ton“ des wirtschafts- und sozialpolitischen Steuerungsrahmens der EU vorgibt. Der Europäische Gewerkschaftsbund übt Kritik an der Kommission, hebt aber auch eine Reihe von positiven Entwicklungen im Vergleich zu früheren Jahren hervor (siehe Pressemitteilung). BusinessEurope hat keine Pressemitteilung dazu herausgegeben.

 

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Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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