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IR notes 76 – 24 Mai 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team:
Diese Ausgabe wurde erstellt bei Sylvain Nadalet und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR
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Notes Mit wenigen Klicks auf
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Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
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Editorial
Solidarität mit Manchester
Kurz vor Redaktionsschluss von IR Notes starben erneut Menschen in einem
der Mitgliedstaaten der Union bei einem Anschlag – dies wird schon fast
zur Gewohnheit. Aber diese Ereignisse rufen immer die gleiche Wut, die
gleiche Trauer hervor und lassen in uns den Ruf immer lauter werden, wie
notwendig es ist, „in Vielfalt geeint“ zu leben, wie es das Motto der
Europäischen Union beschwört. Die Europäische Kommission erläutert das
Motto so, „dass sich die Europäer in der EU zusammengeschlossen haben,
um sich gemeinsam für Frieden und Wohlstand einzusetzen, und dass
gleichzeitig die vielen verschiedenen europäischen Kulturen, Traditionen
und Sprachen den gesamten Kontinent bereichern“. Die IR Notes-Redaktion
verurteilt die Niederträchtigkeit dieser Anschläge aufs Schärfste und
spricht den vom Attentat in Manchester betroffenen Menschen sowie den
britischen IR Notes-Lesern ihr tiefstes Mitgefühl aus.
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Agenda
15.-16. Juni
Brüssel Rat
Beschäftigung und Soziales.
16.
Juni Paris
Konferenz des französischen Verbands AFDT zum Thema „Beitrag der
europäischen Verordnung über den Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr”.
29. Juni
Bourg-la-Reine
Fachtagung veranstaltet von Ires und ISST zu den „Reformen
des Arbeitsmarkts in Europa: Welche Leistung, welche Konvergenzen,
welche Logik?“.
3. Juli
Bordeaux
COMPTRASEC organisiert die interdisziplinäre und internationale
Sommeruniversität der Arbeit zum Thema „Gesundheit und Arbeit“.
4.
Juli Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur Rolle der
Euro-Betriebsräte bei der sozialen Verantwortung von multinationalen
Unternehmen und den Sorgfaltspflichten. Organisatoren: Astrees und IR
Share.
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IR
Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR
Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites
Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er
kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR
Share-Website abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Die
Kommission stellt die Weichen für eine nutzbringende Globalisierung
Nach ihrem am 1. März vorgestellten Weißbuch
zur Zukunft Europas und dem Reflexionspapier
über die soziale Dimension Europas vom 26. April hat die Europäische
Kommission nun am 10. Mai ihr Reflexionspapier:
Die Globalisierung meistern vorgelegt. Mit diesem Text soll „eine Diskussion
über die Frage angestoßen werden, wie die Europäische Union (EU) und ihre
Mitgliedstaaten den Globalisierungsprozess so gestalten können, dass künftige
Entwicklungen frühzeitig erkannt werden und den Europäerinnen und Europäern ein
besseres Leben ermöglicht wird.” Nach einem Plädoyer für die Vorteile der
Globalisierung in der EU und der Welt nennt die Kommission auch eine Reihe von
Herausforderungen: Unlautere Handelspraktiken von Drittländern, die
Wirtschaftszweige wie die Stahlindustrie oder den Schiffsbau geschwächt haben;
Weigerung, ausländischen Unternehmen im Gegenzug Zugang zum eigenen Markt zu
gewähren; Streichung zahlreicher Arbeitsplätze für gering qualifizierte
Arbeitnehmer, die Schwierigkeiten haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, vor
allem, wenn damit der Erwerb neuer Kompetenzen verbunden ist, oder auch die
Steueroptimierung, die es den Unternehmen ermöglicht, ihre Steuern in
Niedrigsteuerländern zu zahlen, und nicht in den Ländern, in denen sie produzieren.
Eine Strategie, durch die „den EU-Mitgliedstaaten Steuereinnahmen“ entgehen. „Dies
trägt zu Ungerechtigkeit bei und verstärkt den Eindruck, dass die globale
Integration nur großen Unternehmen und wohlhabenden Bürgern zugutekommt.“ Nach
Aufzählung der Herausforderungen weist die Kommission darauf hin, dass sich die
Globalisierung durch die Digitalisierung der Wirtschaft erheblich wandeln wird. Als
Antwort lehnt sie die Versuchung einer Abschottung ab: „Wenn wir unsere Grenzen
schließen, tun andere das Gleiche und alle wären Verlierer“ und stellt zwei
Maßnahmen in den Vordergrund: 1. Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit,
der Wirtschaftsdiplomatie und der „Instrumente zur Gewährleistung gleicher
Wettbewerbsbedingungen für alle“. 2. Stärkung der Widerstandsfähigkeit durch bessere
Verteilung der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf lange Sicht. Die
Sozialpolitik kommt dabei nicht zu kurz, und der Erfolg ist möglich, scheint die
Kommission sagen zu wollen und nennt die Länder, die in die richtige Richtung gehen:
„Durch eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung, wie in Finnland oder
Estland, erhalten die Bürgerinnen und Bürger jene Qualifikationen und die
Widerstandsfähigkeit, die sie brauchen, um sich erfolgreich anzupassen. Eine aktive
Arbeitsmarktpolitik und effektive Umverteilungspolitik sorgen für sozialen
Zusammenhalt und bekämpfen die soziale Ausgrenzung – so wie in Dänemark, Schweden
und anderen Ländern.“ „Die Bewältigung der Globalisierung beginnt also vor unserer
Haustür“, schlussfolgert die Kommission. „Europa muss im Einklang mit unseren
Grundsätzen der Solidarität und Nachhaltigkeit dafür sorgen, dass die Vorteile aus
der Globalisierung gerechter verteilt werden.“ Der Europäische Gewerkschaftsbund
begrüßt die Arbeit der Kommission, die „lange gebraucht hat“ um zu erkennen, dass
„die Globalisierung fair sein muss“ (siehe Pressemitteilung).
„Die Antwort auf die Globalisierung“, so EGB-Vorstandsmitglied Liina Carr, „sei
nicht die Schließung der Grenzen […], sondern vielmehr die Anwendung von
Vorschriften, die einen Wettlauf nach unten hin zu niedrigeren Gehältern, schlechten
Beschäftigungsbedingungen, Sozialdumping und Ausnutzung vermeiden und multinationale
Unternehmen daran hindern, Steuern zu hinterziehen und das Arbeitsrecht zu umgehen.“
Bei Vorlage des Dokuments im Europäischen Parlament verlangten die Abgeordneten
„einen besseren Schutz für die Industrie und die Arbeitnehmer in der EU und
forderten die Union auf, bei der Förderung des fairen Welthandels eine Führungsrolle
zu übernehmen“ (siehe Pressemitteilung).
Einige Abgeordnete forderten einen Aktionsplan „um einen sozialen Wettlauf nach
unten zu vermeiden“ und schlugen eine gerechtere Verteilung der Vorteile der
Globalisierung unter den Bürgern durch die Mitgliedstaaten vor.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
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Sektoraler
sozialer Dialog
- Die Sozialpartner im Fischereisektor gehen
gegen Zwangsarbeit vor: Die europäischen Sozialpartner
im Seefischereisektor (ETF, Cogeca, und Europêche) unterzeichneten am 10. Mai
eine Entschließung, in der
sie die EU dazu auffordern, ihre Verantwortung zu übernehmen und
Zwangsarbeitspraktiken gegen Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb der EU in
EU-Gewässern zu unterbinden. In den von der Internationalen
Transportarbeiter-Föderation (ITF) durchgeführten Untersuchungen wurden
strafbare Handlungen wie Einschüchterungen, Drohungen, Beschlagnahmung von
Ausweispapieren oder Einbehaltung von Löhnen in den Vordergrund gestellt. „Diese
Verletzungen internationaler Vereinbarungen, die den Fischern schaden und sie
menschenunwürdigen Bedingungen aussetzen“, so der Sprecher der Arbeitnehmerseite
Flemming Smidt, „geschehen unter den wachsamen Augen der EU und ihrer
Mitgliedstaaten. Das ist für eine Union, die solche unmoralischen Praktiken
außerhalb der EU-Gewässer verurteilt, völlig unannehmbar und unwürdig!“ (siehe
Pressemitteilung).
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Ein Kodex über das Wohlbefinden am
Arbeitsplatz: Der Kodex über das Wohlbefinden am
Arbeitsplatz, der am 28. April erlassen wurde, enthält alle Vorschriften zum
Wohlbefinden der Arbeitnehmer (siehe Pressemitteilung).
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Dänemark
- Neuer Kollektivvertrag für den
Finanzsektor: Die Sozialpartner des Finanzsektors haben
einen neuen Kollektivvertrag geschlossen. Er gilt für drei Jahre und sieht eine
allgemeine Erhöhung von 6 % über drei Jahre vor, eine Aufstockung der Mittel zur
Unterstützung der Kompetenzentwicklung der Beschäftigten dieses Sektors, eine
größere Flexibilität der Arbeitszeitregelungen für Unternehmen im Rahmen von
Betriebsvereinbarungen sowie die Einrichtung von fünf themenbezogenen
Arbeitsgruppen, insbesondere zur Bewertung eines Arbeitszeitkontos (time-bank
system), zur Arbeit auf Abruf/Rufbereitschaft sowie zur Gesundheit und
Sicherheit von Versicherungsvertretern (siehe Pressemitteilung
von UNI Europa).
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Irland
Mehr Transparenz beim
Lohngefälle: Das am 11. Mai angenommene neue
Regierungsprogramm sieht neue Maßnahmen zur Verringerung des Lohngefälles
zwischen Männern und Frauen vor, so werden Unternehmen ab 50 Beschäftigten
verpflichtet, an einer Lohnumfrage teilzunehmen, um die Unterschiede bei der
Vergütung zwischen Männern und Frauen sichtbar zu machen. Ein ähnliches System
wurde Anfang des Jahres in Großbritannien für Unternehmen ab 250 Beschäftigten
eingeführt. Ziel ist es, die Unternehmen zur Transparenz zu verpflichten, damit sie
eine Ungleichbehandlung berichtigen. Als weiteres Ziel will die Regierung eine
Frauenquote von 40 % in staatlichen Einrichtungen zu erzielen.
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Italien
Neue Reform des Arbeitsmarkts:
Am 10. Mai hat der Senat ein Gesetz
zur Änderung bestimmter Beschäftigungsformen endgültig angenommen. Das Gesetz
besteht aus zwei Teilen: Der erste, der als „Jobs Act“ der selbstständigen Tätigkeit
vorgestellt wird, ändert den Status von Selbstständigen, wenn diese nicht als
unabhängige Unternehmer tätig sind. Diese Arbeitnehmer profitieren von einem
verbesserten Schutz (Entschädigung bei schwerer Krankheit, Anspruch auf
Elternurlaub, Mutterschaftsgeld etc.), vor allem dann, wenn sie nur für einen
Auftraggeber arbeiten. Des Weiteren wird die Definition eines quasi-selbstständigen
Arbeitnehmers geändert, seine Aufgaben müssen fortan vertraglich festgelegt werden.
Im zweiten Teil wird das „Smart Working“ als eine Arbeitsmethode eingeführt, die
durch Nutzung moderner Technik gekennzeichnet und frei von spezifischen Sachzwängen
in Bezug auf Arbeitszeit oder Arbeitsplatz ist. Die Arbeitsmodalitäten werden
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich festgelegt. Diese Arbeitnehmer
profitieren vor allem von einem Recht auf Nichterreichbarkeit und einem
Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen.
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Luxemburg
- Neue Gesetzgebung zur Reduzierung der
Lohnungleichheit: Auf einer Pressekonferenz
hat die Regierung den Teil „Arbeitsrecht“ des Gesetzes
vom 15 Dezember 2016 vorgestellt, wonach ein Arbeitgeber mit einer
Strafe von 251 bis 25.000 Euros belegt werden kann, wenn ein Unterschied bei der
Vergütung nicht mehr durch objektive Gründe gerechtfertigt werden kann und auf
geschlechtsspezifischen Aspekten beruht. Die Unternehmen werden aufgefordert,
die Software Logib-Lux zu nutzen, um eventuelle Ursachen für unterschiedliche
Löhne und Gehälter bei Männern und Frauen zu ermitteln.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Air France KLM: Der EBR der Air
France KLM hat am 5. April eine ablehnende Stellungnahme zur
geplanten Schließung der Basis der Transavia in München abgegeben. Diese Basis, die
im März 2016 eröffnet wurde, soll laut einem Beschluss des Vorstands der Transavia
vom 10. Februar nach „weniger als einem Jahr nach der Inbetriebnahme“ wieder
geschlossen werden, wie der Betriebsrat hervorhebt. Letzterer „bedauert“ diese
Entscheidung „zutiefst“ und „dass seine Stellungnahme zu einer bereits getroffenen
Entscheidung erbeten wurde“, und die Empfehlungen, die der Betriebsrat abgeben
könnte, „sowieso nicht berücksichtigt werden können“. Der EBR fordert von der
Geschäftsleitung die Mitteilung, „wie der Sozialplan für die 108 Beschäftigten
aussieht, die Ende Oktober 2017 ihren Arbeitsplatz verlieren“, und ist der
Auffassung, dass Transavia NL „nicht alles getan hat, um die Beschäftigten, die
ihren Arbeitsplatz verlieren, zu unterstützen“.
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Europäische
Gesellschaft
HelloFresh: Das 2011 gegründete
deutsche Unternehmen HelloFresh, ein Lieferdienst für Lebensmittel nach Rezept, hat,
nach Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Beteiligung
der Arbeitnehmer an der SE am 7. November 2016, die Rechtsform einer
Europäischen Gesellschaft (SE) angenommen. Der EBR besteht aus drei Mitgliedern aus
Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien. Übersteigt die Anzahl der
Beschäftigten in einem Land 3000 Personen, wird ein weiteres Mitglied ernannt. Der
SE-Betriebsrat tagt einmal im Jahr. Bei außergewöhnlichen Umständen kann eine
Sitzung einberufen werden, die auch als Telefonkonferenz, per E-Mail oder mit
sonstigen geeigneten Kommunikationsmitteln abgehalten werden kann. In der
Vereinbarung wird jede Beteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat für die Zukunft
ausgeschlossen, da es im Unternehmen zum Zeitpunkt der Umwandlung in die SE keine
Mitbestimmung gab.
- UBS : Die Geschäftsführung
der Schweizer Bank UBS und ein besonderes Verhandlungsgremium aus
Arbeitnehmervertretern der europäischen Zweigstellen haben am 11. August 2016
eine Vereinbarung über die
Beteiligung der Arbeitnehmer an der Europäischen Gesellschaft
(SE) unterzeichnet. Der SE-Betriebsrat (SE-BR) besteht aus mindestens einem
Vertreter für jedes Land, in dem mindestens 30 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Der Betriebsrat hat 15 Mitglieder, von denen er ein Präsidium aus fünf Personen
wählt, darunter den Vorsitzenden. Die Zahl der Präsidiumsmitglieder erhöht sich,
wenn die Zahl der SE-Betriebsratsmitglieder steigt (bis auf 7 Mitglieder, wenn
der SE-BR 16 bis 20 Mitglieder hat). Der SE-BR tagt mindestens zwei Mal jährlich
und ist für transnationale Fragen zuständig, jedoch nur solche, die mehr als ein
Land betreffen, was den Vorschriften der Richtlinie über die Beteiligung von
Arbeitnehmern an der Europäischen Gesellschaft zu widersprechen scheint. Dennoch
kann eine außerordentliche Sitzung des SE-BRs einberufen werden, wenn ein
Vorhaben zwar nur ein Land betrifft, jedoch Auswirkungen auf mindestens 1 % der
Konzernbelegschaft hat. Zudem können nach dieser Vereinbarung die Mitglieder des
SE-BRs aus mindestens vier Ländern die Geschäftsleitung zu Vorhaben ansprechen,
die nach Ansicht der SE-Betriebsratsmitglieder, eine außerordentliche Sitzung
des Betriebsrats erforderlich macht.
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Transnationale Verhandlungen
Schneider Electric: Die
Unternehmensleitung von Schneider Electric (110.000 Beschäftigte) und der
europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe haben am 18. Mai eine Europäische
Vereinbarung zur frühzeitigen Erkennung und Entwicklung von Kompetenzen und
Beschäftigung unterzeichnet, die eine frühere,
2007 unterzeichnete Vereinbarung zu diesem Thema ersetzt. Mit der neuen Vereinbarung
wird eine „Europäische Stelle zur Beobachtung von Beschäftigung und Berufen“
eingerichtet, um auf der Grundlage verschiedener sozialer Indikatoren „mittels einer
sozialen Diagnostik einen Gesamtüberblick über die Entwicklung der Beschäftigung
nach Umfang und Kompetenzen über mehrere Jahre zu erhalten“. Damit
Beschäftigungsfähigkeit und Entwicklung von Kompetenzen sichergestellt werden, sieht
die Vereinbarung insbesondere folgende Maßnahmen vor: Alle Beschäftigten haben
Anspruch auf ein jährliches Gespräch über die berufliche Entwicklung. Ziel ist es,
Bilanz zu ziehen und einen Karriereplan zusammen mit den Maßnahmen zu definieren,
die den Arbeitnehmer auf seiner jetzigen oder künftigen beruflichen Position
weiterbringen. Das Gespräch kann dazu führen, dass eine Weiterbildung oder
berufliche Mobilität vorgeschlagen wird. Der Konzern „garantiert“ zudem „einen
Zugang zur beruflichen Weiterbildung für alle“, und gewährt jedem Beschäftigten ein
Recht auf mindestens sieben Stunden Weiterbildung pro Jahr. Das Unternehmen
verpflichtet sich ferner, über externe Verfahren 42 % Frauen und 50 % junge Menschen
einzustellen. Die Vereinbarung enthält einen Absatz über die Handhabung von
Umstrukturierungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigung haben, und nennt eine
Reihe von Maßnahmen, die in allen Unternehmenseinheiten einzuhalten sind. Zur
Förderung des sozialen Dialogs auf nationaler Ebene haben die unterzeichneten
Parteien entschieden „in jedem Land, das Mitglied der Vereinbarung ist und noch
keine Arbeitnehmervertretung hat, eine solche einzurichten“ (siehe Gemeinsame
Presseerklärung von Schneider Electric und IndustriAll Europe).
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Gewerkschaften
Orpea: Im Rahmen einer
Initiative, Beschäftigte von multinationalen Unternehmen zu organisieren, die im
Pflegesektor tätig sind (siehe Pressemitteilung),
veranstaltete der europäische Gewerkschaftsverband EGÖD am 4. und 5. Mai in Brüssel
ein Treffen der Arbeitnehmervertreter der französischen Orpea Gruppe (43.000
Beschäftigte), dem in Europa führenden Unternehmen im Pflegebereich. Ziel war der
Aufbau einer gewerkschaftlichen Koordinierung (siehe Pressemitteilung).
- Unilever: Nach einer im
Januar 2016 angenommenen gemeinsamen
Verpflichtung zur Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz hat die
Unternehmensleitung von Unilever gemeinsam mit den unterzeichnenden
Gewerkschaftsverbänden IUF und IndustriAll Global Union eine Broschüre
(auf Englisch) herausgegeben, um an den Inhalt dieser Verpflichtung zu erinnern
und das Bewusstsein der Führungskräfte und Gewerkschafter zu schärfen (siehe Pressemitteilung IUF).
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4. Studien
und Berichte
Veröffentlichung der länderspezifischen
Empfehlungen : die Europäische Kommission legte am 22. Mai
ihre länderspezifischen Empfehlungen für 2017 vor, in denen sie den Mitgliedstaaten
wirtschaftliche Maßnahmen für die kommenden 12 bis 18 Monaten anrät (Pressemitteilung).
Diese Empfehlungen
stehen auf Englisch und in der jeweiligen Landessprache online zur Verfügung. Es
handelt sich um ein wichtiges Dokument, das „den Ton“ des wirtschafts- und
sozialpolitischen Steuerungsrahmens der EU vorgibt. Der Europäische
Gewerkschaftsbund übt Kritik an der Kommission, hebt aber auch eine Reihe von
positiven Entwicklungen im Vergleich zu früheren Jahren hervor (siehe Pressemitteilung).
BusinessEurope hat keine Pressemitteilung dazu herausgegeben.
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