IR Notes

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IR Notes 80 – Überarbeitung der Karzinogen-Richtlinie bewältigt ersten Schritt

  IR Notes 80 – 19 Juli 2017
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Alain Lefebvre, Christer Thornqvist und Frédéric Turlan.
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  An unsere Leserinnen und Leser
IR Notes geht in die Sommerpause!

Das Team meldet sich am 13. September mit IR Notes 81 wieder zurück. Wir wünschen Ihnen allen eine schöne und erholsame Urlaubszeit. Vergessen wir nicht, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub dem Europäischen Gerichtshof zufolge „ein bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft ist“.  Aber auch während unserer Redaktionspause stehen wir Ihnen zur Verfügung (contact@irshare.eu – + 33 (0) 6 81 41 53 95). Falls Ihre Arbeitsbelastung jetzt im Sommer etwas weniger wird, freuen wir uns über Ihre Vorschläge und Ratschläge, über Ihre Kritik und auch über Ideen zur Weiterentwicklung von IR Notes. Schicken Sie uns eine Nachricht auf frederic.t@irshare.eu, wir nehmen uns gerne die Zeit für einen Austausch, vielleicht auch per Skype, damit IR Notes Ihren Anforderungen so weit wie möglich entspricht.


Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub!

 
  Interview
Peter Scherrer, stellvertretender Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes

Seit der Präsentation der europäischen Säule sozialer Rechte scheinen die europäischen Sozialpartner keine Eile zu haben, die offenen Baustellen der Europäischen Kommission anzugehen: den Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die Aufforderung, für alle Beschäftigten den Zugang zu Sozialversicherungssystemen auszuhandeln oder die Überarbeitung der Nachweisrichtlinie (schriftlicher Arbeitsvertrag, der dem Arbeitnehmer auszuhändigen ist). Was ist da los?
Der europäische soziale Dialog auf branchenübergreifender Ebene befindet sich tatsächlich in „schwerer See“. Seit der
geradezu feindseligen Haltung von BusinessEurope ab dem 26. April, dem Tag der Präsentation der europäischen Säule sozialer Rechte, stellt sich die Zusammenarbeit mit BusinessEurope  als äußerst schwierig dar. Zum Beispiel: die Gewerkschaften wollten schon vor über einem Jahr Verhandlungen über eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. BusinessEurope und UEAPME lehnten strikt ab. Sie gaben damit die Verantwortung der Sozialpartner, dieses wichtige Thema selbst zu adressieren, freiwillig an die Kommission.


Bereitet Ihnen dieses Verhalten Sorge?
Ja, es ist besorgniserregend für den sozialen Dialog auf europäischer Ebene, denn die Zeit drängt. Ab Herbst 2018 wird die Europäische Kommission keine wichtigen Initiativen mehr ergreifen können, da im Mai/Juni 2019 Europawahlen stattfinden, das Mandat der Kommission läuft in 2019 aus, ebenso wie die Amtszeit von Jean-Claude Juncker, der kein zweites Mal antritt. Aber, es ist dringend erforderlich, in den o.g Punkten weiterzukommen, weshalb wir die Kommission aufrufen, ihre Arbeit zielstrebig und zügig fortzuführen. Offensichtlich können wir als Sozialpartner aufgrund der ablehnenden Haltung von BusinessEurope und UEAPME nicht liefern. Die Blockadehaltung der beiden Arbeitgeberverbände ist unverantwortlich.


Ist die von der Kommission versprochene Wiederbelebung des sozialen Dialogs fehlgeschlagen?
Es wäre verfrüht, das zu behaupten. Aber, vor der Vereinbarung zum demographischen Wandel (active ageing agreement, März 2017) gab es einen Stillstand seit 2010. Wenn die Glaubwürdigkeit des sozialen Dialoges wiederhergestellt werden soll, brauchen wir deutlich mehr verbindliche und bindende Vereinbarungen der Sozialpartner. Dazu erkennen wir gegenwärtig bei den Arbeitgebern keinen Willen. Den Luxus völlig unverbindlicher „Sondierungsgespräche“ können wir uns bei den drängenden sozialen Problemen nicht erlauben. Unser aktuelles gemeinsames Arbeitsprogramm läuft Ende 2017 aus. Der EGB ist bereit, Verantwortung zu übernehmen und ab 2018 ein neues ambitioniertes Arbeitsprogramm aufzulegen. Die Sozialpartner haben sich in ihrer ersten trilateralen Erklärung (die im Juni 2016 mit dem Rat und der Kommission unterzeichnet wurde) verpflichtet, das Instrument des Sozialdialoges für ein soziales und wirtschaftlich erfolgreiches Europa zu nutzen. Die Arbeitgeber müssen jetzt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber Europa gerecht werden.

 
  Agenda

30.-31. August
Brüssel
Sitzung des parlamentarischen Ausschusses Beschäftigung und soziale Angelegenheiten


31. August – 1. September
Edinburgh
44. Treffen des Instituts der sozialen Sicherung in Europa IPSE zum Thema „l’Europe autrement, de nouveaux espaces pour la protection sociale?“(Ein anderes Europa, neuer Raum für soziale Sicherung?).


7.-8. September
Warschau

Die Konferenz über Arbeitsbeziehungen in Europa „Industrial Relations in Europe Conference 2017“ wird von der Universität von Warschau, der Wirtschaftsuniversität von Warschau und der Polnischen Gesellschaft für Soziologie ausgerichtet. Thema der diesjährigen Konferenz: „Industrial Relations in Europe: Between Core and Peripheries“ (Arbeitsbeziehungen in Europa: Zwischen Kern und Peripherie)


11.-14. September
Straßburg
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments


13. September
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte zur Rolle der Euro-Betriebsräte bei der sozialen Verantwortung multinationaler Unternehmen und den Sorgfaltspflichten. Organisatoren: Astrees und IR Share.
Tel.: 06 81 41 53 95.


13.-14. September
Tallinn
Von der estnischen EU-Ratspräsidentschaft organisierte Konferenz zum Thema „Zukunft der Arbeit: Informationstechnik ‘e-einfach’ gestalten“ mit Marianne Thyssen, Guy Ryder und Vertretern des Europäischen Parlaments, der OECD sowie der Sozialpartner.


20.–22. September
Prag
12. Europäischer regionaler Kongress der Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit in Zusammenarbeit mit der tschechischen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit.


23. Oktober
Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik


9.-10. November
Frankfurt am Main
EBR/SE-BR-Forum, organisiert von der IG Metall.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Überarbeitung der Karzinogen-Richtlinie bewältigt ersten Schritt

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 11. Juli über einen Vorschlag zur Festlegung neuer oder strengerer Expositionsgrenzwerte am Arbeitsplatz geeinigt (siehe Pressemitteilung des Rats). Damit wurde der Kompromiss zwischen Parlament und Rat vom 28. Juni gebilligt und der erste Schritt der Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit vollzogen. Die Überprüfung, die in Schritten erfolgt, wurde im Mai 2016 von der Kommission mit dem Vorschlag eingeleitet, den in der Richtlinie von 2004 geforderten Schutz vor drei Substanzen auf 11 Substanzen auszuweiten (siehe IR Notes 54). Ein vom Parlament gesicherter Kompromiss sieht vor, dass die Kommission u. a. die Möglichkeit prüfen muss, fortpflanzungsgefährdende Stoffe spätestens vor Ende des ersten Quartals 2019 in den Geltungsbereich der Richtlinie einzubeziehen und gegebenenfalls einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Für Chrom VI sieht die Einigung zunächst einen Expositionsgrenzwert von 0,010 mg/m³ für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie vor; nach Ablauf dieser Frist wird ein Grenzwert von 0,005 mg/m³ angewandt. Für den Hartholzstaub liegt der Expositionsgrenzwert in den ersten fünf Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie bei 3 mg/m³, danach bei 2 mg/m³. Neben diesen Fortschritten enttäuscht die Einigung aber in Bezug auf den Quarzfeinstaub, denn hier heißt es lediglich, dass die Kommission zusage, im Rahmen der nächsten Bewertung der Umsetzung der Richtlinie zu prüfen, ob eine Änderung des Grenzwerts für Quarzfeinstaub erforderlich sei. Der Grenzwert bleibt also bei den von der Kommission und der Industrie vorgeschlagenen 100 Mikrogramm, anstelle der 50 Mikrogramm mit einer Übergangszeit von 10 Jahren, die vom Parlament gefordert wurden.
Ein zweiter Text über weitere fünf Substanzen wird zurzeit vom Europäischen Parlament geprüft und soll im Herbst angenommen werden (siehe IR Notes 67, Schlagzeilen). Wie sich am 13. Juli bei der öffentlichen Anhörung im Parlament abzeichnete, gehört die Exposition gegenüber Abgasen von Dieselmotoren, denen der Folgenabschätzung der Kommission zufolge über 3 Millionen Arbeitnehmer ausgesetzt sind, zu den Knackpunkten der Diskussionen. Die Kommission schätzt diese Abgase als gefährlich ein, aber nur solche von älteren Motoren, während die der neueren Motoren keine Gefährdung darstellen sollen. Eine Einschätzung, die mehrere Mitgliedstaaten und auch das Europäische Gewerkschaftsinstitut heftig kritisieren. Der Hauptberichterstatter im Parlament ist Claude Rolin (EVP). Sein Bericht ist für den 17. Oktober vorgesehen, die Abstimmung im Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten erfolgt im Januar 2018.
Die Kommission hat schließlich mit den Vorbereitungen für die Festlegung weiterer Substanzen begonnen. Ein Vorschlag wird zu Beginn des kommenden Jahres vorgestellt. Dieser Text wird jedoch weniger als zehn Substanzen erfassen, d. h. die Kommission wird ihre Zusage nicht einhalten können, den Schutz der Arbeitnehmer bis Ende 2016 auf 25 Substanzen und bis Ende 2020 auf 50 Substanzen zu erweitern.


> Blitzlicht: Der Europäische Gerichtshof hat in einem am 18. Juli erlassenen Urteil entschieden, dass das deutsche Mitbestimmungsrecht die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht gefährdet und mit EU-Recht kompatibel ist, wie dies der Generalanwalt bereits betonte (EuGH, Schlussantr. 4. Mai 2017, Rs C-566/15 und IR Notes 65 und IR Notes 60, Interview) (siehe Pressemitteilung des Gerichts und Reaktion des Europäischen Gewerkschaftsbunds).


1. Europäische Union
Rechtsprechung

Piloten dürfen auch nach Vollendung ihres 65. Lebensjahres noch eingesetzt werden, aber keine Fluggäste mehr befördern: Ein Lufthansa-Pilot protestierte gegen die Regelung, das Alter von Piloten für den gewerblichen Luftverkehr auf 65 Jahre zu begrenzen und war der Meinung, dass er in den verbleibenden zwei Monaten seines Arbeitsvertrags noch als Ausbilder, Prüfer oder bei Überführungsflügen hätte eingesetzt werden können. Der Gerichtshof bestätigte die Altersgrenze von 65 Jahren zur Durchführung von gewerblichen Flügen (EuGH, 21.März 2017, Rs C-190/16, Werner Fries). Er befand, das „Maßnahmen, die auf die Vermeidung von Flugzeugunglücken durch Kontrolle der Tauglichkeit und körperlichen Fähigkeiten der Piloten abzielen, damit menschliche Schwächen nicht zur Ursache derartiger Unfälle werden, unbestreitbar Maßnahmen darstellen, die geeignet sind, die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten“. Es sei „unbestreitbar“, dass die körperlichen Fähigkeiten mit dem Alter abnähmen. So sind die Bestimmungen geeignet, „die verfolgte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung zu erreichen“, „da mit ihnen ausgeschlossen werden kann, dass ein Abnehmen dieser körperlichen Fähigkeiten nach dem 65. Lebensjahr zur Unfallursache wird“. Der Gerichtshof betont jedoch, dass diese Altersgrenze „auch nicht notwendigerweise mit sich [bringt], dass das Arbeitsverhältnis eines Beschäftigten beendet werden müsste, weil dieser das Alter von 65 Jahren erreicht hat“. Das Verbot bezieht sich ferner nur auf den Begriff des „gewerblichen Luftverkehrs“, der „als die entgeltliche Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post definiert“ wird. Der Gerichtshof stellt folglich fest, „dass weder Leer- noch Überführungsflüge noch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbildung und Prüfung von Piloten“ unter diesen Begriff fallen. Der Pilot hatte daher einen rechtmäßigen Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihn für die beiden letzten Monate weiterhin als Pilot, wenn auch außerhalb des gewerblichen Luftverkehrs beschäftigte.



  • Europarat kritisiert Sparmaßnahmen in Griechenland: Der Europäische Ausschuss für Soziale Rechte (ESCR), das wichtigste Kontrollorgan für die Einhaltung der Europäischen Sozialcharta (Anm. d. Red.: Das Abkommen wurde vom Europarat und nicht von der Europäischen Union initiiert), erklärte in einer Entscheidung vom 5. Juli mehrere Maßnahmen der griechischen Regierung  zur Eindämmung der griechischen Wirtschafts- und Haushaltskrise als nicht konform mit der Europäischen Sozialcharta. Der ESCR äußerte sich zu einer vom Allgemeinen Gewerkschaftsbund Griechenlands (GSEE) eingereichten und vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) unterstützten Beschwerde und stellte eine Reihe von Verstößen gegen die Europäische Sozialcharta fest. Der Ausschuss weist zunächst jegliche Argumentation der griechischen Regierung zurück, die Abweichungen von den sozialen Rechten auf der Grundlage von Art. 30 der Charta „in Kriegszeiten oder bei einem anderen öffentlichen Notstand“ rechtfertigte. Der Ausschuss prüfte zunächst mehrere Verstöße und stellte vor allem fest, dass die Situation der Beschäftigten aufgrund der genehmigten zu langen wöchentlichen Arbeitszeiten und fehlenden ausreichenden Garantien gegen Art. 2 § 1 der Charta verstoße. Der Ausschuss stellte ebenso fest, dass „der Bruttomindestlohn, einschließlich Prämien, ca. 46 % des Brutto-Durchschnittslohns entspricht, und der verminderte Mindestlohn für Beschäftigte unter 25 Jahren nur ca. 41 % des Brutto-Durchschnittslohns beträgt, was sehr weit unter den vom Ausschuss festgelegten Schwellenwerten liegt“. „Der Mindestlohn für Beschäftigte unter 25 Jahren ist übertrieben stark gekürzt und stellt eine altersbedingte Diskriminierung dar“, urteilte der Ausschuss (siehe auch Pressemitteilung des EGB). Auf dieser Grundlage fordert das Ministerkomitee des Europarats in seiner Resolution Griechenland auf, Informationen über die getroffenen und geplanten Maßnahmen vorzulegen und die Lage in Übereinstimmung mit der Sozialcharta zu bringen.


2. Mitgliedstaaten
Belgien

  • Maßnahmen gegen Sozialdumping: Der Ministerrat hat am 30. Juni Leitlinien, eine Charta und ein Rundschreiben gegen Sozialdumping bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen genehmigt (siehe Mitteilung).


Frankreich

Betriebsvereinbarung kann einen Urlaubstag nur für Frauen vorsehen: Das Kassationsgericht hat am 12. Juli einen Beschluss erlassen, laut dem „ein halber Tag Urlaub allein für Arbeitnehmerinnen“ anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März „zulässig ist“, „da diese Maßnahme auf die Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen abzielt durch Beseitigung der tatsächlich bestehenden Ungleichheiten, die die Chancen der Frauen beeinträchtigten“ (siehe Erläuterungen des Gerichts).


Kroatien

  • Verzögerung bei der Umsetzung der Entsenderichtlinie: Die Europäische Kommission hat Kroatien am 13. Juli vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil es die EU-Vorschriften zur Durchsetzung der Richtlinie 2014/67/UE nicht in nationales Recht umgesetzt hat (siehe Pressemitteilung).


Litauen

  • Verabschiedung eines neuen Arbeitsgesetzbuches: Die Präsidentin der Republik Litauen Dalia Grybauskaite hat am 14. Juni ein neues Arbeitsgesetzbuch genehmigt, das den Arbeitsmarkt flexibler gestalten und Investoren anziehen soll.  Die Verkündung dieses neuen Arbeitsrechts, das von einer trilateralen Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurde, beendet ein langes Verfahren. Im Juni 2016 hatte das Parlament zunächst zugunsten eines ersten, liberaleren Gesetzbuches gestimmt, gegen das die Präsidentin jedoch ihr Veto eingelegt hatte. Das neue Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten.


Polen

  • Mehr Mindestlohn: Die Regierung hat dem Dialog-Ausschuss ihren Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns für 2018 vorgelegt. Er soll demzufolge von derzeit brutto 2.000 PLN (474€) auf brutto 2.080 PLN (493€) pro Monat (+4 %) erhöht werden, während der Mindeststundensatz von brutto 13 (3,08€) auf brutto 13,50 PLN (3,20€) steigen soll. Bis jetzt haben es die Sozialpartner allerdings noch nicht geschafft, dazu eine gemeinsame Position zu finden. Wenn diese Meinungsverschiedenheit andauert, kann die Regierung die Beratungen beenden und ihren Vorschlag durchsetzen.


Schweden

Wilder Streik bei der Müllabfuhr: Zum ersten Mal seit zwanzig Jahren sorgt ein wilder Streik für Schlagzeilen. Am 5. Juli begannen etwa fünfzig Müllarbeiter des privaten Unternehmens Reno Norden einen wilden Streik, dem ca. hundert Kollegen beigetreten sind. Die Beschäftigten protestieren gegen eine neue Form der Vergütung, die einen geringeren Monatslohn zur Folge hat, sowie gegen eine neue Organisation der Arbeit, wonach die Müllwerker auf andere Weise Zugang zu den Mülltonnen erhalten und somit nicht mehr von ihrer Berufserfahrung profitieren und leichter durch neue Mitarbeiter ersetzt werden können. Der Streik verletzt den geltenden Tarifvertrag und wird daher von der Transportarbeitergewerkschaft nicht unterstützt. Am 14. Juli hat auch das Arbeitsgericht den Streik für illegal erklärt. Obwohl der Streik nicht offiziell genehmigt ist, haben mehrere Müllarbeiter von anderen Unternehmen Solidaritätsstreiks organisiert. 65 Müllarbeiter, die sich am 12. Juli vor Gericht verantworten mussten, beschlossen, ihre Arbeit bei Reno Norden zu kündigen. Bis heute ist noch keine Lösung in diesem Konflikt abzusehen, und in Stockholm stapelt sich der Müll.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Axa: Die Plenarsitzung des EBR der AXA Gruppe fand am 14. Juni in Warschau statt. Die Unternehmensleitung präsentierte ein Vorhaben, die Gruppe im Zusammenhang mit der Digitalisierung und Dezentralisierung umzuwandeln. Das Sitzungsprotokoll nennt die Folgen für die Beschäftigung und den Zeitplan für das Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren, um das Vorhaben im Laufe des Jahres 2018 umzusetzen.

  • Deutsche Bahn: Im Vorfeld der EBR-Sitzung vom 27. – 30. März kamen der EBR und der Konzernbetriebsrat der Deutschen Bahn AG erstmalig zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Themen waren insbesondere die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt sowie die Arbeitsbedingungen in Deutschland und Europa. Man war sich einig, den Informationsaustausch fortzuführen und die Zusammenarbeit zwischen dem EBR und dem KBR auszubauen (siehe Mitteilung).


Transnationale Vereinbarungen

Sodexo: Die Unternehmensgruppe Sodexo (425.000 Beschäftigte), die Dienstleistungen im unternehmerischen und privaten Bereich anbietet, unterzeichnete am 21. Juni gemeinsam mit der internationalen Gewerkschaft der Nahrungsmittelarbeiter IUF eine internationale Vereinbarung zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, die an den internationalen Rahmenvertrag vom Dezember 2011 anknüpft (siehe Pressemitteilungen von IUF und Sodexo). Es ist die dritte Vereinbarung dieser Art, die IUF unterzeichnet – nach der Vereinbarung 2013 mit Chiquita und mit Unilever 2016 (siehe IR Notes 47). Die Vereinbarung enthält eine Liste von Verhaltensweisen, die eine sexuelle Belästigung darstellen, und präzisiert, dass es auch „erschwerende Umstände“ geben kann, und zwar wenn es zu Belästigungen kommt „in Situationen, in denen sie als Voraussetzung für eine Anstellung oder als Bedingung, um einen Arbeitsplatz zu behalten gelten und als Faktor, der die Arbeitsbedingungen und/oder Karriereentwicklung beeinflusst“. Die Vereinbarung gibt Verfahren zur Prävention und Bekämpfung sexueller Belästigung vor, gegen die die Unterzeichner eine „Null-Toleranz“-Linie fahren. Sodexo engagiert sich ebenfalls, nicht nur für ihre eigenen Beschäftigten, sondern auch für ihre Subunternehmer und Lieferanten eine Klausel gegen sexuelle Belästigung in ihren Verhaltenskodex für Lieferanten aufzunehmen.



  • EDF: Die Mitglieder des globalen Dialog-Ausschusses für soziale Verantwortung (CDRS), der im Rahmen der mit IndustriAll Global Union unterzeichneten CSR-Vereinbarung der EDF-Gruppe eingerichtet wurde, haben eine Erklärung (auf Französisch) veröffentlicht, um klar und deutlich gegen die Haltung der Geschäftsführung der belgischen EDF-Tochter Luminus zu protestieren, „die 14 Personen unter Verletzung belgischen Rechts entlassen hat“ (siehe Pressemitteilung von IndustriAll).

  • Inditex: Im Rahmen der Umsetzung der internationalen Rahmenvereinbarung mit Inditex haben sich die Mitgliedunternehmen von IndustriALL Global Union des Textil- und Bekleidungssektors in Bulgarien getroffen, um über den Bedarf am Aufbau von Kapazitäten und über die Entwicklung von gewerkschaftlichen Organisationsplänen zu reden (siehe  Pressemitteilung von IndustriAll).

  • LafargeHolcim: Die Unternehmensleitung des Zementherstellers LafargeHolcim (100.000 Beschäftigte), die globalen Gewerkschaftsverbände IndustriALL Global Union und die Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) haben am 12. Juli eine Absichtserklärung unterzeichnet, die den Abschluss einer globalen Rahmenvereinbarung bekräftigt. Die Verhandlungsführer legten am 30. Juni einen Vertragsentwurf vor, der von den einzelnen Parteien noch gebilligt werden muss, bevor er vor Jahresende offiziell unterzeichnet werden kann (siehe Pressemitteilungen von BHI, IndustriAll). Aus der Erklärung geht hervor, dass die Vereinbarung vier Kapitel enthalten wird: Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Austausch von Informationen und Beilegung von potenziellen Konflikten sowie die Beziehungen zu Subunternehmern und Lieferanten. Die Unterzeichner kündigen ferner ihre Absicht an, eine Vereinbarung über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auszuhandeln.


4. Studien und Berichte

Aktuelle Lage der Gewerkschaften in Europa: Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat ein Buch über die Entwicklung der Gewerkschaften in Europa seit den frühen 2000er Jahren mit einer Reihe von Abhandlungen über 11 Mitgliedstaaten herausgegeben (Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und Ungarn). Schwerpunkte der einzelnen Kapitel sind strukturelle, organisatorische, institutionelle und diskursive Ressourcen der Gewerkschaften. Das Werk enthält auch eine Analyse der europäischen Gewerkschaftsverbände (siehe Interview mit den Herausgebern dieses gemeinsamen Werks, auf Englisch).

 

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Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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