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IR Notes 80 – 19 Juli 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das
Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Alain
Lefebvre, Christer Thornqvist und Frédéric Turlan. Erfahren Sie
mehr über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR
Notes Mit wenigen Klicks auf
der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
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An unsere Leserinnen und Leser
IR Notes geht in die Sommerpause!
Das Team meldet sich am 13. September mit IR Notes 81 wieder zurück. Wir
wünschen Ihnen allen eine schöne und erholsame Urlaubszeit. Vergessen
wir nicht, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub dem Europäischen
Gerichtshof zufolge „ein bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der
Gemeinschaft ist“. Aber auch während unserer Redaktionspause stehen wir
Ihnen zur Verfügung (contact@irshare.eu – + 33 (0) 6
81 41 53 95). Falls Ihre Arbeitsbelastung jetzt im Sommer etwas weniger
wird, freuen wir uns über Ihre Vorschläge und Ratschläge, über Ihre
Kritik und auch über Ideen zur Weiterentwicklung von IR Notes. Schicken
Sie uns eine Nachricht auf frederic.t@irshare.eu, wir
nehmen uns gerne die Zeit für einen Austausch, vielleicht auch per
Skype, damit IR Notes Ihren Anforderungen so weit wie möglich
entspricht.
Wir wünschen Ihnen einen schönen
Urlaub!
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Interview
Peter Scherrer, stellvertretender Generalsekretär des Europäischen
Gewerkschaftsbundes
Seit der Präsentation der
europäischen Säule sozialer Rechte scheinen die europäischen
Sozialpartner keine Eile zu haben, die offenen Baustellen
der Europäischen Kommission anzugehen: den Vorschlag für
eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben,
die Aufforderung, für alle Beschäftigten den Zugang zu
Sozialversicherungssystemen auszuhandeln oder die
Überarbeitung der Nachweisrichtlinie (schriftlicher
Arbeitsvertrag, der dem Arbeitnehmer auszuhändigen ist). Was
ist da los? Der europäische soziale
Dialog auf branchenübergreifender Ebene befindet sich tatsächlich in
„schwerer See“. Seit der geradezu
feindseligen Haltung von BusinessEurope ab dem 26. April, dem Tag der Präsentation
der europäischen Säule sozialer Rechte, stellt sich die
Zusammenarbeit mit BusinessEurope als äußerst schwierig dar. Zum
Beispiel: die Gewerkschaften wollten schon vor über einem Jahr
Verhandlungen über eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben. BusinessEurope und UEAPME lehnten strikt ab. Sie gaben
damit die Verantwortung der Sozialpartner, dieses wichtige Thema
selbst zu adressieren, freiwillig an die Kommission.
Bereitet Ihnen dieses Verhalten
Sorge? Ja, es ist besorgniserregend für
den sozialen Dialog auf europäischer Ebene, denn die Zeit drängt. Ab
Herbst 2018 wird die Europäische Kommission keine wichtigen
Initiativen mehr ergreifen können, da im Mai/Juni 2019 Europawahlen
stattfinden, das Mandat der Kommission läuft in 2019 aus, ebenso wie
die Amtszeit von Jean-Claude Juncker, der kein zweites Mal antritt.
Aber, es ist dringend erforderlich, in den o.g Punkten
weiterzukommen, weshalb wir die Kommission aufrufen, ihre Arbeit
zielstrebig und zügig fortzuführen. Offensichtlich können wir als
Sozialpartner aufgrund der ablehnenden Haltung von BusinessEurope
und UEAPME nicht liefern. Die Blockadehaltung der beiden
Arbeitgeberverbände ist unverantwortlich.
Ist die von der Kommission
versprochene Wiederbelebung des sozialen Dialogs
fehlgeschlagen? Es wäre verfrüht, das
zu behaupten. Aber, vor der Vereinbarung zum demographischen Wandel
(active ageing agreement, März 2017) gab es einen Stillstand seit
2010. Wenn die Glaubwürdigkeit des sozialen Dialoges
wiederhergestellt werden soll, brauchen wir deutlich mehr
verbindliche und bindende Vereinbarungen der Sozialpartner. Dazu
erkennen wir gegenwärtig bei den Arbeitgebern keinen Willen. Den
Luxus völlig unverbindlicher „Sondierungsgespräche“ können wir uns
bei den drängenden sozialen Problemen nicht erlauben. Unser
aktuelles gemeinsames Arbeitsprogramm läuft Ende 2017 aus. Der EGB
ist bereit, Verantwortung zu übernehmen und ab 2018 ein neues
ambitioniertes Arbeitsprogramm aufzulegen. Die Sozialpartner haben
sich in ihrer ersten trilateralen Erklärung (die im Juni 2016 mit
dem Rat und der Kommission unterzeichnet wurde) verpflichtet, das
Instrument des Sozialdialoges für ein soziales und wirtschaftlich
erfolgreiches Europa zu nutzen. Die Arbeitgeber müssen jetzt ihrer
gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber Europa gerecht
werden.
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Agenda
30.-31. August
Brüssel
Sitzung des parlamentarischen Ausschusses Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten
31. August – 1.
September Edinburgh
44. Treffen des Instituts der sozialen Sicherung in Europa IPSE
zum Thema „l’Europe
autrement, de nouveaux espaces pour la protection sociale?“(Ein
anderes Europa, neuer Raum für soziale Sicherung?).
7.-8. September
Warschau Die
Konferenz über Arbeitsbeziehungen in Europa „Industrial Relations in
Europe Conference 2017“ wird von der Universität von Warschau, der
Wirtschaftsuniversität von Warschau und der Polnischen Gesellschaft für
Soziologie ausgerichtet. Thema der diesjährigen Konferenz: „Industrial
Relations in Europe: Between Core and Peripheries“ (Arbeitsbeziehungen
in Europa: Zwischen Kern und Peripherie)
11.-14. September
Straßburg
Plenarsitzung des Europäischen Parlaments
13. September
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte
zur Rolle der Euro-Betriebsräte bei der sozialen Verantwortung
multinationaler Unternehmen und den Sorgfaltspflichten. Organisatoren:
Astrees und IR Share. Tel.: 06 81 41 53 95.
13.-14.
September Tallinn
Von der estnischen EU-Ratspräsidentschaft organisierte
Konferenz zum Thema „Zukunft
der Arbeit: Informationstechnik ‘e-einfach’ gestalten“ mit
Marianne Thyssen, Guy Ryder und Vertretern des Europäischen Parlaments,
der OECD sowie der Sozialpartner.
20.–22.
September Prag
12. Europäischer
regionaler Kongress der Internationalen Gesellschaft für das Recht
der Arbeit und der sozialen Sicherheit in Zusammenarbeit mit der
tschechischen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen
Sicherheit.
23.
Oktober Brüssel
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik
9.-10.
November Frankfurt am
Main EBR/SE-BR-Forum,
organisiert von der IG Metall.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein
unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure
des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und
unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg-
Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für
Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Überarbeitung der Karzinogen-Richtlinie bewältigt ersten Schritt
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 11. Juli über einen Vorschlag
zur Festlegung neuer oder strengerer Expositionsgrenzwerte am Arbeitsplatz
geeinigt (siehe Pressemitteilung
des Rats). Damit wurde der Kompromiss zwischen Parlament und Rat vom 28. Juni
gebilligt und der erste Schritt der Überarbeitung der Richtlinie
2004/37/EG vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung
durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit vollzogen. Die Überprüfung,
die in Schritten erfolgt, wurde im Mai 2016 von der Kommission mit dem Vorschlag
eingeleitet, den in der Richtlinie von 2004 geforderten Schutz vor drei Substanzen
auf 11 Substanzen auszuweiten (siehe IR
Notes 54). Ein vom Parlament gesicherter Kompromiss sieht vor, dass die
Kommission u. a. die Möglichkeit prüfen muss, fortpflanzungsgefährdende Stoffe
spätestens vor Ende des ersten Quartals 2019 in den Geltungsbereich der Richtlinie
einzubeziehen und gegebenenfalls einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag
vorzulegen. Für Chrom VI sieht die Einigung zunächst einen Expositionsgrenzwert von
0,010 mg/m³ für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der
Richtlinie vor; nach Ablauf dieser Frist wird ein Grenzwert von 0,005 mg/m³
angewandt. Für den Hartholzstaub liegt der Expositionsgrenzwert in den ersten fünf
Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie bei 3 mg/m³, danach bei 2 mg/m³. Neben
diesen Fortschritten enttäuscht die Einigung aber in Bezug auf den Quarzfeinstaub,
denn hier heißt es lediglich, dass die Kommission zusage, im Rahmen der nächsten
Bewertung der Umsetzung der Richtlinie zu prüfen, ob eine Änderung des Grenzwerts
für Quarzfeinstaub erforderlich sei. Der Grenzwert bleibt also bei den von der
Kommission und der Industrie vorgeschlagenen 100 Mikrogramm, anstelle der 50
Mikrogramm mit einer Übergangszeit von 10 Jahren, die vom Parlament gefordert
wurden. Ein zweiter Text über weitere fünf Substanzen wird zurzeit vom
Europäischen Parlament geprüft und soll im Herbst angenommen werden (siehe IR
Notes 67, Schlagzeilen). Wie sich am 13. Juli bei der
öffentlichen Anhörung im Parlament abzeichnete, gehört die Exposition
gegenüber Abgasen von Dieselmotoren, denen der Folgenabschätzung der Kommission
zufolge über 3 Millionen Arbeitnehmer ausgesetzt sind, zu den Knackpunkten der
Diskussionen. Die Kommission schätzt diese Abgase als gefährlich ein, aber nur
solche von älteren Motoren, während die der neueren Motoren keine Gefährdung
darstellen sollen. Eine Einschätzung, die mehrere Mitgliedstaaten und auch das
Europäische Gewerkschaftsinstitut heftig kritisieren. Der Hauptberichterstatter im
Parlament ist Claude Rolin (EVP). Sein Bericht ist für den 17. Oktober vorgesehen,
die Abstimmung im Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten erfolgt im
Januar 2018. Die Kommission hat schließlich mit den Vorbereitungen für die
Festlegung weiterer Substanzen begonnen. Ein Vorschlag wird zu Beginn des kommenden
Jahres vorgestellt. Dieser Text wird jedoch weniger als zehn Substanzen erfassen, d.
h. die Kommission wird ihre Zusage nicht einhalten können, den Schutz der
Arbeitnehmer bis Ende 2016 auf 25 Substanzen und bis Ende 2020 auf 50 Substanzen zu
erweitern.
> Blitzlicht: Der Europäische
Gerichtshof hat in einem am 18. Juli erlassenen Urteil
entschieden, dass das deutsche Mitbestimmungsrecht die Arbeitnehmerfreizügigkeit
nicht gefährdet und mit EU-Recht kompatibel ist, wie dies der Generalanwalt
bereits betonte (EuGH,
Schlussantr. 4. Mai 2017, Rs C-566/15 und IR
Notes 65 und IR
Notes 60, Interview) (siehe Pressemitteilung
des Gerichts und Reaktion des Europäischen Gewerkschaftsbunds).
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1.
Europäische Union
Rechtsprechung
Piloten dürfen auch nach Vollendung ihres 65.
Lebensjahres noch eingesetzt werden, aber keine Fluggäste mehr befördern:
Ein Lufthansa-Pilot protestierte gegen die Regelung, das Alter
von Piloten für den gewerblichen Luftverkehr auf 65 Jahre zu begrenzen und war der
Meinung, dass er in den verbleibenden zwei Monaten seines Arbeitsvertrags noch als
Ausbilder, Prüfer oder bei Überführungsflügen hätte eingesetzt werden können. Der
Gerichtshof bestätigte die Altersgrenze von 65 Jahren zur Durchführung von
gewerblichen Flügen (EuGH,
21.März 2017, Rs C-190/16, Werner Fries). Er befand, das „Maßnahmen, die auf
die Vermeidung von Flugzeugunglücken durch Kontrolle der Tauglichkeit und
körperlichen Fähigkeiten der Piloten abzielen, damit menschliche Schwächen nicht zur
Ursache derartiger Unfälle werden, unbestreitbar Maßnahmen darstellen, die geeignet
sind, die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten“. Es sei „unbestreitbar“,
dass die körperlichen Fähigkeiten mit dem Alter abnähmen. So sind die Bestimmungen
geeignet, „die verfolgte dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung zu erreichen“, „da mit
ihnen ausgeschlossen werden kann, dass ein Abnehmen dieser körperlichen Fähigkeiten
nach dem 65. Lebensjahr zur Unfallursache wird“. Der Gerichtshof betont jedoch, dass
diese Altersgrenze „auch nicht notwendigerweise mit sich [bringt], dass das
Arbeitsverhältnis eines Beschäftigten beendet werden müsste, weil dieser das Alter
von 65 Jahren erreicht hat“. Das Verbot bezieht sich ferner nur auf den Begriff des
„gewerblichen Luftverkehrs“, der „als die entgeltliche Beförderung von Fluggästen,
Fracht oder Post definiert“ wird. Der Gerichtshof stellt folglich fest, „dass weder
Leer- noch Überführungsflüge noch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbildung und
Prüfung von Piloten“ unter diesen Begriff fallen. Der Pilot hatte daher einen
rechtmäßigen Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber ihn für die beiden letzten
Monate weiterhin als Pilot, wenn auch außerhalb des gewerblichen Luftverkehrs
beschäftigte.
- Europarat kritisiert Sparmaßnahmen in
Griechenland: Der Europäische Ausschuss für Soziale
Rechte (ESCR), das wichtigste Kontrollorgan für die Einhaltung der Europäischen
Sozialcharta (Anm. d. Red.: Das Abkommen wurde vom Europarat und nicht von der
Europäischen Union initiiert), erklärte in einer Entscheidung vom 5. Juli mehrere
Maßnahmen der griechischen Regierung zur Eindämmung der griechischen
Wirtschafts- und Haushaltskrise als nicht konform mit der Europäischen
Sozialcharta. Der ESCR äußerte sich zu einer vom Allgemeinen Gewerkschaftsbund
Griechenlands (GSEE) eingereichten und vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB)
unterstützten Beschwerde und stellte eine Reihe von Verstößen gegen die
Europäische Sozialcharta fest. Der Ausschuss weist zunächst jegliche
Argumentation der griechischen Regierung zurück, die Abweichungen von den
sozialen Rechten auf der Grundlage von Art. 30 der Charta „in Kriegszeiten oder
bei einem anderen öffentlichen Notstand“ rechtfertigte. Der Ausschuss prüfte
zunächst mehrere Verstöße und stellte vor allem fest, dass die Situation der
Beschäftigten aufgrund der genehmigten zu langen wöchentlichen Arbeitszeiten und
fehlenden ausreichenden Garantien gegen Art. 2 § 1 der Charta verstoße. Der
Ausschuss stellte ebenso fest, dass „der Bruttomindestlohn, einschließlich
Prämien, ca. 46 % des Brutto-Durchschnittslohns entspricht, und der verminderte
Mindestlohn für Beschäftigte unter 25 Jahren nur ca. 41 % des
Brutto-Durchschnittslohns beträgt, was sehr weit unter den vom Ausschuss
festgelegten Schwellenwerten liegt“. „Der Mindestlohn für Beschäftigte unter 25
Jahren ist übertrieben stark gekürzt und stellt eine altersbedingte
Diskriminierung dar“, urteilte der Ausschuss (siehe auch Pressemitteilung
des EGB). Auf dieser Grundlage fordert das Ministerkomitee des Europarats in
seiner Resolution Griechenland auf,
Informationen über die getroffenen und geplanten Maßnahmen vorzulegen und die
Lage in Übereinstimmung mit der Sozialcharta zu bringen.
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2.
Mitgliedstaaten
Belgien
- Maßnahmen gegen
Sozialdumping: Der Ministerrat hat am 30. Juni
Leitlinien, eine Charta und ein Rundschreiben gegen Sozialdumping bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen genehmigt (siehe Mitteilung).
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Frankreich
Betriebsvereinbarung kann einen Urlaubstag nur
für Frauen vorsehen: Das Kassationsgericht hat am 12. Juli
einen Beschluss
erlassen, laut dem „ein halber Tag Urlaub allein für Arbeitnehmerinnen“ anlässlich
des Internationalen Frauentags am 8. März „zulässig ist“, „da diese Maßnahme auf die
Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen abzielt durch Beseitigung der
tatsächlich bestehenden Ungleichheiten, die die Chancen der Frauen beeinträchtigten“
(siehe Erläuterungen des Gerichts).
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Kroatien
- Verzögerung bei der Umsetzung der
Entsenderichtlinie: Die Europäische Kommission hat
Kroatien am 13. Juli vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil es die
EU-Vorschriften zur Durchsetzung der Richtlinie
2014/67/UE nicht in nationales Recht umgesetzt hat (siehe Pressemitteilung).
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Litauen
- Verabschiedung eines neuen
Arbeitsgesetzbuches: Die Präsidentin der Republik
Litauen Dalia Grybauskaite hat am 14. Juni ein neues Arbeitsgesetzbuch
genehmigt, das den Arbeitsmarkt flexibler gestalten und Investoren anziehen
soll. Die Verkündung dieses neuen Arbeitsrechts, das von einer trilateralen
Arbeitsgruppe ausgearbeitet wurde, beendet ein langes Verfahren. Im Juni 2016
hatte das Parlament zunächst zugunsten eines ersten, liberaleren Gesetzbuches
gestimmt, gegen das die Präsidentin jedoch ihr Veto eingelegt hatte. Das neue
Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten.
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Polen
- Mehr Mindestlohn: Die
Regierung hat dem Dialog-Ausschuss ihren Vorschlag zur Erhöhung des Mindestlohns
für 2018 vorgelegt. Er soll demzufolge von derzeit brutto 2.000 PLN (474€) auf
brutto 2.080 PLN (493€) pro Monat (+4 %) erhöht werden, während der
Mindeststundensatz von brutto 13 (3,08€) auf brutto 13,50 PLN (3,20€) steigen
soll. Bis jetzt haben es die Sozialpartner allerdings noch nicht geschafft, dazu
eine gemeinsame Position zu finden. Wenn diese Meinungsverschiedenheit andauert,
kann die Regierung die Beratungen beenden und ihren Vorschlag durchsetzen.
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Schweden
Wilder Streik bei der
Müllabfuhr: Zum ersten Mal seit zwanzig Jahren sorgt ein
wilder Streik für Schlagzeilen. Am 5. Juli begannen etwa fünfzig Müllarbeiter des
privaten Unternehmens Reno Norden einen wilden Streik, dem ca. hundert Kollegen
beigetreten sind. Die Beschäftigten protestieren gegen eine neue Form der Vergütung,
die einen geringeren Monatslohn zur Folge hat, sowie gegen eine neue Organisation
der Arbeit, wonach die Müllwerker auf andere Weise Zugang zu den Mülltonnen erhalten
und somit nicht mehr von ihrer Berufserfahrung profitieren und leichter durch neue
Mitarbeiter ersetzt werden können. Der Streik verletzt den geltenden Tarifvertrag
und wird daher von der Transportarbeitergewerkschaft nicht unterstützt. Am 14. Juli
hat auch das Arbeitsgericht den Streik für illegal erklärt. Obwohl der Streik nicht
offiziell genehmigt ist, haben mehrere Müllarbeiter von anderen Unternehmen
Solidaritätsstreiks organisiert. 65 Müllarbeiter, die sich am 12. Juli vor Gericht
verantworten mussten, beschlossen, ihre Arbeit bei Reno Norden zu kündigen. Bis
heute ist noch keine Lösung in diesem Konflikt abzusehen, und in Stockholm stapelt
sich der Müll.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
- Axa: Die Plenarsitzung des
EBR der AXA Gruppe fand am 14. Juni in Warschau statt. Die Unternehmensleitung
präsentierte ein Vorhaben, die Gruppe im Zusammenhang mit der Digitalisierung
und Dezentralisierung umzuwandeln. Das Sitzungsprotokoll
nennt die Folgen für die Beschäftigung und den Zeitplan für das Unterrichtungs-
und Anhörungsverfahren, um das Vorhaben im Laufe des Jahres 2018 umzusetzen.
- Deutsche Bahn: Im Vorfeld
der EBR-Sitzung vom 27. – 30. März kamen der EBR und der Konzernbetriebsrat der
Deutschen Bahn AG erstmalig zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen. Themen waren
insbesondere die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt sowie die
Arbeitsbedingungen in Deutschland und Europa. Man war sich einig, den
Informationsaustausch fortzuführen und die Zusammenarbeit zwischen dem EBR und
dem KBR auszubauen (siehe Mitteilung).
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Transnationale Vereinbarungen
Sodexo: Die Unternehmensgruppe
Sodexo (425.000 Beschäftigte), die Dienstleistungen im unternehmerischen und
privaten Bereich anbietet, unterzeichnete am 21. Juni gemeinsam mit der
internationalen Gewerkschaft der Nahrungsmittelarbeiter IUF eine internationale Vereinbarung zur
Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, die an den internationalen
Rahmenvertrag vom Dezember 2011 anknüpft (siehe Pressemitteilungen von IUF und Sodexo).
Es ist die dritte Vereinbarung dieser Art, die IUF unterzeichnet – nach der
Vereinbarung 2013 mit Chiquita und mit Unilever 2016 (siehe IR
Notes 47). Die Vereinbarung enthält eine Liste von Verhaltensweisen, die
eine sexuelle Belästigung darstellen, und präzisiert, dass es auch „erschwerende
Umstände“ geben kann, und zwar wenn es zu Belästigungen kommt „in Situationen, in
denen sie als Voraussetzung für eine Anstellung oder als Bedingung, um einen
Arbeitsplatz zu behalten gelten und als Faktor, der die Arbeitsbedingungen und/oder
Karriereentwicklung beeinflusst“. Die Vereinbarung gibt Verfahren zur Prävention und
Bekämpfung sexueller Belästigung vor, gegen die die Unterzeichner eine
„Null-Toleranz“-Linie fahren. Sodexo engagiert sich ebenfalls, nicht nur für ihre
eigenen Beschäftigten, sondern auch für ihre Subunternehmer und Lieferanten eine
Klausel gegen sexuelle Belästigung in ihren Verhaltenskodex für Lieferanten
aufzunehmen.
- EDF: Die Mitglieder des
globalen Dialog-Ausschusses für soziale Verantwortung (CDRS), der im Rahmen der
mit IndustriAll Global Union unterzeichneten CSR-Vereinbarung der EDF-Gruppe
eingerichtet wurde, haben eine Erklärung
(auf Französisch) veröffentlicht, um klar und deutlich gegen die Haltung der
Geschäftsführung der belgischen EDF-Tochter Luminus zu protestieren, „die 14
Personen unter Verletzung belgischen Rechts entlassen hat“ (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll).
- Inditex: Im Rahmen der
Umsetzung der internationalen
Rahmenvereinbarung mit Inditex haben sich die
Mitgliedunternehmen von IndustriALL Global Union des Textil- und
Bekleidungssektors in Bulgarien getroffen, um über den Bedarf am Aufbau von
Kapazitäten und über die Entwicklung von gewerkschaftlichen Organisationsplänen
zu reden (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll).
- LafargeHolcim: Die
Unternehmensleitung des Zementherstellers LafargeHolcim (100.000 Beschäftigte),
die globalen Gewerkschaftsverbände IndustriALL Global Union und die Bau- und
Holzarbeiter Internationale (BHI) haben am 12. Juli eine Absichtserklärung
unterzeichnet, die den Abschluss einer globalen Rahmenvereinbarung bekräftigt.
Die Verhandlungsführer legten am 30. Juni einen Vertragsentwurf vor, der von den
einzelnen Parteien noch gebilligt werden muss, bevor er vor Jahresende offiziell
unterzeichnet werden kann (siehe Pressemitteilungen von BHI,
IndustriAll).
Aus der Erklärung geht hervor, dass die Vereinbarung vier Kapitel enthalten
wird: Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, Austausch von
Informationen und Beilegung von potenziellen Konflikten sowie die Beziehungen zu
Subunternehmern und Lieferanten. Die Unterzeichner kündigen ferner ihre Absicht
an, eine Vereinbarung über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur
Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten auszuhandeln.
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4. Studien
und Berichte
Aktuelle Lage der Gewerkschaften in Europa:
Das Europäische Gewerkschaftsinstitut hat ein Buch
über die Entwicklung der Gewerkschaften in Europa seit den frühen 2000er Jahren mit
einer Reihe von Abhandlungen über 11 Mitgliedstaaten herausgegeben (Belgien,
Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Niederlande,
Österreich, Schweden, Spanien und Ungarn). Schwerpunkte der einzelnen Kapitel sind
strukturelle, organisatorische, institutionelle und diskursive Ressourcen der
Gewerkschaften. Das Werk enthält auch eine Analyse der europäischen
Gewerkschaftsverbände (siehe Interview mit den
Herausgebern dieses gemeinsamen Werks, auf Englisch).
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