IR Notes

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IR Notes 85 – Ein letztes Arbeitsprogramm, um das soziale Europa wieder ins Gleichgewicht zu bringen

  IR Notes 85 – 8 November 2017
www.irshare.eu
 
 
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  Kurz vor Redaktionsschluss
Keine Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen

Während die europäische Arbeit-geberorganisation BusinessEurope die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) zur Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen an Arbeitnehmer befürwortete, lehnt der EGB in einer Pressemitteilung vom 8. November dieses Angebot ab und fordert die Europäische Kommission auf, ihren Vorschlag vorzulegen. Der EGB befürchtet, dass eine jetzige Aufnahme von Verhandlungen, die der EGB im Sommer noch begrüßte, die Überarbeitung der Richtlinie verzögern könnte. Denn wenn die Sozialpartner innerhalb von neun Monaten, die ihnen für den Abschluss eines Abkommens eingeräumt werden, keine Einigung erzielen, kann ein Vorschlag der Kommission nicht mehr vor Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments angenommen werden. Dann wird es 2020, bis die neue Kommission das Projekt wieder aufgreifen kann. Darüber hinaus hält der EGB das von den Arbeitgebern vorgegebene Verhandlungsmandat für zu eingeschränkt.

 
  Agenda

14. – 15. November
Brüssel
Konferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) zu berufsbedingtem Krebs


9.-10. November
Frankfurt am Main
EBR/SE-BR-Forum, organisiert von der IG Metall.


16. November
Bordeaux
Comptrasec organisiert das Kolloquium „Mindestlohn in Europa?“ in drei Teilen: Das Konzept eines Mindestlohns, der Mindestlohn als Maßnahme gegen Sozialdumping sowie nationale Vergütungsmodelle und europäisches Recht.  
Kontakt: eurosalaire2017@sciencesconf.org


16. November
Rennes
ISSTO (Westfranzösisches Institut für Arbeitsrecht) organisiert das Kolloquium „le syndicalisme à l’épreuve de l’Europe sociale“ (Gewerkschaften und ein Soziales Europa).


17. November
Göteborg
Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum, den die Europäische Kommission gemeinsam mit der schwedischen Regierung ausrichtet.


22. November
Paris
France Stratégie, die Denkfabrik der französischen Regierung, und das Pariser Wirtschaftsinstitut CEPII organisieren eine Konferenz mit dem Titel „Welche Herausforderungen stellt der deutsche Arbeitsmarkt?“, mit Werner Eichhorst, Direktor für Arbeitsmarktpolitik Europa am IZA.


24. November
Paris
AFDT (französischer Verband für Arbeitsrecht und soziale Sicherheit), ENM (nationale Richterschule) und INTEFP (nationales Institut für Arbeit, Beschäftigung und Berufsausbildung) organisieren ein Kolloquium mit dem Thema „le fait religieux en entreprise“ (Religion im Unternehmen).


29. November
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte, ausgerichtet von Astrees und IR Share zum Thema: „EBRs im Spannungsfeld zwischen der Dezentralisierung und „Rezentralisierung“ des sozialen Dialogs in Unternehmensgruppen“
Tel.: + 33 (0)6 81 41 53 95.


7.- 8. Dezember
Brüssel
Tagung des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz


11.-12. Dezember
Brüssel
Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsinstituts über die Arbeitnehmermitbestimmung, insbesondere für leitende Angestellte sowie Mitglieder von EBRs und SE-BRs.


13. Dezember
Paris
DARES, die Abteilung des französischen Arbeitsministeriums für den Forschungs-, Studien- und Statistikbereich organisiert ein Kolloquium mit dem Titel: Die Entwicklung der Löhne und Gehälter seit der Krise besser verstehen – internationaler Vergleich.

 
  Tipp
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IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Ein letztes Arbeitsprogramm, um das soziale Europa wieder ins Gleichgewicht zu bringen

Am 24. Oktober veröffentlichte die Europäische Union ihr Arbeitsprogramm für 2018 mit 26 neuen Initiativen, die alle bis Mai 2018 eingebracht werden sollen, damit das Parlament und der Rat den Gesetzgebungsprozess vor den Europawahlen im Juni 2019 und dem Amtsantritt einer neuen Kommission abschließen können (siehe Pressemitteilung der Kommission). Es handelt sich um das letzte richtige Arbeitsprogramm der Kommission Juncker, denn bei dem Programm für 2019 wird es nur noch um die Erledigung der laufenden Geschäfte gehen. „Es bleibt noch viel zu tun, wenn wir dafür sorgen wollen, dass soziale Gerechtigkeit und Arbeitnehmerrechte zum Markenzeichen des Binnenmarktes werden“, betont die Kommission, die in ihrer Mitteilung vor allem an bereits angekündigte Baustellen erinnert, wie die europäische Säule sozialer Rechte, die uns, dem Arbeitsprogramm zufolge, einer „Europäischen Union der Sozialstandards“ näherbringen wird. In diesem Sinne stellt die Kommission ein Paket zu sozialer Gerechtigkeit vor (siehe Nr. 8 in Anhang 1) mit vier Vorschlägen, von denen die meisten bereits angekündigt wurden: 1. Legislativvorschlag zur Einrichtung einer „Europäischen Arbeitsmarktbehörde“; 2. Vorschlag für einen gesicherten Zugang zu sozialer Sicherung für Selbständige in atypischen Arbeitsverhältnissen; 3. Neuer Vorschlag für die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer, „die je nach Bedarf in verschiedenen Politikbereichen genutzt werden könnte“ und 4. Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen, mit der Arbeitgeber verpflichtet werden, ihre Arbeitnehmer über die für deren Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsverhältnis geltenden Voraussetzungen zu informieren. Neben der Überarbeitung der Entsenderichtlinie (siehe Punkt 29) hofft die Kommission, vor Ablauf ihres Mandats mehrere Vorschläge im sozialen Bereich unter Dach und Fach zu bringen, die im Paket „Europa in Bewegung“ aufgeführt sind: 1. Überarbeitung der Verordnung über die Arbeitszeit von Lastwagenfahrern (Verordnung Nr. 561/2006) und die Positionsbestimmung mittels Fahrtenschreibern (Verordnung Nr. 165/2014); 2. Überarbeitung der Richtlinie 2006/22 bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der Festlegung spezifischer Regelungen für die Entsendung von Fahrern im Transportsektor. Hinzu kommen 3. der Vorschlag zur Änderung der Verordnung Nr. 883/2004 (Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) und Nr. 987/2009 (Durchführung der Verordnung Nr. 883/2004) (siehe Nr. 30); 4. Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (siehe Nr. 31). Das unbestritten „sozialste“ Programm der letzten zehn Jahre wurde vom Europäischen Gewerkschaftsbund begrüßt, wenn er auch bedauert, dass die sozialen Auswirkungen der Digitalisierung der Wirtschaft zu wenig thematisiert wurden und „Hinweise auf die Entwicklung der Industriellen Demokratie und die Arbeitnehmermitbestimmung ganz fehlen“ (siehe Pressemitteilung). Die Arbeitgeberorganisation hat nicht darauf reagiert, hatte aber bereits die Gelegenheit, ihren Widerstand gegen jegliche neue Richtlinie im Sozialbereich zum Ausdruck zu bringen.
> Sämtliche von der Kommission vorgestellten Dokumente finden Sie hier.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

  • Parlament stimmt der überarbeiteten Krebsrichtlinie zu: Am 25. Oktober hat das Europäische Parlament mit überwältigender Mehrheit einen Standpunkt im Hinblick auf die Verordnung zur Änderung der Richtlinie 2004/37 zum Schutz der Arbeitnehmer gegen arbeitsbedingte Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene angenommen (siehe Pressemitteilung). Nach Billigung durch den Rat werden die neuen Vorschriften im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft.
    > Inhalt der Verordnung siehe IR Notes 80.


Vorhaben

Sozialpartner enttäuscht über Reform der Entsenderichtlinie: Der Europäische Gewerkschaftsbund zeigte sich von dem vom Rat angenommenen Vorschlag „recht enttäuscht“ (siehe IR Notes 84). Er bedauert die Ausklammerung des Straßenverkehrs, unzureichende Garantien für die „tatsächliche Zahlung von Zulagen“, die fehlende Rechtsgrundlage als Instrument für den Schutz der Arbeitnehmer gegenüber den Vorschriften des Binnenmarkts, fehlende Anerkennung zahlreicher Arten von Tarifverträgen sowie die ausgesprochen lange Umsetzungsfrist von 3 Jahren (siehe Pressemitteilung). Der EGB zählt auf das Parlament, um den Reformtext im Rahmen der Verhandlungen mit dem Rat ausgewogener zu gestalten. Wie die Gewerkschaftsföderation EFFAT betont, hatte das Parlament zahlreiche Forderungen der Gewerkschaften berücksichtigt (siehe Pressemitteilung). Die Arbeitgeberorganisation BusinessEurope dagegen sieht darin „einen von politischer Symbolik diktierten schlechten Kompromiss“. Sie kritisiert die Kürzung der Entsendedauer auf maximal 12 Monate gegenüber den jetzigen 24 Monaten, die auch vom Europäischen Parlament verlangt wurden.
> Der vom Rat angenommene Vorschlag zur Änderung der Entsenderichtlinie ist im Wortlaut auf der Website von IR Share abrufbar.



2. Mitgliedstaaten
Deutschland

IG Metall legt Forderungen fest: Der Vorstand der IG Metall beschloss am 26. Oktober die Forderungen für die Tarifverhandlungen, die am 15. November starten (siehe Mitteilung). Die Gewerkschaft fordert: 1. Allgemeine Erhöhung der Entgelte von 6 % für eine Laufzeit von 12 Monaten für die rund 3,9 Millionen Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie; 2. Individueller Anspruch auf Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden pro Woche für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. „Das Ziel ist mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Betrieben darf nicht weiter einseitig zu Lasten der Beschäftigten gehen, sie muss ihnen auch nutzen“, sagt Jörg Hofmann, Erster Vorsitzender der IG Metall. Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um Kinder unter 14 Jahren im Haushalt zu betreuen oder Familienangehörige zu pflegen, sollen einen festen Zuschuss von 200 Euro von ihrem Arbeitgeber erhalten. Beschäftigte in Schichtarbeit oder anderen gesundheitlich belastenden Arbeitszeitmodellen, die ihre Wahloption nutzen und ihre Arbeitszeit verkürzen, sollen ebenfalls einen Entgeltzuschuss erhalten. Er soll bei 750 Euro im Jahr liegen.


Frankreich

  • Zweite Reformwelle am Arbeitsmarkt: Nach der im September angenommenen Reform des Arbeitsrechts und der Tarifverhandlungen legte die Regierung am 25. Oktober einen Fahrplan für die Umwandlung der Lehre, Berufsausbildung und Arbeitslosenversicherung vor. Ab November startet die Ausbildungsreform mit der Aufstellung von Arbeitsgruppen, die sich aus Vertretern der beteiligten Akteure zusammensetzen. Mitte November wird die Regierung die Sozialpartner dazu auffordern, branchenübergreifende Verhandlungen über die Berufsausbildungsreform einzuleiten. Ende des Monats gibt die Regierung das Startsignal für die Reformierung der Arbeitslosenversicherung mit einer multilateralen Sitzung, an der alle beteiligten Akteure teilnehmen. In allen drei Bereichen wird die Verabschiedung eines Gesetzes für Ende Sommer 2018 angestrebt.


Großbritannien

  • Zahl der Nachtarbeiter steigt: Die Zahl der Beschäftigten, die regelmäßig nachts arbeiten, ist in den letzten fünf Jahren um 260.000 Personen bzw. 9 % gestiegen, wie aus einer Studie des britischen Gewerkschaftsdachverbands TUC hervorgeht.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Total: Die Unternehmensleitung der Total Gruppe unterzeichnete am 30. Juni einen Nachtrag zur EBR-Vereinbarung aus dem Jahre 2001. Darin werden die Auswirkungen des Brexit vorübergehend geregelt. So wurde für das neue Mandat festgelegt, das bis September 2021 dauert, dass britische Vertreter weiterhin an den EBR-Sitzungen teilnehmen, auch wenn das Vereinigte Königreich die EU und den Europäischen Währungsraum verlässt. Dieses Thema wird bei der Neubesetzung des EBRs erneut geprüft. Bei dieser Gelegenheit werden die Parteien gleichzeitig auch „die Möglichkeit“ prüfen, die Länder außerhalb Europas „miteinzubeziehen“. Die Vereinbarung sieht zudem weitergehende Befugnisse für den engeren Ausschuss vor. Bei außergewöhnlichen Umständen tagt der Ausschuss 24 Stunden vor der Aufnahme der nationalen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren oder spätestens gleichzeitig. Je nach Wichtigkeitsgrad der Angelegenheit kann der Ausschuss eine Stellungnahme direkt abgeben oder eine zweite Sitzung beantragen, um sich eingehender mit der Frage zu beschäftigen oder aber mit der Unterstützung von zwei Dritteln der Mitglieder die Angelegenheit direkt an eine außerordentliche EBR-Sitzung verweisen. Des Weiteren wurde ein vierter ständiger Ausschuss für erneuerbare Energien eingerichtet und das jährliche Seminar über Gesundheit und Sicherheit in einen ständigen fachübergreifenden Ausschuss für nachhaltige Entwicklung und für soziale und ökologische Verantwortung umgewandelt. Dieser fachübergreifende Ausschuss kann pro Jahr ein Standort besuchen.



  • Princes: Nach dreijährigen Verhandlungen wurde am 12. Oktober eine Vereinbarung zur Einrichtung eines EBR bei Princes (ein Unternehmen der Mitsubishi Corporation) unterzeichnet, einem multinationalen Nahrungsmittelunternehmen mit Sitz und den wichtigsten Produktionsbetrieben im Vereinigten Königreich. Princes hat ferner Produktionsstätten in Italien, Frankreich, Polen, den Niederlanden und auf Mauritius. Der EBR wird sich zusammensetzen aus 3 Vertretern aus Italien, 9 aus Großbritannien, und jeweils 1 Vertreter aus den Niederlanden, Polen und Frankreich. Kritikpunkt an der Vereinbarung ist die Tatsache, dass Belange in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit, Umwelt und Arbeitsbeziehungen aus den Bereichen ausgeklammert werden, die Gegenstand von Unterrichtung und Anhörung sind. Im Anhang der Vereinigung ist eine Geheimhaltungsverpflichtung beigefügt, die von den EBR-Mitgliedern unterzeichnet werden muss.

  • Saipem: Das italienische Unternehmen Saipem, das in der Forschung und Erdölförderung tätig ist, hat am 17. Juli eine Vereinbarung zur Einsetzung eines EBR unterzeichnet, der die Arbeitskräfte im Europäischen Wirtschaftsraum vertritt. Die erste Sitzung des EBR ist für den Herbst geplant (siehe Pressemitteilung auf Englisch oder Italienisch).


Gewerkschaften

HeidelbergCement: Die internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll Global Union und BHI haben am 1. und 2. November in Bremen das erste Treffen des globalen Gewerkschaftsnetzwerks des Zementkonzerns HeidelbergCement organisiert (siehe Pressemitteilung). Die 40 anwesenden Gewerkschafter nahmen eine gemeinsame Erklärung an, in der die Unternehmensleitung aufgefordert wird, 1. Verhandlungen für eine internationale Rahmenvereinbarung aufzunehmen, die Regelungen für Streitbeilegungen und einen Überwachungsausschuss vorsieht sowie einen besonderen Augenmerk auf den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz legt; 2. einen Welt-Konzernbetriebsrat einzurichten.



  • Hewlett-Packard: Die europäischen Gewerkschaftsverbände IndustriAll Europe und Uni Europa haben am 13. September in Brüssel eine Tagung mit Personalvertretern der drei Unternehmen organisiert, die aus dem amerikanischen Konzern Hewlett-Packard (HP) hervorgegangen sind, der seit zwei Jahren ständig umstrukturiert wird: HP Inc, HP Enterprise (HPE) und DXC Technology, das aus der Fusion von CSC und HP Enterprise Services entstanden ist. Ziel der Tagung war es, eine Strategie der gewerkschaftlichen Koordinierung zu entwickeln, um einen sozialen Dialog auf europäischer Ebene in den drei Unternehmen zu gewährleisten, insbesondere durch die Einsetzung von EBRs (siehe Pressemitteilung). Bei HP Inc. soll demnächst ein EBR nach den subsidiären Vorschriften der Richtlinie 2009/38 eingesetzt werden. Für HPE wurde ein neues Besonderes Verhandlungsgremium (BVG) eingerichtet. Bei DXC Technology ist die Lage nicht so eindeutig, da CSC bereits eine EBR-Vereinbarung nach deutschem Recht hat. IndustriAll zufolge geht die Unternehmensleitung davon aus, ein BVG einsetzen zu müssen, da DXC Technology ein neues Unternehmen ist, und die Verhandlungen nach irischem Recht zu führen, weil sein Sitz in Irland ist. Eine Sichtweise, die IndustriAll Europe nicht teilt: Ihrer Ansicht nach müssen die Bedingungen der EBR-Vereinbarung von CSC respektiert werden. Der EBR stellt klar, dass bei einer Kündigung die Verhandlungen nach dem für die Vereinbarung geltenden Recht einzuleiten sind, also nach deutschem Recht.


4. Studien und Berichte

  • Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission veröffentlichte am 31. Oktober einen Bericht über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in den Jahren 2015 und 2016 (EGF). 2015 und 2016 hat der EGF 19.500 entlassene Arbeitskräfte und 1.251 junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs), unterstützt. Der Beitrag der EU belief sich auf über 70 Mio. Euro. Nach einem Jahr hatten insgesamt 9.072 Arbeitnehmer, d. h. fast die Hälfte der Personen, die an den finanziellen Maßnahmen des EGF teilnahmen, eine neue Arbeitsstelle gefunden oder sich selbständig gemacht. Gleichzeitig nahmen 645 weitere Arbeitnehmer an Bildungs- oder Schulungsmaßnahmen teil. Seit der Einrichtung des EGF hat die Kommission 147 Anträge auf EGF-Mittel erhalten. 600 Mio. Euro wurden beantragt, um circa 137.600 Arbeitnehmern und 2.944 NEETs zu unterstützen (siehe Nachrichten). Der EGF hat in zehn Jahren nur knapp mehr als die ihm für ein Jahr zugesicherte Haushaltslinie (500 Mio. Euro) ausgegeben, d. h. er könnte wesentlich öfter genutzt werden. Die drei größten Fälle im Zeitraum 2015-2016 betrafen zwei Fahrzeughersteller (die Branche, die den Fonds am stärksten in Anspruch genommen hat) mit Adam Opel (6.95 Mio.) und Ford Genk (6,26 Mio.) und die griechische Supermarktkette Larissa (6,46 Mio.). Die Länder, die in diesem Zeitraum den höchsten Betrag an EGF-Mitteln beantragt haben, sind Finnland, mit fast 12 Mio. Euro, und seit Einrichtung des Fonds Frankreich mit 89,7 Mio.

  • Europäische Plattform gegen Schwarzarbeit: Um über den Austausch im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zu informieren, hat die EU-Dienstelle ein Briefing über die im März 2016 eingerichtete Europäische Plattform gegen Schwarzarbeit veröffentlicht. Diese Plattform könnte auch, so wie es der Rat vorschlägt, der Bekämpfung des Missbrauchs bei der Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen dienen.

 

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  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

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