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IR Notes 85 – 8 November 2017
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan und Mariangela Zito
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Mit wenigen Klicks auf der IR
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Kurz vor Redaktionsschluss
Keine Verhandlungen zur Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche
Erklärungen
Während die europäische Arbeit-geberorganisation BusinessEurope die Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund
(EGB) zur Überarbeitung der Richtlinie über schriftliche Erklärungen an
Arbeitnehmer befürwortete, lehnt der EGB in einer Pressemitteilung vom 8.
November dieses Angebot ab und fordert die Europäische Kommission auf,
ihren Vorschlag vorzulegen. Der EGB befürchtet, dass eine jetzige
Aufnahme von Verhandlungen, die der EGB im Sommer noch begrüßte, die
Überarbeitung der Richtlinie verzögern könnte. Denn wenn die
Sozialpartner innerhalb von neun Monaten, die ihnen für den Abschluss
eines Abkommens eingeräumt werden, keine Einigung erzielen, kann ein
Vorschlag der Kommission nicht mehr vor Ende der Legislaturperiode des
Europäischen Parlaments angenommen werden. Dann wird es 2020, bis die
neue Kommission das Projekt wieder aufgreifen kann. Darüber hinaus hält
der EGB das von den Arbeitgebern vorgegebene Verhandlungsmandat für zu
eingeschränkt.
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Agenda
14. – 15.
November Brüssel Konferenz
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) zu berufsbedingtem
Krebs
9.-10.
November Frankfurt am
Main EBR/SE-BR-Forum,
organisiert von der IG Metall.
16. November
Bordeaux
Comptrasec organisiert das Kolloquium „Mindestlohn in Europa?“ in drei
Teilen: Das Konzept eines Mindestlohns, der Mindestlohn als Maßnahme
gegen Sozialdumping sowie nationale Vergütungsmodelle und europäisches
Recht. Kontakt: eurosalaire2017@sciencesconf.org
16. November
Rennes ISSTO
(Westfranzösisches Institut für Arbeitsrecht) organisiert das Kolloquium
„le
syndicalisme à l’épreuve de l’Europe sociale“ (Gewerkschaften
und ein Soziales Europa).
17.
November Göteborg
Sozialgipfel für faire
Arbeitsplätze und Wachstum, den die Europäische
Kommission gemeinsam mit der schwedischen Regierung ausrichtet.
22. November
Paris France
Stratégie, die Denkfabrik der französischen Regierung, und das Pariser
Wirtschaftsinstitut CEPII organisieren eine Konferenz mit dem Titel „Welche
Herausforderungen stellt der deutsche Arbeitsmarkt?“, mit Werner
Eichhorst, Direktor für Arbeitsmarktpolitik Europa am IZA.
24. November
Paris AFDT
(französischer Verband für Arbeitsrecht und soziale Sicherheit), ENM
(nationale Richterschule) und INTEFP (nationales Institut für Arbeit,
Beschäftigung und Berufsausbildung) organisieren ein Kolloquium mit dem
Thema „le
fait religieux en entreprise“ (Religion im Unternehmen).
29. November
Paris
Veranstaltung des Clubs Europäischer Betriebsräte, ausgerichtet von
Astrees und IR Share zum Thema: „EBRs im Spannungsfeld zwischen der
Dezentralisierung und „Rezentralisierung“ des sozialen Dialogs in
Unternehmensgruppen“ Tel.: + 33 (0)6 81 41 53 95.
7.- 8.
Dezember Brüssel
Tagung des Rates Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz
11.-12.
Dezember Brüssel Jahreskonferenz
des Europäischen Gewerkschaftsinstituts über die
Arbeitnehmermitbestimmung, insbesondere für leitende Angestellte
sowie Mitglieder von EBRs und SE-BRs.
13. Dezember
Paris DARES,
die Abteilung des französischen Arbeitsministeriums für den Forschungs-,
Studien- und Statistikbereich organisiert ein Kolloquium mit dem Titel:
Die
Entwicklung der Löhne und Gehälter seit der Krise besser verstehen –
internationaler Vergleich.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Ein letztes
Arbeitsprogramm, um das soziale Europa wieder ins Gleichgewicht zu bringen
Am 24. Oktober veröffentlichte die Europäische Union ihr Arbeitsprogramm
für 2018 mit 26 neuen Initiativen, die alle bis Mai 2018 eingebracht werden
sollen, damit das Parlament und der Rat den Gesetzgebungsprozess vor den
Europawahlen im Juni 2019 und dem Amtsantritt einer neuen Kommission abschließen
können (siehe Pressemitteilung der Kommission). Es handelt sich um das letzte
richtige Arbeitsprogramm der Kommission Juncker, denn bei dem Programm für 2019 wird
es nur noch um die Erledigung der laufenden Geschäfte gehen. „Es bleibt noch viel zu
tun, wenn wir dafür sorgen wollen, dass soziale Gerechtigkeit und Arbeitnehmerrechte
zum Markenzeichen des Binnenmarktes werden“, betont die Kommission, die in ihrer Mitteilung
vor allem an bereits angekündigte Baustellen erinnert, wie die europäische Säule
sozialer Rechte, die uns, dem Arbeitsprogramm zufolge, einer „Europäischen Union der
Sozialstandards“ näherbringen wird. In diesem Sinne stellt die Kommission ein Paket
zu sozialer Gerechtigkeit vor (siehe Nr. 8
in Anhang 1) mit vier Vorschlägen, von denen die meisten bereits angekündigt
wurden: 1. Legislativvorschlag zur Einrichtung einer „Europäischen
Arbeitsmarktbehörde“; 2. Vorschlag für einen gesicherten Zugang zu sozialer
Sicherung für Selbständige in atypischen Arbeitsverhältnissen; 3. Neuer Vorschlag
für die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer, „die je nach Bedarf
in verschiedenen Politikbereichen genutzt werden könnte“ und 4. Überarbeitung der
Richtlinie über schriftliche Erklärungen, mit der Arbeitgeber verpflichtet werden,
ihre Arbeitnehmer über die für deren Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsverhältnis geltenden
Voraussetzungen zu informieren. Neben der Überarbeitung der Entsenderichtlinie (siehe
Punkt 29) hofft die Kommission, vor Ablauf ihres Mandats mehrere Vorschläge
im sozialen Bereich unter Dach und Fach zu bringen, die im Paket „Europa in
Bewegung“ aufgeführt sind: 1. Überarbeitung der Verordnung über die Arbeitszeit von
Lastwagenfahrern (Verordnung Nr. 561/2006) und die Positionsbestimmung mittels
Fahrtenschreibern (Verordnung Nr. 165/2014); 2. Überarbeitung der Richtlinie 2006/22
bezüglich der Durchsetzungsanforderungen und der Festlegung spezifischer Regelungen
für die Entsendung von Fahrern im Transportsektor. Hinzu kommen 3. der Vorschlag zur
Änderung der Verordnung Nr. 883/2004 (Koordinierung der Systeme der sozialen
Sicherheit) und Nr. 987/2009 (Durchführung der Verordnung Nr. 883/2004) (siehe
Nr. 30); 4. Vorschlag für eine Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (siehe
Nr. 31). Das unbestritten „sozialste“ Programm der letzten zehn Jahre wurde
vom Europäischen Gewerkschaftsbund begrüßt, wenn er auch bedauert, dass die sozialen
Auswirkungen der Digitalisierung der Wirtschaft zu wenig thematisiert wurden und
„Hinweise auf die Entwicklung der Industriellen Demokratie und die
Arbeitnehmermitbestimmung ganz fehlen“ (siehe Pressemitteilung).
Die Arbeitgeberorganisation hat nicht darauf reagiert, hatte aber bereits die
Gelegenheit, ihren Widerstand gegen jegliche neue Richtlinie im Sozialbereich zum
Ausdruck zu bringen. > Sämtliche von der Kommission
vorgestellten Dokumente
finden Sie hier.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
- Parlament stimmt der überarbeiteten
Krebsrichtlinie zu: Am 25. Oktober hat das Europäische
Parlament mit überwältigender Mehrheit einen Standpunkt im Hinblick auf die
Verordnung zur Änderung der Richtlinie 2004/37 zum Schutz der Arbeitnehmer gegen
arbeitsbedingte Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene angenommen (siehe Pressemitteilung).
Nach Billigung durch den Rat werden die neuen Vorschriften im Amtsblatt der EU
veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft.
> Inhalt
der Verordnung siehe IR
Notes 80.
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Vorhaben
Sozialpartner enttäuscht über Reform der
Entsenderichtlinie: Der Europäische
Gewerkschaftsbund zeigte sich von dem vom Rat angenommenen Vorschlag „recht
enttäuscht“ (siehe IR
Notes 84). Er bedauert die Ausklammerung des Straßenverkehrs, unzureichende
Garantien für die „tatsächliche Zahlung von Zulagen“, die fehlende Rechtsgrundlage
als Instrument für den Schutz der Arbeitnehmer gegenüber den Vorschriften des
Binnenmarkts, fehlende Anerkennung zahlreicher Arten von Tarifverträgen sowie die
ausgesprochen lange Umsetzungsfrist von 3 Jahren (siehe Pressemitteilung).
Der EGB zählt auf das Parlament, um den Reformtext im Rahmen der Verhandlungen mit
dem Rat ausgewogener zu gestalten. Wie die Gewerkschaftsföderation EFFAT betont,
hatte das Parlament zahlreiche Forderungen der Gewerkschaften berücksichtigt (siehe
Pressemitteilung). Die
Arbeitgeberorganisation BusinessEurope dagegen sieht darin „einen
von politischer Symbolik diktierten schlechten Kompromiss“. Sie kritisiert
die Kürzung der Entsendedauer auf maximal 12 Monate gegenüber den jetzigen 24
Monaten, die auch vom Europäischen Parlament verlangt wurden. > Der
vom Rat angenommene Vorschlag
zur Änderung der Entsenderichtlinie ist im Wortlaut auf der Website von IR
Share abrufbar.
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2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
IG Metall legt Forderungen fest:
Der Vorstand der IG Metall beschloss am 26. Oktober die
Forderungen für die Tarifverhandlungen, die am 15. November starten (siehe Mitteilung).
Die Gewerkschaft fordert: 1. Allgemeine Erhöhung der Entgelte von 6 % für eine
Laufzeit von 12 Monaten für die rund 3,9 Millionen Beschäftigten in der Metall- und
Elektroindustrie; 2. Individueller Anspruch auf Reduzierung der regelmäßigen
Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden pro Woche für einen Zeitraum von bis zu 24
Monaten. „Das Ziel ist mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit. Die
Flexibilisierung der Arbeitszeit in den Betrieben darf nicht weiter einseitig zu
Lasten der Beschäftigten gehen, sie muss ihnen auch nutzen“, sagt Jörg Hofmann,
Erster Vorsitzender der IG Metall. Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren, um
Kinder unter 14 Jahren im Haushalt zu betreuen oder Familienangehörige zu pflegen,
sollen einen festen Zuschuss von 200 Euro von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Beschäftigte in Schichtarbeit oder anderen gesundheitlich belastenden
Arbeitszeitmodellen, die ihre Wahloption nutzen und ihre Arbeitszeit verkürzen,
sollen ebenfalls einen Entgeltzuschuss erhalten. Er soll bei 750 Euro im Jahr
liegen.
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Frankreich
- Zweite Reformwelle am Arbeitsmarkt:
Nach der im September angenommenen Reform des Arbeitsrechts
und der Tarifverhandlungen legte die Regierung am 25. Oktober einen Fahrplan
für die Umwandlung der Lehre, Berufsausbildung und
Arbeitslosenversicherung vor. Ab November startet die Ausbildungsreform
mit der Aufstellung von Arbeitsgruppen, die sich aus Vertretern der beteiligten
Akteure zusammensetzen. Mitte November wird die Regierung die Sozialpartner dazu
auffordern, branchenübergreifende Verhandlungen über die Berufsausbildungsreform
einzuleiten. Ende des Monats gibt die Regierung das Startsignal für die
Reformierung der Arbeitslosenversicherung mit einer multilateralen Sitzung, an
der alle beteiligten Akteure teilnehmen. In allen drei Bereichen wird die
Verabschiedung eines Gesetzes für Ende Sommer 2018 angestrebt.
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Großbritannien
- Zahl der Nachtarbeiter steigt:
Die Zahl der Beschäftigten, die regelmäßig nachts arbeiten,
ist in den letzten fünf Jahren um 260.000 Personen bzw. 9 % gestiegen, wie aus
einer Studie
des britischen Gewerkschaftsdachverbands TUC hervorgeht.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Total: Die Unternehmensleitung
der Total Gruppe unterzeichnete am 30. Juni einen Nachtrag zur EBR-Vereinbarung
aus dem Jahre 2001. Darin werden die Auswirkungen des Brexit vorübergehend geregelt.
So wurde für das neue Mandat festgelegt, das bis September 2021 dauert, dass
britische Vertreter weiterhin an den EBR-Sitzungen teilnehmen, auch wenn das
Vereinigte Königreich die EU und den Europäischen Währungsraum verlässt. Dieses
Thema wird bei der Neubesetzung des EBRs erneut geprüft. Bei dieser Gelegenheit
werden die Parteien gleichzeitig auch „die Möglichkeit“ prüfen, die Länder außerhalb
Europas „miteinzubeziehen“. Die Vereinbarung sieht zudem weitergehende Befugnisse
für den engeren Ausschuss vor. Bei außergewöhnlichen Umständen tagt der Ausschuss 24
Stunden vor der Aufnahme der nationalen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren oder
spätestens gleichzeitig. Je nach Wichtigkeitsgrad der Angelegenheit kann der
Ausschuss eine Stellungnahme direkt abgeben oder eine zweite Sitzung beantragen, um
sich eingehender mit der Frage zu beschäftigen oder aber mit der Unterstützung von
zwei Dritteln der Mitglieder die Angelegenheit direkt an eine außerordentliche
EBR-Sitzung verweisen. Des Weiteren wurde ein vierter ständiger Ausschuss für
erneuerbare Energien eingerichtet und das jährliche Seminar über Gesundheit und
Sicherheit in einen ständigen fachübergreifenden Ausschuss für nachhaltige
Entwicklung und für soziale und ökologische Verantwortung umgewandelt. Dieser
fachübergreifende Ausschuss kann pro Jahr ein Standort besuchen.
- Princes: Nach dreijährigen
Verhandlungen wurde am 12. Oktober eine Vereinbarung zur Einrichtung eines EBR
bei Princes (ein
Unternehmen der Mitsubishi Corporation) unterzeichnet, einem multinationalen
Nahrungsmittelunternehmen mit Sitz und den wichtigsten Produktionsbetrieben im
Vereinigten Königreich. Princes hat ferner Produktionsstätten in Italien,
Frankreich, Polen, den Niederlanden und auf Mauritius. Der EBR wird sich
zusammensetzen aus 3 Vertretern aus Italien, 9 aus Großbritannien, und jeweils 1
Vertreter aus den Niederlanden, Polen und Frankreich. Kritikpunkt an der
Vereinbarung ist die Tatsache, dass Belange in Bezug auf Gesundheit und
Sicherheit, Umwelt und Arbeitsbeziehungen aus den Bereichen ausgeklammert
werden, die Gegenstand von Unterrichtung und Anhörung sind. Im Anhang der
Vereinigung ist eine Geheimhaltungsverpflichtung beigefügt, die von den
EBR-Mitgliedern unterzeichnet werden muss.
- Saipem: Das italienische
Unternehmen Saipem, das in der Forschung und Erdölförderung tätig ist, hat am
17. Juli eine Vereinbarung zur Einsetzung eines EBR unterzeichnet, der die
Arbeitskräfte im Europäischen Wirtschaftsraum vertritt. Die erste Sitzung des
EBR ist für den Herbst geplant (siehe Pressemitteilung auf Englisch
oder Italienisch).
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Gewerkschaften
HeidelbergCement: Die
internationalen Gewerkschaftsverbände IndustriAll Global Union und BHI haben am 1.
und 2. November in Bremen das erste Treffen des globalen Gewerkschaftsnetzwerks des
Zementkonzerns HeidelbergCement organisiert (siehe Pressemitteilung).
Die 40 anwesenden Gewerkschafter nahmen eine gemeinsame
Erklärung an, in der die Unternehmensleitung aufgefordert wird, 1.
Verhandlungen für eine internationale Rahmenvereinbarung aufzunehmen, die Regelungen
für Streitbeilegungen und einen Überwachungsausschuss vorsieht sowie einen
besonderen Augenmerk auf den Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz legt; 2. einen Welt-Konzernbetriebsrat einzurichten.
- Hewlett-Packard: Die
europäischen Gewerkschaftsverbände IndustriAll Europe und Uni Europa haben am
13. September in Brüssel eine Tagung mit Personalvertretern der drei Unternehmen
organisiert, die aus dem amerikanischen Konzern Hewlett-Packard (HP)
hervorgegangen sind, der seit zwei Jahren ständig umstrukturiert wird: HP Inc,
HP Enterprise (HPE) und DXC Technology, das aus der Fusion von CSC und HP
Enterprise Services entstanden ist. Ziel der Tagung war es, eine Strategie der
gewerkschaftlichen Koordinierung zu entwickeln, um einen sozialen Dialog auf
europäischer Ebene in den drei Unternehmen zu gewährleisten, insbesondere durch
die Einsetzung von EBRs (siehe Pressemitteilung).
Bei HP Inc. soll demnächst ein EBR nach den subsidiären Vorschriften der
Richtlinie 2009/38 eingesetzt werden. Für HPE wurde ein neues Besonderes
Verhandlungsgremium (BVG) eingerichtet. Bei DXC Technology ist die Lage nicht so
eindeutig, da CSC bereits eine EBR-Vereinbarung nach deutschem Recht hat.
IndustriAll zufolge geht die Unternehmensleitung davon aus, ein BVG einsetzen zu
müssen, da DXC Technology ein neues Unternehmen ist, und die Verhandlungen nach
irischem Recht zu führen, weil sein Sitz in Irland ist. Eine Sichtweise, die
IndustriAll Europe nicht teilt: Ihrer Ansicht nach müssen die Bedingungen der
EBR-Vereinbarung von CSC respektiert werden. Der EBR stellt klar, dass bei einer
Kündigung die Verhandlungen nach dem für die Vereinbarung geltenden Recht
einzuleiten sind, also nach deutschem Recht.
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4. Studien
und Berichte
- Europäischer Fonds für die Anpassung an
die Globalisierung: Die Europäische Kommission
veröffentlichte am 31. Oktober einen Bericht
über die Tätigkeit des Europäischen Fonds für die Anpassung an die
Globalisierung in den Jahren 2015 und 2016 (EGF). 2015 und 2016 hat der
EGF 19.500 entlassene Arbeitskräfte und 1.251 junge Menschen, die weder eine
Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren
(NEETs), unterstützt. Der Beitrag der EU belief sich auf über 70 Mio. Euro. Nach
einem Jahr hatten insgesamt 9.072 Arbeitnehmer, d. h. fast die Hälfte der
Personen, die an den finanziellen Maßnahmen des EGF teilnahmen, eine neue
Arbeitsstelle gefunden oder sich selbständig gemacht. Gleichzeitig nahmen 645
weitere Arbeitnehmer an Bildungs- oder Schulungsmaßnahmen teil. Seit der
Einrichtung des EGF hat die Kommission 147 Anträge auf EGF-Mittel erhalten. 600
Mio. Euro wurden beantragt, um circa 137.600 Arbeitnehmern und 2.944 NEETs zu
unterstützen (siehe Nachrichten).
Der EGF hat in zehn Jahren nur knapp mehr als die ihm für ein Jahr zugesicherte
Haushaltslinie (500 Mio. Euro) ausgegeben, d. h. er könnte wesentlich öfter
genutzt werden. Die drei größten Fälle im Zeitraum 2015-2016 betrafen zwei
Fahrzeughersteller (die Branche, die den Fonds am stärksten in Anspruch genommen
hat) mit Adam Opel (6.95 Mio.) und Ford Genk (6,26 Mio.) und die griechische
Supermarktkette Larissa (6,46 Mio.). Die Länder, die in diesem Zeitraum den
höchsten Betrag an EGF-Mitteln beantragt haben, sind Finnland, mit fast 12 Mio.
Euro, und seit Einrichtung des Fonds Frankreich mit 89,7 Mio.
- Europäische Plattform gegen Schwarzarbeit:
Um über den Austausch im Ausschuss für Beschäftigung und
soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zu informieren, hat die
EU-Dienstelle ein Briefing
über die im März 2016
eingerichtete Europäische Plattform gegen Schwarzarbeit
veröffentlicht. Diese Plattform könnte auch, so wie es der Rat vorschlägt, der
Bekämpfung des Missbrauchs bei der Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der
Erbringung von Dienstleistungen dienen.
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