IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 89 – Vorschlag für eine Richtlinie für Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Status

  IR Notes 89 – 17 Januar 2018
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Tamás Gyulavári, Sylvain Nadalet und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95


*** Das ganze Team von IR Share wünscht seinen Leserinnen und Lesern ein sehr gutes Jahr 2018! ***

 
  Interview
Prof. Sabine Oertelt-Prigione, Strategic Chair for Gender Medicine, Radbout University, Nijmegen, Niederlande (*)

Inwiefern sind betriebliche Vereinbarungen ein gutes Tool, um sexuelle Belästigung zu bekämpfen?
Betriebliche Vereinbarungen sind aus mehreren Gründen ein gutes Instrument um sexuelle Belästigung im Betrieb zu bekämpfen. Erstens bieten sie einen rechtlichen Rahmen, der festlegt, welche Unterstützungsmöglichkeiten und Rechte die Beschäftigten haben. Weiterhin zeigt das Vorhandensein einer solchen Vereinbarung, dass sich die Organisation aktiv gegen sexuelle Belästigung positioniert und sendet somit ein explizites Zeichen. Letztlich stellt der Prozess der Entwicklung der Vereinbarung auch eine wichtige Abstimmung zwischen Leitung und Interessensvertretungen dar, die besonders den Führungskräften ihre Rolle und Pflichten nochmals klar darstellt.


Was sind die Kernpunkte des an der Charité durchgeführten Projekts? Gibt es ein „Assessment“? Gibt es Verbesserungen?
Das WPP (Watch – Protect – Prevent) Projekt der Charité ist eine wissenschaftliche Studie gekoppelt mit einer praktischen Intervention zur Entwicklung einer „workplace policy“ zur Prävention sexueller Belästigung. Wir haben die Mitarbeitenden einerseits schriftlich befragt, aber auch viele Einzelinterviews geführt, um schlieβlich einen für unsere Organisation passgenauen Maβnahmenkatalog zu entwickeln. Die Richtlinie (in unserem Fall, da eine Dienstvereinbarung die Studierenden nicht betroffen hätte) ist ein Teil der Maβnahmen. Andere gehen von Informationskampagnen, über Einbindung der Inhalte in Schulungen für Führungskräfte bis zur Erweiterung des Beratungsangebots. Ein formelles Assessment gibt es nicht, u.a. auch weil das Projekt erst letztes Jahr abgeschlossen wurde, allerdings haben sich die Beratungsanfragen signifikant gesteigert. Wir vermuten, nicht, weil es mehr Vorfälle gibt, sondern weil man sich eher traut das Thema anzusprechen.


Was muss unbedingt in eine Vereinbarung?
Wir denken, dass es folgende wichtige Punkte gibt:1/ Es muss eindeutig Position gegen sexuelle Belästigung ergriffen werden, es sollte explizit drinstehen, dass es verboten ist und es Konsequenzen geben kann bzw. wird. 2/Die Rechte der Betroffenen sollten genau aufgezählt werden. 3/Die Anlaufstellen für Betroffene sollten klar benannt werden und es sollte auf die Schweigepflicht der Beratenden hingewiesen werden. 4/ Die Betriebsvereinbarung sollte so anschaulich wie möglich den Ablauf eines Verfahrens darstellen. Auch, dass eine niederschwellige Beratung nicht unbedingt zu einem Verfahren führen muss, sondern manchmal ausreicht, um eine Situation zu klären.


Kann man auch an solche Vereinbarungen auf europäischer Ebene denken (in transnationalen Unternehmen)?
Ich denke, aufgrund der Tatsache, dass viele Unternehmen transnational im europäischen Raum agieren, sollten Dienstregelungen grenzübergreifend entwickelt werden. Wir haben zwar europäische Richtlinien, allerdings lassen diese zwingend noch viel Spielraum für die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Unternehmen haben die Möglichkeit, jenseits der rechtlichen Vorschriften, die in unterschiedlichen europäischen Ländern anders ausfallen können, proaktive und progressive Vereinbarungen für ihre Beschäftigten zu entwickeln und sich eigene Verhaltenscodizes aufzulegen, um den Beschäftigten die gröβtmögliche Sicherheit und Respekt am Arbeitsplatz zu garantieren.


> Weitere Informationen: Hans Boeckler Stiftung,  Oertelt-Prigione, S. und C. Jenner, S. C., „Prävention sexueller belästgung, Praxiswissen Betriebsvereinbarungen“, Study n°369, September 2017


(*) und auch Senior Researcher, Institute of Legal Medicine, Charité – Universitätsmedizin, Berlin, Deutschland

 
  Agenda

24. Januar
Brüssel

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), das Zentrum für Europäische Politische Studien (CEPS) und das Nationale Institut für Ökonomische und Soziale Studien (NIESR) organisieren gemeinsam eine Konferenz mit dem Titel: „Politik für alternde Arbeitnehmer: Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben, Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit“. Auf der Konferenz werden verschiedene Aspekte der Rahmenvereinbarung über aktives Altern und einen generationenübergreifenden Ansatz behandelt.


30. Januar
Brüssel

Monatsforum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts über die politischen Auswirkungen virtueller Arbeit mit Pamela Meil, Sozialwissenschaftlerin und Mitglied des Verwaltungsrats am Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung, Deutschland, und Vassil Kirov, beigeordneter Professor an der bulgarischen Akademie der Wissenschaften und Forscher am ETUI.


22. und 24. März
Brüssel

Europäischer Rat

 
  Tipp
Wie komme ich ins Archiv von IR Notes?

Sie suchen eine ältere Ausgabe von IR Notes? Alle veröffentlichten Ausgaben von IR Notes sind online. Legen Sie zunächst ein Konto auf der Website IR Share an. Gehen Sie auf diese Seite. Per E-Mail erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort. Nachdem das IR Share-Team Ihre Identität als „Abonnent” geprüft hat, erhalten Sie freien Zugang zu den Archiven.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Vorschlag für eine Richtlinie für Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Status

Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember einen Vorschlag für eine Richtlinie „über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen“ vorgelegt. Dieser Vorschlag geht über eine schlichte Überarbeitung der Richtlinie 91/533 hinaus, die den Arbeitgeber verpflichtete, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über ihre Arbeitsbedingungen zu unterrichten (siehe Pressemitteilung der Kommission. Mit diesem Vorschlag gleicht die Kommission den Begriff des Arbeitnehmers an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer „ist eine natürliche Person, die während einer bestimmten Zeit für eine andere Person nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält“ (Artikel 2.8.(a)). Mit dieser Begriffsbestimmung können Beschäftigungsformen in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen werden, die heute oft ausgeschlossen sind, wie Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte oder solche mit ganz kurzen Arbeitsverträgen, sowie neue Beschäftigungsformen, etwa Arbeit auf Abruf, auf der Grundlage von Gutscheinen oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Online-Plattformen beschäftigt sind. Ferner sollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bereits am ersten Tag schriftliche Informationen bereitgestellt werden und nicht innerhalb von zwei Monaten nach Beschäftigungsbeginn, wie es die aktuelle Richtlinie vorsieht. In Bezug auf ausbeuterische Formen von Beschäftigungsverhältnissen werden Mindestrechte vorgeschlagen: 1. Begrenzung der Probezeit auf sechs Monate (inkl. Verlängerung); 2. Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht verbieten, ohne Angabe von rechtmäßigen Gründen für andere Arbeitgeber zu arbeiten (Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder Vermeidung von Interessenkonflikten). 3. „Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, deren bzw. dessen Arbeitszeitplan völlig oder größtenteils veränderlich ist und völlig oder größtenteils vom Arbeitgeber bestimmt wird“, kann nur dann vom Arbeitgeber zur Arbeit verpflichtet werden, „wenn die Arbeit innerhalb der vorab bestimmten Referenzstunden und Referenztage stattfindet, die […] zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses schriftlich festgelegt worden sind“ oder „wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf über einen Arbeitsauftrag […] unterrichtet“. 4. „Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten bei demselben Arbeitgeber tätig sind“, dürfen „ihren Arbeitgeber um eine Beschäftigungsform mit verlässlicheren und sichereren Arbeitsbedingungen, falls verfügbar, ersuchen“. In diesem Fall muss der Arbeitgeber „eine schriftliche Antwort innerhalb eines Monats nach dem Ersuchen” erteilen. Nach Erlassen der Richtlinie kann sie von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren entweder durch Rechtsvorschriften oder mit Tarifvereinbarungen umgesetzt werden. Im letzteren Fall hätten die Sozialpartner „die Möglichkeit, die in der Richtlinie vorgesehenen Mindestrechte abzuwandeln, solange das Schutzniveau insgesamt erhalten bleibt“.
> siehe auch den Kommentar des Europäischen Gewerkschaftsbunds. Keine Reaktion erfolgte von BusinessEurope, die sich bereits im Vorfeld gegen eine neue Richtlinie im Sozialbereich ausgesprochen hatte.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Schutz gegen Karzinogene und Mutagene: Die Richtlinie 2017/2398 vom 12. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2004/37 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit wurde am 27. Dezember 2017 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese erste Überarbeitung der Richtlinie erhöht den Schutz der Arbeitnehmer gegen 11 neue Karzinogene, zusätzlich zu den drei Stoffen, die von der aktuellen Richtlinie 2004/37 vom 29. April 2004 abgedeckt werden. In der Richtlinie wird präzisiert, dass die Europäische Kommission spätestens bis zum ersten Quartal 2019 prüfen muss, ob der Anwendungsbereich der Richtlinie zu ändern ist und reproduktionstoxische Stoffe aufzunehmen sind.



  • Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt: Die Richtlinie 2017/2397 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672 und 96/50 wurde am 27. Dezember 2017 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß der Richtlinie werden Unionsbefähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher, die von den zuständigen Behörden ausgestellt sind, auf allen Binnenwasserstraßen der Europäischen Union anerkannt. Die von den Sozialpartnern begrüßte Richtlinie (siehe Pressemitteilung) muss von den Mitgliedstaaten bis zum 17. Januar 2022 umgesetzt werden.


Aktuelle soziale Themen

Schutz für Whistleblower: In einer Empfehlung im Anschluss an die Untersuchung von Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung hat das Parlament am 13. Dezember gefordert, „dass Schutzmaßnahmen konzipiert werden sollten, um Personen, die im öffentlichen Interesse handeln, zu schützen und um zu verhindern, dass Hinweisgeber zum Schweigen gebracht werden, wobei auch die gesetzlichen Rechte von Unternehmen berücksichtigt werden müssen“. Die Abgeordneten verlangen Rechtsvorschriften, die Instrumente für die Unterstützung von Hinweisgebern vorschlagen, mit denen sichergestellt wird, dass sie wirkungsvoll geschützt und angemessen finanziell unterstützt werden.



  • Integration von Flüchtlingen: Die Europäische Kommission und die Wirtschafts- und Sozialpartner der EU – CES, BusinessEurope, UAPME, CEEP und Eurochambres – haben am 20. Dezember eine „europäische Partnerschaft zur Integration“ unterzeichnet. Diese enthält wichtige Grundsätze und Verpflichtungen, um Flüchtlinge und Migranten mit legalem Aufenthalt in der EU zu unterstützen und ihre Chancen für die Integration in den europäischen Arbeitsmarkt zu verbessern (siehe Pressemitteilung).

  • Mittel aus dem Globalisierungsfonds für Schweden: Die Europäische Kommission hat am 18. Dezember vorgeschlagen, 2,1 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung bereitzustellen, um ca. 900 entlassenen Beschäftigten der Gruppe Ericsson bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen zu unterstützen (siehe Pressemitteilung).


Rechtsprechung

Längere Ruhezeiten von Lastwagenfahrern dürfen nicht in der Lkw-Kabine verbracht werden: Der Gerichtshof urteilte in einer Rechtssache, die ein Transportunternehmen betrifft, das gegen eine Geldbuße klagte, mit der einer seiner Fahrer belegt worden war, weil er seine wöchentliche Ruhezeit in seinem Lkw verbrachte (EuGH, 20. Dezember 2017, Rs. C-102/16, Vaditrans). Artikel 8 Absatz 6 der Verordnung Nr. 561/2006 vom 15. März 2006 besagt, dass in zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen der Fahrer mindestens zwei „regelmäßige“ wöchentliche Ruhezeiten oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einhalten muss. Absatz 8 führt aus: „Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt“. Es ging um die Frage, ob die „regelmäßigen“ wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden dürfen. Der Gerichtshof erinnert zu Recht an den Zweck der Richtlinie, die in „der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Fahrer und der Straßenverkehrssicherheit bestehen“. Während das Gericht Verbesserungen im Hinblick auf den Komfort von Fahrerkabinen anerkennt, ist es der Ansicht, dass „eine Lkw‑Kabine offensichtlich kein geeigneter Ort für längere Ruhezeiträume als die täglichen Ruhezeiten und die reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten“ ist. „Die Fahrer müssten die Möglichkeit haben, ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten an einem Ort zu verbringen, der geeignete und angemessene Unterbringungsbedingungen bietet“.



  • Das Aufenthaltsrecht eines Selbständigen, der seine Arbeit verliert, bleibt bestehen: Ein rumänischer Staatsangehöriger kam 2007 nach Irland. Von 2008 bis 2012 führte er eine selbständige Tätigkeit aus. 2012 stellte er seine Tätigkeit ein, weil es ihm infolge des Konjunkturabschwungs an Arbeit mangelte.  Da er keine Einkünfte mehr hatte, beantragte er die Gewährung eines Zuschusses für arbeitssuchende Personen. Dieser wurde ihm mit der Begründung verwehrt, dass er sein Aufenthaltsrecht verloren habe. Der Gerichtshof befindet, dass die Entscheidung gegen Artikel 7 der Richtlinie verstößt, wonach die Erwerbstätigeneigenschaft eines Unionsbürgers, der im Aufnahmemitgliedstaat Arbeitnehmer oder Selbständiger ist, in vier Fällen erhalten bleibt und somit ebenso das Recht auf Aufenthalt. Dazu gehört auch „bei ordnungsgemäß bestätigter unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nach mehr als einjähriger Beschäftigung“ (EuGH, 20. Dezember 2017, Rs C-442/16, Florea Gusa). Dem Gericht zufolge kann anhand dieser Bestimmung nicht davon ausgegangen werden, dass sie nur für Personen gilt, die eine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer eingestellt haben. Eine solche einschränkende Auslegung stelle eine nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung zwischen ehemaligen Arbeitnehmern und Selbständigen dar, denn eine Person, die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, kann sich gezwungen sehen, ihre Tätigkeit einzustellen. „Diese Person könnte sich somit in einer schwierigen Situation befinden, die mit der eines entlassenen Arbeitnehmers vergleichbar ist“, hebt der Gerichtshof hervor. Zudem wäre „eine solche unterschiedliche Behandlung […] umso weniger gerechtfertigt, als sie dazu führen würde, dass eine Person, die eine mehr als einjährige Erwerbstätigkeit als Selbständiger im Aufnahmemitgliedstaat ausgeübt“ und Sozialabgaben und Steuern entrichtet hat, die ihre Einkünfte gemindert haben, „gleichbehandelt würde wie eine Person, die in diesem Mitgliedstaat erstmals eine Beschäftigung sucht, dort nie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt und nie Beiträge zu diesem System entrichtet hat“.


2. Mitgliedstaaten
Italien

  • Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs: Der mit der Geburt oder Adoption eines Kindes verknüpfte obligatorische Vaterschaftsurlaub wird ab dem 1. Januar 2018 von zwei auf vier Tage verlängert. Dieser Urlaub muss in den ersten fünf Monaten nach der Geburt genommen werden und kann daher gegebenenfalls mit dem Mutterschaftsurlaub zusammenfallen. Der Vaterschaftsurlaub wird mit 100 % des Gehalts vergütet. Das Gesetz sieht auch einen freiwilligen Urlaub von vier Tagen vor, den der Vater jedoch nur dann nehmen kann, wenn die Mutter auf dieselbe Anzahl von Tagen ihres Mutterschaftsurlaubs verzichtet.


Luxemburg

  • Gesetz in Kraft, das Urlaub aus familiären Gründen abändert: Ein Gesetz vom 15. Dezember 2017 erhöht den Vaterschaftsurlaub ab dem 1. Januar 2018 von zwei auf zehn Tage. Alle Väter haben Anspruch auf mindestens zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub rund um den Geburtstermin des Kindes, die wie ein normaler Urlaub vergütet werden. Arbeitnehmer, die Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben, müssen den Arbeitgeber mit einer Frist von zwei Monaten darüber informieren, wann und zu welchen Bedingungen sie diesen Urlaub nehmen wollen. Dieselben Bestimmungen gelten bei der Adoption eines Kindes unter 16 Jahren. Mit diesem Gesetz erhöht sich auch die Anzahl der Sonderurlaubstage für Eltern beim Tod eines minderjährigen Kindes von drei auf fünf Arbeitstage (siehe Kommentare der Anwaltskanzlei Castegnaro, auf Französisch).


Ungarn

  • Verpflichtung zur Anpassung des Arbeitsplatzes: Das Arbeitsgesetz wurde ab dem 1. Januar 2018 durch Gesetz Nr. 159 von 2017 geändert. Diese Änderung umfasst einige wichtige Bestimmungen: 1. Neu ist eine ausführlichere Bestimmung über angemessene Vorkehrungen, die den Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen anzupassen, insbesondere die Verteilung der Arbeitszeit, wenn sich die körperliche Mobilität des Arbeitnehmers verschlechtert.  Diese Verpflichtung gilt insbesondere für schwangere Frauen. Der Arbeitgeber muss in erster Linie ihre Arbeitsbedingungen ändern oder ihnen einen neuen Arbeitsplatz vorschlagen. Anderenfalls muss der Arbeitgeber die Beschäftigte von ihrer Arbeit freistellen. 3. Hauptamtliche Gewerkschaftsfunktionäre gelten künftig als Arbeitnehmervertreter, was sie besser vor ungerechtfertigten Entlassungen schützt, da sie ihre Wiedereinsetzung in ihren früheren Arbeitsplatz verlangen können.


3. Unternehmen
Betriebsvereinbarung

  • Thyssenkrupp: Die Unternehmensleitung von Thyssenkrupp und die IG Metall haben am 21. Dezember eine Vereinbarung unterzeichnet, die Beschäftigten und deutschen Standorten des Konzerns Garantien gewährt. Thyssenkrupp führt zurzeit Gespräche mit dem indischen Stahlhersteller Tata zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, um ihre europäischen Stahlsparten zusammenzulegen. Der unterzeichnete Vertrag tritt mit der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens in Kraft und gilt bis zum 30. September 2026 (siehe  Mitteilung der IG Metall).


Transnationale Vereinbarungen

Engie: Die Unternehmensleitung des Energieversorgungskonzerns Engie und drei europäische Gewerkschaftsverbände (IndustriAll Europe, EGÖD und EFBH) haben am 21. Dezember 2017 eine europäische Vereinbarung über die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unterzeichnet (siehe Pressemitteilung). Um diese Vereinbarung umzusetzen und ein Umdenken zu fördern, werden alle europäischen Unternehmen des Konzerns ihren eigenen Maßnahmenplan ausarbeiten und verfolgen.


Transnationale Verhandlungen

  • LafargeHolcim: Der Zementkonzern LafargeHolcim, der im Juli 2017 mit dem Welt-Dachverband der Industriegewerkschaften IndustriAll Global Union eine Absichtserklärung zur Aushandlung eines Globalen Rahmenabkommens unterzeichnete, brach die Gespräche laut IndustriAll Global Union am 22. Dezember ab, obwohl die Unterzeichnung für den 10. Januar vorgesehen war – ein Ereignis, das so wohl nur selten vorkommt (siehe Pressemitteilung von IndustriAll).


Gewerkschaften

XPO: Die internationale Transportarbeiter-Föderation hat am 5. Dezember 2017 ein Treffen mit ihren amerikanischen und französischen Mitgliedsgewerkschaften am Sitz des weltweit tätigen Logistik- und Transportgiganten XPO organisiert. Die Gewerkschaften diskutierten über Möglichkeiten, den sozialen Dialogs auf weltweiter Ebene zu verbessern (siehe Pressemitteilung).


4. Studien und Berichte

  • Rückgang der Arbeitslosigkeit in allen Mitgliedstaaten: Laut Eurostat ist die Arbeitslosigkeit seit November 2016 in allen Mitgliedstaaten zurückgegangen. In der EU ist die Arbeitslosenquote von 8,3 % im November 2016 auf 7,3 % im November 2017 gesunken. Im Oktober letzten Jahres lag sie bei 7,4 %. Die stärksten Rückgänge innerhalb eines Jahres wurden in Griechenland (von 23,2% auf 20,5%), Portugal (von 10,5% auf 8,2%), Kroatien (von 12,5% auf 10,4%) und auf Zypern (von 13,1% auf 11%) verzeichnet (siehe Pressemitteilung).

 


Désabonnement

IR Notes

Eine Einführung

IR Notes ist ein unabhängiger, zuverlässiger und ausgewogener Informationsdienst zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

Dieser Newsletter erscheint in 6 Sprachen, ist im Abonnement erhältlich und bietet Ihnen Zugang zu prägnanten, zielgerichteten und praxisnahen Informationen zu den wichtigsten Themen des sozialen Europas und des transnationalen sozialen Dialogs.

Gemeinsam mit unseren Experten und nationalen Korrespondenten verfolgen wir einen dynamischen, praktischen und nützlichen Ansatz für das europäische Sozialmonitoring.

Dadurch wählen wir die relevantesten Themen aus, die als Quelle für fachübergreifende und inspirierende Ideen dienen.

Jede Ausgabe enthält:

  • Eine Interview mit einer Expertin oder einem Experten aus dem Bereich der Arbeitsbeziehungen, die/der eine ganz eigene Perspektive auf aktuelle soziale Fragen, Vereinbarungen oder Best-Practice-Beispiele einbringt.
  • Aktuelle Informationen über Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
  • Monitoring der arbeitsrechtlichen Entwicklungen in den EU-Mitgliedstaaten.
  • Berichte über die neuesten Entwicklungen bei den Europäischen Betriebsräten und den SE-Betriebsräten.
  • Schließlich hält IR Notes Sie über die wichtigsten Studien und Forschungsarbeiten aus der Arbeitswelt auf dem Laufenden.

IR Notes
Gemeinsam ein soziales Europa aufbauen

Der IR Notes-Newsletter bietet jedem in Europa Zugang zu einer unabhängigen, zuverlässigen und unparteiischen Informationsquelle zu Themen rund um die Arbeitsbeziehungen

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli

Three questions for Delphine Rudelli, Director General of CEEMET (*) On the delays in transposing the ‘pay transparency’ directive “We are calling for the application of the directive to be suspended while we assess what can be simplified – not to reduce rights, but...

read more...
European Union – Social update

European Union – Social update

European Works Councils The Expert Group set up by the European Commission to help Member States transpose the new Directive (EU) 2025/2450 on European Works Councils is due to submit its report this summer. This report may constitute a useful point of reference when...

read more...
A step in coordination of national social security systems

A step in coordination of national social security systems

At last, a step forward for freedom of movement for workers in the EU On 22 April, representatives of the Council and Parliament reached a provisional agreement on revising the rules on coordination of national social security systems, as provided for by regulation...

read more...
Picture of Nora Krokovay

A question for… Nora Krokovay

A question for…Nora Krokovay, Senior Analyst at Kopint-Tárki What changes can we expect in terms of social dialogue and labour law in Hungary following the elections that brought an end to Viktor Orbán’s 16-year leadership? The atmosphere was very euphoric and joyful...

read more...
Improvements in job quality

Improvements in job quality

Eurofound notes improvements in job quality in Europe Now that the European Commission has announced its intention to present a bill on job quality by the year end, the results of the latest European Working Conditions Survey (EWCS) will be scrutinised very...

read more...
Is pay transparency the new enemy to be targeted?

Is pay transparency the new enemy to be targeted?

After seeing off the corporate sustainability reporting and due diligence directives, Member States appear ready to tackle the pay transparency directive, which is due to be transposed in Member States by 7 June 2026.Not only are many countries behind schedule, but a...

read more...
A question to… Lidia Gil Otero

A question to… Lidia Gil Otero

A question for…Lidia Gil Otero, PhD Assistant Professor in Labour and Social Security Law at Santiago de Compostela University In the context of the Digilare project (*), you advocate using the transposition of the Platform Work Directive, which is due to be completed...

read more...