IR Notes

Gemeinsam am Aufbau eines sozialen Europas arbeiten

Eine unabhängige, zuverlässige und unparteiische Informationsquelle zu Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in Europa.

IR Notes 90 – Wie gehen die Europäischen Betriebsräte mit dem Thema Digitalisierung um?

  IR Notes 90 – 31 Januar 2018
www.irshare.eu
 
 
  Über IR Share

IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Bernadette Allinger, Ingel Kadarik, Alain Lefebvre, Märt Masso und Frédéric Turlan.
Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95

 
  Editorial
IR Notes jetzt auch auf Italienisch!!!

Dies ist bereits die zweite Ausgabe der IR Notes, die auch in italienischer Sprache erscheint. Die italienische Fassung ist hier erhältlich. Ein Grundsatz von IR Notes ist es, seinen Leserinnen und Lesern hochwertiges soziales Monitoring in einem präzisen Format in ihrer jeweiligen Muttersprache anzubieten. Wie Sie wissen, besteht das Ziel von IR Notes darin, den Austausch zwischen den Akteuren des sozialen Dialogs zu fördern – zwischen EBR-Mitgliedern, HR-Verantwortlichen oder Gewerkschaftern aus verschiedenen Ländern. Darum bemühen wir uns, möglichst viele Sprachen anzubieten, damit ein gleichberechtigter Zugang zur Information gewährleistet ist.


Um einschätzen zu können, ob die Übersetzung wirtschaftlich tragbar ist, müssten wir wissen, wie viele Leserinnen und Leser an einer italienischen Fassung interessiert sind. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie die italienische Fassung für sich selbst oder für ein Mitglied Ihrer Organisation abonnieren möchten:
frederic.t@irshare.eu
oder telefonisch unter
+33 (0)6 81 41 53 95


Das ganze IR Notes-Team dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hofft auf Ihre Unterstützung bei diesem neuen Schritt hin zu einem wahren sozialen Dialog auf europäischer Ebene.

 
  Agenda

4.-8. Februar
Straßburg
Plenartagung des Europäischen Parlaments.


9. Februar
Brüssel
Konferenz mit dem Titel: „Selbständigkeit in Europa: Arbeitsmarkt und sozialer Schutz“, ausgerichtet von der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) und dem Observatoire social européen (OSE).


22. Februar
Brüssel
Mittagsgespräch über die Reduzierung der Arbeitszeit in Europa organisiert vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut.


1. März
Paris
Anlässlich des Erscheinens der Sonderausgabe von Chronique Internationale drehen sich die Gespräche mit dem französischen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut IRES um die Frage nach Strategien zur gewerkschaftlichen Erneuerung unter Hinzuziehung internationaler Vergleiche. Online-Anmeldung. Kontakt: contact@ires.fr


8. März
Brüssel
Diskussion über die vierte europäische Erhebung zur Lebensqualität, moderiert von Eurofound mit Unterstützung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses.


15. März
Brüssel
Rat Beschäftigung und Soziales.


21. und 22. März
Sofia
Konferenz der bulgarischen EU-Ratspräsidentschaft über die Zukunft der Arbeit.



22. und 23. März
Brüssel

Europäischer Rat.


17. und 18. April
Sofia
Informelles Treffen des Rats für Beschäftigung und Soziales.


18.-19. Juni
Paris
Kolloquium mit dem Titel Überprüfung der Solidaritäten in Europa, unter der Leitung von Alain Supiot, französischer Rechtswissenschaftler am Collège de France, Lehrstuhl „Sozialstaat und Globalisierung: Solidarität juristisch betrachtet“.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Wie gehen die Europäischen Betriebsräte mit dem Thema Digitalisierung um?

Über die einschneidenden Veränderungen durch die Digitalisierung gibt es bereits zahlreiche Untersuchungen, und europäische Sozialpartner verschiedener Sektoren haben dazu gemeinsame Stellungnahmen abgegeben. Dies gilt insbesondere für die Metall- und Elektroindustrie, die chemische Industrie und die Versicherungen. In diesem Zusammenhang bietet sich das Umfeld von gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen an, um einen sozialen Dialog zum Thema Digitalisierung aufzubauen. Denn logischerweise verfügen diese großen Unternehmen in den meisten Fällen über Strukturen des sozialen Dialogs auf verschiedenen Ebenen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen auf transnationaler Ebene, die einen Euro- oder SE-Betriebsrat haben.  Die von den Unternehmensleitungen verfolgten oder geplanten Digitalisierungsstrategien sind natürlich globale Maßnahmen und rechtfertigen somit einen sozialen Dialog auf der zentralen Führungsebene. Von daher bieten sich die EBRs als angemessene Foren an, die für den sozialen Dialog zuständig sind. Zur Untersuchung der aktuellen Praktiken in diesen Konzernen haben der Verband ASTREES und IR Share (Herausgeber der IR Notes) im Auftrag des europäischen Gewerkschaftsverbands CEC European Managers ein von der EU-Kommission unterstütztes europäisches Projekt gestartet: „Europäische Betriebsräte 4.0 / Förderung des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene“. Am 15. Januar fand in Brüssel die Kickoff-Veranstaltung mit den Projektpartnern SBI Formaat (Niederlande), SindNova (Italien), Fondazione G.Brodolini (Italien) und Fundación 1° de Mayo (Spanien) statt. Ziel des Projekts ist die Erstellung und Verbreitung eines praktischen und methodischen Leitfadens, der innerhalb der EBRs den Aufbau eines sozial verantwortlichen und wirtschaftlich tragfähigen sozialen Dialogs über die Digitalisierung erleichtern soll. Gleichzeitig soll mit diesem Projekt auch die Fähigkeit der EBRs weiterentwickelt werden, ihren eigenen Mehrwert in den transnationalen Konzernen geltend zu machen. In einer ersten Phase werden Praktiken ermittelt, von denen im Folgenden einige auf transnationalen Seminaren diskutiert werden. Das Projekt schließt mit der Veröffentlichung eines praktischen Leitfadens mit Empfehlungen, die anhand von konkreten Beispielen veranschaulicht sind. Wenn Sie auf EBR-Ebene einen sozialen Dialog zu diesem Thema aufgebaut haben (Unterrichtung, Anhörung, Einrichtung einer Arbeitsgruppe, Schulung, Fachkenntnisse etc.), würden wir uns freuen, wenn Sie Ihre Erfahrungen mit den beiden Projektverantwortlichen teilen:
> Kontakt: c.teissier@astrees.org oder frederic.t@irshare.eu


1. Europäische Union
Gesetzgebung

  • Besserer Schutz für Arbeitsstellen in der EU-Industrie: Der Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments verabschiedete am 23. Januar den mit dem Rat ausgehandelten Kompromissvorschlag zur Genehmigung des Vorschlags für eine Verordnung über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern. Diese Abstimmung ebnet den Weg zur endgültigen Annahme der Verordnung durch Parlament und Rat. Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll begrüßt diesen Kompromiss als ein Instrument zur Rettung tausender Arbeitsplätze in der EU (siehe Pressemitteilung).

  • Leitfaden zu neuen Datenschutzbestimmungen: Die Europäische Kommission hat am 24. Januar einen Leitfaden veröffentlicht, um die Anwendung der ab 25. Mai EU-weit geltenden neuen Datenschutzbestimmungen zu erleichtern. Die Kommission stellt dazu ein neues Online-Tool ins Netz, das sich vor allem an KMU richtet (siehe Pressemitteilung).


Aktuelle soziale Themen

Fairer Wettbewerb im Transport: Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat zwei Stellungnahmen für den Transportsektor abgegeben. In der ersten Stellungnahme vom 17. Januar (Luftfahrt: Ein offenes und gut angebundenes Europa) wird die Notwendigkeit betont, „angemessene verbindliche Sozialklauseln“ im Rahmen aller EU-Luftverkehrsabkommen mit Drittländern auszuhandeln (siehe Pressemitteilung).  Bei der zweiten Stellungnahme geht es um „Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeit und Entsendung von Arbeitnehmern“. Der Ausschuss plädiert dafür, „die bestehenden Vorschriften für Ruhezeiten zunächst konsequenter durchzusetzen, bevor eine Flexibilisierung erwogen wird, ohne dass es eine hinreichend faktengesicherte Grundlage dafür gibt“.



  • Regelungen zur Reduzierung von Einfuhrzöllen wirken sich positiv auf grundlegende Rechte aus: Nach einem am 19. Januar veröffentlichten Bericht der Europäischen Kommission zeigen die Regelungen der EU mit Entwicklungsländern über Zollnachlässe positive Auswirkungen auf die Menschen- und Arbeitnehmerrechte in diesen Ländern. Ferner stärken sie eine verantwortliche Regierungsführung und die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung (siehe Presemitteilung).

  • Bulgarischer Vorsitz im Rat der Europäischen Union: Am 1. Januar hat Bulgarien die Präsidentschaft des EU-Rates übernommen. Das Programm ist auf der Website der Präsidentschaft veröffentlicht. Der bulgarische Vorsitz wird sich insbesondere darum bemühen, Fortschritte zu erzielen bei den Richtlinienvorschlägen zur Entsendung von Arbeitnehmern, zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige sowie bei der Überarbeitung der Verordnung über die Koordinierung der Systeme zur sozialen Sicherheit.

  • Rolle der künftigen Europäischen Arbeitsbehörde aus Sicht der Gewerkschaften im Baugewerbe: Die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH) veröffentlichte am 12. Januar eine vorläufige Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde. Die Kommission wird in Kürze eine Rechtsvorschrift veröffentlichen, um diese „Europäische Arbeitsbehörde“, die Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im September 2017 angekündigt hatte, mit Leben zu füllen. Der EFBH zufolge darf sich diese Behörde in keinem Fall in die Arbeitsbeziehungen der Mitgliedstaaten einmischen (Tarifverhandlungen, Lohnfindung, Streikrecht). Sie muss ein klares Mandat zur Bekämpfung von grenzüberschreitendem Betrug sowie von Missbrauch im Bereich des Sozialschutzes haben. Ebenso müsse sie ein Portal für Hinweisgeber zur Anzeige von Betrug oder Missbrauch einrichten.


Rechtsprechung

  • Beschäftigter kann wegen Abwesenheit vom Arbeitsplatz durch Krankheit entlassen werden, wenn die Krankheit auf eine Behinderung zurückzuführen ist: Ein spanisches Gesetz zur Reduzierung von Abwesenheit am Arbeitsplatz gesteht Arbeitgebern das Recht zu, Arbeitnehmern wegen gerechtfertigter Abwesenheiten vom Arbeitsplatz zu entlassen, wenn diese „20 % der Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Monaten und insgesamt 5 % in den vorangegangenen zwölf Monaten oder 25 % in vier nicht aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb von zwölf Monaten“ entsprechen. Ein Arbeitgeber hat sich auf dieses Gesetz berufen, um einen Arbeitnehmer zu entlassen, der regelmäßig abwesend war, dessen Abwesenheiten aber auf Krankheiten im Zusammenhang mit seiner Behinderung zurückzuführen waren. Der Arbeitnehmer fordert nun die Aufhebung seiner Kündigung, die er als Diskriminierung empfindet. Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass Richtlinie 2000/78 dieser nationalen Regelung grundsätzlich entgegensteht, es sei denn, diese Regelung dient dem legitimen Ziel, Absentismus zu bekämpfen. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts zu prüfen, ob die Regelung dieses Ziel erfüllt. Falls das Gericht entscheidet, dass die Mittel zur Erreichung dieses Ziels über das Erforderliche hinausgehen, entspricht diese nationale Regelung nicht der Richtlinie 2000/78 (EuGH, 18. Januar 2018, Rs C-270/16, Ruiz Conejero).


2. Mitgliedstaaten
Estland

  • Absprache zur Erweiterung von Tarifvereinbarungen: Der Gewerkschaftsverband Estlands (EAKL) und die Arbeitgeberorganisation Estlands (ETKL) verständigten sich am 25. Januar in einer unverbindlichen Absprache über die Erweiterung von Tarifvereinbarungen und setzen damit einen Maßstab für Repräsentativität der Sozialpartner. Nur die unternehmensübergreifenden Vereinbarungen, die von den repräsentativsten Sozialpartnern abgeschlossen wurden, sollen erweitert werden. Als die repräsentativsten gelten die Sozialpartner mit den meisten Mitgliedern. Bei ähnlicher Mitgliedzahl gilt die Mitgliedsorganisation von EAKL oder ETKL als die repräsentativste.  Eine erweiterte Tarifvereinbarung kann zudem nicht mehr als eine Branche abdecken. Diese Abmachung ist zwar nicht offiziell bindend, dennoch hoffen die Sozialpartner auf nationaler Ebene, dass sie eingehalten wird (siehe  Pressemitteilung von ETKL).


Finnland

Strittige Reform zur Kontrolle von Arbeitslosen: Eine neue Gesetzgebung, die seit dem 1. Januar in Kraft ist, verstärkt die Kontrolle der Arbeitslosen durch die öffentliche Arbeitsvermittlung. Das neue Gesetz verpflichtet Arbeitssuchende, die Arbeitslosenleistungen erhalten, alle drei Monate 1. entweder einer bezahlten Arbeit für mindestens 18 Stunden nachzugehen; 2. mindestens 240 Euro pro Monat als Unternehmer zu verdienen oder 3. an fünf Tagen an einer Schulung teilzunehmen.  Anderenfalls werden ihre Zuwendungen um 4,65 % gekürzt. Bei einer Petition der Bürger kamen mehr als 90.000 Unterschriften zusammen, so dass das Parlament gezwungen ist, den Gesetzestext zu überprüfen. Der Gewerkschaftsverband SAK, der 1 Million Arbeitnehmer vertritt, plant für den 2. Februar eine große Demonstration gegen dieses neue Gesetz (siehe  Pressemitteilung von SAK, auf Englisch) und schlägt ein alternatives System vor.


Irland

Gesetzentwurf zum Verbot von Null-Stunden-Verträgen: Die Regierung legte am 7. Dezember einen Gesetzentwurf vor, um Null-Stunden-Verträge zu verbieten und die Arbeitnehmerrechte bei prekären Verträgen oder Verträgen mit flexiblen Arbeitszeitregelungen zu stärken (siehe Pressemitteilung). Einer 2015 veröffentlichten Studie zufolge haben 5,3 % der irischen Arbeitnehmer einen Null-Stunden-Vertrag. Das neue Gesetz verbietet diese Verträge, ausgenommen bei Gelegenheitsarbeiten, in Notsituationen oder um kurzfristige Abwesenheiten von anderen Mitarbeitern zu überbrücken. Der Irische Gewerkschaftskongress erklärte, dieses Gesetz sei keineswegs perfekt und bedürfe noch einiger Änderungen, beispielsweise müsste das Verbot von Null-Stunden-Verträgen auch auf Gelegenheitsarbeiter ausgedehnt werden. Die Arbeitgeberorganisation Ibec sprach sich gegen diese Gesetzesvorlage aus, da sie negative Folgen für die Beschäftigungslage haben würde.
> Siehe auch Artikel der Irish Times (7.12)


Kroatien

  • Erhöhung des Mindestlohns: Der Bruttomindestlohn ist um 5 % von 3.276 auf 3.439,80 Kuna (455 Euro) gestiegen, was einen Nettolohn von 2.752 Kuna bzw. 364 Euro ergibt. Der Mindestlohn entspricht 42,9 % des Durchschnittslohns


Österreich

Anhebung der Höchstarbeitszeitgrenzen geplant: Die neue Regierung will das Arbeitszeitgesetz reformieren, um den Unternehmen mehr Flexibilität einzuräumen. Die flexible Arbeitsgestaltung ist mit dem Betriebsrat oder direkt mit der Belegschaft zu verhandeln. Das Regierungsprogramm (S. 139) sieht die Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit von 10 auf 12 Stunden und der wöchentlichen Höchstgrenze von 50 auf 60 Stunden vor. Die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden soll dabei aufrechterhalten bleiben. Im Tourismus, in der Hotellerie und Gastronomie kann die Mindestruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen von 11 auf 8 Stunden gekürzt werden. Die Regierung plant zudem die Einrichtung eines Zeitwertkontos. Die Gewerkschaften stehen diesen Plänen sehr kritisch gegenüber (siehe Artikel in der österreichischen Presse Kurier und Die Presse).
> Siehe auch den von Eurofound veröffentlichten Artikel von Bernandette Allinger über die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Alstom-Siemens: Der EBR von Alstom, der am 18. Januar seine Stellungnahme zur geplanten Fusion mit der Zugsparte des deutschen Siemens-Konzerns abgeben sollte, beantragte eine weitere Frist bis zum 31. Januar, um weitere Informationen von der Geschäftsleitung zu erhalten. In einer Mitteilung betont die französische Gewerkschaft CFE-CGC, dass dem Betriebsrat am Tag vor der Sitzung die Berichte von zwei Sachverständigen (Secafi und Info Institut) vorlagen, Siemens hingegen den Sachverständigen nur sehr wenige Informationen zur Verfügung stellte, angesichts der Tatsache, dass die beiden Konzerne, solange die Fusion nicht unter Dach und Fach sei, weiterhin Konkurrenten seien. Am 14. Februar organisiert der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll zum dritten Mal ein Koordinierungstreffen von Gewerkschaftsvertretern, an dem dieses Mal auch die Arbeitnehmervertreter der IG Metall von beiden Unternehmen teilnehmen werden.



  • British Steel: Die Unternehmensleitung der britischen Stahlgruppe British Steel hat im November 2017 eine Vereinbarung zur Einrichtung eines EBR mit dem Besonderen Verhandlungsgremium unterzeichnet, das auf Forderung der französischen Gewerkschaft CFDT eingesetzt worden war. Nach Annahme dieser Forderung im April 2017 beraumte die Unternehmensleitung drei Verhandlungsrunden an. Der EBR besteht aus 16 Gewerkschaftern, davon 14 Briten (7 für die EU, 7 für Unite/GMB) und zwei Franzosen (CFDT). Den Unterzeichnern zufolge soll der Brexit-Prozess keine Auswirkungen auf die Vereinbarung haben, und die Vertreter der britischen Arbeitskräfte behalten ihren Sitz im EBR. Die Vereinbarung, die auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens in Kraft bleibt, sieht unter anderem die Einrichtung eines Ausschusses für Gesundheits- und Sicherheitsfragen vor.


Transnationale Vereinbarung

Stora Enso: Die Unternehmensgruppe von Stora Enso (25.000 Beschäftigte) unterzeichnete am 19. Januar einen globalen Rahmenvertrag mit den drei internationalen Gewerkschaftsverbänden IndustriAll Global Union, Uni Global Union und der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI). Stora Enso verpflichtet sich zur Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte innerhalb in allen weltweiten Geschäftsaktivitäten und Tochtergesellschaften. Der Konzern wird ferner sein Möglichstes tun um sicherzustellen, dass die Regelungen des Rahmenvertrags in seiner Lieferkette vollumfänglich befolgt werden. Die Unterzeichner werden sich alle zwei Jahre treffen, um die Umsetzung der Vereinbarung zu bewerten.
> siehe auch die Pressemitteilungen von Stora Enso, IBB, IndustriAll und UNI Global Union.


Gewerkschaften

Thyssenkrupp Tata Steel: Am 10. Januar trafen sich unter der Schirmherrschaft des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll ein zweites Mal die Gewerkschaften aus Deutschland, den Niederlanden, Großbritannien, Belgien, Frankreich und Spanien, die in den beiden Stahlkonzernen Tata Steel und Thyssenkrupp, die vor der Fusion stehen, vertreten sind (siehe Pressemitteilung von IndustriAll nach der ersten Tagung). Die Gewerkschafter verlangen seit der Ankündigung dieser Fusion, die 4.000 Arbeitsplätze kosten soll, von den beiden Unternehmensleitungen zusätzliche Informationen und fordern, dass alle an europäischen Standorten beschäftigten Arbeitskräfte dieselbe Arbeitsplatzgarantie erhalten (Erhaltung von Arbeitsplätzen für 9 Jahre), wie sie Ende September in Deutschland von der IG Metall mit Thyssenkrupp ausgehandelt wurde (IR Notes 88) (siehe Pressemitteilung von IndustriAll).


4. Studien und Berichte

10 Jahre nach der Krise verbessert sich die Situation der europäischen Bürger: Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat ihre vierte Erhebung zur Lebensqualität veröffentlicht, zu der 2016 knapp 37.000 Personen in 33 europäischen Ländern (28 Mitgliedstaaten und 5 Kandidatenländer) befragt wurden. Zehn Jahre nach der weltweiten Wirtschaftskrise weist diese Erhebung, die eine einmalige Momentaufnahme bietet, auf eine langsame Erholung von der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 hin. In sieben Ländern waren die befragten Personen, die angaben, dass sie Schwierigkeiten hätten, finanziell über die Runden zu kommen, zahlreicher als bei der Erhebung 2007, in 11 Ländern war es mehr als die Hälfte der Bevölkerung.  Neben dem vollständigen Bericht und einer Zusammenfassung bietet Eurofound den Zugang zu allen Erhebungsdaten nach Land, Alter und Geschlecht des Lesers.

 


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