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IR Notes 90 – 31 Januar 2018
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Bernadette Allinger, Ingel Kadarik, Alain
Lefebvre, Märt Masso und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über
das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
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Editorial
IR Notes jetzt auch auf Italienisch!!!
Dies ist bereits die zweite Ausgabe
der IR Notes, die auch in italienischer Sprache erscheint. Die
italienische Fassung ist hier
erhältlich. Ein
Grundsatz von IR Notes ist es, seinen Leserinnen und Lesern
hochwertiges soziales Monitoring in einem präzisen Format in ihrer
jeweiligen Muttersprache anzubieten. Wie Sie wissen, besteht das
Ziel von IR Notes darin, den Austausch zwischen den Akteuren des
sozialen Dialogs zu fördern – zwischen EBR-Mitgliedern,
HR-Verantwortlichen oder Gewerkschaftern aus verschiedenen Ländern.
Darum bemühen wir uns, möglichst viele Sprachen anzubieten, damit
ein gleichberechtigter Zugang zur Information gewährleistet
ist.
Um einschätzen zu können, ob die
Übersetzung wirtschaftlich tragbar ist, müssten wir wissen, wie
viele Leserinnen und Leser an einer italienischen Fassung
interessiert sind. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie die
italienische Fassung für sich selbst oder für ein Mitglied Ihrer
Organisation abonnieren möchten: frederic.t@irshare.eu
oder telefonisch unter +33
(0)6 81 41 53 95
Das ganze IR Notes-Team dankt Ihnen für
Ihre Aufmerksamkeit und hofft auf Ihre Unterstützung bei diesem
neuen Schritt hin zu einem wahren sozialen Dialog auf europäischer
Ebene.
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Agenda
4.-8.
Februar Straßburg Plenartagung
des Europäischen Parlaments.
9.
Februar Brüssel Konferenz
mit dem Titel: „Selbständigkeit
in Europa: Arbeitsmarkt und sozialer Schutz“, ausgerichtet von
der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound) und dem Observatoire social européen
(OSE).
22.
Februar Brüssel Mittagsgespräch
über die
Reduzierung der Arbeitszeit in Europa organisiert vom
Europäischen Gewerkschaftsinstitut.
1. März Paris Anlässlich
des Erscheinens der Sonderausgabe von Chronique Internationale drehen
sich die Gespräche mit dem französischen wirtschafts- und
sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitut IRES um die Frage nach
Strategien zur gewerkschaftlichen Erneuerung unter Hinzuziehung
internationaler Vergleiche. Online-Anmeldung. Kontakt: contact@ires.fr
8. März Brüssel Diskussion
über die vierte europäische Erhebung zur Lebensqualität, moderiert von
Eurofound mit Unterstützung des Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschusses.
15. März Brüssel Rat
Beschäftigung und Soziales.
21. und 22.
März Sofia Konferenz
der bulgarischen EU-Ratspräsidentschaft über die Zukunft der Arbeit.
22. und 23.
März Brüssel
Europäischer Rat.
17. und 18.
April Sofia Informelles
Treffen des Rats für Beschäftigung und Soziales.
18.-19.
Juni Paris Kolloquium
mit dem Titel Überprüfung
der Solidaritäten in Europa, unter der Leitung von Alain Supiot,
französischer Rechtswissenschaftler am Collège de France, Lehrstuhl
„Sozialstaat und Globalisierung: Solidarität juristisch betrachtet“.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner
Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.
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In den
Schlagzeilen
Wie gehen
die Europäischen Betriebsräte mit dem Thema Digitalisierung um?
Über die einschneidenden Veränderungen durch die Digitalisierung gibt es bereits
zahlreiche Untersuchungen, und europäische Sozialpartner verschiedener Sektoren
haben dazu gemeinsame Stellungnahmen abgegeben. Dies gilt insbesondere für die Metall-
und Elektroindustrie, die chemische
Industrie und die Versicherungen. In diesem
Zusammenhang bietet sich das Umfeld von gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und
Unternehmensgruppen an, um einen sozialen Dialog zum Thema Digitalisierung
aufzubauen. Denn logischerweise verfügen diese großen Unternehmen in den meisten
Fällen über Strukturen des sozialen Dialogs auf verschiedenen Ebenen. Dies gilt
insbesondere für Unternehmen auf transnationaler Ebene, die einen Euro- oder
SE-Betriebsrat haben. Die von den Unternehmensleitungen verfolgten oder geplanten
Digitalisierungsstrategien sind natürlich globale Maßnahmen und rechtfertigen somit
einen sozialen Dialog auf der zentralen Führungsebene. Von daher bieten sich die
EBRs als angemessene Foren an, die für den sozialen Dialog zuständig sind. Zur
Untersuchung der aktuellen Praktiken in diesen Konzernen haben der Verband ASTREES
und IR Share (Herausgeber der IR Notes) im Auftrag des europäischen
Gewerkschaftsverbands CEC European Managers ein von der EU-Kommission unterstütztes
europäisches Projekt gestartet: „Europäische Betriebsräte 4.0 / Förderung des
sozialen Dialogs auf europäischer Ebene“. Am 15. Januar fand in Brüssel die
Kickoff-Veranstaltung mit den Projektpartnern SBI Formaat (Niederlande), SindNova
(Italien), Fondazione G.Brodolini (Italien) und Fundación 1° de Mayo (Spanien)
statt. Ziel des Projekts ist die Erstellung und Verbreitung eines praktischen und
methodischen Leitfadens, der innerhalb der EBRs den Aufbau eines sozial
verantwortlichen und wirtschaftlich tragfähigen sozialen Dialogs über die
Digitalisierung erleichtern soll. Gleichzeitig soll mit diesem Projekt auch die
Fähigkeit der EBRs weiterentwickelt werden, ihren eigenen Mehrwert in den
transnationalen Konzernen geltend zu machen. In einer ersten Phase werden Praktiken
ermittelt, von denen im Folgenden einige auf transnationalen Seminaren diskutiert
werden. Das Projekt schließt mit der Veröffentlichung eines praktischen Leitfadens
mit Empfehlungen, die anhand von konkreten Beispielen veranschaulicht sind. Wenn Sie
auf EBR-Ebene einen sozialen Dialog zu diesem Thema aufgebaut haben (Unterrichtung,
Anhörung, Einrichtung einer Arbeitsgruppe, Schulung, Fachkenntnisse etc.), würden
wir uns freuen, wenn Sie Ihre Erfahrungen mit den beiden Projektverantwortlichen
teilen: > Kontakt: c.teissier@astrees.org oder frederic.t@irshare.eu
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
- Besserer Schutz für Arbeitsstellen in der
EU-Industrie: Der Ausschuss für internationalen Handel
des Europäischen Parlaments verabschiedete am 23. Januar den mit dem Rat
ausgehandelten Kompromissvorschlag zur Genehmigung des Vorschlags
für eine Verordnung über den Schutz gegen gedumpte oder subventionierte
Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern.
Diese Abstimmung ebnet den Weg zur endgültigen Annahme der Verordnung durch
Parlament und Rat. Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll begrüßt
diesen Kompromiss als ein Instrument zur Rettung tausender Arbeitsplätze in der
EU (siehe Pressemitteilung).
- Leitfaden zu neuen
Datenschutzbestimmungen: Die Europäische Kommission hat
am 24. Januar einen Leitfaden
veröffentlicht, um die Anwendung der ab 25. Mai EU-weit geltenden neuen
Datenschutzbestimmungen zu erleichtern. Die Kommission stellt dazu ein neues
Online-Tool ins Netz, das sich vor allem an KMU richtet (siehe Pressemitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
Fairer Wettbewerb im Transport:
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat zwei
Stellungnahmen für den Transportsektor abgegeben. In der ersten Stellungnahme vom
17. Januar (Luftfahrt:
Ein offenes und gut angebundenes Europa) wird die Notwendigkeit betont,
„angemessene verbindliche Sozialklauseln“ im Rahmen aller EU-Luftverkehrsabkommen
mit Drittländern auszuhandeln (siehe Pressemitteilung).
Bei der zweiten Stellungnahme geht es um „Lenk-
und Ruhezeiten, Arbeitszeit und Entsendung von Arbeitnehmern“. Der Ausschuss
plädiert dafür, „die bestehenden Vorschriften für Ruhezeiten zunächst konsequenter
durchzusetzen, bevor eine Flexibilisierung erwogen wird, ohne dass es eine
hinreichend faktengesicherte Grundlage dafür gibt“.
- Regelungen zur Reduzierung von
Einfuhrzöllen wirken sich positiv auf grundlegende Rechte aus:
Nach einem am 19. Januar veröffentlichten Bericht
der Europäischen Kommission zeigen die Regelungen der EU mit Entwicklungsländern
über Zollnachlässe positive Auswirkungen auf die Menschen- und
Arbeitnehmerrechte in diesen Ländern. Ferner stärken sie eine verantwortliche
Regierungsführung und die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung (siehe Presemitteilung).
- Bulgarischer Vorsitz im Rat der
Europäischen Union: Am 1. Januar hat Bulgarien die
Präsidentschaft des EU-Rates übernommen. Das Programm ist auf der Website der Präsidentschaft
veröffentlicht. Der bulgarische Vorsitz wird sich insbesondere darum bemühen,
Fortschritte zu erzielen bei den Richtlinienvorschlägen zur Entsendung von
Arbeitnehmern, zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und
pflegende Angehörige sowie bei der Überarbeitung der Verordnung über die
Koordinierung der Systeme zur sozialen Sicherheit.
- Rolle der künftigen Europäischen
Arbeitsbehörde aus Sicht der Gewerkschaften im Baugewerbe:
Die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter (EFBH)
veröffentlichte am 12. Januar eine vorläufige
Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einrichtung einer Europäischen
Arbeitsbehörde. Die Kommission wird in Kürze eine Rechtsvorschrift
veröffentlichen, um diese „Europäische Arbeitsbehörde“, die Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker im September 2017 angekündigt hatte, mit Leben zu füllen.
Der EFBH zufolge darf sich diese Behörde in keinem Fall in die
Arbeitsbeziehungen der Mitgliedstaaten einmischen (Tarifverhandlungen,
Lohnfindung, Streikrecht). Sie muss ein klares Mandat zur Bekämpfung von
grenzüberschreitendem Betrug sowie von Missbrauch im Bereich des Sozialschutzes
haben. Ebenso müsse sie ein Portal für Hinweisgeber zur Anzeige von Betrug oder
Missbrauch einrichten.
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Rechtsprechung
- Beschäftigter kann wegen Abwesenheit vom
Arbeitsplatz durch Krankheit entlassen werden, wenn die Krankheit auf
eine Behinderung zurückzuführen ist: Ein spanisches
Gesetz zur Reduzierung von Abwesenheit am Arbeitsplatz gesteht Arbeitgebern das
Recht zu, Arbeitnehmern wegen gerechtfertigter Abwesenheiten vom Arbeitsplatz zu
entlassen, wenn diese „20 % der Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Monaten
und insgesamt 5 % in den vorangegangenen zwölf Monaten oder 25 % in vier nicht
aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb von zwölf Monaten“ entsprechen. Ein
Arbeitgeber hat sich auf dieses Gesetz berufen, um einen Arbeitnehmer zu
entlassen, der regelmäßig abwesend war, dessen Abwesenheiten aber auf
Krankheiten im Zusammenhang mit seiner Behinderung zurückzuführen waren. Der
Arbeitnehmer fordert nun die Aufhebung seiner Kündigung, die er als
Diskriminierung empfindet. Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass Richtlinie
2000/78 dieser nationalen Regelung grundsätzlich entgegensteht, es sei denn,
diese Regelung dient dem legitimen Ziel, Absentismus zu bekämpfen. Es ist Sache
des vorlegenden Gerichts zu prüfen, ob die Regelung dieses Ziel erfüllt. Falls
das Gericht entscheidet, dass die Mittel zur Erreichung dieses Ziels über das
Erforderliche hinausgehen, entspricht diese nationale Regelung nicht der
Richtlinie 2000/78 (EuGH,
18. Januar 2018, Rs C-270/16, Ruiz Conejero).
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2.
Mitgliedstaaten
Estland
- Absprache zur Erweiterung von
Tarifvereinbarungen: Der Gewerkschaftsverband Estlands
(EAKL) und die Arbeitgeberorganisation Estlands (ETKL) verständigten sich am 25.
Januar in einer unverbindlichen Absprache über die Erweiterung von
Tarifvereinbarungen und setzen damit einen Maßstab für Repräsentativität der
Sozialpartner. Nur die unternehmensübergreifenden Vereinbarungen, die von den
repräsentativsten Sozialpartnern abgeschlossen wurden, sollen erweitert werden.
Als die repräsentativsten gelten die Sozialpartner mit den meisten Mitgliedern.
Bei ähnlicher Mitgliedzahl gilt die Mitgliedsorganisation von EAKL oder ETKL als
die repräsentativste. Eine erweiterte Tarifvereinbarung kann zudem nicht mehr
als eine Branche abdecken. Diese Abmachung ist zwar nicht offiziell bindend,
dennoch hoffen die Sozialpartner auf nationaler Ebene, dass sie eingehalten wird
(siehe Pressemitteilung
von ETKL).
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Finnland
Strittige Reform zur Kontrolle von
Arbeitslosen: Eine neue Gesetzgebung, die seit dem 1. Januar
in Kraft ist, verstärkt die Kontrolle der Arbeitslosen durch die öffentliche
Arbeitsvermittlung. Das neue Gesetz verpflichtet Arbeitssuchende, die
Arbeitslosenleistungen erhalten, alle drei Monate 1. entweder einer bezahlten Arbeit
für mindestens 18 Stunden nachzugehen; 2. mindestens 240 Euro pro Monat als
Unternehmer zu verdienen oder 3. an fünf Tagen an einer Schulung teilzunehmen.
Anderenfalls werden ihre Zuwendungen um 4,65 % gekürzt. Bei einer
Petition der Bürger kamen mehr als 90.000 Unterschriften zusammen, so dass das
Parlament gezwungen ist, den Gesetzestext zu überprüfen. Der Gewerkschaftsverband
SAK, der 1 Million Arbeitnehmer vertritt, plant für den 2. Februar eine große
Demonstration gegen dieses neue Gesetz (siehe Pressemitteilung
von SAK, auf Englisch) und schlägt ein alternatives
System vor.
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Irland
Gesetzentwurf zum Verbot von
Null-Stunden-Verträgen: Die Regierung legte am 7. Dezember
einen Gesetzentwurf
vor, um Null-Stunden-Verträge zu verbieten und die Arbeitnehmerrechte bei prekären
Verträgen oder Verträgen mit flexiblen Arbeitszeitregelungen zu stärken (siehe Pressemitteilung).
Einer 2015 veröffentlichten Studie
zufolge haben 5,3 % der irischen Arbeitnehmer einen Null-Stunden-Vertrag. Das neue
Gesetz verbietet diese Verträge, ausgenommen bei Gelegenheitsarbeiten, in
Notsituationen oder um kurzfristige Abwesenheiten von anderen Mitarbeitern zu
überbrücken. Der Irische Gewerkschaftskongress erklärte, dieses Gesetz sei
keineswegs perfekt und bedürfe noch einiger Änderungen, beispielsweise müsste das
Verbot von Null-Stunden-Verträgen auch auf Gelegenheitsarbeiter ausgedehnt werden.
Die Arbeitgeberorganisation Ibec sprach sich gegen diese Gesetzesvorlage aus, da sie
negative Folgen für die Beschäftigungslage haben würde. >
Siehe auch Artikel der Irish
Times (7.12)
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Kroatien
- Erhöhung des Mindestlohns:
Der Bruttomindestlohn ist um 5 % von 3.276 auf 3.439,80 Kuna
(455 Euro) gestiegen, was einen Nettolohn von 2.752 Kuna bzw. 364 Euro ergibt.
Der Mindestlohn entspricht 42,9 % des Durchschnittslohns
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Österreich
Anhebung der Höchstarbeitszeitgrenzen geplant:
Die neue Regierung will das Arbeitszeitgesetz reformieren, um
den Unternehmen mehr Flexibilität einzuräumen. Die flexible Arbeitsgestaltung ist
mit dem Betriebsrat oder direkt mit der Belegschaft zu verhandeln. Das Regierungsprogramm
(S. 139) sieht die Anhebung der täglichen Höchstgrenze der Arbeitszeit von 10 auf 12
Stunden und der wöchentlichen Höchstgrenze von 50 auf 60 Stunden vor. Die
Wochenarbeitszeit von 48 Stunden soll dabei aufrechterhalten bleiben. Im Tourismus,
in der Hotellerie und Gastronomie kann die Mindestruhezeit zwischen zwei
Arbeitstagen von 11 auf 8 Stunden gekürzt werden. Die Regierung plant zudem die
Einrichtung eines Zeitwertkontos. Die Gewerkschaften stehen diesen Plänen sehr
kritisch gegenüber (siehe Artikel in der österreichischen Presse Kurier
und Die
Presse). > Siehe
auch den von Eurofound veröffentlichten Artikel
von Bernandette Allinger über die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten.
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Alstom-Siemens: Der EBR von
Alstom, der am 18. Januar seine Stellungnahme zur geplanten Fusion mit der Zugsparte
des deutschen Siemens-Konzerns abgeben sollte, beantragte eine weitere Frist bis zum
31. Januar, um weitere Informationen von der Geschäftsleitung zu erhalten. In einer
Mitteilung betont die französische Gewerkschaft CFE-CGC, dass dem Betriebsrat am Tag
vor der Sitzung die Berichte von zwei Sachverständigen (Secafi und Info Institut)
vorlagen, Siemens hingegen den Sachverständigen nur sehr wenige Informationen zur
Verfügung stellte, angesichts der Tatsache, dass die beiden Konzerne, solange die
Fusion nicht unter Dach und Fach sei, weiterhin Konkurrenten seien. Am 14. Februar
organisiert der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll zum dritten Mal ein
Koordinierungstreffen von Gewerkschaftsvertretern, an dem dieses Mal auch die
Arbeitnehmervertreter der IG Metall von beiden Unternehmen teilnehmen werden.
- British Steel: Die
Unternehmensleitung der britischen Stahlgruppe British Steel hat im November
2017 eine Vereinbarung zur
Einrichtung eines EBR mit dem Besonderen Verhandlungsgremium
unterzeichnet, das auf Forderung der französischen Gewerkschaft CFDT eingesetzt
worden war. Nach Annahme dieser Forderung im April 2017 beraumte die
Unternehmensleitung drei Verhandlungsrunden an. Der EBR besteht aus 16
Gewerkschaftern, davon 14 Briten (7 für die EU, 7 für Unite/GMB) und zwei
Franzosen (CFDT). Den Unterzeichnern zufolge soll der Brexit-Prozess keine
Auswirkungen auf die Vereinbarung haben, und die Vertreter der britischen
Arbeitskräfte behalten ihren Sitz im EBR. Die Vereinbarung, die auch nach dem
EU-Austritt Großbritanniens in Kraft bleibt, sieht unter anderem die Einrichtung
eines Ausschusses für Gesundheits- und Sicherheitsfragen vor.
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Transnationale Vereinbarung
Stora Enso: Die
Unternehmensgruppe von Stora Enso (25.000
Beschäftigte) unterzeichnete am 19. Januar einen globalen Rahmenvertrag mit den
drei internationalen Gewerkschaftsverbänden IndustriAll Global Union, Uni Global
Union und der Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI). Stora Enso verpflichtet
sich zur Einhaltung der grundlegenden Arbeitnehmerrechte innerhalb in allen
weltweiten Geschäftsaktivitäten und Tochtergesellschaften. Der Konzern wird ferner
sein Möglichstes tun um sicherzustellen, dass die Regelungen des Rahmenvertrags in
seiner Lieferkette vollumfänglich befolgt werden. Die Unterzeichner werden sich alle
zwei Jahre treffen, um die Umsetzung der Vereinbarung zu bewerten. > siehe
auch die Pressemitteilungen von Stora
Enso, IBB,
IndustriAll
und UNI
Global Union.
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Gewerkschaften
Thyssenkrupp Tata Steel: Am 10.
Januar trafen sich unter der Schirmherrschaft des europäischen Gewerkschaftsverbands
IndustriAll ein zweites Mal die Gewerkschaften aus Deutschland, den Niederlanden,
Großbritannien, Belgien, Frankreich und Spanien, die in den beiden Stahlkonzernen
Tata Steel und Thyssenkrupp, die vor der Fusion stehen, vertreten sind (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll nach der ersten Tagung). Die Gewerkschafter verlangen seit der
Ankündigung dieser Fusion, die 4.000 Arbeitsplätze kosten soll, von den beiden
Unternehmensleitungen zusätzliche Informationen und fordern, dass alle an
europäischen Standorten beschäftigten Arbeitskräfte dieselbe Arbeitsplatzgarantie
erhalten (Erhaltung von Arbeitsplätzen für 9 Jahre), wie sie Ende September in
Deutschland von der IG Metall mit Thyssenkrupp ausgehandelt wurde (IR
Notes 88) (siehe Pressemitteilung
von IndustriAll).
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4. Studien
und Berichte
10 Jahre nach der Krise verbessert sich die Situation der europäischen
Bürger: Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und
Arbeitsbedingungen (Eurofound) hat ihre vierte Erhebung zur Lebensqualität
veröffentlicht, zu der 2016 knapp 37.000 Personen in 33 europäischen Ländern (28
Mitgliedstaaten und 5 Kandidatenländer) befragt wurden. Zehn Jahre nach der
weltweiten Wirtschaftskrise weist diese Erhebung, die eine einmalige Momentaufnahme
bietet, auf eine langsame Erholung von der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008 hin. In
sieben Ländern waren die befragten Personen, die angaben, dass sie Schwierigkeiten
hätten, finanziell über die Runden zu kommen, zahlreicher als bei der Erhebung 2007,
in 11 Ländern war es mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Neben dem vollständigen
Bericht und einer Zusammenfassung
bietet Eurofound den Zugang zu
allen Erhebungsdaten nach Land, Alter und Geschlecht des Lesers.
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