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IR Notes 96 – 25 April 2018
www.irshare.eu
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über
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Interview
Ulrike Guérot, Leiterin des Departements für Europapolitik und
Demokratieforschung an der Donau-Universität Krems, Österreich
Sie
unterstützen das Projekt einer europäischen Republik. Was
erwarten Sie davon? Wir müssen in eine
andere Phase im Aufbau Europas wechseln. Wir haben einen gemeinsamen
Markt, eine gemeinsame Währung, jetzt müssen wir eine gemeinsame
Demokratie in Form einer Republik schaffen. Das heißt, die
europäischen Bürger müssen vor dem Gesetz alle gleich sein, was
heute nicht der Fall ist. Es gibt den freien Waren-, Kapital-, und
Dienstleistungsverkehr, aber keinen freien Personenverkehr. Bananen,
Glyphosat und Olivenöl sind vor europäischem Recht gleich, das für
alle Mitgliedstaaten gilt. Aber in Bereichen, die für uns als Bürger
von größter Bedeutung sind, wie Steuern, soziale Unterstützung,
Löhne und Sozialschutz, sind die Bürger nicht gleich.
Aber
wer hat denn Interesse an einer europäischen Demokratie?
Scheint das nicht fehl am Platz in einer Zeit, in der der
Nationalismus und das Misstrauen gegenüber der Europäischen
Union wächst? Der Binnenmarkt hatte die
breite Zustimmung der Industrie, die davon nur profitieren konnte.
Die einheitliche Währung und die Schaffung einer Wirtschafts- und
Währungsunion wurde von den Banken unterstützt. Sie wollten diese
Wirtschaftsunion. Es lässt sich schwer sagen, welcher mächtige
wirtschaftliche Motor die Schaffung einer europäischen Demokratie
fördern könnte. Denn sie ist mit Kosten verbunden, die aber auch die
Kosten für Stabilität sind. Der Schlüssel zum Erfolg des
euorpäischen Projekts liegt heute im sozialen Bereich: Nicht von ungefähr schrieb der französische Soziologe
Marcel Mauss bereits in den 1920er Jahren in seinem Buch „Die
Nation oder Der Sinn fürs Soziale“, dass diejenigen, die eine
Nation schaffen, jene sind, die sich in einem System institutionalisierter
Solidarität zusammenschließen.
Fordern Sie mehr
Solidarität? Ja, es muss eine Republik
geschaffen werden, in der die Bürger vor dem Gesetz gleich sind, und
Solidarität muss institutionalisiert werden. Im Gegensatz zu unserem
Umgang mit den Griechen, als wir von Fall zu Fall entschieden, ob
sich die EU mit ihnen solidarisch erklären sollte oder nicht, müssen
wir die Solidarität zu einer festen Einrichtung machen, um
beispielsweise jeden jungen Arbeitslosen zu unterstützen, egal, in
welchem Land der Union er lebt. Wir brauchen einen europäischen
Mindestlohn, eine europäische Arbeitslosenversicherung usw. Dabei
kann durchaus ein Wettbewerb zwischen den Regionen bestehen bleiben,
aber nicht zwischen den europäischen Bürgern in Form von
Sozialdumping.
> Weitere Informationen
hierzu: Warum
Europa eine Republik werden muss!: Eine politische
Utopie Renaissance
der res publica The
European Republic is under construction | Ulrike Guérot |
TEDxMünchen
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
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herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Dubliner Stiftung
(Eurofound).
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In den
Schlagzeilen
Solvay
unterzeichnet die erste transnationale Vereinbarung zur Anerkennung der Fähigkeiten
von Arbeitnehmervertretern
Die Unternehmensleitung des belgischen Chemiekonzerns Solvay und sein
Euro-Betriebsrat haben am 28. Februar eine Charta
über die Anerkennung der Fähigkeiten von Solvay- Arbeitnehmervertretern
unterzeichnet und dieses Thema erstmalig zum Inhalt einer transnationalen
Unternehmensvereinbarung gemacht. Ziel ist die Anerkennung der Fähigkeiten, „die bei
der Ausübung von Mandaten für Gewerkschaften oder Betriebsräte erworben werden“. Die
Unterzeichner „betrachten den sozialen Dialog als eine treibende Kraft für die
wirtschaftliche Leistung des Konzerns und als integralen Bestandteil der Steuerung
und Transformation des Unternehmens“. „Viele junge Mitarbeiter würden gerne ein
Mandat übernehmen, haben aber Bedenken, dass dies ihre Karriere beeinträchtigen
könnte“, so Jean-Christophe Sciberras, Vizepräsident und zuständig für
Arbeitsbeziehungen und soziale Innovation. „Wenn man davon ausgeht, dass der soziale
Dialog ein wichtiger Faktor für ein Unternehmen ist, dann muss man diese
Befürchtungen ernst nehmen. Alle Unternehmen sollten dies tun, ansonsten halten sie
den sozialen Dialog nicht für wirklich wichtig.“ Die Aufgaben der
Arbeitnehmervertreter, ob es sich um Treffen mit der Geschäftsleitung,
Verhandlungssitzungen oder Besprechungen mit Mitarbeitern handelt, müssen „als
Standard-Geschäftstätigkeiten angesehen werden“, und die „Fähigkeiten, die […]
erworben und angewendet werden, sollten daher die gleiche Anerkennung erhalten, wie
dies bei Geschäftstätigkeiten der Fall wäre“. Jedes im EBR vertretene Land muss den
von der Charta festgelegten allgemeinen Rahmen an die Anforderungen und rechtlichen
Vorgaben des eigenen Landes anpassen. Die Vereinbarung legt fest, dass eine
paritätisch besetzte Arbeitsgruppe auf nationaler Ebene dafür verantwortlich ist,
die in der jeweiligen nationalen Vereinbarung geforderten Mandate festzulegen. Die
Arbeitsgruppe kann dabei ggf. auf die Unterstützung eines von Solvay bezahlten
„externen spezialisierten Anbieters“ zurückgreifen. Die Teilnahme der
Arbeitnehmervertreter an diesem Programm zur Anerkennung der Fähigkeiten ist
freiwillig. Die Bewertung erfolgt durch einen Vertreter der Geschäftsleitung und
einen Betriebsrat- oder Gewerkschaftsvertreter, mit dem Ziel, zu einer gemeinsamen
Einschätzung zu gelangen. Die praktischen Bestimmungen der Charta werden in jedem
Land festgelegt. Die auf nationaler Ebene getroffenen Vereinbarungen werden der
Charta als Anhang hinzugefügt. Die individuelle Bewertung erfolgt nach Festlegung
der nationalen Vereinbarungen. Die Charta gilt für die im EBR vertretenen Länder
(Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Portugal
und Spanien). Bis zum 31. Dezember 2018 ist sie durch Vereinbarung auf nationaler
Ebene umzusetzen. „Das ist eine große Baustelle“, sagt EBR-Sekretär Albert Kruft,
„denn die Anpassung an den nationalen Kontext ist nicht unbedingt einfach. In
Deutschland beispielsweise darf ein Arbeitnehmervertreter aufgrund seines Mandats
vom Gesetz her weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Aus diesem Grund haben wir
für das weitere Vorgehen eine Arbeitsgruppe mit der Gewerkschaft IG BCE
eingerichtet. Denn die Bewertung der im Rahmen eines Mandats erworbenen Fähigkeiten
kann, wie jede andere Fähigkeit, die im Laufe der beruflichen Tätigkeit entwickelt
wird, zu einer Lohnerhöhung führen, die als mit dem Mandat verbundener Vorteil
aufgefasst werden kann.“ „Im Mai findet ein Seminar mit den für jedes Land
zuständigen Verantwortlichen für Arbeitsbeziehungen statt, um einen Überblick über
die Umsetzung der Charta zu erhalten“, sagt Jean-Christophe Sciberras, „Hierzu
müssen wir nicht nur bei den lokalen Geschäftsleitungen, sondern auch bei den
Gewerkschaften Überzeugungsarbeit leisten. Manche Gewerkschaften verstehen nicht,
warum die Unternehmensleitung sich dieser Sache annimmt. Dabei hat der EBR dieses
Thema aufgegriffen, weil er der Auffassung ist, dass die in Frankreich bereits
unterzeichnete Vereinbarung für den gesamten Konzern von Bedeutung ist“.
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1.
Europäische Union
Gesetzgebung
- Überarbeitung der Richtlinie für die
Ausbildung von Lkw- und Busfahrern: Der Rat
verabschiedete am 12. April eine Änderung der Richtlinie über die
Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für
den Güter- oder Personenkraftverkehr sowie der Richtlinie über den Führerschein
(siehe Pressemitteilung).
Die Richtlinie wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage
später in Kraft treten. Der Zeitraum für die Umsetzung der meisten Bestimmungen
in den einzelnen Mitgliedstaaten beträgt zwei Jahre.
- Europass wird modernisiert:
Am 12. April nahm der Rat einen Beschluss für einen neuen
Europass-Rahmen an, der ein breiteres Spektrum an Online-Diensten anbietet, so
auch ein benutzerfreundlicheres Instrument zur Erstellung von Lebensläufen oder
Kompetenzprofilen. Das Europass-Portal verzeichnet
täglich mehr als 55.000 Besucher, und seit 2004 wurden über 100 Millionen
Europass-Lebensläufe – EU-weit standardisierte Lebensläufe -heruntergeladen
(siehe Pressemitteilung).
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Richtlinienentwurf
- Unlautere Handelspraktiken:
Die Europäische Kommission legte am 12. April einen
Richtlinienvorschlag für das Verbot unlauterer Handelspraktiken in der
Lebensmittelversorgungskette vor, um Landwirten und kleinen und mittleren
Lebensmittelunternehmen gerechtere Bedingungen zu garantieren (siehe Pressemitteilung
der Kommission). Der europäische Gewerkschaftsverband EFFAT äußert sich in einer
Pressemitteilung zufrieden mit
diesem Vorschlag, da er eine „Mindestharmonisierung“ in der EU erlaube, auch
wenn der Verband es begrüßt hätte, wenn der Vorschlag sich nicht nur auf die
KMU, sondern auf alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe beziehen würde.
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Rechtsprechung
Flugticketerstattung bei wildem
Streik: Der Gerichtshof hat entschieden,
dass ein Streik eine Fluggesellschaft nicht von ihrer Pflicht entbindet, ihre Kunden
wegen Verspätungen zu entschädigen, wenn eine Vorgehensweise der Belegschaft für
eine Fluggesellschaft keine „außergewöhnlichen Umstände“ darstellt (EuGH,
17. April 2018, Rs C-195/17, Krüsemann u.a.). Die Rechtssache betrifft die
Mitarbeiter der deutschen Fluggesellschaft TUIfly, die sich nach der überraschenden
Ankündigung einer Umstrukturierung in großer Zahl krank meldeten (siehe Vorgänge in
der Pressemitteilung
des Gerichtshofs). Kann diese Vorgehensweise – die als „wilder Streik“ bezeichnet
wird, weil nach deutschem Recht Streiks nur im Rahmen von Tarifverhandlungen erlaubt
sind – eine Gesellschaft von ihrer Pflicht entbinden, die Passagiere zu
entschädigen, deren Flug gestrichen wurde oder mehr als drei Stunden Verspätung
hatte, wie es die Verordnung
Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 vorsieht? Während der Gerichtshof daran
erinnert, dass gemäß Erwägungsgrund 14 der Verordnung außergewöhnliche Umstände bei
Streiks eintreten können, die den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens
beeinträchtigen, so hat er bereits klargestellt, dass „die in diesem Erwägungsgrund
genannten Umstände nicht unbedingt und automatisch Gründe für die Befreiung von der
Ausgleichspflicht […] darstellen“. Dem Gericht zufolge sind Umstrukturierungen und
ihre sozialen Folgen Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Gesellschaft.
Zudem ist nicht davon auszugehen, dass dieser Konflikt von TUIfly nicht tatsächlich
beherrschbar war, da er auf eine Entscheidung von TUIfly zurückzuführen war und nach
einer Einigung mit den Arbeitnehmervertretern endete.
- Religion ist nicht automatisch eine
wesentliche berufliche Anforderung: Der Gerichtshof hat
in einer Rechtssache entschieden, bei der eine Bewerberin auf eine Stelle der
Auffassung war, eine Benachteiligung aus Gründen der Religion erlitten zu haben.
Die Stelle wurde von einer von der protestantischen Kirche abhängigen
Organisation ausgeschrieben (EuGH,
17. April 2018, Rs. C-414/16, Vera Egenberger). Die Klägerin hatte auf
ein Stellenangebot geantwortet, in dem es hieß, dass die Bewerber „Mitglied
einer evangelischen […] Kirche“ sein müssten und ihre Religion in ihrem
Lebenslauf angeben sollten (siehe Pressemitteilung).
Der Bewerberin zufolge wurde sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, weil
sie, im Gegensatz zur eingestellten Person, angab „keiner Konfession“
anzugehören. Konnte die Einrichtung sich auf die deutsche Vorschrift berufen,
die Richtlinie
2000/78 vom 27. November 2000 (Gleichbehandlung in Beschäftigung und
Beruf) umsetzt und eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Religion oder
Überzeugung erlaubt, wenn es sich um eine Beschäftigung bei einer religiösen
oder weltanschaulichen Organisation handelt und die Religionszugehörigkeit in
Bezug auf die Tätigkeiten als eine „wesentliche berufliche Anforderung“
erscheint? Der Gerichtshof bejaht dies, setzt aber Grenzen: „ein solches
Vorbringen [muss] gegebenenfalls Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen
Kontrolle sein“ und die „Anforderung muss mit dem Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen“.
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2.
Mitgliedstaaten
Dänemark
Erster Tarifvertrag mit einer Plattform:
Das Unternehmen Hilfr,
ein Online-Marktplatz für Reinigungsdienste, hat einen Tarifvertrag mit der
Gewerkschaft 3F unterzeichnet. Mit dieser auf ein Jahr geschlossenen versuchsweisen
Vereinbarung erhalten die Arbeitnehmer ein Anstellungsschreiben, das ihnen Anspruch
auf Pension, Krankengeld, bezahlten Urlaub und die in ihrer Branche gültigen
Tariflöhne verleiht. Hingegen haben sie noch keinen Anspruch auf
Arbeitslosenunterstützung oder berufliche Weiterbildung. Diese Ansprüche sollen bei
Verlängerung der Vereinbarung mit aufgenommen werden (siehe Mitteilung
des Gewerkschaftsverbands LO).
- Fusion der beiden großen
Gewerkschaftsdachverbände: Die beiden
Gewerkschaftsdachverbände LO und FTF haben sich auf ihren jeweiligen Kongressen
am 13. April für den Zusammenschluss zu einem neuen Verband ausgesprochen. Mit
dieser Entscheidung werden 1,5 Millionen Arbeitnehmer (bei einer
Erwerbsbevölkerung von 2,7 Millionen) ab dem 1. Januar 2019 „in einer
Organisation vereint sein, die noch nie so stark war“, freut sich LO (siehe Pressemitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Safran: Die Unternehmensleitung
des Aeronautik-Konzerns Safran und sein EBR haben einen Nachtrag unterzeichnet, um
die EBR-Vereinbarung in Bezug auf die Richtlinie 2009/38 zu aktualisieren. In diesem
Nachtrag werden die Forderungen des Betriebsrats, „wie Freizügigkeit oder der Schutz
gewählter Vertreter“ berücksichtigt, heißt es in einer Pressemitteilung des EBR.
„Dagegen werden in dieser Vereinbarung die wichtigsten Forderungen der gewählten
Vertreter, insbesondere die Frage nach dem transnationalen Konzept außen
vorgelassen“. An der ersten Plenarsitzung des EBR dieses Jahres, die am 10. April
stattfand, nahmen fünf Arbeitnehmervertreter von Zodiac Aerospace als Beobachter
teil, um die Integration der von Safran übernommenen Zodiac Aerospace in die
Unternehmensgruppe zu fördern. Vorbehalte äußerte der EBR hinsichtlich der Weigerung
der Unternehmensleitung sicherzustellen, dass es auch nach dem Brexit eine britische
Delegation geben wird.
- Amazon Europe:
Gewerkschaften aus Spanien (FSC-CCOO), Italien (FILT-CGIL)
und Frankreich (CGT Commerce) haben sich am 6. März in einem gemeinsamen Schreiben an
die europäische Geschäftsleitung des amerikanischen Amazon Konzerns gerichtet
mit der Aufforderung, Verhandlungen zur Einrichtung eines Euro-Betriebsrats zu
eröffnen.
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Europäische
Gesellschaft
Delivery Hero: Das deutsche
Startup für Essens-Lieferdienste Delivery Hero unterzeichnete am 16. April eine
Vereinbarung zur Beteiligung der Arbeitnehmer anlässlich der Umwandlung des
Unternehmens in eine Europäische Gesellschaft (SE). Die Gewerkschaftskoordinatoren
der europäischen Gewerkschaftsföderation EFFAT begrüßen das Ergebnis – die
Einrichtung eines SE-Betriebsrats und die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats
(siehe Pressemitteilung der EFFAT).
Die Delivery Hero AG (zu der Lieferdienste wie Foodora, Lieferheld und pizza.de
gehören) war vor einigen Tagen vom Landgericht Berlin dazu verurteilt worden, die
Mitbestimmung anzuwenden und den Aufsichtsrat zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern
zu besetzen (siehe Pressemitteilung
der Gewerkschaft NGG).
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Transnationale Vereinbarung
Schreiber: Die
Unternehmensleitung des amerikanischen Lebensmittelkonzerns Schreiber (8.000
Beschäftigte) unterzeichnete mit der europäischen Gewerkschaftsföderation EFFAT und
dem EBR des Konzerns am 5. April eine Erklärung zur Vielfalt,
Eingliederung und Gleichheit am Arbeitsplatz. In der EU ist die
Unternehmensgruppe vor allem in Bulgarien, Deutschland, Portugal, der Slowakei,
Spanien und Tschechien vertreten. In dieser Erklärung verpflichten sich die
Parteien, wirksame Maßnahmen durchzuführen, um eine wirkliche Gleichbehandlung von
Frauen und Männern zu erzielen und jegliche unmittelbare oder mittelbare
Diskriminierung aufgrund von Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht,
sexueller Orientierung, politischer Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder
sonstigen persönlichen oder sozialen Situationen oder Umständen zu beseitigen.
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Umstrukturierungen
ArcelorMittal: Als Reaktion auf
die von der Europäischen Kommission angesprochenen Wettbewerbsprobleme
kündigte ArcelorMittal am 13. April seine Pläne an, Geschäftstätigkeiten zu
veräußern, um von der Kommission grünes Licht für die Übernahme des italienischen
Stahlwerks Ilva zu erhalten. Diese Pläne betreffen Produktionsstätten in Belgien
(Lüttich), Italien, Luxemburg (Standort Dudelange), Mazedonien und Tschechien (siehe
Pressemitteilung
von ArcelorMittal). Diese Veräußerungspläne wurden am 17. April auf einer
außerordentlichen Sitzung des EBR von ArcelorMittal in Luxemburg vorgestellt. Der
europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe begreift nicht, wie man ein
integriertes Stahlproduktionsnetzwerk wie das von ArcelorMittal abbauen kann (siehe
Pressemitteilung)
und wird am 26. April ein Treffen zur gewerkschaftlichen Koordinierung in Brüssel
organisieren. Laut dem Generalsekretär von IndustriAll Europe Luc Triangle ist es
höchste Zeit, die „veralteten“ Wettbewerbsregeln im Rahmen der Globalisierung zu
überdenken. IndustriAll bat ferner um ein Gespräch mit dem EU-Kommissionspräsidenten
Jean-Claude Juncker und den für die Zusammenschlusskontrolle zuständigen Stellen und
kritisierte, dass die Beschäftigten vor vollendete Tatsachen gestellt wurden und von
den Gesprächen zwischen der Kommission und ArcelorMittal ausgeschlossen sind.
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Gewerkschaften
General Electric: Anlässlich
der Hauptversammlung der Aktionäre von General Electric (GE) am 25. April hat der
europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll zu einer europaweiten Aktionswoche
aufgerufen (siehe Pressemitteilung).
Die europäischen Gewerkschaften fordern vor allem die Aussetzung des
Umstrukturierungsplans sowie die Einstellung des Stellenabbaus und der
Standortschließungen.
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