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IR Notes 96 – Solvay unterzeichnet die erste transnationale Vereinbarung zur Anerkennung der Fähigkeiten von Arbeitnehmervertretern

  IR Notes 96 – 25 April 2018
www.irshare.eu
 
 
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  Interview
Ulrike Guérot, Leiterin des Departements für Europapolitik und Demokratieforschung an der Donau-Universität Krems, Österreich

Sie unterstützen das Projekt einer europäischen Republik. Was erwarten Sie davon?
Wir müssen in eine andere Phase im Aufbau Europas wechseln. Wir haben einen gemeinsamen Markt, eine gemeinsame Währung, jetzt müssen wir eine gemeinsame Demokratie in Form einer Republik schaffen. Das heißt, die europäischen Bürger müssen vor dem Gesetz alle gleich sein, was heute nicht der Fall ist. Es gibt den freien Waren-, Kapital-, und Dienstleistungsverkehr, aber keinen freien Personenverkehr. Bananen, Glyphosat und Olivenöl sind vor europäischem Recht gleich, das für alle Mitgliedstaaten gilt. Aber in Bereichen, die für uns als Bürger von größter Bedeutung sind, wie Steuern, soziale Unterstützung, Löhne und Sozialschutz, sind die Bürger nicht gleich.


Aber wer hat denn Interesse an einer europäischen Demokratie? Scheint das nicht fehl am Platz in einer Zeit, in der der Nationalismus und das Misstrauen gegenüber der Europäischen Union wächst?
Der Binnenmarkt hatte die breite Zustimmung der Industrie, die davon nur profitieren konnte. Die einheitliche Währung und die Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion wurde von den Banken unterstützt. Sie wollten diese Wirtschaftsunion. Es lässt sich schwer sagen, welcher mächtige wirtschaftliche Motor die Schaffung einer europäischen Demokratie fördern könnte. Denn sie ist mit Kosten verbunden, die aber auch die Kosten für Stabilität sind. Der Schlüssel zum Erfolg des euorpäischen Projekts liegt heute im sozialen Bereich: Nicht von ungefähr schrieb der französische Soziologe Marcel Mauss bereits in den 1920er Jahren in seinem Buch „Die Nation oder Der Sinn fürs Soziale“, dass diejenigen, die eine Nation schaffen, jene sind, die sich in einem System institutionalisierter Solidarität zusammenschließen.


Fordern Sie mehr Solidarität?
Ja, es muss eine Republik geschaffen werden, in der die Bürger vor dem Gesetz gleich sind, und Solidarität muss institutionalisiert werden. Im Gegensatz zu unserem Umgang mit den Griechen, als wir von Fall zu Fall entschieden, ob sich die EU mit ihnen solidarisch erklären sollte oder nicht, müssen wir die Solidarität zu einer festen Einrichtung machen, um beispielsweise jeden jungen Arbeitslosen zu unterstützen, egal, in welchem Land der Union er lebt. Wir brauchen einen europäischen Mindestlohn, eine europäische Arbeitslosenversicherung usw. Dabei kann durchaus ein Wettbewerb zwischen den Regionen bestehen bleiben, aber nicht zwischen den europäischen Bürgern in Form von Sozialdumping.



> Weitere Informationen hierzu:
Warum Europa eine Republik werden muss!: Eine politische Utopie
Renaissance der res publica
The European Republic is under construction | Ulrike Guérot | TEDxMünchen

 
  Agenda

26. und 27. April
Brüssel

Kolloquium  „European Dialogue 2018 : Social Europe Strengthening Workers‘ voice“, („Europäischer Dialog 2018: Soziales Europa stärkt die Stimme der Arbeitnehmer“) organisiert vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (Etui) und der Hans-Böckler-Stiftung.


29. April – 4. Mai
Dublin

32. Internationaler Kongress für Gesundheit am Arbeitsplatz: Karzinogene und ihre Bekämpfung – Initiativen der EU und der Mitgliedstaaten.


24. Mai
Köln
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) veranstaltet einen Workshop zu Flugzeitbeschränkungen (FTL) und Ermüdungsrisiko-Management. Hierbei geht um die Anforderungen an Luftverkehrsunternehmen in Bezug auf FTL und Ruhezeiten.


5.-8. Juni
Bordeaux
11. Internationale Konferenz über Belästigungen am Arbeitsplatz: Bullying2018 – Better Understanding of Workplace Bullying and Harassment in a Changing World, veranstaltet von Comptrasec und IAWBH.


18.-19. Juni
Paris
Kolloquium mit dem Titel Überprüfung der Solidaritäten in Europa, unter der Leitung von Alain Supiot, französischer Rechtswissenschaftler am Collège de France, Lehrstuhl „Sozialstaat und Globalisierung: Solidarität juristisch betrachtet“.


21.-22. Juni
Luxemburg
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.


27. und 29. Juni
Brüssel
Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel  „The World(s) of Work in Transition“. Untersucht werden die Auswirkungen der unterschiedlichen Veränderungen auf die Beschäftigung (ökologischer Wandel, Energiewende, demographischer Übergang etc.), um ein umfassenderes Gesamtbild von dem stattfindenden Wandel zu erhalten.


2. Juli
Bordeaux
Multidisziplinäre und internationale Sommeruniversität zum Thema: Arbeit und technologische Innovationen.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound).

 

In den Schlagzeilen
Solvay unterzeichnet die erste transnationale Vereinbarung zur Anerkennung der Fähigkeiten von Arbeitnehmervertretern

Die Unternehmensleitung des belgischen Chemiekonzerns Solvay und sein Euro-Betriebsrat haben am 28. Februar eine Charta über die Anerkennung der Fähigkeiten von Solvay- Arbeitnehmervertretern unterzeichnet und dieses Thema erstmalig zum Inhalt einer transnationalen Unternehmensvereinbarung gemacht. Ziel ist die Anerkennung der Fähigkeiten, „die bei der Ausübung von Mandaten für Gewerkschaften oder Betriebsräte erworben werden“. Die Unterzeichner „betrachten den sozialen Dialog als eine treibende Kraft für die wirtschaftliche Leistung des Konzerns und als integralen Bestandteil der Steuerung und Transformation des Unternehmens“. „Viele junge Mitarbeiter würden gerne ein Mandat übernehmen, haben aber Bedenken, dass dies ihre Karriere beeinträchtigen könnte“, so Jean-Christophe Sciberras, Vizepräsident und zuständig für Arbeitsbeziehungen und soziale Innovation. „Wenn man davon ausgeht, dass der soziale Dialog ein wichtiger Faktor für ein Unternehmen ist, dann muss man diese Befürchtungen ernst nehmen. Alle Unternehmen sollten dies tun, ansonsten halten sie den sozialen Dialog nicht für wirklich wichtig.“ Die Aufgaben der Arbeitnehmervertreter, ob es sich um Treffen mit der Geschäftsleitung, Verhandlungssitzungen oder Besprechungen mit Mitarbeitern handelt, müssen „als Standard-Geschäftstätigkeiten angesehen werden“, und die „Fähigkeiten, die […] erworben und angewendet werden, sollten daher die gleiche Anerkennung erhalten, wie dies bei Geschäftstätigkeiten der Fall wäre“. Jedes im EBR vertretene Land muss den von der Charta festgelegten allgemeinen Rahmen an die Anforderungen und rechtlichen Vorgaben des eigenen Landes anpassen. Die Vereinbarung legt fest, dass eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe auf nationaler Ebene dafür verantwortlich ist, die in der jeweiligen nationalen Vereinbarung geforderten Mandate festzulegen. Die Arbeitsgruppe kann dabei ggf. auf die Unterstützung eines von Solvay bezahlten „externen spezialisierten Anbieters“ zurückgreifen. Die Teilnahme der Arbeitnehmervertreter an diesem Programm zur Anerkennung der Fähigkeiten ist freiwillig. Die Bewertung erfolgt durch einen Vertreter der Geschäftsleitung und einen Betriebsrat- oder Gewerkschaftsvertreter, mit dem Ziel, zu einer gemeinsamen Einschätzung zu gelangen. Die praktischen Bestimmungen der Charta werden in jedem Land festgelegt. Die auf nationaler Ebene getroffenen Vereinbarungen werden der Charta als Anhang hinzugefügt. Die individuelle Bewertung erfolgt nach Festlegung der nationalen Vereinbarungen. Die Charta gilt für die im EBR vertretenen Länder (Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Portugal und Spanien). Bis zum 31. Dezember 2018 ist sie durch Vereinbarung auf nationaler Ebene umzusetzen. „Das ist eine große Baustelle“, sagt EBR-Sekretär Albert Kruft, „denn die Anpassung an den nationalen Kontext ist nicht unbedingt einfach. In Deutschland beispielsweise darf ein Arbeitnehmervertreter aufgrund seines Mandats vom Gesetz her weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Aus diesem Grund haben wir für das weitere Vorgehen eine Arbeitsgruppe mit der Gewerkschaft IG BCE eingerichtet. Denn die Bewertung der im Rahmen eines Mandats erworbenen Fähigkeiten kann, wie jede andere Fähigkeit, die im Laufe der beruflichen Tätigkeit entwickelt wird, zu einer Lohnerhöhung führen, die als mit dem Mandat verbundener Vorteil aufgefasst werden kann.“  „Im Mai findet ein Seminar mit den für jedes Land zuständigen Verantwortlichen für Arbeitsbeziehungen statt, um einen Überblick über die Umsetzung der Charta zu erhalten“, sagt Jean-Christophe Sciberras, „Hierzu müssen wir nicht nur bei den lokalen Geschäftsleitungen, sondern auch bei den Gewerkschaften Überzeugungsarbeit leisten. Manche Gewerkschaften verstehen nicht, warum die Unternehmensleitung sich dieser Sache annimmt. Dabei hat der EBR dieses Thema aufgegriffen, weil er der Auffassung ist, dass die in Frankreich bereits unterzeichnete Vereinbarung für den gesamten Konzern von Bedeutung ist“.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

  • Überarbeitung der Richtlinie für die Ausbildung von Lkw- und Busfahrern: Der Rat verabschiedete am 12. April eine Änderung der Richtlinie über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr sowie der Richtlinie über den Führerschein (siehe Pressemitteilung). Die Richtlinie wird in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten. Der Zeitraum für die Umsetzung der meisten Bestimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten beträgt zwei Jahre.

  • Europass wird modernisiert: Am 12. April nahm der Rat einen Beschluss für einen neuen Europass-Rahmen an, der ein breiteres Spektrum an Online-Diensten anbietet, so auch ein benutzerfreundlicheres Instrument zur Erstellung von Lebensläufen oder Kompetenzprofilen. Das Europass-Portal verzeichnet täglich mehr als 55.000 Besucher, und seit 2004 wurden über 100 Millionen Europass-Lebensläufe – EU-weit standardisierte Lebensläufe -heruntergeladen (siehe Pressemitteilung).


Richtlinienentwurf

  • Unlautere Handelspraktiken: Die Europäische Kommission legte am 12. April einen Richtlinienvorschlag für das Verbot unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vor, um Landwirten und kleinen und mittleren Lebensmittelunternehmen gerechtere Bedingungen zu garantieren (siehe Pressemitteilung der Kommission). Der europäische Gewerkschaftsverband EFFAT äußert sich in einer Pressemitteilung zufrieden mit diesem Vorschlag, da er eine „Mindestharmonisierung“ in der EU erlaube, auch wenn der Verband es begrüßt hätte, wenn der Vorschlag sich nicht nur auf die KMU, sondern auf alle Unternehmen ungeachtet ihrer Größe beziehen würde.


Rechtsprechung

Flugticketerstattung bei wildem Streik: Der Gerichtshof hat entschieden, dass ein Streik eine Fluggesellschaft nicht von ihrer Pflicht entbindet, ihre Kunden wegen Verspätungen zu entschädigen, wenn eine Vorgehensweise der Belegschaft für eine Fluggesellschaft keine „außergewöhnlichen Umstände“ darstellt (EuGH, 17. April 2018, Rs C-195/17, Krüsemann u.a.). Die Rechtssache betrifft die Mitarbeiter der deutschen Fluggesellschaft TUIfly, die sich nach der überraschenden Ankündigung einer Umstrukturierung in großer Zahl krank meldeten (siehe Vorgänge in der Pressemitteilung des Gerichtshofs). Kann diese Vorgehensweise –  die als „wilder Streik“ bezeichnet wird, weil nach deutschem Recht Streiks nur im Rahmen von Tarifverhandlungen erlaubt sind – eine Gesellschaft von ihrer Pflicht entbinden, die Passagiere zu entschädigen, deren Flug gestrichen wurde oder mehr als drei Stunden Verspätung hatte, wie es die Verordnung Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004 vorsieht? Während der Gerichtshof daran erinnert, dass gemäß Erwägungsgrund 14 der Verordnung außergewöhnliche Umstände bei Streiks eintreten können, die den Betrieb eines ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigen, so hat er bereits klargestellt, dass „die in diesem Erwägungsgrund genannten Umstände nicht unbedingt und automatisch Gründe für die Befreiung von der Ausgleichspflicht […] darstellen“. Dem Gericht zufolge sind Umstrukturierungen und ihre sozialen Folgen Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Gesellschaft. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass dieser Konflikt von TUIfly nicht tatsächlich beherrschbar war, da er auf eine Entscheidung von TUIfly zurückzuführen war und nach einer Einigung mit den Arbeitnehmervertretern endete.



  • Religion ist nicht automatisch eine wesentliche berufliche Anforderung: Der Gerichtshof hat in einer Rechtssache entschieden, bei der eine Bewerberin auf eine Stelle der Auffassung war, eine Benachteiligung aus Gründen der Religion erlitten zu haben. Die Stelle wurde von einer von der protestantischen Kirche abhängigen Organisation ausgeschrieben (EuGH, 17. April 2018, Rs. C-414/16, Vera Egenberger). Die Klägerin hatte auf ein Stellenangebot geantwortet, in dem es hieß, dass die Bewerber „Mitglied einer evangelischen […] Kirche“ sein müssten und ihre Religion in ihrem Lebenslauf angeben sollten (siehe Pressemitteilung). Der Bewerberin zufolge wurde sie nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, weil sie, im Gegensatz zur eingestellten Person, angab „keiner Konfession“ anzugehören. Konnte die Einrichtung sich auf die deutsche Vorschrift berufen, die Richtlinie 2000/78 vom 27. November 2000 (Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) umsetzt und eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Religion oder Überzeugung erlaubt, wenn es sich um eine Beschäftigung bei einer religiösen oder weltanschaulichen Organisation handelt und die Religionszugehörigkeit in Bezug auf die Tätigkeiten als eine „wesentliche berufliche Anforderung“ erscheint? Der Gerichtshof bejaht dies, setzt aber Grenzen: „ein solches Vorbringen [muss] gegebenenfalls Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein“ und die „Anforderung muss mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen“.


2. Mitgliedstaaten
Dänemark

Erster Tarifvertrag mit einer Plattform: Das Unternehmen Hilfr, ein Online-Marktplatz für Reinigungsdienste, hat einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft 3F unterzeichnet. Mit dieser auf ein Jahr geschlossenen versuchsweisen Vereinbarung erhalten die Arbeitnehmer ein Anstellungsschreiben, das ihnen Anspruch auf Pension, Krankengeld, bezahlten Urlaub und die in ihrer Branche gültigen Tariflöhne verleiht.  Hingegen haben sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung oder berufliche Weiterbildung. Diese Ansprüche sollen bei Verlängerung der Vereinbarung mit aufgenommen werden (siehe Mitteilung des Gewerkschaftsverbands LO).



  • Fusion der beiden großen Gewerkschaftsdachverbände: Die beiden Gewerkschaftsdachverbände LO und FTF haben sich auf ihren jeweiligen Kongressen am 13. April für den Zusammenschluss zu einem neuen Verband ausgesprochen. Mit dieser Entscheidung werden 1,5 Millionen Arbeitnehmer (bei einer Erwerbsbevölkerung von 2,7 Millionen) ab dem 1. Januar 2019 „in einer Organisation vereint sein, die noch nie so stark war“, freut sich LO (siehe Pressemitteilung).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Safran: Die Unternehmensleitung des Aeronautik-Konzerns Safran und sein EBR haben einen Nachtrag unterzeichnet, um die EBR-Vereinbarung in Bezug auf die Richtlinie 2009/38 zu aktualisieren. In diesem Nachtrag werden die Forderungen des Betriebsrats, „wie Freizügigkeit oder der Schutz gewählter Vertreter“ berücksichtigt, heißt es in einer Pressemitteilung des EBR. „Dagegen werden in dieser Vereinbarung die wichtigsten Forderungen der gewählten Vertreter, insbesondere die Frage nach dem transnationalen Konzept außen vorgelassen“. An der ersten Plenarsitzung des EBR dieses Jahres, die am 10. April stattfand, nahmen fünf Arbeitnehmervertreter von Zodiac Aerospace als Beobachter teil, um die Integration der von Safran übernommenen Zodiac Aerospace in die Unternehmensgruppe zu fördern. Vorbehalte äußerte der EBR hinsichtlich der Weigerung der Unternehmensleitung sicherzustellen, dass es auch nach dem Brexit eine britische Delegation geben wird.



  • Amazon Europe: Gewerkschaften aus Spanien (FSC-CCOO), Italien (FILT-CGIL) und Frankreich (CGT Commerce) haben sich am 6. März in einem gemeinsamen Schreiben an die europäische Geschäftsleitung des amerikanischen Amazon Konzerns gerichtet mit der Aufforderung, Verhandlungen zur Einrichtung eines Euro-Betriebsrats zu eröffnen.


Europäische Gesellschaft

Delivery Hero: Das deutsche Startup für Essens-Lieferdienste Delivery Hero unterzeichnete am 16. April eine Vereinbarung zur Beteiligung der Arbeitnehmer anlässlich der Umwandlung des Unternehmens in eine Europäische Gesellschaft (SE). Die Gewerkschaftskoordinatoren der europäischen Gewerkschaftsföderation EFFAT begrüßen das Ergebnis – die Einrichtung eines SE-Betriebsrats und die paritätische Besetzung  des Aufsichtsrats (siehe Pressemitteilung der EFFAT). Die Delivery Hero AG (zu der Lieferdienste wie Foodora, Lieferheld und pizza.de gehören) war vor einigen Tagen vom Landgericht Berlin dazu verurteilt worden, die Mitbestimmung  anzuwenden und den Aufsichtsrat zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern zu besetzen (siehe Pressemitteilung der Gewerkschaft NGG).


Transnationale Vereinbarung

Schreiber: Die Unternehmensleitung des amerikanischen Lebensmittelkonzerns Schreiber (8.000 Beschäftigte) unterzeichnete mit der europäischen Gewerkschaftsföderation  EFFAT und dem EBR des Konzerns am 5. April eine Erklärung zur Vielfalt, Eingliederung und Gleichheit am Arbeitsplatz. In der EU ist die Unternehmensgruppe vor allem in Bulgarien, Deutschland, Portugal, der Slowakei, Spanien und Tschechien vertreten. In dieser Erklärung verpflichten sich die Parteien, wirksame Maßnahmen durchzuführen, um eine wirkliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu erzielen und jegliche unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund von Religion, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung, politischer Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder sonstigen persönlichen oder sozialen Situationen oder Umständen zu beseitigen.


Umstrukturierungen

ArcelorMittal: Als Reaktion auf die von der Europäischen Kommission angesprochenen Wettbewerbsprobleme kündigte ArcelorMittal am 13. April seine Pläne an, Geschäftstätigkeiten zu veräußern, um von der Kommission grünes Licht für die Übernahme des italienischen Stahlwerks Ilva zu erhalten. Diese Pläne betreffen Produktionsstätten in Belgien (Lüttich), Italien, Luxemburg (Standort Dudelange), Mazedonien und Tschechien (siehe Pressemitteilung von ArcelorMittal). Diese Veräußerungspläne wurden am 17. April auf einer außerordentlichen Sitzung des EBR von ArcelorMittal in Luxemburg vorgestellt. Der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe begreift nicht, wie man ein integriertes Stahlproduktionsnetzwerk wie das von ArcelorMittal abbauen kann (siehe Pressemitteilung) und wird am 26. April ein Treffen zur gewerkschaftlichen Koordinierung in Brüssel organisieren.  Laut dem Generalsekretär von IndustriAll Europe Luc Triangle ist es höchste Zeit, die „veralteten“ Wettbewerbsregeln im Rahmen der Globalisierung zu überdenken. IndustriAll bat ferner um ein Gespräch mit dem EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker und den für die Zusammenschlusskontrolle zuständigen Stellen und kritisierte, dass die Beschäftigten vor vollendete Tatsachen gestellt wurden und von den Gesprächen zwischen der Kommission und ArcelorMittal ausgeschlossen sind.


Gewerkschaften

General Electric: Anlässlich der Hauptversammlung der Aktionäre von General Electric (GE) am 25. April hat der europäische Gewerkschaftsverband IndustriAll zu einer europaweiten Aktionswoche aufgerufen (siehe Pressemitteilung). Die europäischen Gewerkschaften fordern vor allem die Aussetzung des Umstrukturierungsplans sowie die Einstellung des Stellenabbaus und der Standortschließungen.

 


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