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IR Notes 97 – Schutz von Hinweisgebern auf europäischer Ebene

  IR Notes 97 – 9 Mai 2018
www.irshare.eu
 
 
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IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.


Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Predrag Bejakovic, Catarina Carvalho und Frédéric Turlan.
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  Interview
Virginie Rozière, Europaabgeordnete (S&D)

Sie hatten den Auftrag, einen Initiativbericht des Europäischen Parlaments zu Hinweisgebern zu erstellen. In diesem Bericht, der 2017 angenommen wurde, wird die Europäische Kommission aufgefordert, aktiv zu werden, um Hinweisgeber zu schützen. Entspricht der von der Kommission vorgelegte Vorschlag Ihren Vorstellungen?
Wir haben den Eindruck, gehört worden zu sein und es ist wirklich ein gutes Gefühl zu sehen, dass die Kommission unter dem Druck der Zivilgesellschaft und des Parlaments ihren Standpunkt innerhalb von zwei Jahren radikal geändert hat. Die Kommission, die zuvor keine Rechtsgrundlage zum Handeln sah oder an der Zweckmäßigkeit eines solchen Textes zweifelte, hat ihre Einstellung komplett revidiert.


Der Text wurde vom Europäischen Gewerkschaftsbund kritisiert, weil ein Hinweisgeber geschützt wird, wenn er einen Fall von Steuerflucht oder einen Verstoß gegen die Umwelt anprangert, nicht aber, wenn er einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht etwa eine Beeinträchtigung der Sicherheit oder der Gesundheit der Arbeitnehmer meldet. Schließen Sie sich dieser Kritik an?
Hierbei handelt es sich tatsächlich um ein Manko im Vorschlagstext. Ich denke, dass dieser Punkt von der Kommission vergessen wurde oder vielmehr von dem Wunsch zeugt, schnell zu handeln und ein Verfahren zur Anhörung der Sozialpartner zu vermeiden, da dies die Vorlage des Textes verzögert und dessen Verabschiedung vor Ende der Amtszeit des Parlaments gefährdet hätte. Allerdings werden wir versuchen, die arbeitsrechtlichen Aspekte im Rahmen der legislativen Arbeit aufzunehmen. Es gibt natürlich keinen Grund, diese Aspekte aus dem Schutz auszuschließen.


Im Vorschlag ist vorgesehen, dass der Hinweisgeber, sofern keine Ausnahme vorliegt, zunächst ein internes Verfahren innerhalb seiner Organisation oder bei einer externen Behörde anstößt, bevor er mit der Sache an die Öffentlichkeit geht. Verbirgt sich dahinter nicht der Wunsch, einen möglichen Skandal im Keim zu ersticken?
Dies ist der Hauptpunkt, an dem wir Anstoß nehmen und der nicht dem entspricht, was wir in unserem Bericht gefordert hatten. Dieser sieht tatsächlich verschiedene Kanäle für die Hinweisgeber vor, aber keine hierarchische Reihenfolge. Natürlich ist es wichtig, in den Unternehmen ein internes Verfahren einzuführen. Allerdings darf dieses Verfahren nicht der erste Schritt sein, da in diesem Fall große Risiken auf den Schultern des Hinweisgebers lasten, wenn dieser sich nicht an diesen ersten Schritt hält. Entweder muss jede hierarchische Reihenfolge zwischen den verschiedenen Kanälen aufgehoben und dem Hinweisgeber die Freiheit gelassen werden, den wirksamsten Weg zu wählen, oder aber dieser erste Schritt wird beibehalten, muss dann aber um weitere Ausnahmen ergänzt werden. Ich erinnere an die LuxLeaks-Affäre, bei der sowohl das interne Verfahren als auch das externe Verfahren wirkungslos gewesen wären: Der Arbeitnehmer prangerte das Kerngeschäft des Unternehmens an, sodass eine interne Lösung des Problems nicht möglich gewesen wäre, und in die Affäre waren zudem die Behörden des Landes verwickelt, sodass auch bei einem externen Verfahren jede Erfolgschance ausgeschlossen war. Hätte der Hinweisgeber vor seinem Gang zur Presse diese Schritte einhalten müssen, hätte ihn dies mit Sicherheit in Gefahr gebracht, und es hätte das Risiko bestanden, dass die Wahrheit niemals ans Licht gekommen wäre. Zudem habe ich Gespräche mit den Compliance Officers geführt, die natürlich darauf hingewiesen haben, dass sie sich mit keinen Angelegenheiten befassen könnten, die für die Tätigkeit des Unternehmens von zu großer Bedeutung sind, da sie nicht unabhängig seien.

 
  Agenda

16. Mai
Noisy-Le-Grand
Internationales Seminar des Instituts (Instituts für Wirtschafts- und Sozialforschung) zur Stellung von Frauen in der britischen Gewerkschaftsbewegung.


24. Mai
Köln
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) veranstaltet einen Workshop zu Flugzeitbeschränkungen (FTL) und Ermüdungsrisiko-Management. Hierbei geht um die Anforderungen an Luftverkehrsunternehmen in Bezug auf FTL und Ruhezeiten.


5.-8. Juni
Bordeaux
11. Internationale Konferenz über Belästigungen am Arbeitsplatz: Bullying2018 – Better Understanding of Workplace Bullying and Harassment in a Changing World, veranstaltet von Comptrasec und IAWBH.


18.-19. Juni
Paris
Kolloquium mit dem Titel Überprüfung der Solidaritäten in Europa, unter der Leitung von Alain Supiot, französischer Rechtswissenschaftler am Collège de France, Lehrstuhl „Sozialstaat und Globalisierung: Solidarität juristisch betrachtet“.


19. Juni
Paris
Die Abteilung des französischen Arbeitsministeriums für den Forschungs-, Studien- und Statistikbereich (DARES) und das Sekretariat der Internationalen Arbeitsorganisation (BIT) organisieren eine internationale Konferenz zum Thema „Polarisierung(en)“ auf den Arbeitsmärkten.


21.-22. Juni
Luxemburg

Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.


27. und 29. Juni
Brüssel
Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds und des Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel  „The World(s) of Work in Transition“. Untersucht werden die Auswirkungen der unterschiedlichen Veränderungen auf die Beschäftigung (ökologischer Wandel, Energiewende, demographischer Übergang etc.), um ein umfassenderes Gesamtbild von dem stattfindenden Wandel zu erhalten.


2. Juli
Bordeaux
Multidisziplinäre und internationale Sommeruniversität zum Thema: Arbeit und technologische Innovationen.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. 
IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound).

 

In den Schlagzeilen
Schutz von Hinweisgebern auf europäischer Ebene

Die Europäische Kommission hat am 23. April einen Vorschlag vorgelegt für eine Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, (siehe betreffende Bereiche in der Pressemitteilung. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten „über diese Mindeststandards hinauszugehen und darauf aufbauend umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen.“ Alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. EUR müssen ein internes Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern einführen (Kapitel II). Dasselbe gilt für alle Landes- und Regionalverwaltungen und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Von diesem Schutz profitieren insbesondere die Arbeitnehmer (Artikel 2.1 a) des betreffenden Unternehmens, aber auch Selbstständige (Artikel 2.1 b), die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, Führungskräfte (Artikel 2.1 c), Praktikanten (Artikel 2.1 c) sowie Personen, die sich im Einstellungsverfahren befinden (Artikel 2.2). Die geplanten Schutzmechanismen müssen insbesondere klare Meldekanäle innerhalb und außerhalb der Organisation (Kapitel III) umfassen, um die Vertraulichkeit zu wahren, sowie ein dreigliedriges Meldesystem bestehend aus: internen Meldekanälen oder, wenn diese nicht funktionieren, Meldungen an die zuständigen nationalen Behörden oder auch, wenn diese beiden ersten Kanäle nicht funktionieren, Meldungen in der Öffentlichkeit oder den Medien. Der Vorschlag sieht Rückmeldepflichten für die Behörden und die Unternehmen vor, die innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen über interne Meldekanäle reagieren und sie weiterverfolgen müssen. Der Vorschlag zielt auf das Verbot jeder Art von Vergeltungsmaßnahmen gegenüber dem Hinweisgeber (Kapitel IV Artikel 14). Sollte ein Hinweisgeber Vergeltungsmaßnahmen erleiden, soll er Zugang zu kostenloser Beratung und angemessenen Abhilfemaßnahmen erhalten (Artikel 15). Die Beweislast wird in solchen Fällen umgekehrt, sodass die von der Meldung betroffene Person oder Organisation nachweisen muss, dass sie keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber ergreift (Artikel 15.5). Hinweisgeber werden auch in Gerichtsverfahren geschützt, etwa indem sie von der Haftung für offengelegte Informationen befreit werden. Auch wenn zahlreiche Akteure der Zivilgesellschaft den Richtlinienvorschlag für ehrgeizig halten, plädiert der Europäische Gewerkschaftsbund für eine Ausweitung des Textes auf das Arbeitsrecht: „Ein Beschäftigter könnte zwar eine Misshandlung von Tieren oder einen Verstoß gegen die Umwelt melden, nicht aber einen Nachteil, der den Arbeitnehmern entstanden ist“, kritisiert Esther Lynch, Vorstandsmitglied des EGB (siehe Pressemitteilung).
> Siehe auch die Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie Allianz.


1. Europäische Union
Vorhaben

Vorschlag für eine Richtlinie über grenzüberschreitende Unternehmensverschmelzungen, -spaltungen und -umwandlungen: Die Europäische Kommission legte am 25. April einen Vorschlag für eine Richtlinie vor, in dem die gemeinsamen Verfahren auf EU-Ebene definiert werden, die es den Unternehmen in einem grenzüberschreitenden Kontext ermöglichen, ihren Sitz von einem EU-Land in ein anderes zu verlegen, zu verschmelzen oder sich in zwei oder mehr neue Unternehmen aufzuspalten. Der Vorschlagstext enthält einen Abschnitt über die Unterrichtung, die Anhörung und die Mitbestimmung von Arbeitnehmern. Wie die Richtlinie 2001/86 über die Beteiligung von Arbeitnehmern, die die Verordnung über den Status der europäischen Gesellschaft ergänzt, enthält der Text Bestimmungen, mit denen verhindert werden soll, dass Umwandlungen von Gesellschaften dazu führen, dass die nationalen Rechtsvorschriften beim Thema Arbeitnehmermitbestimmung umgangen werden. Dieses Ziel ist in Artikel 86 I des Vorschlags formuliert, in dem es um die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen geht, die von einer Umwandlung betroffen sind, durch die der Schutz der Mitbestimmungsrechte gefährdet wird. Grundsätzlich muss das Unternehmen die jeweiligen Vorschriften des Ziellandes befolgen, sofern die nationalen Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats nicht das gleiche Maß an Mitbestimmung in den Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Gesellschaft vorsehen. Wird ein bestimmter Schwellenwert von Mitarbeitern erreicht, wird ein solcher Schutzmechanismus vor der geplanten Transaktion ausgelöst und das Unternehmen muss mit den Arbeitnehmern Verhandlungen zur Festlegung ihrer Mitbestimmung führen. Die Verhandlungen sind in diesem Fall vorgeschrieben und müssen entweder zu einer Einigung über die Arbeitnehmerbeteiligung führen oder, falls innerhalb von sechs Monaten keine Einigung erzielt wird, zur Anwendung der Mindeststandards für die Mitbestimmung von Arbeitnehmern, die im Anhang der Richtlinie 2001/86 vorgesehen sind. Hinsichtlich der verschiedenen in der Richtlinie vorgesehenen Arten von Transaktionen ist im Vorschlagstext vorgesehen, dass spezifische Informationen über die Bereiche, die für die betreffenden Mitarbeiter von Interesse sind, den Personalvertretern oder, falls es solche nicht gibt, sämtlichen Arbeitnehmern vorzulegen sind. Die Arbeitnehmervertreter erhalten außerdem die Informationen, die den Aktionären und anderen Interessenträgern vorgelegt werden müssen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) ist der Ansicht, dass diese Bestimmungen „sorgfältig geprüft werden müssen um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer frühzeitig über die anstehenden Entscheidungen der Geschäftsleitung informiert werden und dementsprechend in der Lage sind, diese zu beeinflussen. Es muss klar festgelegt werden, dass die vorhandenen Mitbestimmungsrechte weder heute noch in Zukunft aufgeweicht werden dürfen“ (siehe Pressemitteilung des EGB).



  • Vorschriften für Online-Plattformen: Die Europäische Kommission hat am 26. April neue Vorschriften für die Tätigkeit von Online-Plattformen vorgelegt (siehe Pressemitteilung). Nach Ansicht des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) erfüllen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht die Erwartungen, da die Vorschriften in Bezug auf unlautere Praktiken auf E-Commerce-Plattformen beschränkt sind, die Güter und Dienstleistungen anbieten, und nicht für sogenannte kollaborative Plattformen wie etwa Uber oder Deliveroo gelten (siehe Pressemitteilung).


Aktuelle soziale Themen

  • Abstimmung über das „Mobilitätspaket“ im Ausschuss des Europäischen Parlaments: Der Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat am 25. April drei Stellungnahmen zum „Kraftverkehrspaket“ verabschiedet, das mehrere Gesetzesvorschläge umfasst (siehe Website des Ausschusses Beschäftigung und soziale Angelegenheiten). Die Abgeordneten möchten insbesondere die neuen Entsendevorschriften auf den Straßenverkehrssektor anwenden und den Fahrern Ruhezeiten zu Hause garantieren. Die Europäische Transportarbeiter-Föderation begrüßt die im Ausschuss angenommenen Änderungsanträge (siehe Pressemitteilung).

  • Hilfe für die ehemaligen Beschäftigten von Air France: Die Europäische Kommission hat am 23. April auf Antrag von Frankreich vorgeschlagen, 9,8 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen, um die 1.858 von Air France entlassenen Mitarbeiter bei der Suche nach neuen Arbeitsplätzen zu unterstützen (siehe Pressemitteilung der Kommission).

  • Gefährliche Substanzen: Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat ihre europaweite Kampagne 2018-2019 mit dem Thema „Gesunde Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“ gestartet.


Sektoraler sozialer Dialog

2. Mitgliedstaaten
Frankreich

  • Härtere Maßnahmen bei der Bekämpfung von Entsendebetrug: Die Regierung stimmte am 27. Februar einem Gesetzesentwurf über die Reform der Lehre, der Berufsausbildung und der Arbeitslosenversicherung zu, der darüber hinaus härtere Strafen bei Entsendebetrug und Schwarzarbeit vorsieht und die Befugnisse des Arbeitsaufsichtsamts stärkt. Die Geldbußen für Arbeitgeber, die die Entsendevorschriften oder das Arbeitsrecht in Bezug auf entsandte Arbeitnehmer missachten, wurden von maximal 2000 auf 3000 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer angehoben. Im Wiederholungsfall steigt die Höchststrafe von 4.000 auf 6.000 Euro. Unterbleibt die Zahlung der Geldbuße, kann das Arbeitsaufsichtsamt die Aussetzung der betroffenen Tätigkeit anordnen. Der Gesetzesentwurf enthält weiterhin eine Bestimmung zur Bekämpfung von Briefkastenfirmen, und zwar wurde ein neuer Verstoß durch Schwarzarbeit definiert: der „Gesellschaftsgründungsbetrug“ (siehe Pressemitteilung der Regierung und Pressemitteilung des Arbeitsministeriums).


Kroatien

Tarifvertrag für den Tourismussektor: Der kroatische Arbeitgeberverband und die zwei größten Gewerkschaften der Branche unterzeichneten am 18. April einen Tarifvertrag für Fremdenverkehr und Gastronomie. Darin wird ein Mindestgrundlohn für die traditionellen Berufe in der Hotellerie wie Hostessen, Kellner oder Köche garantiert. Arbeitnehmer, die einfachste Tätigkeiten ausführen, erhalten einen garantierten Bruttolohn von mindestens 4.700 Kuna (627 Euro). Es handelt sich hierbei um einen Mindestgrundlohn, auf dessen Grundlage die Zuschläge für Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit und Überstunden berechnet werden. Der Vertrag gilt für alle Arbeitgeber und Beschäftigte in der Branche.


Portugal

  • Arbeitsmarktreform: Am 23. März legte die Regierung einen Vorschlag zur Reformierung des Arbeitsmarkts vor, um gegen unsichere Beschäftigungsverhältnisse und die Segmentierung des Arbeitsmarkts vorzugehen und gleichzeitig die Rolle von Tarifverträgen zu stärken. Der Vorschlag zielt unter anderem darauf ab, den Einsatz von befristeten Arbeitsverträgen zu beschränken, einmal durch die Begrenzung der Laufzeit (von drei auf zwei Jahre) sowie der Anzahl der zulässigen Verlängerungen: Der Vertrag darf nicht über die im anfänglichen Vertrag vorgesehene Dauer hinaus verlängerbar sein. Eine weitere Maßnahme sieht die Einführung einer zusätzlichen Sozialabgabe für Arbeitgeber vor, die am häufigsten auf prekäre Beschäftigung setzen (siehe Pressemitteilung).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Dentsply Sirona: Im Anschluss an die Fusion des amerikanischen Unternehmens Dentsply mit der deutschen Sirona, die bisher beide keinen Europäischen Betriebsrat hatten, schloss das neue amerikanische Unternehmen Dentsply Sirona, das auf Dentalprodukte spezialisiert ist, am 23. Februar eine Vereinbarung über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats. In der Vereinbarung, die deutschem Recht unterliegt, ist vorgesehen, dass die Bestimmungen in Bezug auf Unterrichtung und Anhörung auch für die Schweiz und die Türkei gelten. Die Vereinbarung gilt auch für Großbritannien im Falle eines Ausscheidens aus der Union. Bei Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses oder Jahresversammlungen kann der EBR einen Gewerkschaftssachverständigen zur Unterstützung hinzuziehen. In der Übereinkunft ist vorgesehen, dass die Leiter der verschiedenen Geschäftsbereiche in die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren einbezogen werden, damit die Arbeitnehmervertreter auf die richtigen Ansprechpartner treffen. Der Konzern beschäftigt 7.000 Arbeitnehmer in der EU, überwiegend in Deutschland (3740), Schweden (997), Italien (609) und Frankreich (417).



  • Orpea: Das Besondere Verhandlungsgremium, das den Auftrag hat, mit der zentralen Leitung der Unternehmensgruppe Orpea (50.000 Mitarbeiter), einem der wichtigsten Akteure im Bereich der Pflege und Unterbringung älterer Menschen, über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats zu verhandeln, trat erstmals am 25. April im Beisein von zwei Vertretern des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) zusammen. Der EGÖD verfolgt das Ziel, eine Arbeitnehmervertretung in den großen Unternehmensgruppen des Seniorenpflegesektors zu organisieren, zu denen Orpea oder der Konkurrent Korian (siehe unten) gehören (siehe Pressemitteilung des EGÖD).

  • Korian: Arbeitnehmervertreter der im Bereich Seniorenpflege und -betreuung tätigen Unternehmensgruppe Korian (49.000 Beschäftigte) haben sich am 11. April auf Initiative des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) getroffen, um ein Gewerkschaftsnetz einzurichten, das die Länder Belgien, Deutschland, Frankreich und Italien abdeckt. Die Teilnehmer haben dabei über die Schritte auf dem Weg zur Errichtung eines Europäischen Betriebsrats diskutiert (siehe Pressemitteilung des EGÖD).

  • Safran: Die Unternehmensleitung des Aeronautik-Konzerns Safran und dessen Europäischer Betriebsrat haben am 10. April einen Nachtrag zur Vereinbarung über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats unterzeichnet (siehe IR Note 96, 3. Unternehmen). Mit diesem Nachtrag ändert sich nichts am Geltungsbereich der Vereinbarung, die auf die EU-Mitgliedstaaten begrenzt bleibt, was mittelfristig das Ausscheiden der britischen Delegation bedingt. Zu den wichtigen Punkten gehören: 1. Verbesserter Schutz der EBR-Mitglieder, insbesondere durch die Verpflichtung, die Personalabteilung der Unternehmensgruppe und das EBR-Präsidium über jede Maßnahme zu informieren, die darauf ausgerichtet ist, den Arbeitsvertrag eines Mitglieds zu beenden, wobei dieser Schutz bis zu sechs Monate nach Ablauf ihrer Amtszeit gilt; 2. Definition der transnationalen Zuständigkeit, wonach der EBR bei Angelegenheiten, die die europäischen Arbeitnehmer aber nur einen Mitgliedstaat betreffen, unterrichtet, aber nicht angehört wird; 3. Möglichkeit, den europäischen Arbeitnehmervertretern die Zusammenfassung der Diskussionen der Sitzungen zu übermitteln oder alternativ, die Beschäftigten direkt zu informieren; 4. Streichung der Kriterien in Bezug auf betroffene Mitarbeiter und den betroffenen Umsatz, um die Einberufung einer außerordentlichen EBR-Sitzung zu rechtfertigen; 5. Einführung des Rechts für die Mitglieder, europäische Standorte nach vorheriger Ankündigung zu besuchen.


Soziale Verantwortung

Danone: Emmanuel Faber, der Generaldirektor von Danone, kündigte am 26. April eine konzertierte Aktion mit den Sozialpartnern der Unternehmensgruppe zur Einrichtung einer partizipativen Unternehmensführung nach dem Grundsatz „eine Person, eine Stimme, eine Aktie“ an. Die Unternehmensgruppe wird jedem der 100.000 Beschäftigten eine Danone-Aktie zuteilen und einen „Beteiligungsmechanismus basierend auf einem Multiplikator der jährlich an die Aktionäre ausgeschütteten Dividende“ einführen. Ferner wird jeder Beschäftigte bis Jahresende aufgefordert, sich aktiv zu engagieren und die Zukunft mitzugestalten, indem er zur Formulierung der Ziele von Danone für das Jahr 2030 beiträgt (siehe Pressemitteilung der Unternehmensgruppe).


Gewerkschaften

ArcelorMittal: Auf Initiative des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe haben sich am 26. April etwa 50 Gewerkschaftsvertreter des Stahlkonzerns ArcelorMittal und des italienischen Stahlherstellers Ilva, dessen Übernahme ArcelorMittal plant, in Brüssel getroffen, um gegen die Entscheidungen zur Veräußerung von Standorten zu protestieren, die die Unternehmensleitung der Europäischen Kommission vorgelegt hat, um die Anforderungen der DG Wettbewerb zu erfüllen (siehe Pressemitteilung von IndustriAll Europe). Die Teilnehmer verabschiedeten am 3. Mai eine gemeinsame Erklärung für den Erhalt der Industrieanlagen.



  • PSA-Opel: Arbeitnehmervertreter von PSA und Opel haben sich am 4. Mai unter Federführung des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe erstmals getroffen.

  • WestRock: Die internationalen Gewerkschaftsverbände UNI Global Union und IndustriAll Global Union haben am 20. April eine Gewerkschaftsallianz innerhalb der Unternehmensgruppe WestRock (45.000 Beschäftigte) ins Leben gerufen. Der US-amerikanische Papier- und Verpackungskonzern war 2015 aus der Fusion zwischen MeadWestvaco und RockTenn hervorgegangen (siehe Pressemitteilung).


4. Studien und Berichte

Daten zur regionalen Erwerbslosigkeit: In mehr als 80 % der Regionen innerhalb der Europäischen Union ist die Erwerbslosenquote in der Altersgruppe der 15- bis 74-Jährigen gegenüber 2016 zurückgegangen und etwa 60 % registrierten einen Rückgang von mindestens 0,5 Prozentpunkten wie einer Pressemitteilung von Eurostat zu entnehmen ist. Allerdings gibt es bei den regionalen Erwerbslosenquoten erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen der EU. Die niedrigsten Quoten verzeichneten Prag (1,7 %) in der Tschechischen Republik und Trier (2 %) in Deutschland, gefolgt von den tschechischen Regionen Mittelböhmen und Südböhmen sowie von den deutschen Regionen Niederbayern und Mittelfranken (jeweils 2,1 %).
> Auf einen Blick: Studie des Europäischen Parlaments über die Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt der drei Hauptaufnahmeländer (Deutschland, Österreich, Schweden) ; Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung über die Partnerschaft zwischen der US-amerikanischen Automobilarbeitergewerkschaft (UAW) und der IG Metall; das europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) legte ein Buch vor, in dem die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt der in elf EU-Mitgliedstaaten aufgelegten Sparprogramme analysiert werden.

 


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