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IR Notes 97 – 9 Mai 2018
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Über IR Share
IR Share
bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und
Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share
arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen,
themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Predrag Bejakovic, Catarina Carvalho
und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das
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Interview
Virginie Rozière, Europaabgeordnete (S&D)
Sie hatten den Auftrag, einen Initiativbericht
des Europäischen Parlaments zu Hinweisgebern zu
erstellen. In diesem Bericht, der 2017 angenommen wurde, wird
die Europäische Kommission aufgefordert, aktiv zu werden, um
Hinweisgeber zu schützen. Entspricht der von der Kommission
vorgelegte Vorschlag Ihren
Vorstellungen? Wir haben den Eindruck, gehört worden zu
sein und es ist wirklich ein gutes Gefühl zu sehen, dass die
Kommission unter dem Druck der Zivilgesellschaft und des Parlaments
ihren Standpunkt innerhalb von zwei Jahren radikal geändert hat. Die
Kommission, die zuvor keine Rechtsgrundlage zum Handeln sah oder an
der Zweckmäßigkeit eines solchen Textes zweifelte, hat ihre
Einstellung komplett revidiert.
Der Text wurde vom Europäischen
Gewerkschaftsbund kritisiert, weil ein Hinweisgeber geschützt
wird, wenn er einen Fall von Steuerflucht oder einen Verstoß
gegen die Umwelt anprangert, nicht aber, wenn er einen Verstoß
gegen das Arbeitsrecht etwa eine Beeinträchtigung der Sicherheit
oder der Gesundheit der Arbeitnehmer meldet. Schließen Sie sich
dieser Kritik an? Hierbei handelt es sich tatsächlich um ein
Manko im Vorschlagstext. Ich denke, dass dieser Punkt von der
Kommission vergessen wurde oder vielmehr von dem Wunsch zeugt,
schnell zu handeln und ein Verfahren zur Anhörung der Sozialpartner
zu vermeiden, da dies die Vorlage des Textes verzögert und dessen
Verabschiedung vor Ende der Amtszeit des Parlaments gefährdet hätte.
Allerdings werden wir versuchen, die arbeitsrechtlichen Aspekte im
Rahmen der legislativen Arbeit aufzunehmen. Es gibt natürlich keinen
Grund, diese Aspekte aus dem Schutz auszuschließen.
Im Vorschlag ist vorgesehen, dass
der Hinweisgeber, sofern keine Ausnahme vorliegt, zunächst ein
internes Verfahren innerhalb seiner Organisation oder bei einer
externen Behörde anstößt, bevor er mit der Sache an die
Öffentlichkeit geht. Verbirgt sich dahinter nicht der Wunsch,
einen möglichen Skandal im Keim zu
ersticken? Dies ist der Hauptpunkt, an dem wir Anstoß
nehmen und der nicht dem entspricht, was wir in unserem Bericht
gefordert hatten. Dieser sieht tatsächlich verschiedene Kanäle für
die Hinweisgeber vor, aber keine hierarchische Reihenfolge.
Natürlich ist es wichtig, in den Unternehmen ein internes Verfahren
einzuführen. Allerdings darf dieses Verfahren nicht der erste
Schritt sein, da in diesem Fall große Risiken auf den Schultern des
Hinweisgebers lasten, wenn dieser sich nicht an diesen ersten
Schritt hält. Entweder muss jede hierarchische Reihenfolge zwischen
den verschiedenen Kanälen aufgehoben und dem Hinweisgeber die
Freiheit gelassen werden, den wirksamsten Weg zu wählen, oder aber
dieser erste Schritt wird beibehalten, muss dann aber um weitere
Ausnahmen ergänzt werden. Ich erinnere an die LuxLeaks-Affäre, bei
der sowohl das interne Verfahren als auch das externe Verfahren
wirkungslos gewesen wären: Der Arbeitnehmer prangerte das
Kerngeschäft des Unternehmens an, sodass eine interne Lösung des
Problems nicht möglich gewesen wäre, und in die Affäre waren zudem
die Behörden des Landes verwickelt, sodass auch bei einem externen
Verfahren jede Erfolgschance ausgeschlossen war. Hätte der
Hinweisgeber vor seinem Gang zur Presse diese Schritte einhalten
müssen, hätte ihn dies mit Sicherheit in Gefahr gebracht, und es
hätte das Risiko bestanden, dass die Wahrheit niemals ans Licht
gekommen wäre. Zudem habe ich Gespräche mit den Compliance Officers
geführt, die natürlich darauf hingewiesen haben, dass sie sich mit
keinen Angelegenheiten befassen könnten, die für die Tätigkeit des
Unternehmens von zu großer Bedeutung sind, da sie nicht unabhängig
seien.
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Agenda
16. Mai Noisy-Le-Grand
Internationales Seminar des Instituts (Instituts für Wirtschafts- und
Sozialforschung) zur Stellung von Frauen in der britischen
Gewerkschaftsbewegung.
24. Mai Köln Die
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) veranstaltet einen Workshop
zu Flugzeitbeschränkungen (FTL) und Ermüdungsrisiko-Management.
Hierbei geht um die Anforderungen an Luftverkehrsunternehmen in Bezug
auf FTL und Ruhezeiten.
5.-8.
Juni Bordeaux
11. Internationale Konferenz über Belästigungen am
Arbeitsplatz: Bullying2018 – Better
Understanding of Workplace Bullying and Harassment in a Changing
World, veranstaltet von Comptrasec und IAWBH.
18.-19. Juni
Paris
Kolloquium mit dem Titel Überprüfung
der Solidaritäten in Europa, unter der Leitung von Alain Supiot,
französischer Rechtswissenschaftler am Collège de France, Lehrstuhl
„Sozialstaat und Globalisierung: Solidarität juristisch betrachtet“.
19. Juni
Paris Die
Abteilung des französischen Arbeitsministeriums für den Forschungs-,
Studien- und Statistikbereich (DARES) und das Sekretariat der
Internationalen Arbeitsorganisation (BIT) organisieren eine internationale
Konferenz zum Thema „Polarisierung(en)“ auf den Arbeitsmärkten.
21.-22.
Juni Luxemburg
Tagung des Rats für Beschäftigung und Sozialpolitik.
27. und 29.
Juni Brüssel
Jahreskonferenz des Europäischen Gewerkschaftsbunds und des
Europäischen Gewerkschaftsinstituts mit dem Titel „The
World(s) of Work in Transition“. Untersucht werden die
Auswirkungen der unterschiedlichen Veränderungen auf die Beschäftigung
(ökologischer Wandel, Energiewende, demographischer Übergang etc.), um
ein umfassenderes Gesamtbild von dem stattfindenden Wandel zu erhalten.
2.
Juli Bordeaux
Multidisziplinäre und internationale Sommeruniversität zum
Thema: Arbeit und
technologische Innovationen.
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IR Notes
erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen
Sprachen und wird von IR
Share und seinem Expertennetzwerk
herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu
Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für
einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website
abonniert werden. IR
Share ist ein unabhängiges und nicht
parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in
Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt
seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Dubliner Stiftung
(Eurofound).
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In den
Schlagzeilen
Schutz von
Hinweisgebern auf europäischer Ebene
Die Europäische Kommission hat am 23. April einen Vorschlag vorgelegt für eine Richtlinie
zum Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden,
(siehe betreffende Bereiche in der Pressemitteilung.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten „über diese
Mindeststandards hinauszugehen und darauf aufbauend umfassende Rahmenbedingungen für
den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen.“ Alle Unternehmen mit mehr als
50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. EUR müssen ein
internes Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern einführen (Kapitel
II). Dasselbe gilt für alle Landes- und Regionalverwaltungen und Gemeinden mit mehr
als 10.000 Einwohnern. Von diesem Schutz profitieren insbesondere die Arbeitnehmer
(Artikel 2.1 a) des betreffenden Unternehmens, aber auch Selbstständige (Artikel 2.1
b), die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, Führungskräfte (Artikel 2.1 c),
Praktikanten (Artikel 2.1 c) sowie Personen, die sich im Einstellungsverfahren
befinden (Artikel 2.2). Die geplanten Schutzmechanismen müssen insbesondere klare
Meldekanäle innerhalb und außerhalb der Organisation (Kapitel III) umfassen, um die
Vertraulichkeit zu wahren, sowie ein dreigliedriges Meldesystem bestehend aus:
internen Meldekanälen oder, wenn diese nicht funktionieren, Meldungen an die
zuständigen nationalen Behörden oder auch, wenn diese beiden ersten Kanäle nicht
funktionieren, Meldungen in der Öffentlichkeit oder den Medien. Der Vorschlag sieht
Rückmeldepflichten für die Behörden und die Unternehmen vor, die innerhalb von drei
Monaten auf Meldungen von Missständen über interne Meldekanäle reagieren und sie
weiterverfolgen müssen. Der Vorschlag zielt auf das Verbot jeder Art von
Vergeltungsmaßnahmen gegenüber dem Hinweisgeber (Kapitel IV Artikel 14). Sollte ein
Hinweisgeber Vergeltungsmaßnahmen erleiden, soll er Zugang zu kostenloser Beratung
und angemessenen Abhilfemaßnahmen erhalten (Artikel 15). Die Beweislast wird in
solchen Fällen umgekehrt, sodass die von der Meldung betroffene Person oder
Organisation nachweisen muss, dass sie keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den
Hinweisgeber ergreift (Artikel 15.5). Hinweisgeber werden auch in Gerichtsverfahren
geschützt, etwa indem sie von der Haftung für offengelegte Informationen befreit
werden. Auch wenn zahlreiche Akteure der Zivilgesellschaft den Richtlinienvorschlag
für ehrgeizig halten, plädiert der Europäische Gewerkschaftsbund für eine Ausweitung
des Textes auf das Arbeitsrecht: „Ein Beschäftigter könnte zwar eine Misshandlung
von Tieren oder einen Verstoß gegen die Umwelt melden, nicht aber einen Nachteil,
der den Arbeitnehmern entstanden ist“, kritisiert Esther Lynch, Vorstandsmitglied
des EGB (siehe Pressemitteilung). > Siehe
auch die Stellungnahme
zum Vorschlag der Kommission der Fraktion Die Grünen/Europäische Freie
Allianz.
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1.
Europäische Union
Vorhaben
Vorschlag für eine Richtlinie über
grenzüberschreitende Unternehmensverschmelzungen, -spaltungen und
-umwandlungen: Die Europäische Kommission legte am 25. April
einen Vorschlag
für eine Richtlinie vor, in dem die gemeinsamen Verfahren auf EU-Ebene
definiert werden, die es den Unternehmen in einem grenzüberschreitenden Kontext
ermöglichen, ihren Sitz von einem EU-Land in ein anderes zu verlegen, zu
verschmelzen oder sich in zwei oder mehr neue Unternehmen aufzuspalten. Der
Vorschlagstext enthält einen Abschnitt über die Unterrichtung, die Anhörung und die
Mitbestimmung von Arbeitnehmern. Wie die Richtlinie 2001/86 über die Beteiligung von
Arbeitnehmern, die die Verordnung über den Status der europäischen Gesellschaft
ergänzt, enthält der Text Bestimmungen, mit denen verhindert werden soll, dass
Umwandlungen von Gesellschaften dazu führen, dass die nationalen Rechtsvorschriften
beim Thema Arbeitnehmermitbestimmung umgangen werden. Dieses Ziel ist in Artikel 86
I des Vorschlags formuliert, in dem es um die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in
Unternehmen geht, die von einer Umwandlung betroffen sind, durch die der Schutz der
Mitbestimmungsrechte gefährdet wird. Grundsätzlich muss das Unternehmen die
jeweiligen Vorschriften des Ziellandes befolgen, sofern die nationalen
Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats nicht das gleiche Maß an Mitbestimmung in
den Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Gesellschaft vorsehen. Wird ein bestimmter
Schwellenwert von Mitarbeitern erreicht, wird ein solcher Schutzmechanismus vor der
geplanten Transaktion ausgelöst und das Unternehmen muss mit den Arbeitnehmern
Verhandlungen zur Festlegung ihrer Mitbestimmung führen. Die Verhandlungen sind in
diesem Fall vorgeschrieben und müssen entweder zu einer Einigung über die
Arbeitnehmerbeteiligung führen oder, falls innerhalb von sechs Monaten keine
Einigung erzielt wird, zur Anwendung der Mindeststandards für die Mitbestimmung von
Arbeitnehmern, die im Anhang der Richtlinie 2001/86 vorgesehen sind. Hinsichtlich
der verschiedenen in der Richtlinie vorgesehenen Arten von Transaktionen ist im
Vorschlagstext vorgesehen, dass spezifische Informationen über die Bereiche, die für
die betreffenden Mitarbeiter von Interesse sind, den Personalvertretern oder, falls
es solche nicht gibt, sämtlichen Arbeitnehmern vorzulegen sind. Die
Arbeitnehmervertreter erhalten außerdem die Informationen, die den Aktionären und
anderen Interessenträgern vorgelegt werden müssen. Der Europäische Gewerkschaftsbund
(EGB) ist der Ansicht, dass diese Bestimmungen „sorgfältig geprüft werden müssen um
sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer frühzeitig über die anstehenden
Entscheidungen der Geschäftsleitung informiert werden und dementsprechend in der
Lage sind, diese zu beeinflussen. Es muss klar festgelegt werden, dass die
vorhandenen Mitbestimmungsrechte weder heute noch in Zukunft aufgeweicht werden
dürfen“ (siehe Pressemitteilung
des EGB).
- Vorschriften für Online-Plattformen:
Die Europäische Kommission hat am 26. April neue
Vorschriften für die Tätigkeit von Online-Plattformen vorgelegt (siehe Pressemitteilung).
Nach Ansicht des Europäischen Gewerkschaftsbunds (EGB) erfüllen die
vorgeschlagenen Maßnahmen nicht die Erwartungen, da die Vorschriften in Bezug
auf unlautere Praktiken auf E-Commerce-Plattformen beschränkt sind, die Güter
und Dienstleistungen anbieten, und nicht für sogenannte kollaborative
Plattformen wie etwa Uber oder Deliveroo gelten (siehe Pressemitteilung).
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Aktuelle
soziale Themen
- Abstimmung über das „Mobilitätspaket“ im
Ausschuss des Europäischen Parlaments: Der Ausschuss
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat am
25. April drei Stellungnahmen zum „Kraftverkehrspaket“ verabschiedet, das
mehrere Gesetzesvorschläge umfasst (siehe Website
des Ausschusses Beschäftigung und soziale Angelegenheiten). Die
Abgeordneten möchten insbesondere die neuen Entsendevorschriften auf den
Straßenverkehrssektor anwenden und den Fahrern Ruhezeiten zu Hause garantieren.
Die Europäische Transportarbeiter-Föderation begrüßt die im Ausschuss
angenommenen Änderungsanträge (siehe Pressemitteilung).
- Hilfe für die ehemaligen Beschäftigten von
Air France: Die Europäische Kommission hat am 23. April
auf Antrag von Frankreich vorgeschlagen, 9,8 Mio. Euro aus dem Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zur Verfügung zu stellen, um
die 1.858 von Air France entlassenen Mitarbeiter bei der Suche nach neuen
Arbeitsplätzen zu unterstützen (siehe Pressemitteilung
der Kommission).
- Gefährliche Substanzen:
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz
am Arbeitsplatz hat ihre europaweite Kampagne 2018-2019 mit dem Thema „Gesunde
Arbeitsplätze – Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“
gestartet.
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Sektoraler
sozialer Dialog
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2.
Mitgliedstaaten
Frankreich
- Härtere Maßnahmen bei der Bekämpfung von
Entsendebetrug: Die Regierung stimmte am 27. Februar
einem Gesetzesentwurf
über die Reform der Lehre, der Berufsausbildung und der Arbeitslosenversicherung
zu, der darüber hinaus härtere Strafen bei Entsendebetrug und Schwarzarbeit
vorsieht und die Befugnisse des Arbeitsaufsichtsamts stärkt. Die Geldbußen für
Arbeitgeber, die die Entsendevorschriften oder das Arbeitsrecht in Bezug auf
entsandte Arbeitnehmer missachten, wurden von maximal 2000 auf 3000 Euro pro
betroffenem Arbeitnehmer angehoben. Im Wiederholungsfall steigt die Höchststrafe
von 4.000 auf 6.000 Euro. Unterbleibt die Zahlung der Geldbuße, kann das
Arbeitsaufsichtsamt die Aussetzung der betroffenen Tätigkeit anordnen. Der
Gesetzesentwurf enthält weiterhin eine Bestimmung zur Bekämpfung von
Briefkastenfirmen, und zwar wurde ein neuer Verstoß durch Schwarzarbeit
definiert: der „Gesellschaftsgründungsbetrug“ (siehe Pressemitteilung
der Regierung und Pressemitteilung
des Arbeitsministeriums).
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Kroatien
Tarifvertrag für den Tourismussektor:
Der kroatische Arbeitgeberverband und die zwei größten
Gewerkschaften der Branche unterzeichneten am 18. April einen Tarifvertrag für
Fremdenverkehr und Gastronomie. Darin wird ein Mindestgrundlohn für die
traditionellen Berufe in der Hotellerie wie Hostessen, Kellner oder Köche
garantiert. Arbeitnehmer, die einfachste Tätigkeiten ausführen, erhalten einen
garantierten Bruttolohn von mindestens 4.700 Kuna (627 Euro). Es handelt sich
hierbei um einen Mindestgrundlohn, auf dessen Grundlage die Zuschläge für
Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit und Überstunden berechnet werden. Der
Vertrag gilt für alle Arbeitgeber und Beschäftigte in der Branche.
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Portugal
- Arbeitsmarktreform: Am 23.
März legte die Regierung einen Vorschlag
zur Reformierung des Arbeitsmarkts vor, um gegen unsichere
Beschäftigungsverhältnisse und die Segmentierung des Arbeitsmarkts vorzugehen
und gleichzeitig die Rolle von Tarifverträgen zu stärken. Der Vorschlag zielt
unter anderem darauf ab, den Einsatz von befristeten Arbeitsverträgen zu
beschränken, einmal durch die Begrenzung der Laufzeit (von drei auf zwei Jahre)
sowie der Anzahl der zulässigen Verlängerungen: Der Vertrag darf nicht über die
im anfänglichen Vertrag vorgesehene Dauer hinaus verlängerbar sein. Eine weitere
Maßnahme sieht die Einführung einer zusätzlichen Sozialabgabe für Arbeitgeber
vor, die am häufigsten auf prekäre Beschäftigung setzen (siehe Pressemitteilung).
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3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Dentsply Sirona: Im Anschluss
an die Fusion des amerikanischen Unternehmens Dentsply mit der deutschen Sirona, die
bisher beide keinen Europäischen Betriebsrat hatten, schloss das neue amerikanische
Unternehmen Dentsply Sirona, das auf Dentalprodukte spezialisiert ist, am
23. Februar eine
Vereinbarung über die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats. In der
Vereinbarung, die deutschem Recht unterliegt, ist vorgesehen, dass die Bestimmungen
in Bezug auf Unterrichtung und Anhörung auch für die Schweiz und die Türkei gelten.
Die Vereinbarung gilt auch für Großbritannien im Falle eines Ausscheidens aus der
Union. Bei Sitzungen des Geschäftsführenden Ausschusses oder Jahresversammlungen
kann der EBR einen Gewerkschaftssachverständigen zur Unterstützung hinzuziehen. In
der Übereinkunft ist vorgesehen, dass die Leiter der verschiedenen Geschäftsbereiche
in die Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren einbezogen werden, damit die
Arbeitnehmervertreter auf die richtigen Ansprechpartner treffen. Der Konzern
beschäftigt 7.000 Arbeitnehmer in der EU, überwiegend in Deutschland (3740),
Schweden (997), Italien (609) und Frankreich (417).
- Orpea: Das Besondere
Verhandlungsgremium, das den Auftrag hat, mit der zentralen Leitung der
Unternehmensgruppe Orpea
(50.000 Mitarbeiter), einem der wichtigsten Akteure im Bereich der Pflege und
Unterbringung älterer Menschen, über die Errichtung eines Europäischen
Betriebsrats zu verhandeln, trat erstmals am 25. April im Beisein von zwei
Vertretern des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den Öffentlichen Dienst
(EGÖD) zusammen. Der EGÖD verfolgt das Ziel, eine Arbeitnehmervertretung in den
großen Unternehmensgruppen des Seniorenpflegesektors zu organisieren, zu denen
Orpea oder der Konkurrent Korian (siehe unten) gehören (siehe Pressemitteilung
des EGÖD).
- Korian:
Arbeitnehmervertreter der im Bereich Seniorenpflege und
-betreuung tätigen Unternehmensgruppe Korian
(49.000 Beschäftigte) haben sich am 11. April auf Initiative des Europäischen
Gewerkschaftsverbands für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) getroffen, um ein
Gewerkschaftsnetz einzurichten, das die Länder Belgien, Deutschland, Frankreich
und Italien abdeckt. Die Teilnehmer haben dabei über die Schritte auf dem Weg
zur Errichtung eines Europäischen Betriebsrats diskutiert (siehe Pressemitteilung
des EGÖD).
- Safran: Die
Unternehmensleitung des Aeronautik-Konzerns Safran und dessen Europäischer
Betriebsrat haben am 10. April einen Nachtrag zur Vereinbarung über
die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats unterzeichnet (siehe IR
Note 96, 3. Unternehmen). Mit diesem Nachtrag ändert sich nichts am
Geltungsbereich der Vereinbarung, die auf die EU-Mitgliedstaaten begrenzt
bleibt, was mittelfristig das Ausscheiden der britischen Delegation bedingt. Zu
den wichtigen Punkten gehören: 1. Verbesserter Schutz der EBR-Mitglieder,
insbesondere durch die Verpflichtung, die Personalabteilung der
Unternehmensgruppe und das EBR-Präsidium über jede Maßnahme zu informieren, die
darauf ausgerichtet ist, den Arbeitsvertrag eines Mitglieds zu beenden, wobei
dieser Schutz bis zu sechs Monate nach Ablauf ihrer Amtszeit gilt; 2. Definition
der transnationalen Zuständigkeit, wonach der EBR bei Angelegenheiten, die die
europäischen Arbeitnehmer aber nur einen Mitgliedstaat betreffen, unterrichtet,
aber nicht angehört wird; 3. Möglichkeit, den europäischen
Arbeitnehmervertretern die Zusammenfassung der Diskussionen der Sitzungen zu
übermitteln oder alternativ, die Beschäftigten direkt zu informieren; 4.
Streichung der Kriterien in Bezug auf betroffene Mitarbeiter und den betroffenen
Umsatz, um die Einberufung einer außerordentlichen EBR-Sitzung zu rechtfertigen;
5. Einführung des Rechts für die Mitglieder, europäische Standorte nach
vorheriger Ankündigung zu besuchen.
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Soziale
Verantwortung
Danone: Emmanuel Faber, der
Generaldirektor von Danone, kündigte am 26. April eine konzertierte Aktion mit den
Sozialpartnern der Unternehmensgruppe zur Einrichtung einer partizipativen
Unternehmensführung nach dem Grundsatz „eine Person, eine Stimme, eine Aktie“ an.
Die Unternehmensgruppe wird jedem der 100.000 Beschäftigten eine Danone-Aktie
zuteilen und einen „Beteiligungsmechanismus basierend auf einem Multiplikator der
jährlich an die Aktionäre ausgeschütteten Dividende“ einführen. Ferner wird jeder
Beschäftigte bis Jahresende aufgefordert, sich aktiv zu engagieren und die Zukunft
mitzugestalten, indem er zur Formulierung der Ziele von Danone für das Jahr 2030
beiträgt (siehe Pressemitteilung
der Unternehmensgruppe).
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Gewerkschaften
ArcelorMittal: Auf Initiative
des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe haben sich am 26. April
etwa 50 Gewerkschaftsvertreter des Stahlkonzerns ArcelorMittal und des italienischen
Stahlherstellers Ilva, dessen Übernahme ArcelorMittal plant, in Brüssel getroffen,
um gegen die Entscheidungen zur Veräußerung von Standorten zu protestieren, die die
Unternehmensleitung der Europäischen Kommission vorgelegt hat, um die Anforderungen
der DG Wettbewerb zu erfüllen (siehe Pressemitteilung von
IndustriAll Europe). Die Teilnehmer verabschiedeten am 3. Mai eine gemeinsame Erklärung
für den Erhalt der Industrieanlagen.
- PSA-Opel:
Arbeitnehmervertreter von PSA und Opel haben sich am 4. Mai
unter Federführung des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe
erstmals getroffen.
- WestRock: Die
internationalen Gewerkschaftsverbände UNI Global Union und IndustriAll Global
Union haben am 20. April eine Gewerkschaftsallianz innerhalb der
Unternehmensgruppe WestRock
(45.000 Beschäftigte) ins Leben gerufen. Der US-amerikanische Papier- und
Verpackungskonzern war 2015 aus der Fusion zwischen MeadWestvaco und RockTenn
hervorgegangen (siehe Pressemitteilung).
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4. Studien
und Berichte
Daten zur regionalen Erwerbslosigkeit:
In mehr als 80 % der Regionen innerhalb der Europäischen Union
ist die Erwerbslosenquote in der Altersgruppe der 15- bis 74-Jährigen gegenüber 2016
zurückgegangen und etwa 60 % registrierten einen Rückgang von mindestens
0,5 Prozentpunkten wie einer Pressemitteilung
von Eurostat zu entnehmen ist. Allerdings gibt es bei den regionalen
Erwerbslosenquoten erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen der EU.
Die niedrigsten Quoten verzeichneten Prag (1,7 %) in der Tschechischen Republik und
Trier (2 %) in Deutschland, gefolgt von den tschechischen Regionen Mittelböhmen und
Südböhmen sowie von den deutschen Regionen Niederbayern und Mittelfranken (jeweils
2,1 %). > Auf einen Blick: Studie des
Europäischen Parlaments über die Integration von Flüchtlingen auf
dem Arbeitsmarkt der drei Hauptaufnahmeländer (Deutschland, Österreich,
Schweden) ; Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung über die Partnerschaft zwischen
der US-amerikanischen Automobilarbeitergewerkschaft (UAW) und der IG Metall;
das europäische Gewerkschaftsinstitut (ETUI) legte ein Buch vor, in dem die
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt der in elf EU-Mitgliedstaaten aufgelegten
Sparprogramme analysiert werden.
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