IR Notes

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IR Notes 242 – Beginn der Verhandlungen über die Überarbeitung der EBR-Richtlinie im Januar

  IR Notes 242 – 11 Dezember 2024
www.irshare.eu
 
 
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IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden


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In den Schlagzeilen
Beginn der Verhandlungen über die Überarbeitung der EBR-Richtlinie im Januar

Der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments hat am 3. Dezember sein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen mit Rat und Kommission über die Überarbeitung der EBR-Richtlinie 2009/38 verabschiedet. Ursprünglich sollte die Abstimmung über das Mandat bei der Annahme des vom deutschen Abgeordneten Dennis Radtke (EVP) vorgelegten Berichts im April stattfinden, wurde aber verschoben, um eine breite Mehrheit sicherzustellen. Der Schachzug hat sich ausgezahlt, denn das Mandat wurde mit 36 Ja-Stimmen gegen 11 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen verabschiedet und damit von fast allen Fraktionen befürwortet – bis auf die extreme Rechte und mit Ausnahme eines EVP-Abgeordneten. Ab Januar 2025 werden die Vertreter von Rat, EU-Parlament und EU-Kommission Verhandlungen im Trilog aufnehmen, um die überarbeitete Richtlinie zu verabschieden. „Wir werden zunächst die Artikel besprechen, über die weitgehender Konsens herrscht, und die schwierigen Punkte bis zum Schluss aufheben – wie die Sanktionen bei Verstößen gegen das Recht auf Unterrichtung und Anhörung“, sagt Europaabgeordnete Gaby Bischoff (S&D), die für das Parlament an den Verhandlungen teilnehmen wird. Da die Standpunkte von Rat (s. Allgemeine Ausrichtung) und Parlament nicht allzu weit auseinander liegen, dürfte die Annahme einer überarbeiteten Fassung in der zweiten Jahreshälfte 2025 realistisch sein. Dann müssten die Mitgliedstaaten die Vorschriften bis Ende 2027 umsetzen. Doch die Arbeitgeberverbände, die verbindliche Vorschriften ablehnen, werden sich nicht geschlagen geben und könnten die Mitgliedstaaten, für die dieses Thema nicht wirklich relevant ist (da deren Unternehmen nicht oder kaum unter die Richtlinie fallen) überreden, gegen die Annahme einer neuen Richtlinie zu stimmen.


1. Europäische Union
Gesetzgebung

Inklusion von Menschen mit Behinderungen : Der Rat „Beschäftigung und Soziales“ hat am 2. Dezember die Schlussfolgerungen zur Unterstützung der sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch Beschäftigung, angemessene Vorkehrungen und Rehabilitation gebilligt. Der Rat weist darauf hin, dass 2023 das Gefälle bei den Erwerbstätigenquoten bei Menschen mit Behinderungen in der EU bei 21,5 Prozentpunkten lag, gegenüber 22,7 Prozentpunkten im Jahr 2014 (s. Pressemitteilung). In den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „Maßnahmen wie die Festlegung qualitativer oder quantitativer nationaler Ziele zu ergreifen, um die Erwerbstätigenquote von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen und somit das Gefälle zwischen den Erwerbstätigenquoten […] zu verringern“.  Sie sollen ferner „die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven, offenen Arbeitsmarkt […] fördern, indem, unter Einbeziehung und Wahrung der Autonomie der Sozialpartner, für mehr Gleichbehandlung gesorgt wird und Möglichkeiten und Chancen unterstützt werden, flexible Arbeitsregelungen (beispielsweise flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit, Telearbeit, projektbasierte Beschäftigung oder auch Jobsharing) zu nutzen, die personalisierte Arbeitsbedingungen und Flexibilität bieten“. Der Rat fordert die Kommission auf, „die Einleitung von Maßnahmen in Erwägung zu ziehen, durch die Arbeitgeber dabei unterstützt werden, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen besser zu verstehen und diesen Bedürfnissen besser Rechnung zu tragen, um die Teilhabe und Inklusion dieser Menschen zu gewährleisten“.

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Hinweis: Der Europäische Gewerkschaftsbund beklagte am 4. Dezember die Tatsache, dass in bestimmten Mitgliedstaaten Beschäftigte mit Behinderungen noch unter dem gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn bezahlt werden können und rief sie dazu auf, die Umsetzung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne zu nutzen, um die Abweichungen vom gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn zu beenden (s. Pressemitteilung).



Arbeitskräftemangel : Am 2. Dezember billigte der Rat „Beschäftigung und Soziales“ die Schlussfolgerungen zum Arbeits- und Fachkräftemangel in der EU: Ungenutztes Arbeitskräftepotenzial in der EU mobilisieren. Darin werden die Mitgliedstaaten unter anderem aufgerufen, „Anstrengungen zu unternehmen, um den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern, insbesondere indem psychische Gesundheit, psychosoziale Risiken bei der Arbeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten thematisiert werden“. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, „den sozialen Dialog weiterhin zu stärken und unter Achtung der Rolle und der Autonomie der Sozialpartner wirksame Kollektivverhandlungen zu ermöglichen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Herausforderungen anzugehen, die sich aus dem Arbeits- und Fachkräftemangel ergeben“ (s. Pressemitteilung). Ferner werden die Länder dazu aufgefordert, Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert sind, beim Zugang zur Beschäftigung in den Bereichen zu helfen, in denen Arbeitskräftemangel herrscht, und dabei insbesondere Frauen, gering qualifizierte Arbeitskräfte, ältere Arbeitskräfte, junge Menschen, Angehörige ethnischer Minderheiten sowie Menschen mit Behinderungen anzusprechen.


Vorhaben

Richtlinie über Praktika : Die Mitgliedstaaten konnten sich am 2. Dezember nicht auf eine gemeinsame Position zur vorgeschlagenen Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Praktikanten einigen.  Mehr als zehn Länder, darunter auch Deutschland, Italien und Polen, lehnten die Kompromissfassung der ungarischen Ratspräsidentschaft ab, da sie ihnen nicht weit genug ging. Unterstützt wurden sie von der neuen Vizepräsidentin der Kommission Roxana Mînzatu, zuständig für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge: Ihrer Meinung nach würde die von Ungarn vorgelegte Fassung weder die Bedingungen für Praktikanten verbessern noch Scheinpraktika bekämpfen. Der ungarische Vorsitz muss nun entscheiden, ob er seine Fassung grundlegend überarbeitet oder den Vorschlag an die polnische EU-Ratspräsidentschaft weiterreicht, die am 1. Januar beginnt.


Gewerkschaften

Künstliche Intelligenz: : Der Exekutivausschuss des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe hat Ende November eine neue gewerkschaftliche Strategie zu KI am Arbeitsplatz angenommen. Sie beinhaltet eine politische Note über KI und gibt Koordinatoren in Euro- und SE-Betriebsräten praktische Empfehlungen beim Einsatz von KI – Initiativen, die auf eine Studie über Digitalisierung und KI am Arbeitsplatz von Syndex zurückgehen (s. Mitteilung). Isabelle Barthès, stellvertretende Generalsekretärin von IndustriAll Europe fordert eine Ausweitung der Bestimmungen der Plattform-Richtlinie zum algorithmischen Management auf alle Beschäftigten. Und „da die Vorschriften nicht alles abdecken können, bietet unsere gewerkschaftliche Strategie Leitlinien für Gewerkschaften, wie sie im sozialen Dialog mit den Arbeitgebern die Auswirkungen der KI-Systeme auf die Arbeit thematisieren und die Rechte der Beschäftigten angesichts dieser sich rasch entwickelnden Technologie gewährleisten können.“


2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Gefahrstoffverordnung : Die am 5. Dezember in Kraft getretene Gefahrschutzverordnung soll die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern. Die Bestimmungen umfassen nunmehr die Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und sind an die EU-Standards angepasst. Die Vorschriften zu Asbest wurden ebenfalls überarbeitet (s. Mitteilung).



Überstunden bei Teilzeit : Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts haben Teilzeitkräfte denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge wie Vollzeitkräfte (s. Pressemitteilung). Eine Klausel im Tarifvertrag wurde als diskriminierend eingestuft, weil sie ohne sachliche Gründe Teilzeitbeschäftigte benachteiligt, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt: Sie sieht keine Zahlung von Überstunden vor für Arbeitsstunden, die über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Das Gericht folgt der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und erklärt die Regelung als unwirksam (s. IR Notes 235). Der Klägerin wurden außerdem für die Benachteiligung eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zugesprochen. Verdi begrüßt das Urteil (s. Pressemitteilung).


Niederlande

Kinderarbeit : Laut Verordnung vom 10. Oktober gelten für Jugendliche unter 16 Jahren seit dem 18. November gelockerte Arbeitsvorschriften. 13- und 14-Jährige dürfen jetzt an schulfreien Tagen länger (bis 20.00 Uhr anstelle von 19.00 Uhr) und auch sonntags arbeiten. Die neuen Bestimmungen sind mit Bedingungen geknüpft: Der gesetzliche Vertreter des Kindes sowie der Betriebsrats oder die Arbeitnehmervertretung müssen ihre Einwilligung dazu erteilen (s. Pressemitteilung).


Portugal

Renteneintrittsalter : 2026 wird das Renteneintrittsalter mit 66 Jahren und 9 Monaten seinen höchsten Stand erreicht haben. Das heißt, Beschäftigte müssen zwei Monate länger arbeiten als im Jahr 2025, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Seit 2015 wird das Renteneintrittsalter an die durchschnittliche Lebenserwartung der 65-Jährigen gekoppelt, die vom Nationalen Statistikinstitut INE errechnet wird und als Indikator dient, um die Abzüge für einen vorgezogenen Ruhestand zu bestimmen. Den INE-Angaben zufolge liegen die Abzüge 2025 bei 16,93 % – eine deutliche Erhöhung gegenüber dem 2024 geltenden Satz von 15,8 %. Personen ab 60 Jahren, die 40 Jahre lang eingezahlt haben, sind von dieser neuen Regelung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin die derzeitige Regelung, die eine Kürzung von 0,5 % pro vorgezogenen Monat vorsieht (s. Artikel in Publico).


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Neuer EBR (1) : Die deutsche Tochter des auf Carbon- und Grafitprodukte spezialisierten japanischen Konzerns Tokai Carbon (4.200 Beschäftigte) hat mit einem besonderen Verhandlungsgremium am 9. Dezember eine Vereinbarung zur Errichtung eines Eurobetriebsrats geschlossen. Das Verhandlungsgremium wurde dabei vom europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe unterstützt. Die Vereinbarung enthält eine Anpassungsklausel, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der künftigen überarbeiteten EBR-Richtlinie in Kraft tritt. Der EBR wird sich aus deutschen, französischen, italienischen und polnischen Arbeitnehmervertretern zusammensetzen. Sie vertreten auch Leiharbeitnehmer (ab einer Beschäftigung von drei Monaten), Auszubildende und Praktikanten. Der EBR wird unterrichtet und angehört insbesondere zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks, zu Angelegenheiten in Sachen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung im Sinne von Nachhaltigkeit (inkl. der Nachhaltigkeitsberichterstattung) und sozialer Verantwortung. In Bezug auf vertrauliche Informationen wird die Zentrale Leitung vor jeder Weitergabe einer relevanten Information erklären, „(i) ob; (ii) warum; (iii) wem gegenüber; und (iv) wie lange diese Information gegebenenfalls als vertraulich zu behandeln ist“.



Neuer EBR (2) : Die zentrale Leitung des deutsch-österreichischen Familienunternehmens Lohmann & Rauscher (5.400 Beschäftigte), ein international führender Anbieter von Medizin- und Hygieneprodukten, schloss am 29. Oktober eine EBR-Vereinbarung, die sich auf Betriebe in 12 Ländern erstreckt. Deutschland, Österreich und Tschechien stellen die bedeutendsten Delegationen. Der EBR kann Arbeitsgruppen einrichten, die vornehmlich digital zusammenarbeiten. KI und Digitalisierung werden als Beispiele für die Angelegenheiten genannt, die Gegenstand einer Unterrichtung und Anhörung sein können. Es werden Regeln für Video- oder Telefonkonferenzen festgelegt, insbesondere um die Vertraulichkeit des Austauschs sicherzustellen.



Fusion : Nachdem Villeroy & Boch im Februar 2024 Ideal Standard übernommen hatte (s. Pressemitteilung), stellte sich die Frage nach der Zukunft der bestehenden Eurobetriebsräte der beiden Badproduktehersteller, die jetzt einen Konzern mit rund 13.000 Beschäftigten bilden. Die Unternehmensleitung und ein besonderes Verhandlungsgremium haben sich am 26. August mit einer Änderung der EBR-Vereinbarung von Villeroy & Boch auf einen pragmatischen Ansatz geeinigt. Die Anzahl der Sitze wurde erhöht, um drei bulgarische Mitglieder aufzunehmen, ohne die Zahl der Mitglieder aus anderen Ländern zu verringern. Zusammen mit den drei Mitgliedern aus dem engeren Ausschuss des EBR von Ideal Standard umfasst der neue engere Ausschuss nunmehr sechs Mitglieder. Das neue Gremium tagte vor kurzem in Bulgarien. Ende 2025 sollen umfassende Neuverhandlungen der Vereinbarung aufgenommen werden, um auch die Elemente der künftigen überarbeiteten EBR-Richtlinie zu berücksichtigen.


Länderübergreifende Verhandlungen

Work-Life-Balance : Die Unternehmensleitung von Safran hat zusammen mit den vom europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe benannten Verhandlungsführern eine Europäische Rahmenvereinbarung mit dem Titel „Privatleben – Berufsleben“ abgeschlossen. Das ist die dritte Europäische Rahmenvereinbarung des Zulieferers im Bereich Luft- und Raumfahrt. Sie folgt auf die Vereinbarungen über die Karriere- und Kompetenzentwicklung und die Integration junger Menschen. Die neue Vereinbarung gewährt den Beschäftigten neue Rechte: So haben pflegende Mitarbeitende jetzt Anspruch auf Teilzeit zwischen 50 und 80 %. Die Vereinbarung umfasst Maßnahmen, die die Organisation einer assistierten Reproduktion oder einer Adoption erleichtern, eine Begleitung bei nicht ausgetragenen Schwangerschaften oder etwa die Zuweisung einer Tagesschicht für Schwangere, die Nachtarbeit verrichten, unter Beibehaltung des Grundgehalts. Die Vereinbarung wurde an die Mitgliedsgewerkschaften von IndustriAll Europe zur Annahme geschickt. Wir werden die Vereinbarung online stellen, sobald sie im Januar offiziell unterzeichnet worden ist.


Soziale Verantwortung

Beziehungen zu Gewerkschaften : Das Logistik- und Postunternehmen DHL hat am 4. Dezember ein neues OECD-Protokoll übernommen, um den Dialog mit der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) und UNI Global Union zu unterstützen. Das Protokoll wurde vom deutschen Nationalen Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen unterzeichnet (s. Pressemitteilung von UNI Global Union und von ITF). Mit dem ersten, 2016 unterzeichneten Protokoll wurden die Streitigkeiten zwischen den Gewerkschaften und DHL beigelegt und ein verantwortungsvoller sozialer Dialog zwischen den Parteien eingerichtet. Das neue Protokoll sieht jährliche regionale Dialogtreffen vor.

 


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