 |
| |
IR Notes 242 – 11 Dezember 2024
www.irshare.eu
|
|
|
| |
| |
Winterpause
*** Das gesamte IR Share-Team wünscht Ihnen
frohe Festtage zum Jahreswechsel. Nach einer kurzen Winterpause
geht es am 8. Januar 2024 weiter mit IR Notes 243. Wenn Sie bis
dahin nicht ganz auf Informationen verzichten möchten:
Die
Website von IR Share wird laufend aktualisiert und Sie
können uns auch auf
LinkedIn
folgen***
|
|
|
|
| |
Über uns
IR Notes erscheint
alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch,
Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem
Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein
europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und
Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 273,00 Euro
zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese
Ausgabe wurde erstellt bei Ambre Grenier-Boley,
Victoria Fonseca,
Iris Turlan und Frédéric
Turlan. Erfahren Sie mehr
über das IR
Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes
Mit wenigen Klicks auf der IR
Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
Impressum.
Herausgeber: IR Share SARL – 5, Les Compères – 89520 Fontenoy –
Frankreich – Tel.: +33 (0)6 81 41 53 95 – Stammkapital 1.500 Euro –
Handelsregister-Nr. (RCS Auxerre): 512 567 959. Verantwortlicher für die
Veröffentlichung: Frédéric Turlan. Hosting: ALTEO – Damien Cornillet –
Château – 89500 Villeneuve-sur-Yonne1. CPPAP Nr.: 0621 Z
93933.
|
|
|
|
| |
Folgen Sie uns auf LinkedIn
Damit Sie auch zwischen den Ausgaben auf
dem Laufenden bleiben: Wir informieren Sie auf LinkedIn IR Notes über aktuelle Entwicklungen. Folgen Sie uns!
660 Personen folgen uns bereits!
|
|
|
|
| |
Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen
wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen
Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen
zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von
IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das
Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe
lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
|
|
|
|
|
|
|
In den
Schlagzeilen
Beginn der
Verhandlungen über die Überarbeitung der EBR-Richtlinie im Januar
Der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments hat am 3. Dezember sein Mandat zur
Aufnahme von Verhandlungen mit Rat und Kommission über die Überarbeitung der
EBR-Richtlinie 2009/38 verabschiedet. Ursprünglich sollte die Abstimmung über das
Mandat bei der Annahme des vom deutschen Abgeordneten Dennis Radtke (EVP)
vorgelegten Berichts
im April stattfinden, wurde aber verschoben, um eine breite Mehrheit
sicherzustellen. Der Schachzug hat sich ausgezahlt, denn das Mandat wurde mit 36
Ja-Stimmen gegen 11 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen verabschiedet und damit von fast
allen Fraktionen befürwortet – bis auf die extreme Rechte und mit Ausnahme eines
EVP-Abgeordneten. Ab Januar 2025 werden die Vertreter von Rat, EU-Parlament und
EU-Kommission Verhandlungen im Trilog aufnehmen, um die überarbeitete Richtlinie zu
verabschieden. „Wir werden zunächst die Artikel besprechen, über die weitgehender
Konsens herrscht, und die schwierigen Punkte bis zum Schluss aufheben – wie die
Sanktionen bei Verstößen gegen das Recht auf Unterrichtung und Anhörung“, sagt
Europaabgeordnete Gaby Bischoff (S&D), die für das Parlament an den
Verhandlungen teilnehmen wird. Da die Standpunkte von Rat (s. Allgemeine
Ausrichtung) und Parlament nicht allzu weit auseinander liegen, dürfte die
Annahme einer überarbeiteten Fassung in der zweiten Jahreshälfte 2025 realistisch
sein. Dann müssten die Mitgliedstaaten die Vorschriften bis Ende 2027 umsetzen. Doch
die Arbeitgeberverbände, die verbindliche Vorschriften ablehnen, werden sich nicht
geschlagen geben und könnten die Mitgliedstaaten, für die dieses Thema nicht
wirklich relevant ist (da deren Unternehmen nicht oder kaum unter die Richtlinie
fallen) überreden, gegen die Annahme einer neuen Richtlinie zu stimmen.
|
1.
Europäische Union
Gesetzgebung
Inklusion von Menschen mit Behinderungen :
Der Rat „Beschäftigung und Soziales“ hat am 2. Dezember die Schlussfolgerungen
zur Unterstützung der sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch
Beschäftigung, angemessene Vorkehrungen und Rehabilitation gebilligt. Der
Rat weist darauf hin, dass 2023 das Gefälle bei den Erwerbstätigenquoten bei
Menschen mit Behinderungen in der EU bei 21,5 Prozentpunkten lag, gegenüber 22,7
Prozentpunkten im Jahr 2014 (s. Pressemitteilung).
In den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, „Maßnahmen wie
die Festlegung qualitativer oder quantitativer nationaler Ziele zu ergreifen, um die
Erwerbstätigenquote von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen und somit das Gefälle
zwischen den Erwerbstätigenquoten […] zu verringern“. Sie sollen ferner „die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in einem inklusiven, offenen
Arbeitsmarkt […] fördern, indem, unter Einbeziehung und Wahrung der Autonomie der
Sozialpartner, für mehr Gleichbehandlung gesorgt wird und Möglichkeiten und Chancen
unterstützt werden, flexible Arbeitsregelungen (beispielsweise flexible
Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit, Telearbeit, projektbasierte Beschäftigung oder auch
Jobsharing) zu nutzen, die personalisierte Arbeitsbedingungen und Flexibilität
bieten“. Der Rat fordert die Kommission auf, „die Einleitung von Maßnahmen in
Erwägung zu ziehen, durch die Arbeitgeber dabei unterstützt werden, die Bedürfnisse
von Menschen mit Behinderungen besser zu verstehen und diesen Bedürfnissen besser
Rechnung zu tragen, um die Teilhabe und Inklusion dieser Menschen zu
gewährleisten“.
>
Hinweis:
Der Europäische Gewerkschaftsbund beklagte am 4. Dezember die
Tatsache, dass in bestimmten Mitgliedstaaten Beschäftigte mit Behinderungen noch
unter dem gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn bezahlt werden können und rief
sie dazu auf, die Umsetzung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne zu nutzen,
um die Abweichungen vom gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn zu beenden (s. Pressemitteilung).
|
Arbeitskräftemangel : Am 2.
Dezember billigte der Rat „Beschäftigung und Soziales“ die
Schlussfolgerungen zum Arbeits- und Fachkräftemangel in der EU: Ungenutztes
Arbeitskräftepotenzial in der EU mobilisieren. Darin werden die
Mitgliedstaaten unter anderem aufgerufen, „Anstrengungen zu unternehmen, um den
Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern, insbesondere
indem psychische Gesundheit, psychosoziale Risiken bei der Arbeit und das
Wohlbefinden der Beschäftigten thematisiert werden“. Die Mitgliedstaaten werden
ersucht, „den sozialen Dialog weiterhin zu stärken und unter Achtung der Rolle und
der Autonomie der Sozialpartner wirksame Kollektivverhandlungen zu ermöglichen, um
die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Herausforderungen anzugehen, die sich
aus dem Arbeits- und Fachkräftemangel ergeben“ (s. Pressemitteilung).
Ferner werden die Länder dazu aufgefordert, Gruppen, die auf dem Arbeitsmarkt
unterrepräsentiert sind, beim Zugang zur Beschäftigung in den Bereichen zu helfen,
in denen Arbeitskräftemangel herrscht, und dabei insbesondere Frauen, gering
qualifizierte Arbeitskräfte, ältere Arbeitskräfte, junge Menschen, Angehörige
ethnischer Minderheiten sowie Menschen mit Behinderungen anzusprechen.
|
Vorhaben
Richtlinie über Praktika : Die
Mitgliedstaaten konnten sich am 2. Dezember nicht auf eine gemeinsame Position zur
vorgeschlagenen Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Praktikanten einigen.
Mehr als zehn Länder, darunter auch Deutschland, Italien und Polen, lehnten die
Kompromissfassung der ungarischen Ratspräsidentschaft ab, da sie ihnen nicht weit
genug ging. Unterstützt wurden sie von der neuen Vizepräsidentin der Kommission
Roxana Mînzatu, zuständig für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige
Arbeitsplätze und Vorsorge: Ihrer Meinung nach würde die von Ungarn vorgelegte
Fassung weder die Bedingungen für Praktikanten verbessern noch Scheinpraktika
bekämpfen. Der ungarische Vorsitz muss nun entscheiden, ob er seine Fassung
grundlegend überarbeitet oder den Vorschlag an die polnische EU-Ratspräsidentschaft
weiterreicht, die am 1. Januar beginnt.
|
Gewerkschaften
Künstliche Intelligenz: : Der
Exekutivausschuss des europäischen Gewerkschaftsverbands IndustriAll Europe hat Ende
November eine neue gewerkschaftliche Strategie zu KI am Arbeitsplatz angenommen. Sie
beinhaltet eine politische
Note über KI und gibt
Koordinatoren in Euro- und SE-Betriebsräten praktische Empfehlungen beim Einsatz
von KI – Initiativen, die auf eine Studie
über Digitalisierung und KI am Arbeitsplatz von Syndex zurückgehen (s. Mitteilung). Isabelle
Barthès, stellvertretende Generalsekretärin von IndustriAll Europe fordert eine
Ausweitung der Bestimmungen der Plattform-Richtlinie zum algorithmischen Management
auf alle Beschäftigten. Und „da die Vorschriften nicht alles abdecken können, bietet
unsere gewerkschaftliche Strategie Leitlinien für Gewerkschaften, wie sie im
sozialen Dialog mit den Arbeitgebern die Auswirkungen der KI-Systeme auf die Arbeit
thematisieren und die Rechte der Beschäftigten angesichts dieser sich rasch
entwickelnden Technologie gewährleisten können.“
|
2.
Mitgliedstaaten
Deutschland
Gefahrstoffverordnung : Die am
5. Dezember in Kraft getretene Gefahrschutzverordnung
soll die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern. Die Bestimmungen
umfassen nunmehr die Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und sind an die
EU-Standards angepasst. Die Vorschriften zu Asbest wurden ebenfalls überarbeitet (s.
Mitteilung).
|
Überstunden bei Teilzeit : Laut
Urteil des Bundesarbeitsgerichts haben Teilzeitkräfte denselben Anspruch auf
Überstundenzuschläge wie Vollzeitkräfte (s. Pressemitteilung).
Eine Klausel im Tarifvertrag wurde als diskriminierend eingestuft, weil sie ohne
sachliche Gründe Teilzeitbeschäftigte benachteiligt, bei denen es sich überwiegend
um Frauen handelt: Sie sieht keine Zahlung von Überstunden vor für Arbeitsstunden,
die über die vertragliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Das Gericht folgt der
jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und erklärt die
Regelung als unwirksam (s. IR Notes
235). Der Klägerin wurden außerdem für die Benachteiligung eine
Entschädigung in Höhe von 250 Euro zugesprochen. Verdi begrüßt das Urteil (s. Pressemitteilung).
|
Niederlande
Kinderarbeit : Laut Verordnung
vom 10. Oktober gelten für Jugendliche unter 16 Jahren seit dem 18. November
gelockerte Arbeitsvorschriften. 13- und 14-Jährige dürfen jetzt an schulfreien Tagen
länger (bis 20.00 Uhr anstelle von 19.00 Uhr) und auch sonntags arbeiten. Die neuen
Bestimmungen sind mit Bedingungen geknüpft: Der gesetzliche Vertreter des Kindes
sowie der Betriebsrats oder die Arbeitnehmervertretung müssen ihre Einwilligung dazu
erteilen (s. Pressemitteilung).
|
Portugal
Renteneintrittsalter : 2026 wird
das Renteneintrittsalter mit 66 Jahren und 9 Monaten seinen höchsten Stand erreicht
haben. Das heißt, Beschäftigte müssen zwei Monate länger arbeiten als im Jahr 2025,
um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Seit 2015 wird das Renteneintrittsalter
an die durchschnittliche Lebenserwartung der 65-Jährigen gekoppelt, die vom
Nationalen Statistikinstitut INE errechnet wird und als Indikator dient, um die
Abzüge für einen vorgezogenen Ruhestand zu bestimmen. Den INE-Angaben zufolge liegen
die Abzüge 2025 bei 16,93 % – eine deutliche Erhöhung gegenüber dem 2024 geltenden
Satz von 15,8 %. Personen ab 60 Jahren, die 40 Jahre lang eingezahlt haben, sind von
dieser neuen Regelung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin die derzeitige Regelung,
die eine Kürzung von 0,5 % pro vorgezogenen Monat vorsieht (s. Artikel
in Publico).
|
3.
Unternehmen
Europäische
Betriebsräte
Neuer EBR (1) : Die deutsche
Tochter des auf Carbon- und Grafitprodukte spezialisierten japanischen Konzerns
Tokai Carbon (4.200
Beschäftigte) hat mit einem besonderen Verhandlungsgremium am 9. Dezember eine
Vereinbarung zur Errichtung eines Eurobetriebsrats geschlossen. Das
Verhandlungsgremium wurde dabei vom europäischen Gewerkschaftsverband IndustriAll
Europe unterstützt. Die Vereinbarung enthält eine Anpassungsklausel, die zum
Zeitpunkt der Verabschiedung der künftigen überarbeiteten EBR-Richtlinie in Kraft
tritt. Der EBR wird sich aus deutschen, französischen, italienischen und polnischen
Arbeitnehmervertretern zusammensetzen. Sie vertreten auch Leiharbeitnehmer (ab einer
Beschäftigung von drei Monaten), Auszubildende und Praktikanten. Der EBR wird
unterrichtet und angehört insbesondere zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks, zu
Angelegenheiten in Sachen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle
Unternehmensführung im Sinne von Nachhaltigkeit (inkl. der
Nachhaltigkeitsberichterstattung) und sozialer Verantwortung. In Bezug auf
vertrauliche Informationen wird die Zentrale Leitung vor jeder Weitergabe einer
relevanten Information erklären, „(i) ob; (ii) warum; (iii) wem gegenüber; und (iv)
wie lange diese Information gegebenenfalls als vertraulich zu behandeln ist“.
|
Neuer EBR (2) : Die zentrale
Leitung des deutsch-österreichischen Familienunternehmens Lohmann & Rauscher (5.400
Beschäftigte), ein international führender Anbieter von Medizin- und
Hygieneprodukten, schloss am 29. Oktober eine EBR-Vereinbarung,
die sich auf Betriebe in 12 Ländern erstreckt. Deutschland, Österreich und
Tschechien stellen die bedeutendsten Delegationen. Der EBR kann Arbeitsgruppen
einrichten, die vornehmlich digital zusammenarbeiten. KI und Digitalisierung werden
als Beispiele für die Angelegenheiten genannt, die Gegenstand einer Unterrichtung
und Anhörung sein können. Es werden Regeln für Video- oder Telefonkonferenzen
festgelegt, insbesondere um die Vertraulichkeit des Austauschs sicherzustellen.
|
Fusion : Nachdem Villeroy & Boch im Februar
2024 Ideal Standard übernommen
hatte (s. Pressemitteilung),
stellte sich die Frage nach der Zukunft der bestehenden Eurobetriebsräte der beiden
Badproduktehersteller, die jetzt einen Konzern mit rund 13.000 Beschäftigten bilden.
Die Unternehmensleitung und ein besonderes Verhandlungsgremium haben sich am 26.
August mit einer Änderung der EBR-Vereinbarung von Villeroy & Boch auf einen
pragmatischen Ansatz geeinigt. Die Anzahl der Sitze wurde erhöht, um drei
bulgarische Mitglieder aufzunehmen, ohne die Zahl der Mitglieder aus anderen Ländern
zu verringern. Zusammen mit den drei Mitgliedern aus dem engeren Ausschuss des EBR
von Ideal Standard umfasst der neue engere Ausschuss nunmehr sechs Mitglieder. Das
neue Gremium tagte vor kurzem in Bulgarien. Ende 2025 sollen umfassende
Neuverhandlungen der Vereinbarung aufgenommen werden, um auch die Elemente der
künftigen überarbeiteten EBR-Richtlinie zu berücksichtigen.
|
Länderübergreifende Verhandlungen
Work-Life-Balance : Die
Unternehmensleitung von Safran hat zusammen mit den vom europäischen
Gewerkschaftsverband IndustriAll Europe benannten Verhandlungsführern eine
Europäische Rahmenvereinbarung mit dem Titel „Privatleben – Berufsleben“
abgeschlossen. Das ist die dritte Europäische Rahmenvereinbarung des Zulieferers im
Bereich Luft- und Raumfahrt. Sie folgt auf die Vereinbarungen über die Karriere-
und Kompetenzentwicklung und die Integration
junger Menschen. Die neue Vereinbarung gewährt den Beschäftigten neue
Rechte: So haben pflegende Mitarbeitende jetzt Anspruch auf Teilzeit zwischen 50 und
80 %. Die Vereinbarung umfasst Maßnahmen, die die Organisation einer assistierten
Reproduktion oder einer Adoption erleichtern, eine Begleitung bei nicht
ausgetragenen Schwangerschaften oder etwa die Zuweisung einer Tagesschicht für
Schwangere, die Nachtarbeit verrichten, unter Beibehaltung des Grundgehalts. Die
Vereinbarung wurde an die Mitgliedsgewerkschaften von IndustriAll Europe zur Annahme
geschickt. Wir werden die Vereinbarung online stellen, sobald sie im Januar
offiziell unterzeichnet worden ist.
|
Soziale
Verantwortung
Beziehungen zu Gewerkschaften :
Das Logistik- und Postunternehmen DHL hat am 4. Dezember ein neues
OECD-Protokoll übernommen, um den Dialog mit der Internationalen
Transportarbeiter-Föderation (ITF) und UNI Global Union zu unterstützen. Das
Protokoll wurde vom deutschen Nationalen Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen unterzeichnet (s. Pressemitteilung von UNI
Global Union und von ITF).
Mit dem ersten, 2016 unterzeichneten Protokoll
wurden die Streitigkeiten zwischen den Gewerkschaften und DHL beigelegt und ein
verantwortungsvoller sozialer Dialog zwischen den Parteien eingerichtet. Das neue
Protokoll sieht jährliche regionale Dialogtreffen vor.
|
|
|